Erlass eines Alkoholkonsumverbots auf dem Werderplatz in Karlsruhe

Vorlage: 2018/0790
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.11.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.12.2018

    TOP: 15

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Alkoholkonsumverbot Werderplatz
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0790 Dez. 2 Erlass eines Alkoholkonsumverbots auf dem Werderplatz in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 04.12.2018 19 x Gemeinderat 11.12.2018 15 x Beschlussantrag Durch den Erlass eines Alkoholkonsumverbots für den Bereich des Werderplatzes soll die Anzahl alkoholbedingter Ordnungswidrigkeiten und Straftaten dort spürbar verringert werden. Der Gemeinderat beschließt, die als Anlage 1 beigefügte Polizeiverordnung über ein Alkohol- konsumverbot auf dem Werderplatz in Karlsruhe zu erlassen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Seit Jahrzehnten ist der Werderplatz in Karlsruhe als konfliktreicher öffentlicher Platz bekannt. Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Gewerbetreibenden über Belästigun- gen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sind seit ebenso langer Zeit die Regel. Es wird über massive Beeinträchtigungen der Lebensqualität, Belästigungen, Bedrohungen und Gefährdun- gen geklagt. Ursächlich für diese Klagen ist vor allem eine in der Regel montags bis samstags anzutreffende Personengruppe, die große Mengen Alkohol konsumiert. Die Intensität der Ordnungsstörungen, die insbesondere zwischen 11 und 20 Uhr auftreten, nimmt dabei erkennbar mit zunehmenden Alkoholisierungsgrad der Personen zu. Hinzu kommt ein mittlerweile auch öffentlich wahr- nehmbarer Konsum von Betäubungsmitteln, der häufig in Kombination mit dem Alkoholkon- sum stattfindet. Der Werderplatz hebt sich damit deutlich negativ von anderen vergleichbaren Plätzen im Stadt- gebiet, etwa dem Gutenbergplatz oder Friedrichsplatz, ab. Dies nehmen auch die Anwohnen- den wahr. In einer aktuellen Umfrage unter Gewerbetreibenden, sozialen Einrichtungen, der Kirche und Anwohnenden sprechen sich diese klar für ein Alkoholkonsumverbot auf dem Wer- derplatz aus. Mit der am 8. Dezember 2017 in Kraft getretenen Änderung des Polizeigesetzes Baden- Württemberg (PolG) wurde die Ermächtigung zum Erlass örtlicher Alkoholkonsumverbote ge- schaffen. § 10a PolG bestimmt die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass eines zeitlich und räumlich begrenzten Alkoholkonsumverbots. Diese sind nach Prüfung durch die Verwaltung auf dem Werderplatz erfüllt. Da die durch den Kommunalen Ordnungsdienst, die Vollzugspolizei, aber auch die Sozialarbeit bislang ergriffenen ordnungsrechtlichen und sozialen Maßnahmen keine anhaltende Verbesse- rung der Situation erreichen konnten, empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat, die Polizei- verordnung über ein Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz in Karlsruhe im Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober, jeweils montags bis samstags von 11 bis 20 Uhr, zu beschließen. Der Entwurf der Polizeiverordnung über ein Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz ist als Anlage 1 beigefügt. Die Begründung der einzelnen Vorschriften der Polizeiverordnung kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Auswertung der Umfrage bei Gewerbetreibenden, der Bür- gergesellschaft Südstadt e. V., der Diakonie, der Kirche und städtischen Dienststellen ist in der Anlage 3 zusammengefasst. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt, die Polizeiverordnung über ein Alkohol- konsumverbot auf dem Werderplatz in Karlsruhe (Anlage 1) zu erlassen.

  • Extrahierter Text

    Anlage 1 Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe über ein Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz in Karlsruhe vom xx. xxxx 2018 (Amtsblatt vom xx. xxx 2018) Aufgrund von § 10a Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 sowie § 18 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1992 (GBl. S. 1, ber. S. 596, ber. 1993 S. 155), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. November 2017 (GBl. S. 631), sowie § 44 Abs. 3 Halbs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juli 2000 (GBl. S. 221), erlässt der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe nach dem Beschluss vom [...] folgende Polizeiverordnung: § 1 Geltungsbereich (1) Diese Polizeiverordnung gilt für den Werderplatz (der Bereich der Werderstraße, der sich zwischen Marienstraße und Wilhelmstraße befindet) in Karlsruhe. (2) Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieser Polizeiverordnung § 2 Alkoholkonsumverbot (1) In dem durch § 1 festgelegten Geltungsbereich dieser Verordnung ist an öffent- lich zugänglichen Orten außerhalb von Gebäuden und Außenbewirtschaftungs- flächen von Gewerbetreibenden während den Öffnungszeiten, für die eine Er- laubnis oder Gestattung nach gaststättenrechtlichen Vorschriften vorliegt unter- sagt: (a) Alkoholische Getränke zu konsumieren oder (b) Alkoholische Getränke zum Konsum im Geltungsbereich des Verbots mit- zuführen. (2) Das Alkoholkonsumverbot gilt im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Oktober je- den Jahres, jeweils montags bis samstags von 11 Uhr bis 20 Uhr. § 3 Ausnahmen In Einzelfällen oder anlässlich besonderer Ereignisse kann die Ortspolizeibehörde Aus- nahmen von diesem Verbot zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenste- hen. § 4 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 2 Absatz 1a in dem in § 1 bezeichneten Bereich alkoholische Ge- tränke konsumiert, 2. entgegen § 2 Absatz 1b in dem in § 1 bezeichneten Bereich alkoholische Ge- tränke zum Konsum im Geltungsbereich des Verbots mitführt. