Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)", Karlsruhe-Hohenwettersbach: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss

Vorlage: 2018/0755
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.10.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.11.2018

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 BPlan Spitalhof
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“, Karlsruhe-Hohenwettersbach Zusammenfassung der im Rahmen der Veranstaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeits- veranstaltung am 24.02.2016 abgegebenen Stellungnahmen und Antworten Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahmen im Rahmen der Veranstal- tung Ein Bürger Wo ist die öffentliche Anbindung des Marktes für Kunden aus Grünwettersbach? Es gibt vor dem Marktgrundstück auf der Straße je eine Bushaltestelle in beiden Richtungen. Kun- den aus Grünwettersbach können regelmäßig am Zündhütle vom 47er in den 24er umsteigen und so den Markt mit öffentlichen Verkehrsmitteln er- reichen. Ein Bürger Was wird zur Verkehrsberuhigung getan? Für eine leichtere Fußgängerquerung und die Re- duktion der Geschwindigkeit im Spitalhof soll die Fahrbahn neu gestaltet werden. Die Änderungen an den öffentlichen Verkehrsflächen werden Be- standteil des VbBs aber nur zum Teil des VEPs. Die Festsetzungen des VbB ermöglichen die ge- samte Maßnahme. Zusätzlich geplant ist die Ver- legung des Ortsschildes. Damit kann der Bereich mit Tempo 50 früher beginnen und das hier der- zeit zulässige Tempo 100 effektiv reduziert wer- den. Der Bus steht zum Halten auf der Straße. Das wirkt zur Zeit eines Bushaltes zusätzlich ver- kehrsberuhigend, weil klar ist, dass der Bus nicht überholt werden kann. Ein Zebrastreifen an ge- eigneter Stelle wäre aus Sicht des Vorhabenträ- gers wünschenswert. Ein Bürger Ist eine Tempo-30-Zone vorgesehen? Das war schon öfters Thema im Ortschaftsrat. Das geht laut Auskunft der Fachbehörde in Ho- henwettersbach nicht. Ein Bürger Der Spitalhof wird von Kindern als Trainingsstre- cke zum Sportvereinsgelände genutzt. Es kommt täglich zu Extremsituationen mit Kindern und Autofahrern. Ist das nicht ein Grund für eine Tempo-30-Zone? Wie weit ist der geplante Wall von meinem Haus entfernt? Was ist das mit dem See im Plan? Das Gewann Die Anregungen werden gesammelt. Sollten die Fachdienststellen entgegen heutigem Kenntnis- stand zu der Auffassung gelangen, dass Tempo 30 doch möglich ist, wird das Ausweisen einer Tempo 30-Zone mitgetragen. Als verkehrsberu- higende Maßnahmen sind die partielle Einen- gung der Fahrbahn zum leichteren Queren und die Versetzung des Ortsschildes geplant. Die Entfernung des Walls beträgt ca. 20 m zur Grundstücksgrenze. Die Darstellung im Plan ist kein See, sondern eine Trockenmulde. Das hangseits anfallende Oberflä- - 2 - Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahmen im Rahmen der Veranstal- tung hier heißt nicht umsonst Brunnenwiese. Die Wie- se bringt viel Wasser mit sich, es gibt hier viele Wasserströme. Seine Garage liegt sehr nahe die- ser Fläche und er befürchtet Wasserschäden. Beim Bau seines Hauses sind mehrere Wasser- adern durch das Grundstücke gelaufen. Wie ist die Verkehrsanbindung zu Grünwetters- bach geplant? Etwa durch die kleine Straße? Entweder muss man mit dem Bus ganz außen rum oder über den kleinen Weg fahren. Sind Klimaanlagen vorgesehen? Gibt es Glascontainer auf dem Marktgelände? Es sind Grünpflanzungen vorgesehen. Er macht den Vorschlag zu seinem Haus eine Trennwand mit Bodenanschluss von 1,50 m Höhe direkt am Rand der Parkplätze einzuplanen, um Verwe- hung von Müll durch Wind von seinem Grund- stück fernzuhalten. Wird die Beleuchtung gedimmt? chenwasser wird westlich des Marktes abgefan- gen und einem neu zu errichtenden Einleitbau- werk zugeführt. Zusätzlich soll sichergestellt werden, dass das z.B. bei einem Starkregen auf den kleinen Restflächen zwischen Parkplatz und Grundstücksgrenze anfallende Oberflächenwas- ser nicht auf das Nachbargrundstück läuft, son- dern in der Mulde gesammelt werden kann. Es ist keine Änderung bei der Buslinie oder den Wegen geplant. Wichtig war hier, die Bergwald- siedlung mit anzubinden. Mit dem ÖPNV kann man von Grünwettersbach durch Umsteigen am Zündhütle den Markt erreichen. In der Summe ist davon auszugehen, dass das vorhandene Stra- ßennetz trotz ungünstiger Topografie und enger Straßenquerschnitte den zusätzlichen Verkehr durch die Ansiedlung des Nahversorgers auf- nehmen kann. Maßnahmen in den angrenzen- den Straßen sind daher nicht vorgesehen. Es ist ein Gaskühlersystem geplant. Es wurde so weit weg wie möglich von der Wohnbebauung angeordnet. Es wird ein kleinerer Kühler, da es ein kleiner Markt ist. Es sind keine Glascontainer vorgesehen auf dem Gelände. Eine Sichtschutzwand festzusetzen wird weder für nötig noch für sinnvoll erachtet. Die geplan- ten Begrünungsmaßnahmen sichern ein anspre- chendes städtebauliches Erscheinungsbild, für das auch auf Einfriedungen des Marktes verzich- tet wird. Auch die geplanten Heckenpflanzungen bieten den gewünschten Sicht- und Windschutz. Den Anforderungen des Lärmschutzes wird auch ohne Sichtschutz entsprochen. Eine gewisse Beleuchtung des Gebäudes oder der Parkplatzflächen muss je nach Sicherheits- konzept des Betreibers gegen Einbruch / Vanda- lismus möglich sein. Eine blendende, oder die Nachbarfassade anstrahlende Beleuchtung im Nachzeitraum wird nicht erfolgen. Ein Bürger Die Versetzung des Ortsschildes, es war früher dort wo die Bebauung aufhörte, würde er be- fürworten. Die Straße Spitalhof ist eine Renn- strecke, das muss aufhören. Er weist darauf hin, dass die Bundesregierung die Einrichtung von Tempo-30-Zone erleichtern möchte. Die Versetzung des Ortsschildes für Tempo 50 wird befürwortet und soll vom Ordnungsamt ge- prüft werden. Das war schon öfters Thema im Ortschaftsrat. Tempo 30 geht laut Auskunft der Fachbehörde in Hohenwettersbach nicht. Die Ortsvorsteherin Fr. Ernemann hat dieses Thema im Blick. - 3 - Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahmen im Rahmen der Veranstal- tung Was ist, wenn sich der Laden nicht trägt? Das Marktgebäude wird vom Vorhabenträger er- richtet, an EDEKA vermietet und als Treff 3000 betrieben. Die Planung basiert auf der Annahme, dass der Markt wirtschaftlich ist, niemand inves- tiert wissentlich in ein defizitäres Geschäft. Sollte sich Treff 3000 wider aller Erwartungen nicht am Markt behaupten können, wird der Vorhabenträ- ger im eigenen Interesse schnellstmöglich eine Nachfolgenutzung finden. Eine Bürgerin Ist auch eine Bäckerei, Imbisswagen, oder ähnli- ches wie in Durlach geplant? Außer dem Markt sind keine weiteren Konzessio- näre vorgesehen. Mit der Bäckerei Nußbaumer wurde gesprochen, diese hat jedoch wegen der Einrichtung in der Ortsmitte abgelehnt. Eine Bürgerin Die Sauberkeit auf dem Parkplatz in Palmbach lässt zu wünschen übrig. Wie wird hier gerei- nigt? Die Anwohner wollen keinen Müll der durch Wind vom Parkplatz auf ihre Grundstücke geweht wird. Es sollen genügend Mülleimer aufgestellt werden. Es gibt genaue Regeln für die jeweiligen Markt- betreiber. Hr. Müller wird mit diesen darüber sprechen. Beim geplanten Markt wird es keinen eigenständigen Kaufmann geben. Treff 3000 / EDEKA ist direkter Ansprechpartner und nimmt die Anregung zur Kenntnis, um dergleichen in Hohenwettersbach von Anfang an zu unterbin- den. Eine Bürgerin Wird die Produktpalette der Verkaufswaren auf die Wünsche der Bürger abgestellt? Der Treff in Durlach hat ein eingeschränktes Sortiment. Kann man Anregungen zum Sortiment geben, z. B. regionale und frische Produkte? Die Anregungen werden zur Kenntnis genom- men. Hr. Müller lässt der Bürgerin nachfolgend noch Infos zum Sortiment zukommen. Das Sorti- ment des kleinflächigen Marktes ist nicht Gegen- stand des Bebauungsplans. Ortsvorsteherin Fr. Ernemann Wird der Parkplatz abgeschrankt nach Betriebs- ende und wie sieht es bei Beerdigungen aus? Können die Besucher des Friedhofes auf dem Marktparkplatz parken? Sie hatte ja bereits Da- ten zu diesem Thema übermittelt. Der Parkplatz wird nicht abgeschrankt. Es wird mit dem Betreiber über die Möglichkeit gespro- chen, dass Besucher vom Friedhof, also bei Beer- digungen, den Parkplatz mitbenutzen können. Ein Bürger Wie sieht es mit der Beleuchtung des Geländes aus? Eine Beleuchtung ist vorgesehen. Eine blendende, oder die Nachbarfassade anstrahlende Beleuch- tung im Nachzeitraum wird nicht erfolgen. Eine Bürgerin Welche Lärmschutzmaßnahmen werden getrof- fen bezüglich der Anlieferung und im Hinblick auf den gegenüberliegenden Friedhof? Gegenüber dem Friedhof gibt es keine Auflagen bezüglich Lärmschutzmaßnahmen. Die LKWs fah- ren ja auch auf der Straße. Die Anlieferungszone ist abgesenkt, und so weit weg wie möglich ent- fernt vom Friedhof und der Wohnbebauung. Ein Bürger Wie sehen Sie die Konkurrenzsituation zum ge- planten Markt in Grünwettersbach? Der Vorhabenträger sieht keine Verbindung. Er weiß auch nichts über den Stand der Planung in Grünwettersbach. Beide Märkte, also Discounter und Vollversorger ergänzen das jeweilige örtliche Angebot und sind zusammen eine Bereicherung für die Bergdörfer. - 4 - Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahmen im Rahmen der Veranstal- tung Ein Bürger Wie sieht es mit den Anlieferzeiten, damit Anlie- ferlärm aus? Sonntags hoffentlich keine Anliefe- rung? Wie viele LKWs kommen? Eine Anlieferung ist zwischen 6.00 und 22.00 Uhr machbar. Der Gutachter empfiehlt jedoch die Anlieferung erst ab 7.00 Uhr. Er geht von ca. sie- ben LKW bzw. kleineren Sprintern aus. Es sind nur werktags sieben Anlieferungen pro Woche geplant. Für das Lädle im Bergwald wird dieser Markt das Aus sein! Wann startet der Betrieb? Ob und inwiefern sich der Discounter auf das Lädle auswirkt ist Spekulation. Denkbar ist auch, dass sich das Sortiment des Discounters und des Lädles ergänzen. Man könnte durchaus im Spätjahr beginnen, eher aber nächstes Jahr, da die Bodenverhältnisse hier schwierig sind. Ein Bürger / eine Bürgerin Es wurden heimische Gewächse zur Bepflanzung erwähnt. Ist darunter etwa Buchsbaum? Der würde bald absterben. Das kann man sich spa- ren. Was genau ist an Pflanzen vorgesehen? Die Pflanzliste lautet wie folgt: Weißdorn, Hasel, Holunder, Sal-Weide und Vogel-Kirsche. Der Parkplatzrand soll mit Liguster bepflanzt werden. Die Arten sollen aus dem Herkunftsgebiet 7, Süddeutsches Hügel- und Bergland, stammen. Buchsbaum ist nicht geplant. Ein Bürger Zur Einteilung der Fassade: Ist diese horizontal mit Holz geplant? Der Architekt kann sich Holz oder ähnliche Mate- rialien vorstellen. Die gezeigten Werbeelemente sind symbolhaft. Auch das muss noch weiter ausgearbeitet werden. Ein Bürger Wie wird der Markt betrieben? Er wird nicht durch einen Kaufmann geführt. Der Vertrieb achtet mit darauf, sogenannte Ladenhü- ter zu vermeiden. Eine Bürgerin Werden auch Frischeprodukte angeboten wer- den? In Palmbach gibt es ein ganz ordentliches Angebot, in Durlach heute z. B. nicht. Hier oben sollte man darauf achten, frische Produkte re- gelmäßig anzubieten. Das entspricht auch unserer Vorstellung, ist unser Anspruch. Er bedauert das von Durlach zu hören. Ausreißer gibt es immer mal wieder. Eine Bürgerin Ist eine Bio-Ecke vorgesehen? Ja, das ist heute üblich. Eine Bürgerin Gibt es dafür einen Plan B? Siehe Neuenbürg, dort wird der Treff geschlossen. Daher Plan B mit aufnehmen. Die wirtschaftlichen Chancen des Marktes wer- den positiv bewertet. Neuenbürg ist nicht ver- gleichbar mit Hohenwettersbach. Es ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit speziell auf das Projekt bezogenen Regelungen. Es handelt sich nicht um ein Gewerbegebiet, in dem eine Vielzahl ggf. nicht erwünschter Nut- zungen möglich wäre Die Befürchtung wird nicht geteilt, dass keine sinnvolle und ortsverträgliche Nachnutzung gefunden werden kann, wenn der - 5 - Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahmen im Rahmen der Veranstal- tung Markt aufgegeben werden müsste. Damit etwas anderes als kleinflächiger Einzelhandel möglich wäre, müsste erst der vorhabenbezogene Be- bauungsplan geändert werden, so dass es hier die Möglichkeit zur Steuerung seitens der Stadt und der Bürger in den jeweiligen Beteiligungsver- fahren gäbe. Zusammenfassung der im Nachgang zur Veranstaltung über Internet eingegangenen Stel- lungnahmen. Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger Ein Bürger, 02.03.2016 Der Spitalhof ist eine Rennstrecke für Autofah- rer, der Spitalhof ist aber gleichzeitig die Zufahrt für das Sportgelände des SVH. Viele Kinder nut- zen diese Straße als Zufahrt. Täglich kommt es hier zu gefährlichen Situationen zwischen Auto- fahrer und Kinder. Tempo 30 wäre hier meines Erachtens ein Muss. Der geplante Grünschutz zum Haus, Spitalhof 17, ist meines Erachtens zu wenig. Zusätzlich sollte eine Sichtschutzwand aufgestellt werden, Vorteil währe auch dass herumfliegendes Papier nicht auf das Nachbargrundstück geweht wird. Auch wäre die Lärmbelästigung minimiert. Die Beleuchtung des Parkplatzes sollte spätes- tens um 22 Uhr ausgeschaltet werden. Wie wird die Parkplatzzufahrt nach Schließung bzw. am WE gesichert? Solche Flächen laden zum Spielen bzw. zum Partymachen ein. Werden Glascontainer platziert? Wenn ja wo? Wo werden Abfallprodukte, bis diese abgeholt werden, gelagert? Geschwindigkeitsregelnde Maßnahmen sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Eine Re- duktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Spitalhof wird für sinnvoll erachtet. Die geplanten Begrünungsmaßnahmen werden für das städtebauliche Erscheinungsbild bevor- zugt und bieten einen Sicht- und Windschutz. Den Anforderungen des Lärmschutzes wird auch ohne bauliche Sichtschutzwand entsprochen. Ei- ne bauliche Sichtschutzwand festzusetzen wird weder für nötig noch für sinnvoll erachtet. Eine gewisse Beleuchtung des Gebäudes oder der Parkplatzflächen muss je nach Sicherheitskonzept des Betreibers gegen Einbruch / Vandalismus möglich sein. Eine blendende, oder die Nachbar- fassade anstrahlende Beleuchtung im Nachzeit- raum wird nicht erfolgen. Es ist nicht geplant, den Parkplatz abzuschran- ken. Es wird mit dem Betreiber über die Möglich- keit gesprochen, dass Besucher vom Friedhof den Parkplatz bei Beerdigungen mitbenutzen können. Die Platzierung von Glascontainern ist nicht ge- plant. Abfälle werden hinter dem Markt im Bereich der Anlieferung bis zur Abholung in Behältnissen zwischengelagert, die Geruchsbelästigungen und Windverwehungen vermeiden können. - 6 - Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger Um welche Uhrzeit erfolgt die Anlieferung des Marktes und wie oft? Eine Anlieferung ist zwischen 6.00 und 22.00 Uhr möglich. Wahrscheinlich sind ca. sieben LKW bzw. kleinere Sprintern pro Woche. Eine Bürgerin, 03.03.2016 Am Mittwoch, den 24.2. habe ich an der öf- fentlichen Sitzung in Hohenwettersbach teilge- nommen und möchte mich hiermit schriftlich zum geplanten Vorhaben "Spitalhof (Nahver- sorgung Hohenwettersbach)" äußern: Zunächst einmal Danke für alles bisherige Be- mühen, den Bau so menschen- und natur- freundlich wie möglich zu gestalten! Insgesamt bedaure ich persönlich sehr, dass das Feld bebaut werden soll. Da dies jedoch vermut- lich nicht mehr zu ändern ist, habe ich mich mit dem Vorhaben auseinander gesetzt. Unterstützen möchte ich, dass das Ortsschild weiter in Richtung Autobahnunterführung ge- rückt wird und ein Zebrastreifen zur Überque- rung der Straße vom Friedhof zum geplanten Markt hin kommt und somit die gewünschte Verkehrsberuhigung erzielt wird. Des Weiteren halte ich eine größtmögliche opti- sche Abgrenzung/Sichtschutz zum Friedhof für wichtig. Eine Beerdigung und Einkaufen passen nicht gut zusammen, d.h. die Trauernden soll- ten so gut es geht ungestört sein. Aus demsel- ben Grund bin ich für keine weitere Werbeflä- chen als die uns bei der Vorstellung des Plans gezeigten (2 Schilder am Gebäude und ein Pfei- ler), insbesondere keine großen Plakatwände oder klappernde Fahnenmasten. Die Holz-(oder evtl. andere Materialien) Umklei- dung um den oberen Gebäuderand, wie es der Architekt vorsieht, begrüße ich, zusätzlich möchte ich eine Begrünung der Wände vor- schlagen. Das erfordert vermutlich Mehrauf- wand in Zeit und Geld, würde aber der Zerstö- rung des sehr schönen Landstrichs durch die Baumaßnahme Rechnung tragen. Denn die ist für immer! Für den Betreiber des Marktes halte ich folgen- Eine ansprechende Außenwirkung des Gebäudes liegt im eigenen Interesse des Vorhabenträgers und hat einen hohen Stellenwert. Alternative Standorte gleicher Eignung konnten nicht gefunden werden. Das Ortsschild weiter in Richtung Autobahnunter- führung zu rücken um eine Geschwindigkeitsre- duzierung auf dem Spitalhof zu erreichen und ein Zebrastreifen zur Überquerung der Straße wird vom Vorhabenträger ebenfalls als sinnvoll erach- tet. Eine Geschwindigkeitsreduktion durch ver- kehrsregelnde Maßnahmen ohne bauliche Ein- schränkungen hinsichtlich der Befahrbarkeit bei- der Fahrspuren wird vom Vorhabenträger be- grüßt. Diese verkehrsregelnden Maßnahmen sind nicht Gegenstand des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans. Die Parkplatzflächen werden durch Hecken zur Straße hin abgegrenzt. Entlang der gesamten Grundstückslänge werden Bäume gepflanzt. Die am 24.2. vorgestellte Planung sieht 2 Werbe- Pylone („Pfeiler“) vor, einer im Bereich der Zu- fahrt und einer im Osten der Stellplätze (s. An- sicht Nord-West). Über die dargestellten Werbe- anlagen hinaus sind keine Fahnen, Plakatwände, o.ä. vorgesehen. Eine ansprechende Außenwirkung des Gebäudes hat für den Vorhabenträger ebenfalls einen ho- hen Stellenwert, eine Begrünung der Fassade ist dabei jedoch nicht geplant." Eine Regelung zum Spektrum der angebotenen - 7 - Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger des für wichtig: Ausgehend vom zu erwarten- den Einkaufsklientel des Marktes, entsprechend der Einwohner Hohenwettersbachs, glaube ich, dass verstärkt Bioprodukte angeboten werden sollten. Außerdem sollte der Markt einen Liefer- service für ältere oder gehbehinderte Menschen in Hohenwettersbach/Bergwald anbieten. Ich weiß nicht, ob dies hier die richtige Stelle dafür ist, andernfalls ist es evtl. möglich, dies entspre- chend weiter zu leiten? Und: bekomme ich auf dieses Schreiben eine persönliche Antwort? Waren erfolgt für den geplanten kleinflächigen Markt nicht auf Bebauungsplanebene. Auch das Spektrum an Serviceleistungen, wie z.B. ein Lie- ferservice, ist nicht Gegenstand der Bauleitpla- nung. Die Stellungnahme wird aber vom Vorha- benträger und vom zukünftigen Marktbetreiber zur Kenntnis genommen. Die Benachrichtigung der sich einbringenden Bürger erfolgt durch das Stadtplanungsamt. Ein Bürger, 07.03.2016 Wurde bei der Planung ·die Zunahme des Ver- kehrs, auch in den angrenzenden Straßen, be- rücksichtigt? Ich erwarte eine deutliche Steige- rung des Durchgangsverkehrs in der Straße "Am Berg" in Grünwettersbach. Dies ist auf- grund der geringen Breite der Straße sowie der Park-Situation mit Belastungen für die dortigen Anwohner verbunden. Ist beispielsweise an ein Parkverbot in dieser Straße und/oder die Um- wandlung in eine Spielstraße/Anwohnerstraße gedacht? Wird ggf. der Flurweg parallel zur 'Autobahn als Entlastung für den Durchgangsverkehr frei- gegeben? Wird der Bau von privaten Stellplätzen in dieser Straße gefördert bzw. deren Genehmigung er- leichtert? Durch den kleinflächigen Markt mit lokalem Ein- zugsgebiet ist keine unzumutbare Verkehrszu- nahme in Grünwettersbach zu erwarten. Die an- gesprochenen verkehrsregelnde Maßnahmen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplans, blei- ben der Stadt aber unbenommen. Der Ausbau oder die Freigabe des betreffenden Flurweges parallel zur Autobahn ist nicht Gegen- stand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans." Sofern ein Bebauungsplan nichts anderes regelt, sind private Stellplätze auf den Privatgrundstü- cken zulässig.

