Prüfung der Ansprüche der Stadt Karlsruhe im Dieselskandal
| Vorlage: | 2018/0771 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 30.10.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 5 |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.01.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0771 Prüfung der Ansprüche der Stadt Karlsruhe im Dieselskandal Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 11.12.2018 15 x 1. Die Stadt prüft und teilt mit, wie viele und welche Fahrzeuge des städtischen Fuhrparks und dem Ihrer Töchter von dem Betrug der Fahrzeughersteller bei den Abgaswerten be- troffen sind. 2. Die Stadt prüft und teilt mit, welcher Schaden dadurch entstanden ist, bzw. in der Folge entstehen wird, einschließlich des Aufwandes, den die Stadt noch betreiben muss, um die Folgen des Dieselskandals auszugleichen. 3. Die Stadt prüft, ob daraus ein Schadenersatzanspruch von den Herstellern abgeleitet werden kann. Sie leitet geeignete Schritte ein um den gegebenenfalls in Zusammenar- beit mit anderen Kommunen einzufordern und nötigenfalls einzuklagen. Sachverhalt/Begründung: Die Stadt Karlsruhe und ihre Tochterunternehmen haben in Ihren Fuhrparks die unterschied- lichsten Fahrzeuge vom regulären PKW bis hin zu Spezialfahrzeugen, die nur mit großem Auf- wand ersetzt werden können. Nach derzeitigem Stand werden Fahrzeugbesitzer weder für den Schaden aus dem dreisten Betrug der Hersteller entschädigt, noch sind diese bereit, ihre Produkte in einen schadlosen Zu- stand versetzen, selbst wenn es technisch möglich ist. Vielmehr zeichnet sich ab, dass Fahr- zeugbesitzer also auch die Stadt zum erlittenen Schaden auch noch auf dem größten Teil der Kosten für die Ersatzanschaffung sitzen bleibt. Die Stadt hat die Anschaffung in Vertrauen auf die technischen Zusagen der Hersteller getätigt, und hat angesichts des Umfanges Ihres Fuhrparks einen bislang nicht absehbaren Schaden erlit- ten. In der Verantwortung der Folgen, die der Bevölkerung durch den Betrieb der schädlicher als zugesagten Fahrzeuge in der Stadt entstehen, kann die Stadt sich nicht mit selbst ausgestellten oder politisch herbeigeführten Sondererlaubnissen aus dem Kreis der Geschädigten des Betrugs herausnehmen. Analog der gegenwärtigen Anstrengung, die Schäden aus dem LKW-Konsortium ersetzt zu bekommen, soll Karlsruhe sich mit anderen Kommunen zusammentun und eine echte Lösung von den Herstellern einfordern. Dabei müssen alle Vermögensschäden ausgeglichen werden, aber auch die technischen Mängel durch die Hersteller beseitigt werden. Unterzeichnet von: Erik Wohlfeil Max Braun Michael Haug Uwe Lancier Lüppo Cramer
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0771 Dez. 5 Prüfung der Ansprüche der Stadt Karlsruhe im Dieselskandal Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.01.2019 15 x Kurzfassung 1. Im Fuhrparkbestand der Stadtverwaltung befinden sich 3 PKW, deren Software von den Vorwürfen gegen die Volkswagen AG (VW) betroffen ist. Im Bestand der städtischen Gesell- schaften mit mehrheitlicher Beteiligung durch die Stadt Karlsruhe befinden sich 3 VW Kraftfahr- zeuge, die von den Vorwürfen betroffen sind. Die weiteren Kraftfahrzeuge der Stadtverwaltung sowie der städtischen Gesellschaften unterliegen derzeit keinem Verdacht oder sind hiervon nicht betroffen. 2. Der Stadtverwaltung sowie den städtischen Gesellschaften ist in Folge des sogenannten Die- sel- oder Abgasskandals nach derzeitigen Erkenntnissen kein bezifferbarer Schaden entstanden. Ob generell überhaupt ein Schadensersatz aus dem sogenannten Dieselskandal abgeleitet wer- den kann, ist weiterhin umstritten und eine höchstrichterliche Rechtsprechung wird noch erwar- tet. 3. Die Stadtverwaltung hat daher aktuell keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit Städtischen Gesellschaften mit eigenem Fahrzeugbestand Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadt prüft und teilt mit, wie viele und welche