Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Victor-Gollancz-Straße 1-5", Karlsruhe-Südweststadt: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Vorlage: 2018/0770
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.10.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Südstadt, Südweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.11.2018

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 BPlan Victor-Gollancz-Synopse Bürger
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Victor-Gollancz-Straße 1-5“, Karlsruhe- Südweststadt Ergebnis der Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der eingegan- genen Stellungnahmen Inhalt Zusammenfassung der Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen nach Themenfeldern gegliedert: Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme der Stadtplanung Bürger 1, 06.09.2018 Betroffenheit: Häufige Fahrradkurzzeitparker in der Victor-Gollancz- Straße Die geplante Fahrradgarage kann die wegfallenden "of- fenen" Fahrradstellplätze nicht ersetzen. Radfahrer, die von Westen kommen (z.B. Bulach, Beiertheim) und nur relativ kurz im Bereich vom Bahnhof etwas zu erledigen haben, benutzen keine kostenpflichtige und - relativ zur Parkdauer gesehen - umständliche Fahrradgarage. Das hatten wir schon bei der Anhörung im Stephanienbad gesagt. Und wenn ich abends im Dunkeln zum Bahnhof zurückkomme, benutze ich auch keine Fahrradgarage mehr: die ist mir einfach zu unsicher, darin habe ich Angst. Deshalb sind unbedingt wieder frei zugängliche, möglichst überdachte Fahrradstellplätze an der Straße zu errichten. Der Bedarf, weitere Fahrradstellplätze in der Bahnhofsumgebung zu schaffen, wird gesehen und seitens der Stadt aktiv ver- folgt. Die Schaffung von zusätzlichen Fahrrad- Stellplätzen ist im direkt umgebenden öf- fentlichen Bereich nur bedingt möglich, es wird aber derzeit eine neue Fahrradstati- on am Eingang Süd des Hauptbahnhofes mit ca. 700 Stellplätzen gebaut, in dieser Station sind auch Stellplätze für Sonder- räder wie z.B. Pedelecs, Räder mit Anhä- ngern oder Lastenräder vorgesehen. Alle Möglichkeiten für Abstellplätze im öffentli- chen Raum in der Viktor-Gollancz-Straße werden nochmal geprüft. Eine Erweite- rung der Abstellanlagen in der Straße Am Stadtgarten wird derzeit ebenfalls geprüft. Allerdings muss auch gesehen werden, dass in der Bahnhofsumgebung auch ein hoher Bedarf nach sicheren Abstellmög- lichkeiten in befestigten Räumen besteht. Insofern kann davon ausgegangen wer- den, dass das geplante Fahrradparkhaus gut angenommen wird. Der Wunsch nach einer angemessenen Beleuchtung bzw. Gestaltung, die dem Sicherheitsempfin- den der Benutzer Rechnung trägt, ist ver- ständlich und wird berücksichtigt. Insofern wird der Belang nach ausrei- chend Fahrradstellplätzen in der Planung und auch im Rahmen der weiteren städti- - 2 - schen Planungen berücksichtigt. Die Ersatzschaffung von 100 Fahrrad- stellplätzen wird als Vorgabe aus dem Wettbewerbsverfahren umgesetzt. Bürger 2, 13.08.2018 Betroffenheit: Anwohner der Südweststadt, Nähe Bahn- hof, täglicher Fahrradweg Mit der geplanten Bebauung (ersichtlich aus Visualisie- rungen Plan 1 und 2) wird leider eine Straßenschlucht in der V-G-Str geschaffen. Die Fassaden des Gebäudes sehen nicht sehr einladend aus, sie sind weder innovativ noch schön anzuschauen. Es ist sehr schade, wenn bei einem Neubau solchen Umfangs nicht die Gelegenheit genutzt wird, auch ein städtebaulich aufwertendes Ge- bäude zu schaffen. Besonders hässlich ist die Fassade des Erdgeschosses mit den Eingängen und Ein- Ausfahrten. Kann die Stadt zulassen, dass solche Stra- ßen ohne Nutzungsmöglichkeiten erstellt werden? Um an der städtebaulich wichtigen Situa- tion am Bahnhofvorplatz eine gestalte- risch hochwertige Lösung zu erhalten, wurde im Vorfeld des Bebauungsplanver- fahrens ein Planungswettbewerb durchge- führt. Ein Hauptmerkmal der ausgewählten Lö- sung ist, dass einzelne Baukörper auf ei- nen eingeschossigen Sockel gestellt wer- den, wodurch immer wieder Lücken und Durchblicke im Straßenbild entstehen und eben keine „Schlucht“. Auch die Fassa- dengestaltung war Teil des Planungswett- bewerbes und wurde darüber hinaus vom Gestaltungsbeirat der Stadt mehrfach be- gleitet. Im Erdgeschoss sind - neben dem Zu- gangsbereich des Hotels am Bahnhofvor- platz - auch kleinere Geschäfte und Gast- ronomie vorgesehen, die zu einer Bele- bung und Aufwertung der Victor-Gollancz- Straße beitragen. Die für den Baukomplex notwendigen Zufahrten wurden auf das notwendige Maß beschränkt. Insofern kann der Einschätzung, dass durch den Neubau keine städtebauliche Aufwertung erzielt wurde, auch ange- sichts des momentanen Zustandes als städtebauliche Brache nicht gefolgt wer- den. Es ist zudem zu befürchten, dass sich die Belüftung des Bahnhofsvorplatzes verschlechtert (laut Windgutachten bei Wind aus Hauptwindrichtungen Südwest/West deut- liche Abnahme der mittleren Geschwindigkeiten in Bo- dennähe, S.12-14, S. 19-21). Eine "Verbesserung" des Windkomforts verschlechtert immer die Durchlüftung! Ich möchte die Frage stellen, wie den möglichen negativen Änderungen der klimatischen Bedingungen auf dem Bahnhofsvorplatz und in der V-G-Str entgegen gewirkt wird. Es ist absehbar, dass in Zukunft die heißen Tage weiter zunehmen werden und die negativen Auswirkun- gen einen fehlenden Belüftung betreffen viele Menschen auf dem Bahnhofvorplatz. Es gibt zudem keinerlei Nut- zung der zu bebauenden Flächen, für welche ein ver- bessertes Windklima von Vorteil ist, so dass das ver- meintlich bessere Windklima keine Relevanz für die Pla- nung hat. In dem Fachgutachten zur Untersuchung der Auswirkung der geplanten Neubebau- ung auf das Windfeld im Nahfeld wurde festgestellt, dass bei einer der geprüften Windrichtungen (mit nur geringer zeitli- cher Relevanz von rund 9 Stunden/Jahr) die Durchlüftung des Bahnhofplatzes nur marginal beeinflusst wird, bei den ande- ren Windrichtungen findet keine Beein- flussung bzw. ungünstige Beeinflussung statt. Das mit einer Änderung der klimatischen Randbedingung zu rechnen ist, war dem Fachgutachter bei seiner Bewertung be- wusst. Im Fachgutachten wird explizit der städtebauliche Rahmenplan Klimaanpas- - 3 - sung berücksichtigt. So wurde untersucht, ob das Vorhaben negative Auswirkungen auf bestehende Kaltluftschneisen hat. Verbesserungsvorschläge Verschönerung der Gesamtfassade des Bauwerks (Wettbewerb!) Die Fassadengestaltung war bereits Ge- genstand des vorgeschalteten Planungs- wettbewerbes. Es ist eine hochwertige Fassadengestaltung vorgesehen – helle Natursteinfassade. Von besonderer Quali- tät sind auch die begrünten Freiflächen oberhalb des Sockelgeschosses. Gewerbeflächen mit einer schönen Fassade im Erdge- schoss (z.B. für Kleingewerbe, kein dm, Alnatura, o.ä!) Gewerbe- und Gastronomieflächen im Erdgeschoss sind vorgesehen. Diese Nutzungen tragen zur Belebung der bis- herigen städtebaulichen Brache in diesem Bereich der Victor-Gollancz-Straße bei und damit auch zur Aufwertung des Bahnhofsumfeldes insgesamt. Der Aus- schluss bestimmter (konkreter) Betriebe kann im Bebauungsplan nicht erfolgen. Insofern wurde die Anregung berücksich- tigt. Auch die Fassadengestaltung des So- ckels war Teil der Wettbewerbsaufgabe und wurde mehrfach im Gestaltungsbeirat abgestimmt. Die Fassadengestaltung un- terstützt die Ablesbarkeit des grundlegen- den Gestaltungsmotivs einer Sockelebe- ne, auf der einzelne Hochpunkte aufge- setzt sind. Straßenbegrünung (Bäume o.ä) Der Straßenraum der Victor-Gollancz- Straße ist - bis auf die beiden Zufahrtsbe- reiche zum Vorhaben - nicht Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungs- plans. Die Gestaltung des Straßenraums bleibt einem späteren Planungsverfahren vorbehalten. Sicherstellung der Belüftung Bahnhofvorplatz (Reduktion des Bauvolumens, Höhe etc.) Belüftung Bahnhofvorplatz: Siehe oben.

  • Anlage 2 BPlan Victor-Gollancz_Synopse TÖB
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Victor-Gollancz-Straße 1-5“, Karlsruhe- Südweststadt Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rah- men der öffentlichen Auslegung Inhalt Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahmen der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Deutsche Bahn AG, 18.08.2017 Die Deutsche Bahn AG, OB Immobilien, als von der OB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen übersendet Ihnen hiermit folgende Stellungnahme als Träger öffent- licher Belange. Die Deutsche Bahn AG, OB Immobilien hat keine Ein- wände gegen den o.g. Vorhabenbezogener Bebauungs- plan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Victor- Gollancz-Straße 1-5", Karlsruhe Südweststadt, wenn die nachfolgenden Bedingungen eingehalten werden. Bitte beachten Sie hierzu die Stellungnahme TöB-Kar- 17-11438 vom 08.01.2018 Die Stellungnahme vom 08.01.2018 wur- de im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben und war somit Be- standteil der Unterlagen, die dem Ge- meinderat zum Auslegungsbeschluss vor- gelegt wurden. Die Anregungen im Schreiben vom 08.01.2018 werden wie unten aufgeführt, berücksichtigt. Stellungnahme vom 08.01.2018: Alle im Vorfeld zum Grundstücksverkauf zur Grenzzie- hung und zum Bauvorhaben getroffenen Aussagen der DB Netz AG, Produktionsdurchführung Karlsruhe haben weiterhin Bestand und müssen in den Bebauungsplan einfließen (siehe §15 des Kaufvertrages). In den vorhandenen Bahndamm darf nur nach Ab- schluss einer Baudurchführungsvereinbarung eingegrif- fen werden. Ein für Maßnahmen an DB-Anlagen zuge- lassenes Ingenieurbüro ist mit der Planung und Beglei- tung der Ausführung zu beauftragen. Alle hieraus ent- stehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers oder dessen Rechtsnachfolgern. Damit der Betrieb oder die Anlagen der DB Netz AG während der Baumaßnahme nicht beeinträchtigt oder beschädigt werden, muss vor Beginn von Bauarbeiten mit der DB Netz AG eine Baudurchführungsvereinba- rung abgeschlossen werden. Ansprechpartner hierfür ist: DB Netz AG, Immobilienmanagement, Gesetzliche Ver- fahren (I.NFR-SW), Schwarzwaldstr. 86, 76137 Karlsru- he. Alle hieraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Die Anregungen werden im Zuge der Um- setzung beachtet. Die erforderlichen Un- tersuchungen zum Immissionsschutz, zu Erschütterungen und zu elektromagneti- schen Feldern liegen vor. Erforderliche Vorgaben zum Immissionsschutz wurden in den Bebauungsplan übernommen. Die weitere Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit der Bahn. Insofern werden die Anregungen berück- sichtigt. - 2 - Antragstellers oder dessen Rechtsnachfolgern. Aus der Bebauung dürfen sich keine negativen Einflüsse für den Bahnbetrieb ergeben. Dies gilt sowohl temporär für die Bautätigkeit (beispielsweise durch Staubwir- kung), als auch permanent für die Zeit nach der Bautä- tigkeit, in diesem Fall beispielsweise durch Beleuch- tung. Eine Verwechslung mit Signalen oder eine Blen- dung durch Beleuchtung oder Werbung ist auszuschlie- ßen. Der Bauherr ist angehalten, das Grundstück im Interes- se der öffentlichen Sicherheit und auch im Interesse der Sicherheit der auf seinem Grundstück verkehrenden Personen und Fahrzeuge derart einzufrieden, dass ein gewolltes oder ungewolltes Betreten und Befahren von Bahngelände verhindert wird. Die Einfriedung ist mit ei- nem Blendschutz auszuführen um zu verhindern, dass die Triebfahrzeugführer geblendet werden. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Bauherrn bzw. seiner Rechtsnachfolger. Die Einfriedung ist vom Bauherrn laufend instand zu halten und ggf. zu erneu- ern. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Bauherren bzw. seiner Rechtsnachfolger. Bei einer Einfriedung na- he der Oberleitung sind die Vorgaben des Fachberei- ches Oberleitung hinsichtlich einer eventuell erforderli- chen Erdung und weiterer Vorgaben zu berücksichtigen. Die benachbarten Streckengleise sind mit Oberleitung überspannt. Bei allen Arbeiten und festen Bauteilen in der Nähe unter Spannung stehender, der Berührung zu- gänglicher Teile der Oberleitung ist von diesen Teilen auf Baugeräte, Kräne, Gerüste und andere Baubehelfe, Werkzeuge und Werkstücke nach allen Richtungen ein Sicherheitsabstand von mind. 3,50m einzuhalten (DIN EN 50122-1(VDE 0115-3): 2011-09 und DB Richtlinien 997.0101Abschnitt 4 und 132.0123A01Abschnitt 1). In diesem Bereich dürfen sich weder Personen aufhalten noch Geräte bzw. Maschinen aufgestellt werden. Von Standflächen, die von Personen betreten werden dürfen, sind die Mindestabstände zu Spannung führen- den Teilen der Oberleitungsanlage nach DIN EN 50121*VDE 0115 und EN 50122-1einzuhalten. Ein gewolltes oder ungewolltes Hineingelangen in den Gefahrenbereich und den Sicherheitsraum der DB ist auf Dauer sicher auszuschließen. Bei Bauarbeiten in der Nähe von Oberleitungen/ Ober- leitungsanlagen sind die Veröffentlichungen der Gesetz- lichen Unfallversicherung GUV-V A3, GUV-V D32 und DV 462 zu beachten. Baumaschinen, die im 4 m - Be- reich der Oberleitung arbeiten oder in diesen hineinrei- chen können, sind mit einer Bahnerdung zu versehen. Bei Bauausführungen unter Einsatz von Bau-/ Hubgerä- ten (z.B. (Mobil-) Kran) ist ein Überschwenken der Bahnbetriebsanlagen verboten. Die Einhaltung dieser Auflagen ist durch den Bau einer Überschwenkbegren- zung (mit TÜV-Abnahme) sicher zu stellen. Die Kosten sind vom Antragsteller bzw. dessen Rechtsnachfolger zu tragen. - 3 - Ist ein Überschwenken unumgänglich, so ist mit der DB Netz AG eine kostenpflichtige Kranvereinbarung aufzu- stellen. Der Antrag hierfür ist rechtzeitig, mind. 1Monat vor Aufstellung, an folgende Anschrift zu richten: DB Netz AG, Regionalbereich Südwest, Produktions- standort, Mittelbruchstraße 4, 76137 Karlsruhe. Der Antrag muss den Schwenkradius des Kranes (Baustelleneinrichtungsplan) sowie die Höhe des Ausle- gers beinhalten. Rechts der Bahn verläuft eine 15 kV Bahnenergieleitung an den Oberleitungsmasten. Die aktiven, sich auf der Planfläche befindlichen Oberleitungsmaste sind mit ei- nem Anfahrschutz auszurüsten. Ebenfalls ist in einem Radius von 1,5 Meter um die Oberleitungsmasten die Fläche freizuhalten. Bei Neuanpflanzungen in der Nähe der Bahnanlagen, insbesondere Gleise, ist die Richtlinie 882 (Ril) 882 "Handbuch Landschaftsplanung und Vegetationskontrol- le" zu beachten. Ein Zugang zu den bahneigenen Anlagen für Inspekti- ons-, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen ist weiterhin für die DB Netz AG kostenfrei sicherzustellen und vertraglich festzulegen. Das Planen, Errichten und Betreiben der geplanten bau- lichen Anlagen hat nach den anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvor- schriften, technischen Bedingungen und einschlägigen Regelwerke zu erfolgen. Die sich aus dem Bahnbetrieb und der Unterhaltung der Anlagen der DB Netz AG ergebenden Immissionen sind entschädigungslos zu dulden. Dazu gehören Lärm, Bremsstaub, Erschütterungen und ggf. elektrische Be- einflussung durch magnetische Felder. Im Falle der Einrichtung von Schutzmaßnahmen gegen diese Immissionen sind die entstehenden Kosten durch die Betroffenen bzw. Betreiber der Anlage zu tragen. Eine Versehrnutzung der Wand durch Bremsstaub ist durch den Eigentümer der Lärmschutzwand zu beseiti- gen. Bei Wohnbauplanungen in der Nähe lärmintensiver Ver- kehrswege wird auf die Verpflichtung der Kommune hin- gewiesen, aktive (z.B. Errichtung Schallschutzwände) und passive (z.B. Riegelbebauung) Lärmschutzmaß- nahmen zu prüfen und festzusetzen. Die DB Netz AG wird sich in keiner Form finanziell an den Schallschutzmaßnahmen (unabhängig ob aktiv oder passiv) beteiligen. Des Weiteren sind die Bauarbeiten so auszuführen, dass Fremdkörper nicht auf Bahngelände, insbesondere in den Gleisbereich gelangen können. Ein widerrechtliches Betreten und Befahren des Bahn- betriebsgeländes sowie sonstiges Hinein- gelangen in den Gefahrenbereich der Bahnanlagen ist gemäß § 62 EBO unzulässig und durch geeignete und wirksame Maßnahmen grundsätzlich und dauerhaft aus- zuschließen. Dies gilt auch während der Bauzeit. - 4 - Beim Rückbau der bestehenden baulichen Anlagen ist die Staubentwicklung durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Zu keiner Zeit darf die freie Sicht im Bereich der Gleisanlagen ein- geschränkt werden. Ist die Nut- zung von Wasser zur Vermeidung der Staubimmission vorgesehen, ist die Lenkung des Wasserstrahls auf Bahnanlagen zu vermeiden. Wir verweisen auch auf die Gefahren des elektrischen Überschlags an der Oberlei- tung aufgrund eines eventuellen Einsatzes eines Spritz- geräts. Das Fallen von Abbruchteilen auf Bahngelände ist stets zu vermeiden. Die Bauarbeiten müssen grundsätzlich außerhalb des Druckbereiches von Eisenbahnverkehrs- lasten durch- geführt werden. Erdarbeiten innerhalb des Druckbe- reichs von Eisenbahnverkehrs- lasten dürfen nur in Ab- stimmung mit der DB Netz AG und dem Eisenbahn- Bundesamt (EBA) ausgeführt werden. Im Bereich der Signale, Oberleitungsmasten und Gleise dürfen keine Grabungs-/ Rammarbeiten durchgeführt werden. Rammarbeiten zur Baugrubensicherung (auch außer- halb des Druckbereiches von Eisenbahnverkehrslasten) dürfen nur unter ständiger Beobachtung des Gleises durch Mitarbeiter der DB Netz AG erfolgen. Bei Bedarf ist die DB Netz AG einzubinden. Dem Bauherrn wird als Beweissicherung eine Aufnahme der Gleislage vor Beginn der Baumaßnahme empfohlen. Sind Gleislageveränderungen während der Baumaß- nahme festzustellen, so erfolgen ggfs. erforderliche Stopf- und/oder Instandsetzungsarbeiten, von Hand o- der maschinell, mit allen zusammenhängenden Arbeiten auf Kosten des Vorhabenträgers. Lagerungen von Baumaterialien und Bauabfällen ent- lang der Bahngeländegrenze sind so vorzunehmen, dass Baustoffe/ Abfälle unter keinen Umständen in den Gleisbereich (auch durch Verwehungen) gelangen. Des- gleichen hat der Bauherr sicherzustellen, dass seine Waren und sonstige Wirtschaftsgüter nicht auf Bahnge- lände gelangen können. Bei Planung von Lichtzeichen und Beleuchtungsanlagen (z.B. Baustellenbeleuchtung, Parkplatzbeleuchtung, Werbeanlagen) in der Nähe der Gleise hat der Bauherr sicherzustellen, dass Blendungen der Triebfahrzeugfüh- rer ausgeschlossen sind und Verfälschungen, Überde- ckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht vorkommen. Einer Ableitung von Dach-, Oberflächen- und sonstiger Abwässer auf oder über Bahngrund sowie einer Versi- ckerung in Gleisnähe kann nicht zugestimmt werden. Sie sind ordnungsgemäß in die öffentliche Kanalisation abzuleiten. Bahneigene Durchlässe und Entwässerungsanlagen dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Falls vom Bauherren eine Kameraüberwachung geplant ist, gilt es zu beachten, dass die Kameras nur auf das Gelände des Bauherrn ausgerich- - 5 - tet sind. Das Personal der DB AG, beispielsweise Instandhal- tungspersonal oder Personal von Fremdfirmen und Drit- ten, die z.B. Sicherungsleistungen anbieten, dürfen nicht durch die Kameras erfasst werden. Zu den bereits ermittelten, verlegten Kabeln ist ein Ab- stand von jeweils 1,00 Meter bis zum Beginn einer Park- fläche einzuhalten. Laut Auskunft der DB Kommunikationstechnik GmbH enthält der angefragte Bereich folgende fernmeldetech- nische Kabel/ Anlagen der DB Netz AG und der Voda- fone GmbH: DB Netz AG: eine Kabeltrasse mit Fernmeldekabeln, zu denen ein Grenzabstand von mind. 0,5 m einzuhalten ist (rote Markierung) in der Victor–Gollancz-Str. befindet sich ein Kabelschacht (rot markiert) Vodafone: eine Kabeltrasse mit LwL-Kabeln, zu denen der Grenz- abstand von mind. 0,5 einzuhalten ist Die fernmeldetechnischen Kabel der DB Netz AG und der Vodafone GmbH dürfen nicht überbaut werden und müssen jederzeit zur Wartung und Instandhaltung frei zugänglich sein. Die Lage der Systeme kann dem beige- fügten Planausschnitt entnommen werden. Zukünftige Erschließungsarbeiten oder Bebauungen an der Bahnstrecke erfolgen, welche die Bahngrenze mit einem Grenzabstand < 1,0 m tangieren, erfordern Vor- bereitungsarbeiten und Sicherungsvorkehrungen zum Schutz der Fernmeldekabel und TK-Anlagen. Zur Einleitung der Vorarbeiten, welche unter Umständen 6 Monate dauern können, wird die baldige Beauftragung dieser Arbeiten bei folgender Stelle empfohlen: DB Kommunikation GmbH, Kundenmanagement, Ho- henzollernstr. 4, 71638 Ludwigsburg, E-Mail: kunden- management.sued@deutschebahn.com. bzw. für die fernmeldetechnischen Anlagen/ Kabel der Vodafone GmbH: Vodafone GmbH, Niederlassung Süd-West, Postfach 311565, 70475 Stuttgart. Eine Übersicht der Kabel-/ Leitungen bzw. Rechte Dritter (Liegenschafts-Nachweise, LINA- Auswertung) auf dem angrenzenden Bahngrundstück übersenden wir Ihnen nur in digitaler Form (Anlage "L/NA'). Damit im Zusammenhang bitten wir Sie zu bedenken, dass nur die Rechte abgebildet werden können, welche an die DB-LINA-Stelle gemeldet und eingepflegt wurden. Für die Vollständigkeit der Daten kann leider keine Ge- währ übernommen werden. Hinweis: Wir bitten Sie uns weiter am Verfahren zu be- teiligen. - 6 - Eisenbahn-Bundesamt, 23.07.2018 Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfest- stellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Ei- senbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planun- gen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz- BEWG) berühren. Die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes werden von der Planung berührt. Es bestehen keine Bedenken, da die überplanten Grundstücke bereits freigestellt sind. Kenntnisnahme Bitte beachten Sie, dass das Eisenbahn-Bundesamt nicht die Vereinbarkeit aus Sicht der Betreiber der Ei- senbahnbetriebsanlagen und der Bahnstromfernleitun- gen (Deutsche Bahn AG, OB ImmobiIien, Region Süd- west, Bahnhofstraße 5, 76137 Karlsruhe) prüft. Die Be- treiber dieser Anlagen sind möglicher Weise betroffen. Daher werden die gebotenen Beteiligungen empfohlen, sofern sie nicht bereits stattfinden. Die Anregung wurde berücksichtigt. Die Deutsche Bahn AG, OB ImmobiIien, wur- de beteiligt. Ministerium für Verkehr - Landeseisenbahnaufsicht, 23.07.2018 Die Planungen zu o.g. Bebauungsplan berühren nicht die Belange der Landeseisenbahnaufsicht. Eine weitere Beteiligung ist nicht notwendig. Kenntnisnahme Handwerkskammer Karlsruhe, 25.07.2018 Keine Anregungen oder Bedenken. -- RP Stuttgart, Kampfmittelbeseitigungsdienst, 20.07.2018 Aufgrund der ausgedehnten Kampfhandlungen und Bombardierungen, die während des 2. Weltkrieges statt- fanden, ist es ratsam, im Vorfeld von jeglichen Bau- (Planungs-)verfahren eine Gefahrenverdachtserfor- schung in Form einer Auswertung von Luftbildern der Al- liierten durchzuführen. Alle nicht vorab untersuchten Bauflächen sind daher als potentielle Kampfmittelverdachtsflächen einzustufen. Seit dem 02.01.2008 kann der Kampfmittelbeseitigungs- dienst Baden-Württemberg allerdings Luftbildauswer- tungen für Dritte, zur Beurteilungen möglicher Kampfmit- telbelastungen von Grundstücken auf vertraglicher Basis nur noch kostenpflichtig durchführen. In Ihrem Fall wurde bereits eine Luftbildauswertung im Jahr 1994 erstellt AZ: KA-2362. Diese Auswertung liegt allerdings zu weit zurück, daher ist es ratsam, eine neue Luftbildauswertung erstellen zu lassen. Diese Auswertung kann bei uns mittels eines Vordrucks beantragt werden. Die dafür benötigten Formulare kön- nen unter www.rp-stuttgart.de (->Service->Formulare und Merkblätter) gefunden werden. Unter Ziffer 4.8.5 der Begründung wird die mögliche Belastung durch Kampfmittel thematisiert. Aufgrund der Auswertung des vorhandenen Bildmaterials kann eine Kampfmittelbelastung insgesamt nicht ausgeschlossen werden. Die erforderlichen Sondierungsmaßnah- men für Kampfmittel werden im Vorfeld der Baumaßnahme - unter Einbeziehung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes - durchgeführt. Bei den bisher durchgeführ- ten Sondierungsbohrungen für die Erstel- lung von Bodengutachten wurden die Be- lange des Kampfmittelschutzes berück- sichtigt. Hinweise auf vorhandene Kampfmittel ergaben sich dabei nicht. - 7 - Die momentane Bearbeitungszeit hierfür beträgt zurzeit mind. 32 Wochen ab Auftragseingang. Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 20.07.2018 Der aktuell gültige Flächennutzungsplan 2010 (5. Aktua- lisierung) des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt auf der Fläche des Bebauungsplanentwurfs eine geplan- te "gemischte Baufläche" dar. Zulässig sind im Mischge- biet, gemäß Baunutzungsverordnung, Geschäfts- und Bürogebäude sowie Betriebe des Beherbergungsgewer- bes. Auf Grund der im Norden gegenüberliegenden Wohnbe- bauung werden die bestehenden Darstellungen des Flä- chennutzungsplanes beibehalten. Die Darstellung einer gewerblichen Bebauung in direkter Nachbarschaft wird auf Grund möglicher Nutzungskonflikte als nicht zielfüh- rend betrachtet. Im Rahmen des Ausformungsspielraumes stimmen wir der Planung zu und sehen den Bebauungsplanentwurf als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt an. Kenntnisnahme RP Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege, 13.08.2018 Die Belange der Denkmalpflege sind, soweit dies aus den Planunterlagen ersichtlich ist, bereits im Verfahren berücksichtigt. -- RP Karlsruhe, Höhere Raumordnungsbehörde, 03.09.2018 Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat in seiner Funk- tion als höhere Raumordnungsbehörde bereits mit Schreiben vom 18. September 2017 Stellung genom- men. Neue Erkenntnisse haben sich nicht ergeben. Raumordnerische Belange sind weiterhin nicht berührt. Kenntnisnahme Regionalverband Mittlerer Oberrhein, 05.09.2018 Mit Schreiben vom 19.09.2017 hatten wir bereits zur o. g. Planung zustimmend Stellung genommen. Darüber hinaus haben sich keine neuen regionalplanerischen Er- kenntnisse ergeben. Kenntnisnahme Stellungnahme vom 19.09.2017: Regionalplan, FNP Vorgesehen ist die Entwicklung eines Gebäudekomple- xes mit urbaner Nutzungsmischung auf einer bisher weitgehend unbebauten Fläche. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Raumnutzungskarte in einem regionalplanerisch abge- stimmten Bereich für Siedlungserweiterung. Im Flä- chennutzungsplan ist eine geplante gemischte Bauflä- che dargestellt. Aufgrund des Bedarfs an Büroflächen an diesem zentralen, verkehrlich sehr gut angebundenen Standort und unter Be- rücksichtigung des vorhandenen Bahn- lärms wurde auf die Wohnnutzung (ge- werbliches Wohnen) im Mittelteil zuguns- ten von Büroflächen verzichtet. Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe stimmt mit Schreiben vom 13. März 2018 der Planung im Rahmen des Ausfor- mungsspielraumes zu und sieht den Be- bauungsplanentwurf als aus dem Flä- - 8 - Einzelhandel Die Festsetzungen zum Einzelhandel stehen ebenfalls mit den raumordnerischen Belangen in Einklang. chennutzungsplan entwickelt an. Kenntnisnahme. Verkehrsbetriebe Karlsruhe, 29.08.2018 Nutzbare Durchgangsbreite Zwischen Gebäudefassade und Bussteig muss für den Gehweg und die Warteflächen (insbesondere im Ein- stiegbereich an Tür 1 der Busse) eine ausreichende Breite verfügbar sein, die nicht durch Einbauten einge- schränkt werden darf. Die nutzbare Durchgangsbreite soll an keiner Stelle kleiner 2,5 m sein. Allerdings schlagen laut Grundrissplan der Architekten alle Türen der Riegelbebauung im Erdgeschoss nach außen, d.h. auf die öffentliche Verkehrsfläche auf, z.T. auch in die ohnehin beengten Einstiegbereiche. Dies ist planerisch zu überarbeiten. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Planung wird,- was die Türaufschläge be- trifft, so angepasst, dass eine Mindest- durchgangsbreite zwischen Gebäude und Busstellung gemäß in der Begründung dargestelltem und mit den VBK abge- stimmtem Konzept sichergestellt wird. Auf das Erscheinungsbild der Bebauung hat dies keinen nennenswerten Einfluss. Stellplätze im öffentlichen Straßenraum, Realisierung Bushaltestellen Im B-Plan werden im bestehenden Verkehrsraum 3 Pkw-Stellplätze als Hotelvorfahrt reserviert. Im Rahmen des gesonderten Planungsverfahrens zur Neuordnung des Verkehrsraums mit den Bushaltestellen soll diese Stellplatzfläche reduziert werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Bushaltestellen barrierefrei ausge- bildet werden und dementsprechend auch so anfahrbar sein müssen, dass sich alle Bustüren unmittelbar am Bussteig befinden. Der Busbetrieb darf durch diese ver- bleibende Hotelvorfahrt nicht behindert werden. Dies ist mit Schleppkurven nachzuweisen. Die Anregung wird in dem gesonderten Planungsverfahren, in dem die Anord- nung der Bushaltestellen konkretisiert wird, berücksichtigt. Eine Vorstudie des Ingenieurbüros Köhler & Leutwein zeigt auf, dass eine Anord- nung der vier Bushaltestellen in der Vic- tor-Gollancz-Straße möglich ist (Anlage zur Begründung). Der Vorschlag stellt die zukünftige Anordnung der Haltestellen und die Hotelvorfahrt in reduzierter Größe dar und ist mit den Verkehrsbetrieben Karlsruhe abgestimmt. Die Hotelvorfahrt wurde in der Breite so reduziert, dass bei der dargestellten Positionierung der Zu- fahrt der barrierefreie Zugang zum Bus hergestellt werden kann. Erschließung Café, Müllentsorgung In den Planunterlagen ist weiterhin nicht ersichtlich, wie bzw. wo die Andienung der Gastronomie- Einrichtung ("Café") im Osten des Gebäuderiegels abgewickelt wird. Im Grundrissplan der Architekten ist keinerlei Ver- bindung von den Räumlichkeiten des Cafés zu denen des Hotels zu erkennen. Daher ist anzunehmen, dass die Andienung des Cafés offenbar über die Eingangstü- ren am Gehweg bzw. Bussteig vorgesehen ist. Gleiches gilt für die Müllentsorgung, denn auch der Müllraum des Cafés ist nicht mit dem Hotel verbunden. Eine Nutzung der Bushaltestellen zum Zweck der An- dienung und Entsorgung sowie als Hotelvorfahrt wird von den VBK nicht akzeptiert. Die Halter müssen mit der kostenpflichtigen Entfernung ihrer dort abgestellten Fahrzeuge und einer Anzeige rechnen. Angesichts der Größe des geplanten Ca- fés ist nur mit kurzen Anlieferungsvor- gängen und kleineren Lieferfahrzeugen zu rechnen. Diese können auch ohne Nutzung der Busbuchten und ohne rele- vante Beeinträchtigung des Verkehrsflus- ses erfolgen. Die Müllbehälter werden vom Entsor- gungsunternehmen am Leerungstag von den dafür vorgesehenen Räumen abge- holt. Dafür ist, wie in vergleichbaren Situ- ationen, ein kurzer Haltevorgang im öf- fentlichen Straßenraum erforderlich. Die Standorte für die Lagerräume der Abfall- behälter wurden mit dem städtischen Entsorger abgestimmt und liegen direkt am öffentlichen Straßenraum, um die Wege kurz zu halten. Eine Fehlnutzung der Busbuchten kann - 9 - über entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen geregelt werden, nicht aber über den vorliegenden Bebauungsplan. Immissionen aus Busbetrieb Immissionen aus dem künftigen Busbetrieb sind ent- schädigungslos zu dulden; dazu zählen z.B. Verkehrs- lärm (auch nachts), Abgase und evtl. Beeinträchtigun- gen durch wartende Fahrgäste. Der Vorhabenträger ist sich bewusst, dass im Bereich der Victor-Gollancz- Straße zukünftig Haltestellen angeordnet werden und mit den genannten Immissio- nen zu rechnen ist. Die durch den zukünf- tigen Busverkehr zu erwartenden Lärm- belastungen wurden im Rahmen des schalltechnischen Gutachtens berück- sichtigt. Insofern wurde die Anregung be- rücksichtigt. Standort einer fünften Bushaltestelle Weitere Hinweise und Anmerkungen: Es wurde bisher nur der Nachweis erbracht, dass die Einrichtung von 4 Bushaltestellen für Gelenkbusse - un- ter gewissen Bedingungen - grundsätzlich machbar ist. Für die betrieblich notwendige 5. Bushaltestelle muss daher im Umfeld des Hbf-Vorplatzes ein geeigneter Standort gefunden werden. Nach Abstimmung mit den Verkehrsbe- trieben war im Rahmen des Bebauungs- planverfahrens nur die Anordnung von vier Haltebuchten in der Victor-Gollancz- Straße zu prüfen. Die Darstellung einer möglichen Anordnung der Haltebuchten erfolgt als separate Anlage zur Begrün- dung, um die grundsätzliche Machbarkeit zur nachträglichen Anordnung der vier Bushaltebuchten zu dokumentieren. Die verkehrliche Überprüfung hat ergeben, dass fünf Haltebuchten einseitig auf die Straßenlänge der Victor-Gollancz-Straße nach Prüfung nicht realisierbar sind. Ent- lang der Victor-Gollancz-Straße können maximal vier Bushaltestellen angeordnet werden, da außerdem noch Grund- stückszufahrten zu berücksichtigen sind. Für eine fünfte Haltestelle kann in diesem Bereich kein Standort angeboten werden. Im zeichnerischen Teil werden nur der bestehende Straßenraum und die Zu- fahrtsbereiche für die geplante Bebauung dargestellt, da der Zeitpunkt der Umset- zung sowie die konkrete Ausformung der Haltebuchten gegenwärtig noch nicht ab- sehbar sind. Dies sowie der mögliche Standort der gewünschten 5. Haltebucht wird Gegenstand eines zukünftigen Pla- nungsverfahrens sein. Wir bitten Sie, die oben aufgeführten Anregungen in dem Bebauungsplan zu berücksichtigen. Die Anregungen werden wie oben darge- stellt im Bebauungsplan berücksichtigt. Zentraler Juristischer Dienst – Untere Wasserbehörde, 30.08.2018 Keine weiteren Anmerkungen. -- - 10 - BUND/ LNV / NABU, 04.09.2018 CEF-Maßnahmen Mauereidechsen Die CEF-Maßnahmen Mauereidechsen halten wir für ausreichend. Kenntnisnahme Vogelschutz Zur Vermeidung von Vogelschlag an der gläsernen Schallschutzwand muss die Erkennbarkeit für Vögel durch geeignete Maßnahmen hergestellt werden. Das Ziel der Vermeidungsmaßnahme besteht darin, die glä- serne Wand für Vögel deutlich erkennbar zu gestalten. Im Durchführungsvertrag wird geregelt, dass dazu ein gemäß ONR 191040 hoch wirksames Muster verwendet wird. Der BUND empfiehlt, die hochwirksamen Muster nach der Norm ONR 191040 kombiniert mit einer Spieglung der Scheiben von unter 15 %, um für Vögel den best- möglichen Schutz zu gewährleisten. Die Anregung wird berücksichtigt. Im Durchführungsvertrag wird aufgenom- men, dass für die gläserne Schallschutz- wand Gläser mit hochwirksamen Muster nach der Norm ONR 191040 kombiniert mit einer Spieglung der Scheiben von maximal 15 % zu verwenden sind. Dieses Glas ist bei allen größeren Glasflächen zu ver- wenden. Die Visualisierung auf S. 60 zeigt genau die spiegeln- den Glasflächen, noch dazu über Eck, die zum Vogel- schlag führen. Wir erinnern daran, dass das Bauvorha- ben in der Nähe des Oberwaldes und des Stadtgartens liegt, in denen viele Vogelarten leben. Außerdem ist durch die Nähe älterer höherer Gebäude davon auszu- gehen, dass die Umgebung Nahrungsrevier von Mauer- seglern ist. Bis auf die Schallschutzwände sind bei den Gebäuden Lochfassaden mit kleine- ren Glasflächen vorgesehen. Auf den Visualisierungen des Vorhaben- und Erschließungsplans sind beim Vor- haben keine Übereckverglasungen zu sehen, lediglich bei dem gegenüberlie- genden, ebenfalls visualisierten Be- standsgebäude. Brutkästen für Mauersegler Außerdem regen wir an, als zusätzliche Ausgleichs- maßnahme Brutkästen für Mauersegler zur Victor- Gollancz-Straßenseite hin anzubringen. Die hohen Ge- bäude sind dafür gut geeignet. Dadurch, dass keine Glasflächen über Eck geplant sind und die Schallschutz- wand mit dem oben definierten Muster ausgestattet wird, ergibt sich keine be- sondere Kollisionsgefährdung für den Mauersegler und andere Vogelarten. Insofern kann auf das Aufhängen von Nisthilfen verzichtet werden. Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt, Eingang 29.08.2018 Nach Durchsicht der Unterlagen ergeben sich keine neuen Hinweise und Anmerkungen aus Sicht unseres Amtes. --

  • Anlage BPlan Victor Gollancz Str
    Extrahierter Text

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan  „Victor‐Gollancz‐Straße 1‐5“,   Karlsruhe – Südweststadt      Karlsruhe, den 30. Mai 2017  Fassung vom 05. Juli 2018                                                Vorhabenträger:  VGS Beteiligungs ‐ und Verwaltungs GmbH  Waldstückerring 6  76756 Bellheim  T. 07272/9338‐0  F. 07272/9338‐10        Planverfasser:  GERHARDT.stadtplaner.architekten  Weinbrennerstraße 13  76135 Karlsruhe  T. 0721 ‐ 831030  F. 0721 ‐ 853410    - 2 - Inhaltsverzeichnis:    A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ...................... 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 5 2. Bauleitplanung ....................................................................................... 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................. 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ..................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme ................................................................................ 6 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................... 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........... 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................... 7 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................. 7 3.5 Belastungen ............................................................................................ 7 3.5.1 Altlasten ................................................................................................. 7 3.5.2 Immissionen............................................................................................ 8 4. Planungskonzept ................................................................................... 8 4.1 Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 12 4.2 Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 13 4.3  Bauweise und Abstandsflächen .............................................................. 15 4.4  Überbaubare Grundstücksflächen ........................................................... 16 4.5 Erschließung ......................................................................................... 16 4.5.1 ÖPNV ................................................................................................... 16 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr ............................................................... 17 4.5.3 Ruhender Verkehr ................................................................................. 18 4.5.4 Geh‐ und Radwege ................................................................................ 18 4.5.5 Ver‐ und Entsorgung .............................................................................. 18 4.6 Gestaltung ............................................................................................ 21 4.7 Grünordnung / Eingriff in Natur und Landschaft / Artenschutz ................... 22 4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen ..................................................................... 22 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft / Ausgleichsmaßnahmen ........................ 23 4.7.3 Artenschutz .......................................................................................... 23 4.8 Belastungen .......................................................................................... 27 4.8.1 Immissionsschutz .................................................................................. 27 4.8.2 Klima .................................................................................................... 29 4.8.3 Verschattung ........................................................................................ 30 4.8.4 Altlasten ............................................................................................... 32 4.8.5 Kampfmittel .......................................................................................... 32 4.8.6 Umweltbericht ...................................................................................... 32 5. Sozialverträglichkeit ............................................................................ 34 6. Statistik ............................................................................................... 34 6.1 Flächenbilanz ........................................................................................ 34 6.2 Geplante Bebauung ............................................................................... 34 6.3 Bodenversiegelung ................................................................................ 34 7. Kosten ................................................................................................. 34 - 3 - 8. Durchführung ....................................................................................... 34   B. Hinweise (beigefügt) ............................................................................ 35 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................... 35 2. Entwässerung ....................................................................................... 35 3. Niederschlagswasser ............................................................................. 35 4. Denkmalschutz ..................................................................................... 36 5. Baumschutz .......................................................................................... 37 6. Artenschutz .......................................................................................... 37 7. Altlasten ............................................................................................... 37 8. Erdaushub / Auffüllungen ....................................................................... 37 9. Private Leitungen .................................................................................. 37 10. Barrierefreies Bauen .............................................................................. 37 11. Erneuerbare Energien ............................................................................ 38 12. Kampfmittel .......................................................................................... 38   C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften ........... 39 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ....................................................... 39 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .............................................. 39 2. Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 39 3. Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 40 4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Abstandsflächen ................... 40 4.1 Abweichende Bauweise ......................................................................... 40 4.2 Überbaubare Grundstücksflächen ........................................................... 40 4.3 Abstandsflächen .................................................................................... 40 5. Stellplätze und Garagen ......................................................................... 41 6. Nebenanlagen ....................................................................................... 41 7. Pflanzgebote ......................................................................................... 41 7.1 Dachbegrünung ..................................................................................... 41 7.2 Pflanzgebote für Bäume......................................................................... 42 8. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung    von Boden, Natur und Landschaft ........................................................... 43 8.1 Vergrämung der Mauereidechsen ........................................................... 43 8.2 Maßnahmen gegen Vogelschlag ............................................................. 43 8.3 CEF‐Maßnahmen für Mauereidechsen .................................................... 44 8.4 Artenschutzmaßnahme A1 ..................................................................... 44 8.5 Insektenfreundliche Beleuchtung ............................................................ 45 9. Immissionsschutz .................................................................................. 46 9.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen ............................................................. 46 9.2 Passive Schallschutzmaßnahmen ........................................................... 46 10. Leitungsrechte ...................................................................................... 49 II. Örtliche Bauvorschriften ....................................................................... 50 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ............................................... 50 1.1 Dächer .................................................................................................. 50 2. Werbeanlagen ....................................................................................... 50 - 4 - 3. Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze, ............................................ 50  nicht überbaubare Flächen ..................................................................... 50 3.1 Einfriedigungen ..................................................................................... 50 3.2 Abfallbehälterstandplätze ...................................................................... 50 3.3 Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen ............................................. 51 4. Außenantennen .................................................................................... 51 5. Niederspannungsfreileitungen ............................................................... 51 III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 51 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ...................................... 52 Unterschriften ................................................................................................ 55   Anlage zur Begründung:  Vorstudie Haltestellen ....................................... 56 Anlage:  Vorhaben‐ und Erschließungsplan .................................................. 58   - 5 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt)    1. Aufgabe und Notwendigkeit  Die GeRo Real Estate AG, Bellheim und die FAY Projekt Nr. 120 GmbH, Mannheim  haben über gemeinsame Beteiligungsgesellschaften das ehemalige Bahngrund‐ stück südlich der Victor‐Gollancz‐Straße in Karlsruhe erworben und planen dessen  Bebauung. Realisiert werden soll ein Gebäudekomplex mit einem Hotel, Büro‐ und  Konferenzflächen, Einzelhandel und Gastronomie sowie weiteren ergänzenden  Nutzungen. Das Plangebiet ist eine bisher weitgehend unbebaute Fläche im An‐ schluss an die Bahngleise, die gegenwärtig als Kfz‐Parkplatz genutzt wird.  Aufgrund der hohen städtebaulichen Bedeutung der Fläche in unmittelbarer Nähe  zum Karlsruher Hauptbahnhof und zum Bahnhofplatz wurde im Vorfeld des Be‐ bauungsplanverfahrens eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Der Entwurf  der Arbeitsgemeinschaft Kohlbecker Gesamtplan GmbH / vielmo architekten  GmbH ging aus der Mehrfachbeauftragung als Sieger hervor und bildet die Grund‐ lage für die weitere Planung.   Um das Planungsrecht für die geplante Bebauung zu schaffen und eine  städtebau‐ lich geordnete Entwicklung zu gewährleisten, soll ein vorhabenbezogener Bebau‐ ungsplan aufgestellt werden. Vorhabenträger ist die „VGS Beteiligungs‐ und Ver‐ waltungs GmbH“.  Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Maßnahme der Nachverdichtung im In‐ nenbereich, bei dem eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festge‐ setzt wird. Der Bebauungsplan  soll deshalb im beschleunigten Verfahren gemäß §  13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.    2. Bauleitplanung  2.1 Vorbereitende Bauleitplanung  Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes der Stadt Karlsruhe stellt  das Plangebiet als geplante gemischte Baufläche dar. Außerdem ist ein Hinweis  auf Altlasten eingetragen.  Es handelt sich bei dem geplanten Sondergebiet um eine Mischung  aus einem Ho‐ tel und weiteren gewerblichen Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stö‐ ren. Nach Einschätzung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe kann der Bebau‐ ungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt erachtet werden.  2.2 Verbindliche Bauleitplanung  Das Plangebiet war bisher im Eigentum der Bahn und unterlag damit dem Fachpla‐ nungsprivileg der Bahn.  Die Freistellung durch das Eisenbahnbundesamt ist er‐ folgt, was die Aufstellung eines Bebauungsplanes ermöglicht.  Derzeit gelten für das Plangebiet ‐ bzw. Teile davon ‐ der am 8. Oktober 1909 in  Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 81 „Gelände zwischen Hirschstraße und Bahn‐ hofstraße“, der am 20. März 1913 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 116 „Am  - 6 - Stadtgarten, Poststraße, Karl‐Hoffmann‐Straße“ sowie, für die in das Plangebiet  einbezogenen Zufahrtsbereiche von der Victor‐Gollancz‐Straße, der am 15. Au‐ gust 1958 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 272 „Am Albtalbahnhof zwischen  Karl‐, Ebert‐, Albtal‐ und Marie‐Alexandra‐Straße“. Es handelt sich jeweils um ein‐ fache Bebauungspläne, die lediglich Bau‐ bzw. Straßenfluchten festsetzen (Bau‐ fluchtenpläne) und für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanent‐ wurfs aufgehoben werden. Im Übrigen richten sich die weiteren Anforderungen an  eine Bebauung nach § 34 BauGB.     3. Bestandsaufnahme  3.1 Räumlicher Geltungsbereich  Das ca. 0,72 ha große Plangebiet liegt westlich des Karlsruher Hauptbahnhofs im  Stadtteil Karlsruhe – Südweststadt. Der Geltungsbereich umfasst das Vorhaben‐ gebiet mit den Flurstücken 19917/4, 19917/5, 19917/6, 19917/7 und 19917/10 sowie  eine Teilfläche der Victor‐Gollancz‐Straße (Flst.Nr. 2366/13). Maßgeblich für die  Abgrenzung des Plangebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans.  3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz  Naturräumliche Gegebenheiten  Der zur Victor‐ Gollancz‐Straße hingewandte, nördliche Teil des Vorhabengebiets  befindet sich überwiegend auf demselben Höhenniveau wie die Victor‐Gollancz‐ Straße und ist somit auch von dort aus begeh‐ bzw. befahrbar. Der südlichere Teil,  ein ehemaliger Gleisbereich der DB Netz AG, liegt auf einem in etwa fünf Meter  höheren Niveau. Die dazwischenliegende Böschung zieht  sich über die gesamte  Länge des Grundstücks und ist durchweg mit Vegetation bedeckt (diverse Bäume,  Sträucher und Stauden etc.).  Der höchste bisher gemessene Grundwasserstand liegt bei ca. 112,10 m + NHN. Es  ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei extrem starken Niederschlägen über ei‐ nen längeren Zeitraum der bisher ermittelte maximale  Grundwasserstand über‐ schritten werden kann.  Artenschutz  Da bei dem geplanten Vorhaben eine Beeinträchtigung von europarechtlich ge‐ schützten Arten nicht ausgeschlossen werden kann, wurde im Rahmen des Bebau‐ ungsplanverfahrens eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom Büro  Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Umwelt‐ und Landschaftsplanung aus  Karlsruhe erstellt.   Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und  der damit zusammenhängenden Ha‐ bitatpotentiale wurden die folgenden Tierarten mit den entsprechenden Untersu‐ chungstiefen erhoben:        - 7 - Reptilien  Reptilien wurden bei örtlicher Kartierung im Sommer 2014 visuell entlang von ge‐ eigneten Habitatstrukturen gesucht. Dies waren vor allem lückige und sonnenex‐ ponierte Flächen im Übergangsbereich zwischen vegetationslosen und mit Gebü‐ schen bestandenen Abschnitten.  Avifauna  Für die Avifauna wurde auf der Grundlage von örtlichen Begehungen zusätzlich zu  den in diesem Rahmen erfassten Vogelarten das Habitatpotential des Plangebiets  anhand der vorhandenen Biotoptypen, des Nahrungsangebotes und des Störungs‐ grades eingeschätzt.  Fledermäuse  Zur Abschätzung des Habitatpotentials für Fledermäuse wurde der Baumbestand  auf das Vorhandensein potentieller Quartierstandorte (Spechthöhlen, Astabbrü‐ che, Rindenquartier, Spalten, Initialhöhlen) untersucht. Zudem erfolgte eine Ab‐ schätzung des Habitatangebots auf Basis des Vorkommens von Insekten als Nah‐ rungsquelle für Fledermäuse.  3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung  Das Planungsgebiet wird gegenwärtig als Parkplatz genutzt, der von der Victor‐ Gollancz‐Straße aus erschlossen wird. Die südlich an das Vorhabengebiet angren‐ zenden Bahntrassen liegen ca. 5 m höher als die Victor‐Gollancz‐Straße. Das  Bau‐ grundstück ist auf der Südseite entsprechend angeböscht. Auf dem Bahngelände  verläuft eine Bahnsteigüberdachung parallel zum Vorhabengrundstück.  Zwei im Plangebiet befindliche, ehemalige Bahnsteigdächer, ein Bahnsteig und  eine Stützmauer entlang der Victor Gollancz‐Straße sind Kulturdenkmale nach § 2  Denkmalschutzgesetz (DSchG). Sie sind Bestandteile der unter Schutz stehenden  Sachgesamtheit Kulturdenkmal Hauptbahnhof  Karlsruhe. Die denkmalgeschütz‐ ten Anlagen wurden nachrichtlich im zeichnerischen Teil dargestellt.  3.4 Eigentumsverhältnisse  Die in den Bebauungsplan einbezogenen Verkehrsflächen der Victor‐Gollancz‐ Straße befinden sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Die Flächen des Vorhaben‐ gebiets befinden sich gegenwärtig noch im Eigentum der Deutschen Bahn AG, die  mit dem Vorhabenträger einen Kaufvertrag  abgeschlossen hat, der bei Erlangung des  Baurechts wirksam wird.   3.5 Belastungen  3.5.1 Altlasten  Das Plangelände ist bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt‐ und Arbeitsschutz unter der  Bezeichnung „AA Victor‐Gollancz‐Straße“ und der Objekt‐Nummer 04108 im Bo‐ denschutz‐ und Altlastenkataster erfasst.  Des Weiteren befand sich auf dem Flurstück 19917/6 zwischen  1933 und 1955 eine  Tankstelle. Genauere Informationen über die Lage der Tankanlagen und Zapfstel‐ len sind nicht bekannt.  - 8 - Auf dem Gelände wurden bereits technische Untersuchungen durchgeführt, die im  Bericht der Sakosta CAU vom Dezember 2012 zusammengefasst sind.  Im Bereich des Parkplatzes liegen lokal erhöhte Konzentrationen von Polyzykli‐ schen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) vor. Im Bereich des Bahndamms  wurden Verunreinigungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) nachgewie‐ sen. Der Gutachter sieht derzeit keine Gefährdung des Grundwassers, da die Ver‐ unreinigungen oberflächennah nachgewiesen wurden. Der untersuchte Gleis‐ schotter wies Herbizide auf.  Im gesamten Plangelände sind anthropogene Auffüllungen bekannt, die ebenfalls  Schadstoffbelastungen aufweisen. Auf Grundlage der bisherigen Ergebnisse ist  eine technische Verwertung teilweise nicht möglich. Es ist mit Einstufungen bis  >Z2 gemäß VwV Boden zu rechnen.  Zusätzliche orientierende abfallrechtliche Untersuchungen wurden im Rahmen  des Baugrundgutachtens im Jahr 2018 durchgeführt. Es wurden keine bis geringe  abfallrechtlich relevanten Konzentrationen in den Auffüllungen nachgewiesen  (Einstufung in Z0 bis Z1.2 nach VwV Boden).  Aus fachtechnischer Sicht besteht auf dem Gelände derzeit kein weiterer Hand‐ lungsbedarf.  3.5.2 Immissionen  Aufgrund der  unmittelbaren Nähe zum Hauptbahnhof und den Bahngleisen sowie  aufgrund der an das Plangebiet angrenzenden Straßen ist das Vorhaben erhebli‐ chen Lärmbelastungen ausgesetzt, die schon im Rahmen der städtebaulichen Kon‐ zeption berücksichtigt werden müssen.  Neben der auf die geplanten Nutzungen einwirkenden Lärmbelastung durch Ver‐ kehr war auch zu untersuchen, in welchem  Umfang Lärmbelastungen durch das  Vorhaben selbst bzw. durch die geänderte Verkehrssituation auf die angrenzende  bestehende Bebauung entstehen.  Außerdem waren auch Belastungen durch Luftschadstoffe und Erschütterungen  aus dem Bahnbetrieb sowie durch elektromagnetische Felder in die Abwägung mit  einzustellen.    4. Planungskonzept  Lage des Vorhabens im Stadtgefüge   Das Vorhabengrundstück liegt im Stadtteil Südweststadt  zwischen der Victor‐ Gollancz‐Straße im Norden und den Bahnflächen im Süden. Westlich und stirnsei‐ tig des Baugrundstücks verläuft die Schwarzwaldstraße als eine der städtischen  Hauptverbindungsachsen. An der Schwarzwaldstraße liegt der Albtalbahnhof der  Stadtbahnlinien. Nördlich der Victor‐Gollancz‐Straße stehen fünfgeschossige  Wohn‐ und Geschäftshäuser, die räumliche Grenze zum Bahnhofplatz markiert ein   siebengeschossiger Baukörper. Östlich grenzen die Gebäude des 1913 fertigge‐ stellten Hauptbahnhofs an.   - 9 - Zur Neugestaltung des ebenfalls 1913 entstandenen Bahnhofplatzes liegt ein  Wettbewerbsergebnis vor, für das der Realisierungszeitraum noch nicht feststeht.  Nach Umsetzung der Platzgestaltung wird von der Victor‐Gollancz‐Straße aus we‐ der mit dem Pkw (heute schon nicht möglich) noch mit dem Bus über den Bahn‐ hofplatz nach Osten gefahren werden können. Das Baugrundstück ist vom Bahn‐ hofplatz aus zu sehen, was die städtebauliche Bedeutung des Bauvorhabens unter‐ streicht.  Stadträumliches Konzept  Die Bebauung an der Victor‐Gollancz‐Straße ist als neues Stadtentree am Haupt‐ bahnhof von Karlsruhe konzipiert.   