  • Anlage 2 BPlan Spitalhof
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“, Karlsruhe-Hohenwettersbach Zusammenfassung der im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB geäußerten Anregungen– TöBs- TÖB2-Stellungnahmen, Bearbeitungsstand: 12.10.2017 Stellungnahme Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, TÖB2-Stellungnahme vom 7. August 2017 Die abgegebene Stellungnahme der Bundeswehr vom 16.03.2017 zu o.g. Vorhaben wird weiter- hin aufrecht gehalten. Der Planung wird zuge- stimmt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass den ge- planten Maßnahmen zugestimmt wird. ZJD Abfallrechts- und Altlastenbehörde, 7. September 2017 Aus Sicht der Abfallrechts- und Altlastenbehör- de bestehen hierzu keine Anmerkungen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus Sicht der Abfallrechts- und Altlastenbehörde keine Bedenken bestehen. ZJD Wasser- und Abfallrechtsbehörde, 17. August 2017 Aus Sicht der unteren Wasserbehörde bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus Sicht der unteren Wasserbehörde keine Bedenken bestehen. ZJD Natur- und Bodenschutzbehörde, 6. September 2017 Dem übermittelten Planentwurf wird zuge- stimmt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem Pla- nentwurf seitens der Natur- und Bodenschutz- behörde zugestimmt wird. Landkreis Karlsruhe, -Gesundheit-, 23. August 2017 Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe nimmt zu o.g. Verfahren wie folgt Stellung: Schutzgut Mensch: Das Planungsareal dient zum jetzigen Zeitpunkt nicht als besonderer Frei- oder Erholungsraum. Nach Realisierung der Planung wird die Nahver- sorgung der Bevölkerung verbessert. Die Maß- nahmen zur Minderung der Lärmemissionen, wie Anpassung der Schließzeiten des Lebens- mittelmarktes, sollten eingehalten werden. Schutzgut Klima und Luft: Durch die Bebauung werden die klimatischen Ausgleichsfunktionen nicht wesentlich beein- trächtigt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass hinsicht- lich des Schutzgutes Mensch keine Bedenken bestehen. Dem Lärmschutz wird genüge getan. Es wird zur Kenntnis genommen, dass hinsicht- lich des Schutzgutes Klima und Luft keine Be- denken bestehen. - 2 - Stellungnahme Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 23. August 2017 Die beabsichtigte Nutzung weicht in ihren Inhal- ten vom derzeit gültigen Flächennutzungsplan (FNP) des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) ab. Die beplante Fläche ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "geplanter Sport- platz (Golfplatz)" dargestellt. Um die beabsich- tigte Nutzung im Plan darzustellen, muss sie im FNP als Sonderbaufläche ausgewiesen werden. Laut Einzelhandelserlass des Landes Baden- Württemberg werden hierbei auch Zweckbe- stimmung (Einzelhandel/Nahversorgung) und die maximal zulässige Verkaufsfläche (max. 800 m²) dargestellt. Mit dieser Begrenzung ist ge- währleistet, dass nur Einzelhandel und dieser auf keinen Fall großflächig angesiedelt werden kann. Mit Schreiben vom 29. Juli 2013 hat die Stadt Karlsruhe die Durchführung des notwendigen FNP-Einzeländerungsverfahrens beantragt. Die Planungsstelle des NVK hat alle Verfahrens- schritte durchgeführt, die für das Verfahren nö- tig sind. Die veränderte Darstellung des Flä- chennutzungsplans wurde am 8. Juli 2014 von der Verbandsversammlung beschlossen. Kon- flikte auf Ebene des Regionalplans wurden mit- tels eines Flächentausches, der in einem raum- ordnerischen Vertrag zwischen der Stadt Karls- ruhe und dem Regionalverband Mittlerer Ober- rhein geregelt ist, geheilt. Die Verfahrensakte zur Änderung des Flächen- nutzungsplans wurde dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegt. Sobald ein positi- ver Bescheid vorliegt, werden wir Sie informie- ren. Die Empfehlungen, die sich aus dem Einzelän- derungsverfahren für die verbindliche Bauleit- planung ergeben haben, wurden im vorliegen- den Bebauungsplanentwurf berücksichtigt. Der Vorhabenträger nimmt zur Kenntnis, dass Konflikte auf Ebene des Regionalplans mittels eines Flächentausches, der in einem raumordne- rischen Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein geregelt ist, geheilt wurden. Die Genehmigung des Regierungspräsidiums liegt inzwischen vor. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan gilt somit als aus dem Flächen- nutzungsplan entwickelt. Kenntnisnahme Polizeipräsidium Karlsruhe, 22. September 2017 Seitens des Polizeipräsidiums Karlsruhe beste- hen aus verkehrspolizeilicher Sicht keine Beden- ken oder Anregungen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens des Polizeipräsidiums Karlsruhe aus verkehrspo- lizeilicher Sicht keine Bedenken oder Anregun- gen bestehen. Regierungspräsidium Karlsruhe – Abteilung 2 – Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denk- mal- und Gesundheitswesen, 11. September 2017 Mit Schreiben vom 31.07.2017 beteiligten Sie uns als Träger öffentlicher Belange am o.g. Ver- - 3 - Stellungnahme Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger fahren. In unserer Funktion als höhere Raum- ordnungsbehörde nahmen wir bereits mit Schreiben vom 20.04.2017 Stellung. Bereits damals stimmten wir dem Vorhaben, unter der Voraussetzung des noch über einen raumordnerischen Vertrag zu fixierenden Flä- chentausches, zu. Der vorgesehene Einzelhan- delsbetrieb ist kleinflächig und unterliegt daher nicht den regionalplanerischen Zielen zur Steue- rung des großflächigen Einzelhandels. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe wird das Plangebiet als Grünfläche mit der Zweckbe- stimmung „geplanter Sportplatz (Golfplatz)" dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist deshalb im Parallelverfahren zu ändern, die entspre- chende Änderung liegt aktuell zur Genehmi- gung vor. Der Vorhabenträger nimmt zur Kenntnis, dass der vorgesehene Einzelhandelsbetrieb kleinflä- chig ist und daher nicht den regionalplaneri- schen Zielen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels unterliegt. Die Vorhabenflächen sind im Bearbeitungsstand 11.01.2018 des Flächennutzungsplans für die Erweiterung als Sonderbauflächen für die Nah- versorgung / den Einzelhandel vorgesehen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan gilt somit als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Regionalverband Mittlerer Oberrhein, 31. Juli 2017 Zur Planung haben wir mit Schreiben vom 27.04.2017 bereits Stellung genommen. Der Raumordnerische Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Regionalverband Mitt- lerer Oberrhein wurde inzwischen unterzeich- net. In diesem Zusammenhang regen wir eine redak- tionelle Aktualisierung in der Begründung (Ziff. 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung) an. Weitere neue Erkenntnisse haben sich nicht er- geben. Wir stimmen dem Bebauungsplan zu. Der Vorhabenträger nimmt zur Kenntnis, dass der Raumordnerische Vertrag inzwischen unter- zeichnet wurde. Die Begründung wird in Ziff. 2.1 aktualisiert. Die Zustimmung zum Bebauungsplan wird durch den Vorhabenträger zur Kenntnis ge- nommen. Stadtwerke Karlsruhe, 1. August 2017  Die Stellungnahme bezieht sich auf die vom Anfragenden eingereichten Unterlagen. Eine Überprüfung der eingearbeiteten Leitungs- und Anlagenbestände, auf Vollständigkeit und Richtigkeit, erfolgte durch uns nicht. Fehlbeur- teilungen aufgrund mangelhafter Unterlagen des Antragstellers gehen ebenso wenig zu un- seren Lasten wie ein daraus resultierender Mehraufwand des Antragstellers.  Aktuelle Planunterlagen zu Leitungen und An- lagen erhalten Sie auf Anfrage bei unserer Lei- tungsauskunft in der Hermann-Veit-Str. 6, lei- tungsauskunft@netzservice-swka.de, Fax 0721 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. - 4 - Stellungnahme Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger 599-4819.  Die Vorgaben unserer Leitungsschutzanwei- sung siehe www.netzservice-swka.de -+ Plan- auskunft - Schutzanweisung - sind grundsätz- lich einzuhalten. Abweichungen sind nur nach vorheriger Abstimmung mit den unten ge- nannten Ansprechpartnern zulässig.  Zu unseren Versorgungssystemen sind bei al- len Maßnahmen sicherheitsrelevante lichte Mindestabstände einzuhalten. Eine tabellari- sche Übersicht erhalten Sie als Anlage A. Stromversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhaltung der folgenden Auflagen zu. Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans befinden sich Freileitungen inkl. zweier Freileitungsmasten. Im Planwerk ist „Umlegung Holzmast" vermerkt, dies erfordert jedoch eine Prüfung und Abstimmung mit unse- rer Abteilung Asset Management, Ansprech- partner: Hr. Fritz (Tel. 0721 599-3826). In Ab- hängigkeit der installierten Leistung kann die geplante PV-Anlage ebenfalls nicht ans derzeiti- ge Bestandnetz angeschlossen werden, auch hier bedarf es einer Abstimmung. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite be- finden sich im Bereich der Parkplätze 1- und 20- kVKabelsysteme. Diese dürfen nicht überbaut und nicht beschädigt werden, ggf. sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Für neu ge- plante Baumstandorte gilt ein Mindestabstand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen. 110- und 20-kV-Kabel dürfen weder freigelegt, noch über- bzw. unterpresst werden. Sollte sich dies nicht vermeiden lassen, ist vorab unsere Abteilung Netzbetrieb, Herr Dreher (Tel. 0721 599- 4155) oder Herr Schützendübel (Tel. 0721 599-4137), zur Abstimmung eventuell notwen- diger Sicherungsmaßnahmen zu kontaktieren. Als Vorlaufzeit in Bereichen mit 110-kV-Kabeln sind 6 Wochen, in Bereichen mit 20-kV-Kabeln 2 Wochen einzuplanen. Bei einer Beschädigung dieser Kabel ist neben einem immensen wirt- schaftlichen Schaden eine akute Lebensgefahr gegeben. Gas- und Wasserversorgung (Bearbeiter Hr. Groß, Tel. 0721 599-3819, eg- bert.gross@netzservice-swka.de) Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Die Thematik der Stromfreileitung (Umlegung Holzmast) wird in der Genehmigungsphase mit den benannten Ansprechpartnern bei den Stadtwerken endabgestimmt. Die grundsätzli- che Verlegbarkeit der Freileitung ist mit den Stadtwerken vorabgestimmt worden. Auf der gegenüberliegenden Seite wird lediglich im Straßenabschnitt zwischen den bestehenden Senkrechtparkern und der Schilling-von- Canstatt-Straße der Gehweg verbreitert. Die Senkrechtparker und die bestehenden Baum- pflanzungen sollen nicht verändert werden. Da es sich bei den Maßnahmen auf der gegenüber- liegenden Straßenseite um ein städtisches Vor- haben handelt wird die Abstimmung hierzu entweder von der Stadt oder im Auftrag der Stadt im Zuge der Ausführungsplanung erfol- gen. Die Lage des geplanten Geröllfangs ist hinsicht- lich der Gas-Hochdruckleitung und der Wasser- - 5 - Stellungnahme Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger Einhaltung der folgenden Auflagen zu. Im Be- reich der geplanten Gehwegerweiterung ent- lang der Straße „Spitalhof" verläuft eine Was- serversorgungsleitung. Nordwestlich des Plan- gebiets liegen darüber hinaus eine Gas- Hochdruckleitung und die in den eingereichten Unterlagen noch nicht dargestellte, 2017 ver- legte, Wasseranschlussleitung des Golfplatzes im Einmündungsbereich des geplanten Wirt- schaftswegs. Die Regelverlegetiefen der Leitun- gen sind in Anlage A zu finden. Bitte beachten Sie dass diese in der Praxis abweichen können und die Leitungen keinesfalls beschädigt wer- den dürfen. Mit den eingereichten Unterlagen können wir nicht beurteilen, ob der geplante Geröllfang (einschl. Zulaufgerinne) in Konflikt mit den Leitungen gerät. Weiter können wir nicht beurteilen, ob die Wasseranschlussleitung nicht teilweise auf das neu zugeschnittene Pri- vatgrundstück des Nahversorgungszentrums ge- rät. Bitte stimmen Sie die beiden letztgenannten Punkte mit uns ab. Gegebenenfalls erforderliche Suchschachtungen sind entsprechend DVGW- Regelwerk GW 315 "Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten" durchzuführen. Öffentliche Straßenbeleuchtung Wir stimmen der geplanten Maßnahme ohne weitere Auflagen zu. Kommunikations- und Informationstechnik Wir stimmen der geplanten Maßnahme ohne weitere Auflagen zu. Fernwärmeversorgunq Wir stimmen der geplanten Maßnahme ohne weitere Auflagen zu. Trinkwasserversorgung Seitens des GB-TT bestehen keine Einwände gegen den uns vorliegenden Bebauungsplan Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach) der Stadt Karlsruhe. Das überplante Gebiet be- findet sich außerhalb der Schutzgebiete und Zu- strömbereiche unserer Wasserwerke. Aus den uns vorliegenden Unterlagen sind keine Konflik- te mit der Trinkwassergewinnung der Stadtwer- ke Karlsruhe GmbH ersichtlich. Dingliche Sicherungen Sofern gemäß der voranstehenden Abschnitte dingliche Sicherungen (beschränkt persönliche Dienstbarkeiten) erforderlich werden, bitten wir Sie, zur Abstimmung der textlichen Inhalte und der entsprechenden Planunterlagen, um Kon- taktaufnahme. anschlussleitung erneut angepasst worden – Prüfung und Freigabe erfolgt durch die Stadt- werke Karlsruhe und das Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe). Weitere Abstimmungen zum ge- planten Geröllfang erfolgen im Zuge der Ge- nehmigungs- und Ausführungsplanung. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der ge- planten Maßnahme ohne weitere Auflagen zu- gestimmt wird. Kenntnisnahme - 6 - Stellungnahme Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger Lichte Abstände bei grabenlosen Bauver- fahren Bei grabenlosen Bauverfahren sind lichte Ab- stände von mindestens 1,0 m zu den Versor- gungssystemen einzuhalten. Falls dieses Min- destmaß nicht sicher eingehalten werden kann, sind die betroffenen Systeme an den relevanten Punkten freizulegen. Das grabenlose Bauverfah- ren ist dann unter ständiger Beobachtung der Versorgungssysteme durchzuführen und im Fal- le einer potenziellen Gefährdung unserer Lei- tungen, bzw. falls erkennbar wird, dass die un- ter 1. genannten Mindestmaße nicht eingehal- ten werden, unverzüglich abzubrechen. Für die Fernwärmeversorgung gilt darüber hinaus: Um eine Havarie zu vermeiden dürfen Fern- wärmeleitungen auf einer Länge von mehr als 2,0 m nicht freigelegt werden, der Fernwärme- netzbetrieb, Tel. 0721 599-3136, ist rechtzeitig vor Beginn von Arbeiten oberhalb, unterhalb oder neben Fernwärmetrassen zu informieren. Im Heizbetrieb ist eine Überdeckungshöhe von min. 0,6 m einzuhalten. Kenntnisnahme Kenntnisnahme VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 08. August 2017 Mit Aufnahme der Arbeiten des Nahversor- gungszentrums bitten wir um Bestätigung des aktuellen Standards für die neu einzurichtende Bushaltestelle. Eine entsprechende Bestätigung erfolgt gemäß den Regelungen im Durchführungsvertrag. Telekom, Anruf am 31. August 2017 Es sind keine TK-Leitungen betroffen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine TK- Leitungen betroffen sind. ZJD – Immissions- und Arbeitsschutzbehörde, 15.September 2017 Auch wenn die im Verfahren angeregte Anpas- sung des Schallgutachtens offenbar nicht erfolgt ist, wird aus den Unterlagen erkennbar, dass denkbare Lärmimmissionskonflikte zwischen der Planung und der bestehenden angrenzenden Wohnbebauung (WA) im späteren Baugenehmi- gungsverfahren bzw. im Durchführungsvertrag gelöst werden können. Insofern bestehen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Beden- ken gegen die Planung. Allerdings sollte im Durchführungsvertrag geregelt werden, welche Immissionsrichtwerte an welchen Immissionsor- ten maßgeblich sind, hier ist aus unserer Sicht die Übernahme von Passagen aus dem Schallgutach- ten u. E. zu unkonkret. Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Be- denken gegen die Planung bestehen. Die zur Bewältigung der Schallemissionen gemäß Schallschutzgutachten erforderlichen Maßnah- men, die auf den Rechtsgrundlagen des Bebau- ungsplans nicht festgesetzt werden können, können im Durchführungsvertrag geregelt wer- den. - 7 - Stellungnahme Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger ZJD – Natur- und Bodenschutzbehörde Dem übermittelten Planentwurf können wir zu- stimmen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem Pla- nentwurf zugestimmt wird. ZJD - Wasserbehörde Aus Sicht der unteren Wasserbehörde bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem Pla- nentwurf zugestimmt wird. ZJD – Abfallrechts- und Altlastenbehörde Aus Sicht der Abfallrechts- und Altlastenbehörde bestehen hierzu keine Anmerkungen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem Pla- nentwurf zugestimmt wird. ZJD - Denkmalschutzbehörde Der Planung kann seitens der Denkmalschutzbe- hörde zugestimmt werden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem Pla- nentwurf zugestimmt wird.

  • Anlage BPlan Spitalhof Entwurf
    Extrahierter Text

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Karlsruhe - Hohenwettersbach Entwurf Vorhabenträger: STM Zweite Verwaltungs-GmbH Steinhäuserstraße 20 76135 Karlsruhe T. 0721 – 82 82 90 F. 0721 – 82 82 99 info@wireka.de Planverfasser: VbB VEP SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten Architekturbüro Müller + Huber Weinbrennerstraße 13 Raiffeisenstraße 9 76135 Karlsruhe 77704 Oberkirch T. 0721 – 831030 T. 07802 – 70 44 0 F. 0721 – 8310399 F. 07802 – 70 44 400 mail@planer-ka.de info@architektur-buero.de VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) .......................... 4  1. Aufgabe und Notwendigkeit .................................................................................. 4  2. Bauleitplanung ...................................................................................................... 4  2.1 Vorbereitende Bauleitplanung .............................................................................. 4  2.2 Verbindliche Bauleitplanung ................................................................................. 5  3. Bestandsaufnahme ............................................................................................... 5  3.1 Räumlicher Geltungsbereich ................................................................................ 5  3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz .................. 5  3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit ........................................ 5  3.2.2 Artenschutz ........................................................................................................... 7  3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ............................................ 7  3.4 Eigentumsverhältnisse ......................................................................................... 7  3.5 Belastungen .......................................................................................................... 8  3.5.1 Altlasten ................................................................................................................ 8  3.5.2 Immissionsschutz ................................................................................................. 8  4. Planungskonzept .................................................................................................. 8  4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .......................................................... 8  4.2 Art der baulichen Nutzung .................................................................................... 9  4.3 Maß der baulichen Nutzung ................................................................................. 9  4.4 Überbaubare Grundstücksflächen ...................................................................... 10  4.5 Einkaufswagenboxen, Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen bzw. Carports ...... 10  4.6 Erschließung ....................................................................................................... 10  4.6.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ......................................................... 10  4.6.2 Motorisierter Individualverkehr ........................................................................... 10  4.6.3 Ruhender Verkehr .............................................................................................. 10  4.6.4 Geh- und Radwege ............................................................................................ 10  4.6.5 Ver- und Entsorgung .......................................................................................... 11  4.6.6 Energiekonzept ................................................................................................... 12  4.7 Gestaltung .......................................................................................................... 12  4.7.1 Dächer ................................................................................................................ 12  4.7.2 Fassaden ............................................................................................................ 13  4.7.3 Werbeanlagen .................................................................................................... 13  4.7.4 Unbebaute Flächen, Abfallbehälterstandplätze, Einfriedungen ......................... 13  4.8 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz .................... 13  4.8.1 Grünordnungsplan, Pflanzungen ........................................................................ 13  4.8.2 Eingriff in Natur und Landschaft ......................................................................... 13  4.8.3 Minimierungs-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen .......................................... 14  4.8.4 Artenschutz ......................................................................................................... 15  4.9  Scha llschutz ........................................................................................................ 15  4.10 Klimaschutz ........................................................................................................ 15  4.11 Klimaanpassung ................................................................................................. 16  5. Umweltbericht ..................................................................................................... 16  6. Sozialverträglichkeit ............................................................................................ 16  7. Statistik ............................................................................................................... 16  7.1 Flächenbilanz ..................................................................................................... 16  7.2 Geplante Bebauung ............................................................................................ 16  7.3 Bodenversiegelung ............................................................................................. 17  8. Kosten ................................................................................................................. 17  9. Durchführung ...................................................................................................... 17  VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 3 B. Hinweise (beigefügt) ........................................................................................ 18 1. Versorgung und Entsorgung ............................................................................... 18  2. Entwässerung / Wasserschutzgebiet ................................................................. 18  3. Archäologische Funde, Kleindenkmale .............................................................. 19  4. Baumschutz ........................................................................................................ 19  5. Altlasten .............................................................................................................. 19  6. Erdaushub / Auffüllungen ................................................................................... 20  7. Private Leitungen ................................................................................................ 20  8. Barrierefreies Bauen ........................................................................................... 20  9. Erneuerbare Energien ........................................................................................ 21  10. Artenschutz ......................................................................................................... 21  11. Begrünung .......................................................................................................... 21  12. Artenliste ............................................................................................................. 21  13. Dachbegrünung und Solaranlagen ..................................................................... 22  14. Abfallentsorgung ................................................................................................. 22  C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften .............. 23 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ................................................................ 23 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen ........................................................ 23  2. Art der baulichen Nutzung .................................................................................. 23  3. Maß der baulichen Nutzung ............................................................................... 23  3.1 Gebäudehöhe GH .............................................................................................. 