Auftragsvergabe Einsammlung und Transport von Wertstoffen in den Ortschaften Grötzingen, Hohenwettersbach, Wettersbach und Stupferich
| Vorlage: | 2018/0784 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.11.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Hohenwettersbach, Stupferich |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 04.12.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0784 Dez. 5 Auftragsvergabe Einsammlung und Transport von Wertstoffen in den Ortschaften Grötzingen, Hohenwettersbach, Wettersbach und Stupferich Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 04.12.2018 4 x Beschlussantrag Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienst- leistung zur Einsammlung und Transport von Wertstoffen in den Ortschaften Grötzingen, Hohenwettersbach, Wettersbach und Stupferich für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma Kurz Entsorgung GmbH für die Dauer von maximal 3 Jahren mit einem Gesamtauftragswert von 509.558,24 € inklusive Mehrwertsteuer zu schließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 509.558,24 € brutto 169.852,75 € brutto Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Gegenstand der Ausschreibung Das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) betreibt auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe die haushalts- nahe Sammlung von Wertstoffen als öffentliche Einrichtung im Rahmen des Gesetzes zur Förde- rung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfäl- len (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 in der geltenden Fassung und den geltenden Satzungen in der jeweils geltenden Fassung. In den Ortschaften Grötzingen, Hohenwettersbach, Wettersbach und Stupferich ist ein Dritter im Sinne des §22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit dieser Leistung beauftragt. Der bisherige Auftrag zu Einsammlung und Transport endet zum 31.12.2018. Hieraus begründet sich die Notwendigkeit, diese abfallwirtschaftliche Dienstleistung zum 01.01.2019 neu zu vergeben. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate (vom 01.01.2019 bis 31.12.2019) und kann von der Stadt Karlsruhe zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.12.2021. II. Auftragswertschätzung Die Auftragswertschätzung durch die Bedarfsstelle wurde auf Grundlage der in den letzten 3 Jahren angefallenen Kosten für diese Leistung ermittelt und auf ca. 300.000 € netto für die Gesamtlaufzeit von 3 Jahren (inklusive Verlängerungsoption) geschätzt. III. Vergabeverfahren Da der geschätzte Auftragswert über dem aktuellen Schwellenwert in Höhe von 221.000 € netto liegt, erfolgte die Ausschreibung in einem europaweiten Offenen Verfahren nach § 119 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Absatz 2 Vergabeverordnung (VgV). Das Vergabeverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe durchge- führt. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ erfolgte am 31.07.2018. Die Veröffentlichung auf der e-Vergabeplattform subreport, der Homepage der Stadt Karlsruhe und Bund.de erfolgte am 02.08.2018. Im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe wurde die Bekanntmachung am 03.08.2018 veröffentlicht. Es waren ausschließlich elektronische An- gebote zugelassen. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 20.09.2018, 12:00 Uhr gingen drei Angebote ein. 1. Kurz Entsorgung GmbH, Ludwigsburg 169.852,75 €/p.a.(brutto) 2. Bieter B 262.045,85 €/p.a. (brutto 3. Bieter C 523.040,70 €/p.a. (brutto) IV. Prüfung und Wertung Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung werden alle 3 Angebote zur Wertung zu- gelassen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Gemäß § 127 Absatz 1 GWB soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte durch das Zuschlagskriterium „nied- rigster Gesamtpreis“. Das Angebot der Firma Kurz Entsorgung GmbH aus Ludwigsburg ist das wirtschaftlichste Ange- bot. Das Angebot ist wirtschaftlich und auskömmlich kalkuliert. Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot der Firma Kurz Entsorgung GmbH Ludwigsburg für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate im Gesamtwert von 509.558,24 € inkl. Mehrwertsteuer zu erteilen. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienst- leistung zur Einsammlung und Transport von Wertstoffen in den Ortschaften Grötzingen, Hohenwettersbach, Wettersbach und Stupferich für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma Kurz Entsorgung GmbH für die Dauer von maximal 3 Jahren mit einem Gesamt- auftragswert von 509.558,24 € inklusive Mehrwertsteuer zu schließen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 36. Sitzung Hauptausschuss 4. Dezember 2018, 16:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 4 der Tagesordnung: Auftragsvergabe Einsammlung und Transport von Wert- stoffen in den Ortschaften Grötzingen, Hohenwettersbach, Wettersbach und Stupfe- rich Vorlage: 2018/0784 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleistung zur Einsammlung und Transport von Wertstoffen in den Ortschaften Gröt- zingen, Hohenwettersbach, Wettersbach und Stupferich für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma Kurz Entsorgung GmbH für die Dauer von maximal 3 Jahren mit einem Gesamt- auftragswert von 509.558,24 € inklusive Mehrwertsteuer zu schließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE) führt an, laut der Vorlage sei die Verwaltung aufgrund von Auftragswertschätzungen davon ausgegangen, dass die Vergabe 360.000 Euro brutto kosten werde. Im Ergebnis seien es nun ungefähr 509.000 Euro brutto. Sie wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, warum man die Aufgabe nicht selbst übernehme. Bürgermeister Stapf antwortet, die Kalkulation habe sich an den bisher angefallenen Kosten orientiert. Die beauftragte Firma habe sich beim letzten Mal jedoch enorm verkal- kuliert, da sie mit weniger Aufwand gerechnet haben. Im Nachhinein habe die Firma auf- stocken müssen. Er glaube jedoch, dass die privaten Firmen trotzdem noch deutlich günsti- ger seien. – 2 – Des Weiteren erläutert er, bei einem anderen Punkt auf der heutigen Tagesordnungspunkt führe man aus, dass sich nächstes Jahr das Verpackungsgesetz verändern werde. Dadurch könne man die Wertstofftonnensammlung verlieren. Unter Umständen sei man dann sehr froh, wenn man die städtischen Mitarbeitenden von der Wertstofftonne auf diese Touren verlagern könne und keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen müsse. Deshalb laufen diese Verträge immer nur ein Jahr. Der Vorsitzende lässt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, über die Vor- lage abstimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. Januar 2019