Eckpunktepapier zwischen der Stadt Karlsruhe, dem ZSPNV Rheinland-Pfalz Süd sowie dem Landkreis Germersheim über die Bildung einer Gruppe von Behörden
| Vorlage: | 2018/0801 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.11.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.12.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0801 Dez. 1 Eckpunktepapier zwischen der Stadt Karlsruhe, dem ZSPNV Rheinland-Pfalz Süd sowie dem Landkreis Germersheim über die Bildung einer Gruppe von Behörden Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 04.12.2018 13 x Gemeinderat 11.12.2018 13 x Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt der in der Anlage im Entwurf beigefügten Vereinbarung (Eckpunkte- papier) zwischen der Stadt Karlsruhe, dem Zweckverband Schienenpersonenverkehr (ZSPNV) Rheinland-Pfalz Süd und dem Landkreis Germersheim über die Bildung einer Gruppe von Be- hörden zu. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Änderungen der Vereinbarung, wel- che nicht grundsätzlicher Art sind, noch vorgenommen werden dürfen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im beigefügten Eckpunktepapier zwischen der Stadt Karlsruhe, dem ZSPNV Rheinland-Pfalz Süd und dem Landkreis Germersheim bekennen sich die Beteiligten zum Erhalt und zur Fortentwick- lung des Karlsruher Modells. Die rheinland-pfälzischen Aufgabenträger erklären darin des Wei- teren, die mit dem Baden-Württembergischen Netz 7a verknüpften Stadtbahnlinien ebenfalls an die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) vergeben zu wollen. Am 26. September 2017 hat der Gemeinderat bereits einem vergleichbaren Eckpunktepapier mit dem Land Baden-Württemberg zugestimmt. Dieses Eckpunktepapier konnte jedoch nur die baden-württembergischen Verkehre der AVG im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) umfas- sen, da nur diese in der Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg liegen. Die rheinland- pfälzischen Verkehre (Stadtbahnlinien S5, S51, S52) sind hiervon demnach nicht umfasst. Durch das vorliegende Eckpunktepapier soll mit den zuständigen Aufgabenträgern auf Rheinland- Pfälzischer Seite eine vergleichbare Regelung getroffen werden. Die entsprechenden Direktvergaben sollen über die noch im Aufbau befindliche Gruppe von Behörden vergeben werden. Dieses Konstrukt ermöglicht es dem ZSPNV und dem Landkreis Germersheim eine Direktvergabe an die AVG vornehmen zu können, da die Stadt Karlsruhe als Gruppenmitglied nach Gründung der Gruppe von Behörden die notwendige Kontrolle über die AVG ausübt, die der Kontrolle über eine eigene Dienststelle entspricht. Der ZSPNV und der Landkreis Germersheim behalten sich nach § 1 Abs. 2 des Eckpunktepapiers auch die Möglichkeit vor, Verkehre im Rahmen einer wettbewerblichen Vergabe zu vergeben. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat stimmt der in der Anlage im Entwurf beigefügten Vereinbarung (Eckpunkte- papier) zwischen der Stadt Karlsruhe, dem Zweckverband Schienenpersonenverkehr (ZSPNV) Rheinland-Pfalz Süd und dem Landkreis Germersheim über die Bildung einer Gruppe von Be- hörden zu. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Änderungen der Vereinbarung, wel- che nicht grundsätzlicher Art sind, noch vorgenommen werden dürfen.
