Bestellung eines Naturschutzbeauftragten für den Stadtkreis Karlsruhe
| Vorlage: | 2018/0763 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 30.10.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.11.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0763 Dez. 1 Bestellung eines Naturschutzbeauftragten für den Stadtkreis Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 27.11.2018 3 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat bestellt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister Herrn Dr. Torsten Bittner gemäß § 59 Abs. 4 S. 1 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg auf die Dauer von fünf Jah- ren zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege (Naturschutzbeauftragter). Die Bestellung ist widerruflich. Herr Dr. Bittner wird als Nachfolger des auf eigenen Wunsch aus- scheidenden Herrn Harald Dannenmayer neben dem weiterhin amtierenden Herrn Dr. Robert Trusch bestellt. 2. Der Gemeinderat stimmt der Zahlung eines pauschalen Auslagenersatzes an die städtischen Naturschutzbeauftragten in Höhe von jeweils 150,- EUR monatlich zu. Dieser wird gemäß § 59 Abs. 4 S. 6 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg ab 1. Januar 2019 zusätzlich zur all- gemeinen Aufwandsentschädigung des Landes gewährt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 2 x 150,-EUR/Monat keine 3.600 EUR Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Neubestellung Naturschutzbeauftragter Die fachliche Beratung der unteren Naturschutzbehörden obliegt gemäß § 59 Abs. 3 Natur- schutzgesetz den Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege (Naturschutzbeauftrag- te). Die Naturschutzbeauftragten sind ehrenamtlich tätig und in ihrer Aufgabenerfüllung unab- hängig und weisungsfrei. Sie werden von den Stadt- und Landkreisen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die Bestellung ist Pflichtaufgabe des Stadtkreises. Zuständig für die Bestellung ist der Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister (§ 24 Abs. 2 Satz 1 und 2 Gemeindeordnung). Seit dem 16. November 2010 hat Herr Dr. Robert Trusch (Kurator der Abteilung Entomologie am Staatlichen Museum für Naturkunde in Karlsruhe) das Amt des Naturschutzbeauftragten in Karlsruhe inne. Herr Harald Dannenmayer (ehemaliger Leiter des Naturschutzzentrums Karlsru- he), der als stellvertretender Naturschutzbeauftragter fungierte, wurde anlässlich der Verlänge- rung der Amtszeit im Jahr 2015 als zweiter gleichgeordneter Naturschutzbeauftragter bestellt, um dem gestiegenen Arbeitsaufwand, der mit dem Amt verbunden ist, Rechnung zu tragen. Die fünfjährige Amtszeit endet regulär am 17. November 2020. Bereits seit geraumer Zeit hat Herr Dannenmayer angekündigt, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Amt aus- scheiden zu wollen. Mittlerweile konnte die Stadtverwaltung nach längerer Suche einen geeig- neten und verfügbaren Kandidaten für die Nachfolge ermitteln. Herr Diplom-Biologe Dr. Torsten Bittner, geboren 1980 in Görlitz und wohnhaft in Karlsruhe hat nach dem Studium an der Universität Erlangen-Nürnberg mit dem Hauptfach Zoologie mit Schwerpunkt Ökologie und Entomologie unter anderem mehrere Jahre freiberuflich sowie an- gestellt in einem Planungsbüro im Bereich Artenschutz, Landschaftsplanung und Faunistik gear- beitet und an internationalen Biodiversitätsprojekten in Frankreich und Australien teilgenom- men. An der Universität Bayreuth promovierte er 2011 im Rahmen eines Forschungs- und Ent- wicklungsvorhabens des Bundesamts für Naturschutz (BfN) zum Thema „Auswirkungen des Klimawandels auf Fauna, Flora und Lebensräume sowie Anpassungsstrategien des Naturschut- zes“. Nach mehrjähriger Tätigkeit beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung als Referent für Landespflege ist er seit 2018 bei der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) im Referat Artenschutz für die Erstellung von Monitoringkonzepten und die Betreuung der Roten Listen zuständig. Darüber hinaus ist er Mitglied in verschiedenen entomologischen Vereinen sowie Leiter der Regionalgruppe Baden der Gesellschaft Deutscher Tierfotografen (GDT). Herr Dr. Bittner erfüllt damit nach Auffassung der Stadtverwaltung die fachlichen und sonstigen Anforderungen an das Amt des Naturschutzbeauftragten und wird daher mit seinem Einver- ständnis dem Gemeinderat zur Bestellung als neuer Naturschutzbeauftragter des Stadtkreises Karlsruhe vorgeschlagen. Zugleich wird Herr Dannenmayer aus dem Amt des Naturschutzbeauf- tragten