Die Gebäudefigur ist in der Form eines Mäanders geplant und in zwei Bereiche ge‐ gliedert. Im östlichen Grundstücksteil direkt am Bahnhof ist ein Hotel mit bis zu 200  Zimmern vorgesehen und bildet im Dialog mit dem bestehenden Gebäude nördlich  der Victor‐Gollancz‐Straße ein Tor zum Bahnhofplatz. Im westlichen Teil des En‐ sembles ist ein Bürokomplex aus zwei Bauteilen vorgesehen, das den Auftakt des  Stadtentrees räumlich akzentuiert. In den Erdgeschossen ergänzen Einzelhandel‐  und Gastronomieflächen das Nutzungsspektrum. Die Gebäude treten inklusive Ge‐ bäudesockel zur Victor‐Gollancz‐Straße hin mit sechs‐ bis acht Geschossen in Er‐ scheinung. Durch die variierenden Gebäudehöhen entsteht ein differenziertes Hö‐ henspiel in der Stadtsilhouette am Stadtentree.  Die Gebäudestruktur entwickelt sich  aus dem städtebaulichen Kontext. Das Thema  der bestehenden Stützmauer sowie der Sockelbereiche / Arkaden am Bahnhof‐ platz wird aufgegriffen und fortgeführt. Über einem durchgängigen Eingangsso‐ ckelgeschoss erheben sich drei Baukörper mit fünf bis sieben Geschossen. Durch  diese Konzeption entstehen auf der Ebene 1 attraktive Gartenflächen, die den un‐ terschiedlichen Nutzungen zugeordnet  werden. Zur Victor‐Gollancz‐Straße ent‐ stehen zu den bestehenden Wohn‐ und Geschäftshäusern attraktive öffnende  Raumformen mit einladenden grünen Gartenhöfen. Die Victor‐Gollancz‐Straße er‐ hält eine neue räumliche Fassung und ein neues Gesicht.  Die Raumfigur mit den sich öffnenden Binnenräumen vernetzt die neue Bebauung  mit dem stadträumlichen Umfeld. Von  der Hotelterrasse auf der Ebene 1 eröffnet  sich ein Blick auf den Schwarzwald sowie direkt durch das neue Tor an der Victor‐ Gollancz‐Straße auf den Bahnhofplatz. Im östlichen Teil des mittleren Bürogebäu‐ des öffnet sich die Gebäudefigur nach Süden mit Blick auf den Schwarzwald.  Ein gläsernes Schallschutzsegel schützt die Hofbereiche  gegen den Außenlärm,  ohne den Blick zu versperren. Im Zusammenspiel mit den geplanten Gebäuden  bzw. Gebäudefassaden entsteht ein wirksamer Schallschutz, der auch den beste‐ henden Nutzungen an der Victor‐Gollancz‐Straße zu Gute kommt.     - 10 - Erschließung und Gebäudeorganisation  Die Erschließung des Gebäudekomplexes erfolgt über die Victor‐Gollancz‐Straße.  Über das Sockelgeschoss werden die Zufahrt für die zweigeschossige Garage so‐ wie der Eingangsbereich des Hotels und der beiden Bürogebäude erreicht. Auch  die Anlieferung des Hotelgebäudes über eine befahrbare Anlieferhalle erfolgt von  hier aus. Alle Gebäude sind barrierefrei erschlossen.  Hotel und Büronutzungen sind so geplant, dass sie optional real teilbar sind. Die  Gebäudetiefen sind so angelegt, dass innerhalb der Projektentwicklung unter‐ schiedliche Nutzungsszenarien unter Beibehaltung der stadträumlichen Qualität  umgesetzt werden können.  Das geplante Hotelgebäude im Osten des Plangebiets bekommt einen geschütz‐ ten Vorplatz auf der Ebene 0, über den alle Bereiche erreicht werden können. Ent‐ ree, Bar‐ und Restaurantbereiche befinden sich auf der Ebene 0. In den darüber lie‐ genden Ebenen sind die Hotelzimmer untergebracht.  Die Bürogebäude sind kompakt erschlossen und so organsiert, dass Büroflächen in  flexiblen Größen ab ca. 150 m² angemietet werden können.  Einzelhandel und  Gastronomie in den Erdgeschossen ergänzen das Nutzungskon‐ zept.  Grünplanung / Freiraumkonzept  Das Freiraumkonzept für den Straßenraum der Victor‐Gollancz‐Straße ist abhän‐ gig von der Anordnung der geplanten Bushaltestellen und bleibt einem späteren  Planungsverfahren vorbehalten. Die Bebauung schafft durch ihre Sockelzone eine  klare Fassung des öffentlichen Straßenraums.  Auf dem Vorhabengrundstück  selbst soll durch Pflanzungen im Bereich der nicht  überbauten Flächen und der Dachflächen des geplanten Gebäudekomplexes eine  angemessene Durchgrünung des Vorhabens entstehen. Dabei sind die arten‐ schutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen. Auf Ziffer 4.7.3 der Begründung  wird verwiesen.  Grüne Architektur  Wichtiger Bestandteil des architektonischen Konzeptes ist die Einbeziehung von  Grünstrukturen in die  Gebäudeplanung. So gibt es teilweise eine intensive Dach‐ begrünung mit Terrassen auf dem Sockelgeschoss mit einem umfangreichen Be‐ satz an Sträuchern, Dachbegrünung im Bereich der sonstigen Dachflächen und  Baumpflanzungen im Innenhof des Hotels und entlang der südlichen Grenze des  Geltungsbereichs hin zu den Bahnflächen.  Denkmalschutz  Im Plangebiet befinden sich drei  denkmalgeschützte Anlagen, deren Lage im  zeichnerischen Teil nachrichtlich dargestellt ist. Es handelt sich um zwei Bahnstei‐ güberdachungen vom ehemaligen Gleis 104 und um eine Sandsteinmauer entlang  der nordöstlichen Grundstücksgrenze.  - 11 - Die Sandsteinmauer ist denkmalpflegerisch zu dokumentieren, ihre Steine sind  fachgerecht aufzuarbeiten und im Bereich des jetzigen Standortes in die Neube‐ bauung zu integrieren. Die Wiedererrichtung ist im Innenhof des konzipierten Ho‐ tels vorgesehen, so dass die Mauer wieder öffentlich für eine Großzahl Menschen  erlebbar gestaltet ist.  Die beiden innerhalb des Plangebiets befindlichen Bahnsteigüberdachungen be‐ stehen aus insgesamt 7 Stützenträgern und der darauf befindlichen Bedachung aus  asbesthaltigen Wellplatten mit innenliegender Entwässerungsrinne. Die Beda‐ chung selbst stammt nicht aus der ursprünglichen Bauzeit und ist fachgerecht zu  entsorgen.  Die genieteten Stützenträger aus der Bauzeit des Bahnhofes sollen rückgebaut,  fachgerecht aufgearbeitet und in unmittelbarem Bahnhofsumfeld wiedererrichtet  werden. Als zukünftiger Standort ist das Gleis 101 vorgesehen. Durch den Wieder‐ einbau soll die dortige bestehende Überdachung in Richtung Westen vervollstän‐ digt werden. Entsprechende Verpflichtungen werden vertraglich zwischen Vorha‐ benträger und DB geregelt.  Der außerhalb des Grundstücks des Vorhabenträgers auf DB‐Gelände befindliche,  östliche Überdachungsteil (Richtung Bahnhofsgebäude)  ist zu erhalten und zu Las‐ ten des Grundstückseigners die Bedachung fachgerecht in ursprünglicher Form mit  Holzlattung und Dachpappe zu erneuern.   Im Rahmen der Baumaßnahmen ist zu Lasten des Vorhabenträgers auch ein fach‐ gerechter Teilabbau und Wiederaufbau an der Originalposition zulässig, die Maß‐ nahmen sind denkmalpflegerisch zu begleiten.   Ergänzende Regelungen  erfolgen im Rahmen des Durchführungsvertrags.   Brandschutzkonzept  Für das Bürogebäude wird eine geschossweise Einteilung in voraussichtlich ein bis  vier Nutzungseinheiten mit ca. 1200 m² pro Geschoss (einteilbar in Einheiten < 400  m² bzw. gemäß Brandschutzkonzept) und die Erschließung durch zwei respektive  drei Treppenräume mit Fluranbindung umgesetzt. Im mittleren Bürogebäude sind  zwei Treppenräume  vorgesehen, die die Regelgeschosse mit je ca. 600 m² ent‐ fluchten. Die Einteilung in Einheiten < 400 m² bzw. gemäß Brandschutzkonzept er‐ laubt Open‐Space‐Flächen ohne Sprinklerung des Gebäudes.   In den Obergeschossen des Hotels sind Treppenraum und Fluchttreppe über einen  notwendigen Flur verbunden, so dass hier lediglich eine Flurtür  zu berücksichtigen  ist. Die Anbindung der Treppenräume an die Freiflächen bzw. das Geländeniveau  ist gewährleistet. Die Anbindung an die Freiflächen erfolgt entweder direkt auf  dem Höhenniveau der Victor‐Gollancz‐Straße oder über die Dachflächen im 1. OG.  Die Garagenflächen sowie die nicht über Fenster/Schächte frei zu entrauchenden  Flächen erhalten eine Sprinklerung.  Eine mechanische Entrauchung von Heißrauch  ist dadurch nicht erforderlich.  - 12 -  4.1 Art der baulichen Nutzung  Aufgrund der attraktiven Lage in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs soll das  Plangebiet als Standort für Büronutzungen und Betriebe des Beherbergungsge‐ werbes entwickelt werden. In der Sockelzone des Gebäudekomplexes sollen er‐ gänzende gewerbliche Nutzungen wie Einzelhandelsbetriebe und Unternehmen  der Gastronomie angesiedelt werden, die ebenfalls von der zentralen Lage profi‐ tieren können.  Innerhalb des Plangebiets sind folgende Nutzungen zulässig:   Büro‐ und Geschäftsgebäude,   Betriebe des Beherbergungsgewerbes,   nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe,   Schank‐ und Speisewirtschaften,   Fahrradgaragen,   die zu den obengenannten Nutzungen gehörigen Nebenanlagen, Garagen  und Stellplätze gegebenenfalls auch als gewerbliches Parkhaus.  Die Zulässigkeit von  Betrieben des Beherbergungsgewerbes und von Büro‐ und  Geschäftsgebäuden sichert die Umsetzung der geplanten Hauptnutzungen, beste‐ hend aus einem Hotel und zwei Bürogebäuden. Da sich im Bahnhofsumfeld auch  jetzt schon Bürogebäude und Beherbergungsbetriebe befinden, kann man davon  ausgehen, dass sich die geplanten Nutzungen gut in das städtebauliche Umfeld  einfügen werden.  Auch  Schank‐ und Speisewirtschaften gibt es im Umfeld des Bahnhofplatzes be‐ reits. Ein zusätzliches Angebot in diesem Bereich bildet eine gute Ergänzung zu  den geplanten Hauptnutzungen und stärkt den angestrebten urbanen, gemischt  genutzten Charakter des Bahnhofsumfeldes.   Auch ist das Bahnhofsumfeld durch kleinflächigen Einzelhandel geprägt, dessen  Zulässigkeit auch im Bereich des Plangebiets ermöglicht  werden soll. Deshalb wird  im beschränkten Umfang auch Einzelhandel zugelassen (nicht großflächige Einzel‐ handelsbetriebe), wobei im Durchführungsvertrag gesichert wird, dass pro Betrieb  eine Verkaufsfläche von 700 m² nicht überschritten wird, um einen für den Standort  verträglichen Maßstab zu wahren. Dem gleichen Ziel dient die über den Durchfüh‐ rungsvertrag geregelte Beschränkung  der Gesamtverkaufsfläche auf maximal  1200 m².  In Hinblick auf den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche werden zentrenrele‐ vante Sortimente entsprechend der derzeit gültigen „Märkterichtlinien der Stadt  Karlsruhe“ (Stand 2014, Flächennutzungsplan) ausgeschlossen.  Der festgesetzte Katalog zulässiger Nutzungen spiegelt die gewünschte städte‐ bauliche Entwicklung im Plangebiet wieder. Abweichende Nutzungen wie zum  Beispiel Vergnügungsstätten sind  demnach nicht zulässig, was ergänzend auch im  Durchführungsvertrag geregelt wird.  - 13 - Im Rahmen des Vorhabens soll auch ‐ zusätzlich zu den baurechtlich notwendigen  Fahrradstellplätzen für das Vorhaben selbst ‐ eine öffentlich nutzbare Fahrradga‐ rage mit ca. 100 Plätzen errichtet werden, um zusätzlichen Parkraum für Fahrräder  im Umfeld des Bahnhofes zu schaffen. Deshalb werden auch Fahrradgaragen unter  die im Sondergebiet zulässigen Nutzungen aufgenommen.  4.2 Maß der baulichen Nutzung  Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Ge‐ schossflächenzahl (GFZ) und die Wandhöhe bestimmt, wobei jeweils der Maximal‐ wert festgesetzt wird.   Grundflächenzahl   Um das Wettbewerbsergebnis umsetzen zu können, wird eine maximale Grundflä‐ chenzahl von 0,95 festgesetzt. Damit liegt die GRZ über dem nach § 17 BauNVO für  urbane Gebiete und sonstige Sondergebiete vorgesehenen Maximalwert von 0,8 –  aber unter der in Kerngebieten zulässigen GRZ von 1,0.   § 17 Abs. 2 BauNVO ermöglicht eine Überschreitung der in Absatz 1 aufgeführten  Obergrenzen aus städtebaulichen Gründen, wenn die Überschreitung durch Um‐ stände ausgeglichen ist oder  durch Maßnahmen ausgeglichen wird, durch die si‐ chergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn‐ und Ar‐ beitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nachteilige Auswirkungen auf  die Umwelt vermieden werden.  Die städtebauliche Verträglichkeit der Dichte wurde im Wettbewerb überprüft. Sie  trägt gleichzeitig dem Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit  Grund und Boden Rechnung.  Die festgesetzte GRZ resultiert in erster Linie aus dem schmalen Grundstückszu‐ schnitt und der Ausbildung eines durchgängigen Sockelgeschosses, das sich in der  Höhe an der bestehenden Böschung zur Bahn orientiert und nach Norden hin den  Straßenraum der Victor‐Gollancz‐Straße räumlich fasst. Da der durchgängige So‐ ckel  nur eingeschossig ausgebildet ist und sich in die bestehende Geländesituation  einfügt, bleiben die gesunden Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse bei der bestehenden  Bebauung gewahrt. Durch die klare räumliche Kante zur Victor‐Gollancz‐Straße  mit gemischt genutzten Erdgeschossflächen trägt das Vorhaben auch in der vorlie‐ genden Dichte insgesamt zur Aufwertung des bestehenden Straßenraums  bei.   Auch die ausgesprochene Lagegunst der Fläche in unmittelbarer Nähe des Bahn‐ hofs spricht für eine möglichst optimale Ausnutzung der Fläche.   Ergänzend ist zu sagen, dass die bereits im Rahmen des vorgeschalteten Wettbe‐ werbsverfahrens vorgegebene mögliche Realteilung des Gebäudekomplexes in se‐ parate Grundstücke für die Nutzungen Bürogebäude und Hotel dazu führt,  dass bei  einem Teilgrundstück eine GRZ von annähernd 0,95 erreicht wird. Bei gemeinsa‐ mer Betrachtung der Grundstücke wird eine GRZ von 0,9 eingehalten.  Um nachteiligen Auswirkungen für die Umwelt durch den erhöhten Versiegelungs‐ grad des Bodens entgegenzuwirken, werden folgende Maßnahmen getroffen.   - 14 - Es wird festgesetzt, dass die Dachflächen ‐ mit Ausnahme eines Anteils für Terras‐ senflächen und Technikflächen ‐ zu begrünen sind. Dabei wird für die Decke des  Erdgeschosses eine Substratstärke festgesetzt, die eine intensive Begrünung er‐ möglicht, für die sonstigen Dächer eine extensive Begrünung. Auf diese Weise wird  die Durchgrünung des Gebietes gestärkt, der Abfluss des Niederschlagswassers  wird verzögert und die Kanalisation so entlastet.  Insgesamt vereinigt die vorliegende, im Rahmen der vorgeschalteten Mehrfachbe‐ auftragung gefundene Lösung, aus städtebaulicher Sicht die städtebaulichen Be‐ lange der Schaffung eines neuen Stadtentrees unter Berücksichtigung der eben‐ falls beachtlichen schalltechnischen Belange.  Angesichts der vorher genannten Punkte kann insgesamt von gesunden Wohn‐  und Arbeitsverhältnissen ausgegangen werden und es erscheint somit vertretbar,  die Überschreitung der GRZ bis zu einem Wert von 0,95 zuzulassen, um das ge‐ plante Projekt verwirklichen zu können und damit eine bisher brachliegende Fläche  an einem stadträumlich wichtigen Punkt zu entwickeln.  Höhe der baulichen Anlagen  Die im  Bebauungsplan festgesetzten Wandhöhen beziehen sich auf die im zeich‐ nerischen Teil als absolute Höhen über Normalhöhennull (NHN) festgesetzte Be‐ zugshöhe. Die Bezugshöhe entspricht der Bestandshöhe der Victor‐Gollancz‐ Straße an der festgesetzten Stelle. Die im zeichnerischen Teil festgesetzten Wand‐ höhen orientieren sich an den im VEP dargestellten Höhen. Sie ermöglichen  eine  Bebauung, die zur Victor‐Gollancz‐Straße mit maximal sechs bis acht Geschossen  in Erscheinung tritt.  Die Höhe des Hotelgebäudes orientiert sich an der Höhe der bestehenden Bebau‐ ung am Bahnhofplatz nördlich der Victor‐Gollancz‐Straße und schafft im Zusam‐ menspiel mit dieser eine neue Torsituation bzw. eine räumliche Fassung des  Bahn‐ hofplatzes. Das Bürogebäude im Westen bildet den Auftakt des neuen Stadt‐ entrees und schafft räumliche Bezüge zu der geplanten, räumlich wirksamen Be‐ bauung südlich des Bahnhofs.  Durch die festgesetzten Baugrenzen in Verbindung mit den festgelegten maxima‐ len Wandhöhen werden auch Durchblicke zwischen den drei Baukörpern gesichert,  die auf der  gemeinsamen Sockelebene sitzen. Dies trägt zur Gliederung des Ge‐ samtbaukörpers bei und berücksichtigt die Belichtungssituation der nördlich gele‐ genen Bestandsgebäude.  Die baurechtlich erforderlichen Abstandsflächen zu den benachbarten Bestands‐ gebäuden nördlich der Victor‐Gollancz‐Straße werden eingehalten. Die Verschat‐ tung der Bestandsgebäude durch den geplanten Gebäudekomplex wurde im Rah‐ men einer Verschattungsstudie  geprüft, deren Ergebnisse unter Ziffer 4.8.3 der Be‐ gründung dargestellt sind.  Geschossflächenzahl  Zur Umsetzung des geplanten Vorhabens ist auch unter Berücksichtigung einer op‐ tionalen Teilung der Fläche für Hotel und Bürogebäude in separate Grundstücke  eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 4,0 erforderlich.  - 15 - Der Wert liegt über dem in der BauNVO für Sondergebiete vorgesehenen Maximal‐ wert von 2,4 und über der für urbane Gebiete und Kerngebiete genannten Ober‐ grenze von 3,0. Die erforderliche GFZ ergibt sich aus der oben genannten Über‐ schreitung der GRZ und den festgesetzten maximalen Wandhöhen, deren Festle‐ gung für die Umsetzung des aus der Mehrfachbeauftragung hervorgegangenen  Siegerentwurfes notwendig ist.   Zur Begründung der festgesetzten Geschossflächenzahl ist hier wie schon bei der  Grundflächenzahl auf die Lagegunst des Plangebiets in einer zentralen urbanen  Lage hinzuweisen, wo auch vor dem Hintergrund des im Baugesetzbuch geforder‐ ten sparsamen Umgangs mit Grund und Boden eine optimierte Flächennutzung  grundsätzlich sinnvoll erscheint. In diesem Zusammenhang wird auch auf das für  die Flächen südlich des Hauptbahnhofs geltende Baurecht verwiesen, dessen Hö‐ henentwicklung das vorliegende Vorhaben noch übersteigt.  Außerdem ist die Gliederung des Baukörpers hervorzuheben, der mit seinen  Durchblicken und den gestaffelten Höhen ‐ bei einer guten Raumausnutzung zur  Victor ‐Gollancz‐Straße hin – der Bestandsbebauung ausreichend Luft und Licht  lässt und sich verträglich in das städtebauliche Umfeld einfügt. Dies wurde auch bei  der Entscheidung der vorgeschalteten Mehrfachbeauftragung gewürdigt.   Die städtebauliche Randlage des Vorhabens an den offenen Bahnflächen trägt  ebenfalls dazu bei, dass Konflikte des geplanten Vorhabens mit der Bestandsbe‐ bauung vermieden werden.  Somit kann mit Verweis auf die oben aufgeführten Gründe insgesamt davon aus‐ gegangen werden, dass im Plangebiet und der Umgebung bei der Umsetzung des  Vorhabens weiterhin gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnissen herrschen.  4.3  Bauweise und Abstandsflächen  Festgesetzt wird die abweichende Bauweise. In der abweichenden Bauweise dür‐ fen die Gebäude  auch ohne seitlichen Grenzabstand errichtet werden. Gebäude‐ längen über 50 m sind zulässig.  Die festgesetzte Bauweise sichert die Umsetzung des Vorhabens als zusammen‐ hängendes Gebäudeensemble auf zwei separaten Grundstücken für die Hotel‐ und  die Büronutzung und die Realisierung der städtebaulich angestrebten Torsituation  im Übergang zum Bahnhofplatz. Im Zusammenspiel mit den  festgesetzten Bau‐ grenzen und Wandhöhen ist eine maßstäbliche Gliederung des Baukörpers gesi‐ chert.  In Anlehnung an die in Gewerbegebieten zulässigen Abstandsflächen beträgt die  Tiefe der Abstandsflächen 0,125 der Wandhöhe. Unter Berücksichtigung der fest‐ gesetzten Bauweise und Baulinien werden die nach LBO erforderlichen Abstands‐ flächen im Wesentlichen eingehalten. Lediglich im östlichen Teilbereich  des ge‐ planten Hotels werden bei der rückwärtigen Grenze zum Bahngelände die erfor‐ derlichen Abstandsflächen unterschritten. Da dadurch jedoch weder gesunde  Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse noch die Betriebsabläufe der Bahn beeinträchtigt  werden, erscheint die Überschreitung der Abstandsflächen in diesem beschränk‐ - 16 - ten Umfang vertretbar. Aus diesem Grund wird festgesetzt, dass in dem im zeich‐ nerischen Teil festgesetzten Bereich die Gebäude auch ohne Einhaltung der Ab‐ standsflächen errichtet werden dürfen. Im Übrigen werden die Abstandsflächen  nach LBO eingehalten. Sämtliche Mindestabstände zu den Bahnanlagen und Inge‐ nieurbauwerken der Bahn sind vollumfänglich berücksichtigt.  4.4  Überbaubare Grundstücksflächen   Die festgesetzten Baugrenzen sichern zusammen mit den maximalen Wandhöhen  die im VEP dargestellte Grundstruktur der geplanten Bebauung mit den für die  nördlich anschließende Bebauung städtebaulich wichtigen Durchblicken. Die fest‐ gesetzten Baulinien sichern die angestrebte Torsituation beziehungsweise die  räumliche Fassung des Bahnhofplatzes.   4.5 Erschließung  4.5.1 ÖPNV  Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Hauptbahnhof ist das Plangebiet durch den  ÖPNV optimal erschlossen.   Die Planung berücksichtigt, dass zukünftig im Bereich der Victor‐Gollancz‐Straße  vier neue, barrierefrei ausgebaute Haltestellen für Linienbusse der Verkehrsbe‐ triebe Karlsruhe angeordnet werden müssen (Wettbewerb Bahnhofplatz). Die  Busse (auch Gelenkbusse bis 18 m Länge) sollen im 20‐Minuten ‐Takt fahren. Die  im Bereich der Haltestellen vorgesehenen Überdachungen müssen zu gegebener  Zeit – wie auch die Haltestellen und der Kreisverkehrsplatz – über ein gesondertes  Planungsverfahren realisiert werden.  Die Notwendigkeit der Anlage von Bushaltestellen resultiert aus dem von den Ver‐ kehrsbetrieben Karlsruhe beabsichtigten barrierefreien Umbau der Straßenbahn‐ haltestelle Hauptbahnhof. Hier  soll das Höhenniveau der Bahngleise bei gleichzei‐ tiger Beibehaltung der Höhe der Bahnsteige umgestaltet werden. Hierzu ist eine  Verbreiterung der bisherigen Straßenbahnhaltestelle notwendig. Zudem können  zukünftig keine Busse mehr in der Straßenbahnhaltestelle halten bzw. Fahrgäste  ein‐ und aussteigen. Durch die Verbreiterung kann zudem im Zuge der Bahnhof‐ straße keine Haltestelle mehr  wie heute eingerichtet werden.    Als separate Anlage zur Begründung wird eine mögliche Verteilung der benötigten  Haltestellen in Abstimmung mit den verkehrlichen Randbedingungen des geplan‐ ten Gebäudekomplexes (Anlieferung) dargestellt. Ziel dabei ist der Nachweis, dass  die Anordnung von vier Bushaltebuchten unter Berücksichtigung des Vorhabens  grundsätzlich machbar ist.   Im zeichnerischen Teil des  Bebauungsplans und im Vorhaben‐ und Erschließungs‐ plan wird lediglich der bestehende Straßenraum dargestellt, da der Zeitpunkt der  Verlegung der Haltestellen und deren Ausformung und Lage noch nicht hinrei‐ chend konkret sind. Deshalb umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans ne‐ ben dem Vorhabengrundstück nur die erforderlichen Zufahrtsbereiche zu dem ge‐ planten Gebäudekomplex. Die  Umgestaltung des Straßenraums der Victor‐ Gollancz‐Straße unter Berücksichtigung der geplanten Haltestellen bleibt einem  separaten Planungsverfahren vorbehalten. Dieses umfasst auch eine mögliche  - 17 - Überdachung der geplanten Haltestellen sowie die zukünftige Anordnung von  Baumstandorten in der Victor‐Gollancz‐Straße.  4.5.2 Motorisierter Individualverkehr  Die Erschließung der geplanten Bebauung erfolgt über die Victor‐Gollancz‐Straße.  Die Garagenzufahrt und die Anlieferung für das Hotel können sowohl von Westen  (Schwarzwaldstraße) als auch von Osten (Bahnhofplatz) aus erreicht werden.   Zur Klärung der verkehrstechnischen Belange wurde vom Büro Koehler & Leutwein  GmbH und Co. & KG aus Karlsruhe eine verkehrstechnische Untersuchung durch‐ geführt. Die Ergebnisse der Untersuchung lassen sich wie folgt zusammenfassen:  Entsprechend aktuellen Ansätzen zur Verkehrserzeugung ist davon auszugehen,  dass durch die geplanten Nutzungen ca. 350 Fahrten werktags jeweils im Ziel‐ und  Quellverkehr entstehen werden.  Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Bahnhofvorplatzes und Verle‐ gung der Bushaltestellen in die Victor‐Gollancz‐Straße soll der Knoten Schwarz‐ waldstraße/Victor‐Gollancz‐Straße zum Kreisverkehrsplatz umgebaut werden.  Somit ist es zukünftig möglich, auch von der Schwarzwaldstraße links in die Victor‐ Gollancz‐Straße einzubiegen.  Das zusätzliche Verkehrsaufkommen orientiert sich  vornehmlich zur Schwarzwaldstraße, über welche die weitere Verteilung erfolgt.  Unter Berücksichtigung der zukünftigen Verkehrsbelastungen aus dem Bebau‐ ungsplangebiet südlich des Hauptbahnhofs und Güterbahnstraße sowie allgemei‐ nen Verkehrszuwächsen bis zum Zieljahr 2030 kann auch unter Berücksichtigung  des zusätzlichen Verkehrsaufkommens aus dem Bebauungsplangebiet „Victor‐ Gollancz‐Straße“ die  Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage Schwarzwaldstraße /  Victor‐Gollancz‐Straße nachgewiesen werden.  Das zusätzliche Verkehrsaufkommen aus dem Bebauungsplangebiet wird somit zu  keinen maßgeblichen Verschlechterungen im Verkehrsablauf im engeren Untersu‐ chungsbereich führen.  Der Realisierungszeitraum für den Kreisverkehrsplatz steht noch nicht fest und  bleibt einem späteren Planungsverfahren vorbehalten. Die erforderlichen Ver‐ kehrsflächen für die Umsetzung  des Kreisverkehrsplatzes sind gesichert.   Im Bereich des geplanten Kreisverkehrsplatzes wurde ein Zufahrtsverbot auf das  Vorhabengrundstück festgesetzt, um möglichen Konfliktsituationen vorzubeugen.  Die Anlieferung der geplanten Gebäude erfolgt im Wesentlichen über zwei Punkte.  Für die beiden Bürogebäude wird eine Anlieferungsmöglichkeit im Bereich der Zu‐  und Abfahrt für die Tiefgarage vorgesehen. Die Anlieferung  erlaubt Lkw die Ein‐ fahrt für die Versorgung der Ladengeschäfte sowie der Büronutzungen. Das Hotel  erhält eine eigene Anlieferzone für Lkw.   Davon räumlich getrennt wird die Hotelvorfahrt angeordnet. Für diese wird im Be‐ stand die Fläche von drei Pkw‐Haltebuchten reserviert. Die Vorfahrt ist für die Pkw‐ Vorfahrt zum Be‐ und  Entladen und zudem als Einfahrt in den Hotelhof ausgelegt.  Im Rahmen des gesonderten Planungsverfahrens zur Neuordnung der geplanten  - 18 - Bushaltestellen wird die Fläche, soweit für die Anordnung der Haltebuchten erfor‐ derlich, reduziert. Die Einfahrt in den Hotelhof bleibt jedoch dauerhaft gewährleis‐ tet.  4.5.3 Ruhender Verkehr  Für die geplanten Nutzungen sind die erforderlichen Stellplätze entsprechend den  Werten der Verwaltungsvorschrift VwV Stellplätze vom 28.05.2015 nachzuweisen.  Aufgrund der optimalen Anbindung an das ÖPNV‐Netz in unmittelbarer Nähe zum  Hauptbahnhof kann für gewerbliche Nutzungen der maximale ÖPNV‐Bonus (Re‐ duzierung auf 40 %) angenommen werden. Fahrradstellplätze sind gemäß LBO  bzw. VwV Stellplätze nachzuweisen.  Die erforderlichen Pkw‐Stellplätze werden in einer zweigeschossigen Garage  nachgewiesen. Insgesamt sind ca. 121 Stellplätze für Pkw und ca. 253 Fahrradstell‐ plätze vorgesehen.  Damit werden im Rahmen des Vorhabens ca. 100 zusätzliche Fahrradstellplätze  („Fahrradparkhaus“) geschaffen, um einen Beitrag zu einer weiteren Vernetzung  der verschiedenen Verkehrsmittel an strategisch wichtiger Stelle zu leisten. Ent‐ sprechend wurde diese Nutzung unter den Festsetzungen zur Art der Nutzung be‐ rücksichtigt.  4.5.4 Geh‐ und Radwege  Das  Plangebiet wird für Radfahrer und Fußgänger barrierefrei über die Victor‐ Gollancz‐Straße erschlossen.  4.5.5 Ver‐ und Entsorgung   Die Ver‐ und Entsorgung des Plangebiets erfolgt im Anschluss an das bestehende  Ver‐ und Entsorgungsnetz in der Victor‐Gollancz‐Straße und der Schwarzwald‐ straße. Die Versorgung mit Heizenergie erfolgt über die bestehende Fernwärme‐ leitung in der Victor‐Gollancz‐Straße.  Entwässerung  Die Entwässerung des Vorhabengrundstücks erfolgt im Mischsystem.  Im Bereich des Vorhabengrundstücks liegen auf dem Flurstück Nr. 19917/4 Kanäle  DN 700 und DN 800. An diese Kanäle sind Entwässerungsanlagen der Deutschen  Bahn angeschlossen. Ein Verzicht auf diese Kanäle ist möglich, da alle Hausentwäs‐ serungsanlagen der  DB AG auf Kosten des Vorhabenträgers verlegt und an die Ka‐ nalisation in der Victor‐Gollancz‐Straße angeschlossen werden. Eventuell ange‐ schlossene Straßenabläufe müssen entsprechend den Hausentwässerungsanlagen  der DB AG auf Kosten des Vorhabenträgers umgeschlossen werden. Eine entspre‐ chende vertragliche Vereinbarung zwischen DB AG und Vorhabenträger wurde be‐ reits geschlossen.  Die öffentliche Kanalisation zwischen Schacht 5528113 und Schacht 55280003 wird  auf Kosten des Vorhabenträgers rückgebaut beziehungsweise verdämmt werden.  Dies wurde zwischen Leitungsträger und Vorhabenträger bereits abgestimmt und  wird entsprechend vertraglich fixiert.    - 19 - Niederschlagswasser  Zu berücksichtigen ist zunächst, dass das Plangebiet im Bereich der Wasserschutz‐ zone III A des Wasserwerks Durlacher Wald in Karlsruhe – Südwest liegt. Die aktu‐ elle Schutzgebietsverordnung in Bezug auf die Nutzung  und Behandlung von Flä‐ chen im Schutzgebiet sind zu beachten, der Grundwasserschutz ist vollumfänglich  zu berücksichtigen.   Laut Schutzgebietsverordnung Durlacher Wald § 6 ist in der Zone III A das Versi‐ ckern von Abwasser verboten. Nach § 54 WHG ist Abwasser das von Niederschlä‐ gen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abflie‐ ßende Wasser (Niederschlagswasser).   