Vorabbekanntmachung im Amtsblatt der EU über die beabsichtigte Direktvergabe des öffentlichen Personenverkehrs in Karlsruhe an die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH

Vorlage: 2018/0797
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.11.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Hagsfeld, Knielingen, Neureut, Nordstadt, Oberreut, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich)

    Datum: 26.03.2019

    TOP: 10

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Verabbekanntmachung Amtsblatt Direktvergabe
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0797 Dez. 1 Vorabbekanntmachung im Amtsblatt der EU über die beabsichtigte Direktvergabe des öf- fentlichen Personenverkehrs in Karlsruhe an die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 19.03.2019 7 x vorberaten Gemeinderat 26.03.2019 10 x zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt der Vorabbekanntmachung über die Vergabeabsicht für Verkehrsleis- tungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtgebiet Karlsruhe an die VBK im Amtsblatt der EU zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Veröffentlichung der Vorinformation entspre- chend dem in der Anlage 1 beigefügten Formular sowie dem in der Anlage 2 beigefügten er- gänzenden Dokument vorzunehmen. Änderungen an diesen Dokumenten, welche inhaltlich nicht wesentlich sind, dürfen noch vorgenommen werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Sicherstellung des Karlsruher Modells Die Stadt Karlsruhe hält auch künftig an ihren beiden Verkehrsunternehmen, der Albtal- Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) und der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK), fest. Nach- dem die Bestandsbetrauungen von VBK (Betrauungsbeschluss des Gemeinderates) und die Ver- kehrsverträge der AVG (Verkehrsverträge mit dem Land Baden-Württemberg, dem Landkreis Karlsruhe und dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd) in den nächsten Jahren auslaufen, müssen die Verkehrsleistungen der beiden Verkehrsunternehmen auf neue Grundlagen gestellt werden. In dieser Beschlussvorlage geht es um die innerstädtischen Verkehrsleistungen, die die VBK bis- her erbracht hat und weiter erbringen soll. Maßgeblich für die künftige Beauftragung ist das Rechtsregime der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (im Folgenden: VO 1370/2007). Die Verordnung ermöglicht es, kommunale Ver- kehrsunternehmen als interne Betreiber direkt zu beauftragen (Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007). Die Direktvergabe ermöglicht es der Stadt Karlsruhe, die Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Karlsruhe weiter durch ihr eigenes kommunales Verkehrsunternehmen VBK sicherzustellen und damit das Karlsruher Modell zu erhalten und fortzuentwickeln. Die Verkehrsbedienung durch ein eigenes Verkehrsunternehmen ermöglicht es der Stadt Karlsruhe außerdem, auf die Verkeh- re und die Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Stadtgebiet einen direkten Einfluss auszuüben. Die Weiterbeschäftigung der Angestellten der VBK wird damit sicherge- stellt. Durch die Direktvergabe an die VBK kann schließlich auch der steuerliche Querverbund weiterhin genutzt werden. Die Vergabe der bisherigen VBK-Verkehre erneut an die VBK kann die Stadt Karlsruhe alleine und ohne die gebildete „Karlsruher Gruppe von Behörden“ vornehmen, weil es um Verkehre innerhalb der Stadt Karlsruhe geht. Voraussetzung für eine solche Direktvergabe an einen internen Betreiber (VBK) ist, dass die An- forderungen der EG-Verordnung 1370/2007 eingehalten werden. 2. Direktvergabe an die VBK Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Direktvergabe an einen internen Betreiber gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 werden durch die VBK erfüllt: • Kontrollerfordernis (Art. 5 Abs. 2 lit. a) VO 1370/2007) Um dem Kontrollerfordernis Genüge zu tun, muss die Stadt Karlsruhe als zuständige örtli- che Behörde im Sinne der VO 1370/2007 über die VBK als interne Betreiberin eine Kon- trolle wie über eine eigene Dienststelle ausüben. Dies ist vorliegend der Fall. Die VBK steht zu 100 % im Eigentum der Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Ha-fen GmbH (KVVH), die wiederum zu 100 % ein Tochterunternehmen der Stadt Karlsruhe ist und ge- genüber deren Geschäftsführung die Stadt Karlsruhe weisungsberechtigt ist. Mittelbar be- findet sich die VBK zu 100% im Eigentum der Stadt Karlsruhe; die Stadt Karlsruhe kann deshalb Kontrolle über die VBK ausüben. • Gebietskriteriums (Art. 5 Abs. 2 lit. b) VO 1370/2007) Daneben ist das sog. Gebietskriterium zu beachten. Danach darf das Verkehrsunterneh- men als interner Betreiber nur innerhalb des Zuständigkeitsgebietes des zuständigen Auf- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 gabenträger ungeachtet abgehender Linien und sonstiger Teildienste tätig werden. Diese Voraussetzungen hält die VBK bislang und künftig ein. • Selbsterbringungsquote (Art. 5 Abs. 2 lit. e) VO 1370/2007) Der interne Betreiber muss den überwiegenden Teil seiner Verkehrs-leistungen selbst er- bringen (mindestens 2/3 der öffentlichen Personenverkehrsdienste des öffentlichen Dienstleistungsauftrages). Die VBK erbringt mehr als 2/3 der Verkehrsleistung selbst und wird dies auch künftig tun. 3. Durchführung der Direktvergabe Mit der Vorabbekanntmachung der Absicht im EU-Amtsblatt einen öffentlichen Dienstleistungs- auftrag vergeben zu wollen, beginnt die Jahresfrist. Erst nach Ablauf eines Jahres darf die Stadt Karlsruhe den öffentlichen Dienstleistungsauftrag vergeben (Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG). In der Vorabbekanntmachung werden neben den Mindestangaben nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 die Leistungsvorgaben zur Erbringung von ÖPNV-Leistungen im Straßenbahn-, Tram-Train- und Busverkehr auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe mit Vorgaben zu Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards (Qualität und Quantität der Verkehre) dargestellt. In der Bekanntmachung wird auch vorgegeben, dass alle Leistungen nur als Gesamtleistung vergeben werden (ÖPNV aus einer Hand). Es wird von der Möglichkeit nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG Gebrauch gemacht und in der Vor- abbekanntmachung auf bestimmte Inhalte des Nahverkehrsplans verwiesen. Den in 2018 er- gänzten Nahverkehrsplan 2014 des Karlsruher Verkehrsverbunds hat der Gemeinderat am 11. Dezember 2018 beschlossen. Es wird auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Rahmen der Vorabbekanntmachung auf die Inhalte eines ergänzenden Dokuments zu verweisen (§ 8a Abs. 3 Satz 5 PBefG). Die Stadt Karlsruhe gibt mit der Vorabbekanntmachung ihre Absicht bekannt, die VBK als inter- ne Betreiberin auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages mit der Erbringung der dargestellten ÖPNV-Leistungen beauftragen zu wollen. Der Entwurf der Vorabbekanntmachung liegt im Format des vorgegebenen Formulars zur Veröf- fentlichung im EU-Amtsblatt als Anlage 1 zur Beschlussfassung vor. Die Vorabbekanntmachung soll über das elektronische Amtsblatt der EU europaweit veröffentlicht werden. In der Vorabbekanntmachung wird auf das als Anlage 2 beiliegende „ergänzende Dokument“ verwiesen. Das ergänzende Dokument wird im Internetauftritt der Stadt Karlsruhe veröffentlicht und enthält erläuternde Inhalte darüber, welche Anforderungen der künftige Betreiber erfüllen muss. 4. Zeitlicher Ablauf Die Vorabbekanntmachung soll zeitlich nach der Vorabbekanntmachung des AVG-Auftrags durch die „Karlsruher Gruppe von Behörden“ erfolgen. Drei Monate nach der Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung endet die Frist für etwaige eigenwirtschaftliche Antragsteller (§ 12 Abs. 6 PBefG); nach sechs Monaten endet die Frist für interessierte Unternehmen, auf Antrag über die Gründe der beabsichtigten Direktvergabe in- formiert zu werden (§ 8a Abs.5 Satz 2 PBefG). Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Nach Ablauf der Jahresfrist wird die Stadtverwaltung über den Gang des Verfahrens berichten und einen gesonderten Gemeinderatsbeschluss für die Direktvergabe einholen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat stimmt der Vorabbekanntmachung über die Vergabeabsicht für Verkehrsleis- tungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtgebiet Karlsruhe an die VBK im Amtsblatt der EU zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Veröffentlichung der Vorinformation entspre- chend dem in der Anlage 1 beigefügten Formular sowie dem in der Anlage 2 beigefügten er- gänzenden Dokument vorzunehmen. Änderungen an diesen Dokumenten, welche inhaltlich nicht wesentlich sind, dürfen noch vorgenommen werden.

  • ANLAGE 1 Formular Vorabbekanntmachung Direktvergabe VBK
    Extrahierter Text

    DEStandardformularT01-1370/07–Art.7.2-VorinformationfüröffentlicheDienstleistungsaufträge1/11 EuropäischeUnion SupplementzumAmtsblattderEuropäischenUnion 2,rueMercier,2985Luxembourg,LuxemburgFax:+352292942670 E-Mail:ojs@publications.europa.euInfosundOnline-Formulare:http:// simap.europa.eu VorinformationfüröffentlicheDienstleistungsaufträge StandardformularfürBekanntmachungengemäßArtikel7.2derVerordnung1370/2007,dieinnerhalbeines JahresvordemBeginndesAusschreibungsverfahrensoderderdirektenAuftragsvergabeimSupplementzum AmtsblattderEuropäischenUnionveröffentlichtwerdenmüssen. AbschnittI:ZuständigeBehörde I.1)Name,AdressenundKontaktstelle(n): OffizielleBezeichnung:StadtKarlsruheNationaleIdentifikationsnummer:(fallsbekannt) Postanschrift:Karl-Friedrich-Straße10 Ort:KarlsruhePostleitzahl:76133Land:Deutschland(DE) Kontaktstelle(n):Telefon:+49721/133- ZuHändenvon:E-Mail:N.N.Fax:+49721/133- Internet-Adresse(n):(fallszutreffend) HauptadressedesöffentlichenAuftraggebers:(URL)https://www.karlsruhe.de/ ElektronischerZugangzuInformationen:(URL)noch zu benennen ElektronischeEinreichungvonAngebotenundTeilnahmeanträgen:(URL) WeitereAuskünfteerteilen dieobengenanntenKontaktstellen Sonstige(bitteAnhangA.Iausfüllen) I.2)ArtderzuständigenBehörde Ministeriumodersonstigezentral-oderbundesstaatlicheBehördeeinschließlichregionaleroderlokaler Unterabteilungen Agentur/Amtaufzentral-oderbundesstaatlicherEbene Regional-oderLokalbehörde Agentur/AmtaufregionaleroderlokalerEbene EinrichtungdesöffentlichenRechts EuropäischeInstitution/Agenturoderinternationale Organisation Sonstige:(bitteangeben) I.3)Haupttätigkeit(en) Eisenbahndienste Stadtbahn/Kleinbahn,U-Bahn,Straßenbahn,OberleitungsbusoderBusdienste. See-oderBinnenschifffahrt Sonstige:(bitteangeben) DEStandardformularT01-1370/07–Art.7.2-VorinformationfüröffentlicheDienstleistungsaufträge2/11 I.4)AuftragsvergabeimNamenandererzuständigerBehörden DiezuständigeBehördebeschafftimAuftragandererzuständigerBehörden: janein (fallsja,weiterführendeInformationenzudiesenzuständigenBehördenkönneninAnhangA.IIbereitgestellt werde. AbschnittII:Auftragsgegenstand II.1)Beschreibung: II.1.1)BezeichnungdesAuftrags: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art.5 Abs.2 VO (EG) Nr.1370/2007 über Verkehrsleistungen mit ober-und unterirdisch verkehrenden Straßenbahnen und Bussen im Stadtgebiet Karlsruhe und auf abgehenden Linien als Gesamtleistung (vgl. im Einzelnen die Linienlisten unter II.1.3)). Bei Teilen der Straßenbahnverkehren handelt es sich umZweiSystembahn-Verkehre als Besonderheit des Karlsruher Modells. II.1.2)ArtdesAuftrags,vomöffentlichenVerkehrswesenabgedeckte(r)Bereich(e): DienstleistungskategorieNr:T-04(DieDienstleistungskategorienentnehmenSiebitteAnhangB) DienstleistungskategorieNr:T-05 DienstleistungskategorieNr:T-99 VomöffentlichenVerkehrswesenabgedeckteBereiche: StadtgebietKarlsruheund abgehende Linien NUTS-Code:DE122 II.1.3)KurzeBeschreibungdesAuftrags: Die Stadt Karlsruhe als zuständige Behörde beabsichtigt, eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit ober-undunterirdisch verkehrenden Straßenbahnen und mit Bussen im Zuständigkeitsgebiet der Stadt Karlsruhe und auf abgehenden Linien als Gesamtleistung vorzunehmen. Gegenstand dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung von Personen mit StraßenbahnenundBussen. Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftragsist auch der Betrieb der Schieneninfrastruktur. Teile der Straßenbahnverkehre werden dabei unter Einbindung von ZweiSystem-Verkehren als Besonderheit des Karlsruher Modells erbracht. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird den internen Betreiber zu umfangreichen Investitionen in die Schieneninfrastruktur und in das Rollmaterial verpflichten. Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages ist deshalb 22,5 Jahre. DEStandardformularT01-1370/07–Art.7.2-VorinformationfüröffentlicheDienstleistungsaufträge3/11 Von der beabsichtigten Direktvergabe sind die Verkehrsleistungen auf folgenden Linien erfasst: Alle Linien derStraßenbahn(Tram-Linien): 1 Durlach–Oberreut 2 Wolfartsweier–Lassallestraße 3 Heide–Tivoli 4 Europäische Schule–Tivoli 5 Rheinhafen–Rintheim 6 Rappenwört–Hirtenweg 8Durlach–Wolfartsweier NL1 Durlach–Marktplatz NL2Tivoli–Marktplatz Alle Linien derZweiSystem-Bahnals Besonderheit des Karlsruher Modells: S1/S11Rüppurr–NeureutS2 Reitschulschlag–Rheinstrandsiedlung S4 Grötzingen–Albtalbahnhof S5Grötzingen–Rheinbergstraße S7/S8Tullastraße–Albtalbahnhof S51Albtalbahnhof–Maxau S52 Albtalbahnhof–Maxau Alle Linien mit Bussen: 10 Hbf–Marktplatz 21 Grötzingen Nord–Durlach Turmberg 22 Grötzingen Rathaus–Durlach Turmberg 23 Stupferich–Durlach Turmberg 24 Bergwald–Durlach Turmberg 26 Geigersberg–Durlach Turmberg 27 Palmbach–Durlach Turmberg 29 Turmberg Talstation–Durlach Turmberg 30 Durlacher Tor-Waldstadt 31 Durlach Bahnhof–Waldstadt Zentrum 32 Fächerbad–Hagsfeld 42 Durlach Bahnhof–Gottesauer Platz 44 Hbf–Bergwald 47 Hbf–Stupferich 50 Hbf–Oberreut 51 Albtalbahnhof–Oberreut 52 Albtalbahnhof–Dammerstock 55 Hbf–Kühler Krug 60 Heidenstückersiedlung–Entenfang 62 Hbf-Entenfang 70 Heide–Entenfang 71Heide–Neureut 72 Kirchfeld–Neureut 73 Kirchfeld–Europaplatz 74 August-Bebel-Str.