entlassen. Als Naturschutzbeauftragter nimmt Herr Dr. Bittner auch als beratendes Mit- glied im Naturschutzbeirat teil. II. Regelung des Auslagenersatzes für die Naturschutzbeauftragten Die Naturschutzbeauftragten erhalten eine allgemeine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,- EUR vom Land Baden-Württemberg. Darüber hinaus haben Sie gemäß § 59 Abs. 4 S. 6 NatSchG BW gegenüber den Stadt- und Landkreisen einen Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen (z. B. Fahrtkosten, Bürobedarf, PC-Nutzung). In der Vergangenheit wurde dieser An- spruch von den Karlsruher Naturschutzbeauftragten nicht geltend gemacht. Im Zuge der Nach- folgesuche und aufgrund der zunehmend höheren Anforderungen an die Naturschutzbeauf- tragten bei der Beurteilung zum Teil sehr komplexer Verfahren ist dieser Umstand ins Bewusst- sein gerückt. Eine Abfrage bei den anderen Stadtkreisen hat ein heterogenes Bild ergeben. So- weit Rückmeldungen vorliegen, erfolgt der Auslagenersatz typischerweise als monatliche oder jährliche Pauschalzahlung, die von jährlich insgesamt 700 EUR bis 4.080 EUR pro Naturschutz- beauftragten variiert: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Stadtkreis Regelung Betrag Zahlturnus Gesamt p.P /p.a. Anzahl NSB Pforzheim Pauschale 2.400 EUR jährlich 2.400 EUR 2 Mannheim Pauschale 150 EUR monatlich 1.800 EUR 2 Freiburg Pauschale 700 EUR jährlich 700 EUR 3 Heidelberg Pauschale 102,25 EUR monatlich 1.227 EUR 2 Heilbronn Pauschale 130 EUR monatlich 1560 EUR 1 Ulm Pauschale 340 EUR monatlich 4.080 EUR 3 Quelle: Eigene Erhebung Noch größere Bandbreiten gibt es in den Landkreisen, die aufgrund der räumlichen Rahmenbe- dingungen und Aufgabenschwerpunkte aber mit der Situation im Stadtkreis nicht vergleichbar sind. Die Stadtverwaltung befürwortet unter dem Gesichtspunkt der Minimierung des Verwal- tungsaufwands ebenfalls eine Abgeltung über eine monatliche Pauschale und beabsichtigt da- her nach Abstimmung mit den bisherigen Amtsinhabern zukünftig ab dem 1. Januar 2019 bei- den Naturschutzbeauftragten eine monatliche Auslagenpauschale i. H. v. jeweils 150 EUR (ins- gesamt 3.600 EUR im Jahr) zu gewähren. Die Mittel werden aus dem laufenden Haushalt des Umwelt- und Arbeitsschutzes finanziert. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat bestellt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister Herrn Dr. Torsten Bittner gemäß § 59 Abs. 4 S. 1 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg auf die Dauer von fünf Jahren zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege (Naturschutzbeauftrag- ter). Die Bestellung ist widerruflich. Herr Dr. Bittner wird als Nachfolger des aus gesundheitli- chen Gründen ausscheidenden Herrn Harald Dannenmayer neben dem weiterhin amtieren- den Herrn Dr. Robert Trusch bestellt. 2. Der Gemeinderat stimmt der Zahlung eines pauschalen Auslagenersatzes an die städtischen Naturschutzbeauftragten in Höhe von jeweils 150,- EUR monatlich zu. Dieser wird gemäß § 59 Abs. 4 S. 6 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg ab 1. Januar 2019 zusätzlich zur allgemeinen Aufwandsentschädigung des Landes gewährt.
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Niederschrift 58. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. November 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 3 der Tagesordnung: Bestellung eines Naturschutzbeauftragten für den Stadtkreis Karlsruhe Vorlage: 2018/0763 Beschluss: 1. Der Gemeinderat bestellt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister Herrn Dr. Torsten Bittner gemäß § 59 Abs. 4 S. 1 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg auf die Dauer von fünf Jahren zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege (Naturschutzbeauftrag- ter). Die Bestellung ist widerruflich. Herr Dr. Bittner wird als Nachfolger des auf eigenen Wunsch ausscheidenden Herrn Harald Dannenmayer neben dem weiterhin amtierenden Herrn Dr. Robert Trusch bestellt. 2. Der Gemeinderat stimmt der Zahlung eines pauschalen Auslagenersatzes an die städti- schen Naturschutzbeauftragten in Höhe von jeweils 150,- EUR monatlich zu. Dieser wird gemäß § 59 Abs. 4 S. 6 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg ab 1. Januar 2019 zu- sätzlich zur allgemeinen Aufwandsentschädigung des Landes gewährt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf. Ich habe keine Wortmeldungen, und ich bitte Sie gleich um das Votum - das ist einstimmi- ge Zustimmung. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. Januar 2019