Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe
| Vorlage: | 2018/0772 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 30.10.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.11.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung kommu- nalwahlrechtlicher Vorschriften vom 19. Juni 2018 (GBI. S. 221), der §§ 2, 26 Abs. 1 Satz 3, 34 und 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Änderungsgesetzes vom 07. November 2017 (GBI. S. 592, 593) und des § 135 c Bauge- setzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I. S. 2414), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuches vom 03. November 2017 (BGBI. I. S. 3634), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 27. November 2018 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbei- trägen und Kostenerstattungsbeträgen vom 28. März 2006 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 18 vom 5. Mai 2006), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. November 2017 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 48 vom 01. Dezember 2017), beschlossen: Artikel 1 Anpassung der Einheitssätze Die Anlage zu § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstat- tungsbeträgen in Karlsruhe wird durch die Tabelle XIV (vgl. Anlage 2) ergänzt. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, 27.11.2018 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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02.11.2018 Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke Beleuchtung Betonpflaster für Rinnen und Einfassungen 10/10/8 cm oder 16/16/14 cm Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach Verkehrsgrün Bäume NR 1 €/m 2 €/m² 3 €/m 4 €/m² 5 €/m 6 €/m² 7 €/m² 8 €/m² 9 €/m² 10 €/m² 11 €/m² 12 €/St 13 250,10128,2090,00 51,90 277,90139,8078,3340,20 250,1090,0051,90 277,9078,3340,20 5a30,1058,5097,30 +)58,50 250,10 277,90 250,10128,20 277,90139,80 5d97,30 +) 11,80 11,80 1.103,20 1.103,20 57,80 75,00 97,30 +) 97,30 +) 97,30 +) 97,30 +) 61,85 61,8571,20 Anlage 2 XIV. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs.2 der Erschließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließungsanlagen,die ab 1.Januar 2019 hergestellt wurden. 1-3, 6,9 +) Ist nach DIN EN 13201 die Installation von zwei Leuchtenreihen in einer Straße erforderlich, so wird der Einheitssatz doppelt angesetzt. 88,20 5c,942,00 40,30 488,3070,20 45,50 5b30,1061,85
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02.11.2018 Veränderungen in Prozent Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke Beleuchtung Betonpflaster für Rinnen und Einfassungen 10/10/8 cm oder 16/16/14 cm Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach Verkehrsgrün Bäume NR 1 % 2 % 3 % 4 % 5 % 6 % 7 % 8 % 9 % 10 % 11 % 12 % 13 + 13,73+ 5,78+ 12,5+ 20,70 + 10,63+ 5,27+ 11,9+ 21,82 + 13,73+ 12,5+ 20,70 + 10,63 + 11,9+ 21,82 5a+ 20,88+ 32,05+ 16,67+ 32,05 + 13,73 + 10,63 + 13,73+ 5,78 + 10,63+ 5,27 5d+ 16,67 Anlage 3 + 2,10 + 2,10 XIV. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs. 2 der Erschließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließungsanlagen, die ab 1. Januar 2019 hergestellt wurden. - 14,18 - 14,18 + 1,05 + 8,13 + 8,13 + 16,67 + 16,67 + 16,67 + 16,67 5c,9+ 16,67+ 13,29 + 32,65 4+ 9,96+ 37,38 + 15,80 1-3, 6,9 + 12,21 5b+ 20,88+ 8,13 + 46,80