–Rheinbergstr. 75 Bruchweg–Rheinbergstr. 76 Lassallestr.–Knielingen Nord 107 Durlach Bahnhof-Ettlingen NL3 Marktplatz–Rheinbergstr. NL4 Marktplatz–Hagsfeld NL5Marktplatz–Ankerstr. NL6 Durlach Turmberg–Stupferich Weitergehende Informationen zu den Linien ergeben sich aus dem ergänzenden Dokument (vgl. unter II.2)). DEStandardformularT01-1370/07–Art.7.2-VorinformationfüröffentlicheDienstleistungsaufträge4/11 Die Verkehrsdienstleistung, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sein wird, hat nach derzeitigem Stand rund 8,7Mio.Nutz-km pro Jahr für die (ober-und unterirdischen) Straßenbahn und 4,2Mio. Nutz-km pro Jahr für den Busverkehr.Teile der Straßenbahnverkehre sind dabei auch künftig unter Einbindung vonZweiSystem-Verkehren als Besonderheit des Karlsruher Modells zu erbringen. Davon werden 1,2 Mio. Nutz-km im durchgehenden EBO/BOStrab-Verkehr mit Gleichstromfahrzeugen erbracht, weitere 1,8 Mio. Nutz- km mit Zweisystem-Fahrzeugen.Der zugehörige Leistungsumfang istdem Nahverkehrsplan(Nahverkehrsplan 2006 Karlsruher Verkehrsverbund mit Fortschreibung 2014 und Ergänzung 2018)zuentnehmen. Die Verkehrsleistung wird sich durch die Liniennetzoptimierung und die Inbetriebnahme des Stadtbahntunnels ändern. Hinweise dazu ergeben sichaus dem ergänzenden Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung (https://www.stadtkarlsruhe.beschaffung.oeda.de). Mit dieser Vorinformation kommt die Aufgabenträgerin Stadt Karlsruhe ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO(EG) Nr.1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG nach.Diese Vorinformation bezieht sich auf die Vergabe der vorgenannten Verkehrsleistung nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 bzw. § 108 Abs. 1 GWB. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird, um auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können, Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot in Abhängigkeit vom Nahverkehrsplan, von sich veränderndenVerkehrsbedürfnissen, von Kundenanforderungen, von strukturellen Rahmenbedingungen oder von ordnungspolitischen Vorgaben anzupassen ist. II.1.4)GemeinsamesVokabularfüröffentlicheAufträge(CPV) HauptteilZusatzteil(fallszutreffend) Hauptgegenstand 60100000 Hauptgegenstand 60112000 Hauptgegenstand 60130000 Hauptgegenstand 60200000 II.1.5)AngabenzurVergabevonUnteraufträgen VergabevonUnteraufträgenistbeabsichtigt:janein (fallsja) WertoderAnteildesAuftrags,deranDrittevergebenwerdensoll: Mindestanteil:(%),Höchstanteil:(%)desAuftragswerts oder unbekannt KurzeBeschreibungdesWertes/AnteilsdesAuftrags,deranUnterauftragnehmervergebenwerdensoll: Die Unterauftragsvergabe ist mit der Maßgabe zulässig, dass der interne Betreiber den überwiegenden Teil der öffentlichen Verkehrsdienste im Sinne des Art.5 Abs.2 Buchst. e) VO (EG) Nr.1370/2007 selbst erbringt. II.2)Mengeund/oderWertderDienstleistungen Beschreibung: Die zu vergebende Verkehrsleistung beträgt derzeit ca. 8,7Mio. Nutz-km Straßenbahn und ca. 4,2Mio. Nutz-km Bus sowie die erforderlichen Zusatzleistungen. Teile der Straßenbahnverkehre sind auch künftig unter Einbindung vonZweiSystem-Verkehren als Besonderheit des Karlsruher Modells zu erbringen. Davon werden1,2 Mio. Nutz-km im durchgehenden EBO/BOStrab-Verkehr mit Gleichstromfahrzeugen erbracht, weitere 1,8 Mio. Nutz-km mit Zweisystem-Fahrzeugen. Die Einzelheiten zum Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrages können in dem ergänzenden Dokument, das aufder Internetseite der Stadt Karlsruhe (https://www.stadtkarlsruhe.beschaffung.oeda.de) abrufbar ist, eingesehen werden. kmöffentlicherPersonenverkehrsleistung:13.300.000 VeranschlagteKostenohneMwSt:(inZahlen)Währung: oder DEStandardformularT01-1370/07–Art.7.2-VorinformationfüröffentlicheDienstleistungsaufträge5/11 SpannevonbisWährung: II.3)GeplanterBeginnundLaufzeitdesAuftragsoderSchlusstermin Beginn:XX.XX.2020(TT/MM/JJJJ) LaufzeitinMonaten:270oderinTagen:(abAuftragsvergabe) AbschnittIII:Rechtliche,wirtschaftliche, finanzielleundtechnischeAngaben III.1)BedingungenfürdenAuftrag: III.1.1)KostenparameterfürAusgleichszahlungen: III.1.2)InformationenüberausschließlicheRechte: AusschließlicheRechtewerdeneingeräumtjanein (fallsja)SpezifikationenausschließlicherRechteeingeräumt: Dem internen Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne des Art. 2 Buchst. f) VO (EG) Nr.1370/2007 zum Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind, gewährt. Das ausschließliche Recht schützt die Verkehre, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind, während der gesamten Dauer des öffentlichen Dienstleistungsauftrages. Vom ausschließlichen Recht sind die Verkehre mit Straßenbahnen und Bussen sowie die ZweiSystem-Bahnverkehre nach BOStrab erfasst. Das ausschließliche Recht bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Stadt Karlsruhe. Das ausschließliche Recht schützt vor konkurrierenden Verkehren, soweit das Fahrgastpotenzial der geschützten Verkehre nicht nur unerheblich durch die Konkurrenzverkehre beeinträchtigt wird (§8a Abs.4 PBefG) . III.1.3)ZuteilungderErträgeausdemVerkaufvonFahrscheinen: AndenBetreibervergebenerProzentsatz:100(%) (derverbleibendeAnteilentfälltaufdiezuständigeBehörde) III.1.4)SozialeStandards:(ÜbernahmevonArbeitnehmernimRahmenderRichtlinie2001/23/EG) ListevonAnforderungen(einschließlichderbetreffendenArbeitnehmer,transparenterAngabenzuihren vertraglichenRechtenundPflichtensowieBedingungen,unterdenensiealsineinemVerhältniszuden betreffendenDiensten stehendgelten).: Der interne Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue-und Mindestlohngesetz Baden- Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge (TVN-BW) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG Baden-Württemberg vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Die Einzelheiten zu einzuhaltenden sozialen Standards können im Übrigen in dem ergänzenden Dokument, das auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe (https://www.stadtkarlsruhe.beschaffung.oeda.de) abrufbar ist, eingesehen werden . III.1.5)GemeinwirtschaftlicheVerpflichtungen: Spezifikationen: Die wesentlichen Anforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Verkehre sind Gegenstand dieser Vorinformation und des ergänzenden Dokuments im Sinne von § 8a Abs. 2 Sätze 3 bis 5 PBefG, § 13 Abs. 2a Sätze 2 und 3 PBefG, das abgerufen werden kann unter (https://www.stadtkarlsruhe.beschaffung.oeda.de). Die Anforderungen stehen im Einklang mit den politischen Zielen des Nahverkehrsplans. Die vorgenannten Dokumente enthalten wesentliche Anforderungen gem. § 13 Abs. 2, Abs. 2a, Abs. 3 PBefG. Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen abweichen, sind gem. § 13 Abs. 2a Satz 2 ff. PBefGzu versagen. Die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zählt zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der Auskömmlichkeit der beantragen Verkehre, sind daher die Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt. III.1.6)SonstigebesondereBedingungen: DEStandardformularT01-1370/07–Art.7.2-VorinformationfüröffentlicheDienstleistungsaufträge6/11 FürdieAusführungdes AuftragsgeltenbesondereBedingungenjanein (fallsja)DarlegungderbesonderenBedingungen: Die Einzelheiten zu den besondere Bedingungen, die für die Ausführung des Auftrages gelten,könnenin dem ergänzenden Dokument, das auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe (https://www.stadtkarlsruhe.beschaffung.oeda.de) abrufbar ist, eingesehen werden. III.2)Teilnahmebedingungen: III.2.1)WirtschaftlicheundfinanzielleLeistungsfähigkeit: AngabenundFormalitäten,dieerforderlichsind,umdieEtwaiggeforderteMindestbedingung(en): EinhaltungderAuflagenzuüberprüfen: III.2.2)TechnischeAnforderungen: AngabenundFormalitäten,dieerforderlich sind,umdieEtwaiggeforderteMindestbedingung(en): EinhaltungderAuflagenzuüberprüfen: III.3)QualitätszielefürDienstleistungsaufträge: Beschreibung: Die Einzelheiten zu den Qualitätszielen können in dem ergänzenden Dokument, das auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe (https://www.stadtkarlsruhe.beschaffung.oeda.de) abrufbar ist, eingesehen werden. InformationundFahrkarten: Es wird auf das ergänzende Dokument zur Vorinformation (https://www.stadtkarlsruhe.beschaffung.oeda.de) verwiesen. PünktlichkeitundZuverlässigkeit: Es wird auf das ergänzende Dokument zur Vorinformation (https://www.stadtkarlsruhe.beschaffung.oeda.de) verwiesen. Zugausfälle: Es wird auf das ergänzende Dokument zur Vorinformation (https://www.stadtkarlsruhe.beschaffung.oeda.de) verwiesen. PrämienundSanktionen: Es wird auf das ergänzende Dokument zur Vorinformation (https://www.stadtkarlsruhe.beschaffung.oeda.de) verwiesen. SauberkeitdesFahrzeugmaterialsundderBahnhofseinrichtungen: Es wird auf das ergänzende Dokument zur Vorinformation (https://www.stadtkarlsruhe.beschaffung.oeda.de)verwiesen. BefragungzurKundenzufriedenheit: Es wird auf das ergänzende Dokument zur Vorinformation (https://www.stadtkarlsruhe.beschaffung.oeda.de)verwiesen. Beschwerdebearbeitung: Es wird auf das ergänzende Dokument zur Vorinformation (https://www.stadtkarlsruhe.beschaffung.oeda.de)verwiesen. BetreuungvonPersonenmiteingeschränkterMobilität: Es wird auf das ergänzende Dokument zur Vorinformation (https://www.stadtkarlsruhe.beschaffung.oeda.de)verwiesen. Sonstige: DEStandardformularT01-1370/07–Art.7.2-VorinformationfüröffentlicheDienstleistungsaufträge7/11 Es wird auf das ergänzende Dokument zur Vorinformation verwiesen. AbschnittIV:Verfahren IV.1)Verfahrensart: Offen DirekteVergabe aneineninternenBetreiber(Art.5.2von1370/2007) eineskleinenAuftrags(Art.5.4von1370/2007) imRahmeneinerNotmaßnahme(Art.5.5von1370/2007) fürEisenbahnverkehr(Art.5.6von1370/2007) eineskleinenAuftragsaneinkleinesbzw.mittleresUnternehmen(Art.5.4von 1370/2007Absatz2) A bs chnitt V I. W eitere A ngaben VI.) Zusätzliche Angaben A. Die Verkehrsleistung wird als Gesamtleistung vergeben (§8a Abs.2 Satz 4 PBefG i.V.m. §13 Abs.2a Satz 2 PBefG). B. Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre nach §12 Abs.6 Satz 1 PBefG sind spätestens 3 Monate nach der Vorinformation zu stellen (Ausschlussfrist). Die eigenwirtschaftlichen Anträge müssen die in der Vorinformation, dem ergänzenden Dokument und dem Nahverkehrsplan angegebenen Anforderungen erfüllen. Außerdem können sich die eigenwirtschaftlichen Anträge nur auf die Gesamtleistungen und nicht auf Teilleistungen beziehen. Anderenfalls ist die Genehmigung nach §13 Abs.2a PBefG zu versagen. C. Die Verkehre, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind, haben die Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards einzuhalten (§8a Abs.2 Satz 3 PBefG). Diese Anforderungen sind im ergänzenden Dokument zusammengefasst (§8a Abs.2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen gem. §13 Abs.2a PBefG. Das ergänzende Dokument ist öffentlich zugänglich unter folgender Internetadresse: https://www.stadtkarlsruhe. beschaffung.oeda.de. Das Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, auch den Betrieb derSchieneninfrastrukturzu übernehmen.Die Betriebspflicht ergibt sich aus der Straßenbahnunternehmergenehmigung(§9 Abs.1 Nr.1 PBefG).Im Falle einer eigenwirtschaftlichen Antragstellung muss der eigenwirtschaftliche Betreiber für die Nutzung der Infrastruktur für Schiene und Bus mit dem jeweiligen Eigentümer und/oder Betreiber der Infrastruktur eine Nutzungsvereinbarung abschließen und hat jeweils für die Infrastrukturnutzung ein Entgelt zu entrichten. Informationen zur Nutzungsvereinbarung und zu Nutzungsentgelten können bei den zuständigen Stellen erhalten werden. Für die Infrastruktur ergeben sich die folgenden Zuständigkeiten: VBK-Geschäftsstelle: E-Mail-Adresse:gl-buero@vbk.karlsruhe.de Tel.:+49(721)6107-5005 Postadresse:VBK-Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, Tullastraße 71, D-76131 Karlsruhe KASIG-Geschäftsstelle: E-Mail-Adresse:stefanie.raupp@kasig.karlsruhe.de Tel.:+49(721)133-5581 DEStandardformularT01-1370/07–Art.7.2-VorinformationfüröffentlicheDienstleistungsaufträge8/11 Postadresse:KASIG-Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH, Kriegsstraße100, D-76133 Karlsruhe FreiwilligeAngabevonNameundAnschriftdesinAbschnittVgewähltenBetreibers IV.2)Zuschlagskriterien IV.2.1)Zuschlagskriterien(bitteZutreffendesankreuzen) NiedrigsterPreis oder daswirtschaftlichgünstigsteAngebotinBezugauf dienachstehendenKriterien(dieZuschlagskriteriensolltennachihrerGewichtungoderinabsteigender ReihenfolgeihrerBedeutungangegebenwerden,wenneineGewichtungnachweislichnichtmöglichist) dieKriterien,dieindenAusschreibungsunterlagen,derAufforderungzurAngebotsabgabeoderzur Verhandlungbzw.inderBeschreibungzumwettbewerblichenDialogaufgeführtsind KriterienGewichtungKriterienGewichtung 1.6. 2.7. 3.8. 4.9. 