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit der Alkoholkonsum außerhalb der in § 2 Absatz 2 genann- ten Zeiten erfolgt oder eine Ausnahme nach § 3 erteilt wurde. (3) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. § 5 In Kraft treten und Befristung Die Polizeiverordnung tritt am 1. April 2019 in Kraft und ist befristet bis zum 31. Okto- ber 2023. Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister

  • TOP 15 Anlage 2 Alkoholkonsumverbot Werderplatz_Einzelbegründung PolVO
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Einzelbegründung zu der Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe über ein Alko- holkonsumverbot auf dem Werderplatz in Karlsruhe Zu § 1 – Geltungsbereich Das Alkoholkonsumverbot wird für den Werderplatz als örtlichen Brennpunkt alkoholbedingter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erlassen. Der Geltungsbereich „Werderplatz“ wird durch die Benennung der den Werderplatz umgrenzenden Straßen sowie den beigefügten Lageplan hinreichend bestimmt. Zu § 2 – Alkoholkonsumverbot Durch die Polizeiverordnung kann auf öffentlich zugänglichen Flächen außerhalb von Gebäuden und konzessionierter Außengastronomie untersagt werden, alkoholische Getränke zu konsumie- ren oder zum Konsum vor Ort mit sich zu führen. Die Privilegierung konzessionierter Außengast- ronomie war auf die jeweiligen Öffnungszeiten zu beschränken. Voraussetzung ist aber das Vorliegen eines „Brennpunktes“. Ob ein solcher besteht, richtet sich nach der Gesamtbetrachtung aller Umstände, insbesondere der absoluten Anzahl alkoholbedingter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, der relativen Be- lastung im Vergleich zu anderen Plätzen und der Anzahl regelmäßig anwesender Personen. 1. Absolute Anzahl alkoholbedingter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Der Brennpunkt setzt eine Mindestbelastung der Fläche mit typischerweise alkoholbedingten Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten voraus. Bei einer absoluten Belastung von mehr als 100 alkoholbedingten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten pro Jahr geht die Gesetzesbegrün- dung von einem Brennpunkt aus. Bei Werten unter 50 wird ein örtlicher Brennpunkt in der Regel zu verneinen sein. Bei einem Wert zwischen 50 und 100 kommt es auf die Umstände des Einzel- falls an. Die polizeiliche Statistik weist für den Werderplatz für das Jahr 2017 eine Anzahl von 25 alko- holbeeinflussten Straftaten und zwei alkoholbeeinflussten Ordnungswidrigkeiten auf. Hinzu kommen 58 vom kommunalen Ordnungsdienst festgestellte alkoholbedingte Ordnungswidrig- keiten. Demnach wurden für das Jahr 2017 statistisch 85 alkoholbedingte Straftaten und Ord- nungswidrigkeiten erfasst. Im Zeitraum 1. Januar bis 31. August 2018 hat der Polizeivollzugsdienst 24 alkoholbeeinflusste Straftaten und drei alkoholbeeinflusste Ordnungswidrigkeiten erfasst. Dazu kommen 47 alko- holbedingte Ordnungswidrigkeiten, welche durch den Kommunalen Ordnungsdienst festgestellt wurden. Demnach wurden allein in dem Zeitraum 1. Januar bis 31. August 2018 74 alkoholbe- dingte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten registriert. Neben der Anzahl statistisch erfasster alkoholbedingter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sprechen weitere Tatsachen für die Annahme eines örtlichen Brennpunkts: a) Die tatsächliche Zahl alkoholbedingt begangener Straftaten und Ordnungswidrigkeiten dürfte deutlich höher liegen. Straftaten werden oft unter den Szeneangehörigen selbst 2 begangen. Diese zeigen jedoch nur selten ein Interesse an Strafverfolgung und bringen die Vorfälle nur in Einzelfällen zur Anzeige. Aussagen als Zeuge werden oft verweigert. b) Der kommunale Ordnungsdienst bestätigt, bei nahezu jeder Kontrolle des Werderplatzes Sachverhalte festzustellen, die den Tatbestand einer alkoholbedingten Ordnungswidrig- keit erfüllen, aber keiner Person zugeordnet und damit nicht verfolgt werden können. So werden beispielsweise Verunreinigungen durch zerbrochene oder leere Spirituosen- und Bierflaschen, aber auch durch Erbrochenes und Urinieren festgestellt. Aber auch sonstige Störungen, die typischerweise mit dem Alkoholkonsum auf dem Platz auftreten, wie die Verunreinigung und Beschädigung der