Bei dem geplanten Vorhaben soll auf eine Versickerung des anfallenden Nieder‐ schlagswassers verzichtet werden (hoher Überbauungsgrad, Bodenverhältnisse).  Als Kompensationsmaßnahme sind Gründächer vorgesehen, die das Nieder‐ schlagswasser puffern und verzögert in die Kanalisation einleiten. Unabhängig da‐ von ist vorgesehen, dass schadstoffbelastete Auffüllungen im Rahmen der Bau‐ maßnahmen mittels Bodenaustausch entfernt werden. Zur Einschätzung der zu er‐ wartenden Belastungen im Boden wurde  ein Gutachten erstellt, dessen Inhalte zu‐ sammenfassend unter Ziffer 4.8.4 der Begründung dargestellt sind.   Die zulässige Gesamteinleitmenge beträgt ‐ bezogen auf das Gesamtgrundstück ‐  85 l/s. Um den Einleitgrenzwert einzuhalten, ist zusätzlich zur Begrünung der Dä‐ cher eine planmäßige Regenwasserrückhaltung auf den Massivdächern erforder‐ lich. Diese werden statisch entsprechend der erforderlichen Wasseranstauhöhe  be‐ messen, die in der Regel geringer als die zu berücksichtigende Schneelast ist. Der  Anschluss der jeweiligen Realteile erfolgt an die städtische Mischwasser‐Kanalisa‐ tion in der Victor‐Gollancz‐Straße.  Stromversorgung  Am westlichen Rand verläuft innerhalb des Plangebietes eine 20‐kV‐Kabelstrasse.  Konflikte mit der geplanten Bebauung sind nicht zu befürchten.  Die Kabeltrasse ist  technisch, sowie bei einer Veräußerung der Flächen darüber hinaus dinglich, zu si‐ chern oder auf Rechnung des Veranlassers umzulegen.  Fernwärme  Im Straßenbereich der Victor‐Gollancz‐Straße ist im Bereich der Tiefgaragenzu‐ fahrt und Anlieferung Infrastruktur der Fernwärme vorhanden. Diese Leitungen  sind im Rahmen der Umsetzung vor Beschädigung  zu schützen. Die Energieversor‐ gung der Gebäude ist über Fernwärme vorgesehen.  Kommunikations‐ und Informationstechnik  Am westlichen Grundstücksende, jedoch außerhalb des Baufeldes, sind teilweise  erdverlegte CU‐FM‐Kabel sowie LWL‐Kabel in Schutzrohren verlegt. Diese sind zu  schützen und dürfen nicht beschädigt werden. Ein Überbauen der Trassen ist nicht  erlaubt. Zur dauerhaften  Sicherung wurde in diesem Bereich ein Leitungsrecht zu  Gunsten des Versorgungsträgers festgesetzt.    - 20 - Abfallentsorgung   Die Abfallentsorgung erfolgt über die Victor‐Gollancz‐Straße. Die erforderlichen  Aufstellflächen für Abfallbehälter werden im Erdgeschoss innerhalb der Gebäude  bzw. der privaten Grundstücksflächen nachgewiesen. Für die Büronutzung werden  Abfallsammelräume im Gebäude vorgehalten, aus denen die Behälter vom Entsor‐ ger direkt abgeholt werden können. Für das Hotel sind die Behälter durch den Nut‐ zer am Leerungstag auf privater Fläche (zum Beispiel in der Hotel‐/LKW‐Andie‐ nungszone) zur Leerung bereit zu stellen. Bahnflächen  Aufgrund der unmittelbaren Nähe des Plangebietes zur Bahn ist eine besonders  enge Abstimmung des Vorhabens mit der Bahn erforderlich, insbesondere auch  während der Bauphase. Diese Themen werden in einer separaten Baudurchfüh‐ rungsvereinbarung zwischen DB Netz AG und Vorhabenträger geregelt werden.  Neben den allgemeingültigen Punkten wurden für dieses Vorhaben folgende The‐ men identifiziert:  - Leitungsumverlegung der vorhandenen Gleis‐ und Bahnsteigentwässerungen  DB (max. DN 300) im August/September 2018,  - Gestattung der geplanten Bahndamm‐Abgrabung und Verbaumaßnahmen  inkl. verbleibender Rückverankerung  auf DB‐Grundstück,  - Eventuelle Nutzung von grenznahen DB‐Flächen in der Bauphase,  - Übernahme der Abstandsflächen der geplanten Bäume entlang der südlichen  Grundstücksgrenze auf Gelände der DB => Dienstbarkeit,  - Gestattung der regelmäßigen Reinigungsmöglichkeit Schallschutzwand &  Fassaden über Südseite/DB‐Gelände,  - Regelung/Ablauf von Rückbau/Einlagerung/Wiedererrichtung von auf dem  Gelände befindlichen  Denkmälern (Schnittstellenliste),  - Fixierung der maximal zulässigen Stromstärke für grenznahe Speiseleitungen  der DB (= Limitierung der elektromagnetische Strahlung),  - Regelung zur Zaunstellung entlang der Grundstückgrenzen DB/VGS GmbH,  - Umgang mit eventuellen, im Kaufvertrag nicht geregelten DB‐Leitungen auf  den Baugelände,  - Regelungen zu (Teil‐) Sperrungen der Victor‐Gollancz‐Straße während  der  Bauphase wegen eventueller Schienenersatzverkehre der DB.  Alle vorgenannten Themen befinden sich bereits in Abstimmung mit der DB, Kon‐ flikte oder gar Hindernisse für das Vorhaben ergeben sich jedoch nicht.  In den vorhandenen Bahndamm darf nur nach Abschluss einer Baudurchführungs‐ vereinbarung eingegriffen werden. Mit der Planung und Begleitung der Ausfüh‐ rung ist ein für Maßnahmen an DB‐Anlagen zugelassenes Ingenieurbüro beauf‐ tragt. Auch der Durchführungsvertrag wird hierzu Regelungen enthalten.  Über den Abschluss der o.g. Baudurchführungsvereinbarung vor Beginn von Bau‐ arbeiten wird der Vorhabenträger mit der DB Netz AG, Immobilienmanagement  sicherstellen, dass der Betrieb oder die Anlagen der DB Netz AG während  der Bau‐ maßnahme nicht beeinträchtigt oder beschädigt werden.   - 21 - Insgesamt wird zudem sichergestellt, dass sich aus der Bebauung keine negativen  Einflüsse für den Bahnbetrieb ergeben. Dies gilt sowohl temporär für die Bautätig‐ keit (beispielsweise  durch Staubwirkung), als auch permanent für die Zeit nach der  Bautätigkeit, in diesem Fall beispielsweise durch Beleuchtung.   In den Stellungnahmen der Bahn wurden u.a. Hinweise zu erforderlichen Sicher‐ heitsmaßnahmen, Informationen zum Leitungsbestand, Hinweise zum Umgang  mit Baumaschinen und zur Umsetzung von Pflanzungen gegeben.  Ferner wurde festgestellt, dass die sich aus dem Bahnbetrieb und der Unterhaltung  der Anlagen der DB Netz AG ergebenden Immissionen entschädigungslos zu dul‐ den sind. Dazu gehören Lärm, Bremsstaub, Erschütterungen und ggf. elektrische  Beeinflussung durch magnetische Felder.  Die aus dem Bahnbetrieb resultierenden Immissionen sind im Rahmen der für den  Bebauungsplan erstellten Gutachten umfangreich berücksichtigt worden und in  den Bebauungsplan eingeflossen.  Hinsichtlich weiterer Vorgaben aus dem Bahnbetrieb auf das Vorhaben wird auf  den Durchführungsvertrag verwiesen.   Energetisches Konzept  Die Gebäude werden entsprechend den Vorgaben  der EnEV 2016 umgesetzt. Die  Energieversorgung erfolgt über Fernwärme im Anschluss an die bestehende Fern‐ wärme‐Versorgungsleitung in der Victor‐Gollancz‐Straße.  Der Vorhabenträger strebt für die Bebauung eine Zertifizierung nach dem DGNB  Standard „Gold“ (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) an. Bei der  geplanten Optimierung der Nachhaltigkeit der Bebauung  werden auch die Ziele  des Klimaschutzes berücksichtigt. Bei dem Pre‐Check zur Zertifizierung, der 2017  durchgeführt wurde, wurde die Zertifizierung des Vorhabens als Gold‐Standard in  Aussicht gestellt.   4.6 Gestaltung  Fassaden  Die Gebäude des Hotels und der Bürogebäude bilden ein Ensemble, so dass ein ein‐ heitliches architektonisches Bild am Stadtentree zum  Hauptbahnhof entsteht. In‐ nerhalb dieses städtebaulichen Rahmens erhält jede Gebäudefassade ‐ seiner Nut‐ zung entsprechend ‐ ein eigenständiges Gesicht. Die Fassaden des durchlaufenden  Sockelgeschosses sind aufgrund des urbanen Standorts einheitlich als Betonfassa‐ den in hellem bearbeitetem Beton vorgesehen, die Fassaden der aufgehenden  Baukörper erhalten mehr Eigenständigkeit. Angestrebt wird insgesamt ein helles  Erscheinungsbild.   Die Plastizität der Fassaden kann durch Fensterlaibungen bzw. plastische Vor‐ und  Rücksprünge betont und variiert werden. Dadurch entsteht eine große Varianz bei  gleichem Grundduktus.  Insbesondere bei den nach Süden gerichteten transparenten Lärmschutzwänden  sind auch die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen. Zur Vermeidung des  - 22 - Vogelschlagrisikos sind vergleichbare wirksame Maßnahmen zu ergreifen wie z.B.  eine Bedruckung mit geeigneten Rastern.   Gestaltung der unbebauten Flächen  Zur Sicherung einer ausreichenden Durchgrünung und eines geordneten Erschei‐ nungsbildes des Gebäudekomplexes wird festgesetzt, dass die nicht überbaubaren  privaten Grundstücksflächen, soweit sie nicht für Stellplätze, Zugänge und Neben‐ anlagen benötigt werden, als Vegetationsfläche anzulegen und dauerhaft zu pfle‐ gen sind. Bei Flächen, die mit Maßnahmen zum Artenschutz belegt sind, muss die  Pflege den artenschutzrechtlichen Belangen angepasst werden.  Gestaltung der Aufstellflächen für Abfallbehälter  Zur Sicherung eines attraktiven Straßenbildes wird festgesetzt, dass Abfallbehäl‐ terstandplätze, sofern diese von öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind,  mit einem begrünten Sichtschutz zu versehen sind.  Werbeanlagen  Zur Sicherung eines attraktiven Stadtbildes werden Werbeanlagen auf ein verträg‐ liches Maß beschränkt und der Anbringungsort geregelt. Besonders aggressive  Werbeformen (Blinkleuchten, Laufschriften o.ä.) werden ausgeschlossen. Die  Festsetzungen tragen der Bedeutung des direkt am Bahnhofsplatz gelegenen Vor‐ habens für das Stadtbild Rechnung und  ermöglichen eine adäquate Werbung für  das Hotel.  Einfriedigungen  Durch die Ausbildung einer baulichen Kante zur Victor Gollancz‐Straße und die aus  artenschutzrechtlichen Gründen vorgesehenen Steinriegel entlang der Schwarz‐ waldstraße kann bis auf die Grenze zum Gleiskörper der Bahn auf Einfriedigungen  verzichtet werden. Für diese Seite werden Einfriedigungen als Metallgitterzäune  bis  zu einer Höhe von maximal 2 m zugelassen.  Außenantennen  Um das Ortsbild durch eine Vielzahl von Antennenanlagen an der Fassade nicht zu  beeinträchtigen, wird festgesetzt, dass pro Gebäude nur eine Gemeinschaftsan‐ tennenanlage oder Satellitenantenne zulässig ist.   Niederspannungsfreileitungen   Zur Sicherung eines geordneten Straßenbildes wird festgesetzt, dass Niederspan‐ nungsfreileitungen unzulässig sind.  4.7 Grünordnung  / Eingriff in Natur und Landschaft / Artenschutz  4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen  Die Grünplanung für das Vorhaben umfasst die Gestaltung der unbebauten Flä‐ chen, Baumpflanzungen auf befestigten Flächen und die Begrünung der Dachflä‐ chen.     Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass die Dachflächen dauerhaft extensiv oder  intensiv zu begrünen sind. Dadurch sollen mit  der kühlenden Wirkung positive Ef‐ fekte für das Stadtklima erzielt werden. Außerdem entstehen Lebensräume für  - 23 - Tiere und Pflanzen und die Ableitung von Niederschlagswasser wird verzögert. Im  Rahmenplan Klimaanpassung "Hitze" der Stadt Karlsruhe (2015) ist diese Fläche als  "Potenzialfläche klimaoptimierte Nachverdichtung" dargestellt, was die Bedeu‐ tung von Maßnahmen mit positiven klimatischen Wirkungen unterstreicht. Die Be‐ grünung der Dachflächen ist hierbei neben der Ausgestaltung begrünter Freiflä‐ chen ein zentrales Element und auf allen Flächen, die nicht mit technisch notwen‐ digen Einrichtungen belegt sind, vorgesehen.  Zur Gewährleistung einer wirksamen und dauerhaften Vegetationsentwicklung  wird eine Mindesthöhe des Substrats vorgegeben. Der Wasserrückhalt steigt mit  der Substrathöhe, die Gefahr der Austrocknung in Hitzephasen sinkt. Höhere Sub‐ stratstärken sind möglich und erwünscht; sie eröffnen die Möglichkeiten, über die  extensive Begrünung hinaus, auch intensive Formen der Dachbegrünung mit viel‐ fältigen Ausprägungen herzustellen. Um die hier notwendigen positiven stadtkli‐ matischen Effekte im Gebiet zu gewährleisten, werden die zulässigen Flächen für  technische Aufbauten sowie Dachterrassen begrenzt.    Im Hofbereich des Hotels soll ein mittelkroniger Baum  gepflanzt werden, der auch  zur Durchgrünung des Vorhabens beiträgt und auch zum Straßenraum der Victor‐ Gollancz‐Straße hin wirksam ist. Der erforderliche Wurzelraum wird im Bereich der  Tiefgaragenebene vorgehalten.    Die Gestaltung der unbebauten Flächen erfolgt in Abstimmung mit den arten‐ schutzrechtlichen Belangen. Im Freibereich südlich der geplanten Baukörper im  Übergang zum  Bahngelände ist eine Reihe von säulenförmigen Hainbuchen vorge‐ sehen, die das Vorhaben zur Bahn hin eingrünen, entfallene Bäume teilweise erset‐ zen und sich positiv auf das Klima der Innenhöfe hinter der transparenten Lärm‐ schutzwand auswirken. Durch die schlanke Wuchsform und entsprechende Pflege‐ maßnahmen werden die Ziele des Artenschutzes dabei nicht beeinträchtigt.    Der Bereich zwischen Schwarzwaldstraße und geplanter Bebauung wird terrassen‐ förmig angelegt und mit ergänzenden Steinriegeln gestaltet.    Pflanzmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Straßenflächen der Victor‐ Gollancz‐Straße bleiben einem späteren Planungsverfahren vorbehalten, in dem  auch die Anordnung der geplanten vier Haltebuchten für Busse geklärt wird.   4.7.2 Eingriff in Natur und  Landschaft / Ausgleichsmaßnahmen  Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufge‐ stellt. Die Erstellung eines Umweltberichts mit Eingriffs‐/Ausgleichsbilanz ist dabei  nicht erforderlich. Die Belange des Artenschutzes werden davon unabhängig be‐ rücksichtigt.  4.7.3 Artenschutz  Für die Belange des Artenschutzes wurde vom Büro Emch + Berger aus Karlsruhe  eine  spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt und ein Maßnahmen‐ konzept entwickelt, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu vermeiden.  - 24 - Auf die Inhalte der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wird verwiesen. Die  Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:  Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH‐Richtlinie  Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH‐RL sind nicht betroffen.  Fauna  Reptilien  Im Rahmen der Begehungen im Juli und August 2014 wurden innerhalb des Unter‐ suchungsraumes bei für Reptilien optimalen Witterungsbedingungen insgesamt  124 Individuen der streng geschützten Mauereidechse nachgewiesen. Hiervon wa‐ ren ca. 55% adulte und ca. 45% juvenile Tiere.  Fundpunkte befanden sich zum überwiegenden Teil im süd‐östlichen Abschnitt  des Untersuchungsraumes angrenzend an den noch aktiven Bahnsteig (ca. 85% al‐ ler Nachweise). Hier war insbesondere der Übergangsbereich zwischen Bahnsteig  und Gehölzen sehr dicht besiedelt.  Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen werden bei den  Mauereidechsen folgende Maßnahmen erforderlich:  Vermeidungsmaßnahme V2   Die Mauereidechsen müssen vor einer Flächeninanspruchnahme aus dem unmit‐ telbaren Eingriffsbereich vergrämt werden  (Flächengröße circa 1.250 m²). Die Ver‐ grämung wird zeitnah nach dem witterungsabhängigen Beginn der Aktivitäts‐ phase der Eidechsen durchgeführt (Mitte/Ende März bis Anfang/Mitte April).   Im Anschluss an die Vergrämung durch Auslegen einer blickdichten Folie über ei‐ nen Zeitraum von mindestens 2 bis 3 Wochen, wird ein Reptilienschutzzaun zur Ab‐ grenzung der  Eingriffsflächen errichtet. Die Vergrämung erfolgt in Flächen, die als  Lebensraum für Mauereidechsen geeignet sind; diese Flächen werden unabhängig  von der Baumaßnahme durch einen Pflegeschnitt aufkommender Pioniergehölze  im Winter vor der Vergrämung strukturell aufgewertet. Zusätzlich werden vorge‐ zogen im Rahmen der Maßnahme CEF 1 weitere Habitatelemente geschaffen.   Nach Aufstellen des Reptilienzaunes  und Entfernen der Vergrämungsfolie werden  die Eingriffsbereiche auf verbliebene Mauereidechsen kontrolliert. Die ggf. noch  vorhandenen Tiere werden abgefangen und hinter den Reptilienzaun verbracht.   Der Reptilienschutzzaun wird aus glattem Folienmaterial hergestellt, und grenzt  sowohl das Baufeld als auch den Bereich der temporären Flächeninanspruchnahme  ab, so dass ein Einwandern der Eidechsen in diese  Flächen verhindert wird. Die  Länge des Reptilienzaunes beträgt rund 200 m.  Artenschutzmaßnahme CEF1   Unmittelbar angrenzend an den Eingriffsbereich und den Mauereidechsenlebens‐ raum werden zur Ausweitung und Aufwertung des Lebensraumes zwei Steinriegel  mit begleitenden Sandlinsen hergestellt (Winterquartiere und Eiablageplätze). Die  Gestaltung der Steinriegel orientiert sich an den vorhandenen Geländeformen. Der  - 25 - umgebende Vegetationsbestand wird durch regelmäßige Schnittmaßnahmen of‐ fen gehalten und durch Entnahme des Schnittgutes ausgehagert mit dem Ziel, eine  lichte Vegetationsbedeckung zu entwickeln. Die Maßnahmenfläche umfasst einen  rund 235 m² großen Bereich und dient durch die Aufwertung des Lebensraumes  auch der Kompensation des anlagebedingten Flächenverlustes. Der zwischen al‐ tem und neuem Bahnsteig verbleibende Geländestreifen (circa 625 m²) wird von  der sich ausbreitenden Gehölzsukzession freigestellt, um die Habitateignung der  Flächen für die Mauereidechse zu verbessern. Die Flächen wären auch unabhängig  von der Baumaßnahme zeitnah als Pflegeschnitt von aufkommenden Pionierge‐ hölzen und Buschwerk zu befreien, um die Funktionsfähigkeit der Eidechsenle‐ bensräume zu gewährleisten. Gleichzeitig wird auch der zu vergrämende Teilbe‐ reich freigestellt, um die Vergrämungsmaßnahme recht‐zeitig beginnen zu kön‐ nen.   Nach Abschluss der Baumaßnahme werden zur optischen Einbindung der dahinter  liegenden gläsernen Schallschutzwand, eine lockere Reihe von Einzelbäumen vor  der Glaswand gepflanzt. Durch größere Pflanzabstände (circa 15 m) und die Ver ‐ wendung von schlanken säulenförmigen Einzelbäumen wird die Habitateignung  der Fläche für die Mauereidechse dadurch nicht eingeschränkt. Es erfolgt zukünftig  eine regelmäßige Pflege (Mahd mindestens zweimal jährlich), sodass sich dort  keine weitere beschattende Gehölzsukzession etablieren kann.   Die Maßnahmen werden zeitlich vorgezogen vor Beginn des Bauvorhabens durch‐ geführt. Die Maßnahmen stehen in  räumlichem Zusammenhang mit dem Gesamt‐ lebensraum der Mauereidechsen und tragen zu einer Verbesserung der Habitateig‐ nung und einer Erhöhung der Tragfähigkeit des Gebiets für die Eidechsenpopula‐ tion insbesondere auch vor dem Hintergrund der geplanten Vergrämung (vgl. V2)  bei.  Artenschutzmaßnahme A1  Die nicht durch die Maßnahme in Anspruch genommene Restfläche zwischen  Schwarzwaldstraße,  Victor‐Gollancz‐Straße und Bahnanlage, die als Teil des Grün‐ flächenkonzeptes der Bebauung erhalten werden soll, wird eidechsengerecht um‐ gestaltet. Hierzu wird das Gelände bereits unmittelbar entlang des Gehweges  durch eine flankierende Bruchsteinmauer oder eine Gabionenreihe abgegrenzt.   Die heute auf Niveau der Victor‐Gollancz‐Straße liegende Fläche wird mit Schrop‐ pen hinterfüllt, mit Rohbodenmaterial abgedeckt und mit Sandlinsen ergänzt. Im  weiteren Verlauf des bestehenden Böschungsanstiegs wird das Gelände durch  zwei weitere Gabionenreihen terrassiert, die ebenfalls mit Schroppen hinterfüllt  und mit Rohbodenmaterial abgedeckt werden. Die weiteren Gabionenreihen wer‐ den parallel zur Schwarzwaldstraße bis in Höhe des Brückenwiderlagers fortge‐ führt.   Durch den Einbau  der Schroppen entsteht ein Hohlraumsystem, das eine frostfreie  Überwinterung für die Mauereidechsen ermöglichen soll und somit eine deutliche  Anreicherung des Lebensraumes mit Winterquartiermöglichkeiten darstellt. Zu‐ - 26 - gleich entstehen durch die Abdeckung mit Rohboden (mageres Substrat) Jagdflä‐ chen und durch die Sandlinsen neue Eiablageplätze. Insgesamt wird durch die  Maßnahme A1 eine Fläche von rund 270 m² eidechsengerecht gestaltet.  Avifauna  Die im Böschungsbereich dominierenden Robinienbestände weisen aufgrund ihres  geringen Alters ein geringes Habitatpotenzial für Höhlenbrüter auf. Von einem  Vorkommen häufiger Arten der Hecken‐ und Gebüschbrüter ist auszugehen. Beo‐ bachtet wurden im Rahmen der Begehungen die Mönchsgrasmücke, die Ringel‐ taube und der Zilpzalp.   Alle heimischen Vogelarten unterliegen dem Schutz der EU‐Vogelschutzrichtlinie  und sind nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 besonders geschützt und sind daher in der Konflik‐ tanalyse zu betrachten. Für die potenziell betroffenen Vogelarten wurde eine Prü‐ fung in Gilden durchgeführt.   Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen werden bei Vö‐ geln folgende Maßnahmen erforderlich:  Vermeidungsmaßnahme V1   Ausführung von Rodungsarbeiten außerhalb der Vogelbrutzeit in der Zeit von An‐ fang Oktober bis Ende Februar.   Sollte die vorgegebene Rodungszeit nicht  eingehalten werden können, muss der  Vorhabenträger frühzeitig Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufneh‐ men, um ggf. geeignete Maßnahmen abzustimmen und durchzuführen, die eine  Verlängerung der Bauzeit ermöglichen würden.  Vermeidungsmaßnahme V3   Zur Vermeidung von Vogelschlag an der gläsernen Schallschutzwand muss die Er‐ kennbarkeit für Vögel durch geeignete Maßnahmen hergestellt werden. Das  Ziel  der Vermeidungsmaßnahme besteht darin, die gläserne Wand für Vögel deutlich  erkennbar zu gestalten. Im Durchführungsvertrag wird geregelt, dass dazu ein ge‐ mäß ONR 191040 hoch wirksames Muster verwendet wird.  Aufgrund der innerstädtischen Lage ist davon auszugehen, dass es sich bei den po‐ tenziell betroffenen Vogelarten um kleinere Singvogelarten handelt, welche  die  angrenzenden Hecken‐ und Gebüsche der Bahnanlagen als Lebensraum nutzen.  Eine Beeinträchtigung des klassischen Vogelzuges ist aufgrund der Lage nicht zu  erwarten.   Im Ergebnis können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden wer‐ den, wenn die Ausführung von Rodungsarbeiten nur in der Zeit von Anfang Okto‐ ber bis Ende Februar, also außerhalb der Brutzeit,  erfolgt.   Fledermäuse  Alle Fledermausarten sind in Anhang IV der FFH‐RL aufgeführt und nach dem  BNatSchG streng geschützt.  Die Stammdurchmesser der vorwiegend aus Robinien (Robinia pseudoacacia) be‐ stehenden Gehölze im Untersuchungsraum betragen durchschnittlich zwischen 10  - 27 - bis 30 cm. Geeignete Quartierstandorte in Form von Baumhöhlen oder Rinden‐ quartieren konnten nicht festgestellt werden.  Eine Nutzung der bahnnahen Flächen und des Böschungsbereiches als Nahrungs‐ habitate kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Allerdings stehen im direkten  Umfeld durch die umfangreichen Bahnflächen, den Albtalbahnhof, etc. ausrei‐ chend alternative Nahrungshabitate zur Verfügung, so dass sich hieraus keine  Maßnahmen für das Vorhaben ergeben.  Zusammenfassung  Bei Berücksichtigung der in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vorge‐ schlagenen Maßnahmen können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ver‐ mieden werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden in die Festsetzungen  des Bebauungsplans übernommen, die Eingriffszeiträume für Rodungen werden in  die Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen.  4.8 Belastungen  4.8.1 Immissionsschutz  Aufgrund der Lage des Plangebiets in unmittelbarer Nähe der Bahntrasse als auch  aufgrund der Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr sind die Belange des  Schallschutzes bei dem Vorhaben von großer Bedeutung und wurden bereits in der  Entwurfsfindung im Rahmen der vorgeschalteten Mehrfachbeauftragung berück‐ sichtigt. Insbesondere der Bahnlärm war entwurfsprägend  und findet seinen Nie‐ derschlag in der städtebaulichen Ausformung des Baukörpers und der Anordnung  transparenter Schallsegel zu den Bahngleisen hin.  Durch die verglasten Schallschutzwände wird in dem zur Südseite (Bahnseite) ge‐ öffneten Innenhof eine optimierte Aufenthaltsqualität erreicht. Die Schallschutz‐ wände werden z.B. als Stahlprofil‐Fassade ausgeführt und mit schalldämmenden  VSG‐ Gläsern ausgefacht. Durch die verglasten Schallschutzwände können die den  Schallschutz verbessernden Zusatzmaßnahmen für die Fensterelemente in den In‐ nenhofbereichen reduziert werden.   Für die Bewertung der schalltechnische Untersuchung wurde vom Büro Koehler &  Leutwein aus Karlsruhe ein schalltechnisches Gutachten erstellt, dessen Ergeb‐ nisse sich wie folgt zusammenfassen lassen:  Die schalltechnische Untersuchung wurde  unter Berücksichtigung des Verkehrs‐ lärms sowie des vom Bauvorhaben ausgehenden Gewerbelärms erstellt. Die zu er‐ wartenden Lärmemissionen und –immissionen wurden anhand der geltenden  Richtlinien berechnet und anhand der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau), der  16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) sowie der TA‐Lärm (Technische An‐ leitung zum Schutz gegen Lärm) beurteilt.   Die  Berechnungen ergaben, dass durch die vorgesehene Architektur mit abschir‐ menden Wänden in Richtung Bahnlinie, die nach Norden bzw. nach innen liegen‐ den Gebäudefassaden, von den obersten Geschossen abgesehen, keine Über‐ schreitungen der Orientierungs‐ und Immissionsgrenzwerte auftreten. Abschir‐ mende Maßnahmen sind für die nach Süden und Westen gerichteten Fassaden  - 28 - nicht möglich. Hier sind aufgrund der somit gegebenen Überschreitungen von Ori‐ entierungs‐/Grenzwerten zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen in Form  von optimierter Grundrissgestaltung und entsprechend schallgedämmten Außen‐ bauteilen erforderlich. Diese sind im Bebauungsplan durch die Vorgabe von Lärm‐ pegelbereichen nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) festzusetzen.   Der Vergleich der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm für das bestehende Um‐ feld mit dem zukünftigen Bauvorhaben und dessen zu erwartender Verkehrserzeu‐ gung und dem bestehenden Zustand, bzw. einem hierfür ermittelten Prognose‐ Nullfall zeigen eine Abnahme der Lärmbelastungen im Umfeld, die sich durch die  zukünftige Abschirmung der Schienenverkehrsanlagen ergibt. Weitere organisato‐ rische oder bauliche Maßnahmen bzgl. Verkehrslärm auf öffentlichen Flächen, der  durch das Bauvorhaben induziert wird, sind daher nicht erforderlich.   Durch die Betriebsgeräusche auf dem als Gewerbeanlage zu wertenden Bauvorha‐ ben durch z. B. An‐ und Abfahrtverkehr zur Tiefgarage, Geräusche durch Anliefe‐ rungen oder durch die Schallemissionen von haustechnischen Anlagen auf dem  Dach der Baukörper, ergeben sich im  Umfeld im Tageszeitraum keine Überschrei‐ tungen der Immissionsrichtwerte der TA‐Lärm. Im Nachtzeitraum sind ‐ um Über‐ schreitungen der Immissionsrichtwerte der TA‐Lärm zu vermeiden – Anlieferun‐ gen auszuschließen sowie die Lärmentstehungen der haustechnischen Anlagen zu  begrenzen, um unzumutbare Lärmbelastungen zu vermeiden.   Zur rechtlichen Sicherung des erarbeiteten Schallschutzkonzeptes werden im Be‐ bauungsplan die geplanten transparenten Schallschutzwände nach Süden zur  Bahn als aktive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Die im Schallgutachten vor‐ geschlagenen Festsetzungen für passive Schallschutzmaßnahmen werden in den  Bebauungsplan übernommen.  Der im Schallgutachten vorgeschlagene Ausschluss von Anlieferungszeiten im  Nachtzeitraum und die Begrenzung der abstrahlenden Schallleistung von Kälte‐ maschinen auf 83 dB(A) werden im Rahmen  des Durchführungsvertrages geregelt.  Der schalltechnische Nachweis zu den haustechnischen Anlagen ist im Baugeneh‐ migungsverfahren zu erbringen. So können hier auch als „seltene Ereignisse“ an  höchstens zehn Tagen pro Jahr höhere Immissionspegel zugelassen werden, wie  zum Beispiel bei Anlieferungen für besondere Veranstaltungen oder Ahnlichem.  Erschütterungen und sekundärer Luftschall  Zur Klärung der  Belastung durch Erschütterungen aus dem benachbarten Bahnbe‐ trieb wurde Fachgutachten vom Ingenieurbüro Lichte aus Leipzig erstellt, dessen  Ergebnisse sich wie folgt zusammenfassen lassen:  Aufgrund der Dammlage des Bahngeländes in Bezug auf die Gebäudegründung,  die Entfernungsverhältnisse sowie für die Einfahrt bzw. Durchfahrt reduzierten Ge‐ schwindigkeiten sind Erschütterungseinwirkungen auf das Plangebiet seitens des   Bahnverkehrs als gering einzustufen.   Die Anhaltswerte nach DIN 4150‐2 und die Vorgaben der VDI 2038 für hohen Kom‐ fort sind eingehalten. Damit geht einher, dass auch der sekundäre Luftschall eine  untergeordnete Rolle spielt.   - 29 - Besondere erschütterungsmindernde Maßnahmen sind nicht erforderlich.   Elektromagnetische Felder  Zur Klärung der Belastung durch elektromagnetische Felder aus dem benachbar‐ ten Bahnbetrieb wurde ein Fachgutachten erstellt, dessen Inhalte sich wie folgt zu‐ sammenfassen lassen:  Das Vorhaben liegt im Nahbereich einer Bahn‐Freileitung (3 Speiseleitungen, 16,7  Hz). Aus diesem Grund sollte untersucht werden, ob die elektromagnetische Ver‐ träglichkeit als Schutz von Personen und von Geräten / Anlagen gegeben ist.  