5.10. IV.2.2)AngabenzurelektronischenAuktion EineelektronischeAuktionwirddurchgeführtjanein (fallsja,fallszutreffend)Zusätzliche AngabenzurelektronischenAuktion: IV.3)Verwaltungsangaben: IV.3.1)Aktenzeichen: IV.3.2)BedingungenfürdenErhaltvonAusschreibungs-undergänzendenUnterlagen: SchlussterminfürdieAnforderungvonUnterlagenoderdieEinsichtnahme Tag:(TT/MM/JJJJ) Adressedere-Tendering-Plattform:(URL) (fallsbekannt;AngabederURLfürdendirektenZugangzudenVerdingungsunterlagenfürdiese Ausschreibung) KostenpflichtigeUnterlagen:janein (fallsja,inZahlen)Preis:Währung: DEStandardformularT01-1370/07–Art.7.2-VorinformationfüröffentlicheDienstleistungsaufträge9/11 Zahlungsbedingungenund-weise: IV.3.3)SchlussterminfürdenEingangderAngeboteoderTeilnahmeanträge: Tag:(TT/MM/JJJJ) IV.3.4)Sprache(n),inder(denen)AngeboteoderTeilnahmeanträgeverfasstwerdenkönnen: AlleAmtssprachenderEU FolgendeAmtssprache(n)derEU: Sonstige: IV.3.5)BindefristdesAngebots: bis::(TT/MM/JJJJ) oderLaufzeitinMonaten:oderinTagen:(abdemSchlussterminfürdenEingangderAngebote) IV.3.6)BedingungenfürdieÖffnungderAngebote: Tag:(TT/MM/JJJJ) Ort: Personen,diebeiderÖffnungderAngeboteanwesendseindürfen:janein (fallsja)WeitereAngabenüberbefugtePersonenunddasÖffnungsverfahren AbschnittV:Auftragsvergabe(BeimdirektenVergabeverfahren) OffizielleBezeichnung:VBK–VerkehrsbetriebeKarlsruheGmbH Postanschrift:Tullastr.71 Ort:KarlsruhePostleitzahl:76131Land:Deutschland(DE) Telefon:+49721/6107-7004 E-Mail:info@vbk.karlsruhe.deFax: Internet-Adresse:(URL)https://www.vbk.info/ AbschnittVI:WeitereAngaben VI.1)ZusätzlicheAngaben: VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren: VI.2.1)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren: OffizielleBezeichnung:VergabekammerBaden- WürttembergimRegierungspräsidiumKarlsruhe Postanschrift:DurlacherAllee100 Ort:KarlsruhePostleitzahl:76137Land:Deutschland(DE) Telefon:+49721/926-8730 E-Mail:poststelle@rpk.bwl.deFax:+49721/926-3985 Internet-Adresse:(URL)http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html ZuständigeStellefürSchlichtungsverfahren OffizielleBezeichnung: Postanschrift: Ort:Postleitzahl:Land: Telefon: E-Mail:Fax: Internet-Adresse:(URL) DEStandardformularT01-1370/07–Art.7.2-VorinformationfüröffentlicheDienstleistungsaufträge10/11 VI.2.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren: GenaueAngabenzudenFristenfürdieEinlegungvonRechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergaberecht sind gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (vgl. §8a Abs.7 PBefG i. V. m. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.1 GWB). Wird der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber nicht abgeholfen, muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Vergabenachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg eingereicht werden (§8a Abs.7 PBefG i.V.m. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB).Anderenfalls tritt Präklusion ein (Unzulässigkeit des Vergabenachprüfungsantrages). VI.2.3)Stelle,dieAuskünfteüberdieEinlegungvonRechtsbehelfenerteilt: OffizielleBezeichnung: Postanschrift: Ort:Postleitzahl:Land: Telefon: E-Mail:Fax: Internet-Adresse:(URL) VI.3)BekanntmachungderAuftragsvergabe: VoraussichtlichesDatumderVeröffentlichung:(TT/MM/JJJJ) DieBekanntmachungübervergebeneAufträgewirdimSupplementzumAmtsblattderEuropäischenUnion veröffentlicht:janein (fallsnichtundwennderAuftragsichaufEisenbahnaktivitätenbezieht) FormenderVeröffentlichung Zeitung Website Sonstige: VI.4)TagderAbsendungdieserBekanntmachung: AnhangA SonstigeAdressenundKontaktstellen I)AdressenundKontaktstellen,dieweitereAuskünfte erteilen: OffizielleBezeichnung:NationaleIdentifikationsnummer:(fallsbekannt) Postanschrift: Ort:Postleitzahl:Land: Kontaktstelle(n):Telefon: ZuHändenvon: E-Mail:Fax: Internet-Adresse:(URL) II)AnschriftderanderenzuständigenBehörde,inderenAuftragdiezuständigeBehördeBeschaffungen tätigt: OffizielleBezeichnungNationaleIdentifikationsnummer (fallsbekannt): Postanschrift: OrtPostleitzahl Land DEStandardformularT01-1370/07–Art.7.2-VorinformationfüröffentlicheDienstleistungsaufträge11/11 -------------------(VerwendenSiediesenAnhangbeliebig oft)--------------------AnhangB DienstleistungskategorieninAbschnittII:Auftragsgegenstand KategorieNr 4 Bezeichnung T-01Eisenbahnverkehr T-02BinnenschifffahrtswegeundSeeverkehr T-03U-Bahnverkehr T-04Straßenbahnverkehr T-05Busverkehr (innerstädtisch/regional) T-06Reisebusverkehr(Fernverkehr) T-07Oberleitungsbusverkehr T-08Stadt-undRegionalbahnsysteme T-99SonstigeBeförderungsdienste 4 DienstleistungskategorienimSinnederVerordnung1370/2007

  • ANLAGE 2 Ergänzendes Dokument Vorabbekanntmachung
    Extrahierter Text

    1 Ergänzendes Dokument zur Vorinformation nach der EU-VO 1370/2007 und dem PBefG für den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftragder Stadt Karlsruhe über Verkehrsleistungen mit Straßen-,ZweiSystem-Bahnenund Bussen I N H A L T S V E R ZE I C H N I S I.Allgemeine Hinweise II.Anforderungen an den Fahrplan II.1Leistungsumfang II.2Beförderungskapazitäten& bedarfsgerechte Fahrzeuganzahl II.3Erschließungsstandards (Haltestelleneinzugsbereiche) II.4Umsteigebeziehungen und Umsteigehäufigkeit II.5Beschreibung des Fahrplanangebots II.5.1Bedienungszeiten II.5.2Taktfolgen II.5.3.Umfang der Bedienung II.5.3.1Genehmigung für die Linien II.5.3.2Straßenbahnverkehr II.5.3.3ZweiSystem-Bahn-Verkehr II.5.3.4Busverkehr II.5.4Veranstaltungs-und Sonderverkehre II.5.5Umsteigeknoten III.Anforderungen an Standards III.1Anforderungen an die Leistungen III.2Anforderungen an die Fahrzeuge III.2.1Straßenbahn III.2.1.1BarrierefreiheitStraßenbahn III.2.1.2Technische Ausstattung III.2.2Im Straßenbahnverkehr eingesetzte ZweiSystem-Fahrzeuge III.2.2.1BarrierefreiheitZweiSystem-Fahrzeuge III.2.2.2Technische Ausstattung III.2.3Omnibus III.2.3.1Barrierefreiheit Omnibus III.2.3.2Technische Ausstattung III.3Anforderungen an die Fahrgastinformation III.4Anforderungen an die Haltestellen III.5Anforderungen an die Sauberkeit /Erscheinungsbild III.5.1Fahrzeuge III.5.2Haltestellen III.5.3Kundenzentrum III.6Betriebs-und Störungsmanagement III.7Anforderungen an das Fahrpersonal III.8Anforderungen an Marketing und Vertrieb III.8.1Kundenservice III.8.2Fahrgeldmanagement III.8.3Einnahmesicherung III.9Anforderungen andieNachhaltigkeit III.10.Anforderungenan Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur III.10.1Straßenbahn III.10.2ZweiSystem-Bahn III.10.3Omnibus III.11Sozialstandards und Tariftreue IV.Abschluss Kooperationsvertrag mit dem KVV V.Änderungen während der Laufzeit 2 I.Allgemeine Hinweise Die Stadt Karlsruhe ist zuständige Behörde für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach §6Abs.1, 3 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Perso- nennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Gesamtheit der Verkehrsleistungen im Stadtgebiet Karlsruhe und auf abgehenden Linien mit Straßenbahnen,ZweiSystembahnenund Omnibussen nachArt.5Abs.2 VO 1370/2007. Der ÖPNV in Karlsruhe basiert auf dem „Karlsruher Modell“ mit den drei Säulen„Straßenbahn (ober-und unterirdisch)“,„Omnibus“und„ZweiSystembahn (ober-und unterirdisch)“, die im Stadtgebiet KarlsruhederBOStrabunterliegen. Die Stadt Karlsruhe hat eine Vorinformation für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art.7Abs.2 VO 1370/2007 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Vorinformati- on definiert zugleich die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderun- gen, insbesondere für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards (§8aAbs.2 Satz 3 PBefG). Zudem legt die Vorinformation fest, dass eine Vergabe als Gesamtleistung beabsichtigt ist (§8a Abs.2 Satz 4 PBefG). Gemäß§8aAbs.2 Satz 5 PBefG können die Anforderungen auch in anderen öffentlich zugänglichen Dokumenten enthalten sein, auf die durch die Vorinformation verwiesen wird. Die Vorinformation verweist auf dieses ergänzende Dokument und auf denNahverkehrsplan 2006desKarlsruher Verkehrsverbundsmit Fortschreibung 2014 und Ergänzung 2018(im Folgen- den: Nahverkehrsplan). Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr können nur in- nerhalb von drei Monaten nach der Vorinformation gestellt werden (vgl.§12Abs.6 Satz 1 PBefG). Diese Anträge müssen die in der Vorinformation und diesem Dokument beschriebenen Anforde- rungen erfüllen und sich auf die Gesamtleistung beziehen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§13Abs.2a Satz 2 PBefG). Dieses Dokument enthält nachfolgend wesentliche Anforderungen im Sinne von§13Abs.2a Sätze 3 bis 5 PBefG. II.Anforderungenan denFahrplan Gegenstand des zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind öffentliche Personen- verkehrsdienste mit Bussen,(ober-sowieunterirdischen) Straßenbahnenim Stadtgebiet Karlsruhe und auf abgehenden Linien. Bei Teilen derStraßenbahnverkehrehandelt es sich um ZweiSystem- Bahn-Verkehre als Besonderheit dessog. „Karlsruher Modells“. Die Vergabe dieser Verkehrsleis- tungerfolgtaufgrund der engen Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und der Abstimmung der Verkehrsträger aufeinander als Gesamtleistung (§8aAbs.2 Satz 4 PBefG). Die Erbringung der Verkehrsdienstleistung durch das Verkehrsunternehmen umfasst die Verpflichtung, planerische Aufgaben des ÖPNV für die Stadt Karlsruhe wahrzunehmen. Dazu gehören insbesondere: • Planung und Abstimmung des Verkehrsangebotes zusammen mit derKarlsruher Verkehrsver- bund GmbH(KVV). • Planung und Abstimmung stadtgrenzenüberschreitender Verkehre mitbetreffenden Aufgaben- trägern. • Beantragung und Pflege von Liniengenehmigungen nach dem PBefG. 3 • Mitwirkung und Unterstützung bei strategischen Verkehrsplanungsprojekten. • Mitwirkung bei Planung und Realisation von „ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen“. • Planung und Durchführung von mobilitätsbezogenen Messungen und Erhebungen. • Allgemeine Kooperation mit demKVV • Spezielle Kooperation mit dem KVV,insbesonderezur Verbesserung der Intermodalität. II.1Leistungsumfang Das Fahrplanangebotzum Zeitpunkt desBeginns des neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrages (Inbetriebnahmezeitpunkt)muss im Regelverkehr mindestens den derzeitigen Einsatz von ca. 8,7Mio. Nutz-km p.a. bei der (ober-und unterirdischen) Straßenbahn und ca. 4,2Mio. Nutz-km p.a. beim Omnibus sowie die erforderlichen Zusatzleistungen umfassen.Teile der Straßenbahn- verkehre sind dabei auch künftig unter Einbindung vonZweiSystem-Bahn-Verkehren als Beson- derheit dessog. „Karlsruher Modells“zu erbringen. Davon werden 1,2 Mio. Nutz-km im durchge- henden EBO/BOStrab-Verkehr mit Gleichstromfahrzeugen erbracht, weitere 1,8 Mio. Nutz-km mit Zweisystem-Fahrzeugen. Der zugehörige Leistungsumfang ist der„Ergänzungdes Nahverkehrsplans 2014 Karlsruher Ver- kehrsverbund 2018“zu entnehmen.Daneben hat derBetreiberdie Turmbergbahn und die Schlossgartenbahn nach den Vorgabendes Aufgabenträgers Stadt Karlsruhezu betreiben. Im Zeitraum zwischen der Vorinformation und der verkehrlichen Umsetzung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags(Inbetriebnahmezeitpunkt)ändert sich die Linienführung auf der Basis einer Liniennetzoptimierung.Der Leistungsumfang erfährt dadurch keine wesentliche Änderung. Die nachfolgend näher beschriebenen Ausbaumaßnahmen sind bei den angegebenen Nutz-km p.a. noch nicht enthaltenund werden deshalb wie folgtangegeben: -Verlängerung der Straßenbahnstrecke in der Siemensallee biszur neuen Endhaltestelle in der Egon-Eiermann-Allee (zusätzlicher Verkehr). -Stadtbahntunnel in der Kaiserstraße zwischen Gottesauer Platz und Mühlburger Tor sowie in der Karl-Friedrich-Straße und Ettlinger Straße zwischen Marktplatz und Augartenstraße (nimmt vor- rangig Verkehrsleitungen auf, die heute im Oberflächennetz erbracht werden). -Schienenneubaustrecke in der Kriegsstraße zwischen Mendelssohnplatz und Karlstraße (nimmt vorrangig Verkehre auf, die heute auf parallelen Ost-West-Schienenstrecken verkehren). -VerlängerungderTram-Linie3 von Nordstadt Heide bis Kirchfeld Nord. Die Änderungen im Leistungsumfang sind von dem Betreiber umzusetzen. II.2Beförderungskapazitäten& bedarfsgerechte Fahrzeuganzahl Bei der Angebotsplanung sind die Gefäßgrößen bzw. die Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge so festzulegen, dass die auftretende Fahrgastnachfrage befördert werden kann. Der Besetzungsgrad beschreibt das Verhältnis zwischen vorhandenen und durch Fahrgäste beleg- tenPlätzen(Sitz-und Stehplätze, Orientierungsgröße 100%≙4 Fahrgäste pro qm bei den Steh- plätzen). Der Besetzungsgrad wird am maßgeblichen Querschnitt jeder Linie, d. h. dem Abschnitt mit der größten Verkehrsnachfrage, gemessen. 