WC-Anlage, die aufgrund des Zustandes nur von den Angehörigen der Szene genutzt wird. c) In einer Umfrage unter den Anwohnenden, den Geschäftsbetrieben und sozialen Einrich- tungen um den Werderplatz berichten diese, dass alkoholindizierte Störungen regelmä- ßig mehrmals am Tag stattfänden. Lautstarke Auseinandersetzungen und Handgreiflich- keiten seien an der Tagesordnung. Rücksichtnahme auf Anwohnende oder Besucherin- nen und Besucher des Werderplatzes sei nicht vorhanden. Sie schildern alkoholbedingte Ordnungsstörungen und Straftaten, wie beispielsweise Lärm, illegal entsorgter Abfall und Urinieren in der Öffentlichkeit, aber auch Schlägereien innerhalb der Szene. Oft kann bei Eintreffen der Ordnungskräfte nicht nachvollzogen werden, wer die Störung begangen hat und das dann gezeigte Verhalten ist unauffällig. d) Aber auch nicht jede festgestellte alkoholbedingte Ordnungswidrigkeit findet Eingang in die Statistik des kommunalen Ordnungsdienstes. Die häufig stattfindenden mündlichen Verwarnungen oder Aufforderungen werden nicht dokumentiert. e) Die vorhandene Infrastruktur am Werderplatz (Supermarkt, Sitzgelegenheiten, Toiletten- anlage et cetera) übt auf die szeneaffinen Personen eine besondere Anziehungskraft aus. f) Der Werderplatz ist vergleichsweise klein. Alkoholbedingten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten kommt daher eine konzentrierte Bedeutung zu. g) Südlich und nördlich wird der (relativ kleine) Werderplatz vollständig durch vorhandene Wohnbebauung eingerahmt. Alkoholbedingte Ordnungswidrigkeiten, insbesondere auch Lärmbelästigungen, sind daher besonders stark wahrnehmbar und werden durch die vorhandene Bebauung noch verstärkt. 2. Relative Belastung des Werderplatzes durch alkoholbedingte Straftaten und Ord- nungswidrigkeiten im Vergleich zu anderen Flächen Ein weiteres Indiz für das Vorliegen eines örtlichen „Brennpunkts“ ist eine deutlich höhere, in der Regel vier- bis fünffache Anzahl von alkoholbedingten Straftaten und/oder Ordnungswidrig- keiten im Verhältnis zu anderen geeigneten Vergleichsflächen. Aufgrund einer ähnlichen Prägung und Charakteristik bieten sich insbesondere der Gutenberg- und der Friedrichsplatz als Vergleichsflächen zum Werderplatz an. Beiden Plätzen kommt eine ähnlich hohe Aufenthaltsfunktion mit vergleichbarer Infrastruktur, Brunnen- und öffentlichen Toilettenanlagen zu. Die Anzahl statistisch erfasster alkoholbedingter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von Poli- zeivollzugsdienst und Kommunalen Ordnungsdienst belegen die deutlich höhere Belastung am Werderplatz im Verhältnis zu den Vergleichsflächen. 3 alkoholbedingte Ereignisse im Jahr 2017 Bereich Straftaten Ordnungswidrigkeiten Werderplatz 25 60 Friedrichsplatz 3 32 Gutenbergplatz 0 0 alkoholbedingte Ereignisse im Zeitraum 1. Januar bis 31. August 2018 Bereich Straftaten Ordnungswidrigkeiten Werderplatz 24 50 Friedrichsplatz 2 27 Gutenbergplatz 0 0 3. Anzahl der regelmäßig anwesenden Personen Auch eine regelmäßig hohe Anzahl an Personen auf dem Platz spricht für das Vorliegen eines „Brennpunktes“. Dabei stellt die Gesetzesbegründung auf die Unübersichtlichkeit ab, die mit einer Menschenmenge als solches verbunden ist und die eine Bewältigung der Situation mit polizeilichen Mitteln erschwert. Eine solche unüberschaubare Menschenmenge dürfte regelmä- ßig bei mehr als 100 Personen zu bejahen sein. Bei weniger als 50 Personen dürfte dieses Krite- rium in der Regel nicht erfüllt sein. Bei Personenzahlen zwischen 50 und 100 kommt es vor al- lem auf die Umstände im Einzelfall an. Die Szene auf dem Werderplatz ist im Jahresverlauf unterschiedlich groß. Beobachtungen des Kommunalen Ordnungsdienstes zufolge halten sich zwischen April und Oktober durchschnittlich 40 bis 60 Personen tagsüber dauerhaft auf dem Platz auf, um Alkohol zu konsumieren. Anwoh- nende und Sozialarbeit/Streetwork sprechen von bis zu 80 Personen zu Spitzenzeiten. Seit Mai 2018 führt das Polizeipräsidium Karlsruhe mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Ein- satz zwei Mal wöchentlich etwa eineinhalbstündige Großkontrollen auf dem Werderplatz durch. Im Rahmen dieser Kontrollen konnte bislang insgesamt circa 300 regelmäßig wiederkehrende Personen festgestellt werden. Die Übersichtlichkeit wird durch andere hinzukommende Personen erschwert. Die Gruppe ist stark heterogen und geprägt von Angehörigen der Trinkerszene, Drogenkonsumenten, Substitu- ierten und insbesondere osteuropäischen Wanderarbeitern. Für das Vorliegen eines Brennpunktes spricht auch die Belastung des Platzes in zeitlicher Hin- sicht. Die Szene trifft sich mit Ausnahme des Sonntags täglich auf dem Platz und hält sich von morgens durchgängig bis in die Abendstunden auf dem Platz auf. 4. Verhältnismäßigkeit Das Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz ist geeignet, künftig Störungen der öffentlichen Sicherheit durch Alkoholkonsumenten auf dem Werderplatz zu vermeiden und die sich dort re- gelmäßig versammelnde Gruppe