Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gemäß § 14 Absatz 2 KAG für Teilhaushalt 7200 -Märkte)
| Vorlage: | 2018/0794 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.11.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Marktamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.12.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0794 Dez. 4 Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gemäß § 14 Absatz 2 KAG für Teilhaushalt 7200 - Märkte) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 04.12.2018 20 x Gemeinderat 11.12.2018 18 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss a) die Verrechnung der noch bestehenden Überdeckung 2016 in Höhe von 5.777,10 € mit ei- nem Teilbetrag der Unterdeckung 2017 in Höhe von 13.536,08 € im Bereich Wochenmärkte b) die Verrechnung der noch bestehenden Unterdeckung 2015 in Höhe von 1.253,94 € mit einem Teilbetrag der Überdeckung 2017 in Höhe von 1.367,33 € im Bereich Kunsthandwer- kermärkte c) den Verzicht auf den Ausgleich der noch bestehenden Unterdeckung aus dem Jahr 2014 in Höhe von 5.818,38 € im Bereich Jahrmärkte und Kirchweihen Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Bemessungszeitraums ergeben, sind nach § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, Kos- tenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Bei den Gebühren für das Marktamt (Teilhaushalt 7200) bestehen aus Vorjahren folgende Kos- tenüber- (+) bzw. Kostenunterdeckungen (-): 2013 0,00 € 2014 - 5.818,38 € 2015 - 8.743,39 € 2016 - 141.136,69 € 2017 - 8.881,44 € Maßgebend für die Ermittlung der oben genannten Kostenüberdeckungen bzw. Kostenunter- deckungen ist das jeweilige Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der in die Gebührenkal- kulation bzw. in den Verrechnungsbeschluss eingestellten Kostenüber- und Kostenunterde- ckungen aus Vorjahren. Der Ergebnisausgleich berücksichtigt die gebührenrelevanten Bereiche Großmarkt, Wochen- märkte, Kunsthandwerkermärkte, Jahrmärkte und Kirchweihen sowie den Christkindlesmarkt. Die im Bereich Großmarkt entstandene Unterdeckung aus dem Jahr 2015 in Höhe von 7.489,45 € sowie die Überdeckung aus dem Jahr 2017 in Höhe von 3.287,31 € sind gebühren- fähig und wurden im Rahmen der Gebührenneukalkulation durch gesonderte Gemeinderatsvor- lage vom 17. Juli 2018 berücksichtigt. Hierbei wurde auch dargelegt, dass die im Jahr 2016 im Zuge des Brandfalls entstandene Unterdeckung in Höhe von 146.913,79 € nicht gebührenfähig ist und den Gebührenschuldnern damit auch nicht über den Ergebnisausgleich auferlegt werden kann. Im Hinblick auf die durch das Kommunalabgabengesetz vorgesehene Verrechnung der Vorjah- resergebnisse schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor: 1. Im Bereich Wochenmärkte kann die im Jahr 2016 noch bestehende Überdeckung in Höhe von 5.777,10 € mit einer Unterdeckung aus dem Jahr 2017 in Höhe von 13.536,08 € ver- rechnet werden. Die dann noch bestehende Unterdeckung in Höhe von 7.758,98 € ist spä- testens im Jahr 2022 auszugleichen. 2. Die im Bereich Kunsthandwerkermärkte aus dem Jahr 2015 noch bestehende Unterde- ckung in Höhe von 1.253,94 € kann mit einer Überdeckung aus dem Jahr 2017 in Höhe von 1.367,33 € verrechnet werden. Die dann noch bestehende Überdeckung in Höhe von 113,39 € ist spätestens im Jahr 2022 auszugleichen. 3. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2014 in Höhe von 5.818,38 € im Bereich Jahrmärkte und Kirchweihen wäre spätestens im Jahr 2019 auszugleichen. Es ist davon auszugehen, dass diese Unterdeckung nicht mit einer Überdeckung aus 2018 ausgeglichen werden kann. Da- her wurde als Beschlussziffer aufgenommen, auf den Ausgleich dieser Unterdeckung zu verzichten. In den Jahren 2015 bis 2017 wurde der mit Gemeinderatsbeschluss vom 16. De- zember 2014 festgesetzte Kostendeckungsgrad im Bereich Jahrmärkte und Kirchweihen in Höhe von 74,32 % erreicht bzw. leicht übertroffen. In diesen Jahren stehen auch weder Über- noch Unterdeckungen zur Verrechnung offen. Zur Erhaltung und Stärkung der beste- henden Jahrmärkte sowie aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation vieler Schau- stellerbetriebe sollte von einer vollen Kostendeckung aber weiterhin abgesehen werden. 