Bebauungsplan "Allmendstraße, Rastatter Straße, Burbacher Straße und Hinterm Dorf": Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
| Vorlage: | 2018/0778 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.11.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Rüppurr |
Beratungen
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.11.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 287 Dez. 6 Bebauungsplan „Allmendstraße, Rastatter Straße, Burbacher Straße und Hinterm Dorf“ hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 15.11.2018 2 x Beschlussantrag Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, den Bebau- ungsplan „Allmendstraße, Rastatter Straße, Burbacher Straße und Hinterm Dorf“ aufzustellen. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 Absatz 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 120.000 - - Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Städtischer Rahmen – Einordnung des Plangebiets Das Plangebiet liegt am südlichen Rand der Stadt Karlsruhe im Stadtteil Rüppurr. Es schließt direkt an den Siedlungskörper von Rüppurr an und stellt eine typische Stadterweiterung aus den 1950er Jahren dar. Die Typologie der Gebäude reicht von Einfamilien- über Doppel- bis hin zu Reihenhäusern mit bauzeitlichem Hintergrund der 1950er und 1960er Jahre. In der Anordnung der Gebäudestrukturen im Verhältnis zu recht großzügigen Grün- und Freiraumstrukturen ist das Plangebiet ein gutes Beispiel einer nachkriegszeitlichen Stadterweiterung, das bislang noch wenig überformt ist. Planungsrechtliche Situation Im gültigen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe stellte in einem Urteil aus dem Jahr 2015 fest, dass der einfa- che Bebauungsplan Nr. 268 „Alt Rüppurr-Süd“ (Aufbauplan und Baufluchtenplan, Rechtskraft 1958) an einem Ausfertigungsmangel leidet, welcher beachtlich und nicht mehr heilbar ist. Aufgrund dieser Feststellungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ist die Stadtverwaltung ge- halten, den Bebauungsplan nicht mehr anzuwenden. Darüber hinaus sind für weite Teile des Gebiets auf Basis des Bebauungsplans „Nutzungsarten- festsetzung“ von 1984 in erster Linie als Reine Wohngebiete festgesetzt. Vorhaben im Planbe- reich sind derzeit demnach neben der festgesetzten Art der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB zu beurteilen, eine Überformung des Gebiets ist zukünftig zu befürchten. Aus diesem Grund sollen die Qualitäten auf Basis des vorhandenen Bebauungsplans in neues Planrecht überführt werden. Der Flächennutzungsplan 2010 stellt im südlichen Bereich, entlang der Burbacher Straße eine geplante Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingärten dar. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2030 wird eine Fläche mit einer Größe von 1,2 ha in eine geplante Wohnbaufläche umgewidmet, die südwestlich an die Burbacher Straße anschließt. Innerhalb dieser ist eine einreihige, straßenseitige Bebauung denkbar. Maßgebend für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der beiliegende Lageplan des Stadt- planungsamtes/Liegenschaftsamtes. Die Abgrenzung, die sich um eine südliche Wohnbaufläche erweitert, orientiert sich am Umgriff des ehemaligen Bebauungsplans. Weiteres Verfahren Da hier von einem erhöhten öffentlichen Interesse auszugehen ist, soll die nach § 3 Absatz 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden. Kosten Das Bebauungsplanverfahren wird von der Verwaltung durchgeführt, es entstehen hierfür keine Kosten. Darüber hinaus sind jedoch Gutachten zu vergeben, die für das Planverfahren notwen- dig sind. Diese werden zum jetzigen Zeitpunkt auf rund 120.000 Euro geschätzt. Eine Vertei- lung der Kostenanteile wird nach heutigem Kenntnisstand für die nächsten Jahre wie folgt an- gesetzt: 2019: 30% 2020: 40% 2021: 30% Der Oberbürgermeister: Stadt Karlsruhe Karlsruhe, 20.09.2018 BEBAUUNGSPLAN Aufstellungsbeschluss Stadtplanungsamt: ohne Maßstab Beschluss vom: Rüppurr Allmendstraße, Rastatter Straße, Burbacher Straße und Hinterm Dorf Stadt Karlsruhe Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Allmendstraße, Rastatter Straße, Burbacher Straße und Hinterm Dorf“ M. 1:10000 Stadtplanungsamt Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt 20.09.2018
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Extrahierter Text
15.11.2018Planungsausschuss TOP 2 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Allmendstraße, Rastatter Straße,BurbacherStraße und Hinterm Dorf“ Karlsruhe-Rüppurr Planungsausschuss am 15. November 2018 Stadtplanungsamt 15.11.2018Planungsausschuss 2 15.11.2018Planungsausschuss 3 15.11.2018Planungsausschuss 4 15.11.2018Planungsausschuss 5 15.11.2018Planungsausschuss 6 15.11.2018Planungsausschuss 7 15.11.2018Planungsausschuss 8 15.11.2018Planungsausschuss 9 FNP-Fortschreibung 2030 (Vorentwurf) 15.11.2018Planungsausschuss 10 Auszug Bebauungsplan Nr.268-Baufluchtenplan. Unwirksam laut Gerichtsbeschluss Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 15. Januar 2015 15.11.2018Planungsausschuss 11 Auszug Bebauungsplan Nr.268-Aufbauplan. Unwirksam laut Gerichtsbeschluss Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 15. Januar 2015 15.11.2018Planungsausschuss 12 Auszug Bebauungsplan Nr. 614. In Kraft seit 22.02.1985 71 15.11.2018Planungsausschuss 13 15.11.2018Planungsausschuss 14 15.11.2018Planungsausschuss IMPRESSUM Amt:Stadtplanungsamt Karlsruhe Leiterin:Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner Bereich Städtebau/PlanverfahrenSigrunHüger/Christiane Rahmann Bearbeitung:Christiane Rahmann,Franziska Fischer Kartengrundlagen, Luftbild:StadtKarlsruhe–Liegenschaftsamt Flächennutzungsplan:NachbarschaftsverbandKarlsruhe 15.11.2018