Die EMV‐Untersuchung hat gezeigt, dass mit der bisherigen Anordnung der  Bahnstrom‐Speiseleitungen und den angenommenen Betriebsströmen in diesen  Speiseleitungen im Hotel und in den Bürogebäuden relativ hohe magnetische Fel‐ der zu erwarten sind.   Die Personenschutzgrenzwerte von 300 μT bei 16,7 Hz werden jedoch bei weitem  nicht erreicht und um den Faktor ~ 10 unterschritten.   Die Ergebnisse des Gutachtens werden hinsichtlich der weiteren konstruktiven  Durchbildung des Gebäudes in die Hinweise zum Bebauungsplan übernommen.    Luft  Durch die Bebauung wird keine relevante Veränderung der Luftbelastung erfolgen.   Der CO²‐Ausstoß der Neubebauung wird unter dem CO²‐Ausstoß der angrenzen‐ den Bestandsbebauung liegen, da es heute effizientere Einsparungsmethoden gibt  als zur Zeit der Entstehung der Nachbarbebauungen. Die besseren Energiewerte  werden durch verbesserte Wärmedämmung der Wände, Decken und Dächer sowie  durch bessere Fensterverglasungen erreicht.  4.8.2 Klima  Stadtklima/Klimawandel/Luftreinhaltung  Im Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung (SRKA) ist die Fläche als Poten‐ tialfläche für eine klimaoptimierte Bebauung gekennzeichnet. Diesem Potential  wird in der Planung Rechnung getragen. Negative klimatische Auswirkungen sind  entsprechend nicht zu erwarten. Die Dachbegrünung und die Begrünung der ver‐ bleibenden Freiräume tragen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität bei. Die  hellen Fassaden wirken  sich ebenfalls günstig auf die klimatischen Verhältnisse  aus. Hierzu werden im Durchführungsvertrag Regelungen getroffen.  Um die Auswirkungen des Vorhabens für das Mikroklima im Umfeld des Planungs‐ gebietes abschätzen zu können, wurde ein Fachgutachten durch das Büro Wacker  Ingenieure erstellt. Darin wurden nach Ermittlung der relevanten Windrichtungen  die Windverhältnisse bzw. der  Windkomfort im bodennahen Außenbereich und die  Durchlüftung des städtischen Nahbereichs insbesondere in Hinblick auf die nörd‐ lich an das Vorhaben angrenzende Bebauung untersucht. Die untersuchten Wind‐ richtungen umfassen die Hauptwindrichtungen und die Windrichtung bei der die  geplante Bebauung den maximalen Einfluss auf die nördlich angrenzende Bebau‐ ung hat.  - 30 - Im Ergebnis führt die Bebauung zu einer Verbesserung des bodennahen Windkom‐ forts im Nahbereich des Gebäudes. Es entstehen insgesamt keine relevanten Be‐ einträchtigungen für die Durchlüftung des Bahnhofplatzes und die nördlich an‐ grenzende Bebauung. Lediglich bei einer untersuchten Windrichtung (Anström‐ richtung 150°) kann die Durchlüftung im Bereich der nördlich angrenzenden Be‐ bauung möglicherweise ungünstig beeinflusst werden. Aufgrund der geringen sta‐ tistischen Häufigkeit dieser Windrichtung im Jahresverlauf spielt dies für die Be‐ wertung des Mikroklimas nur eine untergeordnete Rolle.  Klimaschutz  Die Versorgung des geplanten Gebäudekomplexes mit Heizenergie erfolgt durch  Fernwärme. Damit sind gemäß den Forderungen der EnEV 2016 keine weiteren  Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien für den Betrieb der Gebäude  notwendig. Die Anordnung von Anlagen zur solaren Energieversorgung ist im Rah‐ men des festgesetzten Anteils für technische Aufbauten im Bereich der Dachflä‐ chen zwar möglich, aber aufgrund der der geplanten Fernwärmenutzung im Ener‐ giekonzept nicht vorgesehen.  Im Übrigen werden die  Gebäude entsprechend den Vorgaben der aktuellen EnEV  umgesetzt.  Weiterhin ist zu erwähnen, dass der Vorhabenträger für die Bebauung eine Zertifi‐ zierung nach dem DGNB Standard „Gold“ anstrebt. Dabei werden im Rahmen der  Optimierung der Nachhaltigkeit der Bebauung auch die Ziele des Klimaschutzes  berücksichtigt. Bei dem im Jahr 2017 durchgeführten Pre‐ Check wurde eine Zerti‐ fizierung im Gold‐Standard in Aussicht gestellt. Das konkrete Maßnahmenkonzept  zur Erreichung des Gold‐Standards ist im weiteren Planungsprozess noch zu kon‐ kretisieren.  4.8.3 Verschattung  Zur Prüfung der Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die Besonnung der  nördlich angrenzenden Bestandsgebäude wurde eine Verschattungsstudie erstellt.  Die Inhalte der Studie  lassen sich wie folgt zusammenfassen:  Beurteilungsgrundlagen  Zur Beurteilung der Verschattung von Gebäudefassaden gibt es keine rechtlich ver‐ bindlichen Beurteilungskriterien. Grundsätzlich sind die nach Landesbauordnung  erforderlichen Abstandsflächen einzuhalten. Diese sehen nach Gebietsfestsetzung  gestaffelte Abstände vor und sollen so unter anderem grundsätzlich eine ausrei‐ chende Besonnung sicherstellen.  Die Verschattungssituation (Eigen‐ und Fremdverschattung)  wurde in Anlehnung  an § 34 Abs. 2 LBP und einschlägige technische Regelwerke untersucht. Dabei  wurde sowohl die Eigen‐ als auch die Fremdverschattung überprüft.   Hinsichtlich des Verlustes an direktem Himmelslicht wird empfohlen, dass dies  durch helle Oberflächen im Raum und durch eine helle Fassade der gegenüberlie‐ genden Gebäude vermindert werden kann.  Diesen Anforderungen wird durch ent‐ - 31 - sprechende Regelungen im Durchführungsvertrag Rechnung getragen. Die emp‐ fohlenen Werte gelten dabei für Wohnräume; für Arbeitsräume werden keine An‐ forderungen definiert.  Im vorliegenden Fall wurden oben genannte Kriterien der Besonnung für die Fas‐ saden der bestehenden Gebäude östlich des Plangebietes überprüft. Durch die ver‐ einfachte Darstellung in Kubatur ‐ ohne Kenntnis von Aufenthaltsräumen oder  Wohnräumen ‐ wird eine allgemeine Darstellung der Verschattung ‐ bezogen auf  die jeweiligen Gesamtgebäude ‐ vorgenommen.  Ergänzend wird eine Betrachtung für den weiteren Jahreszeitverlauf durchgeführt.  Die genannten erforderlichen Besonnungszeiten beziehen sich dabei generell auf  die astronomisch mögliche Besonnung, d.h. ohne Berücksichtigung von meteoro‐ logischen Einflüssen wie zum Beispiel Bewölkung.  Die Verschattung wurde im Jahresverlauf anhand von 4 Stichtagen zu unterschied‐ lichen Tageszeiten untersucht:   Untersuchungsergebnisse  Am 21.6.   findet keine Verschattung durch die geplante Bebauung statt.  Zwischen dem 17.5. und dem 25.7. findet zumindest keine Verschattung der Wohn‐ bebauung Victor‐Gollancz‐Straße 4 – 10 statt.  An den Stichtagen 20.3. und 23.9.:  9:00: partielle Verschattung der Wohnbebauung Victor‐Gollancz‐Straße 4‐10 über  alle Etagen,  12:00: partielle Verschattung der der Wohnbebauung Victor‐Gollancz‐Straße in  den unteren zwei Etagen,  17:00: keine Verschattung durch die Planung, stattdessen Eigenverschattung des  Bestands, bedingt durch die leichte Krümmung der Victor‐Gollancz‐Straße nach  Südwesten.  Der Kopfbau verschattet  um 9:00 und 12:00 das Haus Schwarzwaldstr 39 teilweise,  da es sich dabei aber um ein Bürohaus handelt, kann dies als unproblematisch an‐ gesehen werden.  Am Stichtag 17.1.:  9:00 völlige Verschattung des Bestands bedingt durch die tiefstehende Sonne,  12:00 partielle Verschattung über alle Etagen,  15:00 partielle Verschattung der Wohnbebauung Victor‐Gollancz‐Straße 4‐10 über  alle Etagen durch den Kopfbau.  Die Beeinträchtigung des Bestands an der Victor‐Gollancz‐Straße durch die Ver‐ schattung der Neubebauung bewegt sich in einem vertretbaren Rahmen. Die Ei‐ genverschattung der Bestandsbauten untereinander tragen in erheblichen Um‐ fang zur Gesamtverschattung bei. Durch die Umsetzung von hellen Fassaden bei  dem geplanten Baukomplex wird die Belichtungssituation positiv beeinflusst.  - 32 - 4.8.4 Altlasten  Im gesamten Plangelände sind anthropogene Auffüllungen bekannt. Bei techni‐ schen Untersuchungen wurden lokale, zum Teil nutzungsspezifische, Verunreini‐ gungen angetroffen. Anfallendes Aushubmaterial ist daher abfallrechtlich zu un‐ tersuchen.  Aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchung von 2018 (Geotechnischer Be‐ richt) inkl. orientierender abfalltechnischer Bewertung, die deutlich geringere Be‐ lastungen ergeben hat, als bislang angenommen, ist davon auszugehen, dass keine  Untersuchungen bezüglich des Wirkungspfades Boden‐Mensch erforderlich wer‐ den. Näheres hierzu wird bei Erfordernis im Rahmen des Genehmigungsverfahrens  bzw. im Durchführungsvertrag geregelt.  4.8.5 Kampfmittel  Aufgrund des Ergebnisses einer Luftbildauswertung muss für Teilbereiche der Un‐ tersuchungsfläche mit Bombenblindgängern gerechnet werden. Für die nahegele‐ gene Eisenbahnüberführung sowie die Gleisanlagen sind drei Einzelfunde sowie ein  Bombentrichter nachgewiesen. Für die restlichen Bereiche der Untersuchungsflä‐ che sind keine Blindgänger bekannt. Somit kann eine Kampfmittelbelastung ins‐ gesamt nicht ausgeschlossen werden.  Flächenhafte Untersuchungen im Plangebiet sind bedingt durch Störkörper im Un‐ tergrund nicht anzuraten. Im Vorfeld der Baumaßnahme sind  geeignete Sondie‐ rungsmaßnahmen mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (Regierungspräsidium  Stuttgart) abzustimmen.  4.8.6 Umweltbericht  Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufge‐ stellt. Die Erstellung eines Umweltberichts mit Eingriffs‐/Ausgleichsbilanz ist dabei  nicht erforderlich.   Nach Anlage 1 des UVPG ist unter Ziffer 18.1.2 für Bauvorhaben mit einer Betten‐ zahl  von jeweils insgesamt 100 bis weniger als 300 oder mit einer Gästezimmerzahl  von jeweils insgesamt 80 bis weniger als 200 eine allgemeine Vorprüfung des Ein‐ zelfalles gemäß § 3 c UVPG durchzuführen.   Bei der Vorprüfung ist zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch  die vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs‐ und Verminderungs‐ maßnahmen  offensichtlich ausgeschlossen werden.   Das Planungsbüro Emch + Berger aus Karlsruhe hat eine Allgemeine Vorprüfung  des Einzelfalls durchgeführt. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:  Durch die geplante Baumaßnahme an der Victor‐Gollancz‐Straße ist derzeit kein  UVP‐pflichtiger Sachverhalt erkennbar.   Die artenschutzrechtlichen Belange sind in der Speziellen artenschutzrechtlichen  Prüfung zum  vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellt. Ein entsprechendes  Maßnahmenkonzept ist vorgesehen.   - 33 - Stoffliche Emissionen sind zwar baubedingt (Staub) möglich, können aber durch  geeignete Maßnahmen minimiert werden. Belasteter Boden wird im Zuge der Bau‐ maßnahme ausgetauscht und fachgerecht entsorgt.   Die zu erwartenden Schallemissionen werden im Schalltechnischen Gutachten  aufgezeigt.   Die Berechnungen ergaben, dass durch die vorgesehene Architektur mit abschir‐ menden Wänden in Richtung Bahnlinie, die nach Norden bzw. nach innen liegen‐ den Gebäudefassaden, von den obersten Geschossen abgesehen, keine Über‐ schreitungen der Orientierungs‐ und Immissionsgrenzwerte zu erwarten sind. Ab‐ schirmende Maßnahmen sind für die nach Süden und Westen gerichteten Fassa‐ den nicht möglich. Hier sind aufgrund der somit gegebenen Überschreitungen von  Orientierungs‐/Grenzwerten zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen in Form  von optimierter Grundrissgestaltung und entsprechend schallgedämmten Außen‐ bauteilen erforderlich.   Der Vergleich der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm für das bestehende Um‐ feld mit dem zukünftigen Bauvorhaben und dessen zu erwartender Verkehrserzeu‐ gung und dem bestehenden Zustand, bzw. einem hierfür ermittelten Prognose‐ Nullfall zeigen eine Abnahme der Lärmbelastungen im  Umfeld, die sich durch die  zukünftige Abschirmung der Schienenverkehrsanlagen ergibt. Weitere organisato‐ rische oder bauliche Maßnahmen bzgl. Verkehrslärm auf öffentlichen Flächen, der  durch das Bauvorhaben induziert wird, sind daher nicht erforderlich.   Durch die Betriebsgeräusche auf dem als Gewerbeanlage zu wertenden Bauvorha‐ bens durch z.B. An‐ und Abfahrtverkehr zur Tiefgarage, Geräusche  durch Anliefe‐ rungen oder durch die Schallemissionen von haustechnischen Anlagen auf dem  Dach der Baukörper, ergeben sich im Umfeld im Tageszeitraum keine Überschrei‐ tungen der Immissionsrichtwerte der TA‐Lärm. Im Nachtzeitraum sind ‐ um Über‐ schreitungen der Immissionsrichtwerte der TA‐Lärm zu vermeiden – Anlieferun‐ gen auszuschließen, sowie die Lärmentstehungen der haustechnischen  Anlagen zu  begrenzen, um unzumutbare Lärmbelastungen zu vermeiden.   Für die UVP‐relevanten Kriterien sind insgesamt keine erheblichen Auswirkungen  zu erwarten.   Schutzgutspezifisch sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträch‐ tigungen bereits Bestandteil der Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungs‐ plan.  Eine Verpflichtung auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung be‐ steht nicht.      - 34 - 5. Sozialverträglichkeit   Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die  nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt:  - behindertengerechte Zugänge zu allen Gebäuden,  - Schaffung von zusätzlichem Parkraum für Fahrräder in Bahnhofsnähe durch  Fahrradgarage.    6. Statistik   6.1 Flächenbilanz   Öffentliche Verkehrsflächen  Grundfläche Gebäude   ca.  ca.  0,02 ha  0,60 ha  3 %  83 %  Freiflächen ca. 0,10 ha 14 %  Gesamter Geltungsbereich ca. 0,72 ha 100 %    6.2 Geplante Bebauung    Bruttogrundfläche Hotel  Bruttogrundfläche Bürogebäude  Bruttogrundfläche gesamt  ca.  ca.  ca.  9.147 m²  16.199 m²  25.346 m²      6.3 Bodenversiegelung   Gesamtfläche Plangebiet ca. 0,72 ha 100%  Derzeitige Versiegelung Plangebiet ca. 0,24 ha 33%  Künftige Versiegelung Plangebiet ca. 0,63 ha 88%    7. Kosten   Alle im Zusammenhang durch das Vorhaben verursachten Kosten übernimmt der  Vorhabenträger.    8. Durchführung  Die Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsvertrag  geregelt.  - 35 - B. Hinweise (beigefügt)  1. Versorgung und Entsorgung   Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in  der jeweils gültigen Fassung zu beachten.  Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für  Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz  ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen.  Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht  überschreiten.  Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er‐ schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vor‐ handenen Bäumen einhalten.  2. Entwässerung   Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die  Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende  Grundstücks‐ und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden.  Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicher‐ weise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei star‐ ken Niederschlägen ist ein  Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche  möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigen‐ tümer selbst entsprechend zu schützen.  Der höchste bisher gemessene Grundwasserstand liegt bei ca. 112,10 m + NHN. Es  ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei extrem starken Niederschlägen über ei‐ nen längeren Zeitraum der bisher  ermittelte max. Grundwasserstand überschritten  werden kann.  3. Niederschlagswasser  Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not‐ wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur  Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet  werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen‐ pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens  von Schadstoffen in den Unter‐ grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet wer‐ den.  Das Vorhaben befindet sich in der Schutzzone III A des Wasserwerks Durlacher  Wald. Die Schutzgebietsverordnung ist zu beachten.   Laut Schutzgebietsverordnung Durlacher Wald § 6 ist in der Zone III A das Versi‐ ckern von  Abwasser verboten. Nach § 54 WHG ist Abwasser das von Niederschlä‐ gen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abflie‐ ßende Wasser (Niederschlagswasser). Sollte eine Versickerung des Niederschlags‐ wassers geplant werden, ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Aus‐ nahmegenehmigung von der Schutzgebietsverordnung zu beantragen.  - 36 - 4. Denkmalschutz  Bau‐ und Kunstdenkmalpflege  Im Plangebiet befinden sich zwei Bahnsteigdächer und eine Sandsteinmauer ent‐ lang der Victor Gollancz‐Straße, die als Kulturdenkmale nach § 2 DSchG eingestuft  sind. Diese sind Bestandteile der unter Schutz stehenden Sachgesamtheit Kultur‐ denkmal Hauptbahnhof Karlsruhe. Die denkmalgeschützten Anlagen wurden  nachrichtlich in den zeichnerischen Teil übernommen.  Die Sandsteinmauer ist denkmalpflegerisch zu dokumentieren, ihre Steine sind  fachgerecht aufzuarbeiten und im Umfeld des jetzigen Standortes in die Neube‐ bauung zu integrieren.   Die beiden Bahnsteigüberdachungen bestehen aus insgesamt 7 Stützenträgern  und der darauf befindlichen Bedachung aus asbesthaltigen Wellplatten mit innen‐ liegender Entwässerungsrinne. Die Bedachung selbst stammt nicht aus der ur‐ sprünglichen Bauzeit und ist fachgerecht zu entsorgen.  Die genieteten Stützenträger aus der Bauzeit des Bahnhofes sollen rückgebaut,  fachgerecht aufgearbeitet und in unmittelbarem Bahnhofsumfeld wiedererrichtet  werden. Als zukünftiger Standort ist das Gleis 101 vorgesehen. Durch den Wieder‐ einbau soll die dortige bestehende Überdachung in Richtung Westen vervollstän‐ digt werden.    Der außerhalb des Grundstücks des Vorhabenträgers auf DB‐Gelände befindliche,  östliche Überdachungsteil (Richtung Bahnhofsgebäude) ist zu erhalten und zu Las‐ ten des Grundstückseigners die Bedachung fachgerecht in ursprünglicher Form mit  Holzlattung und Dachpappe zu erneuern.   Im Rahmen der Baumaßnahmen ist zu Lasten des Vorhabenträgers auch ein fach‐ gerechter Teilabbau und  Wiederaufbau an der Originalposition zulässig, die Maß‐ nahmen sind denkmalpflegerisch zu begleiten.   Ergänzende Regelungen erfolgen im Rahmen des Durchführungsvertrags.   Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass vor baulichen Eingriffen, wie auch vor  einer Veränderung des Erscheinungsbildes dieser Kulturdenkmale nach der vorhe‐ rigen Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege eine denkmalrechtliche  Genehmigung erforderlich  ist.  Archäologische Denkmalpflege  Sollten bei der Durchführung der Maßnahme archäologische Funde oder Befunde  entdeckt werden, sind gemäß § 20 DSchG Denkmalbehörde(n) oder Gemeinde  umgehend zu benachrichtigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metall‐ teile, Keramikreste, Knochen etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brand‐ schichten, bzw. auffällige Erdfärbungen) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages  nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denk‐ malschutzbehörde oder das Regierungspräsidium Stuttgart (Ref. 84.2) mit einer  Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkei‐ - 37 - ten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäo‐ logischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu  rechnen.  5. Baumschutz   Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12. Oktober 1996  in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen  (Baumschutzsatzung) verwiesen.   Auf die Beachtung der DIN 18920 Baumschutz auf Baustellen wird hingewiesen.   6. Artenschutz  Rodungszeiten  Sollten Baumfällungen erforderlich sein, sind diese nur zwischen dem 1. Oktober  und 28. Februar, also außerhalb der Fortpflanzungszeit, zulässig. Damit wird eine  erhebliche Störung oder Tötung der streng geschützten Arten bzw. der europäi‐ schen Vogelarten während der Fortpflanzungs‐, Aufzucht‐, Mauser‐, Überwinte‐ rungs‐ und Wanderungszeiten gemäß § 44 Abs. 1 Nr.1 und 2 BNatSchG vermieden.  Vogelschlag  Größere Glasfassaden, stark spiegelnde Scheiben, verglaste Eckausbildungen und  „Durchblicke“ sind zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos zu verringern oder  durch gestalterische Elemente zu gliedern. Im Übrigen wird auf Ziffer  8.2 der pla‐ nungsrechtlichen Festsetzungen verwiesen.  7. Altlasten   Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für  die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein‐ trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un‐ verzüglich der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz, Markgrafen‐ straße 14, 76131 Karlsruhe zu  melden.  8. Erdaushub / Auffüllungen   Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür ver‐ wendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimen‐ gungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern.  Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutz‐ge‐ setz) vom 17.  März 1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen.  9. Private Leitungen   Private Leitungen zur Entwässerung des südlich gelegenen Bahngeländes im west‐ lichen Teil des Grundstückes sind bekannt und dürfen zu Lasten des Vorhabenträ‐ gers bei entsprechendem Funktionserhalt verlegt bzw. auf neue Trassen umge‐ schlossen werden. Im Übrigen sind private Leitungen  von der Planung nicht erfasst.  10. Barrierefreies Bauen   In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern  sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO).  - 38 - 11. Erneuerbare Energien  Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er‐ neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuer‐ bare‐Energien‐Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er‐ neuerbarer Wärmeenergie in Baden‐Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen.  12. Kampfmittel  Aufgrund des Ergebnisses einer Luftbildauswertung muss für Teilbereiche der Un‐ tersuchungsfläche mit Bombenblindgängern gerechnet werden. Für die nahegele‐ gene Eisenbahnüberführung sowie die Gleisanlagen sind drei Einzelfunde sowie ein  Bombentrichter nachgewiesen. Für die restlichen Bereiche der Untersuchungsflä‐ che sind keine Blindgänger bekannt. Somit kann eine Kampfmittelbelastung ins‐ gesamt nicht ausgeschlossen werden.  Flächenhafte Untersuchungen der Fläche sind bedingt durch Störkörper im Unter‐ grund nicht anzuraten. Im Vorfeld der Baumaßnahme sind geeignete Sondierungs‐ maßnahmen mit der zuständigen Behörde abzustimmen.     - 39 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften   des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und  zeichnerischen Regelungen     Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß §§ 9, 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der  Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtli‐ che Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5.  März 2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416) jeweils einschließlich späterer Änderun‐ gen und Ergänzungen.     In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt:     I. Planungsrechtliche Festsetzungen  1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen   Im Rahmen der Ziffern 2 bis 10 und der Planzeichnung (IV) sind auf der Basis des  Vorhaben‐ und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließlich die baulichen  und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchfüh‐ rungsvertrag verpflichtet.    2. Art der baulichen Nutzung   Zulässig sind:   Büro‐ und  Geschäftsgebäude,   Betriebe des Beherbergungsgewerbes,   nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe. Folgende Sortimente sind ausge‐ schlossen:  - Parfümeriewaren,  - Sanitäts‐ und Orthopädiebedarf,  - Bücher,  - Spielwaren, Baby‐ u. Kinderartikel (kleinteilig),  - Oberbekleidung, Wäsche, Strümpfe, Kürschnerwaren,  - Schuhe,  - Leder‐ und Modewaren (Handtaschen, Reisegepäck, Schirme, Accessoires  usw.),  - Sportartikel und ‐bekleidung,   - Elektrokleingeräte (Haus‐ und Küchengeräte, Geräte zur  persönlichen  Pflege),  - 40 - - Telekommunikationsgeräte / ‐zubehör,  - Unterhaltungselektronik (Fernseh‐,Hifi‐, Videogeräte usw.), Ton‐ und Bild‐ träger, Computerspiele, Fotogeräte / Fotobedarf,  - Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik, Flecht‐ und Korbwaren,  - Geschenk‐ und Dekorationsartikel, Kunstgewerbe,  - Antiquitäten, Kunstgegenstände,  - Heimtextilien, Gardinen / Vorhänge,  - Stoffe, Wolle, Handarbeitsbedarf, Nähmaschinen,  - Optik, optische Erzeugnisse, Hörgeräteakustik,  - Uhren, Schmuck, Gold‐ und Silberwaren,  - Sammlerbedarf (Antiquariat, Philatelie, Numismatik usw.).   Schank‐ und Speisewirtschaften,   Fahrradgaragen,   die zu den oben genannten Nutzungen gehörigen Nebenanlagen, Garagen und  Stellplätze.    3. Maß der baulichen Nutzung   Die Wandhöhe ist das Maß zwischen der im zeichnerischen Teil festgesetzten Be‐ zugshöhe und dem oberen Abschluss der Wand (Attika).  Die im zeichnerischen Teil festgesetzte maximale Wandhöhe darf auf einer Fläche  von maximal 30 % der Dachflächen durch technische Anlagen bis zu einer Höhe von  maximal 3,5 m überschritten werden. Mit Ausnahme der erforderlichen Aufbauten  für Aufzüge müssen die Dachaufbauten mindestens um das Maß ihrer Höhe von  der  Attika zurückversetzt werden.    4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Abstandsflächen  4.1 Abweichende Bauweise  In der abweichenden Bauweise dürfen die Gebäude auch ohne seitlichen Grenzab‐ stand errichtet werden. Gebäudelängen über 50 m sind zulässig.  4.2 Überbaubare Grundstücksflächen  Die Baugrenzen dürfen durch untergeordnete Bauteile bis zu einer Breite von 5 m  und einer Tiefe  von 1,5 m überschritten werden.  4.3 Abstandsflächen  Die Abstandsflächen werden auf 0,125 der Wandhöhe festgesetzt.  In dem im zeichnerischen Teil festgesetzten Bereich der Grenze des Plangebiets  dürfen Gebäude auch ohne Einhaltung der Abstandsflächen errichtet werden.  - 41 - 5. Stellplätze und Garagen   Garagen und Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.    6. Nebenanlagen   Nebenanlagen im Sinne von § 14 Absatz 1 BauNVO sind nur innerhalb der überbau‐ baren Flächen zulässig.    7. Pflanzgebote   7.1 Dachbegrünung  Bereiche mit intensiver Begrünung  Dachflächen (bis 5° Neigung) in Bereichen, in denen im zeichnerischen Teil eine  maximale Wandhöhe von 6,70 m festgesetzt ist, sind intensiv zu begrünen. Davon  ausgenommen sind Flächen für Dachterrassen und technische Anlagen, deren An‐ teil maximal 35% der Gesamtfläche einnehmen dürfen.   Pro 3 m² der intensiv zu begrünenden Dachflächen ist mindestens ein Strauch zu  pflanzen.  Die Schichtstärke  des durchwurzelbaren Substrats muss oberhalb der Drän‐ und  Filterschicht in gesetztem Zustand mindestens betragen:    40 cm bei Rasen,   60 cm bei Sträuchern,   90 cm bei Bäumen (im Kronentraufbereich des ausgewachsenen Baumes).  Die intensiv begrünten Dachflächen sind zu bewässern.  Bereiche mit extensiver Begrünung  Die sonstigen Dachflächen von Flachdächern und flach geneigten Dächern (bis 5°  Neigung) sind extensiv mit einer Mischung aus Gräsern und Kräutern gemäß Ar‐ tenverwendungsliste zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten.   Die Dachflächen im Bereich technischer Anlagen und Dachterrassen sind hiervon  ausgenommen. Der Anteil der Dachterrassen und technischen Anlagen darf 40%  der extensiv zu begrünenden Dachflächen nicht  überschreiten. Die Schichtstärke  des durchwurzelbaren Substrats muss oberhalb der Drän‐ und Filterschicht min‐ destens 12 cm in gesetztem Zustand betragen.    Artenverwendungsliste Dachbegrünung  Kräuter (Anteil 60 %):  Wissenschaftl. Name:    Deutscher Name:  Allium schoenoprasum      Schnittlauch  Anthemis tinctoria      Färber‐Kamille  - 42 - Anthyllis vulneraria      Wundklee  Campanula rotundifolia.    Rundblättrige Glockenblume  Centaurea jacea ssp. ang.    Schmalblättrige Wiesen‐Flockenblume  Dianthus armeria     Rauhe Nelke  Dianthus deltoides      Heide‐Nelke  Echium vulgare     Natternkopf  Euphorbia cyparissias    Zypressen‐Wolfsmilch  Helianthemum nummular    Sonnenröschen  Hieracium pilosella      Kleines Habichtskraut  Jasione montana     Berg‐Sandglöckchen  Potentilla tabernaemonta.    Frühlings‐Fingerkraut  Scabiosa columbaria      Tauben‐Skabiose  Sedum acre     Scharfer Mauerpfeffer  Sedum album     Weißer Mauerpfeffer  Sedum sexangulare      Milder Mauerpfeffer  Silene nutans     Nickendes Leimkraut  Silene vulgaris     Gemeines Leimkraut  Thymus pulegioides      Gewöhnlicher Thymian    Gräser (Anteil 40%):  Wissenschaftl. Name:      Deutscher Name:  Briza media     Zittergras  Carex flacca    Blaugrüne Segge  Festuca guestfalica   Harter Schafschwingel    7.2 Pflanzgebote für Bäume  Allgemeines  Für Bäume auf  befestigten Flächen sind offene Baumscheiben von mind. 10 m² vor‐ zusehen und eine mit Substrat nach Angaben der Forschungsgesellschaft Land‐ schaftsentwicklung und Landschaftsbau 1  zu verfüllende Baumpflanzgrube von  mind. 12 m³ Größe und einer Tiefe von 1,50 m. Der Stammumfang großkroniger  Bäume hat 20 ‐ 25 cm zu betragen, der mittelkroniger 18 – 20 cm. Die Bäume sind  1 Liegen beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau (Offenlage), 76133 Karlsruhe aus und können dort während der Dienststunden (08.30 Uhr – 15.30 Uhr) eingesehen werden. - 43 - mit einem Dreibock und langhaftender elastischer Stammschutzfarbe zu verse‐ hen, welche die Rinde vor dem Aufplatzen schützt.  