Fahrzeuge des städtischen Fuhrparks und dem ihrer Töchter von dem Betrug der Fahrzeughersteller bei den Ab- gaswerten betroffen sind. Im Fuhrpark des Kämmereibereichs der Stadt Karlsruhe befinden sich zum Zeitpunkt der Erhe- bung per Stichtag 07.11.2018 2 Volkswagen (VW) Kraftfahrzeuge mit der Schadstoffnorm EURO6, hiervon steht keines zum heutigen Zeitpunkt unter dem Verdacht, dass eine von dem Kraftfahrt- Bundesamt oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in der Europäischen Union als unerlaubt eingestufte Abschalteinrichtung verbaut wurde und deshalb einem amtli- chen Rückruf unterliegen. 15 VW Kraftfahrzeuge mit der Schadstoffnorm EURO5, hiervon stehen 12 zum heuti- gen Zeitpunkt unter keinem Verdacht, dass eine von dem Kraftfahrt-Bundesamt oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in der Europäischen Union als unerlaubt eingestufte Abschalteinrichtung verbaut wurde und deshalb einem amtlichen Rückruf unterliegen. 3 VW Kraftfahrzeuge der Schadstoffnorm EURO5 waren betroffen, wurden jedoch be- reits kurze Zeit nach der Mitteilung des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) von der Volkswa- gen AG (VW AG) auf einen KBA-konformen Stand gebracht, indem die Software nach KBA-Vorgabe auf die Fahrzeuge eingespielt wurde. KA-Objekt-Nr.ObjektArtFz-Ident-Nr.Besonderheiten KA-RL1142PKW0038011PKW38 VW Caddy 2,0tdi DKGPkwWV2ZZZ2KZBX263488Umbau als polizeiähnliches Einsatzfahrzeug KA-RL1143PKW0075011PKW75 VW Caddy 2,0tdi DKGPkwWV2ZZZ2KZBX255930Umbau als polizeiähnliches Einsatzfahrzeug KA-RL1141PKW0037011PKW37 VW Caddy 2,0tdi DKGPkwWV2ZZZ2KZBX260354Umbau als polizeiähnliches Einsatzfahrzeug 1 weiterer betroffener VW PKW der Schadstoffnorm EURO5, wurde nach der Been- digung des Leasingvertrages an die VW AG zurückgegeben. Die Rückgabe erfolgte vor dem Bekanntwerden der Vorwürfe. Gegen weitere im Bestand des Kämmereibereichs befindliche Kraftfahrzeuge anderer Hersteller liegen Stand heute keine Verdachtsmomente vor und diese sind auch nicht Gegenstand der Musterfeststellungsklage gegen die VW AG. Im Bestand der Gesellschaften mit mehrheitlicher Beteiligung durch die Stadt Karlsruhe befin- den sich 3 Fahrzeuge, die von den genannten Vorwürfen betroffen waren, die jedoch ebenfalls im Rahmen der KBA-Rückrufe von der Volkswagen AG (VW AG) auf einen gesetzeskonformen Stand gebracht wurden, durch Änderung der Software nach KBA-Vorgabe. Betroffen sind: KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH: ein VW PKW Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH: ein VW PKW Volkswohnung GmbH: ein VW PKW 2. Die Stadt prüft und teilt mit, welcher Schaden dadurch entstanden ist bzw. in der Folge entstehen wird, einschließlich des Aufwandes, den die Stadt noch betreiben muss, um die Folgen des Dieselskandals auszugleichen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Der Stadtverwaltung Karlsruhe sowie den städtischen Gesellschaften ist nach derzeitigen Er- kenntnissen kein bezifferbarer Schaden entstanden. Die benannten drei Fahrzeuge wurden im Rahmen einer Rückrufaktion mit Softwareupdates ausgestattet und erfüllen nun die gesetzli- chen Bestimmungen. Sie sind daher nicht von einer zwangsweisen Stilllegung gefährdet. Auch sonstige Nachteile, wie zum Beispiel erhöhter Kraftstoffverbrauch, können derzeit nicht festge- stellt werden. Die Fahrzeuge waren vor dem Kauf als Gebrauchtwagen bereits von der Stadt Karlsruhe ge- least. Dabei wurden sie nachträglich für die gewünschte Nutzung als Einsatzfahrzeuge des Kommunalen Ordnungsdienstes angepasst und ähnlich dem Erscheinungsbild der Landespolizei Baden-Württemberg umgebaut. Um einen Rückbau der nachträglichen Anbauten beziehungs- weise eine kostenintensive Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder eine finanziel- le Anrechnung davon zu umgehen, wurden die Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingvertrages von dem ausliefernden Händler (Vermittler des Leasingvertrages) abgekauft