23  3.2 Grundfläche ........................................................................................................ 23  4. Überbaubare Grundstücksfläche ........................................................................ 24  5. Einkaufswagenboxen, Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen bzw. Carports ...... 24  6. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft .......................................................................................................... 24  6.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ................................................... 24  6.2 Ausgleichsmaßnahmen ...................................................................................... 24  6.2.1 Entsiegelung des Schotterwegs ......................................................................... 24  6.2.2 Dachbegrünung .................................................................................................. 24  6.3 Ersatzmaßnahmen ............................................................................................. 25  6.3.1 Entwicklung einer Fettwiese ............................................................................... 25  6.3.2  Anlage einer Feldhecke ...................................................................................... 25  6.3.3  Anlage einer Ligusterhecke ................................................................................ 25  6.3.4  Pflanzung von Bäumen ...................................................................................... 26  II. Örtliche Bauvorschriften ................................................................................. 27 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen ................................................................ 27  1.2 Fassaden ............................................................................................................ 27  2. Werbeanlagen und Automaten ........................................................................... 27  3. Unbebaute Flächen, Abfallbehälterstandplätze, Einfriedungen ......................... 28  4. Außenantennen .................................................................................................. 28  5. Niederspannungsfreileitungen ............................................................................ 28   6. Niederschlagswasser ......................................................................................... 28  III. Sonstige Festsetzungen .................................................................................. 29 IV. Zeichnerische Festsetzungen - Planzeichnung .................................................... 30 Unterschriften ................................................................................................................... 33  Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), ................................................................... 34 VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 4 A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Ein wichtiges Planungsziel der Stadt Karlsruhe besteht in der Sicherung und Stärkung der Lebensmittel-Nahversorgung in den Ortsteilen. Vor diesem Hin- tergrund wird im Stadtteil Hohenwettersbach die Ansiedlung eines Einzelhan- delsbetriebs angestrebt. Aufgrund der für ein solches Vorhaben erforderlichen Lage und Grundstücksgröße kommt als einziger Standort in Hohenwetters- bach ein insgesamt ca. 6.570 m² großes Vorhabengrundstück an der Kreis- straße K 9652 (Spitalhof) am westlichen Ortseingang in Betracht. Große Teile des Plangebiets waren bislang Bestandteil der Golfplatzanlage Batzenhof. Für die Zufahrt und die Geländemodellierung werden insgesamt ca. 709 m² große Teilflächen des städtischen Flurstücks Nr. 64012 bean- sprucht. Das gesamte Vorhabengrundstück wird im Einvernehmen zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Karlsruhe als Fläche für einen Nahversor- gungsstandort entwickelt. Vorhabenträger ist die STM Zweite Verwaltungs-GmbH, Karlsruhe, vertreten durch ihre Geschäftsführerin B. Karcher. Als Betreiber der Nahversorgungs- einrichtung ist die Fa. Netto Marken-Discount GmbH vorgesehen, deren Plan- konzept einen eingeschossigen Lebensmittelmarkt mit max. 800 m² umfasst. Auf dem geplanten Kundenparkplatz werden ca. 61 Stellplätze nachgewiesen. Die Zu- und Abfahrt für den Kunden- und Anlieferverkehr erfolgt von Norden über das derzeitige Flurstück Nr. 64012. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Aufstel- lung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften erforderlich. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Das Vorhaben greift in eine im Regionalplan dargestellte Grünzäsur ein und widerspricht insofern den Zielen der Raumordnung. Mit Blick auf die hohe Be- deutung, welche das Vorhaben zur Sicherung der wohnortnahen Lebensmit- telversorgung hat, ist der Abschluss eines raumordnerischen Vertrags zwi- schen dem Regionalverband mittlerer Oberrhein (RVMO) und der Stadt Karls- ruhe erfolgt. Gemäß diesem Vertrag wird zur Kompensation des Eingriffs in die Grünzäsur auf die Entwicklung von ca. 0,6 ha nördlich der Straße „Wie- selweg“ am Nordostrand des Stadtteils verzichtet. Diese Fläche wird bei der nächsten Fortschreibung des Regionalplans in den benachbarten regionalen Grünzug eingegliedert. Das Plangebiet ist im FNP als Sonderbaufläche dargestellt. Gemäß Einzel- handelserlass Baden - Württemberg sind auch die Zweckbestimmung (Einzel- handel / Nahversorgung) und die maximal zulässige Verkaufsfläche von 800 m² aufgeführt. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Das Plangebiet befindet sich im unbeplanten Außenbereich, lag ursprünglich im Geltungsbereich des mittlerweile rechtskräftigen Vorhabenbezogenen Be- bauungsplans (VbB) „Golfanlage Batzenhof“ und wird nun als VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ entwickelt. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VbB) umfasst eine Fläche von ca. 8.500 m² und liegt im Westen des Karlsruher Stadtteils Hohenwettersbach zwischen der Autobahn A8 und der Kreisstraße K 9652 (Spitalhof) im direkten Anschluss an die Bebauung des heutigen westlichen Ortsrandes. Der Geltungsbereich umschließt öffentliche Verkehrsflächen, die zwar im Zuge der Planung verändert werden sollen, aber selbst nicht zum Vorhaben gehören. Das Vorhabengrundstück umfasst einen ca. 6.570 m² gro- ßen Teilbereich des Geltungsbereichs des VbB. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz 3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit Das Gelände des Vorhabengrundstücks fällt topografisch in nordwestliche Richtung ab. Es handelt sich um eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Flä- che; außer einer Baumgruppe auf dem städtischen Flurstück Nr. 64012 im Nordosten des Geltungsbereichs gibt es keinen nennenswerten Gehölzbe- stand. Die Bodenbeschaffenheit wurde im Rahmen eines gesonderten Bodengutach- tens (Kärcher Ingenieursgesellschaft mbH, Weingarten / Baden, 03.02.2015) insbesondere hinsichtlich ihrer Versickerungsfähigkeit für das unbelastet anfal- lende Niederschlagswasser untersucht. Die folgende Bodenbeschaffenheit wurde ermittelt: Geologischer Überblick Unter bindigen Deckschichten in Form von Lösslehm folgen oberflächennah verkarstete Kalksteine des Oberen und Mittleren Buntsandsteins. Untergrundaufbau Zur Erkundung des Bauwerksstandortes wurden an fünf örtlich festgelegten Stellen Baggerschürfen ausgeführt. Ihre Lage ist Anlage 1 [zum Bodengutach- ten] zu entnehmen. Die Ergebnisse sind in Anlage 2 [zum Bodengutachten] dargestellt. Das Gelände ist mit ca. 20 - 30 cm Oberboden (Ackerboden) bedeckt. Die Mächtigkeit kann durch örtliche Auffüllungen auch höher liegen. In Schürfe 5 wurden 60 cm festgestellt. Darunter folgen Lösslehmschichten in Form schluf- figer Tone und toniger Schluffe. Die Konsistenz der bindigen Schichten ist überwiegend steif oder weich-steif. Halbfeste Böden treten nur untergeordnet auf. Unterhalb von etwa 1,5 - 2,5 m Tiefe beginnt der Übergang in die Verwit- VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 6 terungszone mit plastischem Ton, der teils Steine enthält und i.a. steife bis halbfeste Konsistenz aufweist. Fels wurde nicht angetroffen. Bodenmechanische Kennwerte Die angetroffenen Böden sind von früheren Untersuchungen an vergleichba- ren Böden im Nordschwarzwald ausreichend genau bekannt. Somit konnten die in nachfolgender Tabelle zusammengestellten charakteristischen Kenn- werte auf der Grundlage der qualifizierten Bodenansprache festgelegt werden. Bei diesen Werten handelt es sich um Erfahrungswerte. In der Zeile „Frostempfindlichkeit" definiert F 2 einen gering bis mittel frost- empfindlichen und F 3 einen hoch frostempfindlichen Boden. Die Lösslehme und Stein-Ton-Gemische reagieren sensibel auf Wassergehaltsschwankungen und gehen bei Wasserzutritt rasch in Bodenklasse 2 .fließende Bodenarten" über. Die organoleptische Ansprache ergab keine Anhaltspunkte für Verunreinigun- gen des Untergrundes an den Untersuchungsstellen. Eine chemische Unter- suchung ist daher nicht Gegenstand dieses Berichts Erdbebenzone Das Baugelände befindet sich gemäß den Angaben des Landeserdbeben- dienstes Baden-Württemberg und der DIN 4149 im Bereich der Erdbebenzo- ne 1. Den entsprechenden Nachweisen sind die Untergrundklasse Rund die Baugrundklasse C zugrunde zu legen. Geothermie Gemäß den [dem Bodengutachten] beigefügten Unterlagen des LGRB Infor- mationssystems Oberflächennahe Geothermie liegen im Baugelände keine Gründe für eine Nutzungseinschränkung der oberflächennahen Geothermie mittels Erdwärmesonden vor. Es ist mit einer guten Effizienz der Erdwärme- sonden zu rechnen. Grundwasserverhältnisse Grundwasser ist erst in größerer Tiefe zu erwarten. Sickerwasser kann aller- dings in beliebiger Tiefe auftreten. Der zu erwartende Sickerwasseranfall ist i.a. gering. Da nur die Fundamente in den Untergrund einbinden, hat das VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 7 Grund- oder Schichtwasser voraussichtlich keinen entscheidenden Einfluss auf die Bebauung. Er ist aber für die Anlage der Baugrubenböschung im Sü- den und die Tragfähigkeit des Erdplanums maßgebend. Nasse, auf Schicht- wasser hindeutende Böden wurden im Südteil in den Schürfen 1 und 2 festge- stellt, ab ca. 2,5 - 3, 7 m Tiefe. Versickerfähigkeit Das Bauwerk bindet in den gering durchlässigen Baugrund ein. Stauwasser oder zusickerndes Niederschlagswasser kann nur in sehr geringem Umfang in den gewachsenen Baugrund absickern. Es ist daher grundsätzlich mit auf- stauendem Sickerwasser zu rechnen. Nach dem Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“, sind Schichten des Untergrundes für eine technische Versickerung geeignet, deren Durchlässigkeitsbeiwert bei Wassersättigung im Bereich zwischen kt=1*10-3 bis 1*10-6m/s liegt. Im Plan- gebiet sind Durchlässigkeitsbeiwerte von kt=1*10-8 zu erwarten, sodass eine Versickerung von Niederschlagswasser nicht möglich ist. 3.2.2 Artenschutz Die artenschutzrechtliche Unbedenklichkeit wurde in Abstimmung mit den Behör- den im Zuge des Umweltberichts vom Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe geklärt. Die artenschutzrechtliche Prüfung ergibt, dass durch die Umsetzung der Pla- nung nach gutachterlicher Beurteilung keine Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz berührt werden, sofern die eventuell notwendige Beseitigung von Gehölzen außerhalb der Brutzeit eventuell betroffener Vogel- arten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar erfolgt. Dies wird über den Durchführungsvertrag gesichert. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Vorhabengrundstück wird heute weitgehend als Teil der großen zusam- menhängenden Ackerfläche zwischen der Kreisstraße und der Lindenstraße landwirtschaftlich genutzt. Die das Vorhabengrundstück umgebenden Acker- flächen werden zum überwiegenden Teil von der Golfplatznutzung bean- sprucht. Nur in einem Abschnitt südwestlich des Vorhabens bleibt die land- wirtschaftliche Nutzung auch künftig bestehen. Die Zufahrt zu diesen Flächen von der Kreisstraße aus wird im VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwet- tersbach)“ festgesetzt und ist auf der städtischen Parzelle Flurstück Nr. 64012 neu herzustellen. Nördlich des Spitalhofs befindet sich der Hohenwettersbacher Friedhof. Bei der vorhandenen Ortsrandbebauung östlich des Plangebiets handelt es sich um zweigeschossige Bebauung mit gemischter Nutzung. 3.4 Eigentumsverhältnisse Im Plangebiet wurde ein separates Flurstück von der Ackerparzelle Flurstück Nr. 64050 abgetrennt und als neues Flurstück Nr. 64050/1 gebildet. Der Vor- habenträger hat das neugebildete Flurstück 64050/1 erworben. Vorhaben- VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 8 grundstück und Markt sollen vom Vorhabenträger an den Marktbetreiber ver- pachtet werden. Das der Ackerparzelle Flurstück Nr. 64050 vorgelagerte Flur- stück Nr. 64012 wird vom Vorhabenträger teilweise erworben, der weiterhin für öffentliche Verkehrsflächen benötigte Teil verbleibt in städtischem Eigentum. 3.5 Belastungen 3.5.1 Altlasten Es bestehen keine Hinweise auf Altlastenverdacht. 3.5.2 Immissionsschutz Zur Klärung der immissionsschutzrechtlichen Belange ist ein schalltechni- sches Gutachten erarbeitet worden (Ingenieurbüro für Bauphysik, Bad Dürk- heim vom 18.07.2015). Darin wurde geprüft, welche Auswirkungen durch den Betrieb des geplanten Lebensmittelmarktes auf das Plangebiet einwirken und welche Geräuscheinwirkung auf die nächstliegende schutzwürdige Bebauung entsteht. Aus dem Gutachten geht hervor, dass die geltenden Immissions- richtwerte im Tag- und Nachtzeitraum nicht überschritten werden (Näheres un- ter Punkt 4.9). 4. Planungskonzept Der als eingeschossiger Bau mit Flachdach geplante Lebensmittelmarkt wird auf der Südwesthälfte des Plangrundstücks errichtet. Zwischen dem Marktge- bäude und der am westlichen Ortsrand vorhandenen Bebauung liegt der künf- tige Kundenparkplatz mit Einkaufswagenboxen. Die Anlieferung erfolgt auf der Südwestseite des Marktgebäudes. Der Markt umfasst max. 800 m² Verkaufs- fläche. Die geplanten Gebäudegrundflächen und die befestigten Flächen er- geben sich aus der Flächenaufstellung auf Seite 42 (Anlagen). Aufgrund des deutlichen Geländeanstiegs in südwestliche Richtung werden die Parkplatzflächen durch Aufschüttung angeböscht, während das Marktge- bäude durch Geländeabgrabung in den Hangverlauf eingepasst wird. Die Erschließung des künftigen Marktgrundstücks erfolgt über die Flächen des bisherigen Flurstücks Nr. 64012. Auf den in städtischem Eigentum verbleiben- den Restflächen wird auch die Erschließung der südwestlich des Vorhabens liegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen planungsrechtlich gesichert (siehe Plan). Die Grundstücksflächen, welche weder durch das Marktgebäude, noch durch Parkplatz- oder Zufahrtsflächen beansprucht werden, sind im VbB als Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit Pflanzgebot festgesetzt und entsprechend zu begrünen. Das Vorhaben wird auf diese Weise in Richtung des angrenzenden Gebäudebestands am „Spital- hof“ und des künftigen Golfplatzes wirksam eingegrünt. 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Das Baurecht wird über einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB geschaffen. Der VEP (siehe Anlage) wird mit Ausnahme der Ein- VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 9 teilung der Räume und der Möblierung Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. 4.2 Art der baulichen Nutzung Im Geltungsbereich wird ein Sondergebiet für den Lebensmitteleinzelhandel gem. § 11 BauNVO festgesetzt. Zulässig ist ein Lebensmittel- und Getränke- markt mit einer Verkaufsfläche inklusive Backshop von max. 800 m² sowie be- triebsbezogene Nebenanlagen wie Lagerflächen, Stellplätze, Fahrgassen, Ein- kaufswagenboxen und einen Bereitstellungsplatz für Abfallbehälter im Bereich der Zufahrt. 4.3 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird festgesetzt durch die im zeichnerischen Teil festgesetzte maximal zulässige Grundfläche des Marktgebäudes, die ma- ximale Höhe des Erdgeschoss- Fertigfußbodens (EFH), und die Gebäudehöhe (GH). Die Gebäudehöhe ist das Maß zwischen der EFH und der Oberkante Flachdach-Attika. Die maximal zulässige Grundfläche für das Marktgebäude wird im zeichneri- schen Teil mit 1.400 m² festgesetzt Das entspricht für das Gebäude einer GRZ von ca. 0,37, was - unter dem für ein allgemeines Wohngebiet durch die Obergrenzen des § 17 BauNVO vorgesehenen Wert von 0,4.liegt. Durch Stellplätze und den dazugehörigen Zufahrten, der Anlieferung und den Nebenanlagen darf diese Grundfläche um maximal 2.600 m² überschritten werden. Dies entspricht einer GRZ von 1,0 und übersteigt damit die Ober- grenze des § 19 Abs. 4 BauNVO, der hierfür erst einmal eine Versiegelung bis zu einer GRZ von maximal 0,8 zulässt. Im Bebauungsplan kann jedoch hier- von abgewichen werden. Dies ist bei der vorliegenden Planung verträglich, da der zu versiegelnde Grund umgeben ist von nicht überbaubaren Flächen, die begrünt werden sollen und im zeichnerischen Teil als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden. So beträgt die Versiegelung des Vorhabengrundstücks insgesamt nur verträgliche 60 %. Dadurch wird sichergestellt dass die allge- meinen Anforderungen an gesunde Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Die im zeichnerischen Teil festgesetzte maximale Gebäudehöhe (GH) ermög- licht die Umsetzung des geplanten Lebensmittelmarktes sowohl unter Berück- sichtigung der betrieblichen Anforderungen als auch der Belange des Orts- und Landschaftsbilds. Hier wird insbesondere der städtebaulichen Situation am Ortseingang mit angrenzender Bestandsbebauung Rechnung getragen. Mit Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien darf die Gebäudehöhe bis 2,00 m über Oberkante Attika überschritten werden, dabei sind die Anlagen um das Maß ihrer Höhe von der jeweiligen Gebäudeaußenwand abzurücken. Bei den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung handelt es sich um Maximalwerte, die durch andere Festsetzungen eingeschränkt werden kön- nen. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 10 4.4 Überbaubare Grundstücksflächen Überbaubare Grundstücksflächen werden im zeichnerischen Teil durch Bau- grenzen festgesetzt. 4.5 Einkaufswagenboxen, Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen bzw. Carports Aus Gründen eines geordneten Erscheinungsbildes und zur Reduktion von Lärm sind Einkaufswagenboxen nur überdacht innerhalb überbaubarer Flä- chen zulässig (s. VEP: Lage unter dem Vordach). Fahrradstellplätze und wei- tere Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind innerhalb und außerhalb über- baubarer Flächen zulässig. Stellplätze sind innerhalb der im zeichnerischen Teil festgesetzten überbaubaren Flächen und der Fläche für Stellplätze zuläs- sig. Garagen bzw. Carports sind zur Umsetzung des geplanten Parkierungs- konzeptes nicht erforderlich und werden daher ausgeschlossen. 4.6 Erschließung 4.6.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) In ca. 420 m fußläufiger Entfernung befindet sich die Bushaltestelle „Hohen- wettersbach Rathaus“ und in ca. 315 m die Bushaltestelle „Taglöhnergärten“. Beide Haltestellen werden z.Z. von den KVV-Buslinien 24 und 44 angefahren. Zusätzlich soll eine neue Bushaltestelle direkt vor dem geplanten Markt die Er- reichbarkeit für möglichst weite Teile der Bevölkerung sichern. 4.6.2 Motorisierter Individualverkehr Die Verkehrserschließung erfolgt vom Spitalhof. 4.6.3 Ruhender Verkehr Die für das Vorhaben erforderlichen PKW-Stellplätze werden - ebenso wie die erforderlichen Fahrradabstellplätze - in den Außenanlagen des Marktgrund- stücks nachgewiesen (siehe VEP). 4.6.4 Geh- und Radwege Der auf der Südseite der Straße „Spitalhof“ vorhandene Gehweg endet nach der bestehenden Wohnbebauung und könnte bis zum künftigen Markt-Zugang verlängert werden. Allerdings ist dieser südliche Gehweg in der Ortslage schmal und durch verschiedene Treppeneinbauten abschnittsweise zusätzlich verengt; die Begehbarkeit ist insofern eingeschränkt und gefährlich, sobald die Passanten auf die Straße ausweichen müssen. Deshalb ist geplant, die fußläufige Erreichbarkeit des Nahversorgers über den nördlich des Spitalhofs verlaufenden, ausreichend ausgebauten Gehweg zu sichern. Die Passanten sollen die Kreisstraße auf Höhe des Friedhofs über- queren um zur Bushaltestelle Richtung Ortsmitte / nach Karlsruhe und zum Marktzugang zu gelangen. Um die Querung des Spitalhofs zu erleichtern und die Geschwindigkeit zu re- duzieren wird die öffentliche Verkehrsfläche entsprechend der Planzeichnung festgesetzt. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 11 4.6.5 Ver- und Entsorgung Das Plangebiet wird im Trennsystem entwässert. Entsprechende Regelungen werden im Durchführungsvertrag getroffen. Schmutzwasser: Der Anschluss erfolgt an den öffentlichen SW-Sammler in der Straße „Spital- hof“. Die Bemessung der Grundleitungen muss nach DIN 1986-100, Stand Mai 2008, erfolgen. Die Entwässerung innerhalb des Gebäudes und auf dem Grundstück muss im Trennsystem erfolgen. In der Anlieferzone muss das Oberflächenwasser der LKW-Aufstellfläche auf- grund des zu erwartenden höheren Verschmutzungsgrades in den Schmutz- wasserkanal eingeleitet werden. Der Abfluss in den öffentlichen SW-Kanal darf die Abflusskapazität des öffentlichen Sammlers nicht überschreiten und muss ggf. gedrosselt abgeleitet werden. Regenwasser: Der Anschluss erfolgt an den öffentlichen RW-Sammler in der Straße „Spital- hof“. Für das Gebiet besteht eine Einleitungsbegrenzung von Qmax = 70 l/s. Das Niederschlagswasser muss entsprechend gedrosselt in den öffentlichen Regenwasserkanal abgeleitet werden. Regenwasserrückhaltung Eine vorzuhaltende Rückhaltung ist nach den Vorgaben des DWA-A 117 auf ein 5-jährliches Niederschlagsereignis auszulegen. Die Ableitung ist über ein Drosselorgan auf die max. zulässigen Werte zu begrenzen. Eine erste Rück- haltung erfolgt über das extensiv begrünte Dach des Marktes. Da dies nicht ausreicht um den geforderten Drosselabfluss einzuhalten, wird eine Rückhal- temulde angelegt. Das auf den befestigten Flächen anfallende Oberflächen- wasser ist ebenfalls mittels eines Ableitungssystems in Richtung der im Nord- osten gelegenen Grünfläche in die Rückhaltemulde mit einem Volumen von mind. 17,2 m³ zu führen. Das Regenwasser wird von der Mulde über einen Drosselschacht auf 48 l/s gedrosselt in den öffentlichen RW-Sammler in der Spitalstraße eingeleitet wird. Mittels eines Walls entlang der östlichen Grundstücksgrenze soll verhindert werden, dass im Falle einer Überflutung, die im Osten angrenzenden Anlieger gefährdet werden und eindringendes Wasser Schäden an den Gebäuden ver- ursacht. Sofern bei der Bebauung Drainagen, Schicht- oder Quellwässer angeschnitten werden, muss der Verbleib des Grundwassers im Grundwasserleiter sicherge- stellt werden. Ableitung Niederschlagswasser im Außengebiet Das unbebaute Urgelände fällt von Südwesten nach Nordosten hin ab. An- hand der Fließweganalyse wurde die Fließrichtung des Oberflächenabflusses ermittelt. Derzeit fließt ein Teil des Oberflächenwassers in einen Geröllfang, VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 12 der das Wasser in den öffentlichen Kanal in der Straße „Spitalhof“ ableitet. Durch die geplante Baumaßnahme werden die Fließwege zu dem bestehen- den Geröllfang unterbrochen, sodass ein neuer Geröllfang westlich des ge- planten Marktes gesetzt werden muss. Der bestehende Geröllfang wird hinfäl- lig. Das Außengebietswasser, welches in Richtung der südwestlichen Grund- stücksgrenze fließt, wird mittels einer Dammschüttung in Richtung des geplan- ten neuen Geröllfangs geleitet werden. Von da aus ist die Ableitung über ei- nen neuen Kanal in den öffentlichen Regenwasserkanal vorzusehen. Entlang der südöstlichen Grundstücksgrenze wird ebenfalls mittels einer Dammschüttung verhindert werden, dass Außengebietswasser auf das Grundstück abfließen kann. In weiterem Verlauf in Richtung Nordosten folgt das Außengebietswasser schließlich dem natürlichen Geländeverlauf. 4.6.6 Energiekonzept Der geplante Lebensmittelmarkt wird voraussichtlich mit einer Gasbrennwert- therme ausgestattet. Diese soll unterstützt werden durch eine Wärmerückge- winnung aus der Abluft, sowie durch die Abwärme der Gewerbekälte (Kälteer- zeuger). Auf dem Flachdach ist der Einbau einer Photovoltaikanlage geplant. 4.7 Gestaltung 4.7.1 Dächer Im Hinblick auf die besondere städtebauliche Situation im Eingangsbereich zum Stadtteil Hohenwettersbach und aus Gründen der Umweltverträglichkeit ist das Vorhaben mit einem begrünten Flachdach umzusetzen. Das Dach ist extensiv zu begrünen, was gleichzeitig der Regenwasser-Rückhaltung dient. Aus Gründen des Grundwasser- und insbesondere des Bodenschutzes sind nur Dacheindeckungen aus Materialien zulässig, die sicherstellen, dass keine Schwermetalle ausgelöst werden. Nicht zulässig sind demnach z. B Dachein- deckungen aus Kupfer und unbeschichtetem verzinkten Stahlblechen, Blei- oder Titanzinkblechen, ebenso wie Fassadenverkleidungen aus diesem Mate- rial. Dachaufbauten können die äußere Wirkung der Gebäude beeinträchtigen und sind deshalb abgesehen von den geplanten Anlagen zur Gewinnung regene- rativer Energien und technisch notwendiger Anlagen für die Be- und Entlüf- tung, Heizung und Kühlung des Gebäudes unzulässig. Für untergeordnete Bauteile und Nebenanlagen sind auch andere Dachformen zulässig. Ziel ist die Entwicklung einer ausdauernden Ruderalvegetation mit Elementen der Trockenrasen. Das nährstoffreiche, lehmige Bodenmaterial, das durch die Bau- maßnahmen anfällt, eignet sich hierfür nur als untergeordnete Beimischung. Die initiale Anpflanzung von Arten der Trockenrasen hat sehr lückig zu erfolgen und ermöglicht so eine spontane Ansiedlung standortheimischer und -gerechter Arten. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 13 4.7.2 Fassaden Zugunsten des Siedlungsbildes sind für die Oberflächen nicht verglaster Fassa- denabschnitte folgende Materialen zulässig: Putz, Holz, Klinker (auch „Riem- chen“) und Naturstein. Für untergeordnete Bauteile und Nebenanlagen sind auch andere Materialien zulässig. Siehe hierzu die Darstellung in Anlage 2 und 3 VEP. 4.7.3 Werbeanlagen Aus städtebaulich gestalterischen Gründen werden Werbeanlagen hinsichtlich ih- rer Abmessungen und ihrem Aufstellungsort eingeschränkt. Zur Vermeidung ei- ner schädlichen Umweltbeeinflussung durch die Lichtemissionen bestimmter Werbeanlagen wird eine Verwendung von wechselndem oder bewegtem Licht, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches ausgeschlossen. Die weiteren Festsetzungen gemäß C.II.2. sichern das vom Betreiber benötigte Außenwer- bungskonzept unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Ein- richtungen bestimmt sind und das Erscheinungsbild des Plangebiets mit unan- gemessener Dominanz prägen könnten, werden als unzulässig festgesetzt. 4.7.4 Unbebaute Flächen, Abfallbehälterstandplätze, Einfriedungen Um die Qualität des öffentlichen Raumes zu schützen, dürfen 5 m tiefe Zonen entlang öffentlicher Flächen nicht als Arbeits-, Abstell-, Lager- oder Abfallbe- hälterstandplätze genutzt werden. Zugunsten eines „transparenten“ städtebaulichen Erscheinungsbildes der künftigen Marktanlage am Stadtteileingang sind Einfriedungen unzulässig. Schranken sind ausnahmsweise zulässig. 4.8 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.8.1 Grünordnungsplan, Pflanzungen Über die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die im Umweltbericht ermittelten grünordnerischen Ausgleichsmaßnahmen quanti- tativ gesichert (z.B. die Anzahl der zu pflanzenden Bäume). Die genaue Lage der Pflanzungen und weitere Ausführungsdetails sind dem Grünplan (Anlage 7 VEP) als verbindlichem Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans zu entnehmen. 4.8.2 Eingriff in Natur und Landschaft Die aus der Planung resultierenden Eingriffe in Natur und Landschaft wurden im Umweltbericht (Institut für Natur und Landschaft, Karlsruhe, Dezember 2017) ermittelt und zusammenfassend wie folgt beschrieben: Erhebliche Auswirkungen hat die Planung auf die Schutzgüter Boden und Wasserhaushalt. Die unversiegelten, ungestörten Bodenflächen sind von ho- her Bedeutung (Wertstufe 3,66). Der erhebliche Eingriff in das Schutzgut Bo- den kann zum Teil nur schutzgutübergreifend ausgeglichen werden. Der Ver- lust an versickerungsfähigen Flächen greift erheblich in den Wasserhaushalt des Planungsgebiets ein. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 14 Für die Schutzgüter Mensch und Landschaft besteht eine geringe Beeinträch- tigung. Das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion der Fläche werden durch die Bebauung verändert. Dies führt jedoch nur zu geringen Veränderun- gen die zudem in unmittelbarer Nähe zur bereits vorhandenen Siedlungsstruk- tur stattfinden. Der Eingriff ist hier nicht erheblich. Auf die Fauna und die lokalklimatische Situation hat die Planung lediglich ge- ringe Auswirkungen. Derzeit wird der Großteil des Gebiets von einem Acker eingenommen. Weitere Biotoptypen sind Ausdauernde Ruderalvegetation, Einzelbaum, Schotterweg und Grasweg. Den Flächen kommt insgesamt eine geringe ökologische Bedeutung zu. Das Gebiet dient Greifvögeln als Nahrungshabitat, Zugvögeln als potentieller Rastplatz und in Baumkronen nistenden Vögeln als potentielles Bruthabitat. Aufgrund der ökologischen Ausstattung der umliegenden Flächen ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung auf die Fauna auszugehen. Das Nah- rungshabitat für Greifvögel ist nicht als essentiell einzustufen: Durch einen Wegfall der Flächen würden die betroffenen Vögel nicht derart beeinträchtigt werden, dass die Fortpflanzungs- und Ruhestätten vollständig ihre Funktion verlören. Die Bebauung verringert die Frischluftproduktion von Hohenwettersbach nur unwesentlich. Sie stellt keine erhebliche Beeinträchtigung der lokalklimati- schen Situation dar. 4.8.3 Minimierungs-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen Zur Minimierung der Eingriffsfolgen sind im Planungsgebiet folgende Maß- nahmen festgesetzt: Getrennte Lagerung von Oberboden und mineralischem Erdaushub, Wiederherstellung der Bodenfunktion nach Abgrabung und Auf- schüttung. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgen durch folgende Maßnahmen: Entwicklung einer Fettwiese, Entwicklung einer extensiven Dachbegrünung und die Anlage einer Feldhecke als Sicht- und Lärmschutz entlang der Ost- grenze des Planungsgebiets für die Anwohner östlich des Planungsgebiets und als schutzgutübergreifender Ersatz für die Verminderung der Bodenfunk- tionen. Die Anlage einer Hecke aus Liguster (Ligustrum vulgare) und Hainbuche (Carpinus betulus) hat als schutzgutübergreifender Ersatz für die Verminde- rung der Bodenfunktionen und als Blendschutz für die Besucher des geplan- ten Lebensmittelmarktes an der Ostgrenze des Planungsgebiets zu erfolgen. Ebenfalls als schutzgutübergreifender Ersatz für die Verminderung der Boden- funktionen sind im Bereich der geplanten Fettwiese, auf der im Nordwesten angrenzenden Ruderalvegetation und vereinzelt auf der geplanten Parkplatz- fläche insgesamt 29 Bäume zu pflanzen (26 auf der geplanten Fettwiese und 3 im Bereich des Parkplatzes). Durch die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann das durch das Vorhaben entstehende bilanzielle VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 15 Defizit ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Überschuss von 20,75 Wert- punkten. 4.8.4 Artenschutz Die artenschutzrechtliche Prüfung ergibt, dass durch die Umsetzung der Pla- nung nach gutachterlicher Beurteilung keine Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz berührt werden, sofern die eventuell notwendige Beseitigung von Gehölzen außerhalb der Brutzeit eventuell betroffener Vogel- arten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar erfolgt. Aus Gründen des Artenschutzes sind für die Außenbeleuchtung nur insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden. 4.9 Schallschutz Der schalltechnische Untersuchungsbericht (Ingenieurbüro Malo, Bad Dürk- heim vom 18.07.2015) kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen: Wird die Nachbarbebauung als Allgemeines Wohngebiet eingestuft, so ist der Kundenverkehr auf dem Parkplatz (Parkieren Pkw, Rollen Einkaufswagen, Türschlagen etc.) im Tagzeitraum ohne weitere Schallschutzmaßnahmen zu- lässig. Im Nachtzeitraum muss als Schallschutzmaßnahme der Markt in der Regel spätestens 21.30 Uhr geschlossen werden, sodass die Kunden das Ge- lände vor 22.00 Uhr wieder verlassen haben. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung sind in dem vorliegenden Gutachten dokumentiert, entsprechende Regelungen werden im Durchfüh- rungsvertrag getroffen. An allen gewählten Immissionsorten im Bereich der schutzbedürftigen Umge- bungsbebauung wird der geltende Immissionsrichtwert der TA-Lärm für ein allgemeines Wohngebiet im Tageszeitraum unterschritten, sofern die Fahrflä- chen des PKW-Parkplatzes asphaltiert werden und der Anlieferverkehr in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit von 6.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf ein verträgliches Maß reduziert wird. Im Nachzeit- raum kann die Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA- Lärm durch ein Verbot von Anlieferverkehr sowie eine Beschränkung der Öff- nungszeiten des Lebensmittelmarktes und geeignete Maßnahmen, die eine Nutzung des PKW-Parkplatzes nach 22.00 Uhr ausschließen, wie z. B. eine Schrankenanlage im Zufahrtsbereich, gewährleistet werden. Da die den geplanten Lebensmittelmarkt anfahrenden PKW und Lkw kein Verkehrsaufkommen erzeugen, welches im Sinne der Nr. 7.4 TA-Lärm zu ei- ner Erhöhung des Verkehrslärms um mindestens 3 dB (A) führt, sind organisa- torische Maßnahmen zur Reduzierung der auf die gewerbliche Nutzung entfal- lenden zusätzlichen Verkehrsgeräusche im Bereich des öffentlichen Straßen- raums verzichtbar. 4.10 Klimaschutz Den Belangen des Klimaschutzes wird im Rahmen der Planung durch einen kompakten Baukörper Rechnung getragen. Durch die Zulässigkeit von Anla- gen zur Gewinnung regenerativer Energien schafft der Bauleitplan die pla- VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 16 nungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nutzung klimaschonender Tech- nologie. Im Durchführungsvertrag wird der Energiestandard vereinbart. Die ak- tuell gültige EnEV und deren Vorschriften werden eingehalten. Somit kann ei- ne effiziente und sparsame Beheizung und Kühlung des Gebäudes erreicht und der Verbrauch fossiler Energieträger minimiert werden, so dass keine ne- gativen Auswirkungen auf das Klima vor Ort zu erwarten sind. 4.11 Klimaanpassung Dem Klimawandel wird durch eine klimaangepasste Bauweise mit begrüntem Dach zur Verhinderung der Wärmeabsorption durch das Gebäude Rechnung getragen. Auch die Auswahl der zu pflanzenden Gehölzarten für eine nachhal- tige Gebietsdurchgrünung berücksichtigt die prognostizierte Erderwärmung. 5. Umweltbericht Die unter Ziffer 4.8.2 beschriebenen Auswirkungen der Planung auf die Be- lange der Umwelt und ihre Wechselwirkungen sind Gegenstand einer Um- weltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in einem Umweltbericht (Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe, Dezember 2017) dar- gestellt. Dieser ist gesonderter Bestandteil dieser Begründung (Anlage). 6. Sozialverträglichkeit Das Vorhaben soll die wohnortnahe Versorgung der Hohenwettersbacher Be- völkerung sichern. Kaufkraft wird vor Ort gebunden und Arbeitsplätze werden geschaffen. Der geplante Markt ist barrierefrei konzipiert mit kurzen Verbin- dungen zu bestehenden oder von der Stadt zu erstellenden ÖPNV- Anschlüssen und standortnahen Versorgungsangeboten. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Überbaubare Grundstücksfläche (Marktgebäude) ca. 1400 m²16% Grünflächenca. 2765 m²32% Erschließung, Parkplatz, etc.ca. 2401 m²28% Öffentliche Verkehrsfläche ca. 1942 m²23% Gesamtes Vorhabengrundstückca. 8508 m²100% 7.2 Geplante Bebauung Marktgebäudeca. 1100m² (Geschossfläche) VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 17 7.3 Bodenversiegelung 1 Gesamtfläche Geltungsbereichca. 8508 m²100% Derzeitige Versiegelungca. 1464 m²17% Durch B-Plan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 5576 m²66% davon begrüntes Dachca. 1200 m² 8. Kosten Im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogen Bebauungsplan wird die Um- setzung und die Kostenverteilung dieser Maßnahmen zwischen Vorhabenträ- ger und der Stadt geregelt, nachdieser Vereinbarung trägt der Vorhabenträger die Planungs- und Erschließungskosten im Zusammenhang mit dem vorha- benbezogenen Bebauungsplan. Die Kosten für bauliche Maßnahmen an Stra- ßen, Gehwegen und Bushaltestellen mit Ausnahme des südlichen Gehwegs bleiben der Stadt. Ebenso die Kosten für den entsprechenden Verwaltungs- aufwand der Stadt. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsver- trag geregelt. 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 18 B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die städtische Müllabfuhr befährt keine Privatgrundstücke. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzu- stellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zur Er- schließung liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhande- nen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung / Wasserschutzgebiet Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert wer- den. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Stra- ßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maß- nahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen. Die Entwässerung innerhalb des Gebäudes und auf dem Grundstück muss im Trennsystem erfolgen. Der Anschluss erfolgt an den öffentlichen SW-Sammler in der Straße „Spitalhof“. Die Bemessung der Grundleitungen muss nach DIN 1986- 100, Stand Mai 2008, erfolgen. Der Abfluss in den öffentlichen SW-Kanal darf die Abflusskapazität des öffentlichen Sammlers nicht überschreiten und muss ggf. gedrosselt abgeleitet werden. Sofern bei der Bebauung Drainagen, Schicht- oder Quellwässer angeschnitten werden, muss der Verbleib des Grundwassers im Grundwasserleiter sicherge- stellt werden. Versickerung Nach dem Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betreib von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“, sind Schichten des Untergrundes für eine technische Versickerung geeignet, deren Durchlässigkeitsbeiwert bei Was- sersättigung im Bereich zwischen kt=1*10-3 bis 1*10-6m/s liegt. Im Plangebiet sind Durchlässigkeitsbeiwerte von kt=1*10-8 zu erwarten, sodass eine Versicke- rung von Niederschlagswasser nicht möglich ist. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 19 Wasserschutzgebiet Bezüglich des Grundwassers sind für das Planungsgebiet keine Aussagen im Landschaftsplan getroffen. Wichtige Grundwasservorkommen in der Region lie- gen in der Rheinebene. Hydrogeologische Karten für diesen Raum wurden laut Auskunft des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden- Württemberg nicht erstellt. Die Ergiebigkeit des vorhandenen Grundwasserleiters wird mittels einer Erkundungsbohrung zwischen Stupferich und Thomashof, nahe der K 9654, festgestellt. Für diese Bohrung liegt bereits eine Erlaubnis der Was- serrechtsbehörde der Stadt Karlsruhe (Aktenzeichen Fr 692.222, 11.1.06) vor. Im Planungsgebiet liegt weder ein Wasserschutz-noch ein Überschwemmungsge- biet. 3. Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Dienstsitz Molt- kestraße 74, 76133 Karlsruhe, anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste Brandschichten, auffällige Erdverfärbun- gen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unver- ändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden Ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkei- ten (27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologi- scher Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rech- nen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz- steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natur- steinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädi- gungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. 4. Baumschutz Bezüglich der Fällung von Bäumen wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsat- zung) verwiesen. 5. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Be- einträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstra- ße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 20 6. Erdaushub / Auffüllungen Anfallender Mutterboden ist zu sichern und bevorzugt auf dem Grundstück zur Andeckung zu verwenden. Erdaushub soll, soweit Auffüllungen im Gebiet not- wendig sind, dafür verwendet werden. Schadstoffhaltiges Bodenmaterial ist im Falle einer vorgesehenen Umlagerung auf dem Grundstück unter bodenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu betrach- ten (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umwelt- verträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBI. IS. 212), Gesetz zur Neuordnung des Abfall- rechts für Baden-Württemberg, Landesabfallgesetz (LAbfG) vom 14. Oktober 2008 (GBI. S. 370), Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BbodSchG) vom 17. März 1998 (BGI IS. 502): zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBI. I Nr. 10, S. 212), Gesetz zur Aus- führung des Bundes-Bodenschutzgesetztes (Landes-Bodenschutz- und Altlas- tengesetz – LbodSchAG) vom 14. Dezember 2004, geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GBI. S. 809, 815), Verwaltungsvor- schrift des Umweltministeriums Baden-Württemberg für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14. März 2007 – Az.: 25- 8980.08M20 Land/3). Bei Herstellung von technischen Bauwerken (Höherlegung, etc.) mit Bodenmate- rial von außerhalb sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallge- setzes (KrW-/AbfG vom 27. September 1994) und der Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmateri- al (VwV Boden Baden-Württemberg vom 14. März 2007 - Az.: 25- 8980.08M20Land/3) einzuhalten. Bei Herstellung von technischen Bauwerken (Höherlegung, etc.) mit Recycling- material sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG vom 27. September 1994) und die vorläufigen Hinweise des Ministe- riums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg vom 13.04.2004 - Az.: 25- 8982.31/37 zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial einzuhalten. Zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht im Baugebiet mit Boden- material von außerhalb sind die bodenschutzrechtlichen Vorgaben für das Auf- und Einbringen von Materialien in oder auf den Boden gemäß Vollzugshilfe zu § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) maßgebend. 7. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 8. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 21 9. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 10. Artenschutz Nach § 39 Satz 1 Absatz 5 Ziffer 2 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume, He- cken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich nur im Win- terhalbjahr, d. h. vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar, abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden (sogenanntes zeitliches Fäll- und Rodeverbot). 11. Begrünung Den Bauanträgen ist ein Begrünungsplan beizufügen. Dieser ist vor der Bauan- tragsstellung mit dem Gartenbauamt und dem Umwelt und Arbeitsschutz abzu- stimmen. Zur Aufwertung der Landschaft kann ein 1,5 m breiter Begleitstreifen an Feldhecke und Fettwiese als Übergang zur freien Landschaft mit später Mahd im Jahr und Blühstreifen und Blühinseln aus mehrjährigen autochthonen Pflanzen innerhalb der Fettwiese angelegt werden. Hierfür können folgende Arten verwen- det werden: Feld-Thymian (Thymus pulegioides), Hornklee (Lotus corniculatus), Kriechender Günsel (Ajuga reptans), Wegwarte (Cichorium intybus), Wiesen- Bärenklau (Heracleum sphondylium), Wiesensalbei (Salvia pratensis). 12. Artenliste Hochstämme Sorte (wiss. Name) Bezeichnung im Plan Vogelkirsche (Prunus avium) P.a. Feldahorn (Acer campestre) A.c. Speierling (Sorbus domestica) S.d. Blendschutzhecke Sorte (wiss. Name) Bezeichnung im Plan Schwarzgrüner Liguster (Ligustrum vulgare) L.v. Hainbuche (Carpinus betulus) C.b. Sichtschutzhecke Sorte (wiss. Name) Bezeichnung im Plan Schwarzgrüner Liguster (Ligustrum vulgare) L.v. Feldhecke Schattensaum Feldahorn (Acer campestre), Hartriegel (Cornus sanguinea), Hasel (Corylus avella- na), Weißdorn (Crataegus monogyna), Pfaffenhütchen (Euonymus europ.), Liguster (Ligustrum vulgare), Holunder (Sambucus nigra) Sonnensaum Weinrose (Rosa rubiginosa), Hundsrose (Rosa canina), Schlehe (Prunus spinosa) VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 22 Bodendecker Immergrün (Vinca minor), Besenheide (Calluna vulgaris) oder Besenginster (Cytisus scoparius). Bodendecker können durch Anlage einer Fettwiese ersetzt werden. Wiesenansaat Fettwiese (z.B. Rieger-Hofmann, Typ 02), Produktionsraum 6 „Südwestdeutsches Berg- und Hügelland mit Oberrheingraben“, Ursprungsgebiet 10 „Schwarz- wald“(gemäß MLR 2014). Alternativ zum Regiosaatgut kann auch vor Ort gewonne- nes Saat- bzw. Pflanzgut verwendet werden. Dachbegrünung Zittergras (Briza media), Rot-Schwingel (Festuca rubra), Gewöhnlicher Dost (Ori- ganum vulgare), Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre), Weißer Mauerpfeffer (Sedum album) 13. Dachbegrünung und Solaranlagen Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung können sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperaturspitzen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen ergeben. Beide Kompo- nenten müssen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege aufeinander abge- stimmt sein. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nut- zung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine „schwimmende" Ausführung ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spezielle Drainageplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrünungssubstra- te als Auflast zur Sicherung der Solaranlage gegen Sogkräfte. Die Solarmodule sind nach Möglichkeit in aufgeständerter Form mit ausreichendem Neigungswinkel und vertikalem Abstand zur Begrünung auszuführen. Es ist sicher- zustellen, dass die Anforderungen an eine dauerhafte Begrünung und Unterhaltungs- pflege erfüllt sind. Flache Installationen sind zu vermeiden oder mit ausreichendem Abstand zur Bodenfläche auszuführen, sodass auch hier eine Begrünung darunter möglich bleibt und die klimatische Funktion nicht unzulässig eingeschränkt wird. 14. Abfallentsorgung Die Müllabfuhr erfolgt ausschließlich über die öffentliche Straße. Privatgrundstücke werden nicht befahren. Für den Restmüll besteht gemäß der Abfallsatzung der Stadt Karlsruhe eine Überlassungspflicht. Vom Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe zu entsorgender Abfall ist am Tag und zum Zeitpunkt der Abholung innerhalb der gemäß Abfallsatzung der Stadt Karlsruhe vorgeschriebenen 15m von der öffentlichen Verkehrsfläche bereitzustellen. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 23 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß §§ 9,12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbau- ordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S.357, berichtigt S.416) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 7 und der Planzeichnung (IV.) sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließlich die bauli- chen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung Sonstiges Sondergebiet für Lebensmitteleinzelhandel gem. § 11 BauNVO. Zuläs- sig ist ein Lebensmittel- und Getränkemarkt mit einer Verkaufsfläche inklusive Backshop von max. 800 m² sowie als betriebsbezogene Nebenanlagen, Stell- plätze, Fahrgassen, Einkaufswagenboxen und Bereitstellungsplätze für Abfallbe- hälter. 3. Maß der baulichen Nutzung 3.1 Gebäudehöhe GH Die Gebäudehöhe (GH) ist das Maß zwischen der im zeichnerischen Teil fest- gesetzten Höhe des Erdgeschoss-Fertigfußbodens (EFH) und der Oberkante Flachdach-Attika. Mit Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien darf die Oberkante Flachdach-Attika bis 2.00 m überschritten werden. Die Anlagen müssen um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante abrü- cken. 3.2 Grundfläche Die maximal zulässige Grundfläche wird im zeichnerischen Teil festgesetzt. Inklusive den Stellplätzen und den dazugehörigen Zufahrten, der Anlieferung und den Nebenanlagen i.S.d. § 14 BauNVO darf die Grundfläche max. 4.000 m² betragen. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 24 4. Überbaubare Grundstücksfläche Überbaubare Grundstücksflächen werden im zeichnerischen Teil durch Bau- grenzen festgesetzt. 5. Einkaufswagenboxen, Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen bzw. Carports Einkaufswagenboxen und Einkaufswagen-Sammelflächen sind nur überdacht innerhalb überbaubarer Flächen zulässig. Fahrradstellplätze und weitere Ne- benanlagen gem. § 14 BauNVO sind innerhalb und außerhalb überbaubarer Flächen zulässig. Stellplätze sind innerhalb der im zeichnerischen Teil festge- setzten überbaubaren Flächen und der Fläche für Stellplätze zulässig. Die Er- richtung von Garagen bzw. Carports ist unzulässig. 6. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Na- tur und Landschaft 6.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 6.1.1 Zwischenlagerung und Verwertung von Erdaushub Auf Flächen, die zur Erschließung und Bebauung abgegraben werden, ist der humose Oberboden getrennt vom mineralischen Unterboden abzuschieben und zu lagern. Auf nicht bebauten Flächen ist der Oberboden im Anschluss an die geplanten Abgrabungen und Aufschüttungen wieder aufzubringen und zu lockern. 6.1.2 Beleuchtung Für die Außenbeleuchtung sind insektenfreundliche Leuchtmittel (1. Priorität: LED, 2. Priorität: Natriumniederdrucklampen) zu verwenden, wobei die Leuch- ten nach oben abgeschirmt sein müssen (Fokussierung des Lichtstroms auf die zu beleuchtende Fläche). Die Leuchtengehäuse müssen gegen das Ein- dringen von Spinnen und Insekten geschützt sein, die Oberflächentemperatur der Leuchten darf 60° C nicht überschreiten 6.2 Ausgleichsmaßnahmen 6.2.1 Entsiegelung des Schotterwegs Der nach Abschluss der Baumaßnahmen nicht mehr benötigte Schotterweg im Nordosten des Planungsgebiets ist zurückzubauen. Die bodenfremde Wegbe- festigung ist vollständig zu entfernen, gegebenenfalls sind Verdichtungen im Untergrund zu beseitigen und mit anfallendem ortseigenem Bodenmaterial der natürliche Bodenaufbau zur Wiederherstellung der Bodenfunktionen wieder herzustellen. Die Fläche soll sich als ausdauernde Ruderalvegetation selbst begrünen und ist jeweils zusammen mit dem angrenzenden Grünstreifen der K 9652 zu mähen. 