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ANLAGE Vereinbarung zwischen dem dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd im Folgenden „ZSPNV“ genannt und dem Landkreis Germersheim im Folgenden „Landkreis“ genannt und der Stadt Karlsruhe im Folgenden „Stadt“ genannt über die Bildung einer Gruppe von Behörden Präambel Die Stadt, der ZSPNV, der Landkreis und das Land Baden-Württemberg wollen das erfolgreiche Karlsruher Modell mit seinem charakteristischen Tram-Train- System erhalten und fortentwickeln. Dazu soll es auch in Zukunft den das Karlsru- her Modell tragenden beiden Verkehrsunternehmen der Stadt, der Albtal- Verkehrsgesellschaft mbH (i. F. AVG) und der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (i. F. VBK), ermöglicht werden, öffentliche Personenverkehrsdienste im bisherigen Tätigkeitsgebiet in den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu er- bringen. Das soll durch die Bildung einer „Gruppe von Behörden“ im Sinne von Art. 2 lit. b) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in der Fassung der Verordnung (EU) 2016/2338 (i. F. bezeichnet als VO 1370/2007) gewährleistet werden, die die AVG als „interne Betreiberin“ direkt beauftragen kann. Mitglieder der Gruppe von Be- hörden sollen neben dem ZSPNV und dem Landkreis jedenfalls die Stadt und das – 2 – Land Baden-Württemberg sein. Die Gruppe von Behörden soll gemäß Erwä- gungsgrund 18 der VO 1370/2007 durch ihre Mitglieder handeln. Der ZSPNV, der Landkreis und die Stadt schließen dazu folgende Vereinbarung ab: § 1 Vergabe durch die Gruppe (1) Es ist dem ZSPNV, dem Landkreis und der Stadt bekannt, dass sich das Land Baden-Württemberg entschieden hat, im Rahmen der Gruppe von Be- hörden das Netz 7a an die AVG direkt zu vergeben. Betriebsaufnahmezeit- punkt des Netzes 7a ist 12/2022. Der ZSPNV und der Landkreis beabsichti- gen, die mit dem Netz 7a verkehrlich verknüpften SPNV- und Stadtbahnleis- tungen im Landkreis Germersheim an die AVG zu vergeben (ab 12/2023) (2) Der ZSPNV sowie der Landkreis, wie die anderen Gruppenmitglieder können aber auch entscheiden, Verkehre im Wege eines wettbewerblichen Vergabe- verfahrens zu vergeben. (3) Der ZSPNV sowie der Landkreis halten wie das Land Baden-Württemberg die positive rechtliche Einschätzung der Stadt zur Zulässigkeit der Direkt- vergabe durch eine Gruppe von Behörden für grundsätzlich vertretbar. Die Stadt trägt gegenüber dem ZSPNV und dem Landkreis das wirtschaftliche Risiko einer erfolgreichen Anfechtung der Direktvergabe (Wiederholungskos- ten, Rechtsverfolgungskosten sowie eventuelle, über den Kosten des direkt zu vergebenden Auftrags liegende finanzielle Belastungen aus einer über- gangsweisen Beauftragung bis zur Betriebsaufnahme der anschließenden wettbewerblichen Vergabe). – 3 – § 2 Sprechklausel Sollten sich die rechtlichen Anforderungen an die Gruppe von Behörden oder die Vergabe durch die Gruppe ändern oder durch die Rechtsprechung konkretisiert werden, treten der ZSPNV, die Stadt und der Landkreis in Gespräche ein, um eine Lösung zu entwickeln, die den Zielen dieser Vereinbarung entspricht. §3 Vorbehalt der Zustimmung Das Eckpunktepapier bedarf der Zustimmung der Verbandsversammlung des ZSPNV, des Kreistages des Landkreises und des Gemeinderats der Stadt Karls- ruhe. ZSPNV Stadt Karlsruhe Landkreis Germersheim __________________ ________________ ___________________
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Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 11. Dezember 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 13 der Tagesordnung: Eckpunktepapier zwischen der Stadt Karlsruhe, dem ZSPNV Rheinland-Pfalz Süd sowie dem Landkreis Germersheim über die Bildung einer Gruppe von Behörden Vorlage: 2018/0801 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der in der Anlage (der Vorlage) im Entwurf beigefügten Vereinba- rung (Eckpunktepapier) zwischen der Stadt Karlsruhe, dem Zweckverband Schienenperso- nenverkehr (ZSPNV) Rheinland-Pfalz Süd und dem Landkreis Germersheim über die Bildung einer Gruppe von Behörden zu. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Änderun- gen der Vereinbarung, welche nicht grundsätzlicher Art sind, noch vorgenommen werden dürfen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Das hatten wir schon einmal in ähnlicher Weise mit dem Landkreis Karlsruhe, dem Land Baden-Württemberg und eventuell weiteren Partnern und dient der Vorbereitung der an- stehenden Vergabeentscheidungen für den ÖPNV ab der Gestaltung der neuen Verkehrs- verträge ab 2023. Ich bitte um das Votum. – Auch das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: – 2 – Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. Januar 2019