Szenenangehöriger zu minimieren. Durch das gezielte Zusammenwirken mit dem alkoholakzeptierenden Aufenthaltsraum der Dia- konie – in unmittelbarer Nähe zum Wederplatz – wird auch einer bloßen Verlagerung der Stö- rungen für die öffentliche Sicherheit an andere öffentliche Orte vermieden. Das Alkoholkonsum- verbot ist damit integraler Bestandteil des Gesamtkonzepts zur Suchtprävention. Die allgemeine Handlungsfreiheit wird in möglichst milder Weise eingeschränkt, indem ein sichererer Ort bereit- 4 gestellt wird, an dem Alkoholkonsum akzeptiert ist und durch Sozialarbeiter begleitet werden kann. Andere, mildere Mittel zeigten in der Vergangenheit keine Wirkung. Die bereits seit dem Jahr 2010 stattfindenden Arbeitstreffen unter Mitarbeit von Anwohnerinnen und Anwohnern, Ge- werbetreibenden sowie Vertreterinnen und Vertreter sozialer und kirchlicher Einrichtungen, Poli- zei und Stadtverwaltung konnten keine dauerhafte Lösung für den Werderplatz erreichen. Auch die durch eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe erarbeiteten Maßnahmen erreichten nicht die- ses Ziel (vgl. Abschlussbericht der AG Werderplatz, der im Hauptausschuss am 14. November 2017 vorgestellt wurde, Vorlage 2017/0633). Auch andere polizeiliche Mittel zeigten keine Wirkung. Weder der viele Jahre unmittelbar am Werderplatz vorhandene Polizeiposten konnte zu einer Befriedung der Örtlichkeit führen, noch die Steigerung der Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes beziehungsweise die deutlich ausgeweiteten Kontrollen des Polizeipräsidiums Karlsruhe, die seit dem Frühjahr 2018 zusätzli- che Einheiten der Bereitschaftspolizei auch am Werderplatz im Einsatz hatten. Auch mit dem konsequenten Erlass polizeirechtlicher Einzelmaßnahmen, wie Platzverweis und Aufenthaltsver- bot, konnte ebenfalls keine spürbare Entspannung am Werderplatz erreicht werden. Das Alkoholkonsumverbot ist dabei örtlich eng auf den Brennpunkt „Werderplatz“ beschränkt und zeitlich auf die Zeiten begrenzt, zu denen statistisch die meisten alkoholbedingten Vorfälle erfasst wurden. Die Geltungszeiten orientieren sich dabei an den nach Statistiken und Auswer- tungen der Umfragen sich ergebenden Zeiten, zu denen sich die meisten Menschen regelmäßig und zum Zwecke des Alkoholkonsums auf dem Werderplatz treffen und zu denen es regelmäßig zu den meisten Störungen der öffentlichen Sicherheit auf dem Werderplatz kommt. Dies ist in den wärmeren Monaten (1. April bis 31. Oktober) täglich von Montag bis Samstag in den Zeiten von 10 bis 20 Uhr der Fall. An den Abenden und an Sonntagen kommt es regelmäßig nicht zu derartig großen Ansammlungen von Alkohol trinkenden Personen und damit einhergehenden Störungen, so dass diese Zeiten zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit vom Verbot ausgenom- men werden können. Durch die örtlichen und zeitlichen Einschränkungen wird ein möglichst schonender Ausgleich zwischen dem Interesse der Betroffenen, ihre allgemeine Handlungsfrei- heit auszuüben, und dem Interesse des Schutzes der öffentlichen Sicherheit vor alkoholbeding- ten Störungen erreicht. Die nicht veränderlichen örtlichen Gegebenheiten am Werderplatz, insbesondere die Nähe zu den umliegenden Substitutionspraxen, begünstigen ein Treffen der Trinkerszene mit der Rausch- giftszene an diesem Ort. Der Platz entfaltet eine hohe Anziehungskraft auf das Umland. Zahlrei- che der kontrollierten Szene-Angehörigen kamen aus der Region. Die Erfahrungen der letzten Jahre und die Entwicklung der polizeilichen Statistiken zeigen, dass der Alkoholkonsum und die Zahl der damit einhergehenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten am Werderplatz nicht ab-, sondern kontinuierlich zunehmen. Diese Tatsachen rechtfertigen die Prognose, dass dort auch künftig mit der Begehung alkoholbedingter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu rechnen ist. Zu § 3 – Ausnahmen Um einen möglichst geringen Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit si- cherzustellen, muss die Möglichkeit eingeräumt sein, in Ausnahmefällen den Alkoholkonsum auf dem Platz zuzulassen. 5 Zu § 4 – Ordnungswidrigkeiten Gemäß § 18 Abs. 1 PolG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer auf Grund des Polizeigesetzes erlassenen Polizeiverordnung zuwiderhandelt, soweit die Polizeiver- ordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. § 4 der Polizei- verordnung enthält diesen Verweis bei Verstößen gegen die Verbote nach § 2 der Polizeiverord- nung. Die Anordnung der Ordnungswidrigkeit ist zur Durchsetzung des Verbotes der Polizeiver- ordnung erforderlich. In § 18 Abs. 2 PolG ist bestimmt, dass Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens fünf Euro und höchstens 5000 Euro geahndet werden können. Zu § 5 – Inkrafttreten Polizeiverordnungen sollen den Tag bestimmen, an dem sie in Kraft treten. Der Tag, an dem die Polizeiverordnung außer Kraft tritt, ist anzugeben, da Polizeiverordnungen, die ein Alkoholkon- sumverbot aussprechen, zu befristen sind.