Die Baumpflanzungen sind bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Die im zeichneri‐ schen Teil festgesetzten Pflanzstandorte dürfen um bis zu 5 m verschoben werden.  Baumpflanzung im Hofbereich des Hotels  An der im zeichnerischen Teil festgesetzten Stelle ist ein Laubbaum der Art „Liqui‐ dambar styraciflua“ (Amberbaum), Mindestgröße 5x v., STU. 30‐35, zu pflanzen.   Baumpflanzungen im Bereich der CEF‐Fläche  An den im zeichnerischen Teil festgesetzten Stellen sind Laubbäume der Art Car‐ pinus betulus ‚fastigiata‘ (Hainbuche), 4xv, STU 18‐20, zu pflanzen.     8. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo‐ den, Natur und Landschaft  8.1 Vergrämung der Mauereidechsen  Die Mauereidechsen müssen gemäß Darstellung in Abb. 1 vor einer Flächeninan‐ spruchnahme aus dem unmittelbaren Eingriffsbereich vergrämt werden (Flächen‐ größe ca. 1250 m²). Die Vergrämung in die CEF‐Flächen kann zeitnah  nach dem  witterungsabhängigen Beginn der Aktivitätsphase der Eidechsen durchgeführt  werden (Mitte/Ende März bis Anfang/Mitte April). Alternativ ist die Vergrämung  auch nach dem Schlupf der Jungtiere aber vor Ende der Aktivitätszeit (Mitte August  bis Mitte September) möglich.  Im Anschluss an die Vergrämung durch Auslegen einer blickdichten Folie über ei‐ nen Zeitraum von  mindestens zwei bis drei Wochen, ist gemäß  Abb. 1 ein Reptili‐ enschutzzaun zur Abgrenzung der Eingriffsflächen zu errichten. Die Vergrämung  erfolgt in Flächen, die als Lebensraum für Mauereidechsen geeignet sind (CEF‐Flä‐ che). Diese Flächen sind durch einen Pflegeschnitt aufkommender Pioniergehölze  im Winter vor der Vergrämung strukturell aufzuwerten.  Nach Aufstellen  des Reptilienzaunes und Entfernen der Vergrämungsfolie sind die  Eingriffsbereiche auf verbliebene Mauereidechsen zu kontrollieren. Die ggf. noch  vorhandenen Tiere sind abzufangen und hinter den Reptilienzaun zu verbringen.   Der Reptilienschutzzaun ist aus glattem Folienmaterial herzustellen, und grenzt  sowohl das Baufeld als auch den Bereich der temporären Flächeninanspruchnahme  ab, so dass ein Einwandern  der Eidechsen in diese Flächen verhindert wird. Die  Länge des Reptilienzaunes beträgt rund 200 m.   8.2 Maßnahmen gegen Vogelschlag  Für die transparenten Elemente der nach Süden orientierten Lärmschutzwände ist  zur Vermeidung von Vogelschlag eine hoch wirksame Markierung zu verwenden.  Die Lärmschutzwände sind so zu konstruieren, dass sie keine Barriere für  Kleintiere  darstellen.  - 44 - 8.3 CEF‐Maßnahmen für Mauereidechsen  Vor Beginn der Baumaßnahmen sind folgende Maßnahmen durchzuführen:  Gemäß Darstellung auf Abb. 1 sind auf der im zeichnerischen Teil mit dem Ein‐ schrieb „CEF 1“ festgesetzten Fläche zwei Steinriegel mit begleitenden Sandlinsen  herzustellen. Der umgebende Vegetationsbestand ist durch regelmäßige Schnitt‐ maßnahmen offen zu halten und durch Entnahme des Schnittgutes auszuhagern  mit dem Ziel, eine lichte Vegetationsbedeckung zu entwickeln.  Die Fläche zwischen altem und neuem Bahnsteig ist von der sich ausbreitenden  Gehölzsukzession freizustellen und als Pflegeschnitt von aufkommenden Pionier‐ gehölzen und Buschwerk zu befreien. Als Pflegemaßnahme ist mindestens zwei‐ mal jährlich eine Mahd durchzuführen.  8.4 Artenschutzmaßnahme A1  Die im zeichnerischen Teil mit dem Einschrieb „A1“ festgesetzte Fläche ist nach  Abschluss der Baumaßnahme eidechsengerecht umzugestalten.   Hierzu ist das Gelände entlang des Gehweges durch eine flankierende Bruchstein‐ mauer oder eine Gabionenreihe abzugrenzen.   Die heute auf Niveau der Victor‐Gollancz‐Straße liegende Fläche ist mit Schroppen  zu hinterfüllen, mit  Rohbodenmaterial abzudecken und mit Sandlinsen zu ergän‐ zen. Im Verlauf des bestehenden Böschungsanstiegs ist das Gelände durch zwei  weitere Gabionenreihen zu terrassieren, die ebenfalls mit Schroppen hinterfüllt  und mit Rohbodenmaterial abgedeckt werden müssen.     - 45 -    Abb. 1 Maßnahmen zum Artenschutz    8.5 Insektenfreundliche Beleuchtung  Für die Außenbeleuchtung sind insektenfreundliche Leuchtmittel (1. Priorität:  LED, 2. Priorität: Natriumniederdrucklampen) mit niedriger Lichtpunkthöhe und  primär nach unten gerichteter Beleuchtung zu verwenden. Die Leuchtengehäuse  sind gegen das Eindringen von Spinnen und Insekten zu schützen, die Oberflächen‐ temperatur der Leuchtgehäuse darf 60° C nicht übersteigen.  - 46 - 9. Immissionsschutz  9.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen  Auf den im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen sind Lärmschutzwände in  transparenter Ausführung mit der im zeichnerischen Teil festgesetzten Höhe zu er‐ richten. Abweichungen von der festgesetzten Höhe bis zu 1 m sind zulässig.  9.2 Passive Schallschutzmaßnahmen  Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden sind die Außenbauteile der Auf‐ enthaltsräume mindestens gemäß den Anforderungen der in Abb. 2 und Abb. 3  dargestellten Lärmpegelbereiche nach der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau"  vom Juli 2016 entsprechend nachfolgender Tabelle auszubilden.    Die der Planung zugrunde liegenden DIN‐Vorschriften können im Stadtplanungs‐ amt der Stadt Karlsruhe, Lammstraße 7, 76124 Karlsruhe,  1. OG, Zimmer D 116 ein‐ gesehen werden.  Für Außenbauteile und Aufenthaltsräume sind unter Berücksichtigung der Raum‐ arten und Nutzungen die nach der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, 2016‐07)  aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzuhalten. Die Schall‐ schutzklassen der Fenster ergeben sich aus dem Lärmpegelbereich nach Tabelle 7  der DIN  4109 und der VDI Richtlinie 2719, Tabelle 2, in Abhängigkeit von Fenster‐  und Wandgrößen aus den in Abb. 3 und Abb. 4 festgesetzten Lärmpegelbereichen.  Im Lärmpegelbereich IV oder höher sind Fremdbelüftungen ohne Eigengeräusch  vorzusehen.  Hiervon kann nach § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise abgewichen werden, wenn  im baurechtlichen Verfahren nachgewiesen wird,  dass geringere Lärmpegelberei‐ che an den Fassaden vorliegen. Die Anforderungen an die Schalldämmung der  - 47 - Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert  werden.    Im gesamten Plangebiet ist an Schlafräumen der Gebäude die Belüftung zu si‐ chern, und zwar:     durch die Verwendung fensterunabhängiger schallgedämmter Lüftungsein‐ richtungen oder gleichwertiger Maßnahmen bautechnischer Art, die eine  ausreichende Belüftung sicherstellen,   durch Anordnung der Fenster an einer geringer schallbelasteten Fassade oder   durch eine geeignete Eigenabschirmung der Fenster.    Außenwohnbereiche sind unzulässig.  Sofern für die einzelnen Gebäudefronten oder Außenbereiche im Einzelfall gerin‐ gere Lärmpegelbereiche nachgewiesen werden, die z. B. zukünftig durch abschir‐ mende Bauten entstehen, können für die Außenbauteile entsprechend geringere  Schalldämmmaße berücksichtigt werden.                             - 48 -   Abb.2       - 49 -   Abb.3     10. Leitungsrechte  Die im zeichnerischen Teil mit „L“ festgesetzte Fläche wird mit einem Leitungs‐ recht zu Gunsten des Versorgungsträgers belegt. Sie ist von baulichen Anlagen frei  zu halten.  - 50 - II. Örtliche Bauvorschriften    1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen  1.1 Dächer   Zulässig sind Flachdächer bis zu einer Dachneigung von 5°. Für untergeordnete Bau‐ teile und Nebenanlagen sind auch abweichende Dachformen und Neigungen zulässig.  2. Werbeanlagen   Werbeanlagen sind genehmigungspflichtig. Sie sind nur am Gebäude, an der Fas‐ sade des Erdgeschosses/Sockelgeschosses und unter Einhaltung folgender  Größen  zulässig:   Einzelbuchstaben bis max. 1,0 m Höhe und Breite,   Sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und der‐ gleichen) bis zu einer Fläche von 1,00 m²,   Die Oberkante der Werbeanlage darf den oberen Wandabschluss des Erd‐ geschosses/Sockelgeschosses nicht überschreiten.  Außerdem ist je aufsteigendem Bauteil (Punkthaus) je eine Werbeanlage an  höchs‐ tens drei Gebäudeseiten zulässig. Im Bereich des Hotels darf die Ansichtsfläche 9  m², im Übrigen 4 m² nicht überschreiten. Die Werbeanlagen sind auf Wandflächen  unterhalb des oberen Abschlusses der Wandanzuordnen und dürfen nicht über  diese hinausragen.  Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare  Werbeträger und solche mit  wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybea‐ mer oder Ähnliches.  Im Bereich des Hotels ist maximal eine freistehende Werbestehle zulässig. Diese  darf maximal 3,0 m hoch und 0,7 m breit sein.  3. Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze   nicht überbaubare Flächen   3.1 Einfriedigungen   Einfriedigungen sind nur entlang der südlichen Grenze (Grenze zu den Gleisflä‐ chen) zulässig.  Einfriedigungen  sind nur als Metallgitterzäune bis zu einer Höhe von maximal 2 m  zulässig.   3.2 Abfallbehälterstandplätze   Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und We‐ gen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen ist.  - 51 - 3.3 Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen  Die nicht überbaubaren privaten Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für  Stellplätze, Zugänge und Nebenanlagen benötigt werden, zu begrünen und als  gärtnerische Anlagen dauerhaft zu unterhalten.   4. Außenantennen  Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne  zulässig.  5. Niederspannungsfreileitungen   Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig.      III. Sonstige Festsetzungen  (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen)  Die Anlagen – Vorhaben‐ und Erschließungsplan – sind bindender Bestandteil die‐ ses vorhabenbezogenen Bebauungsplans.    Der am 8. Oktober 1909 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 81 „Gelände zwi‐ schen Hirschstraße und Bahnhofstraße“, der am 20. März 1913 in Kraft getretene  Bebauungsplan Nr. 116 „Am Stadtgarten, Poststraße, Karl‐Hoffmann ‐Straße“ so‐ wie der am 15. August 1958 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 272 „Am Albtal‐ bahnhof zwischen Karl‐, Ebert‐, Albtal‐ und Marie‐Alexandra‐Straße“ werden in  den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt wer‐ den.     - 52 - IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung                                                                  - 56 - Anlage zur Begründung:  Vorstudie Haltestellen     2.992.99 3.503.50 H O T E LH O T E L E I N F A H R TE I N F A H R T 6,10m6,10m Mast DBMast DB TGTG AnlieferungAnlieferung HotelHotel HaupteingangHaupteingang HotelHotel HaupteingangHaupteingang Büro 2Büro 2 HaupteingangHaupteingang Büro 1Büro 1 THTH 30.0030.00 30.0030.00 30.0030.00 30.0030.00 2.502.50 mindestensmindestens LageplanLageplan Maßstab:Maßstab: 1:5001:500 KOEHLER & LEUTWEINKOEHLER & LEUTWEIN Ingenieurbüro für VerkehrswesenIngenieurbüro für Verkehrswesen Greschbachstraße 12Greschbachstraße 12 ·· 76229 Karlsruhe76229 Karlsruhe Tel: 0721-96260-0 Tel: 0721-96260-0 ·· mail@koehler-leutwein.demail@koehler-leutwein.de bearbeitetbearbeitet DatumDatumNameName Stadt KarlsruheStadt Karlsruhe Victor-Gollancz-StraßeVictor-Gollancz-Straße VorstudieVorstudie - 58 -   Anlage:  Vorhaben‐ und Erschließungsplan    Bestehend aus:      Plan 1‐2:     Perspektiven  Plan 3:     Übersichtsplan  Plan 4:     Bestandsplan  Plan 5:     Lageplan  Plan 6‐11:   Grundrisse   Plan 12‐15:  Ansichten  Plan 16‐19:  Schnitte    Stellplatzberechnung      Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 1 KOHLBECKER vielmo architekten Blick vom Bahnhofsplatz Richtung Victor-Gollancz-Straße Visualisierung Entwurf o.M. Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 2 KOHLBECKER vielmo architekten Blick vom Albtalbahnhof Richtung Victor-Gollancz-Straße Visualisierung Entwurf o.M. Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 3 KOHLBECKER vielmo architekten Strukturplan Übersichtsplan Entwurf o.M. Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 4 KOHLBECKER vielmo architekten PLANINHALT PROJEKT: BAUHERR: MASSSTAB: DATUM: GEZ.: ARCHITEKT: [Layouttitel] 1:100 Layout Plan A3 3371/3 3371/4 3371/2 6082/2 19917/8 6059 9305/2 6063/6 19917/9 3371/5 6065 6063/3 6065/1 19917/7 6063/1 6058 19917/5 6063/2 19917/4 19917/6 8 32 4 34 79a 9 16 6 10 1 14 39 37 33 70 3 35 3371/3 3371/2 19917/8 6082/2 19917/10 19917 2366/13 19917 Albtalbahnhof Ghs Btrg Whs Kiosk BVK ANL HDL S Whs ANL Tgar Whs BVK Whs Whs WGhs WGhs WBF HDL BVK Btrg Btrg Victor-Gollancz-Straße WBF ANL Whs Btrg WGhs WBF WBF HDL S Tgar Schwarzwaldstraße Ghs Btrg Ghs S S WBF BVK BVK Beiertheimer Allee HDL Hotel WBF Büro Hotel Tgar Btrg Btrg Whs Gar BVK Btrg BVK BVK Schwarzwaldstraße BVK Bahnhofplatz Trafo Bahnhofplatz 121.31 121.33 121.28 121.21 Kante Überdachung Bahnsteigkante Entwässerungsrinne vorhandene Entwässerungskanal Bestand Bestandsplan mit Geltungsbereich Bestandsplan Entwurf 6082/2 19917 o.M. Schwarzwaldstraße 19917/9 Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 5 KOHLBECKER vielmo architekten Lageplan Entwurf o.M. Schwarzwaldstraße Victor-Gollancz-Straße Anlieferung Garage Lageplan mit Dachaufsicht Anlieferung Hotel VII Büro/Gewerbe +28,10m + Tech VI Büro +24,40m + Tech. VII Büro +28,10m+ Tech. VI Büro +24,40m + Tech. VIII Hotel +27,50m + Tech. Hotelvorplatz begrünte Dachfläche I-TH +5,00 -5,50m Bürogarten I +5,00 - 5,50m I +5,00 - 5,50m Haupteingang Büro 1 Haupteingang Büro 2 Haupteingang Hotel Terrasse Lichtschacht A A B B C C D D VORFAHRT Terrasse Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 6 KOHLBECKER vielmo architekten 15.00% 15.00% 1 6 . 7 1 m ² N S H V -/ A V 13.24 m² Logistik-Lager 14.94 m² NSHV-/AV 6.07 m² BOS-Z1 1 1 . 6 6 m ² N S H V - / A V 1 0 . 4 7 m ² N S H V - / S V 1 0 . 4 6 m ² N S H V -/ T G 3.08 m² BOS-Z1 37.29 m² Kältetechnik 6 9 . 5 1 m ² H e i zu n g st e ch n i k 775.38 m² Garage 6.54 m² TGA Schacht 65.79 m² Flur 1 5 . 4 2 m ² S c h l e u s e 13.82 m² Archiv 38.58 m² Fremdfirma 20.19 m² Schmutzwäsche 41.57 m² Wäschelager 8.36 m² Waschmaschine 3.91 m² WC H. 10.71 m² Umkleide H 4.06 m² WC D. 32.33 m² Flur 5 . 4 4 m ² S c h l e u s e 1 0 . 2 0 m ² M o b i l f u n k 6 . 3 9 m ² S c h l e u s e 22.49 m² MSHV-Raum 5 . 9 8 m ² T r a f o H o t e l 3 . 0 0 m ² Z B 1 2 . 8 9 m ² H A R W a s s e r 1 9 . 4 6 m ² H A R F W 26.98 m² Enthärtung 21.83 m² Fettabs. H 2 64 . 19 m ² RL T Ho t e l 13.98 m² Lager 16.18 m² Werkstatt 2.64 m² WC Weiss 8. 90 m ² A u f z u g 4.59 m² Aufzug 17 . 19 m ² F e t t a b s . C 13.98 m² Lager 2.64 m² WC Weiss 3. 35 m ² T e c h n i k 7 . 1 2 m ² T ra f o B ü r o 2 7 . 4 3 m ² P r o v i d e r 2 28.75 m² Flur 5 . 3 2 m ² T G A S c h a c h t 829.12 m² Garage 751.00 m² Garage 10 . 73 m ² F l u r 1 1 . 2 8 m ² F l u r 11 . 38 m ² A u f z u g 5. 32 m ² T G A S c h a c h t 16.83 m² HAR FW 21.61 m² Sanitär 8 . 6 2 m ² P ro v i d e r 2 9 . 4 0 m ² P ro v i d e r 1 2.99 m² HAR 5 . 4 9 m ² B MZ 21.73 m² Schwachstr. 4 . 9 9 m ² Z B 13.44 m² HAR W 13.86 m² HA Wa 128.56 m² Sprinklerbehälter 51.37 m² Heizung 72.90 m² Lager/ZBV 1 2 . 5 5 m ² F l u r 11.37 m² Aufzug 23.33 m² Flur 2. 78 m ² H A R 7. 74 m ² M o b i l f u n k 7. 01 m ² B M Z 1 1 . 8 5 m ² S c hw a c h s t r . 3.29 m² ZB 8 . 5 6 m ² P r ov i d e r 1 + 2 16.50 m² HA FW 32.39 m² TH1 2 0. 4 1 m ² T H 2 2 9 . 8 5 m ² T H 1 29 . 85 m ² T H 2 29.96 m² TH1 41.96 m² Flur 35.93 m² Sprinklerzentrale 123456789101112131415 27282625242322212019181716 121110987654 3 2 1 13141516171819202122232425 2 6 2 7 2 8 2 9 25.52 m² Baumquartier 3.89 m² Vorraum Du D 6. 36 m ² S c h a c h t 678954321 14.98 m² Sanitärzentr. 1 1 . 3 8 m ² A u f z u g 36.38 m² Tiefgarage Service 338.89 m² Lüftung und Kältezentrale 8.42 m² Hebeanlage 5 . 1 5 m ² B O S -Z 1 1.88 m² Schacht TGA 6 . 7 6 m ² D u s c h e / U m k l e i d e D 1 . 4 4 m ² F l u r 6 . 6 0 m ² D u s c h e / U m k l e i d e H 4 7 . 5 9 m ² F a h rr a d p . 2 9 . 4 0 m ² Mo b i l f u n k 8.33 m² ELT-Raum 121918171615141312 1 0 1 1 5 . 2 5 m ² P r o v i d e r 1 4 . 0 0 m ² H A R 20 93.36 m² Heizung 196.13 m² ZBV 24.63 m² Hebe T 1.48 m² TGA Schacht 24.64 m² Hebe T 1.48 m² TGA Schacht 126.65 m² Garage 1.95 m² Steuerung Aufzug 3 3 . 9 2 m ² F a h rr a d p . 1 3.89 m² Vorraum Du H 10.71 m² Umkleide D 1 3 . 1 1 m ² S c h w a c h s t r . 1. 50 m ² G a r a g e n s c h a c h t 3.11 m² Schacht 2.81 m² Schacht 2.06 m² Schacht 2.06 m² Schacht 3.90 m² Schacht 36.11 m² Sprinklerzentrale Grundriss Entwurf o.M. Grundriss Ebene -1 Tiefgarage Tiefgarage Tiefgarage Tiefgarage Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 7 KOHLBECKER vielmo architekten Grundriss Ebene 0 Grundriss Entwurf o.M. Victor-Gollancz-Straße 116,30 NHN Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 8 KOHLBECKER vielmo architekten Grundriss Ebene 1 Grundriss Entwurf o.M. Victor-Gollancz-Straße Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 9 KOHLBECKER vielmo architekten Grundriss Ebene 2 Grundriss Entwurf o.M. Luftraum über OG1 Luftraum über OG1 Luftraum über OG1 Luftraum über OG1 25.65 m² TH 2 3 3 . 8 5 m ² K o n f e re n z 2 5 . 9 3 m ² B ü ro 1 3 . 2 1 m ² B ü ro 1 2 . 7 4 m ² B ü ro 1 0 . 7 4 m ² B ü ro 1 0 . 7 9 m ² B ü ro 1 9 . 5 3 m ² B ü ro 1 9 . 5 3 m ² B ü ro 1 9 . 3 5 m ² B ü ro 4 0 . 0 4 m ² B e s p r e c h u n g 7.74 m² ELT 46.26 m² TH 3 18.55 m² Büro 18.55 m² Büro 18.55 m² Büro 18.55 m² Büro 18.55 m² Büro 18.55 m² Büro 1 0 . 7 4 m ² B ü r o 1 0 . 7 8 m ² B ü r o 1 0 . 7 8 m ² B ü ro 20.56 m² Büro 10.77 m² Kopierraum 20.78 m² Büro 7 . 4 4 m ² E L T 2 . 5 0 m ² A b s t e l l 4 . 5 5 m ² T G A S c h a c h t 1 1 . 3 8 m ² A u f z u g 2 9 . 8 5 m ² T H 1 7 . 4 4 m ² E L T 4 . 1 9 m ² W C H . 1 . 8 0 m ² W C - D 1 . 8 0 m ² W C -D 4 . 0 0 m ² W C -H 4 . 5 5 m ² T G A S c h a c h t 1 1 . 3 8 m ² A u f z u g 2 9 . 8 5 m ² T H 2 2 . 5 0 m ² A b s t e l l 5.75 m² WC Beh. 1 9 . 5 3 m ² B ü r o 1 9 . 3 3 m ² B ü r o 39.21 m² Besprechung 1 9 . 5 3 m ² B ü r o 1 9 . 5 3 m ² B ü r o 25.20 m² TH 1 1 0 . 7 9 m ² B ü r o 1 2 . 8 6 m ² B ü r o 9 . 5 8 m ² E L T 5 . 1 5 m ² T G A S c h a c h t 5 . 1 5 m ² T G A S c h a c h t 2 5 . 9 0 m ² B ü r o 3 2 . 9 4 m ² B e s p re c h u n g 1 9 . 8 3 m ² B ü r o 1 6 . 7 5 m ² B ü r o 1 0 . 7 9 m ² B ü r o 21.38 m² Büro 10.77 m² Kopierraum 20.78 m² Büro 3 5 . 4 1 m ² P a u s e n r. 1 6 . 7 5 m ² B ü ro 1 9 . 9 3 m ² B ü ro 12.47 m² Pausenr. 3 3 . 1 6 m ² P a u s e n r. 17.57 m² Housekeeping 19.31 m² Techniker 10.55 m² TGA-Schacht 4.59 m² Aufzug 9.56 m² Flur 22.90 m² TH 1 9.04 m² TH 4 1.08 m² ELT 4.95 m² ELT-Raum 8 . 9 0 m ² A u f z u g 1 9 . 7 3 m ² Z i mm e r 2.64 m² TGA Schacht 2 3 . 8 0 m ² T H 2 1 . 3 0 m ² T G A S c h a c h t 6 . 3 6 m ² S c h a c h t 62.63 m² Flur 4 . 0 7 m ² E L T 0 . 7 6 m ² T G A S c h a c h t 1 5 . 7 6 m ² T H 3 1 6 . 1 5 m ² Z i mm e r 1 5 . 8 5 m ² Z i mm e r 1 5 . 9 5 m ² Z i mm e r 1 6 . 1 4 m ² Z i mm e r 2 0 . 6 2 m ² Z i mm e r 1 6 . 0 9 m ² Z i mm e r 1 6 . 3 7 m ² Z i mm e r 3 . 1 5 m ² B a d 3 . 2 2 m ² B a d 3 . 2 2 m ² B a d 3 . 2 2 m ² B a d 3 . 2 2 m ² B a d 3 . 2 2 m ² B a d 3 . 2 2 m ² B a d 3 . 2 2 m ² B a d Luftraum über OG1 Luftraum über OG1 16.00 m² Zimmer 16.17 m² Zimmer 16.00 m² Zimmer 20.77 m² Zimmer 5.48 m² Bad 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 2 0 . 2 1 m ² B ü ro 5 . 1 0 m ² W C D . 6 . 5 4 m ² W C H . 9.99 m² Think T. 9.49 m² Think T. 4.18 m² Lager 8.87 m² ELT 7.09 m² Copy 5 . 4 5 m ² V o rr. W C -D 3 . 0 7 m ² V o rr. W C -H 3 . 3 7 m ² P u Mi 7.31 m² WC H 2.65 m² Vorr WC-H 29.35 m² Pausenraum 34.63 m² Flur 1 4 . 7 5 m ² B ü ro 4 1 . 1 5 m ² F l u r 1 9 . 9 4 m ² B e s p re c h u n g 2 4 . 4 3 m ² B ü ro 8 2 . 8 1 m ² B ü ro O p e n S p a c e 2 3 . 3 5 m ² P a u s e n r a u m 2 3 . 1 1 m ² B e s p re c h u n g 7.42 m² WC D 2.65 m² Vorr. WC-D 11.14 m² Büro 18.05 m² Büro 3.50 m² Schacht TGA 3.65 m² Schacht TGA 1 5 . 7 6 m ² L a g e r 1 0 . 8 7 m ² L a g e r 1 3 . 6 9 m ² E L T . 11.87 m² Büro 0 . 4 5 m ² E L T S c h a c h t OK Glasaufzug OK Decke Windfang 18.94 m² Pausenr. 11.37 m² Aufzug 6.75 m² Etagen-Office 8 3 . 9 8 m ² B ü ro 21.16 m² Besprechung 1 . 8 0 m ² W C - D 1 . 8 0 m ² W C - D 4 . 1 9 m ² W C - H 4 . 0 0 m ² W C - H Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 10 KOHLBECKER vielmo architekten Grundriss Regelebene Grundriss Entwurf o.M. 11.37 m² Aufzug 16.00 m² Zimmer 16.17 m² Zimmer 3.22 m² Bad 24.38 m² Zimmer 5.86 m² Bad 5.04 m² ELT-Raum 4.59 m² Aufzug 23.05 m² TH 1 1 6 . 1 5 m ² Z i mm e r 1 5 . 8 5 m ² Z i mm e r 1 5 . 9 5 m ² Z i mm e r 1 6 . 1 4 m ² Z i mm e r 2 0 . 6 2 m ² Z i mm e r 1 6 . 0 9 m ² Z i mm e r 8.90 m² Aufzug 1 9 . 7 5 m ² Z i mm e r 3 . 1 5 m ² B a d 3 . 2 2 m ² B a d 3 . 2 2 m ² B a d 3 . 2 2 m ² B a d 3 . 2 2 m ² B a d 3 . 2 2 m ² B a d 3 . 2 2 m ² B a d 2 3 . 8 0 m ² T H 2 6 . 3 6 m ² S c h a c h t 16.00 m² Zimmer 16.17 m² Zimmer 16.00 m² Zimmer 16.18 m² Zimmer 16.00 m² Zimmer 16.17 m² Zimmer 16.00 m² Zimmer 16.17 m² Zimmer 16.00 m² Zimmer 16.00 m² Zimmer 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 5.35 m² Bad 3.22 m² Bad 16.35 m² Zimmer 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 16.17 m² Zimmer 16.17 m² Zimmer 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 16.17 m² Zimmer 16.35 m² Zimmer 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 16.17 m² Zimmer 16.17 m² Zimmer 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 16.17 m² Zimmer 21.54 m² Zimmer 3.22 m² Bad 1 6 . 3 7 m ² Z i mm e r 3 5 . 4 5 m ² F l u r 3 . 7 1 m ² E L T 0 . 7 3 m ² T G A S c h a c h t 3 . 2 2 m ² B a d 3 3 . 8 9 m ² K o n f e re n z 2 5 . 9 7 m ² B ü r o 3 3 . 2 4 m ² P a u s e n r a u m 1 3 . 2 3 m ² B ü ro 1 2 . 7 7 m ² B ü ro 1 0 . 7 7 m ² B ü ro 1 0 . 8 1 m ² B ü ro 1 9 . 5 8 m ² B ü ro 1 9 . 4 5 m ² B ü ro 4 0 . 1 7 m ² B e s p r e c h u n g 7.74 m² ELT 46.26 m² TH 3 18.58 m² Büro 18.58 m² Büro 18.58 m² Büro 18.58 m² Büro 18.58 m² Büro 18.58 m² Büro 1 0 . 7 7 m ² B ü r o 1 0 . 8 0 m ² B ü r o 1 0 . 8 0 m ² B ü ro 20.60 m² Büro 10.80 m² Kopierraum 20.82 m² Büro 2 . 5 0 m ² A b s t e l l 4 . 5 5 m ² S c h a c h t 1 1 . 3 8 m ² A u f z u g 2 9 . 8 5 m ² T H 1 2 . 3 6 m ² V o rr . W C - H 1 1 . 3 8 m ² A u f z u g 2 9 . 8 5 m ² T H 2 5.75 m² WC Beh. 1 9 . 7 1 m ² B ü r o 1 9 . 5 7 m ² B ü r o 39.57 m² Besprechung 1 9 . 6 7 m ² B ü r o 1 9 . 6 3 m ² B ü r o 1 0 . 8 1 m ² B ü r o 1 2 . 9 1 m ² B ü r o 9 . 5 8 m ² E L T 5 . 1 5 m ² S c h a c h t 18.97 m² Pausenr. 5 . 1 5 m ² S c h a c h t 2 5 . 9 9 m ² B ü r o 3 3 . 0 3 m ² B e s p re c h u n g 1 9 . 9 5 m ² B ü r o 1 6 . 7 8 m ² B ü r o 1 0 . 8 1 m ² B ü r o 21.41 m² Büro 10.80 m² Kopierraum 20.82 m² Büro 3 5 . 4 4 m ² P a u s e n r . 1 6 . 7 8 m ² B ü ro 1 9 . 9 7 m ² B ü ro 12.49 m² Pausenr. 2 . 5 0 m ² A b s t e l l 4 . 5 5 m ² T G A S c h a c h t 25.63 m² TH 2 25.20 m² TH 11.37 m² Aufzug 2 0 . 3 0 m ² B ü ro 5 . 0 7 m ² W C D . 6 . 6 3 m ² W C H . 9.99 m² Think T. 9.52 m² Think T. 4.18 m² Lager 8.90 m² ELT 7.01 m² Copy 5 . 4 8 m ² V o rr. W C - D 3 . 0 7 m ² V o rr. W C -H 3 . 3 7 m ² P u Mi 7.31 m² WC H 2.65 m² Vorr WC-H 29.54 m² Pausenraum 35.10 m² Flur 1 4 . 6 2 m ² B ü ro 4 1 . 1 8 m ² F l u r 8 3 . 4 5 m ² B ü ro 3.65 m² Schacht TGA 21.20 m² Besprechung 2 0 . 0 6 m ² B e s p re c h u n g 2 4 . 5 7 m ² B ü ro 2 3 . 2 1 m ² P a u s e n r a u m 1 3 . 5 5 m ² E L T 2 2 . 8 6 m ² B e s p re c h u n g 7.42 m² WC D 2.65 m² Vorr. WC-D 11.14 m² Büro 18.10 m² Büro 1 5 . 6 8 m ² L a g e r 0 . 3 0 m ² S c h a c h t E L T 8 2 . 2 2 m ² B ü ro O p e n S p a c e 1 0 . 8 9 m ² L a g e r 3.50 m² Schacht 1 6 7 . 2 1 m ² F l u r 167.21 m² Flur 1 4 0 . 1 4 m ² F l u r 1 4 0 . 1 4 m ² F l u r 2 . 0 0 m ² W C - D 2 . 0 0 m ² W C - D 3 . 9 0 m ² I n s t a l l . T G A 4 . 1 9 m ² W C - H 2 . 7 5 m ² V o r r . W C - D 2 . 0 0 m ² W C - D 2 . 0 0 m ² W C - D 2 . 7 5 m ² V o r r . W C - D 2 . 5 0 m ² V o r r . W C - H 3 . 9 0 m ² I n s t a l l . T GA 4 . 0 0 m ² W C - H 2 . 0 0 m ² W C - H 13.35 m² Etagen-Office 6.60 m² TGA Schacht 27.45 m² Flur 21.30 m² Flur 76.63 m² Flur 39.78 m² Flur 4 . 1 9 m ² W C H 7 . 4 4 m ² E L T 140.14 m² Flur 1 9 . 5 8 m ² B ü ro 1 7 . 4 4 m ² E L T Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 11 KOHLBECKER vielmo architekten Grundriss Ebene 6/7 Grundriss Entwurf o.M. H 1 2 / 6 S G I H 1 2 , 1 / 6 H 1 2 , 1 / 6 H 1 2 / 6 S G I H 1 2 / 6 S G I H 1 2 , 1 / 6 H 1 2 , 1 / 6 H 1 2 / 6 S G I 21.70 m² TH 1 3 6 . 6 6 m ² N E A 7.97 m² TH 2 11.37 m² Aufzug 13.35 m² Etagen-Office 5.04 m² ELT-Raum 6.60 m² TGA Schacht 8.90 m² Aufzug 3 5 . 4 5 m ² F l u r 1 . 3 0 m ² S c h a c h t 6 . 3 6 m ² S c h a c h t 76.55 m² Flur 23.05 m² TH 1 9.24 m² Büro 10.08 m² Think T. 9.67 m² Think T. 4.18 m² Lager 83.90 m² Büro 7.24 m² Copy 7.18 m² WC H 2.65 m² Vorr WC-H 21.20 m² Besprechung 7.34 m² WC D 2.65 m² Vorr. WC-D 11.14 m² Büro 18.14 m² Büro 3 4 . 5 3 m ² B e s p r e c h u n g 34.23 m² Flur 3 3 . 8 6 m ² K o n f e r e n z 1 9 . 3 2 m ² B ü ro 1 3 . 2 0 m ² B ü ro 1 2 . 7 7 m ² B ü r o 1 0 . 7 6 m ² B ü ro 1 0 . 7 9 m ² B ü ro 1 0 . 7 0 m ² B ü ro 1 6 . 7 5 m ² E m p f a n g 3 9 . 9 9 m ² P a u s e n ra u m 1 9 . 5 3 m ² B ü ro 1 9 . 4 3 m ² B ü ro 4 0 . 1 0 m ² B e s p r e c h u n g 1 9 . 5 3 m ² B ü ro 2 . 7 5 m ² V o rr a u m W C H . 6 . 7 5 m ² W C H . 2 . 7 5 m ² V o rr a u m W C D . 6 . 4 5 m ² W C D . 18.54 m² Büro 1 0 . 8 3 m ² B ü ro 1 0 . 7 4 m ² B ü ro 32.59 m² Besprechung 3.72 m² Schacht TGA 3.65 m² Schacht ELT 11.12 m² Büro 4.59 m² Aufzug 3 . 7 8 m ² E L T 18.54 m² Büro 1 1 . 3 8 m ² A u f z u g 2 9 . 8 5 m ² T H 1 1 2 0 . 8 3 m ² F l u r 5 . 1 5 m ² T G A S c h a c h t Dachterrasse < 100m² 1 6 0 . 0 7 m ² R L T - Z e n t ra l e 1 9 . 5 3 m ² B ü ro 1 5 . 4 0 m ² B ü ro 1 2 0 . 8 3 m ² F l u r 7 . 2 8 m ² E L T 7 . 1 3 m ² W C - B e h . 2 6 . 2 1 m ² T H 2 0 . 4 5 m ² E L T S c h a c h t 29.58 m² Pausenraum 8.95 m² ELT 27.45 m² Flur 21.30 m² Flur 2 3 . 8 0 m ² T H 2 24.39 m² Zimmer 16.35 m² Zimmer 16.17 m² Zimmer 16.17 m² Zimmer 16.17 m² Zimmer 16.35 m² Zimmer 16.17 m² Zimmer 16.17 m² Zimmer 16.17 m² Zimmer 21.54 m² Zimmer 16.00 m² Zimmer 16.17 m² Zimmer 16.00 m² Zimmer 16.17 m² Zimmer 16.00 m² Zimmer 16.18 m² Zimmer 16.00 m² Zimmer 16.17 m² Zimmer 16.00 m² Zimmer 16.27 m² Zimmer 16.00 m² Zimmer 16.00 m² Zimmer 3.22 m² Bad 5.84 m² Bad 3.22 m² Bad 3.13 m² Bad 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 3.22 m² Bad 5.35 m² Bad 3.23 m² Bad 3.23 m² Bad 3.23 m² Bad 3.23 m² Bad 3.23 m² Bad 3.23 m² Bad 3.23 m² Bad 3.23 m² Bad 3.23 m² Bad 3.23 m² Bad 16.17 m² Zimmer 20.95 m² Zimmer 1 6 . 1 5 m ² Z i mm e r 1 5 . 8 4 m ² Z i mm e r 1 5 . 9 4 m ² Z i mm e r 1 6 . 1 3 m ² Z i mm e r 2 0 . 6 2 m ² Z i mm e r 3 . 1 6 m ² B a d 3 . 2 3 m ² B a d 3 . 2 3 m ² B a d 3 . 2 3 m ² B a d 3 . 2 3 m ² B a d 1 6 . 0 9 m ² Z i mm e r 1 9 . 7 6 m ² Z i mm e r 3 . 2 3 m ² B a d 3 . 2 3 m ² B a d 1 6 . 3 7 m ² Z i mm e r 3 . 