Wechselkrötenvorkommen im Säuterich
| Vorlage: | 2018/0762 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 30.10.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.11.2018
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE B‘90/Die Grünen OR-Fraktion vom: 14.10.2018 eingegangen am: 14.10.2018 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 14.11.2018 öffentlich Dez. 5 / UA Wechselkrötenvorkommen im Säuterich Seit einiger Zeit ist bekannt, dass mitten im geplanten Baugebiet Säuterich ein Vorkommen der Art Wechselkröte nachgewiesen wurde. Die tiefer gehende Betrachtung dieser Art an dieser Stelle wird sicherlich noch in einem Artenschutzgutachten zum geplanten Baugebiet erfolgen. Jedoch ist es durchaus von öffentlichem Interesse, welche Optionen für den Schutz und die Erhaltung dieser Population möglich sind. Anfrage: Von welchem Bestand an Wechselkröten kann derzeit ausgegangen werden? Gibt es schon Überlegungen welche Möglichkeiten zum Erhalt dieser Population geeignet erscheinen, bzw. Umsiedlung? Gibt es Erkenntnisse von weiteren geschützten Arten in diesem Gebiet? Ein Teil der geplanten Baufläche liegt in einer Grünzäsur, dies hat bislang bei den Erörterungen keine Rolle gespielt. Wird es bei Umsetzung des Baugebietes ein Zielabweichungsverfahren geben müssen? unterzeichnet von: Ralf Köster Martin Pötzsche Dr. Heike Puzicha-Martz Dietmar Maier Dr. Ulrich Wagner
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Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zur Anfrage B‘90/Die Grünen-OR-Fraktion eingegangen am: 14.10.2018 Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 5 / UA i.B.m. Stpl.A. Wechselkrötenvorkommen im Säuterich Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 14.11.2018 5 x Von welchem Bestand an Wechselkröten kann derzeit ausgegangen werden? Die Populationsgröße eines Amphibienbestandes lässt sich nur schwer genau angeben, da im- mer nur ein Teil der Tiere registriert werden kann. Gemessen an der Anzahl der regelmäßig am Laichgewässer anzutreffenden adulten Tiere (teilweise mehr als 50 Tiere) umfasst die Population mindestens 200-300 Tiere. Dies ist nach derzeitigem Kenntnisstand die größte Population in Karlsruhe. Gibt es schon Überlegungen, welche Möglichkeiten zum Erhalt dieser Population geeignet er- scheinen bzw. Umsiedlung? Da die Wechselkröte gemäß der europäischen Gesetzgebung „streng geschützt“ ist, werden Maßnahmen erforderlich, um die Population zu erhalten und die Tötung, Gefährdung oder Be- einträchtigung einzelner Tiere zu verhindern. Im Rahmen frühzeitiger, gutachterlicher Betrach- tungen wurde ein mögliches Maßnahmenpaket erarbeitet. Hierzu zählen die Anlage von Habi- tatstrukturen wie Laichgewässer und Brachflächen mit offenen Bodenstellen sowohl in räumli- cher Nähe zum geplanten Baugebiet als auch auf externen Flächen in der Auer Feldflur. Ziel ist es, dass die näheren Habitatflächen von dieser Art von selbst besiedelt werden. Die ex- ternen Flächen stehen sowohl für eine Selbstbesiedelung als auch zur Umsiedlung von Tieren zur Verfügung. Es ist mit einem Zeitvorlauf von mind. 2 Jahren zu rechnen. Durch ein Monito- ring ist die Funktion der Ersatzhabitate zu dokumentieren. Die Baugebietserschließung ist durch eine Ökologische Baubegleitung zu betreuen, um in die Baustellenbereiche einwandernde Wechselkröten fachgerecht umzusiedeln. Die Ersatzhabitate sind fachgerecht, orientiert an den Habitatansprüchen der Art, dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Gibt es Erkenntnisse von weiteren geschützten Arten in diesem Gebiet? Im Planungsgebiet wurden folgende weitere, streng geschützte Arten gefunden: Zauneidechse sowie die Fledermausarten Zwergfledermaus und Großer Abendsegler. An planungsrelevanten, bestandsbedrohten Vogelarten wurden die Arten Dorngrasmücke, Feldsperling, Star, Sumpf- rohrsänger und Turmfalke dokumentiert. Für die genannten Arten sind funktionserhaltende Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu liegen gutachterliche Vorschläge vor. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ein Teil der geplanten Baufläche liegt in einer Grünzäsur, dies hat bislang bei den Erörterungen keine Rolle gespielt. Wird es bei Umsetzung des Baugebietes ein Zielabweichungsverfahren ge- ben müssen? Ein Zielabweichungsverfahren wird nicht notwendig. Der Regionalverband hat in Abstimmung mit dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe am 31. Januar 2017 der Planung zugestimmt, da die Größe der Fläche, die in die Grünzäsur eingreift, unter einem Hektar bleibt.