  • Top15 Abstimmungsergebnis GR
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 15
    Extrahierter Text

    Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 11. Dezember 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 15 der Tagesordnung: Erlass eines Alkoholkonsumverbots auf dem Werder- platz in Karlsruhe Vorlage: 2018/0790 dazu: Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2018/0871 Beschluss: Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt, die Polizeiverordnung über ein Alkohol- konsumverbot auf dem Werderplatz in Karlsruhe (Anlage 1) zu erlassen. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 36 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Änderungsantrag: Bei 9 Ja-Stimmen und 33 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss sowie die vorliegende Stellungnahme der Verwal- tung: Wir setzen hier schrittweise um, was wir miteinander besprochen hatten, ein ganzes Maß- nahmenbündel, um die Belastungen des Werderplatzes zu reduzieren, aufzufangen, zu kanalisieren und möglichst nicht komplett irgendwo anders hin zu verdrängen. Dazu ge- hört dann der A hoch 3-Aufenthaltsraum, den wir dort schon eröffnet haben. Dazu gehört dann aber auch, das hat durchaus etwas miteinander zu tun, das Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz. – 2 – Bevor wir jetzt in die Diskussion einsteigen, möchte ich mich noch einmal ganz herzlich beim Ordnungsamt und auch bei allen anderen bedanken, dass wir jetzt soweit sind, dass wir jetzt dieses Alkoholkonsumverbot gemeinsam erlassen können. Stadtrat Döring (CDU): Herr Oberbürgermeister, Sie haben es gerade schon angespro- chen. Das Alkoholkonsumverbot kann man an diesem Platz nicht isoliert betrachten, son- dern ist natürlich eine von vielen Maßnahmen, die wir treffen, in einem Mix, gerade um die Situation am Werderplatz zu verbessern, die sich in den letzten Jahren als auch für die Bür- gerschaft untragbar erwiesen hat. Dieses Alkoholkonsumverbot ist ein wirklich dickes Brett, an dem wir alle hier in diesem Haus, und besonders die CDU-Fraktion, lange gebohrt ha- ben. Allein schon angefangen damit, dass erst einmal auf Landesebene die Rechtsgrundla- ge hierfür geschaffen werden musste, was natürlich auch etwas schwierig war, aber dann doch im Zuge der Koalitionsverhandlungen der grün-schwarzen Landesregierung Einfluss gefunden hat und dann auch erfolgreich umgesetzt werden konnte. Insofern sind wir froh, jetzt über dieses Instrument zu verfügen und endlich an dieser Stelle anzupacken. Wie Sie schon ausgeführt haben, dieses Alkoholkonsumverbot greift eigentlich genau wie der A hoch 3 wie auch im Weiteren, wenn dann die entsprechenden Rahmenbedingungen klappen, mit dem Drogenkonsumraum wie mehrere Zahnräder ineinander, die für eine Entspannung an diesem Brennpunkt sorgen sollen. Dass natürlich ein Verbot auch nur so gut ist, wie dessen Kontrolle, ist jedem hier im Haus bewusst. Insofern sind wir froh darum, die weiteren Voraussetzungen in Form der Aufstockung des KOD geschaffen zu haben, um auch hier diesem Gebot entsprechende Wirkung zuteil werden zu lassen. Denn letzten En- des, ohne Kontrolle wäre dieses Verbot auch nichts wert. Dass es sich hierbei um einen sehr starken Grundrechtseingriff handelt, ist auch der CDU- Fraktion bewusst. Wir sehen hier eine Art Ultima Ratio, eben weil wir den Bürgern mittler- weile schuldig sind, dort alles Mögliche zu tun, um die Situation zu verbessern. Insofern ist auch die Rechtsgrundlage mit sehr hohen rechtlichen Hürden verbunden, die fortlaufend geprüft und evaluiert werden müssen, ob diese denn noch vorliegen. Insofern kann ich das gut verstehen. Auch dass die GRÜNE-Fraktion beantragt, entsprechend dieses Verbot zu befristen. Aber wenn wir das sowieso machen müssen, wenn wir sowieso ständig evaluie- ren müssen, ob die rechtlichen Grundlagenvoraussetzungen für dieses Verbot noch vorlie- gen, hat sich dieser Antrag aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion eigentlich eher erledigt. Unsere Hoffnung ist es, genau wie wahrscheinlich die von den meisten hier, dass wir eines Tages am Werderplatz dieses Alkoholkonsumverbot gar nicht mehr brauchen, dass sich nämlich irgendwann die Situation so nachhaltig entspannt hat, dass die Men- schen, die dort Hilfe suchen und hoffentlich jetzt auch auf die richtigen Bahnen, wenn auch leicht durch das Verbot, gedrückt werden, dann doch entsprechend Hilfe finden und dass dort wieder ein friedliches Miteinander möglich ist. Nichtsdestotrotz haben jetzt die Polizei und auch unser KOD endlich die richtigen Werkzeuge in der Hand, um dem Wunsch der Bürgerschaft Rechnung zu tragen und hier für mehr Sicherheit und vor allem für Ord- nung zu sorgen. Dafür volle Zustimmung der CDU-Fraktion. Wir freuen uns. Der Vorsitzende: Ich möchte noch darauf hinweisen, Sie haben es indirekt schon ge- macht, dass