Bebauungsplan "Freizeit und Sportzentrum Grötzingen - Erweiterung": Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch

Vorlage: 2018/0777
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.11.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen, Neureut

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.11.2018

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 1 - AB Sportzentrum Grötzingen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 286 Dez. 6 Bebauungsplan „Freizeit- und Sportzentrum Grötzingen - Erweiterung" hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 15.11.2018 1 x Sportausschuss 23.11.2018 Beschlussantrag Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungs- plan „Freizeit- und Sportzentrum Grötzingen - Erweiterung“ aufzustellen. Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzungen für folgende nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen:  Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemeinderat (§ 14 BauGB)  Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von 12 Monaten (§ 15 Abs. 1 BauGB)  Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vor- geschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Des Weiteren beauftragt der Planungsausschuss die Verwaltung, beim Nachbarschaftsverband Karlsruhe gegebenenfalls die Änderung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf die Nutzung durch den Bauhof zu beantragen, wenn diese nach Prüfung notwendig werden sollte, und empfiehlt dem Gemeinderat, der Änderung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen. Der Planbereich ist aus dem einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Plan mit Datum vom 13. August 2018 ersichtlich. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein ca. 36.000,- € (Gutachten B-Planung) Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Soziale Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 14.11.2018 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Anlass und Ziel - Verlagerung des Vereins 1. BSC Karlsruhe Cougars e.V. Der Verein 1. BSC Karlsruhe Cougars e.V. muss seinen bestehenden Standort im Bereich des neu zu entwickelnden Quartiers „Zukunft Nord“ bis ca. 2020 verlassen und soll verlagert wer- den. Von Seiten des Vereins 1. BSC Karlsruhe Cougars e.V. bestehen konkrete Wünsche bezüglich Art und Ausstattung der Sportflächen. Diese Vorstellungen, sowie die Möglichkeit einer Koope- ration mit dem VfB Grötzingen werden derzeit genauer verwaltungsintern geprüft. Da der aktuelle Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe im An- schluss an den bestehenden Sportpark Grötzingen eine hierfür geeignete Fläche als geplante Sportfläche darstellt, kann der Bebauungsplan für die Verlagerung der Cougars aus dem Flä- chennutzungsplan entwickelt werden. Im Plangebiet gliedern sich die Eigentumsverhältnisse auf in 30% städtisches Eigentum und 70% Privateigentum. Aufgrund der vorgesehenen Nutzungen sind die Flächen freihändig zu erwerben. - Verlagerung des Bauhofs aus der Ortsmitte Grötzingen Ein weiteres Ziel für das Areal ist außerdem die Verlagerung und räumliche Konzentration des derzeit auf zwei Standorte in der Grötzinger Ortsmitte verteilten Bauhofs. Durch diese Maß- nahme würden, wie im Ergebnis der Planungswerkstatt im Rahmen des Höfekonzepts vorge- schlagen und in der Vorbereitenden Untersuchung zum Sanierungsgebiet dargestellt, wertvolle Flächen im Bereich des Farrenstalls und des zentralen Hofes am Rathausplatz vor allem für Wohnnutzungen freigespielt. Genaue Aussagen zu Fläche und Ausstattung des künftigen Bauhofs können erst nach einer detaillierten verwaltungsinternen Bedarfsprüfung gemacht werden. In Abstimmung mit dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe ist nach Konkretisierung der Planung zu prüfen, ob auch diese Nutzung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, oder ob dieser geändert wer- den muss. Gemeinsamer Sportpark Seit Anfang 2018 führen die Ortsverwaltung und das Schul- und Sportamt Gespräche mit den Cougars und den Vereinen im Sportpark Grötzingen. Alle Grötzinger Sportvereine im Sportpark (ASV Grötzingen, Körble e.V., MSC Grötzingen, TC Grötzingen, TG Neureut, VfB Grötzingen e.V.) können sich eine Ansiedlung der Cougars auf der Entwicklungsfläche gut vorstellen, da diese Sportart das Angebot ergänzt, die Attraktivität und Aufmerksamkeit steigert sowie insgesamt den Sportpark belebt. Alle Vereine erhoffen sich Sy- nergieeffekte und gemeinsame Nutzen und wollen die Zusammenarbeit bzw. Kooperationen untereinander in einer gemeinsamen Sportkonzeption für den Sportpark entwickeln. Die Vor- standschaften der bereits dort ansässigen Sportvereine weisen jedoch darauf hin, dass derzeit kein Verein bereit ist, auf eigene Sportflächen – auch nur teilweise – zu verzichten. Die Vorstandschaft der Cougars und des VfB Grötzingen gaben an, gerne miteinander koope- rieren zu wollen. Der VfB Grötzingen ist gerne bereit, gemeinsam mit den Cougars zu überle- gen, wie das derzeitige Vereinsheim des VfB Grötzingen auch durch die Cougars sowie MSC Grötzingen, TG Neureut und Körble e.V. gemeinschaftlich genutzt werden kann bzw. welche baulichen Veränderungen und Ergänzungen hierfür noch notwendig sind. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Planungsrechtliche Grundlagen Der Bereich der Erweiterung des Sportparks Grötzingen liegt südlich des bestehenden Sport- parks Grötzingen. Für diesen Bereich liegt derzeit kein Planrecht vor. Wegen der Lage des Gebiets im Außenbereich ist der Bebauungsplan im klassischen Bebau- ungsplanverfahren aufzustellen. Damit werden eine Umweltprüfung und auch eine Eingriffs- /Ausgleichsbetrachtung notwendig. Eingriffe, die die geplante Bebauung in den Naturhaushalt des Gebietes verursacht, sollen, soweit möglich, innerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden (§ 1 a BauGB/§ 21 BNatSchG). Die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung soll in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden. Der im beiliegenden Lageplan als Umgriff gekennzeichnete etwa 5,9 ha große Bereich umfasst derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen, die sich in privatem und städtischem Besitz befin- den. Auf dem Gebiet befinden sich auch Baumgruppen, deren Erhalt in der Planung berücksich- tigt werden soll. Das Gebiet wird von dem bestehenden Sportpark im Norden, von der Bruch- waldstraße im Westen, von der Beunstraße (B3) im Osten und von landwirtschaftlich genutzten Flächen im Süden begrenzt. Um hierfür das notwendige Baurecht zu schaffen, wird ein Bebauungsplanverfahren durchge- führt, zu dem der Ortschaftsrat am 24. Oktober 2018 seine Zustimmung erteilt hat. Die frühzei- tige Beteiligung der Öffentlichkeit soll aufgrund des öffentlichen Interesses als öffentliche Ver- anstaltung durchgeführt werden. Die Erarbeitung des Bebauungsplans und die Koordinierung des Verfahrens wird das Stadtpla- nungsamt durchführen. Maßgebend für die Abgrenzung ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsam- tes/Liegenschaftsamtes. Parallele Flächenuntersuchung Parallel zu diesem Aufstellungsbeschluss wird derzeit eine weitere Fläche in Neureut als Verlage- rungsoption für den Verein 1. BSC Karlsruhe Cougars e.V. geprüft. Die Prüfung aller relevanten Parameter wird für diese Fläche mehrere Monate in Anspruch nehmen. Um keine Zeit in Hin- blick auf die notwendige Verlagerung zu verlieren, werden beide Optionen parallel betrachtet. Der Oberbürgermeister: Stadt Karlsruhe Karlsruhe, 13.08.2018 BEBAUUNGSPLAN Aufstellungsbeschluss Stadtplanungsamt: ohne Maßstab Beschluss vom: Grötzingen Freizeit- und Sportzentrum Grötzingen - Erweiterung Stadtplanungsamt

