Auftragsvergabe zur Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe
| Vorlage: | 2018/0785 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.11.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 04.12.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0785 Dez. 5 Auftragsvergabe zur Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe im Stadtgebiet Karlsruhe eintragen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 04.12.2018 5 x Beschlussantrag Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienst- leistung für die „Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im Stadt- gebiet Karlsruhe“ für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 mit zweimaliger Verlänge- rungsoption um jeweils 12 Monate an die Ölschadenzentrale Karlsruhe zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Bieter den Zuschlag im Gesamtwert von 808.658,55 € inkl. MwSt. zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 808.658,55 € (3 Jahre Laufzeit) keine 95.200 € Anteil der Stadt für unbekannte Verursacher Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Gegenstand der Ausschreibung Gegenstand der Ausschreibung ist die Auftragsvergabe der Dienstleistung für die „Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Ver- kehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe“. Der bestehende Vertrag zur Beseitigung von Ölspuren läuft mit Wirkung zum 31.12.2018 ord- nungsgemäß aus, die möglichen Verlängerungsoptionen wurden ausgeschöpft. Hieraus begründet sich der Bedarf einer Neuausschreibung für die vorgenannte Leistung. Die Vertragsgestaltung soll konzeptionell unverändert bleiben, da sich das bisherige Vertrags- und Abwicklungsmodell bewährt hat. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate (vom 01.01.2019 bis 31.12.2019) und kann von der Stadt Karlsruhe zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.12.2021. II. Auftragswertschätzung Die Auftragsvergabe teilt sich kostenseitig in bekannte und unbekannte Verursacher auf. Hinsichtlich der Fallzahlentwicklung und Entwicklung der Kosten pro Fall sowie der notwendi- gen Erweiterung der Anforderung an die Absicherungsmaßnahmen wurde der Auftragswert für a.) bekannte Verursacher in Höhe von ca. 242.000 € netto pro Jahr b.) unbekannte Verursacher in Höhe von ca. 77.000 € netto pro Jahr kalkuliert. Hieraus ergibt sich bei der geplanten Laufzeit von drei Jahren (Laufzeit 12 Monate mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate) ein Auftragswert von 957.000 € net- to, d.h. zuzüglich 19 % MwSt. 1.138.830 € brutto. Hierbei ist zu beachten, dass grundsätzlich nur die geschätzten 231.000 € netto für unbekann- te Verursacher haushaltsrelevant sind, da die Forderungen gegenüber den bekannten Verur- sacher an den künftigen Auftragnehmer abgetreten werden und diese Forderungen von diesem Auftragnehmer beizutreiben sind. III. Vergabeverfahren Da der geschätzte Auftragswert über dem aktuellen Schwellenwert in Höhe von 221.000 € netto liegt, erfolgte die Ausschreibung in einem europaweiten Offenen Verfahren nach § 119 Absatz 3 GWB und § 14 Absatz 2 VgV, § 15 VgV. Das Vergabeverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe durchge- führt. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ erfolgte am 14.08.2018. Die Veröffentlichung auf der e-Vergabeplattform subreport, der Homepage der Stadt Karlsruhe und Bund.de erfolgte am 16.08.2018. Im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe wurde die Bekanntmachung am 24.08.2018 veröffentlicht. Es waren ausschließlich elektronische An- gebote zugelassen. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 13.09.2018, 12:00 Uhr ging ein Angebot der Ölschadenzentrale Karlsruhe mit einem Angebotspreis von 808.658,55 € brutto ein. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Im Angebotspreis enthalten sind die Kosten für unbekannte Verursacher in Höhe von 95.200 € brutto im Jahr (bei maximaler Vertragslaufzeit von 3 Jahren Kosten in Höhe von 285.600 € brut- to). IV. Prüfung und Wertung Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung wurde das Angebot der Ölschadenzentrale Karlsruhe zur Wertung zugelassen. Die angebotenen Preise sind angemessen und auskömmlich kalkuliert. Gemäß § 127 Absatz 1 GWB soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte durch das Zuschlagskriterium „nied- rigster Gesamtpreis“. Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot der Ölschadenzentrale Karlsruhe für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate zu erteilen. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienst- leistung für die „Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im Stadt- gebiet Karlsruhe“ für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 mit zweimaliger Verlänge- rungsoption um jeweils 12 Monate an die Ölschadenzentrale Karlsruhe zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Bieter den Zuschlag im Gesamtwert von 808.658,55 € inkl. MwSt. zu erteilen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 36. Sitzung Hauptausschuss 4. Dezember 2018, 16:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 5 der Tagesordnung: Auftragsvergabe zur Beseitigung von Ölspuren bzw. ver- gleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe Vorlage: 2018/0785 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleistung für die „Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflä- chen im Stadtgebiet Karlsruhe“ für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate an die Ölschadenzentrale Karlsru- he zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Bieter den Zuschlag im Gesamtwert von 808.658,55 € inkl. MwSt. zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf. Stadtrat Hock (FDP) möchte wissen, wer hinter der Ölschadenzentrale Karlsruhe stehe. Herr Schmid (Amt für Abfallwirtschaft) antwortet, die Ölschadenzentrale sei eine Ar- beitsgemeinschaft der örtlichen Abschleppunternehmen Bissinger, Böhler, Weber und h+m. Der Vorsitzende lässt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, über die Vor- lage abstimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. Er schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet, die Nichtöffentlichkeit herzustellen. – 2 – Schluss der öffentlichen Sitzung: 17:18 Uhr Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. Januar 2019