Wildparkstadion - Erbbaurechtsvertrag Parkdeck
| Vorlage: | 2018/0761 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 30.10.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.11.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0761 Dez. 6 Wildparkstadion - Erbbaurechtsvertrag Parkdeck Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Betriebsausschuss 06.11.2018 1 x vorberaten Hauptausschuss 06.11.2018 14.1 x vorberaten Gemeinderat 27.11.2018 15 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stimmt der finalen Verhandlung mit dem Hauptnutzer und Pächter gemäß Pachtvertrag vom 17.11.2016, der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH, über die Option eines Erbbaurechtsvertrages gemäß Anlage PN-I-5 zum 1. Nachtrag des Pachtvertrages vom 17.11.2016 zu. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, den Erbbaurechtsvertrag zu unter- zeichnen, soweit der KSC eine vertragsgemäße Finanzierungsbestätigung vorlegt und keine Anpassungen grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 122,95 Mio € (netto) 11 Mio.€ (n) Landeszuschuss, Refinanzierung von 74,5 Mio. € durch Pachtzahlungen in den kommenden Jahren siehe Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vom 23.März 2018 Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein X Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Mit Beschluss vom 24. April 2018 hat der Gemeinderat der Durchführung von Vorabmaßnah- men und der Anpassung des Pachtgegenstandes gemäß Pachtvertrag vom 17.11.2016 grund- sätzlich zugestimmt und mit Beschluss vom 23.Oktober 2018 die Anpassung des Vertragswer- kes aufgrund geänderter Bauabläufe und des Pachtgegenstandes zur Bedingung für die Bezu- schlagung des Totalunternehmers für den Vollumbau des Wildparkstadions gemacht. Da eine verbindliche Finanzierungsbestätigung des KSC zur Erstellung des Parkdecks zum Zeit- punkt der Beschlussfassung am 23. Oktober nicht vorlag, waren die Bedingungen der Ver- tragsanpassungen, insbesondere die Ermöglichung einer Finanzierung des Bauvorhabens „Park- deck“ durch den KSC, Gegenstand weiterer Verhandlungen, die am 30.Oktober durch notariel- le Beurkundung abgeschlossen werden konnten. Der KSC benötigt zur Finanzierung des Parkdecks ein marktübliches Erbbaurecht über das Erb- baurechtsgrundstück. Wenn der KSC der Stadt eine entsprechende Finanzierungsbestätigung vorlegen kann, hat er einen Anspruch auf den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages. Mit Anla- ge PN-I-5 zum 1. Nachtrag des Pachtvertrages vom 17. November 2016 wurden nachstehende Rahmeneckpunkte festgelegt: 1. Erbbaurechtsdauer von 50 Jahren, die unter Heimfallanspruch der Stadt steht, falls der Pachtvertrag Stadion beendet würde. Damit ist die ständige Nutzungsbindung mit dem zukünftigen Stadion erhalten, 2. Marktüblicher Erbbauzins mit Fälligkeit ab Flächenbereitstellung zur Parkdeckerrichtung durch die Stadt, voraussichtlich im Januar 2022, 3. Beleihungs- und Entschädigungsobergrenzen entsprechen den bereits im Erbbaurechts- vertragsentwurf zur Ankaufsoption vereinbarten Konditionen. Der KSC erhält ein ausschließlich auf das Parkdeck beschränktes Rücktrittsrecht von den im 1. Nachtrag zum Pachtvertrag dazu gefassten Vereinbarungen. Dies greift nur im Falle einer Nicht- zustimmung des Gemeinderates zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrages über das Grundstück Parkdeck. Das Bauvorhaben und dessen Abläufe bleiben davon unberührt. Sollte der Gemeinderat einem Erbbaurechtsvertrag zustimmen, erfolgt im Falle der Vorlage der Finanzierungsbestätigung die Herausnahme des Grundstücks „Parkdeck“ aus dem Pachtgegen- stand. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 24. April 2018 wurde der Erstellung des Parkdecks durch den KSC durch Verlängerung der Refinanzierungsdauer von 33 Jahren auf 35 Jahren Rechnung getragen. Ein Erbbaurecht war zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen. Im Falle eines Erbbaurechtes ist daher die Grundpacht B je Ligazugehörigkeit in Höhe des jeweils gültigen Erbbauzinses zu redu- zieren. An der Gesamtzahlung des Vereins ändert sich hierdurch nichts. Aufgrund der gegenseitigen Verschwiegenheitserklärung der Vertragsparteien, liegen die am 30. Oktober 2018 als Nachtragsvertragswerk beurkundeten vertraglichen Vereinbarungen dem berechtigten Personenkreis zur Einsichtnahme im Rathaus (Offenlageraum) aus. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt der finalen Verhandlung mit dem Hauptnutzer und Pächter gemäß Pachtvertrag vom 17.11.2016, der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH, über die Option eines Erbbaurechtsvertrages gemäß Anlage PN-I-5 zum 1. Nachtrag des Pachtvertrages vom 17.11.2016 zu. Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeis- ter, den Erbbaurechtsvertrag zu unterzeichnen, soweit der KSC eine vertragsgemäße Finanzierungsbestätigung vorlegt und keine Anpassungen grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden.
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Niederschrift 58. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. November 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 15 der Tagesordnung: Wildparkstadion - Erbbaurechtsvertrag Parkdeck Vorlage: 2018/0761 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der finalen Verhandlung mit dem Hauptnutzer und Päch- ter gemäß Pachtvertrag vom 17.11.2016, der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH, über die Option eines Erbbaurechtsvertrages gemäß Anlage PN-I-5 zum 1. Nachtrag des Pachtvertrages vom 17.11.2016 zu. Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, den Erbbaurechtsvertrag zu unterzeichnen, soweit der KSC ei- ne vertragsgemäße Finanzierungsbestätigung vorlegt und keine Anpassungen grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden. Abstimmungsergebnis: Bei 30 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die Vorberatungen im Betriebsausschuss „Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark“ und im Hauptausschuss. Da holen wir etwas nach, was wir damals schon gerne im Gesamtpaket gehabt hätten, es sich aber erst im Nachhinein die Notwendigkeit herausgestellt hat, es doch so zeitnah zu gestalten. Ich sehe keine Wortmeldung und bitte jetzt um das Votum. - Das ist eine deutli- che Mehrheit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. Januar 2019