gleichzeitig auch der Änderungsantrag der GRÜNEN aufgerufen wurde. Das habe ich am Anfang versäumt zu erwähnen. – 3 – Stadtrat Zeh (SPD): Nach der Eröffnung von A hoch 3, dem alkoholakzeptierenden Auf- enthaltsraum, der inzwischen, vielleicht auch durch die Wetterbedingungen, durchaus an- genommen wird, ist dieser Erlass des Alkoholkonsumverbots auf dem Werderplatz der nächste Schritt. Es fehlt noch der Drogenkonsumraum aus dieser AG Werderplatz. Wäh- rend wir noch warten müssen, dass der Drogenkonsumraum auf Landesebene rechtlich ermöglicht wird, ist – wie Kollege Döring gesagt hat – vor einem Jahr das Alkoholkonsum- verbot ermöglicht worden mit klaren und umfassenden Randbedingungen. Wenn ich rich- tig sehe, sind wir die erste Stadt, die es auch tatsächlich umsetzen kann. Ziel insgesamt ist es, den Werderplatz wieder zu einem lebendigen Platz der gesamten Südstadt zu machen. Die derzeitigen Belastungen des Werderplatzes durch Ordnungswid- rigkeiten, Beschädigungen und Schmutz sind schon erheblich. Die bisherigen Maßnahmen wie beispielsweise Platzverweise haben leider nur geringe Wirkung gezeigt. Das war auch die Voraussetzung für das Verbot der durch Alkohol verursachten Straftaten und Ord- nungswidrigkeiten. Dies ist hier gegeben. Daher heute große Zustimmung, wie man in An- lage 3 sieht, von Bewohnern, Kirchen und Gewerbe für diesen temporären Erlass. Wichtig ist für uns Sozialdemokraten, dass auf dem Platz nicht nur Verbote ausgesprochen werden, sondern durch aktive Sozialarbeit auch Angebote für die Menschen gemacht werden. Auch dies haben wir durch Haushaltsmittel für die Arbeit vor Ort erreicht. Dies gehört für die SPD zum Gesamtkonzept der Suchtprävention. Wichtig ist für uns Sozialdemokraten, dass der Erfolg der Maßnahme Alkoholkonsumver- bot auch regelmäßig überprüft wird. Eine Evaluation sollte natürlich stattfinden. Wenn sich dies – so hat es auch Kollege Döring formuliert – als unwirksam darstellt oder nicht mehr notwendig ist, sind wir gerne bereit, diese Polizeiverordnung wieder aufzuheben. Daher halten wir den Antrag der GRÜNEN in diesem Sinne, wie ich es eben formuliert habe, für erledigt. Die SPD stimmt mehrheitlich für die Vorlage der Verwaltung. Stadtrat Borner (GRÜNE): Auch die GRÜNEN stehen zu dem beabsichtigten Alkoholver- bot auf dem Karlsruher Werderplatz. Die angespannte Situation am und um den Werder- platz war und ist so nicht mehr hinnehmbar. Ob allerdings die Umsetzung des Alkoholver- botes gelingt und dann auch zur Entschärfung der Situation vor Ort beiträgt, wird sich zei- gen. Daher finden wir es richtig, das Verbot zunächst auf drei Jahre zu befristen und dann auch zu evaluieren. Hier ist natürlich die AG Werderplatz unbedingt einzubeziehen. Wir fanden es richtig, dass in der Angelegenheit Werderplatz sowohl ordnungspolitische Maß- nahmen als auch Sozialmaßnahmen kombiniert wurden. Trotzdem ist sozialpolitisch noch etwas Luft nach oben. Da können wir uns der Diakonie gut anschließen, dass die Öff- nungszeiten von A hoch 3 unbedingt an die Zeiten des Alkoholverbotes angepasst werden. Bei einer späteren Evaluation bitten wir darum, dass auch gerade dieser Punkt extra beach- tet wird. Die GRÜNEN werden heute der Vorlage zustimmen. Stadtrat Hock (FDP): Der Werderplatz beschäftigt diesen Rat schon ganz lange und inten- siv. Keiner hier im Haus hat sich die Entscheidung, die heute getroffen wird, mit Sicherheit leicht gemacht, weil – wie der Kollege von der CDU schon gesagt hat – es auch im Grund- gesetz nachvollziehbar ist, dass man Alkohol konsumieren kann. Man muss eines sagen, wir sind diesem Rat, ich sage es vorsichtig, aber auch den Leuten vor Ort, heute eine klare Entscheidung schuldig. Denn was sich in den letzten Jahren dort abgespielt hat, das ist nicht mehr der Werderplatz, den viele von uns noch aus jungen Jahren kennen. Am Wer- derplatz gab es immer Leute, die ihr Bier getrunken haben. Aber mittlerweile sind es nicht – 4 – nur ein paar, sondern ein paar zu viel. Das muss man ganz klar und deutlich sagen. Des- halb wird meine Fraktion, obwohl es für uns nicht ganz einfach ist, heute zustimmen, weil wir auf hundertprozentiger Linie des Bürgervereins liegen, dass es so am Werderplatz für die nächsten Jahre nicht weitergehen kann. Für uns steht außer Frage, dass es hier noch einmal nach einer gewissen Zeit eine Überprü- fung der Situation am Werderplatz gibt. Falls es sich am Werderplatz wirklich verändert, müssen wir noch einmal hier im Rat über diese Entscheidung nachdenken und sie neu be- werten. Ich wünsche, dass der Kommunale Ordnungsdienst und die Polizeikräfte gute Ner- ven mitbringen. Die werden sie brauchen, um dies dann in die Umsetzung zu bringen. Ich war schon einmal dabei und musste die Diskussion mitverfolgen, was da alles gesagt wird. Es ist nicht einfach für die Beamtinnen und Beamten auf der Straße, dies dann auch or- dentlich