4 In Anlehnung an den gültigen Nahverkehrsplan ist das Platzangebot (Summe Sitz-und Stehplätze) in der Hauptverkehrszeit (HVZ) so zu bemessen, dass an keinem Streckenquerschnitt der Beset- zungsgrad als Mittelwert in der gleitenden Spitzenstunde 65% in der Regel überschreitet. Es gel- ten folgende Richtwerte für den Besetzungsgrad: BesetzungsgradRichtwert Spitzenstundebis 65% 20-Minuten-Spitzebis 80% Einzelfahrten in Spitzenstundebis 100% sonstige Hauptverkehrszeit (HVZ)55% Normalverkehrszeit (NVZ)50% Schwachverkehrszeit (SVZ)50% Publikumsintensive Veranstaltungen (Großveranstaltungen) müssen gesondert berücksichtigt werden. Bei Großveranstaltungen sind Abweichungen von den in der Tabelle genannten Werten zulässig. II.3Erschließungsstandards (Haltestelleneinzugsbereiche) Es gelten dieAnforderungenaus dem Nahverkehrsplan; unbeschadet dazugeltenzusammenge- fasst folgendegrundsätzlichenAusführungen: Der Nahverkehrsplan definiert für die Erschließungswirkung bestimmte Standards, die im Rahmen der ÖPNV-Netzgestaltung einzuhalten sind. Das Stadtgebiet ist unterteilt in eine Kernstadt und einen Außenbereich. Gemäß Nahverkehrsplan sind alle Flächen mit zusammenhängender Bebau- ung ab 200Einwohnern(oder entsprechender Zahl an Einpendlern bzw. vergleichbarer verkehrs- erzeugender Einrichtung) zu erschließen. Eine Teilfläche gilt als erschlossen, wenn mindestens 80%der Personen im Einzugsbereich einer Haltestelle wohnen,beschäftigt sind bzw. die Einrich- tung aufsuchen. Flächen mit stark schwankender Siedlungsstruktur gelten als erschlossen, wenn mindestens60% der Flächeim Haltestelleneinzugsradius liegen bzw.der definierte Schwerpunkt der Nachfrage im Haltestelleneinzugsradius liegt. Folgende Richtwerte für zumutbare Einzugsbereiche von Haltestellen (Luftlinie) in Abhängigkeit vom Verkehrsmittel sind einzuhalten: Luftlinie (m)BusStraßenbahn Kernbereich300 m400 m Gebiet mit hoher Nutzungsdichte 400 m600 m Gebiet mit geringer Nutzungsdichte 600 m1000 m II.4Umsteigebeziehungen und Umsteigehäufigkeit Das derzeitige Verkehrsnetz zeichnet sich durch eine Vielzahl von Verknüpfungspunkten zwischen den unterschiedlichen Verkehrsarten (Straßenbahn,ZweiSystem-Bahn undBus) und einzelnen 5 Linien aus. Bei einer Vielzahl von Linien werden im Streckenverlauf mehrere Verknüpfungspunkte bedient. Anschlüsse mit der höchsten Verkehrsnachfrage sind bei der Fahrplanplanung und Verkehrsbedie- nung vorrangig zu behandeln, indem sie so bemessen sind, dass keine unnötigen Wartezeiten ent- stehen. Insbesondere in derSchwachverkehrszeit (SVZ)sind Anschlüsse an denmaßgeblichen Verknüp- fungspunkten sicherzustellen. In der SVZ nach 20:30Uhrist in vertretbarem Rahmen der An- schlusssicherheit Vorrang vor der Pünktlichkeit einzuräumen. Wenn der Fahrplantakt mehr als 10 Minuten beträgt, soll für die Umsteigebeziehung mitder stärksten Nachfrage ein regelmäßiger Anschluss fahrplanmäßig hergestellt werden. Von allen Teilen des Stadtgebiets soll das Stadtzentrum umsteigefrei oder mit nur einem Umstieg erreichbar sein. Das Stadtzentrumumfasstden Bereich zwischen den Haltestellen Hauptbahnhof, Durlacher Tor und Mühlburger Tor. II.5Beschreibung des Fahrplanangebots Es gelten die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan; unbeschadet dazugeltenzusammenge- fasst folgende grundsätzlichen Ausführungen: Das Fahrplanangebot wird wie folgt beschrieben, wobei das Leistungsangebot auch künftig be- darfsgerecht weiterzuentwickeln ist. Für alle bereits beschriebenen und nachfolgenden Anforderungen gilt, dass die jeweils definierten Rahmenwerte einen Mindeststandard darstellen. Eine Unterschreitung der Mindeststandards ist unzulässig.Die Zeitangaben zu Bedienungszeiten und Taktfolgen beziehen sich auf die Abfahrt in der Innenstadt (z.B. Marktplatz, Hauptbahnhof). II.5.1Bedienungszeiten Die Bedienungszeiten werden in Hauptverkehrszeit(HVZ), Nebenverkehrszeit (NVZ) und Schwachverkehrszeit (SVZ) unterteiltund stelleneinzuhaltendeRahmenwerte dar: Straßenbahn/Stadtbahn: Mo.–Fr.: Nachtverkehr im Stundentakt zwischen 4:00 Uhr und 5:00 Uhr auf ausgewählten Li- nien*. Aufbau des Taktverkehrs ab 5:00 Uhr, 10-Minuten-Takt ab 5:30 Uhr bis 20:00 Uhr,20- Minuten-Takt von 20:00 Uhr bis 1:00 Uhr. Sa.: Nachtverkehr im Stundentakt zwischen 1:00 Uhr und 6:30 Uhr auf ausgewählten Linien*mit einzelnen Verstärkerfahrten. Aufbau des Taktverkehrs ab6:30 Uhr, 20-Minuten-Takt von 6:30 Uhr bis 10:00 Uhr, 10-Minuten-Takt von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr, 20-Minuten-Takt von 18:00 Uhr bis 1:00 Uhr. So.: Nachtverkehr im Stundentakt zwischen 1:00 Uhr und 6:30 Uhr auf ausgewählten Linien*mit einzelnen Verstärkerfahrten. Aufbau des Taktverkehrs ab 6:30 Uhr, 30-Minuten-Takt von 6:30 Uhr bis 9:00 Uhr, 20-Minuten-Takt von 9:00 Uhr bis 1:00 Uhr. * = Nähere Informationen zum Umfang der „ausgewählten Linien“ nennt auf Anfrage die KVV- Geschäftsstelle (gl-buero@kvv.karlsruhe.de; Tel.: +49(721)6107-5005; Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV), Postfach 1140, D-76001 Karlsruhe). 6 An gesetzlichen Feiertagen ist das Angebot wie an Sonntagen zu fahren. Bus: Mo.–Fr.: Nachtverkehr im Stundentakt zwischen 4:00 Uhr und 5:00 Uhr auf ausgewählten Li- nien*. Aufbau des Taktverkehrs ab 5:00 Uhr, in der Regel 20-Minuten-Takt ab 5:30 Uhr bis 20:00 Uhr, einzelne Linien bedarfsorientiert*auch im 30-oder 60-Minuten-Takt. Auf einzelnen Linien bedarfsorientiert*10-Minuten-Takt zwischen 6:00 Uhr und 8:30 Uhr und zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr. 30-Minuten-Takt von 20:00 Uhr bis 1:00 Uhr, auf einzelnen Linien bedarfsorientiert*60-Minuten- Takt. Sa.: Nachtverkehr im Stundentakt zwischen 1:00 Uhr und 6:30 Uhr auf ausgewählten Linien*mit einzelnen Verstärkerfahrten. Aufbau des Taktverkehrs ab 6:30 Uhr, 30-Minuten-Takt von 6:30 Uhr bis 10:00 Uhr, 20-Minuten-Takt von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr, 30-Minuten-Takt von 18:00 Uhr bis 1:00 Uhr. Bedarfsorientiert*werden an Samstagen einzelne Linien nur im 60-Minuten-Takt be- dient. Ebenso werden einzelne Linien, bzw. einzelne Zeitbereiche nicht bedient. So.: Nachtverkehr im Stundentakt zwischen 1:00 Uhr und 6:30 Uhr auf ausgewählten Linien*mit einzelnen Verstärkerfahrten. Aufbau des Taktverkehrs ab 6:30 Uhr, 30-Minuten-Takt von 6:30 Uhr bis 9:00 Uhr, 20-Minuten-Takt von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr, 30-Minuten-Takt von 18:00 Uhr bis 1:00 Uhr. Bedarfsorientiert werden an Sonntagen einzelne Linien nur im 60-Minuten-Takt bedient. Ebenso werden einzelne Linien*bzw. einzelne Zeitbereiche nicht bedient. * = Nähere Informationen zum Umfang der „ausgewählten Linien“bzw. der „bedarfsorientierten“ einzelnen Liniennennt auf Anfrage die KVV-Geschäftsstelle (gl-buero@kvv.karlsruhe.de;Tel.: +49(721)6107-5005; Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV), Postfach 1140, D-76001 Karlsruhe). An gesetzlichen Feiertagen ist das Angebot wie an Sonntagen zu fahren. II.5.2Taktfolgen Die Taktfolgen unterscheiden sich nach Betriebszweig sowie Bedienungszeitraum und Erschließungsqualität.Esgelten die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan. II.5.3Umfang der Bedienung In jedemOmnibus ist ein gekennzeichneter und den Vorschriften entsprechender Rollstuhlplatz vorzuhalten. ZudemhatjederOmnibusgeeigneteSitzplätze fürmobilitätseingeschränkte Mitbür- ger/innenauszuweisen.In den Gelenkzügenab Anschaffungsjahr2016istim hinteren Teil zusätz- lich ein Kinderwagenplatzbereitzustellen. Die acht Omnibussefür den ÖPNVam Bulacher Lochmüssen über gesondertesachgerechteFahr- zeugmaßeverfügen, die vonden Standardmaßen (insbesondere von derStandardhöheund-länge) handelsübliche Omnibusse erheblich abweichen. Regelmäßig ist zur routinemäßigen Beschaffung davon auszugehen, dass die dafürnotwendigen Omnibusse deutlich teurer als ein Standardomni- bus sind. Auch die Vorlaufzeit von der Auftragsvergabe bis zur Indienststellung ist wegen der Son- deranfertigungfür eine Kleinstserie deutlich länger.Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Fahrzeuge können bei dem VBK Geschäftsführungssekretariat (E-Mail-Adresse:gl- buero@vbk.karlsruhe.de; Tel.:+49(721)6107-5005; Postadresse:VBK-Verkehrsbetriebe Karlsru- he GmbH, Tullastraße 71, D-76131Karlsruhe) angefragt werden. Das Durchschnittsalterder einzusetzenden Omnibusse soll 6 Jahre regelmäßig nicht überschreiten. 7 Bei der Berechnung des Durchschnittsalters der Omnibusse werden die Fahrzeuge für den ÖPNV am Bulacher Loch nicht einbezogen, weil diese einer Sonderbeschaffung unterliegen. Nichtsdes- toweniger sind die Omnibusse für den ÖPNVam Bulacher Loch so zu erneuern, dass ein nahtloser Austausch bei Erreichung der Verschleißgrenze erfolgt. Der Umfang der Bedienung wird nachfolgend beschrieben. Besonderheiten sind bei denLinien S1/S11,S2, S4, S5, S7, S8 und S51/S52zu beachten, die sowohl im Stadtgebiet Karlsruhe als auch in Bereichen benachbarter Aufgabenträger verkehren. Alle Li- nien außer die Linie S2 verkehren außerhalb der Stadt Karlsruhe auf Eisenbahnstrecken. Die Linie S2 wird durchgehend nach BOStrab betrieben. Zur Sicherstellung des ÖPNV-Angebots gemäß „Karlsruher Modell“, dessen wichtigstes Qualitätsmerkmal die Gewährung umsteigefreie Verbin- dungen vom Stadtzentrum Karlsruhes weit in die Region ist, sind mit dem Erbringer der Leistungen im Eisenbahnbereich bzw. inden benachbarten Gebietskörperschaften Abstimmungen in der Form zu treffen, dass die Leistungen auch weiterhin möglichst durchgehend erbracht werden.Diesen Besonderheiten hat der Betreiber Rechnung zu tragen. In Planung (Inbetriebnahme voraussichtlich Dezember 2020) ist die Weiterführung der Strecke in der Siemensallee von der jetzigen Endhaltestelle Lassallestraße bis Knielingen Nord.Nach der Fer- tigstellung ist die Weiterführung der Strecke vom Betreiber zu bedienen. II.5.3.1Genehmigung für dieLinien Der Betreiberist verpflichtet, im Rahmen der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags die jeweils zugrundeliegenden Liniengenehmigungen entsprechend zu beantragen (Neubeantragung, Verlängerung, Veränderung). II.5.3.2Straßenbahnverkehr Die Zugbildung (Einsatz von Lang-oder Kurzzug) ist in Abhängigkeit von der Nachfrage festzulegen und darf im Stadtgebiet nicht mehr als zwei Straßenbahnen oder ZweiSystem-Bahnen umfassen. Die maximale Zuglänge darf gemäß § 55 (2) BOStrab 75 m nicht übersteigen. Ein Teil der Haltestel- len sind jedoch nur geeignet, maximal 40 m bzw. maximal 60 m lange Züge aufzunehmen.Aus- künfte zu diesen Haltestellen erteilt dasVBK Geschäftsführungssekretariat (E-Mail-Adresse:gl- buero@vbk.karlsruhe.de; Tel.:+49(721)6107-5005; Postadresse:VBK-Verkehrsbetriebe Karlsru- he GmbH, Tullastraße 71, D-76131 Karlsruhe). In Karlsruhe verkehren folgende Straßenbahnen als Teil dessog. „Karlsruher Modells“, die auch künftigzu bedienen sind. Folgende Verbindungen sind mit den Straßenbahnen zu bedienen: 8 Liniennum- mer Linienweg 1 Linienlän- gein km Anzahl der Haltestel- len 2 Anzahl Fahr- ten Mon- tag– Freitag Anzahl Fahrten Sams- tag Anzahl Fahr- ten Sonn- tag Anzahl Fahrten Betriebs- km/Jahr (gerun- det) 1Durlach- Oberreut 11,87127206 3 162105789.884 2Wolfarts- weier-Las- sallestraße 17,603402091621051.184.488 3Heide-Tivoli7,22516203 4 160106 475.029 4Europäische -Schule Tivoli 10,95123204159106 722.175 5Rheinhafen- Rintheim 8,90922208166108 600.787 6Rappenwört -Hirtenweg 13,513 28 210170106 919.127 8Durlach- Wolfarts- weier 4,12111400 4.121 NL1Durlach- Marktplatz 5,7531221416 12.864 NL2Tivoli- Marktplatz 5,3321021416 11.922 Ab 2019 wird die Schienenneubaustrecke Knielingen Nordvoraussichtlicheröffnet, das bedeutet die Verlängerung der Linie 2 bis Knielingen Nord. Der Betreiber hat die Weiterführung nach der Fertigstellung zu bedienen.Dies gilt gleichermaßen für alle in der Planung befindlichen Strecken (vgl. unter II.1„Leistungsumfang“). II.5.3.3ZweiSystem-Bahn-Verkehr Die Zugbildung (Einsatz von Lang-oder Kurzzug) ist in Abhängigkeit von der Nachfrage festzulegen und darf im Stadtgebiet nicht mehr alszwei Straßenbahnen oder ZweiSystem-Bahnen umfassen. Die maximale Zuglänge darf gemäß § 55 (2) BOStrab 75 m nicht übersteigen. Teile der Straßenbahnverkehre werden in Karlsruhe als Besonderheit dessog „Karlsruher Modells“ durch die Einbindung von ZweiSystem-Bahn-Verkehren bedient. Das sind folgende Linien, die auch künftig als ZweiSystem-Verkehre zu bedienen sind: 1 Und zurück. 2 Pro Richtung. 3 80 Fahrten bzw. ca. 39% im Zugverband. 4 28 Fahrten bzw. ca. 13,8% im Zugverband. 9 LiniennummerLinienwegLinien- länge in km Anzahl der Halte- stellen Anzahl Fahrten Montag- Freitag Anzahl Fahrten Samstag Anzahl Fahrten Sonntag Anzahl Fahrten Betriebs- km/a ge. S1/S11 (Gleichstrom, EBO/BOStrab) Rüppurr- Neureut 14,32627270 567 187 5 124 5 1.218.226 S2 (Gleichstrom, nur BOStrab) Reitschul- schlag– Rheinst.-S. 12,79925220 56 8 178 5 118 5 917.560 S4 (ZweiSystem, EBO/BOStrab) Grötzin- gen–Alb- tal-Bhf 9,980 9 16113 6 10 106 11 102 12 401.076 S5 (ZweiSystem, EBO/BOStrab) Grötzin- gen- Rhein- bergstr. 12,923 1314 27235 1516 207 17 151 18 1.021.266 S7/S8 (ZweiSystem, EBO/BOStrab) Tullastr.- Albtal- bahnhof 5,4701276 19 64 20 62 21 143.500 S51 (ZweiSystem, EBO/BOStrab) Albtal- bahnhof- Maxau 15,900 22 1922 2324 00 87.450 S52 (ZweiSystem, EBO/BOStrab) Albtal- bahn-hof- Maxau 11,887 25 2536 2627 44 28 46 168.629 II.5.3.4Busverkehr Die Linien werden je nach Fahrgastaufkommen mit Standard-oder Gelenkbussen bedient. Auf den Linien 22 und 76 kommen Klein-/Midibusse zum Einsatz. 5 Inklusive Nightliner. 6 Inklusive Eilzugfahrten. 7 ca. 70% im Zugverband. 8 120 Fahrten im Zugverband. 9 Bis Grötzingen Oberaustraße. 10 ca. 70% im Zugverband. 11 ca. 40% im Zugverband. 12 ca. 20% im Zugverband. 13 Bis Grötzingen Krappmühlenweg. 14 Bis Karlsruhe Maxau. 15 Inklusive Eilzugfahrten. 16 ca.70 % im Zugverband. 17 ca.30 % im Zugverband. 18 ca.20 % im Zugverband. 19 ca.70 % im Zugverband. 20 ca.70 % im Zugverband. 21 ca.70 % im Zugverband. 22 Bis Karlsruhe Maxau. 23 Inklusive Eilzugfahrten. 24 ca. 65% im Zugverband. 25 Bis Karlsruhe Maxau. 26 Inklusive Eilzugfahrten. 27 ca.60% im Zugverband. 28 ca.20% im Zugverband. 10 Auf den Linien 50 und 51 können nur Busse eingesetzt werden mit einer maximalen Fahrzeughöhe von 2,7 m (Größe: Midibusse). Die Buslinien ergänzen die Schienenverkehre in Karlsruhe; ihnen kommt eine Zubringer-und Flä- chenerschließungsfunktion zu. Die mit Bussen zu bedienenden Verbindungen werden nachfolgend aufgeführt: Linien- nummer LinienwegLinien- längein km Anzahl der Hal- testellen An- zahl Fahr- ten Mon- tag- Frei- tag Anzahl Fahr- ten Sams- tag Anzahl Fahr- ten Sonn- tag Anzahl Fahrten Betriebs- km/Jahr (gerun- det) 29 10 30 Hbf– Marktplatz 1,798720816498119.930 21Grötzingen Nord– DurlachTurmb. 5,40191109166196.542 22Grötzingen Rat- haus–Durl.Turmb. 5,334165434081.440 23Stupferich–Durl. Turmb. 