2 3 m ² B a d Dachterrasse < 100m² Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 12 KOHLBECKER vielmo architekten Ansicht von Osten - Hotel o.M. Ansicht Entwurf +143,80m ü. NHN (+27,50m + Technik) +121,80m ü. NHN Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 13 KOHLBECKER vielmo architekten Ansicht von Westen - Bürogebäude 1 o.M. Ansicht Entwurf +144,40m ü. NHN (+28,10m + Technik) +121,80m ü. NHN Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 14 KOHLBECKER vielmo architekten Ansicht von Norden - Victor-Gollancz-Straße Ansichten Entwurf o.M. +143,80m ü. NHN (+27,50m + Technik) +144,40m ü. NHN (+28,10m + Technik) +140,70m ü. NHN (+24,40m + Technik) +144,40m ü. NHN (+28,10m + Technik) +121,80m ü. NHN Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 15 KOHLBECKER vielmo architekten Ansicht von Süden - Bahnseite o.M. Ansichten Entwurf +143,80m ü. NHN (+27,50m + Technik) +144,40m ü. NHN (+28,10m + Technik) +140,70m ü. NHN (+24,40m + Technik) +144,40m ü. NHN (+28,10m + Technik) +121,80m ü. NHN +120,00m ü. NHN Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 16 KOHLBECKER vielmo architekten Grundstücksgrenze HOTELHOTEL Grundstücksgrenze Referenzhöhe SOCKEL 121.80m üNN Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116.30m üNN Referenzhöhe TIEFGARAGE E-1 112.20m üNN Referenzhöhe TIEFGARAGE E0 115.70m üNN 5,50 60 3,50 141,69m üNN 139,68m üNN Referenzhöhe UK TIEFGARAGE E-1 111.40m üNN Victor-Gollancz-Straße Bahnseite D'''E'''F''' 8,107,92 5 6,204,754,75 AC 1,10 3,05 3,05 3,05 3,05 3,05 3,05 3,05 5,00 4,10 HE0 OKFF +0,00m EFH 116.30m üNN HE6 OKFF +20,25m HE5 OKFF +17,20m HE4 OKFF +14,15m HE3 OKFF +11,10m HE7 OKFF +23,30m HDA OK +26,35m HAttika OK +27,45m HE1 OKFF +5,00m HE-1 OKFF -4,10m UKRD -0,45m UKRD +4,55m UKRD +10,65m UKRD +13,70m UKRD +16,75m UKRD +18,70m UKRD +22,85m UKRD +25,90m UKAHD +9,15m UKAHD +3,55m HAttika 143.75m üNN Schnitt Hotelgebäude CC o.M. Schnitt Entwurf ACD'''E'''F''' Konferenz 3 Windfang Hotelplatz Garage WC H.Flur Konferenzfoyer Zimmer ZimmerZimmer Zimmer Zimmer Bad Bad BadBad Bad Bad Flur Flur 112,20NHN= -4.10 UDF= -0.70 OFR= -4.25 30 2.75 30 2.75 30 2.75 30 2.75 30 2.75 30 5.80 30 4.70 30 3.80 65 6.52 5 7.92 5 6.204.75 80 2.95 30 30 55 3.00 OFF= +0.00 Zimmer Heizungstechnik Rezeption BadZimmer BadZimmer BadZimmer BadZimmer Flur Flur Lichtschacht Vorraum Du H Vorraum Flur Dusche H. Back Office Technik Dachfläche 111,4NHN= -4.90 UDR= +22.85 UDR= +25.90 UDR= +19.80 UDR= +16.75 UDR= +13.70 UDR= +10.65 UDR= +4.55 OFF= +23.30 OFF= +20.25 OFF= +17.20 OFF= +14.15 OFF= +11.10 OK= +27.50 =143,8NHN 112,20 NHN= -4.10 UDR= +4.55 3.50 90 40 30 2.60 45 2.60 45 2.60 45 2.60 45 2.60 45 OFF= +26.30 Referenzhöhe SOCKEL 121,80m üNN Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116,30m üNN Referenzhöhe TG E0 115,70m üNN Referenzhöhe TG E-1 112,20m üNN 3,50 Referenzhöhe UK TG E-1 111,40m üNN Grundstücksgrenze HOTELHOTEL Grundstücksgrenze Referenzhöhe SOCKEL 121.80m üNN Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116.30m üNN Referenzhöhe TIEFGARAGE E-1 112.20m üNN Referenzhöhe TIEFGARAGE E0 115.70m üNN 5,50 60 3,50 141,69m üNN 139,68m üNN Referenzhöhe UK TIEFGARAGE E-1 111.40m üNN Victor-Gollancz-Straße Bahnseite D'''E'''F''' 8,107,92 5 6,204,754,75 AC 1,10 3,05 3,05 3,05 3,05 3,05 3,05 3,05 5,00 4,10 HE0 OKFF +0,00m EFH 116.30m üNN HE6 OKFF +20,25m HE5 OKFF +17,20m HE4 OKFF +14,15m HE3 OKFF +11,10m HE7 OKFF +23,30m HDA OK +26,35m HAttika OK +27,45m HE1 OKFF +5,00m HE-1 OKFF -4,10m UKRD -0,45m UKRD +4,55m UKRD +10,65m UKRD +13,70m UKRD +16,75m UKRD +18,70m UKRD +22,85m UKRD +25,90m UKAHD +9,15m UKAHD +3,55m HAttika 143.75m üNN .80 HAttika OK +27,50m HDA OK +26,60m Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 17 KOHLBECKER vielmo architekten BÜRO TH1 TH1 WE1 OKFF +5,00m WE0 OKFF -0,40m EFH 115,90m üNN WE-1 OKFF -4,10m WE0 OKFF -0,60m 115,70m üNN WE-1 OKFF -4,10m P A R K E N WE0 R A M P E (WE0-WE-1) P A R K E N WE-1 SANITÄR- RAUM UKRD +4,55m UKRD -0,85m FOYER FLUR TH1 TH1 TH1 AUFZUGSSCHACHT TERRASSE WAttika (WE7) +24,40m UKAHD +3,45m 120.00 BÜRO WAttika +28,05m WDA (WE7) +26,95m TH1 BÜRO TH1 BÜRO TH1 Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116.30m üNN Referenzhöhe TIEFGARAGE E-1 112.20m üNN Referenzhöhe TIEFGARAGE E0 115.70m üNN 5,50 60 3,50 Referenzhöhe SOCKEL 121.80m üNN Referenzhöhe UK TIEFGARAGE E-1 111.40m üNN D''F''G''I'' 901,805,836,87 5 4,157,854,95 ZK''J''E'' 4,75 AC (4,80 5 ) 3,70 3,65 3,65 3,65 3,65 3,65 5,40 3,70 WE3 OKFF +12,30m WE4 OKFF +15,95m WE2 OKFF +8,65m UKRD +19,15m UKRD +15,50m UKRD +11,85m UKRD +8,20m BÜRO WE6 OKFF +23,25m UKRD +26,50m BÜRO TH1 WE5 OKFF +19,60m UKRD +22,80m WAttika (BE7) 140.70m üNN WAttika (BE8) 144.35m üNN 130.29m üNN 133.72m üNN Schnitt Bürogebäude 2 BB o.M. Schnitt Entwurf B2 Attika OK +28,10m Referenzhöhe SOCKEL 121,80m üNN Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116,30m üNN Referenzhöhe TG E0 115,70m üNN Referenzhöhe TG E-1 112,20m üNN 3,50 Referenzhöhe UK TG E-1 111,40m üNN B2 DA OK +27,20m .40 B2 Attika B2 Attika BÜRO TH1 TH1 WE1 OKFF +5,00m WE0 OKFF -0,40m EFH 115,90m üNN WE-1 OKFF -4,10m WE0 OKFF -0,60m 115,70m üNN WE-1 OKFF -4,10m P A R K E N WE0 R A M P E (WE0-WE-1) P A R K E N WE-1 SANITÄR- RAUM UKRD +4,55m UKRD -0,85m FOYER FLUR TH1 TH1 TH1 AUFZUGSSCHACHT TERRASSE WAttika (WE7) +24,40m UKAHD +3,45m 120.00 BÜRO WAttika +28,05m WDA (WE7) +26,95m TH1 BÜRO TH1 BÜRO TH1 Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116.30m üNN Referenzhöhe TIEFGARAGE E-1 112.20m üNN Referenzhöhe TIEFGARAGE E0 115.70m üNN 5,50 60 3,50 Referenzhöhe SOCKEL 121.80m üNN Referenzhöhe UK TIEFGARAGE E-1 111.40m üNN D''F''G''I'' 901,805,836,87 5 4,157,854,95 ZK''J''E'' 4,75 AC (4,80 5 ) 3,70 3,65 3,65 3,65 3,65 3,65 5,40 3,70 WE3 OKFF +12,30m WE4 OKFF +15,95m WE2 OKFF +8,65m UKRD +19,15m UKRD +15,50m UKRD +11,85m UKRD +8,20m BÜRO WE6 OKFF +23,25m UKRD +26,50m BÜRO TH1 WE5 OKFF +19,60m UKRD +22,80m WAttika (BE7) 140.70m üNN WAttika (BE8) 144.35m üNN 130.29m üNN 133.72m üNN ACD''E''F''G''I'' 112,20mNN= -4.10 RampeGarage FlurGarage UDR= -4.90 80 3.20 30 4.30 30 OFF= +23.25 OFF= +5.00 Sprinklerbehälter 112,20mNN= -4.10 OK Attika= +28.10 =144,4NHN UDR= +3.70 +4.00 5.836.87 5 4.157.854.954.75 Heizung Think T. Lüftungszentrale WC DBüro Think T.WC DBüro Think T.WC D Büro Think T.FlurWC DBüro MüllraumFlur Flur Flur OFF= -0.40 OK Attika= +24.40 =140.70NHN 90 OFR=OFF= -0.60 BüroWC D.Think T.Flur BüroFlurWC D.Think T. Sprinklerzentrale Flur 3.50 30 3.40 30 3.35 30 3.35 30 3.35 30 3.35 30 3.35 30 5.15 30 3.20 80 OFF= +19.60 OFF= +15.95 OFF= +12.30 OFF= +8.65 +30.70 =147,00NHN OK= +4.20 Flur Flur Flur Flur Flur Flur Lager -0.60 -4.10 UDR= -90 +26.80 UDR= -85 UDF= -1.00 3.10 10 Bahnsteig DB OK= +26.70 =143,00NHN B2 Attika (WE7) +24,40m Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 18 KOHLBECKER vielmo architekten o.M. Schnitt Bürogebäude 1 AA o.M. Schnitt Entwurf TH3BÜROBÜROFLURFLUR TH3BÜROBÜROFLURFLUR TH3BÜROBÜROFLURFLUR BE6 OKFF +23,25m BAttika (BE7) +28,05m BE4 OKFF+15,95m BE5 OKFF +19,60m BE3 OKFF +12,30m BDA +26,95m BE2 OKFF +8,65m BE1 OKFF +5,00m BE-1 OKFF -4,10m BE0 OKFF -0,60m (EFH 115.70m üNN) UKRD +22,80m UKRD +19,15m UKRD +26,45m UKRD +15,50m UKRD +11,85m UK +4,35m UKRD -0,90m LADEN TECHNIK LOBBY TIEFGARAGE BE0 VERSCHIEBEPARKER TIEFGARAGE BE-1 TECHNIK SOCKELTERRASSE (VORPLATZ EINGÄNGE) FREI- TREPPE AUFZUG TH3BÜROBÜROFLURFLUR opt. TH3 FLURBÜRO Grundstücksgrenze BÜRO 1 BÜRO 1 Grundstücksgrenze Victor-Gollancz-Strasse Bahnseite 1,10 3,70 3,65 3,65 3,65 3,65 3,65 5,60 3,50 Referenzhöhe SOCKEL 121.80m üNN Referenzhöhe TIEFGARAGE E-1 112.20m üNN Referenzhöhe TIEFGARAGE E0 115.70m üNN 5,50 60 3,50 Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116.30m üNN Referenzhöhe UK TIEFGARAGE E-1 111.40m üNN 6,204,75 ACD' Z E'G'I'F' 3,77 5 2,105,106,60(14,42 1 ) 18,75 UK +8,20m UKAHD +7,70m UKAHD +11,35m UKAHD +15,00m UKAHD +18,65m UKAHD +22,30m BAttika (BE6) +24,40m 02468101214161820 m BAttika (BE6) 140.70m üNN BAttika (BE7) 144.35m üNN vielmo architekten Sämtliche Höhenangaben bezogen auf +116,10m üNN = ± 0,00m Planinhalt Bauherr Bauvorhaben Gezeichnet: Formatinterne NummerMaßstab Geprüft: Planerstellung: Stand: St-6:/Projekte/1084 IndexPlanerPhasePlanfeldInhaltOrtProjektPlan-Nr. A1084 N S ludwigstrasse 57, 70176 stuttgart telefon +49 711 9763-0 www.vielmo.de Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Victor-Gollancz-Strasse" in Karlsruhe VGS Beteiligung- und Verwaltung GmbH waldstückerring 6, 76756 bellheim telefon +49 7272 9338-0 www.ge-ro.de hildastrasse 20, 76571 gaggenau telefon +49 7225 660 www.kohlbecker.de Arge KOHLBECKER G e s a m t p l a n G m b H IndexPlanerPhasePlanfeldInhaltOrtProjektPlan-Nr. A10842 2 KA KA 1cm in 1:1 N S Büro VB cs/gwc 13.10.2017 ch/ph B GR B GR - - 1:200 SCHNITT Querschnitt A-A 590x297mm 04.10.2017 (3. TRH optional) 25.10.2017 BAttika (BE6) +24,40m UKRD +26,45m BDA +26,95m BAttika (BE7) +28,05m BE6 OKFF +23,25 Referenzhöhe SOCKEL 121,80m üNN Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116,30m üNN Referenzhöhe TG E0 115,70m üNN Referenzhöhe TG E-1 112,20m üNN 3,50 Referenzhöhe UK TG E-1 111,40m üNN .40 ACD'E'F'G'I' 14.42 1 3.77 5 2.105.106.606.204.75 Büro Laden GarageSchwachstr. Flur TH 3 Büro Büro Lobby Lüftung und Kältezentrale TH 3 Büro Büro Flur Vorplatz Garage Windfang TH 3 Büro Büro TH 3 Flur FlurBüro Büro TH 3 Flur FREI- TREPPE AUFZUG SOCKELTERASSE (VORPLATZ EINGÄNGE) UDF= +22.60 UDF= +18.95 UDF= +15.30 UDF= +11.65 UDF= +8.00 UDF= +22.10 UDF= +18.45 UDF= +14.80 UDF= +11.15 UDF= +7.50 OK Attika +24.40OK Attika +24.40OK Attika= +24.40 3.90 3.65 3.65 3.65 3.65 5.60 3.50 Z UDF= +3.25 TH3BÜROBÜROFLURFLUR TH3BÜROBÜROFLURFLUR TH3BÜROBÜROFLURFLUR BE6 OKFF +23,25m BAttika (BE7) +28,05m BE4 OKFF+15,95m BE5 OKFF +19,60m BE3 OKFF +12,30m BDA +26,95m BE2 OKFF +8,65m BE1 OKFF +5,00m BE-1 OKFF -4,10m BE0 OKFF -0,60m (EFH 115.70m üNN) UKRD +22,80m UKRD +19,15m UKRD +26,45m UKRD +15,50m UKRD +11,85m UK +4,35m UKRD -0,90m LADEN TECHNIK LOBBY TIEFGARAGE BE0 VERSCHIEBEPARKER TIEFGARAGE BE-1 TECHNIK SOCKELTERRASSE (VORPLATZ EINGÄNGE) FREI- TREPPE AUFZUG TH3BÜROBÜROFLURFLUR opt. TH3 FLURBÜRO Grundstücksgrenze BÜRO 1 BÜRO 1 Grundstücksgrenze Victor-Gollancz-Strasse Bahnseite 1,10 3,70 3,65 3,65 3,65 3,65 3,65 5,60 3,50 Referenzhöhe SOCKEL 121.80m üNN Referenzhöhe TIEFGARAGE E-1 112.20m üNN Referenzhöhe TIEFGARAGE E0 115.70m üNN 5,50 60 3,50 Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116.30m üNN Referenzhöhe UK TIEFGARAGE E-1 111.40m üNN 6,204,75 ACD' Z E'G'I'F' 3,77 5 2,105,106,60(14,42 1 ) 18,75 UK +8,20m UKAHD +7,70m UKAHD +11,35m UKAHD +15,00m UKAHD +18,65m UKAHD +22,30m BAttika (BE6) +24,40m 02468101214161820 m BAttika (BE6) 140.70m üNN BAttika (BE7) 144.35m üNN vielmo architekten Sämtliche Höhenangaben bezogen auf +116,10m üNN = ± 0,00m Planinhalt Bauherr Bauvorhaben Gezeichnet: Formatinterne NummerMaßstab Geprüft: Planerstellung: Stand: St-6:/Projekte/1084 IndexPlanerPhasePlanfeldInhaltOrtProjektPlan-Nr. A1084 N S ludwigstrasse 57, 70176 stuttgart telefon +49 711 9763-0 www.vielmo.de Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Victor-Gollancz-Strasse" in Karlsruhe VGS Beteiligung- und Verwaltung GmbH waldstückerring 6, 76756 bellheim telefon +49 7272 9338-0 www.ge-ro.de hildastrasse 20, 76571 gaggenau telefon +49 7225 660 www.kohlbecker.de Arge KOHLBECKER G e s a m t p l a n G m b H IndexPlanerPhasePlanfeldInhaltOrtProjektPlan-Nr. A10842 2 KA KA 1cm in 1:1 N S Büro VB cs/gwc 13.10.2017 ch/ph B GR B GR - - 1:200 SCHNITT Querschnitt A-A 590x297mm 04.10.2017 (3. TRH optional) 25.10.2017 Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 19 KOHLBECKER vielmo architekten Ansicht von Osten - HotelSchnitt Bürogebäude 2 BÜROBÜROFLURFLUR WE0 OKFF -0,40m EFH 115.90m üNN WE5 OKFF +19,60m BÜROBÜROFLURFLUR WE4 OKFF +15,95m BÜROBÜROFLURFLUR WE3 OKFF +12,30m WE6 OKFF +23,25m GABIONENWAND zur Bahnseite TIEFGARAGE RAMPE (TIEFGARAGE) TECHNIK / LAGERSCHLEUSE TECHNIK W1W2W3 13,92 5 7,42 5 5,72 5 WE2 OKFF +8,65m BÜROBÜROFLURFLUR WE1 OKFF +5,00m WE-1 OKFF -4,10m WE0 (Tiefgarage) OKFF -0,60m 1,10 3,65 3,65 3,65 3,65 3,65 5,60 3,50 UKRD +7,20m UKRD +15,50m UKRD +19,15m UKRD +11,85m UKRD +4,40m UKRD +22,80m WAttika (WE7) +28,05m UKRD -0,90m WA-A WA-A WAttika (WE6) +24,35m BÜROBÜROFLURFLUR Referenzhöhe SOCKEL 121.80m üNN Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116.30m üNN Referenzhöhe TIEFGARAGE E-1 112.20m üNN Referenzhöhe TIEFGARAGE E0 115.70m üNN 5,50 60 3,50 141,69m üNN 139,68m üNN Referenzhöhe UK TIEFGARAGE E-1 111.40m üNN BÜRO 2 GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenze HOTELHOTEL Grundstücksgrenze ZIMMERFLUR ZIMMERFLUR CAFÉ LKW- ANLIEFERUNG RESTAURANT GABIONENWAND MÜLLRAUM TECHNIK ABSTELL- RAUM TIEFGARAGE HOTELVORPLATZ ZIMMERFLUR ZIMMER ZIMMER ZIMMER TREPPEN- HAUS 2 EINGANG 4,20 HE2 OKFF +8,05m HE1 OKFF +5,00m HE0 OKFF +0,00m EFH 116.30m üNN ZIMMERFLURZIMMER ZIMMERFLURZIMMER HE4 OKFF +14,15m HE5 OKFF +17,20m HE6 OKFF +20,25m HE7 OKFF +23,30m HDA +26,35m HAttika +27,45m HE-1 OKFF -4,10m 45 1 7,92 5 5,501,703,62 5 18,75 H7H8H10H11H9 UKRD -0,45m UKRD +4,55m UKRD +7,60m UKRD +13,70m UKRD +16,75m UKRD +19,80m UKRD +22,85m UKRD +25,90m HA-A HA-A ZIMMERFLURZIMMER ZIMMERFLURZIMMER HE3 OKFF +11,10m UKRD +10,65m 1,10 3,05 3,05 3,05 3,05 3,05 3,05 3,05 5,00 4,10 7,207,207,207,208,50 182021191716 UKRD +22,80m BE6 OKFF +23,25m BAttika (BE7) +28,05m BE4 OKFF+15,95m BE5 OKFF +19,60m BÜROFLURFLURBÜROFLURBÜROBÜROFLURTH1TH2 BE3 OKFF +12,30m BDA (BE7) +26,95m BÜROFLURFLURBÜROFLURBÜROBÜROFLURTH1TH2 BÜROFLURFLURBÜROFLURBÜROBÜROFLURTH1TH2 BE2 OKFF +8,65m BE1 OKFF +5,00m BE-1 OKFF -4,10m BE0 OKFF -0,60m (EFH 115.70m üNN) GABIONEN- WAND LADEN FLUR (ANLIEFERUNG) EINFAHRT (GARAGE) TECHNIK LAGER RAMPE (GARAGE) TECHNIK BÜROFLURBÜROFLUR BÜROFLURBÜROFLUR TH1 TH1 TH1 TH1 TH2 TH2 TH2 TH2 SOCKELTERRASSE (VORPLATZ EINGÄNGE) LADEN FAHRRADRAUMSCHL. SCHL. SCHL. SCHL. Grundstücksgrenze BÜRO 1 BÜRO 1 GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenze BÜRO 2 Schwarzwaldstraße 1,10 3,70 3,65 3,65 3,65 3,65 3,65 5,60 3,50 UKRD +19,15m UKRD +26,45m UKRD +15,50m UKRD +11,85m UKRD +8,20m UKRD +4,55m UKRD -1,05m UKRD ??? BA-A BA-A B4B2B1B3 18,15 B5B6B7B8 18,15 BÜROFLURFLURBÜROFLURBÜROBÜROFLURTH1TH2 UKAHD +18,65m UKAHD +22,30m UKAHD +15,00m UKAHD +11,35m UKAHD +25,95m UKAHD +7,70m 455,804,856,6045456,604,855,8045 -5,50m-5,50m 4,30 vielmo architekten Sämtliche Höhenangaben bezogen auf +116,10m üNN = ± 0,00m Planinhalt Bauherr Bauvorhaben Gezeichnet: Formatinterne NummerMaßstab Geprüft: Planerstellung: Stand: St-6:/Projekte/1084 IndexPlanerPhasePlanfeldInhaltOrtProjektPlan-Nr. A1084 N S ludwigstrasse 57, 70176 stuttgart telefon +49 711 9763-0 www.vielmo.de Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Victor-Gollancz-Strasse" in Karlsruhe VGS Beteiligung- und Verwaltung GmbH waldstückerring 6, 76756 bellheim telefon +49 7272 9338-0 www.ge-ro.de hildastrasse 20, 76571 gaggenau telefon +49 7225 660 www.kohlbecker.de Arge KOHLBECKER G e s a m t p l a n G m b H IndexPlanerPhasePlanfeldInhaltOrtProjektPlan-Nr. A1084 VORABZUG 3 3 KA KA cs/gwc 18.02.2018 ch/ph 0 0 - - 1:300900x297mm gwc Büro / Wohnen / Hotel 12.04.2017 31.05.2017 1cm in 1:1 SCHNITT Längsschnitt TECHNIK TECHNIK TECHNIK TECHNIK x o.M. Schnitt Entwurf B Attika (B E7) +28,10m B2 Attika (B2 E7) +28,10m H Attika +27,50m B2 Attika (B2 E6) +24,40m H DA +26,60m B2 E6 +23,50m Referenzhöhe SOCKEL 121,80m üNN Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116,30m üNN Referenzhöhe TG E0 115,70m üNN Referenzhöhe TG E-1 112,20m üNN Referenzhöhe UK TG E-1 111,40m üNN B DA (B E7) +27,20m Längsschnitt DD Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660 Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0 Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018 Plan: Maßstab: Plan 20 KOHLBECKER vielmo architekten GeRo Real Estate AG/ FAY projekt Nr. 120 GmbH, Mannheim Bebauung Victor-Gollancz-Straße in Karlsruhe Flächenberechnung nach DIN 277 vielmo architekten Stellplatznachweis Stellplatznachweis nach VwV Stellplätze Baden-Württemberg, 28.05.2015 KFZ-Stellplätze - Variante Hochhaus Verkehrsquelle/ Nutzungen mittlerer Richtwert/ Zahl der KFZ-Stellplätze Nutzflächen Verkaufsflächen = 85% NUF 4 Anzahl Zimmer/ Apartments Anzahl KFZ-Stellplätze ohne ÖPNV Kriterien ÖPNV - Bonus* 40% Anzahl KFZ-Stellplätze inkl. ÖPNV KriterienStpl. IST (geplant) Grundlage pro Stellplatz 1. Hotel Hotel 1 Stellplatz je 2-6 Zimmer (Ansatz: 1Stpl. je 4 Zimmer)4.25117945181819 Verkaufsstätten bis 700qm Verkaufsnutzfläche (EG) 1 Stellplatz je 30-50qm Verkaufsnutzfläche (min. 2) (Ansatz: 1Stpl. je 40qm)1123111 2. Büro 2 / Gewerbe Bürogebäude 1 Stellplatz je 30-40qm Büronutzfläche (Ansatz: 1Stpl. je 35qm)2.00157232328 Verkaufsstätten bis 700qm Verkaufsnutzfläche (EG) 1 Stellplatz je 30-50qm Verkaufsnutzfläche (min. 2) (Ansatz: 1Stpl. je 40qm)642111 3. Büro 1 / Gewerbe Bürogebäude 1 Stellplatz je 30-40qm Büronutzfläche (Ansatz: 1Stpl. je 35qm)3.891111444453 Verkaufsstätten bis 700qm Verkaufsnutzfläche (EG) 1 Stellplatz je 30-50qm Verkaufsnutzfläche (min. 2) (Ansatz: 1Stpl. je 40qm)698177719 Gesamtsumme KFZ-Stellplätze 2359494121 Fahrrad-Stellplätze Verkehrsquelle/ Nutzungen mittlerer Richtwert/ Zahl der Fahrrad-Stellplätze Nutzflächen Anzahl Betten/ Apartments Anzahl Fahrrad Stellplätze öffentliche Fahrrad-StellplätzeFahrräder GesamtF IST (geplant) 1. Hotel Hotel 1 Stellplatz je 10 Betten (2 Betten je Zimmer)4.2513583636 Verkaufsstätten bis 700qm Verkaufsnutzfläche (EG) 1 je 50qm Verkaufsnutzfläche11222 2. Büro 2 / Gewerbe Bürogebäude 1 Stellplatz je 100m² Büronutzfläche2.0012051 Verkaufsstätten bis 700qm Verkaufsnutzfläche (EG) 1 je 50qm Verkaufsnutzfläche6411 Öffentliche Fahrradstellplätze 100103 3. Büro 1 / Gewerbe Bürogebäude 1 Stellplatz je 100m² Büronutzfläche3.8913946 Verkaufsstätten bis 700qm Verkaufsnutzfläche (EG) 1 je 50qm Verkaufsnutzfläche6981414 Gesamtsumme Fahrrad-Stellplätze 212253 * ÖPNV-Bonus: 40% der nach VwV ermittelten Stellplätze (10-11 Punkte nach VwV Stellpätze BW, 2015) Stellplatznachweis nach VwV Stellplätze Baden-Württemberg, 28.05.2015 Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Südstadt Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Gaggenau, 29.06.2018 Fassung vom 29.06.2018 Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0 Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 66-0 Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 9763-0 Seite 1 von 1 09.07.2018

  • TOP 7 Satzungsbeschluss VbB Victor-Gollancz-Straße
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0770 Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Victor-Gollancz- Straße 1-5“, Karlsruhe-Südweststadt: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 27.11.2018 7 x Beschlussantrag Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständigem Wortlaut auf Seite 10/11). Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Erläuterungen zur Planung Das ca. 0,72 ha große Plangebiet erstreckt sich entlang der Victor-Gollancz-Straße von der Schwarzwaldstraße im Westen bis zu dem im Osten unmittelbar angrenzenden Karlsruher Hauptbahnhof. Im Wesentlichen handelt es sich um ein ehemaliges Bahngelände nördlich der Bahngleise, das derzeit als Parkplatzfläche für Pkw sowie als überdachter Fahrradabstellplatz genutzt wird und im Übrigen weitgehend unbebaut ist. Nördlich des Plangebiets befinden sich fünfgeschossige Wohn- und Geschäftshäuser, ein siebengeschossiger Baukörper markiert die Grenze zum Bahnhofplatz. Aufgrund seiner durch die Bahnhofsnähe begründeten hohen städ- tebaulichen Relevanz soll das Areal nun qualitativ hochwertigeren Nutzungen zugeführt und seiner Bedeutung entsprechend als neues Stadtentree entwickelt werden. Ein privater Investor plant dort die Errichtung eines Gebäudekomplexes mit einem Hotel, Büro- und Konferenzflä- chen, Einzelhandel, Gastronomie sowie ergänzenden Nutzungen. Vorangegangen war eine Mehrfachbeauftragung, deren Ergebnisse den Gemeinderäten in der Sitzung des Planungsaus- schusses am 15. September 2016 vorgestellt wurden. 1. Derzeit geltende Bauleitplanung Um die aus dem Wettbewerbsergebnis entwickelte Planung umsetzen zu können, muss neues Planrecht geschaffen werden. Derzeit gelten für das Plangebiet bzw. Teile davon der am 8. Oktober 1909 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 81 „Gelände zwischen Hirschstraße und Bahnhofstraße“, der am 20. März 1913 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 116 „Am Stadtgarten, Poststraße, Karl-Hoffmann- Straße“ sowie, für die in das Plangebiet einbezogenen Zufahrtsbereiche von der Victor- Gollancz-Straße, der am 15. August 1958 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 272 „Am Alb- talbahnhof zwischen Karl-, Ebert-, Albtal- und Marie-Alexandra-Straße“. Es handelt sich jeweils um einfache Bebauungspläne, die lediglich Bau- bzw. Straßenfluchten festsetzen (Baufluchten- pläne) und für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs aufgehoben werden. Im Übrigen richten sich die weiteren Anforderungen an eine Bebauung nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe wird das Plangebiet als „gemischte Baufläche“ dargestellt. Mit dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe kann davon aus- gegangen werden, dass der vorliegende Bebauungsplanentwurf in vollem Umfang als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen ist. 2. Bestandsaufnahme des Plangebiets Mit Ausnahme der in das Plangebiet einbezogenen Verkehrsflächen der Victor-Gollancz-Straße, die im Eigentum der Stadt Karlsruhe stehen, handelt es sich bei den Grundstücken im Gel- tungsbereich des Bebauungsplans derzeit noch um Eigentum der Deutschen Bahn AG. In seiner Topographie weist das Plangebiet deutliche Höhenunterschiede auf. Der nördliche Teil befindet sich überwiegend auf dem gleichen Höhenniveau wie die Victor-Gollancz-Straße und ist somit von dort aus begeh- und befahrbar. Nach Süden schließen sich eine steile, vollständig mit Vegetation bedeckte Böschung und eine niveaugleich zu den Gleisanlagen des Hauptbahn- hofs gelegene Fläche auf dem Bahndamm an. Im Plangebiet befinden sich zwei Bahnsteigüberdachungen des ehemaligen Gleises 104 sowie eine Stützmauer, die jeweils als Bestandteile der historischen Sachgesamtheit Kulturdenkmal Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Hauptbahnhof Karlsruhe gemäß § 2 DSchG dem Denkmalschutz unterliegen. Der Abbruch des denkmalgeschützten Bestandes bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Nach dortiger Mitteilung wird die Genehmigung unter der Voraussetzung erteilt, dass eine fachge- rechte Dokumentation des denkmalgeschützten Bestandes erfolgt, die Stützmauer in die Neu- bebauung integriert wird und mit der zuständigen Gesellschaft der Deutschen Bahn eine zeit- nahe Wiederverwendung der Bahnsteigüberdachungen am Gleis 101 des Hauptbahnhofs ver- bindlich vereinbart wird. Die Belange des Artenschutzes sind in Abstimmung mit dem Amt für Umwelt- und Arbeits- schutz durch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ermittelt worden. Auf der Grundlage einer Konfliktanalyse wurde schließlich ein Maßnahmenkonzept für die im Plangebiet vorkom- menden Vogelarten und Mauereidechsen entwickelt, um artenschutzrechtliche Verbotstatbe- stände zu vermeiden. Auf den Inhalt der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung der Emch + Berger GmbH wird verwiesen. Teile des Plangebiets sind als Hinweisfläche im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst. Durch technische Bodenuntersuchungen wurden lokale, zum Teil nutzungsspezifische Verunrei- nigungen nachgewiesen. Im gesamten Plangebiet sind anthropogene Auffüllungen mit abfall- rechtlich relevanten Schadstoffbelastungen bis zur Einbauklasse > Z2 gemäß VwV Boden be- kannt. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf resultiert aus diesen Verunreinigungen nicht. Im Zuge anstehender Erdarbeiten ist das anfallende Aushubmaterial jedoch abfallrechtlich zu untersu- chen und bei Bedarf fachgerecht zu entsorgen. Aufgrund der Einfassung des Plangebiets durch die Schwarzwaldstraße und die Victor-Gollancz- Straße sowie die Lage in unmittelbarer Nähe zur Bahntrasse, aber auch bedingt durch Gewerbe- lärm aus dem Plangebiet sind die Belange des Schallschutzes bei dieser Planung von großer Be- deutung und wurden bereits in der Entwurfsfindung im Rahmen der vorgeschalteten Mehr- fachbeauftragung berücksichtigt. Insbesondere der Bahnlärm war entwurfsprägend und findet seinen Niederschlag in der städtebaulichen Ausformung des Baukörpers und der Anordnung einer transparenten Schallschutzwand zu den Bahngleisen hin. Die zu erwartenden Lärmbelas- tungen durch Verkehrs- und Gewerbelärm wurden schalltechnisch untersucht und bewertet. Die Berechnungen ergaben, dass durch die vorgesehene Architektur mit abschirmenden Wän- den in Richtung Bahnlinie, die nach Norden bzw. nach innen liegenden Gebäudefassaden, von den obersten Geschossen abgesehen, keine Überschreitungen der maßgeblichen Orientie- rungswerte der DIN 18005 und der Immissionsgrenzwerte der 16. BImschV aufweisen. An den nach Süden und Westen ausgerichteten Fassaden, die baulich nicht abgeschirmt werden kön- nen, wurden hingegen erhebliche Überschreitungen der Orientierungs- und Immissionsgrenz- werte sowohl im Tages- als auch im Nachtzeitraum festgestellt. Hier sind zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen in Form von optimierten Grundrissgestaltungen und entsprechend schallgedämmten Außenbauteilen erforderlich. Für das bestehende Umfeld des Plangebiets ist trotz Berücksichtigung der zukünftigen Verkehrserzeugung mit einer Abnahme der Verkehrs- lärmbelastung aufgrund der Abschirmung des Schienenverkehrslärms durch die geplante Be- bauung zu rechnen. Der durch die geplanten Nutzungen entstehende Gewerbelärm in Form von Betriebsgeräuschen lässt nur im Nachzeitrum Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm erwarten, denen durch Maßnahmen wie den Ausschluss nächtlicher Anlieferungen und eine Begrenzung der Schallleistung haustechnischer Anlagen begegnet werden kann. Auf die schalltechnische Untersuchung der Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG wird insoweit ver- wiesen. Darüber hinaus wurde die Verträglichkeit der geplanten Nutzungen mit den vom Betrieb der Bahnlinie ausgehenden Erschütterungen und dem sekundären Luftschall sowie den elektro- magnetischen Feldern gutachterlich geprüft. Die Auswirkungen von Erschütterungen und se- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 kundärem Luftschall sind danach als gering einzustufen. Hinsichtlich der in dem geplanten Ho- telkomplex und in den Bürogebäuden zu erwartenden elektromagnetischen Felder haben EMV- Untersuchungen gezeigt, dass die Personenschutzgrenzwerte bei weitem nicht erreicht und um den Faktor ~ 10 unterschritten werden. Im „Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung“ der Stadt Karlsruhe wird der überplante Bereich als Potentialfläche für eine klimaoptimierte Bebauung ausgewiesen. Die vorliegende Planung begünstigt dieses Ziel durch eine helle Fassadengestaltung und eine umfassende Grün- planung. Negative klimatische Auswirkungen sind im Plangebiet nicht zu erwarten. Um die Auswirkungen des Vorhabens auf das Mikroklima im Umfeld des Plangebiets abschätzen zu können, wurde ein Fachgutachten erstellt. Im Ergebnis sind durch die geplante Bebauung Ver- besserungen des bodennahen Windkomforts in Gebäudenähe und keine oder nur marginale Auswirkungen auf die Belüftung des Bahnhofsvorplatzes und der nördlich gelegenen Wohn- und Geschäftshäuser zu erwarten. Lediglich bei einer untersuchten Windrichtung mit einer ge- ringen statistischen Häufigkeit (Anströmrichtung 150°), die für die Bewertung des Mikroklimas nur eine untergeordnete Rolle spielt, kann die Belüftung der Bestandsgebäude im Norden mög- licherweise ungünstig beeinflusst werden. Die Belichtungsauswirkungen der geplanten Baukörper auf die nördlich gelegenen Bestandsge- bäude wurden in einer Verschattungsstudie untersucht. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Eigenverschattung der vorhandenen Bebauung in erheblichem Umfang zu deren Ge- samtverschattung beiträgt und sich die neu geschaffene Verschattungssituation in einem ver- tretbaren Rahmen bewegt. Aufgrund der Ergebnisse einer Luftbildauswertung muss für Teilbereiche des Plangebiets mit Bombenblindgängern gerechnet werden. Im Vorfeld von Aushubarbeiten sind daher geeignete Sondierungsmaßnahmen mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abzustimmen. 