umzusetzen. Ich wünsche uns, dass diese Entscheidung heute klar und deutlich ausfällt und dass es dann in die Umsetzung geht. Ich glaube und wünsche mir auch, dass es für die Anwohnerinnen und Anwohner dann zu erträglichen Zeiten und Abenden in den Sommermonaten kommen kann, dass es auch möglich ist, sich dort wieder aufhalten zu können, ohne dass es immer wieder Probleme gibt. Deshalb wird meine Fraktion heute dafür stimmen und auch 100%ig dahinter stehen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Die Situation auf dem Werderplatz erfordert dieses Alkohol- verbot. Wir werden es heute mittragen. Stadtrat Cramer (KULT): Meine Fraktion versteht nicht, warum wir heute zum wiederhol- ten Male eine Polizeiverordnung auf den Weg bringen, zum wiederholten Male Maßnah- men beschließen, die dem Bürger sagen, was er zu tun hat. Ich erinnere an das Gebot, dass die Gehwege vor den Häusern selbst gefegt werden sollen. Ich sehe nicht, dass das vor allem im Innenstadtbereich wirklich erfolgt. Ich sehe aber auch vor allem nicht, dass das in irgendeiner Weise kontrolliert und dann entsprechend geahndet wird. Wir haben eine andere Vorgabe hier beschlossen, dass beispielsweise Zigarettenkippen nicht einfach weg- geworfen werden dürfen. Auch da sehe ich nicht, dass diese Verordnung, diese Bevor- mundung, so nenne ich es jetzt einmal, des Bürgers in irgendeiner Weise greift, geschwei- ge denn in irgendeiner Weise geahndet wird. Darin sehen wir auch die Crux mit diesem Alkoholverbot. Mich wundert – kleiner Einschub -, dass besonders die FDP als liberale Bür- gerrechtspartei diese Sache mitträgt. Wir sehen das so: Der Beschluss, der heute mehrheitlich fallen wird, das haben wir gehört, zeigt, dass wir nicht wirklich wissen, wie wir mit den Menschen auf dem Werderplatz um- gehen sollen. Jetzt kommt die Ordnungskeule. Jetzt kommt die Polizeipräsenz auf den Platz. Wir gehen jetzt nach Hause, wir gehen in die Weihnachtsferien mit einer Zufrieden- heit, dass wir jetzt etwas auf den Weg gebracht haben, was den Werderplatz betrifft. Aber jeder, der schon eine Weile im Gemeinderat ist, weiß, dass alles, was wir bisher gemacht haben, nie zum Erfolg geführt hat. Deswegen hätten wir jetzt auch erst einmal alle Maß- nahmen, die wir beschlossen haben, die auch genannt wurden, konsequent durchführen müssen. Wir hätten wirklich eine längere Zeit gebraucht für die A hoch 3, dann den Dro- genkonsumraum. Das hätte alles erst einmal eine gewissen Zeit auf den Weg gebracht werden müssen. Da hätten wir sehen müssen, was bringt das. Aber kaum ist das – seit ein paar Wochen – auf dem Weg, kommt das nächste. Es ist letztendlich eine große Placebo- Veranstaltung, die Sie heute machen. Sie rudern teilweise schon selber zurück, die GRÜ- NEN mit ihrem Antrag, dass es nur eine begrenzte Zeit gibt. Alle sagen, wenn es nichts – 5 – wird, nehmen wir die Polizeiverordnung wieder zurück. Das zeigt doch alles, dass in der letzten Konsequenz Sie gar nicht glauben, dass das etwas bringen wird. Es ist eine Ver- drängungsverordnung. Eine Verdrängung der Leute. Klar, wenn ich jetzt einer der Men- schen dort wäre, wäre ich sofort weg mit meiner Bierflasche, mit meiner Schnapsflasche, und würde mich woanders hin bewegen, wo nämlich das Verbot, dass man in der Öffent- lichkeit trinkt, nicht greift. Das wird natürlich den Bewohnerinnen und Bewohnern, die das täglich erleben auf dem Werderplatz, erst einmal sicher gut tun. Aber das Problem, was wir haben, wird einfach nur verdrängt. Es wird in andere Stadtteile hineingezogen. Dann ha- ben wir dort, je nachdem, was sich dann für Szenen entwickeln, dieselben Probleme. Viel- leicht an mehreren Plätzen als nur an einem. Von daher wird meine Fraktion heute dieser Beschlussvorlage so nicht zustimmen. Stadtrat Kalmbach (GfK): Für Karlsruhe wird zu 100 % dieser Vorlage zustimmen. Und zwar deswegen, weil es kein Placebo ist, sondern weil es eine komplexe Problemlage ist. Wir haben jetzt eine komplexe Antwort gefunden. Wir haben nicht nur eine Maßnahme ergriffen, wir haben viele Maßnahmen ergriffen, die zusammen erst wirksam werden. Wenn das tatsächlich nicht der Fall sein sollte, müssen wir uns etwas überlegen. Aber ich habe in der Südstadt erlebt, dass selbst liberale Personen mittlerweile sagen, so geht es nicht weiter. Deswegen muss man genau an der Stelle etwas machen. Da können wir nicht einfach sagen, wir machen die Augen zu. Wir machen tatsächlich etwas für die Menschen, die sich dort aufhalten. Wir haben die Sozialarbeit verstärkt mit dem Haushaltsbeschluss. Deswegen ist es genauso auch richtig, auf der anderen Seite, auf der Ordnungsseite zu wirken. Das zusammen wird bewirken, dass der Platz wieder allen Menschen gehört und nicht nur einer oder zwei Gruppen. Um das geht es aus unserer Sicht. Deswegen halten wir das für einen sehr richtigen Entschluss. Wir haben vor fast 10 