9,232121027035289.377 24Bergwald–Dur- lach Turmberg 6,5301711910088264.426 26Geigersberg–Dur- lach Turmberg 2,814994723282.338 27Palmbach–Dur- lach Turmberg 11,3151880022.630 29Turmberg Talstati- on–Durlach Turmberg 1,061200181.203 30Durlacher Tor- Waldstadt 5,742111249467230.306 31Durlach Bahnhof– Waldstadt Zent- rum 9,6881910400251.888 32Fächerbad–Hags- feld 5,5481778400119.726 42Durlach Bahnhof– Gottesauer Platz 5,037118400105.777 44Hbf– Bergwald 9,8377360089.433 47Hbf– Stupferich 14,117161339370599.116 29 Berechnung der Betriebskilometer/Jahr nach Musterjahr mit 250 Werktagen, 52 Samstagen und 63 Sonn- /Feiertagen. Eine Unterscheidung in Schul-und Ferientage erfolgte nicht. 30 Verkehrt nur bis Inbetriebnahme des Stadtbahntunnels im Dezember 2020. 11 Linien- nummer LinienwegLinien- längein km Anzahl der Hal- testellen An- zahl Fahr- ten Mon- tag- Frei- tag Anzahl Fahr- ten Sams- tag Anzahl Fahr- ten Sonn- tag Anzahl Fahrten Betriebs- km/Jahr (gerun- det) 31 50Hbf-Oberreut4,86015155108100246.237 51Albtalbahnhof- Oberreut 4,04311240024.258 52Albtalbahnhof- Dammerstock 2,869886807086.271 55Hbf–Kühler Krug3,49610965236101.286 60Heidenstücker- siedlung-Enten- fang 4,33013630068.198 62Hbf-Entenfang8,0172010810291304.943 70Heide-Entenfang5,9151410910188225.042 71Heide-Neureut6,700135218093.371 72Kirchfeld-Neureut3,587125018048.195 73Kirchfeld-Europa- platz 6,643161139366247.412 74August-Bebel-Str. –Rheinbergstr. 7,1022048201498.874 75Bruchweg– Rheinbergstr. 2,016646181226.595 76 32 Lassallestr.– Knielingen Nord 1,627711911210068.129 107Durlach Bahnhof- Ettlingen 11,0701446228145.548 NL3Marktplatz– Rheinbergstr. 12,2962629918.874 NL4Marktplatz–Hags- feld 9,5581729914.672 NL5Marktplatz–An- kerstr. 12,6742229919.455 NL6Durlach Turmberg -Stupferich 21,1183726632.416 II.5.4Veranstaltungs-und Sonderverkehre Zu den Veranstaltungsverkehren zählen die Verkehre, die zusätzlich zum Regelangebot aufgrund einer höheren Nachfrage zum Einsatz kommen. Darunter fallen Verstärkerfahrten, Taktverdich- tungen, Sonderverkehre zur Aufstockung desRegelangebots und der Einsatz von Fahrzeugen mit einer höheren Kapazität. 31 Berechnung der Betriebskilometer/Jahr nach Musterjahr mit 250 Werktagen, 52 Samstagen und 63 Sonn- /Feiertagen. Eine Unterscheidung in Schul-und Ferientage erfolgte nicht. 32 Verkehrt nur bis zur Inbetriebnahme der Stadtbahnneubaustrecke nach Knielingen Nord im Dezember 2020. 12 Bei Großveranstaltungen, die zu einem stark erhöhten Fahrgastaufkommen führen, entwickelt der Betreiberentsprechende Betriebs-und Einsatzkonzepte,die erselbst entsprechend realisiert,um die Anforderungen hinsichtlich des Angebotes, der Fahrzeugkapazitäten undderPünktlichkeit bestmöglich einzuhalten. Regelmäßige Ereignisse in diesem Sinne mit stark erhöhtem Fahrgastaufkommen, zu denen das reguläre Angebot bedarfsgerecht verstärkt wird, sind insbesondere: • Messen,Großereignisse in der Stadt Karlsruhe, • Advents-und Silvesterverkehre, • Spiele des KSC,große Sportveranstaltungen, • Großkonzerte, Festivals, Events,DAS FEST, • Verkaufsoffene Sonntage. Die Planung, Durchführung und ggf. erforderliche Beantragung von Fahrplangenehmigungen hat durchden Betreiberim Einvernehmen mit derAufgabenträgerin zu erfolgen.Dazu gehört auch die Organisation und Durchführung von Schienenersatzverkehren(z.B. bei Faschingsveranstaltungen). Der Betreiberhat sich an den mobilitätsorientierten Forschungsprojektender Aufgabenträgerin entsprechend der Zuwendungsbescheide des Fördermittelgebersmitdem daraus resultierenden Sachmittel-und Personaleinsatz zu beteiligen.Auskünfte zu bestehenden Forschungsprojekten können bei dem VBK Geschäftsführungssekretariat angefragt werden (E-Mail-Adresse:gl- buero@vbk.karlsruhe.de; Tel.:+49(721)6107-5005; Postadresse: VBK-Verkehrsbetriebe Karlsru- he GmbH, Tulla-straße 71, D-76131 Karlsruhe). Der Betreiberintegriert Sonderfahrten z.B.für technische Kulturgüter der Aufgabenträgerin (his- torische Straßen-und Stadtbahnwagen) in dieBetriebsorganisation. Der Betreiberführt die gebotenen Tests und vorbereitenden Indienststellungsfahrtenfür neue Straßen-und ZweiSystemwagen durch. II.5.5Umsteigeknoten Neben den dargestellten Anforderungen an zu gewährleistende Umsteigebeziehungen sindbeste- hende und sachgerechteUmsteigerelationen an den sogenanntenmaßgeblichen Verknüpfungs- punkten sicherzustellen. Die maßgeblichen Verknüpfungspunkte zeichnen sich durch ihre verkehr- liche Bedeutung, insbesondere durch die Verknüpfung mehrerer Linien und/oder Verkehrsmittel sowie für den barrierefreien Zugangaus. Maßgebliche Verknüpfungspunkte sind: Hauptbahnhof,Marktplatz,Europaplatz,Kronenplatz und Tullastraße. III.AnforderungenanStandards III.1.Anforderungen an die Leistungen Für die von dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag erfassten Verkehrsleistungen gelten quali- tative Vorgaben, die auf Basis des aktuell gültigen Nahverkehrsplans (Nahverkehrsplan 2006,Sei- te22-32mit Fortschreibung 2014und Ergänzung 2018) festgelegt wurden. 13 Sobald die Durchführung eines Qualitätsmanagementsystemsper Gesetzvorgeschrieben ist, wird derBetreiberdie Organisationsprozesse, die bisher an Qualitätsmanagementsysteme angelehnt sind, entsprechend anpassen. Das Unternehmen hat aufder Grundlage nachfolgenderAnforderungenmarktrelevante Daten für die Planung, interne Leistungserstellung undQualitätssicherung zu ermitteln und bereitzustellen. Der Aufgabenträgerin werden auf Anforderung Nachweise zur Erfüllung der vereinbarten Quali- tätskriterien (Angebotsstandards und Qualitätsstandards) vorgelegt und kommentiert. Im Bedarfs- fall werden geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung der Qualitätsstandards ver- einbart. Der BetreiberwirddemAufgabenträger zurErstellung dessen mobilitätsbezogenerBerichte und Veröffentlichungen die notwendigen Zuarbeiten liefern. Der Betreiberwird sachgerecht mit dem Fahrgastbeirat und den Vertretungen der Behinderten- verbände etc. kooperieren. Der Betreiberwird in Abstimmung mit dem Aufgabenträger sachgerechte Fahrgasterhebungen, insbesondere auch zur Fortentwicklung des ÖPNV-Angebots durchführen. DerBetreiberhat die Vertriebswege in der Zusammenarbeit mit demKVV zu verbessern und zu optimieren. Der Betreiberhat die Turmbergbahnnach den Vorgaben des Aufgabenträgerszu betreiben. Der Betreiberhat die Schlossgartenbahn nach den Vorgaben des Aufgabenträgers zu betreuen. Der Betreiberhat während der gesamten Vertragslaufzeit folgende Qualitätsstandards einzuhal- ten, die in den nachfolgenden Kapiteln für die einzelnen Leistungsbestandteile beschrieben wer- den: III.2.Fahrzeuge III.3.Fahrgastinformation III. 4.Haltestellen III.5. Sauberkeit / Erscheinungsbild III.6.Betrieb und Störungsmanagement III.7.Fahrpersonal III.8. Marketing und Vertrieb III.9. Nachhaltigkeit III.10. Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur III.2Anforderungen an die Fahrzeuge Alle im Fahrgastbetrieb eingesetzten Busse müssen durchgängig über Niederflureinstiege und über Kneeling-Funktion sowie Rampen nach VDV-Standard verfügen. Die im reinen Straßenbahnverkehr sowie auf der Linie S1/S11 eingesetzten Fahrzeuge müssen über eine Fußbodeneinstiegshöhe verfügen, mit deran Bahnsteigen mit einer Einstiegshöhe von 34 cm über Schienenoberkante (SO) barrierefrei eingestiegen werden kann. Die im Straßenbahn- verkehr eingesetzten elektrischen ZweiSystemfahrzeuge müssen über eine Fußbodeneinstiegshö- he verfügen, mit deran Bahnsteigen mit einer Höhe von 55 cm über SO barrierefrei ein-und aus- 14 gestiegen werden kann.Für rund 5 % der Verkehrsleistungen können bis einschließlich 2027 auch Schienenfahrzeuge mit einer Einstiegshöhe von über 55 cm bzw. Schienenfahrzeuge mit einem nicht vollständig barrierefreien Ein-und Ausstieggenutzt werden.Alle Fahrzeuge müssen über Mehrzweckbereiche für Rollstühle, Kinderwagen,Rollatoren,Fahrräder u. ä., Haltemöglichkeiten für stehende Fahrgäste sowie eine behindertengerechte Ausstattung gemäß entsprechender DIN- Normen, unter anderem mit ausgewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen für mobilitätsein- geschränkte Personen, verfügen. Einzuhalten sind dieeinschlägige Normen, Richtlinien und Empfehlungen (z. B. DIN 18040 und 18025, DIN 32975, DIN 32974, EU/ECE-R107). Die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften sowie Verordnungen (z. B. StVZO, BOKraft, BOStrab) sind vomBetreibereinzuhalten. Zu achten ist auf eine zuverlässige Bereitstellung und eine Minimierung der Ausfälle während der Fahrt. Zur Erbringung des Fahrplanangebotes müssen eine ausreichende Anzahl von Fahrzeugen einschließlich Reserve vomBetreibervorgehalten werden. Hierbei wird auf eine nachfragegerech- te Verteilung nach Fahrzeuggrößen geachtet. Für die Disposition des Personals und des Fahrzeug- parks sowie zum Abstellen und Instandhalten der Fahrzeuge müssen ausreichende Kapazitäten an geeigneten Standorten vorgehalten werden. Anforderungen an die Ausstattung derFahrzeuge: Die Fahrzeuge müssen folgende vertriebstechnischen Einrichtungen enthalten: -(fahrerbedienter) Fahrscheindrucker im Bus, -(kundenbedienter) Fahrausweisautomat in den Bahnen, -Fahrausweisentwerter. Diese vertriebstechnischen Verpflichtungen entfallen dann, wenn die vorausgesetzten Fahraus- weise nicht mehr vertrieben werden. Wenn vonSeitendesKVV neue Vertriebswege vorgegeben werden, sind die dafür erforderlichen Einrichtungen in den Fahrzeugen vorzuhalten. Es ist eine angemessene Fahrgastinformation vorzuhalten, die funktionsfähig und korrekt ist. Die Fahrgastinformation muss folgenden Anforderungen genügen: • innen: Haltestellenanzeige (100%der Busse und der reinen Straßenbahnfahrzeuge,100%der ZweiSystem-Fahrzeugeab Baujahr 2010), automatische Haltestellenansage (sowie Lautsprecher- anlage und Bordmikrofon für Sonder-bzw. Störfallinformationen), den von demKVV vorgeschrie- benen Liniennetzplan. • außen: Fahrzeugfront (Fahrtziel, KVV-Liniennummer), Einstiegsseite (Ziel/Fahrweg, KVV- Liniennummer), Heck (KVV-Liniennummer, bei Bahnen zusätzlich Fahrziel), einheitliches Signet des KVV. Die Fahrzeuge müssen innen und außen an die jeweiligen KVV-Vorgaben angepasst sein. Mit Werbung versehene Fahrzeuge können im Rahmen der Vorgaben desKVV eingesetzt werden. Auch der Inhalt der Werbung ist mit demKVV abzustimmen.Die Werbemöglichkeit ist mit Blick auf das Anstandsgefühl aller billigund gerecht Denkendenund mit Rücksicht auf den Kern der Dienstleistung (Fahrgastbeförderung) auszuüben. Neufahrzeuge sind mit einer klimatechnischen Einrichtung für Temperaturabsenkung, Entfeuch- tung und Heizung des Fahrgastraumes und der Fahrerkabine auszustatten. Alle Fahrzeuge sindim Rahmen der gesetzlichen Möglichkeitenmit Video-Überwachung auszurüsten. Der Betreiberhat den Wünschen der Polizei hinsichtlich der Bereitstellung von Videodaten zur Beweisauswertungim Rahmen der gesetzlichen Möglichkeitenstets zu entsprechen. 15 Alle Fahrzeuge sind mit einheitlichem und mit der Aufgabenträgerin abgestimmtem Außen-und Innen-Design zu versehen. Die Fahrzeugflotte mussmit einem automatischen Fahrgastzählsystem ausgerüstet sein, welches den Anforderungen derDurchführungsrichtliniefür dieRegelung zur Nutzung von Automatischen Fahrgastzählsystemendes KVV entspricht.Die aufbereiteten Fahrgastzähldaten sind dem KVV auf Verlangensachgerecht zurVerfügung zustellen. Die Durchführungsrichtlinie „Regelung zur Nut- zung von automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) im KVV“ kann bei der Geschäftsstelle des KVV (E-Mail-Adresse:gl-buero@kvv.karlsruhe.de; Tel.:+49(721)6107-5005; Postadresse: Karlsru- her Verkehrsverbund GmbH (KVV), Postfach 1140, D-76001 Karlsruhe) angefordert werden. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mit derInfrastruktur kompatibel sein (vgl. dieInfrastruktur- vorgaben inZiff.10). III.2.1Straßenbahn Das maximale Alter eines Fahrzeugssoll40 Jahre nicht übersteigen. Die Instandhaltung gewähr- leistet das vereinbarte Qualitätsniveau und den sicheren undordnungsgemäßen Betrieb gemäß BOStrab. Eine längere Nutzungsdauer der Fahrzeuge ist nach Abwägung wirtschaftlicher oder be- trieblicher Rahmenbedingungen zulässig, sofern die Fahrzeuge im Rahmen von Anpassungsmaß- nahmen und Umbauten an gesetzliche Vorgaben und die Vorgaben des Nahverkehrsplans ange- passt werden. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird den Betreiber verpflichten, erhebliche Investitionen in das rollende Material und die Schieneninfrastruktur vorzunehmen. Das umfasst insbesondere die Neubeschaffung von Schienenfahrzeugen. III.2.1.1Barrierefreiheit Straßenbahn Die im Straßenbahnverkehr eingesetzten elektrischen ZweiSystem-Fahrzeuge müssen über eine Fußbodeneinstiegshöhe verfügen, mit der an Bahnsteigen mit einer Höhe von 55 cm über SO bar- rierefrei ein-und ausgestiegen werden kann.Die im reinen Straßenbahnverkehr eingesetzten Fahrzeuge müssen über eine Fußbodeneinstiegshöhe verfügen, mit deran Bahnsteigen mit einer Einstiegshöhe von 34 cm über Schienenoberkante (SO) barrierefrei eingestiegen werden kann. III.2.1.2Technische Ausstattung Die eingesetzten Schienenfahrzeuge müssen die Bedingungen der BOStrab und der entsprechen- den Normen und technischen Regeln sowie die Anforderungen der vorhandenen Infrastruktur erfüllen. Alle Straßenbahnfahrzeuge müssen über Einrichtungen zur Ansteuerung von Weichen- und Signalanlagen gemäßörtlicher Vorgaben (IMU91) verfügen. Alle Straßenbahnfahrzeuge müs- sen antriebs-und bremstechnisch den topographischen Anforderungen vor allem in Bezug auf Steigungs-und Gefällestrecken entsprechen. Alle Fahrzeuge sind in jedem Wagenim Rahmen der gesetzlichen Möglichkeitenmit Kameras aus- zustatten, so dass eine nahezu vollständige Erfassung des Fahrgastinnenraums möglich ist, und die Videobilder sind 72 Betriebsstunden zu speichern. Alle Straßenbahnfahrzeuge müssen über ein ITCS (Intermodal Transport Control System)undein System zur Weichensteuerung verfügensowieüber ein Funksystem mit der Leitstelle verbunden 16 sein. Dadurch werden die Bereiche Informations-und Kommunikationsfähigkeit zwischen Leitstel- le und Fahrzeug (Liniennummer, aktueller Standort, Soll-Ist-Vergleich der Fahrt in Bezug auf Standort und Zeit), Fahrgastinformation in Fahrzeugen und an Haltestellen (Ansagen, DFI, MFD), Anschlusssicherung sowie Statistik gesteuertundbetrieben. Die Standortdaten sind dem KVV zur Verfügung zu stellen. Eine Kommunikation zwischen Leitstelle und Fahrer muss jederzeit gewähr- leistet sein. III.2.2Im Straßenbahnverkehr eingesetzte Zweisystemfahrzeuge Das maximale Alter eines Fahrzeugs darf 40 Jahre nicht übersteigen. Die Instandhaltung gewähr- leistet das vereinbarte Qualitätsniveau und den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb. Eine län- gere Nutzungsdauer der Fahrzeuge ist nach Abwägung wirtschaftlicher oder betrieblicher Rah- menbedingungen zulässig, sofern die Fahrzeuge im Rahmen von Anpassungsmaßnahmen und Umbauten an gesetzliche Vorgaben und die Vorgaben des Nahverkehrsplans angepasst werden. III.2.2.1BarrierefreiheitZweiSystem-Fahrzeuge Die im Straßenbahnverkehr eingesetzten elektrischen ZweiSystemfahrzeuge müssen über eine Fußbodeneinstiegshöhe verfügen, mit deran Bahnsteigen mit einer Höhe von 55 cm über SO bar- rierefrei ein-und ausgestiegen werden kann. Alle Fahrzeuge müssen über Mehrzweckbereiche für Rollstühle, Kindewagen,Rollatoren,Fahrräder u. ä., Haltemöglichkeiten für stehende Fahrgäste sowie eine behindertengerechte Ausstattung gemäß entsprechender DIN-Normen, unter anderem mit ausgewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen für mobilitätseingeschränkte Personen, ver- fügen. III.2.2.2Technische Ausstattung Die eingesetztenZweiSystem-Fahrzeuge müssenauchdie Bedingungen der BOStrab und der ent- sprechenden Normen und technischen Regeln sowie die Anforderungen der vorhandenen Infra- struktur, insbesondere auch die zusätzlichen Anforderungen, die aus dem Betrieb unter zwei ver- schiedenen Stromsystemen sowie den Vorgaben von EBO und BOStrab folgen, erfüllen. Alle Fahrzeuge müssen über Einrichtungen zur Ansteuerung von Weichen-und Signalanlagen gem. örtlicher Vorgaben (IMU91) verfügen. Alle Fahrzeuge müssen antriebs-/ und bremstechnisch den topographischen Anforderungen vor allem in Bezug auf Steigungs-und Gefällestrecken entspre- chen. Alle Fahrzeuge sind in jedem Wagenim Rahmen der gesetzlichen Möglichkeitenmit Kameras aus- zustatten, so dass eine nahezu vollständige Erfassung des Fahrgastinnenraums möglich ist, und die Videobilder sind 72 Betriebsstunden zu speichern. Alle ZweiSystem-Fahrzeuge müssen über ein ITCS (Intermodal Transport Control System)und ein System zur Weichensteuerung verfügen sowie über ein Funksystem mit der Leitstelle verbunden sein.Dadurch werden die Bereiche Informations-und Kommunikationsfähigkeit zwischen Leitstel- le und Fahrzeug (Liniennummer, aktueller Standort, Soll-Ist-Vergleich der Fahrt in Bezug auf Standort und Zeit), Fahrgastinformation in Fahrzeugen und an Haltestellen (Ansagen, DFI, MFD), Anschlusssicherung sowie Statistik gesteuertundbetrieben. Die Standortdaten sind dem KVV zur Verfügung zu stellen. Eine Kommunikation zwischen Leitstelle und Fahrer muss jederzeit gewähr- leistet sein. 17 III.2.3Omnibus Alle im Linienbusverkehr eingesetzten Fahrzeuge müssen die Anforderungen der Richtlinien EU 2001/85 und UN/ECE R107 erfüllen. Das durchschnittliche Alter der Fahrzeugesoll6Jahre und das maximale Alter von Fahrzeugen soll 12 Jahre und darf 14 Jahre nicht übersteigen. Die Instandhal- tung gewährleistet das vereinbarte Qualitätsniveau und den sicheren und ordnungsgemäßen Be- trieb gemäß BOKraft. Eine längere Nutzungsdauer der Fahrzeuge kann nach Abwägung wirtschaft- licher, betrieblicher oder kundenrelevanter Rahmenbedingungen mit der Aufgabenträgerin ver- einbart werden. III.2.3.1BarrierefreiheitOmnibus Es sind Niederflurfahrzeuge einzusetzen. Bei diesen Fahrzeugen mussdie Höhe der Buseinstiegs- kante fahrzeugseitig, ggf. unter Verwendung von Kneeling gemäß der Richtlinien EU 2001/85 und UN/ECE R107 eingehalten werden. Alle Fahrzeuge müssen über eine manuelle Klapprampe und ausreichend große Mehrzweckberei- che für die Mitnahme von z. B. Rollstühlen, Kinderwagen oder Fahrrädern verfügen. Das bedeutet u. a. mindestens einen Rollstuhlplatz pro Bus. Bei Neufahrzeugen der Typen Standardbus (NL) bzw. Gelenkbus (NG) sind zwei Rollstuhlplätze vorzusehen. III.2.3.2.TechnischeAusstattung Alle Fahrzeuge müssen über Einrichtungen zur LSA-Beeinflussung verfügen. Die entsprechenden Spezifikationen sind mit der Stadt Karlsruhe abzustimmen. Darüber hinaus müssen die Busse (außer Betriebs-und Werkstattreservebusse) über folgende Ausstattungsmerkmale verfügen: • Die Busseentsprechenzum Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestensderEuro 5 Norm/EEV oderverfügen übereinen vollelektrischen Antrieb. • Die Busse sind mit einer Fahrgastraumklimatisierung ausgestattet. Neufahrzeuge sind ab einem noch mit der Stadt Karlsruhe abzustimmenden Zeitpunkt als reine E- Fahrzeuge zu beschaffen. Die für den Betrieb erforderliche Ladeinfrastrukturund Werkstattist durch den Betreiberherzustellen. Alle Fahrzeuge sind mit einem ITCS (IntermodalTransport Control System) auszustatten und mit- tels Funk mit der Leitstelle zu verbinden. Dadurch werden die Bereiche Informations-und Kom- munikationsfähigkeit zwischen Leitstelle und Fahrzeug (Liniennummer, aktueller Standort, Soll-Ist- Vergleich der Fahrtin Bezug auf Standort und Zeit), Fahrgastinformation in Fahrzeugen und Halte- stellen (Ansagen, DFI, MFD), Anschlusssicherung sowie Statistik gesteuertundbetrieben. Die Standortdaten sind dem KVV zur Verfügung zu stellen. Eine Kommunikation zwischen Leitstelle und Fahrer muss jederzeit gewährleistet sein. Alle Fahrzeuge sindim Rahmen der gesetzlichen Möglichkeitenmit Kameras auszustatten, so dass eine nahezu vollständige Erfassung desFahrgastinnerraums möglich ist und die Videobilder sind 72 Betriebsstunden zu speichern. 18 III.3Anforderungen an die Fahrgastinformation Die Fahrgastinformationen müssen die jeweils aktuell gültigen Vorgaben desKVV erfüllen. Dies gilt für die Information an und in Fahrzeugen ebenso wie für die Informationsausstattung an Haltestel- len. Im Fahrzeug werden die nächste Haltestelle und die wichtigen Umsteigebeziehungen angesagt, zudem wird über relevante Störungen informiert.Auf Umleitungsfahrzeuge wird gesondert (auch auf den Fahrgastinformationsanzeigern) hingewiesen. Der Betreiberhat eine eigene Website vorzuhalten, auf der er mindestensu. a. über Betriebsände- rungen, Betriebsstörungen, Veranstaltungsverkehre sowie das Verkehrsangebot und tarifliche An- gebote allgemein informiert. Zur Gewährleistung der verbundinternen Konsistenz wird bei unter- nehmensübergreifenden Informationsbestandteilen auf aktuelle Inhalte der KVV-Website zurück- gegriffen. Eine mobile Fahrplanauskunft muss zur Verfügung gestellt werden und für alle Haltestellen die Abfahrtszeiten der nächsten Fahrten anzeigen. Der Betreiberbetreibt ein Störfallinformationssystem, in dem u. a. über Betriebsänderungen, Be- triebsstörungen und Veranstaltungsverkehre informiert wird, und stellt demKVV diese Daten zur Verfügung. Das System muss in der Lage sein, gängige digitale Informationskanäle automatisch zu versorgen. Hierzu gehören insbesondere: • Website, • Monitore in den Fahrzeugen, • Dynamische Fahrgastinformationssysteme an Haltestellen von Straßenbahn und Bus, • Anzeiger an den Bahnsteigen, • Elektroakustische Lautsprecher an Straßenbahnhaltestellen, • Mitteilungen per E-Mail, • Social Media-Kanäle(Facebook und Twitter), • Automatischer Telefonansagedienst, • Elektronische Fahrplanauskunft des KVV. III.4Anforderungen an die Haltestellen Dieüblichen Ausstattungsmerkmale von Haltestellen sind im Nahverkehrsplan (Nahverkehrsplan 2006,Seite26 bis 29) nach Verkehrsmitteln differenziert definiert und einzuhalten. Die aktuelle Ausstattung an den Haltestellen ist mindestens beizubehalten. An denBus-und Straßenbahnhaltestellen istder Betreiberfür die akustische und visuelle Informa- tion der Fahrgäste zuständig.Dabei sind die Interessen der Anliegerangemessenzu berücksichti- gen(z. B. Lärmschutz). Fehlende oder unleserlich gewordenesowie zu aktualisierendeFahrplanaushänge sind schnellst- möglich zu ersetzen. An den Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen sind die dort vorhandenen DFI-Anzeiger in Echtzeit aktuell mit Informationen zu versorgen. Die Informationsvitrinen (Tarifpläne, Netzpläne, Fahrpläne, etc.) sind aktuell zu halten. 19 Die Sicherheit und der Service an den unterirdischen Haltestellenwerdenim erforderlichen Maße über Personal unterstützt, das für diese Bereiche gesondert geschult ist. III.5Anforderungen an die Sauberkeit/ Erscheinungsbild III.5.1Fahrzeuge Der Betreibergewährleistet die Sauberkeit der Fahrzeuge innen wie außen. Dazu ist ein entspre- chendes Reinigungskonzept zu erarbeiten. Die Sauberkeit des inneren Erscheinungsbildes der Fahrzeuge ist durch tägliches Reinigen und Zwischenreinigungen nach Bedarf(ggf. auch auf der Strecke während des Einsatzes)zu gewährleisten. Festgestellte Schäden, Farbschmierereien oder sonstige Mängel sind zeitnah zu beheben. Sicher- heitsrelevante Schäden, grobe Verunreinigungen, Graffitis oder verfassungsfeindliche Texte und Symbole sind jedoch unverzüglich nach der Entdeckung zu beseitigen. Inneres Erscheinungsbild: Das Fahrzeug ist sauber und ohne Schaden, wenn • der Fußboden frei von groben Verschmutzungen (z. B. Dosen, Flaschen, Scherben, Lebensmittel- resten, Papier, Kies, etc.) ist, • die Wände, Scheiben und Deckenflächen frei von Verschmutzungen und Farbschmierereien sind, • die Sitze frei von sichtbaren Mängeln (z. B. Beschädigungen, Schmutz, Schmierereien, etc.) sind, • die Fenster unbeschädigt (nicht verkratzt) und sauber sind. Äußeres Erscheinungsbild: Das Fahrzeug ist sauber und ohne Schaden, wenn • die Außenflächen frei von sichtbaren Verschmutzungen (z. B. Graffitis) sind, • keine Rost-oder Lackschäden vorhandensind. III.5.2Haltestellen Die Haltestellen einschließlich der ortsfesten Infrastruktur, soweit dafür nicht die Stadt Karlsruhe zuständig ist,sindvomBetreiberin einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten. Haltestellen gelten als ordentlichbzw. sauber, wenn mindestens folgende Punkte erfüllt sind: • Sitzmöglichkeiten sauber, • Zuwege (soweitder Betreiberzuständig ist)sauber, •Bahnsteige,Wände,SäulenundGleisbereich sauber, • Beleuchtung von Zugängen, Bahnsteigen, Aufzügen und Wartehallen ausreichendundrichtli- nienkonformsowienicht beschädigt, • FahrtreppenundAufzüge sauber und in Betrieb, • Papierkörbe sauber undregelmäßiggeleert, • Hinweisschilder und Leitbeschilderung sauber und lesbar, • Fahrgastinformation vorhanden, funktionsfähigundfrei von Beschädigungsowiekorrekt, • FahrpläneundTarifinfo vorhanden und aktuell, • DFI (Fahrgastinformationssystem–Straßenbahn/Bus) in Betrieb und richtige Information, • Entwerter und Verkaufsautomaten in Betrieb, sauber (frei von sichtbaren Verschmutzungen und Schmierereien)sowienicht beschädigt. Durch regelmäßige Kontrollen ist sicherzustellen, dass die Haltestelleneinrichtungen benutzbar sind. Festgestellte Schäden oder sonstige Mängel sind zeitnah zu beheben bzw. zu melden. Be- schädigungen sind zeitnah zu reparieren; sicherheitsrelevante Schäden oder verfassungsfeindliche Texte und Symbole sind unverzüglich nach der Entdeckungbzw.Meldung zu beseitigen. Farb- schmierereien sind zeitnah zu entfernen. 20 III.5.3Kundenzentrum Am Standort in der Innenstadt ist ein repräsentatives, image-und markenförderndes Kundenzent- rum vomBetreiberzu betreiben. Dabei sind die linien-/netznahe Präsenz, die Kundennähe und die Fahrgastströme zu berücksichtigen.Der Standort ist mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Das Kundenzentrum entspricht den optischen Anforderungen, wenn es sauber bzw. frei von sicht- baren Verschmutzungen (Staub, Schmutz und optischen Mängeln/Schmierereien) ist und eine gute Aufenthaltsqualität für den Fahrgast hat. III.6Betriebs-und Störungsmanagement Die im Fahrplan ausgewiesenen Fahrten sind pünktlich durchzuführen. Pünktlichkeit wird bei Bus und Straßenbahn definiert als Abfahrt maximal 0,5 Minutenvor oder maximal 3 Minuten nach der laut Fahrplan vorgegebenen Abfahrtszeit. Bei intern oder extern hervorgerufenen unvorhergesehenen Störungen des Betriebsablaufs müs- sen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, um das laut Fahrplan vorgegebene Verkehrsan- gebot bestmöglich zu gewährleisten. Ein adäquater Ersatzverkehr ist umgehend bereitzustellen. Hierzu kann einem Schienenersatzverkehr mit Buseinsatz die kurzfristige Bereitstellung von Taxi- Ersatzverkehren vorausgehen. Die hierzu erforderliche Verfügbarkeit von Personal und Fahrzeu- gen ist vomBetreiberzu gewährleisten. Der planmäßige Betrieb ist schnellstmöglich wiederherzu- stellen. Bei planbaren Baumaßnahmen und Veranstaltungen im Verkehrsgebiet werden in Abstimmung mit der Aufgabenträgerin und beteiligten Dritten angemessene Umleitungsmaßnahmen bzw. Er- satzverkehrskonzepte entwickelt und umgesetzt. Bei Bedarf ist zusätzliches Betriebspersonal zur Einsatzsteuerung und Fahrgastinformation einzusetzen. Die Kunden werden rechtzeitig und um- fassend über entsprechende Änderungen des Fahrplanangebotes informiert. Baumaßnahmen, die Auswirkungen auf den fahrplanmäßigen Ablauf haben und länger als einen Betriebstag andauern, sind mit Fahrplan-und ITCS-Daten durchgängig zu versorgen. Zur Betriebssteuerung und-überwachung des Straßenbahn-und Busbetriebs und zur Information der Fahrgäste mussder Betreibereineintegrierte Verkehrsleitstelle, von der aus sämtliche Maß- nahmen zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebsablaufs gesteuert und überwacht werden, betreiben.Die Aufgabenträgerin hat Interesse daran, dassdie neugebaute Leitstelle in der Gerwig- straßedurch den Betreiber genutzt wird. Die integrierte Verkehrsleitstelle mussinsbesonderefolgendeFunktionen sicherstellen: • Steuerung und Überwachung Bus-und Straßenbahnbetrieb, • Securityleistungen, • Fahrstromversorgung Straßenbahn und technische Störungsdisposition, • Koordination und Einsatzleitung. Die Sicherstellung der einzelnen Funktionen der integrierten Verkehrsleitstelle hat so zu erfolgen, dass jederzeit ein sicherer und ordnungsgemäßer Betrieb gewährleistet ist undBetriebsstörungen zügig beseitigt werden können. Der Betreiberfördert die Sicherheit in den Fahrzeugen durch Anlagen zur Videoüberwachung und einer bedarfsgerechten Präsenz von Servicepersonal des Betreibersbzw. von Personal eines Si- cherheitsdienstes. 