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Anlage 4 Erläuterungen zur 13. Satzungsänderung Für ein beispielhaft ausgewähltes Gebiet wurden die Erschließungskosten sowohl nach den Sätzen von 2018 als auch nach denen von 2019 wie folgt berechnet: 2018 2019 Grunderwerb 59.319,-- € 59.319,-- € Freilegung und Erdbewegung 63.316,-- € 63.316,-- € Fahrbahn (+ Verschleißdecke) 6.860 m² 477.456,-- € 588.588,--€ Entwässerung 1.035 m 227.597,-- € 258.854,--€ Bordsteine 2.071 m 162.781,--€ 182.662,-- € Parkflächen (längs) 511 m² 40.880,-- € 45.990,-- € Parkflächen (senkrecht) 75 m² 5.250,-- € 5.875,-- € Grünflächen 259 m² 3.561,-- € 3.056,-- € Gehwege 3.191 m² 182.525,-- € 197.363,--€ Saumsteine 1.595 m 39.716,-- € 48.010,--€ Verbindungswege 150 m² 9.930,-- € 11.250,--€ Saumsteine 150 m 5.400,-- € 6.300,--€ Einzelbäume 13 Stück 14.047,-- € 14.342,--€ Beleuchtung 1.146 m 95.576 ,-- € 111.506,-- € 1.387.354,-- € 1.596.431,-- € davon trägt die Stadt 5 % 69.368,-- € 79.822,-- € zu verteilen 1.317.986,-- € 1.516.609,-- € Die Beitragsfläche (F+G) des Gebietes beträgt 93.550 m². Die Kosten werden nach der Grundstücksfläche (F) und der baurechtlichen Geschossfläche (G) verteilt. Auf einen für dieses Gebiet typischen Bauplatz von 600 m² F mit 420 m² G entfallen an Erschließungskosten 2018 2019 14.372,-- € 16.536,-- € Die Kostensteigerung beträgt in diesem angenommenen Fall + 15,06 %. Das Beispiel kann nicht ohne weiteres auf andere Gebiete übertragen werden, da dort in aller Regel andere Strukturen vorgegeben sind durch - andere Relation zwischen öffentlichen und privaten Flächen, - andere Aufstellung des Straßenraumes bezüglich Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkierungsflächen, Grünflächen, - andere Ausnutzung der Baugrundstücke.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0772 Dez. 6 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 06.11.2018 14.2 X vorberaten Gemeinderat 27.11.2018 5 X Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle XIV der Einheitssätze. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Für die Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen ist es erforderlich, die der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen zugrunde liegenden Ein- heitssätze an die Kosten- und Preisentwicklung anzupassen. Es ergeben sich folgende Änderungen: 1. Tiefbau Die Änderungen für tiefbauspezifische Leistungen liegen zwischen + 1,05 % und + 46,80 %. Im Mittel betrachtet erhöhen sich die Einheitssätze um rund 18,16 %. Für die Ermittlung der neuen Einheitssätze wurden im Wettbewerb entstandene Preise aus abgeschlossenen Bauverträgen der vergangenen Monate zugrunde gelegt. 2. Straßenbeleuchtung Der Einheitssatz für die Herstellung der Straßenbeleuchtung erhöht sich um 16,67 %. Bei der Kalkulation wurden die aktuellen Ausführungsstandards, Materialpreise und Löhne aus durchgeführten Maßnahmen angesetzt. 3. Verkehrsbegleitgrün Für gartenbauspezifische Leistungen ergibt sich beim Anlegen von Verkehrsgrün eine Verringerung von 14,18 % und bei der Pflanzung von Bäumen eine Erhöhung von 2,10%. In Anlage 2 sind die geänderten Einheitssätze aufgeführt. Aus Anlage 3 sind die prozentualen Veränderungen ersichtlich. In Anlage 4 wurde zum Vergleich ein beispielhaft ausgewähltes Erschließungsgebiet nach den derzeit geltenden und den künftigen Einheitssätzen berechnet. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle XIV der Einheitssätze.
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Niederschrift 58. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. November 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Vorlage: 2018/0772 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 (der Vorlage) beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 (der Vorlage) beigefügten Tabelle XIV der Einheitssätze. Abstimmungsergebnis: bei 41 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen, mehrheitlich angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf Ich habe keine Wortmeldungen, und ich bitte Sie gleich um das Votum. - Das ist eine deut- liche Mehrheit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. Januar 2019