Jahren eine Anfrage dazu gestellt. Da gab es noch keine rechtliche Grundlage dafür. Die ist jetzt da. Deshalb sind wir dankbar, dass wir zumindest einmal in diese Richtung gehen können. Wie gesagt, 100 % ja. Der Vorsitzende: Mir ist als Verwaltung noch einmal ganz wichtig festzustellen, dass wir schon mehrere Phasen der Initiativen auf dem Werderplatz hatten. Diese Phasen haben im Allgemeinen auch immer sehr gute Ergebnisse gebracht. Nur die Effekte haben dann nach ein paar Jahren nachgelassen bzw. es sind neue Personengruppen gekommen, mit denen wir dann auch wieder neu reagieren mussten. Insofern kann ich nicht ganz nachvollziehen, wenn im Raum steht, dass wir schon viel versucht hätten und es hätte nie etwas gebracht. Dennoch ist in den letzten Jahren die Situation auf dem Werderplatz noch einmal komple- xer und noch einmal schwieriger geworden. Ich bin sehr dankbar, dass wir jetzt auf der Landesseite die Möglichkeit haben, ein solches Alkoholkonsumverbot auszusprechen. Das ist aber keine Präventionsmaßnahme für den einzelnen Suchtkranken. Das hat auch mit unseren vielen anderen Ansätzen oft gar nichts zu tun. Es geht auch nicht darum, jeman- dem zu sagen, was er zu tun hat, sondern es geht darum, jemandem zu sagen, wo er es nicht zu tun hat. Weil man nämlich genau an diesem Platz auf der einen Seite eigentlich das Recht Alkohol zu konsumieren, erhalten möchte, aber auf der anderen Seite auch das Recht anderer Gruppen diesen Platz mitbespielen zu können, dort wohnen zu können, dort – 6 – Gewerbe treiben zu können, genauso wichtig schätzt. Insofern ist das kein Verfolgungs- instrument für den Einzelnen, sondern es ist ein Stück weit der Versuch einer Entzerrung einer Szene von diesem Platz weg. Natürlich stimmen alle Aussagen darüber, dass sich dann die einzelnen Gruppen möglicherweise an anderen Plätzen treffen. Insofern ist es auch gut, dass die Polizeiverordnung nicht sagt, für bestimmte Gruppen ist das Alkohol trinken überall verboten oder wir machen das zum Problem der einzelnen Gruppe, sondern dass uns diese Polizeiverordnung es nur ermöglicht, an einzelnen Plätzen, wo eine Belas- tung da ist, die sonst durch keine andere Möglichkeit in den Griff zu bekommen ist, dies zu beseitigen. Die Alternative wäre übrigens, dass wir immer warten, bis ein Einzelner dort in seinem betrunkenen Zustand einen Straftatbestand oder etwas Ähnliches begeht und den Einzelnen dann herausziehen. Das ist das, was uns manchmal heute nur übrig bleibt. Das führt aber trotzdem zu einer sehr schlechten Aufenthaltsqualität für alle anderen. Es durchbricht vor allem die Dynamik nicht, dass, wenn Gruppen zusammen treffen, die ge- meinsam oder für sich alleine jeweils viel trinken, dann in Gruppenprozessen manchmal etwas ausbricht, das vielleicht, wenn es einzelne kleine Gruppen blieben, weniger proble- matisch werden würde. Ich sehe da durchaus, ohne dass ich das euphemistisch meine, auch eine Schutzfunktion für diejenigen, die sonst dort in einer Gruppendynamik am Ende vielleicht auch Dinge tun, die sie normalerweise an anderen Plätzen in kleineren Gruppen nicht tun würden. Ohne dass ich das jetzt aber an den einzelnen adressiere, sondern ich kann das über das Alkoholkonsumverbot auf dem Platz beziehen. Ich glaube, dass das manche Diskussion erleichtert, als mit den Herrschaften und vielleicht auch manchen Da- menschaften dort vor Ort zu diskutieren, wo der Lautstärkenpegel ist, wo das Trinkverhal- ten endet, weil wir es nicht mehr tolerieren können oder sonst welche frustralen Diskussio- nen führen, in die wir dann auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD oder der Polizei verstricken. Lassen Sie es uns gemeinsam probieren. Ich habe die Ankündigungen aus Ihren Reihen nicht so empfunden, dass man sagt, es bringt nichts und dann heben wir es wieder auf, sondern es war eher die andere positive Vermutung. Es könnte sein, dass es wirkt. Wenn dann die Situation eine andere ist, dann müssen wir es auch wieder aufheben, weil wir es gar nicht bestehen lassen können. Es war eher verbunden mit einer positiven Erwartung und nicht aus einer negativen Erwartung heraus. Sollte die negative Erwartung eintreten, dass es nichts bringt, dann müssen wir eher mit anderen Maßnahmen noch stärker nach- steuern. Das wäre zumindest für mich an dieser Stelle die Konsequenz. Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich rufe zunächst den Änderungsantrag der GRÜ- NEN-Fraktion auf. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Dann stelle ich zur Abstimmung die unveränderte Beschlussvorlage der Stadtverwaltung. – Das ist eine sehr deutliche Zustimmung. Ich sehe darin auch ein Bekenntnis zu den verschiedenen Maßnahmen, die wir im Bereich des Werderplatzes besprochen haben. – 7 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. Januar 2019

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