und von der Stadt Karlsruhe weiterverwendet. Aufgrund der jahrelangen Nutzungsdauer, der gewerblichen Nutzung und der erforderlichen Umbauten ist der Restwert der Fahrzeuge im Verhältnis zu vergleichbaren PKW gering. Ein Ver- kauf am regulären Gebrauchtwagenmarkt scheint kaum möglich, so dass keine messbare Wertminderung erwartet wird. Würde man auf Rückabwicklung des Kaufvertrages klagen wollen, so wäre die Ersatzbeschaf- fung außerhalb des regulären Beschaffungszyklus mit zusätzlichen Kosten verbunden, weil auch Ersatzfahrzeuge umgebaut beziehungsweise einsatzfähig gemacht werden müssten (z.B. Warn- lichter auf dem Fahrzeugdach). Bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen muss sich der Käufer den Wert der gezogenen Nutzungen anrechnen lassen. Zudem droht im Stadtgebiet Karlsruhe aktuell auch nicht der Erlass von Fahrverboten. 3. Die Stadt prüft, ob daraus ein Schadensersatzanspruch von den Herstellern ab- geleitet werden kann. Sie leitet geeignete Schritte ein, um den – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen – einzufordern und nötigenfalls einzukla- gen. Ob generell überhaupt ein Schadensersatz aus dem sogenannten Dieselskandal abgeleitet wer- den kann, ist weiterhin umstritten. Bereits gesprochene Urteile fallen unterschiedlich aus und eine höchstrichterliche Rechtsprechung wird noch erwartet. Die Rechtslage ist damit aktuell nicht eindeutig, sodass – unabhängig von den unter Ziffer 2 genannten Schwierigkeiten - ein ohnehin erhöhtes Prozessrisiko besteht. Die bisher bekannt gewordenen Klagen wurden zudem bei Landgerichten erhoben. Vor einem Landgericht kann die Stadt Karlsruhe nicht selbst auftreten, sondern muss sich von einem Anwalt vertreten lassen, dessen Kosten zusätzlich beachtet werden müssen und das Kostenrisiko steigern. Darüber hin- aus müsste man einen behaupteten Schaden durch Sachverständigengutachten beweisen. Hierdurch entstünden weitere Kosten bei ungewissem Verfahrensausgang. Die Stadt Karlsruhe kann sich als Gebietskörperschaft auch nicht der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, Aktenzeichen 4 MK 1/18 anschließen, da diese Verbrauchern vor- behalten ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die Stadtverwaltung hat daher aktuell keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet, wird die weitere Entwicklung jedoch im Blick behalten. Sollten sich neue Erkenntnisse zu möglichen An- sprüchen der Stadt ergeben, wird die Stadtverwaltung weitere rechtliche Maßnahmen prüfen.
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Niederschrift 60. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Januar 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzende: Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz 16. Punkt 15 der Tagesordnung: Prüfung der Ansprüche der Stadt Karlsruhe im Die- selskandal Antrag: KULT Vorlage: 2018/0771 Beschluss: Mit Stellungnahme einverstanden Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Lancier (KULT): Der Gemeinderat hat eine Kontrollfunktion gegenüber der Stadtverwaltung, legitimiert durch die Wahl vom Souverän, der Wahlbevölkerung. Diese Kontrollfunktion füllen wir aus, beispielsweise in Aufsichtsräten oder Beiräten, wo wir kon- trollieren, ob alles im Sinne der Wähler umgesetzt wird. Manchmal fallen uns aber auch noch andere Dinge auf oder wir werden darauf aufmerksam gemacht. Sachverhalte zum Beispiel, wo der Gemeinschaft Schaden zugefügt wird oder zugefügt werden könnte. So wie in diesem Fall, wo in der allgemeinen Empörung über die unverfrorene Bescheißerei der Kfz-Hersteller zum Schaden der Verbraucher, Umwelt und Gesundheit, die Frage nach dem Schaden bei der öffentlichen Hand ganz unter dem Radar geblieben ist. Konsequen- terweise haben das Land Baden-Württemberg und auch andere sich zu Millionenklagen entschlossen. Jetzt hat sich auch die Stadt intensiv mit der Frage beschäftigt, wie der Ant- wort zu entnehmen ist. Sie hat sich dabei allerdings offenbar zunächst auf VW kon- zentriert. In dem Zusammenhang konnten wohl alle Maßnahmen im Sinne der Vermeidung von Schadensfällen erfolgreich umgesetzt werden. Dafür sprechen wir im Namen der Be- völkerung und Steuerzahler als KULT-Fraktion unseren Dank aus. – 2 – In der Antwort der Verwaltung ist angesprochen, ob generell überhaupt ein Schadenersatz aus dem so genannten Dieselskandal abgeleitet werden kann, ist weiterhin umstritten. Be- reits gesprochene Urteile fallen unterschiedlich aus. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung wird noch erwartet. Im Fazit wird dann auch im Hinblick auf die juristische Position der Stadt gesagt, die Stadtverwaltung hat aktuell keine weiteren rechtlichen Schritte eingelei- tet, wird die weitere Entwicklung jedoch im Blick behalten. Mit der Antwort sind wir aus dem Grund zufrieden. Auch die geschilderten Maßnahmen in der Antwort sind sehr zu unserer Zufriedenheit. Insofern betrachten wir die Angelegenheit als erledigt und werden keine Abstimmung benötigen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Wenn das der Antragsteller so sieht, dann sehen wir das auch. Die Vorsitzende: Sehen das die anderen Wortmeldungen ebenso? Nein. Stadtrat Honné (GRÜNE): Wir sind mit der Antwort der Verwaltung sehr zufrieden, dass sie gar nicht betroffen ist. Es wurde nicht untersucht aufgrund des Antrags, sondern schon vorher. Ich möchte nur noch einmal betonen. Es ist nicht von ungefähr, dass die nicht betroffen sind. Einfach deshalb, weil die Stadtverwaltung schon sehr früh angefangen hat, Gasfahr- zeuge zu kaufen, die davon gar nicht betroffen sind und die auch deutlich umweltfreundli- cher sind als alles andere, was so angeboten wurde. Insofern sind wir mit der Verwaltung in diesem Punkt sehr zufrieden. Stadtrat Bernhard (AfD): Ich hätte jetzt vielleicht eher nichts gesagt, aber nach den Ein- lassungen des Kollegen Lancier, wo einige Falschmeldungen drin sind, wollte ich mich jetzt noch einmal melden. Zunächst einmal ist klar, dass man sich natürlich nur auf VW kon- zentriert hat, weil VW das einzige Unternehmen war, das hier einen Betrug begangen hat. Die anderen haben das nicht gemacht. Zudem muss man auch noch sagen, bundesweit sind zwischenzeitlich 97 % aller Fahrzeuge nachgerüstet worden. Sie erfüllen also, so wie auch hier in Karlsruhe, wie die Stadtverwaltung selber sagt, die gesetzlichen Ansprüche. Damit kann kein Schadensersatzanspruch mehr bestehen, außer man hätte in der Zeit, während der Nachrüstung, einen Ausfall gehabt oder sonst irgendetwas. Das einzige, was mich auch noch stört, ansonsten ist die Antwort der Stadt sehr gut, ist der Hinweis auf Fahrverbote. Fahrverbote haben damit überhaupt nichts zu tun. Die Fahrzeu- ge, die wir jetzt in der Stadt haben und die 97 % der Fahrzeuge, die nachgerüstet sind, erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben. Das hat mit Fahrverboten nichts zu tun. Fahrverbote haben wir, weil wir einen relativ niedrigen 40 Mikrogramm-Grenzwert haben, der von füh- renden Medizinern als grober Unfug und ideologische Panikmache bezeichnet wird. Das ist der Punkt, den wir haben. Das hat überhaupt nichts mit dem Dieselskandal zu tun. Man darf das nicht immer in einen Topf werfen. Da wurde betrogen. VW hat nachgerüstet. Die letzten 3 % müssen sie auch noch bringen, vielleicht gibt es dafür Schadenersatz. Aber mit Fahrverboten hat das überhaupt nichts zu tun. Das darf man nicht in einen Topf werfen. Die Stadt ist auch gut daran beraten, jetzt nichts zu tun. Welchen Schadenersatz könnten wir denn geltend machen? – Gibt es nicht, eben. – 3 – Die Vorsitzende: Wir haben in der Vorlage dargelegt, dass wir sehr wohlwollend mit Weisheit und mit Unterstützung des Gemeinderates unseren Fuhrpark rechtzeitig umge- stellt haben. In der Tat haben wir derzeit keinen bezifferbaren Schaden. Deswegen hat sich der Antrag erledigt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Januar 2019