21 Bahnen sowie Bahnhöfe und Zwischengeschosse sind kameraüberwacht. Im Nachtverkehr halten Busfahrer, wenn möglich, auf Wunsch auch zwischen den Haltestellen an geeigneter Stelle. Ein unentgeltlicher Taxiruf ist ebenfalls zu gewährleisten. Im Störfall informiert der Betreiberzeitnah die Fahrgäste über den Vorfall bzw., soweit bekannt und technisch möglich, über Grund und Dauer der Störung sowie alternative Fahrmöglichkeiten. III.7Anforderungen an das Fahrpersonal Das vomBetreibereinzusetzende Fahrpersonal im Busbereich muss als Grundvoraussetzung über die Qualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und über die Ausbildung nach der Fahrerlaubnisverordnung für die Führerschein-Klasse „D“ verfügen und in der Lage sein, den tarifgerechten Verkauf von Fahrausweisen durchzuführen. Das Fahrpersonal muss über eine fachliche Grundqualifikation und Weiterbildung gemäß EU- Richtlinie 2003/59 verfügen. Das im Schienenbereich eingesetzte Fahrpersonal muss darüber hin- aus über eine betriebsinterne Ausbildung nach§12 BOStrab „Ausbildung und Prüfung der Fahrbe- diensteten“ verfügen.Für die Ausbildung der Triebfahrzeugführer sollneben der Ausbildung auf der Schieneein Schienenfahrzeugsimulator benutzt werden. Das gesamte Fahrpersonal (zudiesem gehört auch das Sicherheits-und Servicepersonal an den Haltestellen) muss an regelmäßigen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, z. B. zum Tarifsys- tem, zur Verbesserung der Sozialkompetenzen, zum Verhalten in Notfallsituationen und zur Res- sourcenschonung. Das gesamte Fahrpersonal hat sich durch Hilfsbereitschaft, Umsichtigkeit gegenüber Fahrgästen, freundliches, höfliches und respektvolles Auftreten auszuzeichnen, ist für den Kunden ansprechbar und geht in Eigeninitiative auf den Kunden zu (z. B.Begrüßung und Verabschiedung, Blickkontakt etc.). Das Fahrpersonal muss in der Lage sein, sich anhand sicherer deutscher Sprachkenntnisse spon- tan, flüssig und verständlich auszudrücken, eine eindeutige betriebsinterne Kommunikation z. B. mit der Leitstelle zu gewährleisten und den Fahrgästen korrekt und verständlich Auskünfte zu Fahrplan, Tarif, Linienführung, Anschlussverbindungen, Beförderungsbedingungen und Umgebung (Ortskenntnisse) zu erteilen. Es ist hilfsbereit und zeigt situationsabhängiges, eigenverantwortli- ches Verhalten zum Nutzen der Kunden. Durch regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass jeder Busfahrer folgende Anforderungen erfüllen kann: a)Fahrzeugbedienung • Kenntnis der Bedienelemente in den Fahrzeugen, • Kenntnis über Funktion, Bedienung und Örtlichkeit von Sicherheitseinrichtungen, • Kenntnis über Anzeigen im Display, • Kenntnis über die Vorschriften zu den Lenk-&Ruhezeiten, b)Störungsmanagement • Einhaltung der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften, • Richtiges Verhalten bei Unfällen, • Verhalten im Brandfall bzw. bei Rauchentwicklung amundim Fahrzeug, • Verhalten bei Gasunfällen bzw. Gasalarm im Betriebshof, c)Durchführung des Linien-und Sonderverkehrs (z.B. Großveranstaltungen) 22 • Beherrschen allereingesetzten Wagentypen, • Bedienen der installierten Bordinstrumente (FARM, Fahrscheindrucker, Funk), • Kenntnis über Linienverlauf und Haltestellen im Einsatzgebiet, • Kenntnis über Fahrzeiten und Anschlussbeziehungen, • Information von Fahrgästen (Haltestellenansage etc.), • Wirtschaftliches, umweltgerechtesund vorausschauendes Fahren, • Überwachen des Fahrgastwechsels, • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (StVO, SGB IX, UVV, BOKraft etc.), • Einhaltung der Dienstvorschriften (Dienstanweisungen), • Einhaltung der Vorgaben zur Durchführung des Linienverkehrs (KVV), d)Kundendienstliche Aufgaben • Information bei Störungen und Unregelmäßigkeiten, • Tarif-&Wegstreckenauskünfte, • Hilfe für und Unterstützung von mobilitätseingeschränkten Personen, • Respektvoller und höflicher Umgang mit Kunden,den Vertretern der Aufgabenträgerinund Kol- legen, • Angepasste, angenehme Fahrweise, • Annahme von Beschwerden, • Konflikte erkennen und geeignete Maßnahmen treffen, e)Fahrscheinkontrollen • Sichtprüfung der vorgezeigten Fahrausweise, • Kontrolle von Funktion und Aufdruck von Entwertern, • Maßnahmen bei Beanstandung von Fahrausweiseneinleiten, f)Fahrscheinverkäufe • Ausgabe der Fahrscheine, • Abwicklung des Barverkehrs, • Kenntnis über Gültigkeitsbedingungen der Fahrkarten (Raum/Zeit), • Verantwortung für Fahrgeldeinnahmen, g)Kommunikationen mit Leitstelle und Betriebsdienst • Beherrschen der Funkanlage (Funkdisziplin), • Durchführung von Anordnungen über Funk, • Informationsweitergabe über Besonderheiten, • Hilfeleistung über Funk (z.B. Rettungskräfte), • Umgang mit Extremwetterereignissenund fahrgastgefährdenden Sonderereignissen. Das eingesetzte Fahrpersonal hat bei der Ausübung des Dienstes Dienstkleidung zu tragen. Jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter in Dienstkleidung hat auf ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild undtadellosesVerhaltenzu achten. Die materielle Ausstattung des Personals muss sicherstellen, dass die betrieblichen und die Fahrgastbetreuungsaufgaben in vollem Umfang jederzeitgewährleistet sind. Das Fahrpersonal ist arbeitsrechtlich und arbeitsmedizinisch vomBetreiberzu betreuen. III.8Anforderungen an Marketing und Vertrieb III.8.1Kundenservice Für die Kundenbetreuung ist gut ausgebildetes und freundliches Personal mit hoher Beratungs- und Kommunikationskompetenz einzusetzen. Die Beschäftigten müssen über sehr gute Deutsch- kenntnisse (Fremdsprachenkenntnisse wünschenswert) verfügen und in der Lage sein, sich spon- 23 tan, flüssig und verständlich auszudrücken, um auch bei komplexeren Sachverhalten angemessen reagieren zu können. Sie können umfassende und kompetente Auskünfte zu Tarif, Fahrplan und den Beförderungsbedingungen geben. Zudem müssen auch Kenntnisse über betriebliche Beson- derheiten (z. B. Veranstaltungsverkehre, Störungsmanagement, Notfallpläne) vorhanden sein. Das zentrale Kundenzentrum muss von Montag bis Freitagvon09.00Uhrbis 19.00Uhrund sams- tags von09.00 Uhr bis17.00Uhrgeöffnet sein.Sonntags kann das Kundenzentrum geschlossen bleiben.In begründeten Fällen sind in Abstimmung mit der Aufgabenträgerin bei geändertem Nachfrageverhalten Abweichungen möglich. Zum Leistungsportfoliodes Kundenzentrumszählen: • Verkauf des kompletten KVV-Fahrausweissortimentes, • Mobilitätsberatung, • Vertragskundengeschäft (AbonnementsinklusiveFirmenabonnements), • Bearbeitung von Beanstandungsfällen (z. B. erhöhtes Beförderungsentgelt [EBE]), • Reklamations-und Beschwerdeannahme, • Ansprechstelle für Fundgegenstände an Haltestellen und in Bahnen sowie Bussen, • Anlaufstelle für verlorene Gegenstände an Haltestellen und in Bahnen sowie Bussen. Die vorgesehenen Wartezeiten sollen eine zumutbare Länge (in der Regel maximal 10 Minuten) nicht überschreiten. Es wird garantiert, dass Fundsachen montags bis freitags an einer zentralen Fundstelle abgeholt werden können. III.8.2Fahrgeldmanagement Der Betreiberhat den Verkauf durch einen optimierten, strategischen Vertriebswegemix unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, regionalen und kundenorientierten Kriterien sicherzustel- len. Der Betreiberhat dabei für alle Vertriebswege und-systeme die Infrastruktur, Wartung und Weiterentwicklung zu gewährleisten. Der Verkauf von Fahrkarten zu allen Städten und Gemeinden im KVV erfolgt in den Bussen über Fahrer und imSchienenverkehr über stationäre Fahrausweisau- tomaten an den Haltestellen und mobile Fahrausweisautomaten in den Bahnen.Digitale Ver- triebskanäle sindzu unterstützenundauszubauen. Ab FahrplanwechselDezember2021/2022 muss der Betreiberüber alle Vertriebswege den Baden- Württemberg-Tarif verkaufen können. Der Betreibergewährleistet die jederzeitige Einhaltung des Fahrscheinverkaufs in den eigenen Betriebsmitteln und in den Fahrzeugen eingesetzter Mietbusunternehmer nach den oben genann- ten Standards. Darüber hinaus müssen ein manipulationssicherer Verkauf und eine revisionssiche- re Abrechnung aller Fahrgeldeinnahmen von den verwendeten Verkaufssystemen und dem Ab- rechnungssystem des Betreiberssichergestellt werden. Zur Verbesserung der Zugänglichkeit zum multimodalen Verkehrsangebot ist die Entwicklung des elektronischen Ticketings zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wirkt der Betreiberam Aus- bau des Vertriebs mit. Der Betreiber hatAPP-Angebote zu fördern. 24 III.8.3Einnahmensicherung Fahrscheinprüfungen werden von demBetreibermit eigenem Kontrollpersonal durchgeführt. Jährlich müssen mindestens1,5% der Straßenbahn-,ZweiSystem-Bahn-und0,5% derBusfahrgäs- tegeprüft werden. Über das Ergebnis der Prüfungzur Einnahmesicherungwird derKVV jährlich ein Bericht vorgelegt. III.9Anforderungen an die Nachhaltigkeit Für den Fahrzeugeinsatz durchden Betreibergilt, dass die Energie für den Antrieb der Fahrzeuge in hohem MaßedieZiele des Umwelt-, Klima-und Gesundheitsschutzes zu berücksichtigen hat. Schienenfahrzeuge sind mit Öko-Strom zu betreiben.Die Qualität des Ökostroms ist mit dem Auf- gabenträger abzustimmen. Fahrzeuge müssen bei Neubeschaffung immer der besten auf dem Markt verfügbaren Abgasnorm entsprechen. Der Einsatz von E-Bussen oder Wasserstoff-Bussen ist in Abhängigkeit von der tech- nischen Entwicklung vorzusehen. III.10Anforderungen an Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wirdnach folgenden Maßgabenden Betreiber zum Betrieb und zur Instandhaltung der (ober-und unterirdischen) Straßenbahn-, Zweisystembahn-und Bu- sinfrastruktur verpflichten. Bei der Durchführung der Instandhaltung und Instandsetzung hat die Beibehaltung des Fahrplans oberste Priorität; Umleitungen und Sperrungen sind also fahrgastorientiert zu minimieren. Planbare Instandhaltung und Instandsetzung ist mit dem vom Aufgabenträger vorbestimmten zeit- lichen Vorlauf mit demselben zu besprechen und auf das gesamte Baustellengeschehen der Stadt abzustimmen. III.10.1Straßenbahn Die zum Betrieb erforderliche Infrastruktur ist im Eigentum der VBK und der KASIG (Tunnel Kaiser- straßeund Straßenbahnin der Kriegsstraße).Der Betreiberwird mit den Eigentümern der Ver- kehrsinfrastruktur so kooperieren, dass im Ergebnis eine sachgerechte Instandhaltung und In- standsetzung der Straßenbahninfrastruktur erreicht wird. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird den internen Betreiber zum Betrieb und zur Instand- haltung der Straßenbahninfrastruktur verpflichten.Die Betriebspflichtergibt sich aus der Straßen- bahnunternehmergenehmigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 PBefG). Zur Infrastruktur der Straßenbahn gehören insbesondere folgende Anlagen bzw. Einrichtungen: • Streckennetz der Straßenbahn einschließlich der Haltestellen und der bau-, maschinen-und elektrotechnischen Anlagen, • die integrierte Verkehrsleitstelle und die abgesetzten Bedienplätze einschließlich der zugehöri- gen Technikräume, • die Abstellanlagen, • die Werkstätten zur Instandhaltung der Straßenbahnfahrzeuge, • die Abstellanlagen, 25 • die Fahreraufenthaltsräume einschließlich zugehöriger Nebenräume und Sanitäranlagen. • Haltestellen, Haltestellenbauwerke und sonstige Bahnbauwerke einschließlich aller Einrichtun- gen wie z. B. Wetterschutz oder Informationsvitrinen, • Brücken, Rampen und Stützmauern, • Bahnkörper (Oberbau und Unterbau) einschließlich Verkehrswege und Sicherheitsräume, • Energieversorgungsanlagen einschließlich Notstromversorgung und Steuerungstechnik, • Fahrleitungsanlagen und Rückleitungen, • Beleuchtungsanlagen, •Signalanlagen, • Anlagen zur LSA-Beeinflussung, • Weichensteuerungen, • Bahnübergänge, • Unterflurdrehmaschinen, • Nachrichtentechnische Anlagen: -IT-Netzwerke, -ITCS (Betriebsleitsystem für Straßenbahn und Bus) -Video, -Funk, -Notruf, -Dynamische Fahrgastinformation (optisch und akustisch), -System für das Berichtswesen, -Telefonanlage, • Brandschutz-und Brandmeldeanlagen, •Räumlichkeiten für den Betriebsrat undSozialräume für Betriebspersonal. • Räume für die Dienstbekleidung und Nähwerkstatt. Der öffentlicheDienstleistungsauftrag wird den internen Betreiber zum Betrieb der vorhandenen Betriebshöfe, Abstellanlagen und Werkstätten an den unterschiedlichen Standorten verpflichten. Im Falle einer eigenwirtschaftlichen Antragstellung muss der eigenwirtschaftlicheBetreiber für die Nutzung der Infrastruktur für Straßenbahnen mit dem jeweiligen Eigentümer und/oder Betreiber der Infrastruktur eine Nutzungsvereinbarung abschließen und hat jeweils für die Infrastrukturnut- zung ein marktübliches Entgelt zu entrichten. Die für den Betrieb der Straßenbahn erforderliche Infrastruktur ist im Eigentum der VBK bzw. der KASIG. Mit der VBK bzw. der KASIG ist folglich eine Nutzungsvereinbarung über die Infrastrukturnutzung abzuschließen. Informationen zuNutzungs- vereinbarungen undzu Nutzungsentgelten können bei den zuständigen Stellen erhalten werden. Für die Infrastruktur ergeben sich die folgenden Zuständigkeiten: -Ansprechpartner bei VBK: Geschäftsleitungssekretariat der VBK (E-Mail-Adresse:gl- buero@vbk.karlsruhe.de;Tel.:+49(721)6107-5005; Postadresse:VBK-Verkehrsbetriebe Karlsru- he GmbH, Tullastraße 71, D-76131 Karlsruhe). -Ansprechstelle bei derKASIG:Geschäftsleitungssekretariatder KASIG (E-Mail-Adresse:stefa- nie.raupp@kasig.karlsruhe.de; Tel.:+49(721)133-5581; Postadresse: KASIG-Karlsruher Schie- neninfrastruktur-Gesellschaft mbH, Kriegsstraße 100,D-76133 Karlsruhe). Der Betreiber hat darüber hinaus mit derAufgabenträgerineinen Vertrag über die Benutzungder öffentlichen Straßen der Stadt Karlsruhe abzuschließen. Die dem Straßenbahnbetrieb dienenden Anlagen befinden sich auf öffentlichen und tatsächlich-öffentlichen Straßen sowie auf im Eigentum der Stadt Karlsruhe befindlichen Grundstücken, die keine öffentlichen Verkehrswege sind.Hierzu hatder Betreiber mit der AufgabenträgerineinenKonzessionsvertragabzuschließen.Der aktuelle Konzessionsvertrag der VBK kann dort eingesehen werden (E-Mail-Adresse:gl- buero@vbk.karlsruhe.de;Tel.:+49(721)6107-5005;Postadresse:VBK-Verkehrsbetriebe Karlsru- he GmbH, Tullastraße 71, D-76131 Karlsruhe). 