6.2.2 Dachbegrünung Das Flachdach des Lebensmittelmarktes wird auf einer Fläche von ca. 1.160 m² mit einer extensiven Dachbegrünung versehen. Die Bodenmächtigkeit hat mindestens 12 cm über der Drainschicht zu betragen. Zu verwenden ist nähr- VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 25 stoffarmes und skelettreiches Substrat. Die initiale Anpflanzung von Arten der Trockenrasen hat lückig zu erfolgen. Für die Anpflanzung ist naturraumtypi- sches Saat- und Pflanzgut zu verwenden. Zu verwendende Pflanzenarten sind Zittergras (Briza media), Rot-Schwingel (Festuca rubra), Gewöhnlicher Dost (Origanum vulgare), Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre), Weißer Mauerpfef- fer (Sedum album) Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Ferner sind auch sie um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante abzurücken. Die Befestigung von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solar- thermischen Nutzung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. Siehe dazu auch die Hinweise, Ziffer 13. Alle Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen sind zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang in der darauf folgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen. Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filter- schicht hat mindestens 12 Zentimeter zu betragen. 6.3 Ersatzmaßnahmen 6.3.1 Entwicklung einer Fettwiese Auf der Fläche mit dem Pflanzgebot 1 (PFG 1) gemäß Festsetzung im zeich- nerischen Teil ist eine Fettwiese mittlerer Standorte durch Ansaat mit autoch- thonem Regiosaatgut aus dem Produktionsraum 6 (Südwestdeutsches Berg- und Hügelland mit Oberrheingraben) (MLR 2014) zu entwickeln. Auszubringen sind die Samen von im Naturraum häufigen und zudem weit verbreiteten Wie- senarten. Die Fettwiese ist fachgerecht zu pflegen. Regelungen hierzu erfol- gen im Durchführungsvertrag. 6.3.2 Anlage einer Feldhecke Entlang der Ostgrenze des Planungsgebiets ist eine Feldhecke anzulegen (PGF2). Es sind naturraum- und standorttypische Baum- und Straucharten aus dem Herkunftsgebiet 7 (Süddeutsches Hügel- und Bergland) zu pflanzen. Es müs- sen überwiegend Sträucher gepflanzt werden. Es sind folgende Arten zu ver- wenden: Weißdorn (Crataegus spec.), Hasel (Corylus avellana), Holunder (Sambucus nigra), Sal-Weide (Salix caprea) und Vogel-Kirsche (Prunus avi- um). Anlage und Pflege der Hecke hat entsprechend der Handreichung „Anla- ge von Hecken und Pflege von Gehölzbeständen“ der LfU (1999) zu erfolgen. 6.3.3 Anlage einer Ligusterhecke An der Ostgrenze des Planungsgebiets ist eine Hecke aus Liguster (Ligustrum vulgare) und Hainbuche (Carpinus betulus) anzulegen. Zu verwenden sind Sträucher aus dem Herkunftsgebiet 7 (Süddeutsches Hügel- und Bergland) (BREUNIG & al. 2002) (PGF3). VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 26 6.3.4 Pflanzung von Bäumen Im Bereich der geplanten Fettwiese, auf der im Nordwesten angrenzenden Ruderalvegetation und vereinzelt auf der geplanten Parkplatzfläche sind ins- gesamt 29 Bäume zu pflanzen (26 auf der geplanten Fettwiese und 3 im Be- reich des Parkplatzes). Es sind einheimische Baumarten, Hochstämme (3 x verpflanzt) mit einem Stammumfang von 18-20 cm, entlang der Straße Spital- hof mit einem Stammumfang von 20-25 cm zu verwenden, die aus dem Her- kunftsgebiet 7 (Süddeutsches Hügel- und Bergland, siehe BREUNIG & al. 2002) stammen. Für alle Baumpflanzungen auf sonst befestigten Flächen sind Baumpflanzgru- ben von mind. 12 m³ Größe und 1,50 m Tiefe vorzusehen. Auf Auffüllungs- standorten sind die Baumgruben mindestens 50 cm tiefer als das ursprüngli- che Niveau auszuheben, aber ebenfalls mindestens 1,50 m tief. Für die Baumpflanzungen sind offene Baumscheiben von mind. 2,0 m x 2,0 m vorzusehen. Geringe Abweichungen vom zeichnerisch festgesetzten Standort sind aus- nahmsweise zulässig, um den notwendigen Abstand von Leitungen und Kanä- len einhalten zu können. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 27 II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 1.1 Dächer Zulässig sind extensiv begrünte Flachdächer. Dacheindeckungen sind nur aus Materialien zulässig, die sicherstellen, dass kei- ne Schwermetalle ausgelöst werden. Nicht zulässig sind demnach z. B Dachein- deckungen aus Kupfer und unbeschichtetem verzinkten Stahlblechen, Blei- oder Titanzinkblechen, ebenso wie Fassadenverkleidungen aus diesem Material. Dachaufbauten sind grundsätzlich nicht zulässig. Davon ausgenommen sind An- lagen zur Gewinnung regenerativer Energien, soweit sie nicht mehr als 2,0 m über die Oberkante der Attika hinausragen. Ausgenommen sind auch technisch notwendigerweise über die Dachhaut hinausragende Teile von Anlagen zu Be- und Entlüftung, Heizung und Kühlung. Geräte, die jeweils größer als 2 m³ sind, müssen jedoch innerhalb des Baukörpers untergebracht werden. Für untergeordnete Bauteile und Vorbauten (z.B. die Überdachung der Anliefe- rung) und Nebenanlagen sind auch andere Dachformen zulässig. 1.2 Fassaden Fassaden sind gegliedert auszubilden gemäß Anlagen 2 und 3 VEP (Schnitte). Für die Oberflächen nicht verglaster Fassadenabschnitte sind folgende Materia- len zulässig: Putz, Holz, Klinker (auch „Riemchen“) und Naturstein. Für unterge- ordnete Bauteile und Nebenanlagen sind auch andere Materialien zulässig. 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen und Automaten sind nur am Ort der Leistung, am Gebäude auf der Fläche (Bezugsgrundfläche) zwischen der Oberkante Flachdach-Attika und den Fensteroberkanten unter Einhaltung folgender Festsetzungen zulässig: - Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und dergleichen) bis zu einer Fläche von 4 m² und maximal 5 Stück innerhalb des Geltungsbe- reichs. - Die Gesamtbreite pro Werbeanlage darf eine Länge von 4, 00 m nicht überschreiten. Die Position der Werbeanlagen ist auf die vertikalen Gliede- rungsachsen der Fassade abzustimmen. Zu Gebäudekanten ist ein seitli- cher Mindestabstand von 0,50 m einzuhalten Entlang der südlichen Fassade des Gebäudes zur Landschaft hin sind Wer- beanlagen generell unzulässig. Die tatsächliche Gebäudehöhe darf mit der Oberkante von Werbeanlagen nicht überschritten werden. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 28 Über die Werbeanlagen am Gebäude hinaus sind zulässig: - Ein freistehender Pylon mit einer Gesamthöhe von maximal 6,50 m über Grund am Aufstellungsort und einer Breite von maximal 1,5 m (Proportion ca. 4: 1). - Ein Pylon an der Einfahrt von 2 m Gesamthöhe über Grund am Aufstel- lungsort und 2 m Breite Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Sky- beamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude zulässig. Sonstige Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirk- samen Einrichtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. 3. Unbebaute Flächen, Abfallbehälterstandplätze, Einfriedungen Private Flächen innerhalb von 5 m tiefen Zonen entlang öffentlicher Flächen dürfen nicht als Abfallbehälterstandplätze, Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen genutzt werden. Einfriedungen sind unzulässig, mit Ausnahme einer Schranke im Ein-/ Aus- fahrtsbereich. 4. Außenantennen Für das Vorhaben ist nur eine Gemeinschaftsantenne oder Satellitenantenne zu- lässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6. Niederschlagswasser Das unverschmutzt anfallende Niederschlagswasser (Dachflächen, Pkw- Stellplätze, Grünflächen, etc.) ist im Trennsystem in den öffentlichen Regen- wasser-Sammler in der Straße „Spitalhof“ einzuleiten. Für das Gebiet besteht eine Einleitungsbegrenzung von Q max = 70 l/s. Der Niederschlagswasser- Abfluss ist entsprechend zu drosseln. Das Oberflächenwasser der LKW- Aufstellfläche ist in den Schmutzwasserkanal einzuleiten. Rückhaltung Das für den Drosselabfluss erforderliche Retentionsvolumen ist nach den Vor- gaben des DWA-A 117 auf ein 5-jährliches Niederschlagsereignis auszulegen. Ergänzend zur festgesetzten Mindestsubstratstärke des Gründachs ist hierfür eine Retentionsmulde gemäß den Festsetzungen im zeichnerischen Teil mit einem Mindestvolumen von 17,2 m³ bei einer Einstauhöhe von 30 cm herzu- stellen und dauerhaft zu unterhalten. Die Sohle der Mulde ist mit einem Gefäl- le von ca. 1 % in Richtung des Drosselschachts und mit Böschungen mit einer Neigung von 1:2 auszubilden. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 29 Ableitung Niederschlagswasser im Außengebiet Das Außengebietswasser, welches in Richtung der südwestlichen Grund- stücksgrenze fließt, ist mittels der im zeichnerischen Teil festgesetzten Walls zum Schutz gegen Oberflächenwasser in Richtung des geplanten neuen Ge- röllfangs zu leiten. Von da aus ist die Ableitung über einen neuen Kanal in den öffentlichen Regenwasserkanal vorzusehen. Entlang der südöstlichen Grundstücksgrenze ist ebenfalls mittels des im zeichnerischen Teil festgesetzten Walls zum Schutz gegen Oberflächenwas- ser zu verhindern, dass Außengebietswasser auf das Grundstück abfließen kann. III. Sonstige Festsetzungen Die Anlage 1 – Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) – ist – mit Ausnahme von Raumaufteilung und Möblierung - bindender Bestandteil dieses Vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 30 IV. Zeichnerische Festsetzungen - Planzeichnung VbB "Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)" Unterschriften Vorhabenträger: Planverfasser: Stadtplanungsamt Karlsruhe: Fassung vom: 5. Oktober 2018 STM Zweite Verwaltungs-GmbH Gfin. Barbara Karcher Steinhäuserstraße 20 76135 Karlsruhe T. 0721 - 82 82 90 F. 0 721 - 82 82 99 info@wireka.de '� ... j � 2.-.s C - \.)'., 0-<"c.J:l.r ...... � ............................ .. B ara Karcher SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe T. 0721 - 831030 F. 0721 - 8310399 mail@planer-ka.de (SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten) Prof. Dr. An k.e Karmann-W oessner Lamm straße 7 76133 Karlsruhe Prof. Dr. Anke Ka rmann-Woessner Karlsruhe, den Fassung vom 15.12.2015 5. Oktober 2018 Seite 33 ~ r ~ .t . JI :. ' fot lf ' i ;! 1 1 li i • -. . 1 ' •• VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. Oktober 2018 Seite 34 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), bestehend aus Übersicht / Bestand Lageplan Lebensmittelmarkt S. 35 Grundrisse Grundriss Erdgeschoss S.36 Grundriss Dachaufsicht / Grünplan S. 37 Entwässerung S.38 Ansichten / Schnitte Schnitt A-A und B-B S.39 Ansicht von Nord-Ost S.40 Ansichten Süd-Ost und Nord-West / Schnitt C-C S.41 Flächenberechnungen Netto-Grundflächen S.42 Stellplatznachweis Stellplatznachweis KFZ S.46 Stellplatznachweis Fahrräder S. 49 S 234.62 D 238.72 D 238.60 S 235.00 D 240.83 S 237.01 D 241.69 S 238.55 242.03 241.97 241.10 241.07 240.22 239.22 239.16 238.49 238.44 237.63 237.59 237.20 236.62 236.26 236.21 236.25 236.82 236.87 237.56 237.58 238.31 238.55 239.43 240.28 241.20 241.22 241.94 240.94 241.18 242.31 240.35 239.48 239.24 237.98 238.12 238.92 237.85 237.43 237.41 236.84 236.64 236.66 235.74 235.74 236.19 236.33 248.47 247.11 245.96 244.99 243.98 243.02 242.09 241.62 242.35 243.30 244.32 245.46 246.73 248.03 249.44 249.80 248.34 247.07 245.94 244.77 243.56 242.43 241.50 240.61 240.85 241.85 242.96 244.16 245.58 246.98 248.16 244.05 243.29 241.81 241.50 240.47 239.73 238.75 238.06 237.56 237.11 236.81 236.94 237.51 238.15 238.59 239.50 240.40 241.13 241.98 97035 97035/1 GFLF GFLF Gar 17 Whs Stall 15 Whs Schu Whs 248.50 246.64 245.77 244.18 244.11 244.68 245.07 245.33 237.05 236.62 Spitalhof 236.98 236.03 236.72 237.32 237.42 237.53 237.03 237.10 237.30 237.31 236.74 Spannseil Holzmast Spannseile Holzmast Einfahrt Schilling-von-Canstatt-Straße Friedhof Eingang Eingang Geltungsbereich H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2015 MULLER + HUBER ARCHITEKTURBURO datum masstab projekt 1 / 76228 Karlsruhe - Hohenwettersbach - Neubau Lebensmittelmarkt plota_ 10963 500 LAGEPLAN LEBENSMITTELMARKT | BESTAND S. 35 513 05.10.2018 / co 1 1 1 1 0 ~ 1 . . "·-----------~----' -\'" -\'" -\'" 1 . h • 1 • • 1 1 ~-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------~ -------------------------------------------------------------· Radius Flucht- und Rettungsweg Sichtschutz aus Paneelblech T30 2.50 T30 Vordach Vordach OK FFB -1,17 UZ OK RFB +/-0.00= 240,12 m üNN EFH= 240,20 m üNN OK FFB +0,08=240,20 m ü.NN 17.9/28.0 7 STG Anlieferung NA NA NANA NA NA 1,88% 1,43% 1,88% 1% 1,71% 2% 4,8% 238,95NN 239,15NN240,20NN 240,20 239,97NN 239,87NN 239,19NN 239,43NN 239,98NN anfallendes Oberflächenwasser natürlicher Ablauf über Geröllfang HEA 180 B A D E F G 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2.14 5 2.14 5 6 4.42 5.34 5.34 5.34 5.34 5.34 5.055.055.055.055.055.055.054.05 5 4.05 5 2.84 5 2.84 5 2.852.25 C Ablage Backwaren 20.50 m² WF Ausgang 8.30 m² WF Eingang 8.66 m² Sortierraum 67.41 m² Frühanlieferung 35.89 m² Mopro-Kühlraum 8.19 m² Putzraum 6.18 m² Büro 13.02 m² Personalraum 8.96 m² Umkleide 4.82 m² WC 4.73 m² Verkaufsraum 782.86 m² Lager 113.15 m² Heizraum 8.65 m² Kühltechnik 5.41 m² Hausanschluss 6.30 m² GETRÄNKE H-WURST EIER OBST + GEMÜSE AKTION Backwaren 90000078 D=33.00 S=30.00 T=0.00 61258051 DN 1200 D=244.20 S=241.95 T=2.25 61256009 DN 1000 D=244.36 S=242.11 T=2.25 61258052 DN 1000 D=241.66 S=238.45 T=3.21 61255051 DN 1000 D=240.81 S=236.95 T=3.86 61255052 DN 1000 D=238.58 S=234.92 T=3.66 61258053 DN 1000 D=238.68 S=234.60 T=4.08 61258054 DN 1000 D=236.32 S=233.43 T=2.89 61255053 DN 1000 D=236.22 S=233.78 T=2.44 6 4 , 1 9 ‰ 5 4 , 3 7 m D N 4 0 0 S B 6 8 , 7 1 ‰ 4 8 , 9 0 m D N 2 0 0 S T Z 5 8 , 9 9 ‰ 4 4 , 7 7 m D N 2 0 0 S T Z 5 3 , 1 0 ‰ 3 2 , 5 8 m D N 4 0 0 S B 2 5 , 7 5 ‰ 4 3 , 4 9 m D N 4 0 0 S B 2 6 , 3 5 ‰ 4 4 , 0 3 m D N 2 0 0 S T Z 35,54‰ 43,33m DN200 STZ 35,19‰ 43,48m DN400 SB 9 , 2 8 ‰ 1 5 , 0 8 m D N 3 0 0 ST Z 8 8 , 7 6 ‰ 2 6 , 7 0 m D N 3 0 0 S T Z 61256010 DN 1000 D=243.83 S=241.65 T=2.19 D N 4 0 0 61255050 DN 1200 D=244.30 S=242.35 T=1.95 Geröllfang RW-Kanal SW-Kanal B B C C A A D D E E 242,98 242,72 242,82 242,76 242,70 242,80 Kabeltrasse Kabeltrasse erdverlegt VW 150 GGG 241,93 VW 80GG VW 100GGG 240,58 238,87 239,23 VW 150 GGG 237,06 235,92 235,75 234,62 W PEHD 50.0*4.6 242,82 Wasserversorgungsleitung VW 180.0*16.4 PEHD 241,67 ca. 243,65 HG D 200 ST VG N200ST VG N200ST Gas-Niederdruckleitung VG N 250.0*22.4 PEHD . NHN 245,90 NHN 245,77 90 * 8.2 PEHD NHN 243.11 NHN 242.35 NHN 243.03 VW 100 GGG NHN 242.93 NHN 244.06 NHN 242.71 5307 5308 VW 150 GGG 7303 5309 5306 PEHD 32.0 * 2.9 ca. 243,86 ca. 244,50 W W W W W W W G G 245.77 Spannseile Umlegung Holzmast D 244.31 D 244.24 D 243.86 S 234.62 D 238.72 D 238.60 S 235.00 D 240.83 S 237.01 D 241.69 S 238.55 242.03 241.97 241.10 240.22 239.22 239.16 238.49 238.44 237.63 237.20 236.62 236.26 236.21 236.25 236.82 236.87 239.43 240.28 241.20 241.94 239.73 243.59 241.13 241.98 97035 Gar Stall 237.56 242.31 240.35 238.92 245.96 244.99 245.46 246.73 247.07 245.94 240.85 241.85 242.96 244.16 245.58 236.66 235.74 237.85 235.74 244.56 244.68 246.64 244.18 243.79 244.11 242.71 242.19 242.73 242.22 244.08 243.81 243.86 244.02 244.37 244.66 244.70 244.40 244.27 243.63 242.68 243.17 242.09 243.27 241.07 241.22 237.58 237.59 236.19 237.05 237.30 237.31 237.42 237.32 236.62 237.10 236.74 236.03 236.72 237.03 236.98 Holzmast Spannseil Spannseile Holzmast Holzmast Spannseil Stromfreileitung vorhandener Landwirtschaftsweg 237.53 9 20 13 14 Familie Familie 61 Stellplätze 5 L-Steine Böschung ohne Stützwand 245,77 244,18 Böschung 1:2 Böschung 1:2 Blendschutz (Hecken immergrün) Stützwand Damm zum Schutz der benachbarten Anlieger vor Überflutung. Feldhecke als Sicht- und Lärmschutz für die Anwohner Damm zur kontrollierten Ableitung des Außengebietswassers. Damm zur Ableitung des Außengebietswassers. offene Rückhaltemulde 243,27 F ́ F F F ́ Pylon 243,70 16 Fahrradstellplätze Geröllfang neu 6.00 Einfahrt Friedhof Eingang Eingang Spitalhof Zu- und Abfahrt Nahversorger BUS 2.5010.002.50 2.50 5.00 2.50 2.50 6.00 1.50 BUS Abbruch Bestandsbäume Abbruch Bestandsbäume Baumgruppe laut Baumschutzsatzung geschützt. Entfall der Baumgruppe laut B-Plan möglich mit Erlaubnis beim Gartenbauamt der Stadt KA. Einzelbäume laut Umweltbericht Einzelbäume laut Umweltbericht 64012 Brunnenwiese 2.50 64050 64050/1 2.50 Grundstücksgrenze Geltungsbereich H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2015 plota_ 10963 MULLER + HUBER ARCHITEKTURBURO datum masstab projekt 1 /400 76228 Karlsruhe - Hohenwettersbach - Neubau Lebensmittelmarkt GRUNDRISS ERDGESCHOSS | VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN S. 36 518 05.10.2018 / co 1 :1 iL------ --------- ---------- ---: : : _.@ ® ;:: " ' i:: :::.: U I IU, , • , ' . ' 0 --. 1 1 --. it) ... • --------- IC§ --- I i 0-- s s • • 1 1 1 -- ' ------- ~-..: ---~-- .::i- ! \- -1 1 ' ,._ ---l i =J ; ; -; ; . :- \ ..J. J ✓>,(f' 1 r• _____ _JI ----------11111 I (J Festuca rubra (Gewöhnlicher Rot-Schwingel) Dreischürige Mahd mit Abräumen. Nach 8 Jahren Umstellung auf zweimalige Mahd mit Abräumen (Anfang Juni und Ende August). Keine Düngung. Vinca minor (Immergrün), 4 St. / m² Wiesenansaat (ca. 2.600 m²) Herkunftsgebiet 7 "Süddeutsches Hügel- und Bergland" H. H. A.c. Acer campestre (Feldahorn) - H. 3xv mB StU 18-20cm 24 St. entlang der Straße Spitalhof: - H. 3xv mB StU 20-25cm 2 3 Saatgutmischung 08 Rieger-Hoffmann, Schmetterlings- und Wildbienensaum, Mahd im Spätjahr offene Rückhaltemulde Geröllfang neu 1.50 1.00 1.00 1.00 1.50 Begleitstreifen 1.50 33.00 1.50 Damm zum Schutz der benachbarten Anlieger vor Überflutung. Feldhecke als Sicht- und Lärmschutz für die Anwohner Begleitstreifen 1,50m breit Damm zur kontrollierten Ableitung des Außengebietswassers. 64012 Brunnenwiese 64050/1 2.50 H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2015 datum masstab projekt 1 / plota_ 10963 MULLER + HUBER ARCHITEKTURBURO 400 76228 Karlsruhe - Hohenwettersbach - Neubau Lebensmittelmarkt GRUNDRISS DACHAUFSICHT | GRÜNPLAN S.37 517 05.10.2018 / co ~ 8 8 8 8 8 8 Legende Hochstämme P.a. Prunus avium (Vogelkirsche)-3xv mB StU14-16 S.d. Sorbus domestica (Speierling)-3xv mB StU14-16 Hinweis St. St. Aufgrund des stark verdichtungsgefährdeten Bodens ist bei den Baum- pflanzungen ein Bodenaustausch mit geeignetem Baumsubstrat (z.B. Hauke Erden, Arboten) vorzusehen. Blendschutz-Hecke Pflanzabstand 2,00m, Reihenabstand 1,00m L.v. e C.b. Ligustrum vulgare (Schwarzgrüner Liguster) C3160/100 Carpinus betulus (Hainbuche) - vHei o.B. 100/125 34St. 21 St. 64050 Bodendecker (50 m' / 200 Stk) Fettwiese (z.B. Rieger-Hofmann, Typ 02), Ansaatstärke 3g im', Produktionsraum 6, "Südwestdeutsches Berg-und Hügelland mit Oberrheingraben" Ursprungsgebiet 10 "Schwarzwald" (gemäß MLR 2014) Dachbegrünung (ca. 1.230 m'l Das Flachdach ist durch eine sehr lückige initale Anpflanzung von folgenden Arten zu begrünen, damit eine spontane Ansiedlung standtortgerechter Arten möglich ist. -Briza media (Zittergras) Origanum vulgare (Gewöhnlicher Dost) Sedum acre (Scharfer Mauerpfeffer) Sedum album (Weißer Mauerpfeffer) · ·---·--· ___ .,__.. -• ~. °" , .•. , •. F" r'"· , ... "·" ,., '" , ... ,,. 'j ...... '"~e e-· 13~9 ® 61 Stellplätze ® Sichtschutzhecke, geschnitten (50 Ihn / 150 Stk) 1 Reihe, 3 Pflanzen pro Laufmeter Abstand zu den Stellplätzen 1,00 m - [ .. •.,., .. ,,.,• .. ·1 Ligustrum vulgare (schwarzgrüner Liguster) C3160/100 Feldhecke (99 m' / 66 Stk) 3 Reihen, Pflanzung jeweils in Gruppen von 3 oder 5 der gleichen Art, Pflanzabstand 1,50m, Reihenabstand 1,00 m Abstand zur Grenze 2,00 m Schattensaum Acer campestre - Feldahorn vHei 125-150 Cornus sanguinea - Hartriegel vStr 5Tr 100-150 Corylus avellana - Hasel vStr 5Tr 100-150 Crataegus monogyna - Weiß-Dorn vStr 3Tr oB 100/150 Euonymus europ. - Plaffenhütchen vStr 3Tr 100-150 Ligustrum vulgare - Liguster vStr 8Tr 100-150 Sambucus nigra - Holunder Cr 3Tr 60-100 3 St. 5 St. 5 St. 3 St. 10 St. 5 St. 10 St. 20 ... Sonnensaum Rosa rubiginosa -Weinrose vStr 3Tr 100-150 Rosa canina - Hundsrose vStr 3Tr 100-150 Prunus spinosa-Schlehe C7,5 100-150 Abbruch @ Gehölze Bestand ""'" E!l,c.v. C.bs ~b -c:08 1 @Lv Lv.9 sL.v. Lv.9 E,G.b. C.be L. •. 9er:h 9L,V. L.v.9 9L.v. Lv.@ 1 8 @Lv 9c.b. C.u.9 SL.v. Lv.@ @L.v. g•ee,. 10 St. 10 St. 5 St. 8 ' ll DN 250 5 % DN 3 % Kabeltrasse erdverlegt 242,72 237,06 W PEHD 50.0*4.6 8 ‰ 7 D 0 Z 8 6 , 0 T 7 6 m 3 S , 2 0 N 236.98 OK - EFH = 240,20 m ü.NN 90000078 D=33.00 S=30.00 T=0.00 61258051 DN 1200 D=244.20 S=241.95 T=2.25 61256009 DN 1000 D=244.36 S=242.11 T=2.25 61258052 DN 1000 D=241.66 S=238.45 T=3.21 61255051 DN 1000 D=240.81 S=236.95 T=3.86 61255052 DN 1000 D=238.58 S=234.92 T=3.66 61258053 DN 1000 D=238.68 S=234.60 T=4.08 61258054 DN 1000 D=236.32 S=233.43 T=2.89 61255053 DN 1000 D=236.22 S=233.78 T=2.44 6 4 , 1 9 ‰ 5 4 , 3 7 m D N 4 0 0 S B 5 8 , 9 9 ‰ 4 4 , 7 7 m D N 2 0 0 S T Z 5 3 , 1 0 ‰ 3 2 , 5 8 m D N 4 0 0 S B 2 6 , 3 5 ‰ 4 4 , 0 3 m D N 2 0 0 S T Z 35,54‰ 43,33m DN200 STZ 35,19‰ 43,48m DN400 SB 9 , 2 8 ‰ 1 5 , 0 8 m D N 3 0 0 ST Z 8 8 , 7 6 ‰ 2 6 , 7 0 m D N 3 0 0 S T Z 61256010 DN 1000 D=243.83 S=241.65 T=2.19 D N 4 0 0 61255050 DN 1200 D=244.30 S=242.35 T=1.95 Geröllfang RW-Kanal SW-Kanal 9 L-Steine Böschung ohne Stützwand 245,77 244,18 243,27 243,70 Böschung 1:2 16 Fahrradstellplätze W W W W W W D 244.31 D 244.24 D 243.86 S 234.62 238.72 D 238.60 S 235.00 D 240.83 S 237.01 D 241.69 S 238.55 242.03 241.97 241.10 240.22 239.22 239.16 238.49 238.44 237.63 237.20 236.62 236.26 236.21 236.25 236.82 236.87 239.43 240.28 G 241.20 241.94 239.73 243.59 G 241.13 241.98 97035 Gar Stall 245.77 237.56 242.31 240.35 238.92 245.96 244.99 245.46 246.73 247.07 245.94 240.85 241.85 242.96 244.16 245.58 236.66 235.74 237.85 235.74 244.68 246.64 244.18 243.79 244.11 242.71 242.19 242.73 242.22 244.08 243.81 243.86 244.02 244.37 244.66 244.70 244.40 244.27 243.63 242.68 243.17 242.09 243.27 241.07 241.22 237.58 237.59 236.19 237.05 237.30 237.31 237.42 237.32 236.62 237.10 236.74 236.03 236.72 237.03 236.98 Holzmast Spannseil Spannseile Holzmast 237.53 Holzmast Spannseil Spannseile Umlegung Holzmast Stromfreileitung 64012 238,95NN 240,20 239,19NN 239,43NN 239,98NN anfallendes Oberflächenwasser natürlicher Ablauf über Geröllfang Einfahrt Friedhof Eingang Eingang Einfahrt VG N200ST VG N200ST 242,98 241,67 242,82 242,76 242,70 HG D 200 ST 245,65 242,80 Kabeltrasse VW 150 GGG 241,93 VW 80GG VW 100GGG 240,58 238,87 239,23 VW 150 GGG 237,06 235,92 234,62 W PEHD 50.0*4.6 242,82 stillgelegt Gas-Niederdruckleitung VG N 250.0*22.4 PEHD Wasserversorgungsleitung VW 180.0*16.4 PEHD B A C D E F G 1 2 2.14 5 2.14 5 6 4.42 5.34 5.34 5.34 5.34 5.34 5.055.055.055.055.055.055.054.05 5 4.05 5 3 4 5 6 7 8 9 10 2.84 5 2.84 5 2.852.25 Ablage Backwaren 20.50 m² WF Ausgang 8.30 m² WF Eingang 8.66 m² Frühanlieferung 35.89 m² Mopro-Kühlraum 8.19 m² Putzraum Personalraum 8.96 m² Umkleide 4.82 m² Hausanschluss 6.30 m² Kühltechnik 5.41 m² Heizraum 8.65 m² WC 4.73 m² Verkaufsraum 782.86 m² Lager 113.15 m² Radius Flucht- und Rettungsweg Anlieferung Sichtschutz aus Paneelblech T30 lichte Höhe >4,30m 2.50 T30 Vordach Vordach NA NA OK FFB -1,17 NANA NA NA UZ OKRFB+/-0.00=240,12müNN EFH=240,20müNN OK FFB +0,08=240,20 m ü.NN 17.9/28.0 7 STG GETRÄNKE 125-62125-62125-62125-62125-62125-62125-62125-62125-62125-62125-62125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 100-62125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 STECKERFERTIGTK80/1.75 TK STECKERFERTIG 80/2.10 TK STECKERFERTIG 80/2.10 TK STECKERFERTIG 80/2.10 TK STECKERFERTIG 80/2.10 TK STECKERFERTIG 80/2.10 TK STECKERFERTIG 80/2.10 TK STECKERFERTIG 80/2.10 TK STECKERFERTIG 80/2.10 TK STECKERFERTIG 80/2.10 TK STECKERFERTIG 80/2.10 TK STECKERFERTIG 80/2.10 TK STECKERFERTIG 80/2.10 STECKERFERTIGTK80/1.75 83109-V38 450 x 3000 83109-V38 450 x 3000 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 125-62 H-WURST EIER OBST + GEMÜSE AKTION Backwaren Monaxis 73.375Monaxis 73.375Monaxis 73.375Monaxis 73.375 Monaxis 73.250Monaxis 73.250 HEA 180 13.02 m² Büro 6.18 m² K-SW 04 KD = ......,.... KS = 237,31 K-SW 03 KD = ......,.... KS = 236,67 K-RW 02 KD = ......,.... KS = 237,07 K-RW 02 KD = 236,25 KS = 235,85 K-RW 01 KD = ......,.... KS = 234,62 Einleitmenge in öffentl. RW Kanal r(15,5) 192,4 l/s*ha ==> QDr= 48,0 l/s Einleitmenge QDr = 48,0 l/s Einleitmenge in öffentl. SW Kanal 10,8 DU`s ==> Qs = 1,64 l/s r(15,5) 192,4 l/s*ha ==> Qr= 2,0 l/s Einleitmenge Qs = 3,64 l/s K-RW 04 KD = ......,.... KS = 238,12 K-RW 03 KD = ......,.... KS = 237,50 K-RW 05 KS = ......,.... KD = 239,25 K-SW 06 KD = ......,.... KS = 239,25 K-SW 05 KD = ......,.... KS = 238,16 DN 150 2 % 2 % DN 1501.5 % DN 1501 % DN 1501 % DN 150 DN 150 2 % 20 Familie Familie W 235,75 2 5 , 7 5 ‰ 4 3 , 4 9 m D N 4 0 0 S B DN 250 5 % DN 150 2 % DN 3 % DN 200 2.22 % 10.002.502.50 DN 1501.5 % DN 1501.5 % DN 1501.5 % DN 1501 % DN 1501.5 % DN 1501 % 5 13 14 DN 150 2 % 2 % DN 150 240,20NN BUS BUS Spitalhof 6 8 , 7 1 ‰ 4 8 , 9 0 m D N 2 0 0 S T Z Pylon Werbeschild Brunnenwiese 64050/1 Zu- und Abfahrt Nahversorger 61 Stellplätze Sortierraum 67.41 m² 64050 K-SW 01 KD = ......,.... KS = 234,69 K-SW 02 KD = ......,.... KS = 236,03 Böschung 1:2 Abbruch Bestandsbaum Abbruch Bestandsbaum NHN 245,90 NHN 245,77 90 * 8.2 PEHD NHN 243.11 vorhandener Landwirtschaftsweg NHN 242.35 Geröllfang Modell Karlsruhe Typ wird geklärt Sohle = 243,00 Geröllfang neu H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2015 datum masstab projekt 1 / plota_ 10963 MULLER + HUBER ARCHITEKTURBURO 400 76228 Karlsruhe - Hohenwettersbach - Neubau Lebensmittelmarkt S.38 ENTWÄSSERUNG 514 05.10.2018 / co l -1/ / ~ I I V - t,•I - 1 _@ ® --- e@jTI r-- ~I 1 \ \ I k._ ____ -\-_ 1 j - v{} v{} D I'\ ,or, I" 1 \ -" / ' , , ' J J J , ----- G F E D B A 4.42 5.345.345.345.345.34 242,73NN 242,71NN 242,68NN 242,43NN 242,09NN Bestandsgelände 244,16NN Spitalhof SCHNITT A-A Grundstücksgrenze 8 3.30 55 1.30 54 5 HEA 180 1.25 3.69 70 1.30 5 ±0.00 +3.93 +5.77 +0.08 +3.38 +5.82 +3.38 +5.82 51 5 14 15 1.03 5 3.85 8 UK Vordach 30 1.10 8 3.30 2.44 AnlieferungVerkaufsraumSortierraum 5.74 239,80NN 20 1.25 11 24 4.15 30 26.40 30 1.50 1.56 4.39 27.00 OK RFB +/-0.00= 240,12 m üNN EFH= 240,20 m üNN 238,95NN Bestandsgelände neu geplantes Gelände neu geplantes Gelände Bestandsgelände extensive Dachbegrünung 3.85 1.84 -1.17 +0.08 +4.52 +5.82 Grundstücksgrenze C G F E D B A 4.42 5.345.345.345.345.34 Spitalhof SCHNITT B-B 240,85NN 240,47NN 240,83NN 241,10NN Grundstücksgrenze 1.30 5 8 3.30 5 50 1.30 59 Außenbereich HEA 160 3.30 2.40 3.30 UK Vordach 3.81 1.89 3.85 1.84 1.25 3.69 70 1.30 5 ±0.00 +3.93 +5.77 +0.08 +3.38 +5.82 +3.38 +5.82 30 1.10 8 3.30 2.44 5.74 AnlieferungVerkaufsraum -1.17 +0.08 +3.38 +4.52 +5.82 240,61NN 20 1.25 11 24 4.15 30 23.00 30 3.10 30 1.50 1.56 4.39 27.00 OK RFB +/-0.00= 240,12 m üNN EFH= 240,20 m üNN 240,20NN Bestandsgelände neu geplantes Gelände 238,95NN 239,00NN an Durchfahrt Vordach Bestandsgelände extensive Dachbegrünung Grundstücksgrenze C H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2015 plota_ 10963 MULLER + HUBER ARCHITEKTURBURO datum masstab projekt 1 /200 76228 Karlsruhe - Hohenwettersbach - Neubau Lebensmittelmarkt S.39 510 SCHNITT A-A UND B-B 05.10.2018 / co ,M' ! 