3. Planungskonzept Es ist darauf hinzuweisen, dass nach der Beschlussfassung im Gemeinderat am 19. Juni 2018 noch einige geringfügige Änderungen am Vorhaben- und Erschließungsplan vorgenommen wurden. Diese betreffen zum Beispiel den Zuschnitt von Räumlichkeiten im Inneren der Gebäu- de und die Umsetzung von Brandschutzauflagen. Durch eine Anpassung der Nutzflächen hat sich außerdem die Anzahl notwendiger Stellplätze von 100 auf 94 reduziert und das Planungs- konzept sieht nun die Errichtung von 121 statt vorher 140 Stellplätzen für PKW vor. Dafür hat sich bei den Fahrradabstellplätzen die geplante Anzahl von 214 auf jetzt 253 erhöht. Statt zuvor 100 Fahrradabstellplätze, die sich auf das Erdgeschoss und das Untergeschoss verteilen, sollen nun 103 öffentliche Stellplätze im Erdgeschoss untergebracht werden. Des Weiteren hat sich die benötigte Fläche für Technikaufbauten vergrößert und Höhenkoten wurden an die aktuelle Planung angepasst. Die Festsetzungen im Bebauungsplan bleiben durch die Änderungen unbe- rührt. Da die Grundzüge der Planung hierdurch nicht angetastet werden, wurde seitens der Verwaltung im Einklang mit der Ermächtigung des Gemeinderats gemäß Ziffer I. Abs. 2 Satz 2 des Auslegungsbeschlusses vom 19. Juni 2018 darauf verzichtet, die geänderte Planung mit dem neuen Fassungsdatum 5. Juli 2018 dem Gemeinderat zur erneuten Beratung über den Auslegungsbeschluss vorzulegen. Der Bebauungsplanentwurf vom 30. Mai 2017 wurde an- schließend in der Fassung vom 5. Juli 2018 öffentlich ausgelegt. Das Planungskonzept sieht nach wie vor eine in zwei Bereiche gegliederte Gebäudefigur mit einer mäanderförmigen Struktur vor. Im östlichen Teil direkt am Hauptbahnhof ist ein Hotel mit bis zu 200 Zimmern geplant, welches im Dialog mit dem bestehenden Gebäude nördlich der Victor-Gollancz-Straße ein Tor zum Bahnhofplatz bildet. Im westlichen Teil des Ensembles ist ein Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Bürokomplex aus zwei Bauteilen vorgesehen. In den Erdgeschossen ergänzen Einzelhandels- und Gastronomieflächen das Nutzungsspektrum. Die Gebäude treten inklusive Gebäudesockel zur Victor-Gollancz-Straße hin mit sechs bis acht Geschossen in Erscheinung. Die Gebäudestruktur entwickelt sich aus dem städtebaulichen Kontext. Die denkmalgeschützte Stützmauer sowie der Sockelbereich bzw. die Arkaden am Bahnhofplatz werden aufgegriffen und fortgeführt. Über einem durchgängigen Eingangssockelgeschoss erheben sich drei Baukör- per mit fünf bis sieben Geschossen. Durch diese Konzeption entstehen auf der ersten Ebene Gartenflächen, die den unterschiedlichen Nutzungen zugeordnet werden. An der Victor- Gollancz-Straße sind gegenüber den bestehenden Wohn- und Geschäftshäusern öffnende Raumformen mit einladenden grünen Gartenhöfen geplant. Die Victor-Gollancz-Straße erhält dadurch eine neue räumliche Fassung und ein neues Gesicht. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung wird auf die Festsetzung eines Baugebietstyps nach der BauNVO verzichtet. Um das Plangebiet als Standort für die angedachten Hauptnutzungen mit ergänzenden gewerblichen Nutzungen zu entwickeln, werden Büro- und Geschäftsgebäu- de, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Fahrradgaragen sowie die zu den vorgenannten Nutzungen gehörigen Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze in einem Nutzungskatalog positiv festgesetzt. Abwei- chende Nutzungen wie zum Beispiel Vergnügungsstätten sind danach unzulässig. Im Hinblick auf den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche sind zentrenrelevante Sortimente entspre- chend der derzeit gültigen Sortimentsliste aus den Märkterichtlinien der Stadt Karlsruhe (Stand 2014) ausgeschlossen. Ergänzende Regelungen werden im Durchführungsvertrag getroffen. Das Maß der baulichen Nutzung wird hier durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflä- chenzahl (GFZ) und die Wandhöhe jeweils mit einem festgesetzten Maximalwert bestimmt. Mit der Festsetzung einer GRZ von 0,95 und einer GFZ von 4,0 im zeichnerischen Teil des Bebau- ungsplans werden die nach Auffassung der Stadtplanung in Anlehnung an den Baugebietstyp des Gewerbegebiets heranzuziehenden Obergrenzen von 0,8 (GRZ) bzw. 2,4 (GFZ) gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO überschritten. Die Überschreitung ist jedoch insbesondere zur Realisierung des Wettbewerbsergebnisses erforderlich und wird seitens der Stadtplanung als städtebaulich ver- tretbar angesehen, zumal eine ausgedehnte Begrünung der Dachflächen dem erhöhten Versie- gelungsgrad des Bodens entgegenwirkt. Mit Blick auf die Bestandsbebauung nördlich der Vic- tor-Gollancz-Straße ist aufgrund der Lage, der Gliederung der Baukörper und der gestaffelten Höhen der geplanten Bebauung davon auszugehen, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden. Die im Bebauungsplan festgesetzten Wandhöhen orientieren sich an dem Wettbewerbsergebnis und den städtebaulichen Erfordernissen. Durch die Festsetzungen zur überbaubaren Grund- stücksfläche in Form von Baugrenzen verbunden mit den festgesetzten maximalen Wandhöhen werden Durchblicke zwischen den drei Baukörpern gesichert, die auf der gemeinsamen Sockel- ebene angeordnet sind. Die Gliederung des Gesamtbaukörpers berücksichtigt die Belichtungssi- tuation der nördlich gelegenen Bestandsgebäude. Mit der festgesetzten abweichenden Bauweise wird die Realisierung eines zusammenhängen- den Gebäudeensembles auf separaten Grundstückstücken ermöglicht. Danach sind Gebäude- längen über 50 m und eine Errichtung ohne seitlichen Grenzabstand zulässig. Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen werden durch die geplante Bebauung lediglich in einem östlichen Teilbereich des Plangebiets an der Grenze zum südöstlich anschlie- ßenden Bahngelände unterschritten. Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsver- hältnisse oder des Bahnbetriebs ist hierdurch nicht zu befürchten. Um die bauordnungsrechtli- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 che Zulässigkeit des Vorhabens zu sichern, wird für den im zeichnerischen Teil gekennzeichne- ten Bereich festgesetzt, dass Gebäude auch ohne Einhaltung von Abstandsflächen errichtet werden dürfen. Bedingt durch die Lage in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof ist das Plangebiet sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Bei der Planung wurde berücksichtigt, dass zukünftig im Bereich der Victor-Gollancz-Straße vier neue, barrierefrei ausgebaute Halte- stellen für Linienbusse der Verkehrsbetriebe Karlsruhe angeordnet werden müssen. Die Umge- staltung des Straßenraums unter Berücksichtigung der geplanten Haltestellen bleibt einem sepa- raten Planungsverfahren vorbehalten. Die Erschließung des Plangebiets für den motorisierten Individualverkehr erfolgt über die Victor- Gollancz-Straße. Die Zufahrt zu der geplanten Tiefgarage und die Anlieferbereiche können so- wohl von Westen (Schwarzwaldstraße) als auch von Osten (Bahnhofplatz) erreicht werden. Im Zuge der beabsichtigten Umstrukturierung des Bahnhofsvorplatzes und der Verlegung der Bus- haltestellen in die Victor-Gollancz-Straße soll auch ein Umbau des Verkehrsknotens Schwarz- waldstraße/Victor-Gollancz-Straße zu einem Kreisverkehrsplatz stattfinden. Das durch die ge- planten Nutzungen erzeugte zusätzliche Verkehrsaufkommen in Form von Ziel- und Quellver- kehr wurde in einem Verkehrsgutachten untersucht. Unter Berücksichtigung der zukünftigen Verkehrsbelastung aus dem Entwicklungsquartier südlich des Hauptbahnhofs und dem Bebau- ungsplangebiet „Güterbahnstraße“ konnte die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage Schwarzwaldstraße/Victor-Gollancz-Straße nachgewiesen werden. Das zusätzliche Verkehrsauf- kommen aus dem Plangebiet wurde als relativ gering eingestuft. Erhebliche Verschlechterungen im Verkehrsablauf sind demnach nicht zu erwarten. Die geplanten Bürogebäude mit Ladengeschäften werden über eine im zeichnerischen Teil dar- gestellte Fläche im Bereich der Zu- und Abfahrt für die Tiefgarage angedient, die auch für eine Anlieferung durch LKW ausgelegt ist. Das Hotel erhält eine eigene Anlieferzone für LKW. Davon räumlich getrennt wird weiter östlich die Hotelvorfahrt angeordnet. Die Entwässerung des Vorhabengrundstücks erfolgt im Mischsystem. Hinsichtlich der Ableitung des Niederschlagswassers besteht die Besonderheit, dass das Plangebiet im Bereich der Wasser- schutzzone III A des Wasserwerks Durlacher Wald liegt. Die einschlägige Schutzgebietsverord- nung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 25. Januar 1974 verbietet grundsätzlich das Ver- sickern von Abwasser im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), darunter auch gesammelt abfließendes Wasser von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flä- chen (Niederschlagswasser). Aus diesem Grund und wegen des hohen Überbauungsgrades so- wie der Bodenverhältnisse verzichtet die Planung insgesamt auf eine Versickerung von anfallen- dem Niederschlagswasser. Die in der Planung vorgesehenen Gründächer puffern und verzögern die Einleitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation. Um den zulässigen Einleitgrenzwert von 85 l/s einzuhalten, ist zusätzlich eine planmäßige Regenwasserrückhaltung auf den Massiv- dächern vorgesehen. Bestandteil der Grün- und Freianlagenplanung sind intensiv und extensiv begründet Dachflä- chen mit einer Mindestsubstrathöhe und einer Begrenzung der zulässigen Flächenanteile für technische Aufbauten und Dachterrassen. Die Gestaltung der unbebauten Flächen erfolgt in Abstimmung mit den artenschutzrechtlichen Belangen. Im Hofbereich des Hotels soll ein mittel- kroniger Baum gepflanzt werden. Weitere Baumplanzungen sind im Bereich der für die Arten- schutzmaßnahme CEF1 festgesetzten Fläche vorgesehen. In örtlichen Bauvorschriften werden verschiedene gestalterische Festsetzungen, unter anderem hinsichtlich der zulässigen Dachformen, Werbeanlagen und Einfriedungen getroffen. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Die Belange des Artenschutzes werden durch ein bereits erwähntes Maßnahmenkonzept ge- wahrt. Für spezielle Vermeidungs- und Artenschutzmaßnahmen sind Flächen im zeichnerischen Teil dargestellt. Die von der Planung betroffenen Mauereidechsen sind vor einer Flächeninan- spruchnahme aus dem unmittelbaren Eingriffsbereich in als Lebensraum geeignete Flächen zu vergrämen (Vermeidungsmaßnahme V2). Zur Ausweitung und Aufwertung des Lebensraums werden zwei Steinriegel mit begleitenden Sandlinsen hergestellt, die als Winterquartiere und Eiablageplätze dienen. Überdies wird der zwischen altem und neuem Bahnsteig verbleibende Geländestreifen von der sich ausbreitenden Gehölzsukzession freigestellt, um dessen Habitat- eignung zu verbessern (Artenschutzmaßnahme CEF1). Nicht in Anspruch genommene Restflä- chen werden eidechsengerecht umgestaltet (Artenschutzmaßnahme A1). Zum Schutz der be- troffenen Vogelarten wurde in den Hinweisen zum Bebauungsplan auf die zulässigen Rodungs- zeiten außerhalb der Vogelbrutzeit verwiesen (Vermeidungsmaßnahme V1). Im Durchführungs- vertrag wird noch im Einzelnen geregelt, dass die gläserne Lärmschutzwand zur Vermeidung von Vogelschlag für Vögel deutlich erkennbar gestaltet werden muss (Vermeidungsmaßnahme V3). Um den bereits erwähnten Belangen des Schallschutzes im Plangebiet Rechnung zu tragen, werden verschiedene Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Als wirksame Maßnahme des akti- ven Schallschutzes ist die Festsetzung von transparenten Lärmschutzwänden auf den im zeich- nerischen Teil dargestellten Flächen vorgesehen. Dies allein reicht jedoch angesichts der festge- stellten Lärmbelastungen nicht aus, um den Belangen des Schallschutzes vollständig gerecht zu werden. Aus diesem Grund werden passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Anforderun- gen an die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen durch die Vorgabe von Lärmpegelbereichen nach der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ festgesetzt. Der in der schalltechnischen Unter- suchung geforderte Ausschluss von Anlieferungen im Zeitraum zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr wird ebenso wie eine Begrenzung der abstrahlenden Schallleistung von haustechnischen Anlagen im Rahmen des Durchführungsvertrags geregelt. II. Verfahren, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Der Planungsausschuss des Gemeinderats hat sich in seiner Sitzung vom 10. November 2016 dafür ausgesprochen, die planungsrechtlichen Grundlagen für das Vorhaben zu schaffen und ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Durch den Wegfall jeglicher Wohn- nutzung kommt das Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) nicht mehr zur Anwendung. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung im Sinne von § 13a Abs. 1 BauGB, der eine zulässige Grundfläche von ca. 0,6 ha fest- setzt und bei dessen Durchführung eine Fläche von ca. 0,39 ha zusätzlich versiegelt wird. Nach- dem auch die durchgeführte Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltver- träglichkeitsprüfung (UVPG) ergeben hat, dass keine UVP-Pflicht besteht, wird der Bebauungs- plan gemäß § im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Bei Anwendung des beschleunigten Verfahrens ist es gemäß den §§ 13a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich, einen ansonsten nach § 2a BauGB vorgeschriebenen Umweltbericht zu erarbeiten und die Umwelt- prüfung durchzuführen. Die Umweltbelange wurden gleichwohl hinsichtlich ihrer materiellen Anforderungen geprüft und beachtet. Zu diesem Zweck sind mehrere Fachgutachten eingeholt worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Stadtplanungsamtes am 21. Juni 2017 statt. Hierbei konnte sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informie- Ergänzende Erläuterungen Seite 8 ren und sich zu der Planung äußern. Im Rahmen dieser Veranstaltung sowie in Stellungnahmen danach setzten sich die Bürger insbesondere mit der Veränderung des Stellplatzangebots im Plangebiet und der Höhenentwicklung kritisch auseinander. Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 14. August bis zum 22. September 2017 durchgeführt. Es gingen Stellungnahmen des Kampfmittelbeseitigungs- dienstes Baden-Württemberg, des Bundeseisenbahnvermögens, des Bundesamtes für Infrastruk- tur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Netze BW GmbH, des Landesam- tes für Denkmalpflege, der Landeseisenbahnaufsicht Baden-Württemberg, der Handwerkskam- mer Karlsruhe, des Regierungspräsidiums Karlsruhe als höhere Raumordnungsbehörde, der IHK Karlsruhe, des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein, der Verkehrsbetriebe Karlsruhe, des Gesundheitsamtes beim Landratsamt Karlsruhe, des Polizei- präsidiums Karlsruhe, der Stadtwerke Karlsruhe, der Deutsche Bahn AG und des Zentralen Juris- tischen Dienstes der Stadt Karlsruhe als Denkmalschutzbehörde, Natur- und Bodenschutzbehör- de, Immissions- und Arbeitsschutzbehörde ein. Durchgreifende Einwendungen gegen das Vor- haben wurden nicht erhoben. Teilweise konnten die Anregungen zur Kenntnis genommen und im Verfahren berücksichtigt werden. Mit den bei diesem Verfahrensstand vorliegenden Stellungnahmen hat sich der Gemeinderat anlässlich des Auslegungsbeschlusses in der Sitzung am 19. Juni 2018 auseinandergesetzt. Er- gänzend wird hierzu auf die Verwaltungsvorlage Nr. 2018/0349, TOP 3 der Gemeinderatssit- zung vom 19. Juni 2018 verwiesen. Aufgrund des in dieser Sitzung gefassten Beschlusses wurde der Bebauungsplanentwurf nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung in der Zeit vom 23. Juli bis 7. September 2018 öffentlich ausgelegt und auch den Trägern öffentlicher Belange wurde erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Im Zuge der Beratungen über den Auslegungsbeschluss war von mehreren Fraktionen im Ge- meinderat der Wunsch geäußert worden, nach Möglichkeit eine Wegeverbindung mit direktem Zugang zwischen den Gleisen 101/102 des Hauptbahnhofes und dem Albtalbahnhof herzustel- len. Die Anregung wurde seitens der Stadtplanung geprüft und es hat auch eine erneute Ab- stimmung mit der Deutsche Bahn AG zu dem Thema stattgefunden. Seitens der Deutsche Bahn AG wird eine derartige Wegeverbindung aus Gründen der Zutrittskontrolle, der allgemeinen Sicherheit (Stichwort: überwachte Bereiche) sowie Verpflichtungen gegenüber den Mietern im Hauptbahnhof weiterhin abgelehnt. Auch im heutigen Zustand ist das Betreten von Gleis 101 und 102 über den vorhandenen „Trampelpfad“ seitens der Deutsche Bahn AG bereits verboten, ein entsprechendes Schild weist darauf hin. Der Zugang zu sämtlichen Gleisen ist ausschließlich über das Bahnhofsgebäude von den Eingängen Süd und Nord bzw. den Parkhäusern aus ge- stattet und vorgesehen. Diese Zugänge sind so ausgestattet, dass sie die Anforderungen an Rettungswege, Barrierefreiheit, Verkehrssicherungspflichten, etc. erfüllen und keiner „Bypässe“ für einzelne Personenströme bedürfen. Darüber hinaus sind im Bereich des heutigen „Trampel- pfades“ am westlichen Grundstücksende Flächen für erforderliche vorgezogene Ausgleichs- maßnahmen (CEF-Maßnahmen) zum Schutz der Mauereidechsen geplant. Die Außenanlagen sind hier bewusst so konzipiert, dass ein öffentliches Betreten des als Eidechsen-Refugium ge- planten Bereiches erschwert bzw. verhindert wird. Nach alledem kann dem Gemeinderat nicht empfohlen werden, die Anregung weiterzuverfolgen. Im Rahmen der Auslegung haben sich die Deutsche Bahn AG, das Eisenbahn-Bundesamt, die Landeseisenbahnaufsicht Baden-Württemberg, die Handwerkskammer Karlsruhe, der Kampf- mittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg, der Nachbarschaftsverband Karlsruhe, das Lan- desamt für Denkmalpflege, das Regierungspräsidium Karlsruhe als höhere Raumordnungsbe- hörde, der Regionalverband Mittlerer Oberrhein, die Verkehrsbetriebe Karlsruhe, der Zentrale Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Juristische Dienst als untere Wasserbehörde, die Umweltverbände BUND, LNV und NABU und das Gesundheitsamt beim Landratsamt Karlsruhe zur Planung geäußert. Zu erwähnen ist hier die Stellungnahme der Verkehrsbetriebe Karlsruhe, die unter anderem darauf hingewiesen haben, dass der Busbetrieb durch die geplante Hotelvorfahrt nicht behin- dert werden dürfe, was mit Schleppkurven nachzuweisen sei. Eine Nutzung der Bushaltestellen zu Zwecken der Andienung des Cafés und Müllentsorgung sowie als Hotelvorfahrt könne nicht akzeptiert werden. Des Weiteren seien Immissionen aus dem künftigen Busbetrieb entschädi- gungslos zu dulden. Schließlich wurde noch angemerkt, dass bislang nur die Realisierbarkeit von vier Bushaltestellen nachgewiesen wurde, so dass für die betrieblich notwendige fünfte Halte- stelle ein Standort im Umfeld des Bahnhofsvorplatzes gefunden werden müsse. Die Anmerkungen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe sind teilweise in die Planung eingeflossen. Im Übrigen ist die zukünftige Anordnung der Bushaltestellen einem gesonderten Planungsverfah- ren vorbehalten, in welchem die Anregungen der Verkehrsbetriebe berücksichtigt werden. In der als Anlage zur Begründung des Bebauungsplans beigefügten überarbeiteten Vorstudie des Ingenieurbüros Koehler & Leutwein wird aufgezeigt, dass eine Anordnung von vier Bushaltestel- len möglich ist. Für eine fünfte Haltestelle kann im Bereich der Victor-Gollancz-Straße kein Standort angeboten werden. Die geplante Hotelvorfahrt wurde in der Breite so reduziert, dass ein barrierefreier Zugang zu den Bussen hergestellt werden kann. Bei der Andienung des Cafés ist von kurzen Anlieferzeiten und Anlieferungen mit kleineren Lieferfahrzeugen auszugehen, die ohne relevante Beeinträchtigung des Verkehrsflusses und ohne eine zweckwidrige Inanspruch- nahme der Busbuchten abgewickelt werden können. Zum Zwecke der Müllabholung sind wie üblich kurze Haltevorgänge im öffentlichen Straßenraum erforderlich, wobei die Standorte der Lagerräume und Abfallbehälter mit der städtischen Müllentsorgung abgestimmt wurden. Die durch den zukünftigen Busverkehr zu erwartenden Lärmbelastungen wurden bereits im Rah- men des schalltechnischen Gutachtens geprüft und in der Planung berücksichtigt. Die Umweltverbände haben in ihrer gemeinsamen Stellungnahme die Verwendung von Glas mit speziellen Eigenschaften zur Vermeidung von Vogelschlag bei allen größeren Glasflächen gefor- dert. Ferner wurde angeregt, Brutkästen für Mauersegler als zusätzliche Ausgleichsmaßnahme zur Victor-Gollancz-Straße hin anzubringen. Da die Planung mit Ausnahme der gläsernen Schallschutzwände an den Gebäuden keine größe- ren Glasflächen, sondern Lochfassaden mit Glasflächen von geringer Größe vorsieht, kann auf einen weitergehenden Einsatz von Vogelschutzglas verzichtet werden. Zusätzliche Nisthilfen für den Mauersegler werden als entbehrlich angesehen. Aus der Öffentlichkeit sind nur wenige Stellungnahmen zur Planung eingegangen. Von einem Bürger wurden die wegfallenden „offenen“ Fahrradstellplätze beanstandet und die Errichtung frei zugänglicher, möglichst überdachter Fahrradstellplätze an der Straße gefordert. Ein anderer Bürger befürchtet eine Verschlechterung der Belüftung des Bahnhofsvorplatzes. Durchgreifende Einwendungen gegen die Planung wurden seitens der Öffentlichkeit nicht vor- gebracht. Die Schaffung von zusätzlichen frei zugänglichen Fahrradstellplätzen im öffentlichen Raum in der Victor-Gollancz-Straße wird ebenso wie eine Erweiterung der Abstellanlagen in der Straße Am Stadtgarten geprüft. Der Wunsch nach einer angemessenen Beleuchtung bzw. nach einer Ausgestaltung des Fahrradparkhauses, die dem Sicherheitsempfinden der Benutzer Rech- nung trägt, wird berücksichtigt. Die Auswirkungen der Neubebauung auf die Durchlüftung des Bahnhofplatzes wurden in dem entsprechenden Fachgutachten geprüft. Nur bei einer der un- tersuchten Windrichtungen mit einer geringen zeitlichen Relevanz von lediglich rund 9 Stunden pro Jahr ist eine ungünstige Beeinflussung der Durchlüftungssituation zu erwarten. Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Die im Zuge der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden in den beigefügten Synop- sen zusammengefasst und den wertenden Aussagen der Stadtplanung gegenübergestellt. Auf die Anlagen 1 und 2 wird insoweit verwiesen. III. Abschluss des Verfahrens Dem Gemeinderat kann nach alledem empfohlen werden, den Wertungen der Verwaltung zu folgen und den Bebauungsplan nach Maßgabe des Planes vom 30. Mai 2017 in der Fassung vom 5. Juli 2018 als Satzung zu beschließen. Die schriftlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvor- schriften und Hinweise des Bebauungsplanes sowie die Begründung zum Bebauungsplan sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Sie dienen zusammen mit dem Planteil, der die zeichneri- schen Festsetzungen enthält, als Grundlage des zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „Victor-Gollancz-Straße 1-5“, Karlsruhe-Südweststadt vorgetra- genen Anregungen bleiben nach Maßgabe des Planentwurfes vom 30. Mai 2017 in der Fassung vom 5. Juli 2018 und den ergänzenden Erläuterungen zu diesem Beschluss unbe- rücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Ent- scheidung mitzuteilen. 2. folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Victor- Gollancz-Straße 1-5“, Karlsruhe-Südweststadt Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den Bebauungsplan „Victor-Gollancz-Straße 1-5“, Karlsruhe-Südweststadt, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebau- ungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zei- chenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 30. Mai 2017 in der Fassung vom 5. Juli Ergänzende Erläuterungen Seite 11 2018, die Bestandteil dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschrif- ten (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO).

  • TOP 7 Abstimmungsergebnis GR
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 7
    Extrahierter Text

    Niederschrift 58. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. November 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 7 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Victor-Gollancz-Straße 1-5“, Karlsruhe-Südweststadt: Sat- zungsbeschluss: gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Vorlage: 2018/0770 Beschluss: 1. Die zum Bebauungsplan „Victor-Gollancz-Straße 1-5“, Karlsruhe-Südweststadt vorge- tragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des Planentwurfes vom 30. Mai 2017 in der Fassung vom 5. Juli 2018 und den ergänzenden Erläuterungen zu diesem Be- schluss unberücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Victor-Gollancz-Straße 1-5“, Karlsruhe-Südweststadt Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den Bebauungs- plan „Victor-Gollancz-Straße 1-5“, Karlsruhe-Südweststadt, gemeinsam mit den örtli- chen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß – 2 – § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Plan- zeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 30. Mai 2017 in der Fassung vom 5. Juli 2018, die Bestandteil dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvor- schriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf. Auch hier haben wir eine kurze Vorstellung der Maßnahme durch Frau Dederer vorgese- hen. Es gibt ganz viel Kopfschütteln, ich sehe, das mit dem Glühwein ging in die andere Richtung los. Sie diskutieren länger und wir sollen uns kürzerfassen, aber das ist auch in Ordnung. Es gab noch einige Diskussionen, weil Ihnen zwei Schreiben zugegangen sind. Ich will versuchen, das ganz schnell abzuarbeiten. Es gab ein Schreiben eines Einzelpeten- ten, angereichert um eine Presseerklärung des VCD, in der stand aber etwas anderes als in dem Schreiben des Einzelpetenten, und deswegen werde ich mich jetzt nur auf den Einzel- petenten beziehen. Dieser hat im Wesentlichen ausgedrückt, dass man die zukünftige Lei- tungsfähigkeit des Bahnhofes durch diese Bebauung erheblich beeinträchtigt, weil man dann die sogenannten Kopfgleise nicht mehr für eine zukünftige stärkere Frequentierung nutzen könnte. Ich habe jetzt hier eine vierseitige Stellungnahme dazu, die im Wesentli- chen folgendes Fazit hat: Das Vorhabengrundstück hat nichts mit der Bahnstrecke zwi- schen Wörth und Winden zu tun, es kann weiterhin von den Gleisen 101 und 102 in die Pfalz gefahren werden. Dann gibt es eine ganze Reihe von Gründen, warum in den letzten Jahren und Jahrzehnten Vorkehrungen und auch Entscheidungen getroffen wurden, die eine mögliche zukünftige Nutzung dieser Bereiche für zusätzliche Gleise eigentlich heute schon unmöglich macht. Dazu kommt auch noch, dass diese Böschung geschützt ist. Selbst wenn wir es jetzt offen halten würden, damit das theoretisch denkbar ist, gibt es im Mo- ment keinerlei Planungen und auch keine beabsichtigten Planungen oder Prognosen der Bahn, um aus irgendeinem Grund diesen Bereich für zukünftige Gleisanlagen freizuhalten. Mit dem, was bisher in die Pfalz fährt, hat es keine einschränkende Wirkung, auch nicht für eine zukünftige Steigerung. Es ist im Grunde auch eine ganz klare Strategie vonseiten der Bahn und anderer Beteiligter, dass man in einem so erheblichen Maße noch zusätzlich in- vestieren müsste, und das fängt schon weit vor diesem Gleisbett an, mit verstärkten Über- führungen und was dann alles nötig wäre. Es ist völlig utopisch, dass das jemals gebraucht werden würde, um hier genau dann zusätzliche Gleisanlagen zu schaffen, so will ich das jetzt mal zusammenfassen. Ich stelle es Ihnen aber auch gerne im Nachhinein zur Verfü- gung. Wir werden natürlich auch den Brief entsprechend beantworten. Dann gab es ein zweites Schreiben, dass Ihnen vielleicht vorliegt, es kommt vom BUND von Herrn Weinrebe, der Ihnen bestens bekannt ist, und der sich noch mal mit dem Thema der Windrichtung und Durchlüftung in dem Gutachten beschäftigt. Da möchte ich Ihnen im Wesentlichen zwei Sätze vorlesen, von denen der eine Satz wohl eher etwas für die Exper- – 3 – ten ist, und der zweite dann ein Fazit darstellt. Dargestellt in den Abbildungen des Gutach- tens ist nicht die absolute Windgeschwindigkeit, sondern das Verhältnis der gestörten zur ungestörten Anströmung. Die Skala der Abbildungen bezieht sich also auf eine prozentuale Änderung der Windgeschwindigkeit und so weiter. Jetzt kommt aber der entscheidende Satz: Unsere direkte Nachfrage beim Gutachtenbüro Wacker Ingenieure hat ergeben, dass im Gutachtentext die Interpretation dieser Zahlen zugrunde liegt und als definitives Fazit die ausreichende Belüftung auf dem Bahnhofsvorplatz trotz einer Reduktion der Windge- schwindigkeit auch im Planfall gewährleistet ist. Wir haben also eine Reduzierung der Windgeschwindigkeit, aber das, was am Ende übrig bleibt, wird in diesem Gutachten als ausreichend betrachtet. Das ist im Wesentlichen das, was es gilt, in einem Gutachten dar- zustellen, und insofern hat vermutlich der Petent gar nicht unrecht, wobei er die Zahlen offensichtlich anders interpretiert, als es der Gutachter sieht. Da kann ich Ihnen aber den genauen Unterschied nicht erläutern. Entscheidend ist aber, dass wir am Ende eine ausrei- chende Belüftung gewährleisten, das hat uns das Umweltamt als Stellungnahme zu diesen Einwendungen hier dargestellt. Auch das kann ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Jetzt hatten Sie keinen weiteren Sachvortrag gewünscht, insofern können wir gleich in die Ab- stimmung gehen, und ich bitte jetzt um das Votum - das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. Januar 2019