26 III.10.2ZweiSystem-Bahn Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird den internen Betreiber zum Betrieb und zur Instand- haltung der ZweiSystembahn-Infrastruktur alsBesonderheit dessog. „Karlsruher Modells“im Stadtgebiet verpflichten. Zur Infrastruktur gehören insbesonderedie Systemwechselstellen. Im Falle einer eigenwirtschaftlichen Antragstellung muss der eigenwirtschaftliche Betreiber für die Nutzung der ZweiSystem-Bahn-Infrastruktur dem jeweiligen Eigentümer und/oder Betreiber der Infrastruktur eine Nutzungsvereinbarung abschließen und hat jeweils für die Infrastrukturnutzung einmarktüblichesEntgelt zu entrichten. Die für den Betrieb der ZweiSystem-Bahn erforderliche Infrastruktur ist im Eigentum derVBK.Mit derVBKist folglich eine Nutzungsvereinbarung über die Infrastrukturnutzung abzuschließen. Informationen zu Nutzungsvereinbarungen und zu Nutzungsentgelten können bei den zuständigen Stellen(VBK)erhalten werden.Ansprechpartner bei VBK istdas Geschäftsleitungssekretariat der VBK (E-Mail-Adresse:gl-buero@vbk.karlsruhe.de;Tel.:+49(721)6107-5005; Postadresse:VBK- Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, Tullastraße 71, D-76131 Karlsruhe). III.10.3Omnibus Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird den internen Betreiber verpflichten, die Infrastruktur zum Betrieb der Buslinien (Businfrastruktur) zu betreiben und instand zu halten. Zur Businfrastruktur gehören insbesondere folgende Anlagen bzw. Einrichtungen: • Einrichtungen der Haltestellen wie z. B. Wetterschutz oder Informationsvitrinen, • die integrierte Verkehrsleitstelle und die abgesetzten Bedienplätze, •Technikräumefür die Verkehrsleitstelle und die Bedienplätze, • Schrankenanlagen, • Anlagen zur LSA-Beeinflussung, • die Abstellanlagen für die Busse, • die Werkstätten zur Instandhaltung der Busse, • Tankstellen(Diesel; zukünftig ggf. für Gas), • Ladestationen für Elektrofahrzeuge, • Nachrichtentechnische Anlagen: -IT-Netzwerke, -ITCS (Betriebsleitsystem für Straßenbahn und Bus), -Funk, -Notruf, -Dynamische Fahrgastinformation (optisch und akustisch), • Sozialräume für Betriebspersonal. Im Falle einer eigenwirtschaftlichen Antragstellung muss der eigenwirtschaftliche Betreiber für die Nutzungder Bus-Infrastruktur mit dem jeweiligen Eigentümer und/oder Betreiber der Infrastruk- tur eine Nutzungsvereinbarung abschließen und hat jeweils für die Infrastrukturnutzung ein marktüblichesEntgelt zu entrichten. Die für den Betrieb der Busverkehre erforderliche Infrastruk- tur ist im Eigentum der VBK. Mit der VBK ist folglich eine Nutzungsvereinbarung über die Infra- strukturnutzung abzuschließen. 27 Informationen zu Nutzungsvereinbarungen und zu Nutzungsentgelten können bei den zuständigen Stellen erhalten werden.Ansprechpartner bei der VBK istdas Geschäftsführungssekretariat der VBK(E-Mail-Adresse:gl-buero@vbk.karlsruhe.de;Tel.:+49(721)6107-5005; Postadresse:VBK- Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, Tullastraße 71, D-76131 Karlsruhe). III.11Sozialstandards und Tariftreue Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue-und Mindestlohngesetz Baden- Württemberg (LTMG) einzuhalten. Der Betreiber wird sich vor der Erteilung des Auftrags schriftlich verpflichten, seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das ins- gesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht. Der Betreiber wird sich vor der Erteilung des Auftrags außerdem schriftlich verpflichten,während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollzie- hen. Der für Nahverkehrsbetriebe repräsentative Tarifvertrag im ÖPNV ist derzeit der „TVN-BW“. Der Betreiber wird sichdarüberhinausvor der Auftragserteilung schriftlich verpflichten, seinen unter das Mindestlohngesetz (MiLoG) in der jeweils geltenden Fassung fallenden Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den Vorgaben des Mindest- lohngesetzes und der gemäß§1Abs.2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung inihrer jeweils geltenden Fassung entspricht. Das gilt nicht, wenn Tariftreue gefordert werden kann und die da- nach maßgebliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist. Das gilt ferner auch nicht für die Leistungserbringung durch Auszubildende und für die Vergabe von Aufträgen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannte Blindenwerkstätten (vgl.§4 Sätze 2 und 3 LTMG). Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen hat sich der Betreiber zu verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§3 und 4 LTMG durch die Nachunternehmen sicherzustellen und der Stadt Karlsruhe Tariftreue-und Mindestent- gelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Gleiches gilt, wenn der Betreiber oder ein be- auftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunterneh- mens einsetzt. Das gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunterneh- men der vom Betreiber eingeschalteten Nachunternehmen. Soweit rechtlich zulässig, ist der Betreiber verpflichtet, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim bisherigen Betreiber für die Erbringung dieser Verkehrsleistung beschäftigt waren, zu übernehmen und ihnen die Rechte zu gewähren, auf die sie Anspruch hätten, wenn einÜbergang nach§613aBGBerfolgt wäre. Der bisherige Betreiber ist nach Aufforderung durch die Stadt Karls- ruhe verpflichtet, alle hierzu erforderlichen Angaben zu machen. Der Betreiber wird dieMitarbeiterkantineim bisherigen Standard weiterhin nachhaltig und ge- sundheitsfördernd betreiben. Soweit rechtlich zulässig, ist der Betreiber verpflichtet,dieAltersversorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterdes bisherigen Betreibers sicherzustellen. DerBetreiber wirdverpflichtet,das für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fahrdienst be- währte Kriseninterventionsmanagement mindestens im gleichen Organisationsumfang wie bisher 28 zubetreiben.Informationen über die Organisation des Kriseninterventionsmanagements können bei dem Geschäftsführungssekretariat der VBK erhalten werden (E-Mail-Adresse:gl- buero@vbk.karlsruhe.de;Tel.:+49(721)6107-5005; Postadresse:VBK-Verkehrsbetriebe Karlsru- he GmbH, Tullastraße 71, D-76131 Karlsruhe). IV.Abschluss Kooperationsvertrag mit demKVV Der BetreibermusseinenKooperationsvertrag mit demKVV abschließen. Darin wird insbesondere dieausschließliche Beförderung der Fahrgäste zu den jeweils gültigen Tarif-und Beförderungsbe- stimmungen des KVV geregelt.Ein Musterkooperationsvertrag kann bei der KVV-Geschäftsstelle (E-Mail-Adresse:gl-buero@kvv.karlsruhe.de; Tel.:+49(721)6107-5005; Postadresse: Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV), Postfach 1140, D-76001 Karlsruhe) angefordert werden. Der Betreiberübernimmt die Abrechnung und Koordination der durchgeführten Fahrausweisver- käufe, die Kontrolle aller Fahrgeldeinnahmen und die Meldung an denKVV. Für die Meldung der monatlichen Verkaufseinnahmen sind dieim Kooperationsvertragvereinbarten Regelungen mit einer im Vorfeld durchzuführenden Plausibilitäts-und Ordnungsmäßigkeitsprüfung einzuhalten. Verkehrserhebungen der Verbundgesellschaft an Haltestellen und in den Fahrzeugen werden vom Betreibersowie dessen Auftragsunternehmen unterstützt. Erhebungspersonal mit gültigem Zäh- lerausweis wird dabei unentgeltlich befördert. Bei der Erhebungsplanung unterstützt das Unter- nehmen die Verbundgesellschaft bei Bedarf durch Offenlegung betrieblicher Daten und Besonder- heiten. Zur Gewährleistung einer widerspruchsfreien Kundenansprache arbeiten die Verkehrsunterneh- men und der KVV im Bereich Öffentlichkeitsarbeit zusammen, soweit es auch in die Zuständigkeit des KVV fällt. Diese Zusammenarbeit beinhaltet u. a.: • gemeinsame Vermarktungs-Kampagnen von Verbundgesellschaft und Verkehrsunternehmen, • die Auslage von Druckerzeugnissen der Verbundgesellschaft in Verkaufsstellen, • der Aushang und die Auslage von Druckerzeugnissen der Verbundgesellschaft inFahrzeugen, • das Anbringen von Plakaten/Aufklebern der Verbundgesellschaft in Fahrzeugen, • das Anbringen von Plakaten/Aufklebern der VerbundgesellschaftanHaltestellen, • die Verlinkung und Betreuung von Webinhalten, • gemeinsame Pressemitteilungen, • ein koordiniertes Vorgehen bei lokalen Maßnahmen, wie z.B. bei Streckeneröffnungen oder einem veränderten Verkehrsangebot. Verbundangelegenheiten sind mit demKVV abzustimmen, soweit entsprechende Regelungen be- stehen. V.Änderungen während der Laufzeit Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag wird, um während der Laufzeit auf sich än- dernde Rahmenbedingungen reagieren zu können, Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrs- angebot in Abhängigkeit vom Nahverkehrsplan, von sich verändernden Verkehrsbedürfnissen, von Kundenanforderungen, von strukturellen Rahmenbedingungen oder von ordnungspolitischen Vor- gaben anzupassen ist. 29 Änderungen können sich hinsichtlich des Inhalts sowie des Umfangs des Verkehrsangebots, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienungsstandards ergebenund sich sowohl auf den Be- stand und den Verlauf der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan-und Tarifangebots für diese Linien auswirken. Neben der Verlängerung bestehender oder der Einführung neuer Straßenbahn- und Buslinien sind diesbezüglich auch Taktverdichtungen auf vorhandenen Straßenbahn-und Bus- linien möglich. In Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe ist auch eine Reduzierung der Busverkehrs- leistungen, welche vollumfänglich oder teilweise durch den Straßenbahnverkehr ersetzt werden, möglich. Deröffentliche Dienstleistungsauftrag wird außerdem die Möglichkeit einräumen, abweichende technische Lösungen und Antriebstechniken zum Einsatz zu bringen, wenn diese mindestens die Anforderungen bzw. die sonstigen Bedienungsvorgaben erfüllen und diese im Einvernehmen mit der Aufgabenträgerin stehen. Zum jetzigen Zeitpunkt steht bereits folgende beschlossene Änderung des Verkehrsangebotes fest: -Ab 2019 wird die Schienenneubaustrecke Knielingen Nord eröffnet, das bedeutet die Verlänge- rung der Linie 2 bisKnielingen Nord. -Die Aufnahme des Regelbetriebs im Stadtbahntunnel wird 2020 erfolgen. -DieEinstellungderBus-Linie 10 mit FertigstellungderKombi-Lösung. -DieEinstellungderBus-Linie 76 mit FertigstellungderTram-Linie 2 nach Knielingen Nord. Darüber hinaus bestehen derzeit Planungen zur VerlängerungderTram-Linie 3 von Nordstadt Hei- de bis Kirchfeld Nord.Der Betreiber hat dieVerlängerungnach der Fertigstellung zu bedienen.

  • Abstimmungsergebnis GR Top10
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 10
    Extrahierter Text

    Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. März 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 10 der Tagesordnung: Vorabbekanntmachung im Amtsblatt der EU über die beabsichtigte Direktvergabe des öffentlichen Personenverkehrs in Karlsruhe an die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH Vorlage: 2018/0797 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Vorabbekanntmachung über die Vergabeabsicht für Ver- kehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtgebiet Karlsruhe an die VBK im Amtsblatt der EU zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Veröffentlichung der Vorin- formation entsprechend dem in der Anlage 1 (der Vorlage) beigefügten Formular sowie dem in der Anlage 2 (der Vorlage) beigefügten ergänzenden Dokument vorzunehmen. Änderungen an diesen Dokumenten, welche inhaltlich nicht wesentlich sind, dürfen noch vorgenommen werden. Abstimmungsergebnis: Bei 46 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Wie Sie wissen, haben wir durch die anschließende Bildung einer Gruppe von Behörden die Möglichkeit, weiter unseren Straßenbahnverkehr innerhalb der Stadtgrenzen von Karlsruhe direkt zu vergeben. Das muss aber entsprechend im Amtsblatt der EU angekündigt wer- den. Dazu brauchen wir Ihr Votum, um das vollziehen zu können. Tiefer will ich in die Thematik jetzt nicht einsteigen, die auch umfangreich immer in den entsprechenden Auf- sichtsratsgremien diskutiert wird. Ich bitte um Ihr Votum. – Auch das ist einstimmig. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. April 2019