1W ~~ ~ +-,1<---f-------,i~---------------"~ .. 0 0 0 0 0 0 0 ·r F=====±=JJ r r ' l~ r ------------------------------------------------- ---~·~·----- ----------------------- J~ "r J~ ~ "r ,, -1 G F E D B A Bestandsgelände Bestandsgelände Bestandsgelände auf Höhe Gebäude Grundstücksgrenze 237,85NN 237,43NN 238,15NN 237,63NN Spitalhof 240,35NN Parkplatz 3.30 2.40 +3.38 +5.82 ±0.00 +0.08 4.50 7.31 10.007.005.00 +0.08 +3.38 +4.52 +5.82 neu geplantes Gelände Grundstücksgrenze 239,73NN 239,55NN 239,33NN 240,20NN 240,28NN 239,98NN SCHNITT D-D durch Parkplatz / Ansicht Nord-Ost EFH= 240,20 m üNN 237,56NN C 237,31 237,05 237,30 Bestandsbäume G F E D B A 3.30 2.40 +3.38 +5.82 +0.08 +3.38 +4.52 +5.82 Grundstücksgrenze 240,22NN 240,03NN 239,97NN 239,98NN neu geplantes Gelände 240,28NN Spitalhof 240,35NN Bestandsgelände 240,20NN EFH= 240,20 m üNN +0.08 ±0.00 Zufahrt eben SCHNITT E-E durch Einfahrt / Ansicht Nord-Ost Grundstücksgrenze C H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2015 a_ 10963 MULLER + HUBER ARCHITEKTURBURO plot datum masstab projekt 1 /200 76228 Karlsruhe - Hohenwettersbach - Neubau Lebensmittelmarkt S.40 ANSICHT NORD-OST 519 05.10.2018 / co y y y 1 8 7 65 4 3 2 10 9 Ein - Ausfahrt 5.055.055.055.055.055.055.054.05 5 4.05 5 245,96NN 244,99NN 243,98NN 243,02NN 237,98NN 236,84NN Bestandsgelände Bestandsgelände Bestandsgelände 244,18NN 243,79NN 242,73NN 242,19NN 241,20NN 239,43NN 238,31NN 237,56NN 236,87NN Straßenverlauf Straßenverlauf SCHNITT C-C Straßenverlauf 243,27NN Grundstücksgrenze 3.20 UZ HEA 240 ±0.00 +3.93 +5.77 +0.08 +3.38 +5.82 = 245,54NN 30 1.10 8 3.30 2.44 UK Vordach 44.10 5 2.75 3.85 1.84 8 3.30 55 1.30 54 5 80 5 1.03 5 3.85 8 VerkaufsraumVerkaufsraumWF EingangLager 242,09NN 239,24NN 239,47NN 238,79NN neu geplantes Gelände 240,28NN 5.0010.40 5 35.10 30 15 20 2.75 +0.08 +3.38 +5.82 240,94NN 5.74 OK RFB +/-0.00= 240,12 m üNN EFH= 240,20 m üNN extensive Dachbegrünung Feldweg 244,85NN 243,70NN neu geplantes Gelände Böschung 1:2 Ein - Ausfahrt 1 8 7 65 4 3 2 10 9 242,09NN Bestandsgelände 239,47NN Bestandsgelände 244,18NN 243,79NN 242,73NN 242,19NN 241,20NN 240,28NN 239,43NN 238,31NN 237,56NN Straßenverlauf Straßenverlauf 236,87NN 236,81NN 237,11NN 237,56NN 238,06NN 238,75NN 239,73NN 240,47NN 241,50NN 241,81NN 243,29NN 244,05NN 245,77NN Bestandsgelände Grundstücksgrenze 238,79NN neu geplantes Gelände 5.74 243,27NN +0.08 +3.38 +5.82 = 245,54NN OK FFB +/-0,08= 240,20 m üNN neu geplantes Gelände 243,70NN 244,85NN Straßenverlauf Einfahrt Landwirtschaftsweg Straßenverlauf Feldweg Ansicht Nord-West Ein - Ausfahrt 1 8 7 65 4 3 2 10 9 240,28NN 240,28NN 244,18NN 243,79NN 242,73NN 241,20NN 240,28NN 239,43NN 238,31NN 237,56NN Straßenverlauf 243,27NN Straßenverlauf 236,87NN Ansicht Süd-Ost 247,07NN 245,94NN 244,77NN 243,56NN 242,43NN 238,12NN 237,43NN 236,64NN Bestandsgelände Bestandsgelände Straßenverlauf 242,19NN 241,50NN 5.74 +0.08 +3.38 +5.82 2% 4.50 +0.08 +3.38 +4.52 240,61NN 239,48NN 239,03NN Stützwand neu geplantes Gelände - Anlieferung neu geplantes Gelände 4,8% neu geplantes Gelände 238,95NN 239,15NN OK FFB +/-0,08= 240,20 m üNN Grundstücksgrenze H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2015 a_ 10963 MULLER + HUBER ARCHITEKTURBURO plot datum masstab projekt 1 /350 76228 Karlsruhe - Hohenwettersbach - Neubau Lebensmittelmarkt S.41 ANSICHT SÜD-OST UND NORD-WEST | SCHNITT C-C 520 05.10.2018 / co 9 9 9 9 9 9 ---.... --. 1 -----------~-------- --------~---- 0 1 ------ ------- 1| Verkaufsflaeche FlächenartFunktionAbmessungenMenge [m²] Verkaufsraum 2.184*0.0650,142 2.184*0.0650,142 2.184*0.0650,142 34.730*9.176318,682 30.913*13.823427,317 0.040*0.0250,001 3.967*2.1748,623 6.967*3.90227,182 -(0.175^2*PI())-0,096 -(0.175^2*PI())-0,096 -(0.175^2*PI())-0,096 Gesamt Verkaufsraum781,943 WF Ausgang 3.822*2.1648,270 2.184*0.0150,033 Gesamt WF Ausgang8,303 WF Eingang 3.772*2.2598,520 2.174*0.0500,109 2.184*0.0150,033 Gesamt WF Eingang8,662 Summe 1| Verkaufsflaeche798,908 2| Nebenflaeche FlächenartFunktionAbmessungenMenge [m²] Mopro-Kühlraum 3.050*2.6858,189 Gesamt Mopro-Kühlraum8,189 WC 3.110*1.4604,541 Gesamt WC4,541 42 MÜLLER + HUBER ARCHITEKTURBÜRO | RAIFFEISENSTRASSE 9 77704 OBERKIRCH | TEL 07802/7044-0 FAX -400 NETTOGRUNDFLÄCHEN NACH DIN277 Projekt: Ersteller: Datum / Zeit: Hinweis: KA-Hohenwettersbach_Spitalhof_LM_Netto__P_828 Ott 05.10.2018 / r1+1 MÜLLER+ HUBER ARCHITEKTURBURO FlächenartFunktionAbmessungenMenge [m²] Büro 4.008*3.24913,022 Gesamt Büro13,022 Personalraum 3.249*2.7588,961 Gesamt Personalraum8,961 Putzraum 3.249*1.9036,183 Gesamt Putzraum6,183 Umkleide 3.249*1.4844,822 Gesamt Umkleide4,822 Ablage Backwaren 6.029*3.40020,499 Gesamt Ablage Backwaren20,499 Frühanlieferung 5.235*0.0240,126 8.485*4.21535,764 Gesamt Frühanlieferung35,89 Hausanschluss 3.110*1.9856,173 Gesamt Hausanschluss6,173 Heizraum 3.110*2.7108,428 Gesamt Heizraum8,428 Kühltechnik 3.110*1.6755,209 Gesamt Kühltechnik5,209 Lager 8.590*5.08543,680 13.444*5.10968,685 Gesamt Lager112,365 43 MÜLLER + HUBER ARCHITEKTURBÜRO | RAIFFEISENSTRASSE 9 77704 OBERKIRCH | TEL 07802/7044-0 FAX -400 NETTOGRUNDFLÄCHEN NACH DIN277 Projekt: Ersteller: Datum / Zeit: Hinweis: KA-Hohenwettersbach_Spitalhof_LM_Netto__P_828 Ott 05.10.2018 / r1+1 MÜLLER+ HUBER ARCHITEKTURBURO FlächenartFunktionAbmessungenMenge [m²] Sortierraum 20.589*3.27467,408 Gesamt Sortierraum67,408 Summe 2| Nebenflaeche301,690 Gesamt1100,598 44 MÜLLER + HUBER ARCHITEKTURBÜRO | RAIFFEISENSTRASSE 9 77704 OBERKIRCH | TEL 07802/7044-0 FAX -400 NETTOGRUNDFLÄCHEN NACH DIN277 Projekt: Ersteller: Datum / Zeit: Hinweis: KA-Hohenwettersbach_Spitalhof_LM_Netto__P_828 Ott 05.10.2018 / r1+1 MÜLLER+ HUBER ARCHITEKTURBURO FlächenartNGF gesamt 1| Verkaufsflaeche798,908 2| Nebenflaeche301,69 Gesamt1100,598 Fläche ohne Leergut Gesamt1100,598 45 MÜLLER + HUBER ARCHITEKTURBÜRO | RAIFFEISENSTRASSE 9 77704 OBERKIRCH | TEL 07802/7044-0 FAX -400 NETTOGRUNDFLÄCHEN NACH DIN277 Projekt: Ersteller: Datum / Zeit: Hinweis: KA-Hohenwettersbach_Spitalhof_LM_Netto__P_828 Ott 05.10.2018 / r1+1 MÜLLER+ HUBER ARCHITEKTURBURO 1 Berechnung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge zum Bauantrag des/der (Name, Vorname) Bauvorhaben A. Nutzungsart und Größe der Anlage Richtzahlen Zahl der Stellplätze (Stpl.)Umfang Berechn.- grundlage mind. Stellplätze Bemerkungen STM Zweite Verwaltungs-GmbH Neubau Lebensmittelmarkt Netto BauortDatum des Bauantrags KA-Hohenwettersbach BaugrundstückNr. im Bauantragsverz. 64050/1 Vorhaben Nr.Verkehrsquelle 1Wohnheime 1.1AltenheimeStpl. je 10-15 Plätze mind. 3 Stpl. Plätze 1.2Behindertenwohnheime 1.3Kinder- und Jugendwohnheime 1.4Sonstige W ohnheime 2 Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen 1) 2.1Büro- und Verwaltungsräume allgemein 2.2 Räume mit erheblichem Besucher- verkehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen u. dgl.) 3 Verkaufsstätten 2) 3.1 Verkaufsstätten bis 700 m 2 Verkaufsnutzfläche 3.2 Verkaufsstätten mit mehr als 700 m 2 Verkaufsnutzfläche 4Versammlungsstätten (außer Sportstätten) 4.1VersammlungsstättenStpl. je 4-8 Sitzplätze1Sitzplätze 4.2Kirchen 1 Stpl. je 10-40 Sitzpl.Sitzplätze 5 Sportstätten 1) 5.1Sportplätze 5.2Spiel- und Sporthallen 1 Stpl. je 250 m 2 Sport- fläche 3) zusätzl. 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze m 2 Sportfläche 3) und Besucherplätze 1 Stpl. je 50 m 2 Sport- fläche 3) zusätzl. 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze m 2 Sportfläche 3) und Besucherplätze 5.3Fitneßcenter1 Stpl. je 25 m 2 Sportfläche 3) 5.4Freibäder1 Stpl. je 200-300 m 2 Grundstücksfläche 5.5Hallenbäder1Stpl. je 5-10 Kleiderabl. zusätzl. 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze 5.6Tennisanlagen3-4Stpl. je Spielfeld zusätzl. 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze 5.7Kegel-, Bowlingbahnen4Stpl. je Bahn 5.8Bootshäuser und Bootsliegeplätze *1Stpl. je 2-3 Boote 5.9Reitanlagen *1Stpl. je 4 Pferde- einstellplätze 1Stpl. je 10-15 Plätze mind. 3 Stpl. Plätze 1Stpl. je 20 Plätze mind. 2 Stpl. Plätze 1Stpl. je 2-5 Plätze mind. 2 Stpl. Plätze 1 Stpl. je 30-40 m 2 Büronutzfläche 1) m 2 Büro- nutzfläche 1) 1 Stpl. je 20-30 m 2 Nutzfläche mind. 3 Stpl. m 2 Nutzfläche 1 Stpl. je 30-50 m 2 Verkaufsnutzfläche, 2) mind. 2 Stpl. je Laden m 2 Verkaufs- nutzfläche 2) 1 Stpl. je 10-30 m 2 Verkaufsnutzfläche, 2) 800 m 2 Verkaufs- nutzfläche 2) m 2 Sportfläche 3) m 2 Grund- stücksfläche Kleiderablagen und Besucherplätze Spielfelder und Besucherplätze Bahnen Boote Pferde- einstellplätze 1) Nicht zur Büronutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 2) Nicht zur Verkaufsnutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Ausstellungsflächen, Lagerflächen, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 3) Nicht zur Sportfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Umkleideräume, Geräteräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 4) Nicht zur Nutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Funktionsflächen für betriebliche Anlagen, Verkehrsflächen. 5) Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach der Nutzfläche zu berechnen. Ergibt sich dabei ein offensichtliches Mißverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zugrunde zu legen. Stellplätze für Beschäftigte der jeweiligen Anlagen sind bereits eingeschlossen. 4020 Wohnungen1Stpl. je W ohnungW ohnungen 46 1) Nicht zur Büronutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 2) Nicht zur Verkaufsnutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Ausstellungsflächen, Lagerflächen, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 3) Nicht zur Sportfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Umkleideräume, Geräteräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 4) Nicht zur Nutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Funktionsflächen für betriebliche Anlagen, Verkehrsflächen. 5) Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach der Nutzfläche zu berechnen. Ergibt sich dabei ein offensichtliches Mißverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zugrunde zu legen. Stellplätze für Beschäftigte der jeweiligen Anlagen sind bereits eingeschlossen. RichtzahlenVorhaben Nr.Verkehrsquelle Zahl der Stellplätze (Stpl.)Umfang Berechn.- grundlage mind. Stellplätze Bemerkungen 6Gaststätten, Beherbergungsbetriebe und Vergnügungsstätten 16.1Gaststätten Stpl. je 6-12 m 2 Gastraum m 2 Gastraum 6.2*Tanzlokale, Diskotheken1 Stpl. je 4-8 m 2 Gastraum m 2 Gastraum 6.3Spielhallen1 Stpl. je 10-20 m 2 Nutzfl. des Aufstellraumes, mind. 3 Stpl. Nutzfl. des Auf- stellraumes, 6.4Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe 1Stpl. je 2-6 Betten Betten 6.5Jugendherbergen1Stpl. je 10 Betten Betten 7Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen 7.1Universitätskliniken, ähnliche Lehrkrankenhäuser 1Stpl. je 2-3 Betten Betten 7.2*Krankenhäuser, Kureinrichtungen1Stpl. je 3-6 Betten Betten 7.3Pflegeheime1Stpl. je 10-15 Betten, mind. 3 Stpl. Betten 8Schulen, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche 8.1Grund- und Hauptschulen 1 Stpl. je 30 Schüler Schüler 8.2Sonstige allgemeinbildenden Schulen 1Stpl. je 25 Schüler zusätzl. 1 Stpl. je 10-15 Schüler über 18 J. Schüler unter 18 J. und Schüler üb. 18 J. 8.3Berufsschulen, Berufsfachschulen 1Stpl. je 20 Schüler zusätzl. 1 Stpl. je 3-5 Schüler über 18 J. Schüler unter 18 J. und Schüler üb. 18 J. 8.4*Sonderschulen für Behinderte1Stpl. je 15 SchülerSchüler 8.5Fachhochschulen, Hochschulen, Berufsakademien 1Stpl. je 2-4 StudierendeStudierende 8.6Kindergärten, Kindertagesstätten und dgl. 1Stpl. je 20-30 Kinder mind. 2 Stpl. Kinder 8.7Jugendfreizeitheime u. dgl.1Stpl. je 15 Besucherpl.Besucherplätze 9 Gewerbliche Anlagen 1) 9.1Handwerks- und Industriebetriebe1 Stpl. je 50-70 m 2 Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte 5) m 2 Nutzfläche 4) oder Beschäftigte 5) 9.2Lagerräume, Lagerplätze1 Stpl. je 120 m 2 Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte 5) m 2 Nutzfläche 4) oder Beschäftigte 5) 9.3Ausstellungs- und Verkaufsplätze1 Stpl. je 80-100 m 2 Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte 5) m 2 Nutzfläche 4) oder Beschäftigte 5) 9.4*Kraftfahrzeugwerkstätten, Tankstellen mit W artungs- und Reparaturständen 6 Stpl. je W artungs- oder Reparaturstand W artungs- oder Reparaturstände 9.5*Kraftfahrzeugwaschanlagen 3 Stpl. je W aschplätzeW aschplatz 9.6Reifenhandelsbetriebe mit Montageständen 2-3 Stpl. je MontageständeMontagestand 10Verschiedenes 10.1*Kleingartenanlagen1 Stpl. je 3 KleingärtenKleingärten 10.2*Friedhöfe1 Stpl. je 2000 m 2 Grundstücksfläche, mind. 10 Stpl. m 2 Grund- stücksfläche Gesamtzahl der notwendigen Stellplätze nach Nutzungsart und Größe 40,00 47 B. Berücksichtigung des ÖPNV · Bei den mit * gekennzeichneten Nutzungsarten ist eine Minderung nicht zulässig. · Je Spalte bitte maximal ein Kriterium auswählen. Punkte je Kriterium Erreichbarkeit 6) Dichte der Verkehrsmittel Leistungsfähigkeit (Taktfolge werktags 6-19 h) Attraktivität 1 mind. eine Haltestelle des ÖPNV in R= > 500 m - max 600 m mehr als 1 Bus- oder Bahnlinie Takt max. 15 min. Bus überwiegend auf eigener Busspur 2 mind. eine Haltestelle des ÖPNV in R= > 300 m - max 500 m mehr als 2 Bus- oder Bahnlinien Takt max. 10 min. Straßenbahn, Stadtbahn 3 mind. eine Haltestelle des ÖPNV in R= max 300 m mehr als 3 Bus- oder Bahnlinien Takt max. 5 min. Schienenschnellverkehr (S-Bahn, Stadtbahn) m. eigenem Gleiskörper Summe: 6) Auswählen nach der geringsten Entfernung. Besonderheiten, die die Erreichbarkeit beschränken wie (Eisenbahnlinien oder Flußläufe), sind zu berücksichtigen. Erläuterungen (z.B. welche Linien, Taktzeiten usw.): C. Berechnung der Gesamtzahl der notwendigen Stellplätze Nach der bei Abschnitt A. ermittelten Zwischensumme sind entsprechend der erreichten Punktzahl folgende Stellplätze nachzuweisen: Punktzahl (von B.) Anteil (%-Zahl bezogen auf Summe von A.) Stellplätze erforderlich Stellplätze nachgewiesen Stellplätze fehlen Stellplätze abzulösen Stellplätze/Garagen < 4 Punkte100 % 4-6 Punkte 7-9 Punkte 10-11 Punkte 12 Punkte 80 % 60 % 40 % 30 % Erläuterungen (ggf. Rückseite verwenden): Ort, Datum, UnterschriftOrt, Datum, Unterschrift BerechnetGeprüft Oberkirch, 05.10.2018 3,00 3 4061 48 1 Berechnung der Stellplätze für Fahrräder zum Bauantrag des/der (Name, Vorname) Bauvorhaben A. Nutzungsart und Größe der Anlage Richtzahlen Zahl der Stellplätze (Stpl.)Umfang Berechn.- grundlage mind. Stellplätze Bemerkungen STM Zweite Verwaltungs-GmbH Neubau Lebensmittelmarkt Netto BauortDatum des Bauantrags KA-Hohenwettersbach BaugrundstückNr. im Bauantragsverz. 64050/1 Vorhaben Nr.Verkehrsquelle 1Wohnheime 1.1Studierenden-, Schüler-, Kinder- und Jugendwohnheime Stpl. je 2 PlätzePlätze 1.2Altenheime, Behindertenwohnheime 1.3Sonstige W ohnheime 2 Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen 1Stpl. je 10 PlätzePlätze 1Stpl. je 2 PlätzePlätze 5016 Wohnungen2Stpl. je W ohnungW ohnungen 1) Nicht zur Büronutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 2) Nicht zur Verkaufsnutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Ausstellungsflächen, Lagerflächen, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 3) Nicht zur Sportfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Umkleideräume, Geräteräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 4) Nicht zur Nutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Funktionsflächen für betriebliche Anlagen, Verkehrsflächen. 5) Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach der Nutzfläche zu berechnen. Ergibt sich dabei ein offensichtliches Missverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zugrunde zu legen. 2.1mit Büronutzfläche1 Stpl. je 100m² Büronutzfläche 1) Büronutzfläche 2.2Räume mit erheblichem Besucher- verkehr (Schalter-. Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen o.ä.) 1 Stpl. je 70m² Nutzfläche 4) Nutzfläche 3Verkaufsstätten1 Stpl. je 50m² Verkaufsnutzfläche 2) 800 Verkf.-nutzfläche 4Versammlungsstätten1 Stpl. je 10 Besucherplätze Besucherplätze 5Sportstätten 1 Stpl. je 250m² Sportfläche 3) Sportfläche 5.1Sportplätze 1 Stpl. je 50m² Sportfläche 3) Sportfläche 5.2Spiel- und Sporthallen 1 Stpl. je 10 Besucherplätze Besucherplätze 5.3Sportstadien 1 Stpl. je 100m² Grundstückfläche Grundst.-fläche 5.4Freibäder 1 Stpl. je 5 Kleiderablagen Kleiderablagen 5.5Hallenbäder Stpl. je 6-12m² Gastraum Nutzfläche 6.Gaststätten1 Stpl. je 10 Betten Betten 7.Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe 1 Stpl. je 5 Betten Betten 8.Jugendherbergen1 Stpl. je 20 Betten Betten 9.Krankenhäuser, Kureinrichtungen1 Stpl. je 3 Schüler/-innen Schüler/-innen 10.Schulen, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche 110.1Allgemeinbildende Schulen Stpl. je 5 Schüler/-innen Schüler/-innen 110.2Berufsschulen Stpl. je 5 Studierende Studierende 110.3Hochschulen Stpl. je Gruppenraum Gruppenräume 510.4Kindergärten, Kindertagesstätten u.dgl. Stpl. je 3 Besucherplätze Besucherplätze 110.5Jugendfreizeitheime und dgl. Stpl. je 225m² Nutzfläche 4) Nutzfläche 111.Handwerks- und Industriebetriebe Nutzfläche 112.Museen und Ausstellungsgebäude Stpl. je 100m² Nutzfläche 4) Gesamtzahl der notwendigen Stellplätze nach Nutzungsart und Größe 16,00 Vordruckverlag W eise GmbH · Bamberger Str. 4 - 6 · 01187 Dresden 49

  • Anlage BPlan Spitalhof Umweltbericht
    Extrahierter Text

    Umweltbericht Artenschutzrechtliche Prüfung Errichtung eines Netto-Marktes im Ortsteil Hohenwettersbach Stadt Karlsruhe Auftraggeber: STM Zweite Verwaltungs-GmbH Steinhäuserstraße 20 76135 Karlsruhe Auftragnehmer: THOMAS BREUNIG INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE Kalliwodastraße 3 76185 Karlsruhe Telefon: 0721 - 9379386 Telefax: 0721 - 9379438 E-mail: info@botanik-plus.de Bearbeitung: Philipp Remke (M.Sc. Landschaftsökologe) Karlsruhe, 25. Oktober 2018 Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ............................................................................................................. 4 2 Beschreibung der Planung ................................................................................. 4 2.1 Lage und Abgrenzung des Planungsgebiets und naturräumliche Gliederung ............ 4 2.2 Grundzüge der Planung ............................................................................................ 5 2.3 Gesetzliche Grundlagen ............................................................................................ 5 2.3.1 Umweltbericht ..................................................................................................... 5 2.3.2 Artenschutzrechtliche Prüfung ............................................................................ 5 3 Methoden der Umweltprüfung ............................................................................ 6 3.1 Abgrenzung des Planungsgebiets ............................................................................. 6 3.2 Untersuchungsmethoden zu den Schutzgütern ......................................................... 7 3.3 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Erstellung des Umweltberichts ....................... 8 4 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter ............................................... 8 4.1 Geologie und Boden ................................................................................................. 8 4.2 Wasserkreislauf ........................................................................................................ 8 4.3 Klima ......................................................................................................................... 9 4.4 Landschaft ................................................................................................................ 9 4.5 Biotoptypen, Pflanzen ............................................................................................. 10 4.5.1 Graben (12.60) ................................................................................................. 10 4.5.2 Acker (37.10) .................................................................................................... 10 4.5.3 Ausdauernde Ruderalvegetation (35.64) .......................................................... 11 4.5.4 Einzelbaum (45.30) .......................................................................................... 11 4.5.5 Bauwerk (60.21) ............................................................................................... 12 4.5.6 Schotterweg (60.23) ......................................................................................... 12 4.5.7 Grasweg (60.25) ............................................................................................... 12 4.6 Fauna, Tierartengilden ............................................................................................ 12 4.7 Mensch ................................................................................................................... 13 4.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ...................................................... 13 5 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Eingriffs ................... 14 5.1 Wirkungen auf den Boden ....................................................................................... 14 5.2 Wirkungen auf den Wasserkreislauf ........................................................................ 14 5.3 Wirkungen auf das Klima ........................................................................................ 15 5.4 Wirkungen auf die Landschaft ................................................................................. 15 5.5 Wirkungen auf die Biotoptypen ............................................................................... 15 5.6 Wirkungen auf die Fauna ........................................................................................ 17 5.7 Wirkungen auf den Menschen ................................................................................. 17 6 Artenschutzrechtliche Prüfung ........................................................................ 18 6.1 Vorbemerkung ........................................................................................................ 18 6.2 Betroffenheit von besonders geschützten Arten [§ 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG] ...... 18 6.3 Störungsverbot streng geschützter Arten und europäischer Vogelarten [§ 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG] ................................................................................ 18 6.4 Betroffenheit von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten [§ 44 Abs. 1, Nr. 3 BNatSchG] ....................................................................... 19 6.5 Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung ................................................................ 19 7 Grünordnerische Maßnahmen ......................................................................... 19 7.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ......................................................... 19 7.2 Ausgleichsmaßnahmen ........................................................................................... 19 7.3 Ersatzmaßnahmen .................................................................................................. 21 7.4 Maßnahmenbilanz .................................................................................................. 24 Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 3 8 Zusammenfassung ............................................................................................ 25 9 Literatur und Arbeitsgrundlagen ..................................................................... 