4. Im Bereich Christkindlesmarkt besteht derzeit weder eine Unter- noch eine Überdeckung. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 5. Die derzeit gültigen Gebührensätze für die Wochenmärkte, Kunsthandwerkermärkte, Jahr- märkte und Kirchweihen sowie den Christkindlesmarkt gelten in gleicher Höhe auch für das Jahr 2019. Die Gebührensätze für den Großmarkt wurden zum 1. Januar 2019 wie oben beschrieben neu beschlossen. Nach der Verrechnung stellt sich der Ergebnisausgleich beim Teilhaushalt 7200 (Anlage) wie folgt dar: 2013 0,00 € 2014 0,00 € 2015 0,00 € 2016 0,00 € 2017 - 7.645,59 € Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Verrechnung a) die Verrechnung der noch bestehenden Überdeckung 2016 in Höhe von 5.777,10 € mit einem Teilbetrag der Unterdeckung 2017 in Höhe von 13.536,08 € im Bereich Wo- chenmärkte b) die Verrechnung der noch bestehenden Unterdeckung 2015 in Höhe von 1.253,94 € mit einem Teilbetrag der Überdeckung 2017 in Höhe von 1.367,33 € im Bereich Kunsthandwerkermärkte c) den Verzicht auf den Ausgleich der noch bestehenden Unterdeckung aus dem Jahr 2014 in Höhe von 5.818,38 € im Bereich Jahrmärkte und Kirchweihen Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Als Anlage ist beigefügt: Anlage Tabellarische Übersicht der Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunter- deckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich)
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Anlage 20132014201520162017 Großmarkt - € - € - 7.489,45 € 146.913,79 €- 3.287,31 € Wochenmärkte - € - € - € 5.777,10 € 13.536,08 €- Kunsthandwerkermärkte- € - € 1.253,94 €- - € 1.367,33 € Jahrmärkte - € - 5.818,38 € - € - € - € Christkindlesmarkt - € - € - € - € - € Gesamt- € 5.818,38 €- 8.743,39 €- 141.136,69 €- 8.881,44 €- 20132014201520162017 Großmarkt - € - € - € - € - € Wochenmärkte - € - € - € - € - 7.758,98 € Kunsthandwerkermärkte- € - € - € - € 113,39 € Jahrmärkte - € - € - € - € - € Christkindlesmarkt - € - € - € - € - € Gesamt- € - € - € - € 7.645,59 €- Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt Ergebnisausgleich Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich Stand nach dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich und der Neukalkulation der Gebühren für den Großmarkt 2019 (siehe gesonderte Gemeinderatsvorlage vom 17. Juli 2018)
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Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 11. Dezember 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 18 der Tagesordnung: Verrechnung der Kostenträger- bzw. Kostenunterde- ckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gemäß § 14 Ab- satz 2 KAG für den Teilhaushalt 7200 -Märkte) Vorlage: 2018/0794 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss a) die Verrechnung der noch bestehenden Überdeckung 2016 in Höhe von 5.777,10 € mit einem Teilbetrag der Unterdeckung 2017 in Höhe von 13.536,08 € im Bereich Wochen- märkte b) die Verrechnung der noch bestehenden Unterdeckung 2015 in Höhe von 1.253,94 € mit einem Teilbetrag der Überdeckung 2017 in Höhe von 1.367,33 € im Bereich Kunsthand- werkermärkte c) den Verzicht auf den Ausgleich der noch bestehenden Unterdeckung aus dem Jahr 2014 in Höhe von 5.818,38 € im Bereich Jahrmärkte und Kirchweihen Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Ich möchte gleich um Ihr Votum bitten. Das ist einstimmig. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. Januar 2019