  • TOP 1 - Groetzingen
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    15.11.2018Planungsausschuss TOP1 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Freizeit-und Sportzentrum Grötzingen-Erweiterung“ Karlsruhe-Grötzingen Planungsausschuss am 15. November 2018 Stadtplanungsamt 15.11.2018Planungsausschuss 2 15.11.2018Planungsausschuss 3 15.11.2018Planungsausschuss FlächeSportclubCougars 15.11.2018Planungsausschuss 5 15.11.2018Planungsausschuss 6 15.11.2018Planungsausschuss 7 15.11.2018Planungsausschuss 8 15.11.2018Planungsausschuss 9 15.11.2018Planungsausschuss IMPRESSUM Amt:Stadtplanungsamt Karlsruhe Leiterin:Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner BereichStadtbild:GeorgGerardi Bearbeitung:Dr. KristinBarbey Kartengrundlagen, Luftbild:StadtKarlsruhe–Liegenschaftsamt Flächennutzungsplan:NachbarschaftsverbandKarlsruhe 15.11.2018 15.11.2018Planungsausschuss 11

  • TOP 1 - Groetzingen PP
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    15.11.2018Planungsausschuss TOP1 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Freizeit-und Sportzentrum Grötzingen-Erweiterung“ Karlsruhe-Grötzingen Planungsausschuss am 15. November 2018 Stadtplanungsamt 15.11.2018Planungsausschuss 2 15.11.2018Planungsausschuss 3 15.11.2018Planungsausschuss FlächeSportclubCougars 15.11.2018Planungsausschuss 5 15.11.2018Planungsausschuss 6 15.11.2018Planungsausschuss 7 15.11.2018Planungsausschuss 8 15.11.2018Planungsausschuss 9 15.11.2018Planungsausschuss IMPRESSUM Amt:Stadtplanungsamt Karlsruhe Leiterin:Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner BereichStadtbild:GeorgGerardi Bearbeitung:Dr. KristinBarbey Kartengrundlagen, Luftbild:StadtKarlsruhe–Liegenschaftsamt Flächennutzungsplan:NachbarschaftsverbandKarlsruhe 15.11.2018 15.11.2018Planungsausschuss 11