26 10 Anhang ............................................................................................................ 27 Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 4 1 Einleitung Die STM ZWEITE VERWALTUNGS-GMBH, Karlsruhe, plant den Bau eines Netto- Lebensmittelmarktes auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche am südwestlichen Ortsrand von Karlsruhe-Hohenwettersbach. Das INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, Karlsruhe, wurde am 7. März 2015 von der STM ZWEITE VERWALTUNGS-GMBH beauftragt, für den Planungsbereich einen Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Prüfung zu erstellen. 2 Beschreibung der Planung 2.1 Lage und Abgrenzung des Planungsgebiets und naturräumliche Gliederung Das Planungsgebiet liegt im Gewann „Brunnenfeld“ am südwestlichen Ortsrand von Hohenwettersbach (Abbildung 1). Es liegt südlich der K 9652 (Spitalhof) und erstreckt sich über einen Teil der Flurstücke 64050 (Acker) und 64012 (angrenzender Grünstreifen der K 9652). Es liegt rund 150 m östlich der A 8. Im Südosten grenzt die freie Feldflur an. Es liegt am nördlichen Rand des Naturraums Schwarzwald-Randplatten (Naturraum 150) an der Grenze zum Kraichgau (Naturraum 125). Abbildung 1: Lage des Planungsgebiets (TK25, Blatt 7016) Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 5 2.2 Grundzüge der Planung Geplant ist die Errichtung eines eingeschossigen Lebensmittelmarktes mit rund 796 m² Verkaufsfläche, rund 340 m² Nebenfläche und 61 Kundenstellplätzen auf einer derzeit ackerbaulich genutzten Fläche des Flurstücks 64050. Da das Planungsgebiet von Südwesten nach Nordosten um mehrere Meter abfällt, ist eine Einebnung des Geländes vorgesehen. Erschlossen wird das Gebiet über die nördlich gelegene K 9652. Daher ist der Bau einer Zufahrt und eines Fußwegs auf dem nördlich an den Acker angrenzenden Grünstreifen (Flurstück 64012) geplant. Das Planungsgebiet liegt im unbeplanten Innenbereich (Auskunft des Stadtplanungsamts Karlsruhe vom 24. Juni 2015). Auf der im Westen und im Süden angrenzenden Fläche ist die Anlage eines Golfplatzes geplant. Dieser wird sich über die zum größten Teil ackerbaulich genutzten Flächen zwischen Hohenwettersbach und Stupferich erstrecken (WEISHAUPT 2008). 2.3 Gesetzliche Grundlagen 2.3.1 Umweltbericht Den rechtlichen Rahmen des Umweltberichts bildet das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fas- sung durch Bekanntmachung vom 23. September 2004. Nach § 2 Absatz 4 des Gesetzes wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraus- sichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht dargestellt werden. Nach § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie § 15 des Naturschutzgesetzes für Baden-Württemberg (NatSchG) ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, beziehungsweise unvermeidbare Beeinträchtigungen vorrangig auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. Nach § 1a des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgt der Ausgleich zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan als Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich. Mögliche Festsetzungen werden in § 9 BauGB (Inhalt des Bebauungsplans) aufgeführt. 2.3.2 Artenschutzrechtliche Prüfung Die artenschutzrechtliche Prüfung ermittelt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang durch die Planung Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG berührt werden. So ist es nach § 44 Abs. 1 BNatSchG „verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungs- zeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.“ Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 6 Weiterhin gilt nach § 44 Abs. 5 BNatSchG: „Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie nach Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe von Satz 2 bis 5. Sind in Anhang IVa der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeid- bare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. [O] Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens ein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nicht vor.“ Sofern Verbotstatbestände nach § 44 erfüllt sind, gelten nach § 45 Abs. 7 folgende Ausnahmebestimmungen: „Die nach Landesrecht [O] zuständigen Behörden sowie im Falle des Verbringens aus dem Ausland das Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen: 1. Zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden, 2. zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, 3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht und künstlichen Vermehrung, 4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder maßgeblich günstiger Auswirkungen auf die Umwelt oder 5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegend öffentlichen Interesses ein- schließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art. Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert, soweit nicht Artikel 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) weitergehende Anforderungen enthält. Artikel 16 Abs. 3 der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und Artikel 9 Abs. 2 der Richtlinie 79/409/EWG sind zu beachten. Die Landesregierungen können Ausnahmen nach Satz 1 Nr. 1 bis 5 auch allgemein durch Rechtsverordnung zulassen.“ Nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG vom 10. Mai 2007) sind unter anderem die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie die Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie nicht nur innerhalb sondern auch außerhalb von Natura 2000-Gebieten vor Schädigungen zu bewahren. 3 Methoden der Umweltprüfung 3.1 Abgrenzung des Planungsgebiets Das untersuchte Gebiet umfasst die in Kapitel 2.1 genannten Bereiche der Flurstücke, die direkt von der geplanten Bebauung betroffen sind (vgl. Vorhabens- und Erschließungsplan des Architekturbüros MÜLLER + HUBER vom 7. März 2017). Je nach Schutzgut wird zusätzlich die nähere Umgebung in die Betrachtung mit einbezogen. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 7 3.2 Untersuchungsmethoden zu den Schutzgütern Boden und Wasserhaushalt: Die Bewertung des Bodens erfolgt quantitativ nach der Arbeitshilfe „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (LUBW 2010) sowie nach dem „Karlsruher Modell“ (HENZ 2006). Sie erfolgt auf der Grundlage der Bodenkarte 1:25.000 des Geologischen Landesamtes Baden-Württemberg und deren tabellarischer Erläuterung (STORCH 1993) sowie der Geologischen Karte 1:25.000 des Landesvermessungsamtes Baden-Württemberg und deren Erläuterungen (BRILL 1985). Zudem werden Daten des vorliegenden Umweltberichts zum Bebauungsplan „Batzenhof“ (WEISHAUPT 2008) und Aussagen eines für das Planungsgebiet erstellten geotechnischen Gutachtens (KLAIBER & GOTTHEIL 2015) verwendet. Klima: Die Beschreibung des Klimas erfolgt anhand von Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD 2014) und des „Klimaatlas Oberrhein Mitte – Süd“ (REKLIP 1995). Zudem werden Daten des vorliegenden Umweltberichts zum Bebauungsplan „Batzenhof“ (WEISHAUPT 2008) verwendet. Die Bewertung erfolgt quantitativ nach dem „Karlsruher Modell“ (HENZ 2006). Landschaft: Zur Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds wird die Ausstattung mit naturraumtypischen Strukturmustern herangezogen. Es wird abgeschätzt, wie stark das Landschaftsbild durch eine Bebauung gestört wird. Zudem werden Ergebnisse des vorliegenden Umweltberichts zum Bebauungsplan „Batzenhof“ (WEISHAUPT 2008) verwendet. Die Bewertung erfolgt verbal-argumentativ. Biotoptypen: Die Erhebung der Biotoptypen fand am 13. März 2015 statt und richtet sich nach dem Biotopdatenschlüssel der Naturschutzverwaltung (LUBW 2009). Die Bewertung erfolgt quantitativ nach dem Karlsruher Modell (HENZ 2006). Fauna: Die Bewertung des Gebiets für die Fauna wird auf Grundlage der Biotopausstattung abgeschätzt. Zudem werden Ergebnisse der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung (DETZEL & al. 2012) und des vorliegenden Umweltberichts (WEISHAUPT 2008) zum Bebauungsplan „Batzenhof“ verwendet. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan „Batzenhof“ (DETZEL & al. 2012) wurde unter anderem eine Kartierung der vorkommenden Vögel durchgeführt. Deren Ergebnisse dienen als Grundlage für die Beschreibung, Bewertung und artenschutzrechliche Prüfung der Avifauna im Untersuchungsgebiet. Die Kartierung der Vögel erfolgte im Zuge mehrerer Begehungen, die zwischen März und August 2012 durchgeführt wurden. Die Erfassung der Vogelbestände erfolgte anhand der Lautäußerungen der Vögel und durch Sichtbeobachtungen unter Einsatz von Ferngläsern. Es erfolgten eine Einstufungen in Brutvögel sowie in Durchzügler und Nahrungsgäste. Brutvögel zeichneten sich durch revieranzeigendes Verhalten aus wie Gesangsaktivität männlicher Tiere, Futterzutrag und das Führen von Jungvögeln. Auf ein Brutvorkommen wurde geschlossen, wenn revieranzeigendes Verhalten bei mindestens zwei Beobachtungsdurchgängen beobachtet wurde. Bei einmaligen Beobachtungen und Beobachtungen ohne typisches Revierverhalten erfolgte eine Einstufung als Durchzügler oder Nahrungsgast (DETZEL & al. 2012). Die Bewertung erfolgt im Hinblick auf Tierartengilden quantitativ nach dem „Karlsruher Modell“ (HENZ 2006). Mensch: Die Bedeutung des Planungsgebiets für die Lebensqualität der Menschen wurde bei der Geländebegehung abgeschätzt. Zudem werden Ergebnisse des vorliegenden Umweltberichts zum Bebauungsplan „Batzenhof“ (WEISHAUPT 2008) verwendet. Bewertet wird der Einfluss der Bebauung auf das Wohnumfeld und die Erholungsfunktion. Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Im Gebiet sind keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter betroffen. Diese Schutzgüter werden im Folgenden nicht weiter behandelt. Bei zufälligen Funden gilt § 20 DSchG. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 8 3.3 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Erstellung des Umweltberichts Im Zuge der Berichterstellung traten keine Schwierigkeiten auf. 4 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 4.1 Geologie und Boden Beschreibung Das Planungsgebiet liegt im Naturraum Schwarzwald-Randplatten rund 500 m westlich der Grenze zum Naturraum Kraichgau. Im Planungsgebiet tritt Lösslehm des Quartärs auf, der aus eiszeitlichen Lössablagerungen stammt. Im Zuge der Bodenbildung hat sich der Bodentyp Parabraunerde gebildet. Vorherrschende Bodenarten sind schluffiger Ton und toniger Schluff. Die Mächtigkeit des Oberbodens im Planungsgebiet beträgt 20-30 cm. Durch örtliche Auffüllungen kann sie höher liegen; an einer Stelle wurde eine Mächtigkeit von 60 cm festgestellt. Die Mächtigkeit der Lösslehmschichten beträgt rund 1,5-2,5 m. Unterhalb beginnt die Verwitterungszone aus teilweise mit Steinen durchsetztem Ton (KLAIBER & GOTTHEIL 2015). Das Wasserspeichervermögen und Wasserdurchlässigkeit des Lösslehms sind mit mehr als 200 l/m² und mit mehr als 10 cm/d mittel bis hoch. Die Wasserdurchlässigkeit der darunter liegenden Tone ist mit weniger als 1 cm/d gering bis sehr gering. Bei den Böden handelt es sich um gute bis sehr gute Ackerböden, die gemäß der Flurbilanz der „Vorrangflur Stufe I“ zugehörig sind. Bewertung Der Boden im Planungsgebiet ist von sehr hoher Bedeutung (Bewertungsklasse 4) hinsichtlich seiner „Natürlichen Bodenfruchtbarkeit“ und seiner Funktion als „Filter und Puffer für Schadstoffe“. Hinsichtlich seiner Funktion als „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ ist er von hoher Bedeutung (Bewertungsklasse 3). In die Bilanztabelle des „Karlsruher Modells“ (HENZ 2006) gehen die Flächen dementsprechend mit den Wertzahlen 1,4 (Natürliche Bodenfruchtbarkeit sowie Filter und Puffer für Schadstoffe) und 1,05 (Ausgleichskörper im Wasserkreislauf) ein. Im Hinblick auf die Funktion als Sonderstandort für die naturnahe Vegetation besteht keine besondere Bedeutung, sie wird bei der Bewertung des Eingriffs nicht berücksichtigt. 4.2 Wasserkreislauf Beschreibung Das Planungsgebiet liegt in der hydrogeologischen Einheit Unterer Muschelkalk. Diese ist ein Grundwasserleiter (LGRB 2012). Im Planungsgebiet ist Grundwasser erst in größerer Tiefe zu erwarten. Nasse, auf Schichtwasser hindeutende Böden wurden im Gebiet in einer Tiefe von rund 2,5-3,7 m festgestellt (KLAIBER & GOTTHEIL 2015). Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Das Planungsgebiet liegt im Einzugsgebiet des rund 600 m östlich verlaufenden Alten Bachs. Es liegt weder im Bereich eines Wasserschutzgebiets noch eines Überschwemmungsgebiets. Bewertung Aufgrund des Wasserspeichervermögens und der Wasserdurchlässigkeit des Lösslehms (siehe Kapitel 4.1) kommt dem Boden eine hohe Bedeutung für die Niederschlagsretention Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 9 und Wasserweiterleitung zu. Aufgrund der geringen Größe der Fläche ist ihre Bedeutung insgesamt aber gering. Entsprechend dem „Karlsruher Modell“ (HENZ 2006) werden den verschiedenen Biotoptypen des Planungsgebiets folgende Wertzahlen zugeordnet: Die Wertzahl 1,2 für Ruderalvegetation und Einzelbäume, die Wertzahl 0,8 für Acker und Grasweg, die Wertzahl 0,4 für den Schotterweg und die Wertzahl 0 für das Bauwerk. 4.3 Klima Beschreibung Das Gebiet liegt im Randbereich des Schwarzwaldes am Übergang zum östlich anschließenden Kraichgau. Mit einem mittleren Jahresniederschlag von 912 mm und einer Jahresmitteltemperatur von 10,1°C (DWD 2014) ist das Klima gemäßigt. Aufgrund seiner Lage ist es für den Schwarzwald relativ warm und niederschlagsarm. Die vorherrschenden Windrichtungen sind Süd-West (3,1-5,0 m/s) und Süd-Ost (1,6-3,0 m/s) (REKLIP 1995). Aufgrund der geringen Größe des Planungsgebiets und da der Siedlungsbereich von Hohenwettersbach eine geringe Fläche einnimmt, locker bebaut ist und von Äckern, Wiesen und Wäldern umgeben ist kommt diesem nur eine sehr geringe Bedeutung für die Frischluftzufuhr zu. Es trägt nur unwesentlich zur Frisch- und Kaltluftproduktion bei. Aufgrund der Nähe zur Autobahn A 8 besteht eine erhöhte Belastung der Luft durch Abgase. Bewertung Das Planungsgebiet trägt aufgrund seiner geringen Größe nur unwesentlich zur Entstehung von Frisch- und Kaltluft bei. Als Kaltluftbahn in das im Norden angrenzende Hohenwettersbach kommt ihm eine sehr geringe Bedeutung zu. Die Durchlüftungssituation von Hohenwettersbach ist insgesamt sehr günstig, da es eine geringe Siedlungsfläche einnimmt, locker bebaut ist und inmitten von Äckern, Wiesen und Wäldern liegt. Die Wertzahl für das Klima liegt bei 0,9 für die Ruderalvegetation, den Grasweg und die Einzelbäume sowie bei 0,5 für den Acker. Die weiteren Biotoptypen erhalten als Kleinstrukturen den Wert der umliegenden Flächen. 4.4 Landschaft Beschreibung Das Planungsgebiet liegt auf einem um rund 7 % nach Nordosten abfallenden Hang am südwestlichen Rand von Hohenwettersbach. Der größte Teil der Fläche wird von einem Maisacker eingenommen (Abbildung 2). Die Ackerlandschaft setzt sich nach Süden hin fort und gibt den Blick in die offene Feldflur frei. Diese ist aufgrund intensiver ackerbaulicher Nutzung strukturarm und weitestgehend ausgeräumt. Im Osten grenzt das Planungsgebiet an die vorhandene Wohnbebauung an. Rund 100 m westlich des Planungsgebiets verläuft hinter einem Saum aus Gehölzen die Autobahn A 8. Durch Landschaftszerschneidung, Lärmbelästigung und visuelle Störung schränkt diese die Erholungsfunktion des Gebiets ein. Bewertung Das Planungsgebiet ist aufgrund seiner geringen Größe, der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, der Strukturarmut der umgebenden Landschaft und der Beeinträchtigungen durch die nahe gelegene Autobahn von geringer Bedeutung für das Landschaftsbild. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 10 4.5 Biotoptypen, Pflanzen Abbildung 2: Bestandsplan; Maßstab: 1:1.500 4.5.1 Graben (12.60) Beschreibung Zwischen Schotterweg und Acker im Norden des Untersuchungsgebiets verläuft ein rund 1,5 m breiter und 0,3-0,8 m tiefer Graben. Er fällt nach Nordosten hin ab, wo er in eine Versickerungsgrube (Geröllfang) mündet und ist daher nur kurzzeitig wasserführend. Zum Zeitpunkt der Begehung war er trocken. Die Vegetation entspricht der den Graben umgebenden Ausdauernden Ruderalvegetation (siehe Kapitel 4.5.3). Bewertung Die Bewertung erfolgt über die im Graben vorhandene Vegetation. Veranschlagt wird die Wertzahl von 0,8 für die im Gebiet vorhandene Ausdauernde Ruderalvegetation. 4.5.2 Acker (37.10) Beschreibung Der größte Teil des Planungsgebiets wird von einem Acker eingenommen, auf dem zuletzt Mais angebaut wurde. Zum Zeitpunkt der Kartierung war er abgeerntet. Die Vegetation ist sehr lückig und setzt sich aus einjährigen, weit verbreiteten Ackerwildkräutern zusammen. Häufig sind Gewöhnliche Vogelmiere (Stellaria media), Persischer Ehrenpreis (Veronica persica), Behaartes Schaumkraut (Cardamine hirsuta), Einjähriges Rispengras (Poa annua) und Gewöhnliches Greiskraut (Senecio vulgaris). Weitere Arten sind Efeublättriger Ehrenpreis (Veronica hederifolia), Rote Taubnessel (Lamium Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 11 purpureum), Knäuel-Hornkraut (Cerastium glomeratum), Echte Kamille (Matricaria recutita) und Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense). Bewertung Die Wertzahl des Ackers liegt bei 0,2. 4.5.3 Ausdauernde Ruderalvegetation (35.64) Beschreibung Der Biotoptyp kommt auf dem im Norden an den Acker angrenzenden Grünstreifen vor. Es handelt sich um einen gestörten Standort, deren kurz gehaltene Vegetation von Grasarten dominiert wird. Zu nennen sind Ausdauernder Lolch (Lolium perenne), Vielblütiger Lolch (Lolium multiflorum), Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata). In geringem Umfang kommt Wolliges Honiggras (Holcus lanatus) vor. Vorkommende krautige Arten ruderaler Standorte sind Wilde Möhre (Daucus carota), Jakobs- Greiskraut (Senecio jacobaea) und Zaun-Wicke (Vicia sepium). Vor allem im Übergangsbereich zum angrenzenden Grasweg (siehe Kapitel 4.5.6) kommen trittresistende Arten wie Wiesenlöwenzahn (Taraxacum sectio Ruderalia), Kriechender Günsel (Ajuga reptans) und Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata) vor. Im Bereich offener Bodenstellen wachsen vermehrt einjährige Ackerwildkräuter wie Persischer Ehrenpreis (Veronica persica), Behaartes Schaumkraut (Cardamine hirsuta) und Knäuel-Hornkraut (Cerastium glomeratum). Eingestreut finden sich Arten der Wirtschaftswiesen. Zu nennen sind Weißes Labkraut (Galium album), Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea), Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa) und Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium). Bewertung Die Wertzahl der Ausdauernden Ruderalvegetation liegt bei 0,8. 4.5.4 Einzelbaum (45.30) Beschreibung Bei der Erfassung der Biotoptypen am 7. März 2015 wurden im Nordosten des Planungsgebiets 7 Bäume festgestellt, die in einer grabenartigen Geländevertiefung wuchsen. Es handelte sich um 6 Feld-Ahorne (Acer campestre) und eine Sal-Weide (Salix caprea). Der Stammdurchmesser der Feld-Ahorne beträgt 80-126 cm und der der Sal-Weide 285 cm. An den Bäumen wurden keine als Quartiere für Fledermäuse oder in Baumhöhlen brütenden Vogelarten geeigneten Strukturen festgestellt. Der Unterwuchs der Bäume wurde von Ausdauernder Ruderalvegetation gebildet. Nach Auskunft des Vorhabenträgers vom 15. Mai 2017 wurden zwischenzeitlich 5 der Bäume gefällt. Weiterhin vorhanden sind die Sal-Weide und einer der Feld-Ahorne. Bewertung Entsprechend dem „Karlsruher Modell“ (HENZ 2006) wird pauschal eine Fläche von 40 m² je Baum veranschlagt. Die Wertzahl der Einzelbäume liegt bei 1,2, da es sich um Bäume mittleren Alters handelt. Da der Stammumfang der Bäume in 1 m Höhe mindestens 80 cm beträgt, sind sie geschützt nach der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe. Sofern eine Fällung beabsichtigt ist, muss zuvor eine Erlaubnis beim Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe beantragt werden. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 12 4.5.5 Bauwerk (60.21) Beschreibung Zwischen Schotterweg und Acker im Norden des Untersuchungsgebiets liegt eine in Beton gefasste und von einem Metallrost gesicherte, mehrere Meter tiefe Versickerungsgrube (Geröllfang) von rund 4 m² Fläche, in die das Wasser des Versickerungsgrabens eingeleitet wird. Bewertung Die Wertzahl des Bauwerks liegt bei 0. 4.5.6 Schotterweg (60.23) Beschreibung Dem Biotoptyp entspricht ein geschotterter Wegabschnitt im Nordosten des Planungsgebiets. Bewertung Die Wertzahl des Schotterwegs liegt bei 0,1. 4.5.7 Grasweg (60.25) Beschreibung Ein Grasweg grenzt jeweils im Nordwesten und im Nordosten an die Ackerfläche an. Seine Vegetation besteht aus trittunempfindlichen Arten wie Ausdauerndem Lolch (Lolium perenne), Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata), Kriechendem Günsel (Ajuga reptans), Wiesenlöwenzahn (Taraxacum sectio Ruderalia) und Gänseblümchen (Bellis perennis). Vor allem im Bereich offener Bodenstellen wachsen einjährige Ackerwildkräuter wie Persischer Ehrenpreis (Veronica persica), Behaartes Schaumkraut (Cardamine hirsuta), Knäuel- Hornkraut (Cerastium glomeratum) und Weicher Storchschnabel (Geranium molle) sowie Einjähriges Rispengras (Poa annua). Zerstreut kommen weit verbreitete Grünlandarten wie Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Wolliges Honiggras (Holcus lanatus) vor. Bewertung Die Wertzahl des Graswegs liegt bei 0,5. 4.6 Fauna, Tierartengilden Beschreibung Das Planungsgebiet wird zum größten Teil von einer zusammenhängenden Ackerfläche eingenommen. Sie ist der Tierartengilde „Acker/Ackerbrache“ zuzuordnen. Die Ackerfläche stellt ein potentielles Bruthabitat für bodenbrütende Offenlandarten wie Feldlerche und Schafstelze dar. Die im direkten Umfeld vorhandenen Strukturen (Wohnhäuser im Osten, Straße und Bäume im Norden) machen das Planungsgebiet jedoch unattraktiv für diese Arten. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan „Batzenhof“ (DETZEL & al. 2012) wurden keine bodenbrütenden Vögel im Planungsgebiet nachgewiesen. Von Greifvögeln wie Mäusebussard, Turmfalke, Rotmilan oder Schwarzmilan wird die Ackerfläche als Nahrungshabitat genutzt. Sie ist außerdem geeignet als Rastplatz für Zugvögel wie Kiebitz oder Star. Als Teillebensraum für Tagfalter und Heuschrecken ist das Gebiet aufgrund seiner intensiven ackerbaulichen Nutzung ungeeignet (WEISHAUPT 2008). Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 13 Die Laubbäume im Nordosten des Planungsgebiets sind der Tierartengilde „Gehölze“ zuzuordnen und stellen eine potentielle Brutstätte für heimische in Baumkronen nistende Vögel dar. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung „Batzenhof“ (DETZEL & al. 2012) wurden 21 solcher Arten nachgewiesen. Diese können auch im Planungsgebiet vorkommen. Bei der Begutachtung des Gebiets am 13. März 2015 deutete nichts darauf hin, dass bisher Vögel in den Bäumen nisteten. Es waren keine Nester aus Vorjahren vorhanden. Die Ausdauernde Ruderalvegetation und der Grasweg sind der Tiergilde „Grünland“ zuzuordnen. Aufgrund ihrer Nähe zur Straße und der häufigen Mahd sind sie für die Fauna von geringer Wertigkeit. Für Fledermäuse ist das Gebiet ungeeignet. Es fehlen sowohl Leitlinien zur Orientierung bei der Jagd (z. B. Baumreihen) als auch Strukturen, die Fledermäusen als Sommer- oder Winterquartiere dienen (z. B. Baumhöhlen). Auch die im Nordosten des Planungsgebiets wachsenden Bäume weisen keine von Fledermäusen als Quartiere nutzbaren Strukturen auf. Bewertung Das Planungsgebiet ist von Bedeutung als Nahrungshabitat für Greifvögel, als Rastplatz für Zugvögel und als Bruthabitat für in Bäumen nistende Vögel. Aufgrund seiner geringen Größe und seiner intensiven ackerbaulichen Nutzung ist die Bedeutung insgesamt gering. Die Ackerfläche weist aufgrund ihrer artenarmen, von weit verbreiteten Arten aufgebauten Vegetation einen Grundwert von 0,15 auf. Zuschläge für einen hohen Deckungsgrad an Wildkräutern, eine geringe Breite des Ackerschlags oder wertvolle randliche Strukturen wie Hecken oder artenreiche Wiesen können nicht vergeben werden. Die Bäume weisen aufgrund ihrer Zusammensetzung aus heimischen Arten und des Vorkommens einer Weide einen Grundwert von 0,75 auf. Abzüglich einer Wertzahl von 0,2 aufgrund der Beeinträchtigung durch die nördlich verlaufende Straße und zuzüglich einer Wertzahl von 0,1 aufgrund des Abstandes von 20-100 m zu benachbarten Gehölzen (=Vernetzung) ergibt sich ein Wert von 0,65. Ruderalvegetation und Grasweg weisen aufgrund ihrer Artenzusammensetzung und ihrer intensiven Pflege sowie Nutzung einen Grundwert von 0,4 bzw. 0,3 auf. Abzüglich einer Wertzahl von 0,2 für die nördlich verlaufende Straße ergibt sich ein Wert von 0,2 bzw. 0,1. 4.7 Mensch Beschreibung Das Planungsgebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Hohenwettersbach. Die Landschaft ist strukturarm und wird intensiv ackerbaulich genutzt. Sie setzt sich nach Süden hin fort. Nördlich des Planungsgebiets liegt ein Friedhof und im Osten grenzt eine örtliche Wohnbebauung an. Rund 100 m südwestlich des Planungsgebiets verläuft die A 8. Bewertung Aufgrund seiner geringen Größe, seiner intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und der nahen Autobahn kommt dem Planungsgebiet eine sehr geringe Bedeutung für die Erholung der örtlichen Bevölkerung zu. 4.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Die verschiedenen Umweltmedien sind eng miteinander verknüpft. So führt beispielsweise der Verlust des Schutzguts Boden durch Versiegelung zu Verlust an versickerungsfähiger Oberfläche und somit zu einer geringeren Grundwasserneubildungsrate. Gleichzeitig geht mit Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 14 der Versiegelung auch ein Verlust an Lebensraum für Pflanzen einher, der wiederum maßgeblich für vorhandene Tierartengruppen ist. Über die in Kapitel 4.1 bis 4.7 bereits beschriebenen Auswirkungen hinausgehend sind jedoch keine weiteren relevanten Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern zu erwarten. 5 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Eingriffs 5.1 Wirkungen auf den Boden Die Planung sieht die Versiegelung von zusätzlichen 3.757 m² Bodenfläche vor. Dies ergibt sich aus der Fläche des geplanten Gebäudes und der Flächen, die im Rahmen der Erschließung asphaltiert werden. Es handelt sich hierbei um die geplante Parkplatzfläche, die geplante Zufahrt zur K 9652 und einen geplanten Gehweg. Die in der Gesamtbewertung hohe Funktionserfüllung des Bodens (Wertstufe 3,666 = Wertzahl 1,28 nach dem Karlsruher Modell) geht dabei verloren. Teilweise ausgeglichen wird die Versiegelung durch die Entwicklung einer extensiven Dachbegrünung auf dem Flachdach des geplanten Gebäudes. Diese trägt in geringem Maße zum Erhalt der Bodenfunktionen bei und wird bezüglich des Schutzguts Boden mit Wertstufe 0,5 (Wertzahl 0,175 nach dem Karlsruher Modell) bewertet. Aufgrund der im Planungsgebiet vorherrschenden Hangneigung wird eine Einebnung durchgeführt. Diese erfolgt durch Abgrabung im Südwesten und Aufschüttung im Nordosten. Zudem wird im Nordosten des Planungsgebiets eine Versickerungsgrube angelegt. Im Südwesten und im Bereich der geplanten Versickerungsgrube entsteht hierbei auf 743 m² eine unbebaute, abgegrabene Fläche. Im Nordosten erfolgt auf einer Fläche von 710 m²eine Aufschüttung um bis zu mehrere Meter (vgl. Vorhabens- und Erschließungsplan des Architekturbüros MÜLLER + HUBER vom 29. Mai 2017). Die Abgrabung stellt auch ohne Bebauung eine erhebliche Beeinträchtigung der Bodenfunktionen (verringertes Wasserrückhaltevermögen, eingeschränkte Filter- und Pufferleistung) dar. Die Bodenfunktionen reduzieren sich daher auf Wertstufe 1 (Wertzahl 0,35 nach dem Karlsruher Modell). Im Bereich der geplanten Aufschüttung wird der Oberboden nur zeitweilig abgeschoben und im Anschluss an die Bauarbeiten wieder aufgetragen und gelockert. Daher liegt hier keine erhebliche Beeinträchtigung der Bodenfunktion vor. Der im Nordosten des Planungsgebiets vorhandene Schotterweg wird nach Ausführung der Planung nicht mehr benötigt und wird rückgebaut, wodurch die Funktionserfüllung des Bodens wiederhergestellt wird. Da der im Nordosten des Planungsgebiets vorhandene Geröllfang in den Südwesten des Planungsgebiets verlagert wird (bzw. da im Südwesten ein neuer Geröllfang gebaut wird und der alte nicht mehr benötigt wird und rückgebaut werden kann), entsteht hier keine zusätzliche Versiegelung. Fazit: Der Eingriff in das Schutzgut Boden ist erheblich und aufgrund der Versiegelung von 3.757 m² und der zusätzlichen Abgrabung von 743 m² Bodenfläche von hoher Bedeutung. Unter Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen (vgl. Kapitel 7.2) verbleibt ein bilanzielles Defizit von 1.049,29 Wertpunkten. Dies kann im Zuge von Ersatzmaßnahmen (vgl. Kapitel 7.3) schutzgutübergreifend kompensiert werden. 5.2 Wirkungen auf den Wasserkreislauf Durch Versiegelung geht eine Versickerungsfläche von 3.757 m² verloren, die für die Grundwasserneubildung von Bedeutung ist. Auf einer Fläche von 743 m² wird die Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 15 Versickerungsfähigkeit des Bodens durch Abgrabung der Lösslehmschicht deutlich vermindert. Der Verlust von Versickerungsflächen führt zu verstärktem Oberflächenabfluss. KLAIBER & GOTTHEIL (2015) zufolge ist eine Versickerung von Oberflächenwasser aufgrund der geringen Durchlässigkeit des anstehenden Tons nicht möglich. Sie empfehlen eine Entwässerung der Fläche mittels Dränung oder ein Abfangen und Ableiten des Wassers von der Fläche. Fazit: Der geplante Eingriff hat erhebliche Auswirkungen auf die Retentionsfähigkeit der Fläche. Diese wird teilweise durch die Entwicklung einer Wiese und einer extensiven Dachbegrünung sowie die Pflanzung von Bäumen und Hecken kompensiert (siehe Kapitel 7.2 und 7.3). Das bilanzielle Defizit nach Durchführung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beläuft sich auf 17,64 Wertpunkte. 5.3 Wirkungen auf das Klima Durch die Bebauung und großflächige Versiegelung des Ackers gehen Flächen verloren, die der Produktion von Frisch- und Kaltluft dienen sowie zu deren Transport in das Dorf beitragen. Eine maßgebliche Verschlechterung der Durchlüftungssituation des Dorfs ist jedoch nicht zu erwarten. Die Bebauung von Hohenwettersbach ist lückig und wird durch die die umliegenden unbebauten Flächen ausreichend mit Frischluft versorgt. Innerhalb des Planungsgebiets führt die Versiegelung von Flächen zu einer Verschlechterung der klimatischen Situation. Dies wird durch die Entwicklung einer Fettwiese und einer extensiven Dachbegrünung sowie die Pflanzung von Bäumen und Hecken kompensiert (siehe Kapitel 7.2 und 7.3). Fazit: Der geplante Eingriff hat sehr geringe Auswirkungen auf die klimatische Situation der Umgebung durch den Verlust von Frischluftproduktionsflächen sowie die Behinderung der Frischluftzufuhr. Auswirkungen im Planungsgebiet selbst werden zum größten Teil im Zuge der Entwicklung der Grünflächen kompensiert. Nach Durchführung der Maßnahmen wird das Gebiet bezüglich des Schutzguts Klima um 28,90 Wertpunkte aufgewertet. 5.4 Wirkungen auf die Landschaft Die Bebauung führt zum Verlust eines kleinen Teils einer Ackerfläche. Das Bauvorhaben schließt unmittelbar an die vorhandene Siedlungsstruktur an. Die Ackerflächen setzen sich südöstlich und westlich des Planungsgebiets fort und bleiben im Zuge der Planung erhalten. Fazit: Die Planung führt zu geringen Veränderungen im Landschaftsbild, diese finden jedoch nur in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen Siedlungsstruktur statt. 5.5 Wirkungen auf die Biotoptypen Vom Vorhaben ist hauptsächlich ein kleiner Bereich eines Ackers betroffen. Dieser wird im Zuge der Umsetzung der Planung zum Teil bebaut und asphaltiert (Abbildung 3). In den Bereichen des Ackers, für die keine Bebauung vorgesehen ist, wird eine Fettwiese entwickelt und es werden Gehölze gepflanzt. Weitere Gehölze werden im Bereich des Parkplatzes gepflanzt. Im Bereich des geplanten Parkplatzes sowie nordöstlich an diesen angrenzend werden zudem kleine Grünflächen angelegt und mit Bodendeckern bepflanzt. Die naturschutzfachliche Bedeutung des Ackers ist sehr gering, da er aufgrund seiner intensiven Bewirtschaftung vermutlich keine seltenen oder wertgebenden Arten beherbergt und da Äcker in der Region weit verbreitet sind. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 16 Im Zuge der Erschließung des Gebiets wird ein Teil des Grünstreifens der K 9652 im Rahmen der Anlage einer Zufahrt und eines Fußgängerwegs asphaltiert. Die vorhandene Ausdauernde Ruderalvegetation weicht an dieser Stelle einer versiegelten Fläche. Die geplante Aufschüttung erfolgt auch im Bereich der Bäume im Nordosten des Planungsgebiets. Da diese die Aufschüttung voraussichtlich nicht überstehen würden, ist geplant, sie zu fällen und durch neue Bäume zu ersetzen (siehe Kapiel 7.2). Der aktuell im Norden und Osten des Gebiets verlaufende Weg (Schotterweg und Grasweg) wird nach Umsetzung der Planung nicht mehr benötigt und wird rückgebaut. Im Rahmen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (siehe Kapitel 7.2 und 7.3) wird in den Bereichen des Planungsgebiets, für die keine Bebauung vorgesehen ist, eine Fettwiese entwickelt. Zudem werden hier eine Feldhecke und als Blend- und Sichtschutz dienende Hecken aus zum Teil wintergrünen Gehölzen angelegt und es werden naturraum- und standorttypische Bäume gepflanzt. Auf dem Flachdach des geplanten Gebäudes wird eine extensive Dachbegrünung entwickelt. Fazit: Die Planung stellt einen mäßigen Eingriff durch den Verlust von Teilen einer Ackerfläche, einer Ausdauernden Ruderalvegetation und eines Grasweges dar. Durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (siehe Kapitel 7.2 und 7.3) kann das entstehende Defizit kompensiert werden. Nach Durchführung der Maßnahmen wird das Gebiet bezüglich des Schutzguts Biotope / Pflanzen um 556,28 Wertpunkte aufgewertet. Abbildung 3: Bestand nach Abschluss der Baumaßnahmen und der geplanten Ausgleichsmaßnahmen; Maßstab: 1:1.500 Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 17 5.6 Wirkungen auf die Fauna Das Planungsgebiet wird zum größten Teil von einer zusammenhängenden Ackerfläche eingenommen. Diese stellt ein potentielles Bruthabitat für bodenbrütende Vogelarten des Offenlandes wie Feldlerche (Alauda arvensis) und Schafstelze (Motocilla flava) dar. Die im direkten Umfeld vorhandenen Strukturen (Wohnhäuser im Nordosten, Straße und Bäume im Norden) machen das Planungsgebiet jedoch unattraktiv für diese Arten. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan „Batzenhof“ (DETZEL & al. 2012) wurden zudem keine bodenbrütenden Vögel im Planungsgebiet nachgewiesen. Von Greifvögeln wie Mäusebussard (Budeo buteo), Turmfalke (Falco tinnunculus), Rotmilan (Milvus milvus) oder Schwarzmilan (Milvus migrans) wird die Ackerfläche als Nahrungshabitat genutzt. Sie ist außerdem geeignet als Rastplatz für Zugvögel wie Kiebitz (Vanellus vanellus) oder Star (Sturnus vulgaris). Da Ackerflächen in der Region häufig sind und da die Fläche aufgrund ihrer Nähe zur Wohnbebauung von Hohenwettersbach unattraktiv als Rastplatz ist, ist ihre Bedeutung gering. Als Teillebensraum für Tagfalter und Heuschrecken ist das Gebiet aufgrund seiner intensiven ackerbaulichen Nutzung ungeeignet (WEISHAUPT 2008). Die Laubbäume im Nordosten des Planungsgebiets stellen eine potentielle Brutstätte für heimische in Baumkronen nistende Vögel wie beispielsweise Amsel (Turdus merula), Buchfink (Fringilla coelebs) oder Grünfink (Carduelis chloris) dar. Da die Bäume die geplante Aufschüttung voraussichtlich nicht überstehen werden, ist geplant, sie zu fällen und durch neue Bäume zu ersetzen (siehe Kapitel 7.2). In der näheren Umgebung (insbesondere auf dem Friedhofsgelände auf der gegenüberliegenden Seite der K 9652) wachsen jedoch viele Bäume, die dem Baustellenbetrieb nicht ausgesetzt sind. Im Zuge der Ersatzmaßnahmen werden zudem weitere Bäume gepflanzt (siehe Kapitel 7.2). Dies hat eine Verbesserung des Lebensraums für in Bäumen nistende Vögel zur Folge. Es wird daher nicht von einer Beeinträchtigung betroffener Vogelpopulationen ausgegangen. Sonstige Artengruppen sind nicht oder allenfalls unwesentlich betroffen. Fazit: Die Planung stellt keinen erheblichen Eingriff in lokale Populationen von Tierarten dar. Im Zuge der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Entwicklung einer Fettwiese, Pflanzung von Gehölzen; siehe Kapitel 7.2 und 7.3) wird das Gebiet bezüglich des Schutzguts Tiere / Fauna um 502,51 Wertpunkte aufgewertet. 5.7 Wirkungen auf den Menschen Die Landschaft des Planungsgebiets und seiner Umgebung ist strukturarm und wird intensiv ackerbaulich genutzt, die Erholungsfunktion ist gering. Durch den unmittelbaren Anschluss an bereits bebaute Flächen werden negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion gering gehalten. Der geplante Einkaufsmarkt ist als Bereicherung der örtlichen Nahversorgung zu werten. Negative Auswirkungen ergeben sich voraussichtlich durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und eine damit verbundene erhöhte Geräuschkulisse. Fazit: Die Planung hat, abgesehen vom voraussichtlich erhöhten Verkehrsaufkommen und der damit verbundenen erhöhten Geräuschkulisse, nach derzeitigen Erkenntnissen nur geringe negative Auswirkungen auf den Menschen durch den Verbau der Landschaft. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 18 6 Artenschutzrechtliche Prüfung 6.1 Vorbemerkung In den Bestimmungen des § 44 BNatSchG wird zwischen besonders und streng geschützten Arten unterschieden. Streng geschützt sind Arten des Anhangs A der EG-Artenschutz- verordnung, Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und Arten nach Anlage 1, Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung. Alle streng geschützten Arten sind gleichzeitig auch besonders geschützt. Ausschließlich besonders geschützt sind alle Tier- und Pflanzenarten nach Anhang B der EG-Artenschutzverordnung, alle „europäischen Vögel“ im Sinne des Art. 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie sowie Arten nach Anlage 1, Spalte 2 der Bundes- artenschutzverordnung. Für alle besonders geschützten Arten, die nicht zugleich auch streng geschützt sind, gilt bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG die so genannte „Legalausnahme“ nach § 44 Abs. 5 BNatSchG. Demnach liegt bei diesen Handlungen kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote [§ 44 Abs. 1 und 2 BNatSchG] ausschließlich besonders geschützter Arten vor. Nachfolgend erfolgt eine Beurteilung der Planung im Hinblick auf mögliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG. Eine abschließende Prüfung bleibt der zuständigen Behörde vorbehalten. 6.2 Betroffenheit von besonders geschützten Arten [§ 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG] Im Planungsgebiet wurden keine besonders oder streng geschützten Arten nachgewiesen. Das nächste Vorkommen der Feldlerche liegt rund 200 m südlich vom Planungsgebiet (DETZEL & al. 2012). In der Umgebung des Planungsgebiets wurden in Baumkronen nistende Vogelarten festgestellt. Die Arten sind ungefährdet und zum größten Teil häufig (DETZEL & al. 2012). Bei einer Fällung der Bäume während der Brutzeit besteht die Gefahr, dass einzelne Vögel getötet und ihre Nester zerstört werden. Sofern Gehölze nur außerhalb der Brutzeit dieser Arten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar entfernt werden, wird der Verbotstatbestand nicht erfüllt. 6.3 Störungsverbot streng geschützter Arten und europäischer Vogelarten [§ 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG] Im Planungsgebiet wurden keine besonders oder streng geschützten Arten nachgewiesen. Das nächste Vorkommen der Feldlerche liegt rund 200 m südlich vom Planungsgebiet (DETZEL & al. 2012). In der Umgebung des Planungsgebiets wurden in Baumkronen nistende Vogelarten festgestellt. Die Arten sind ungefährdet und zum größten Teil häufig (DETZEL & al. 2012). Im Falle einer Störung durch Baulärm ist den Vögeln ein Rückzug in andere Bäume in der Umgebung (z.B. auf den nördlich gelegenen Friedhof) möglich. Sofern Gehölze nur außerhalb der Brutzeit dieser Arten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar entfernt werden, wird der Verbotstatbestand nicht erfüllt. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 19 6.4 Betroffenheit von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten [§ 44 Abs. 1, Nr. 3 BNatSchG] Im Planungsgebiet wurden keine besonders oder streng geschützten Arten nachgewiesen. Das nächste Vorkommen der Feldlerche liegt rund 200 m südlich vom Planungsgebiet (DETZEL & al. 2012). In der Umgebung des Planungsgebiets wurden in Baumkronen nistende Vogelarten festgestellt. Die Arten sind ungefährdet und zum größten Teil häufig (DETZEL & al. 2012). Bei der Begutachtung vom 13. März 2015 fanden sich keine Hinweise auf eine bisherige Nutzung der vorhandenen Gehölze als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. In der näheren Umgebung sind zudem zahlreiche weitere Gehölzstrukturen vorhanden. Sofern Gehölze nur außerhalb der Brutzeit dieser Arten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar entfernt werden, wird der Verbotstatbestand nicht erfüllt. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt auch im Falle einer Entfernung der Bäume im Gebiet erhalten. 6.5 Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung Insgesamt werden durch das Vorhaben nach gutachterlicher Beurteilung keine Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz berührt. 7 Grünordnerische Maßnahmen 7.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Baustellenverkehr und Baubetrieb Maßnahme: Im Zuge des Baubetriebs werden keine Flächen des angrenzenden Ackers befahren. Ziel: Vermeidung von unnötigen Bodenbelastungen und Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen außerhalb des Planungsgebiets. Zwischenlagerung und Verwertung von Erdaushub Maßnahme: Auf Flächen, die zur Erschließung und Bebauung abgegraben werden, ist der humose Oberboden getrennt vom mineralischen Unterboden abzuschieben und zu lagern (§ 202 BauGB). Auf nicht bebauten Flächen wird der Oberboden im Anschluss an die geplanten Abgrabungen und Aufschüttungen wieder aufgebracht und gelockert. Ziele: Schutz und Erhalt des humosen Oberbodens zur späteren Wiederverwendung. 7.2 Ausgleichsmaßnahmen Entsiegelung des Schotterwegs Maßnahme: Der nach Abschluss der Baumaßnahmen nicht mehr benötigte Schotterweg im Nordosten des Planungsgebiets wird rückgebaut. Die bodenfremde Wegbefestigung ist voll- ständig zu entfernen, gegebenenfalls sind Verdichtungen im Untergrund zu beseitigen und mit anfallendem ortseigenem Bodenmaterial der natürliche Bodenaufbau zur Wiederherstellung der Bodenfunktionen wieder herzustellen. Auf der Fläche wird eine Fettwiese entwickelt (siehe Kapitel 7.3). Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 20 Bilanzierung: Durch die Entsiegelung wird die Bodenfunktion im Bereich des Schotterwegs wiederhergestellt. Es erfolgt eine Aufwertung von Wertzahl 0,35 auf Wertzahl 1,28 (Mittelwerte aller drei Bodenfunktionen). Die Differenz beträgt 0,93. Bezüglich des Schutzgutes Pflanzen und Biotope erfolgt eine Aufwertung von Wertzahl 0,1 auf Wertzahl 0,1 um den Wert 0,9 und bezüglich des Schutzgutes Fauna und Tiergilden erfolgt eine Aufwertung von Wertzahl 0 auf Wertzahl 0,9. Durch die Entsiegelung und die Entwicklung einer Vegetationsdecke wird bezüglich des Wasserkreislaufs eine Aufwertung von Wertzahl 0,4 auf Wertzahl 1,2 erzielt. Die Differenz beträgt 0,8. Ziele: Wiederherstellung der Bodenfunktionen, Verbesserung des Schutzguts Wasserkreislauf, Ausgleich für die überbaute und abgegrabene Fläche. Dachbegrünung Maßnahme: Das Flachdach des Lebensmittelmarktes wird auf einer Fläche von 1.164 m² mit einer extensiven Dachbegrünung versehen. Ziel ist die Entwicklung einer ausdauernden Ruderalvegetation mit Elementen der Trockenrasen. Die Bodenmächtigkeit beträgt 10 cm. Verwendet wird nährstoffarmes und skelettreiches Substrat. Das nährstoffreiche, lehmige Bodenmaterial, das durch die Baumaßnahmen anfällt, eignet sich hierfür nur als unter- geordnete Beimischung. Die initiale Anpflanzung von Arten der Trockenrasen erfolgt lückig und ermöglicht so eine spontane Ansiedlung standortheimischer und -gerechter Arten. Für die Anpflanzung ist naturraumtypisches Saat- und Pflanzgut zu verwenden. Geeignete Pflanzenarten werden in Liste 1 aufgeführt. Bilanzierung: Die geplante extensive Dachbegrünung trägt in geringem Maße zum Erhalt der Bodenfunktionen bei und wird bezüglich des Schutzguts Boden mit Wertstufe 0,5 (Wertzahl 0,175 nach dem Karlsruher Modell) bewertet. Für die zunächst artenarme Vegetation wird ein Grundwert von 0,3 veranschlagt. Hinzu kommt ein Zuschlag von 0,2 aufgrund des trockenen Standorts. Hieraus ergibt sich eine Wertzahl von 0,5. Bezüglich der Fauna wird ein Grundwert von 0,1 veranschlagt, da die Bodenmächtigkeit mit 10 cm zu gering für die dauerhafte Etablierung einer ausdauernden Bodenfauna ist. Für das Schutzgut Klima wird eine Wertzahl von 0,3 veranschlagt. Sie liegt zwischen dem Wert einer Dachbegrünung mit 3-5 cm Schichtaufbau und dem einer Dachbegrünung mit 15 cm Schichtaufbau. Zur Bilanzierung des Wasserkreislaufs wird der Grundwert für Flächen mit Trockenvegetation von 0,5 veranschlagt. Ziele: Ausgleich für die überbaute und versiegelte Fläche, Verbesserung des Schutzguts Wasserkreislauf; klimatischer Ausgleich; ökologische Aufwertung. Liste 1: Pflanzen für Dachbegrünung Briza media Zittergras Festuca rubra Rot-Schwingel Origanum vulgare Gewöhnlicher Dost Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 21 Pflanzung von Bäumen Maßnahme: Als Ersatz für die entfallenden Bäume und als schutzgutübergreifender Ersatz für die Verminderung der Bodenfunktionen werden Bäume im Planungsgebiet gepflanzt. Die Neupflanzungen erfolgen im Bereich der geplanten Fettwiese und vereinzelt auf der geplanten Parkplatzfläche. Es werden einheimische Baumarten verwendet, die aus dem Herkunftsgebiet 7 (Süddeutsches Hügel- und Bergland, siehe BREUNIG & al. 2002) stammen. Insgesamt werden 29 Bäume gepflanzt (26 auf der geplanten Fettwiese und 3 im Bereich des Parkplatzes). Gepflanzt werden Hochstämme (3 x verpflanzt) mit einem Stammumfang von 14-16 cm. Bilanzierung: Für die Bilanzierung wird pauschal eine Fläche von 40 m² je Baum veranschlagt. Da einheimische, standorttypische Baumarten gepflanzt werden, wird eine Wertzahl von 1,0 veranschlagt. Bezüglich der Fauna richtet sich der Wert nach dem bestandenen Biotoptyp. Der Grundwert aller Bäume beträgt 0,7. Dem Grundwert der Bäume auf der geplanten Wiese werden aufgrund der Beeinträchtigung durch den angrenzenden Parkplatz bzw. die angrenzende Straße 0,2 Wertpunkte abgezogen. Aufschläge von 0,15 und 0,1 ergeben sich aus der Vernetzung zu benachbarten Gehölzbeständen (Entfernung weniger als 20 m) und dadurch, dass die Bäume auf einer Wiese wachsen. Somit ergibt sich ein Gesamtwert von 0,75. Dem Grundwert der auf der Parkplatzfläche zu pflanzenden Bäume werden aufgrund von Beeinträchtigungen (Störeinflüsse durch den Parkplatz) insgesamt 0,45 Wertpunkte abgezogen. Ein Aufschlag von 0,15 ergibt sich aus der Vernetzung zu benachbarten Gehölzbeständen. Somit ergibt sich ein Gesamtwert von 0,4. Zur Bilanzierung des Wasserkreislaufs wird der Grundwert für Straßenbäume von 1,2 veranschlagt. Bezüglich des Klimas wird der Normalwert von Einzelbäumen in der Stadt von 0,9 veranschlagt. Ziele: Schaffung von Bruthabitaten für in Gehölzen nistende Vogelarten, Verbesserung des Nahrungsangebots für Vögel und Insekten, Aufwertung der Schutzgüter Klima und Wasserkreislauf, Herstellung eines Ersatzes für die überbaute und abgegrabene Fläche. 7.3 Ersatzmaßnahmen Entwicklung einer Fettwiese Maßnahme: Auf dem Teil des Planungsgebiets, für den keine Bebauung vorgesehen ist, wird eine Fettwiese mittlerer Standorte entwickelt. Die Entwicklung der Fettwiese erfolgt durch Ansaat mit autochthonem Regiosaatgut. Verwendet wird Saatgut aus dem Produktionsraum 6 (Südwestdeutsches Berg- und Hügelland mit Oberrheingraben) (MLR 2014). Ausgebracht werden die Samen von im Naturraum häufigen und zudem weit verbreiteten Wiesenarten. Die Pflege der Wiese erfolgt in den ersten Jahren durch eine dreischürige Mahd. Nach rund 8 Jahren wird die Pflege auf eine zweischürige Mahd umgestellt. Die erste Mahd erfolgt ab Anfang Juni und die letzte bis spätestens Ende August. Das Mahdgut wird jeweils bis spätestens 2 Wochen nach der Mahd von der Fläche abgeräumt. In einem 1,5 m breiten Bereich um die geplante Feldhecke und die geplanten Sicht- und Blendschutzhecken (siehe Kapitel 7.3.2 und 7.3.3) erfolgt nach 8 Jahren eine Umstellung von einer drei- auf eine einschürige Mahd. Diese erfolgt jeweils im Spätsommer zum letzteren der beiden Mahdtermine der Fettwiese. Eine Düngung erfolgt nicht, da der Boden von Natur aus sehr fruchtbar und aufgrund der intensiven ackerbaulichen Bewirtschaftung sehr nährstoffreich ist. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 22 Bilanzierung: Entwickelt wird eine durchschnittlich artenreiche Glatthaferwiese, für die eine Wertzahl von 1,0 veranschlagt wird. Bezüglich der Fauna wird ein Grundwert von 0,7 veranschlagt. Aufgrund des Störeinflusses der benachbarten Straße wird ein Wert von 0,1 abgezogen. Hinzu kommen Zuschläge von 0,1 für die Vernetzung mit benachbarten Wiesen (Entfernung weniger als 100 m) und von 0,2 aufgrund der angrenzenden geplanten Feldhecke. Hieraus ergibt sich eine Wertzahl von 0,9. Zur Bilanzierung von Klima und Wasserkreislauf werden die Grundwerte für Wiesen herangezogen. Veranschlagt werden eine Wertzahl von 0,9 bezüglich des Klimas und eine Wertzahl von 1,2 bezüglich des Wasserhaushaltes. Ziele: Erhöhung des Artenreichtums; Schaffung höherwertiger Habitate für Insekten und Vögel; Aufwertung des Landschaftsbilds durch grünordnerische Einbindung der Gebäude am Ortsrand; Herstellung eines Ersatzes für die überbaute und abgegrabene Fläche; Entwicklung einer Saumvegetation angrenzend an die geplanten Gehölzbestände. Anlage einer Feldhecke Maßnahme: Als Sicht- und Lärmschutz für die Anwohner östlich des Planungsgebiets und als schutzgutübergreifender Ersatz für die Verminderung der Bodenfunktionen wird an der Ostgrenze des Planungsgebiets eine Feldhecke angelegt. Es sind naturraum- und standorttypische Baum- und Straucharten aus dem Herkunftsgebiet 7 (Süddeutsches Hügel- und Bergland) (BREUNIG & al. 2002) zu pflanzen. Es müssen überwiegend Sträucher gepflanzt werden. Verwendet werden folgende Arten: Weißdorn (Crataegus spec.), Hasel (Corylus avellana), Holunder (Sambucus nigra), Sal-Weide (Salix caprea) und Vogel-Kirsche (Prunus avium). Anlage und Pflege der Hecke erfolgen entsprechend der Handreichungen „Anlage von Hecken und Gehölzflächen“ (LFU 1999) und „Heckenpflege“ (LFU 1999a). Bilanzierung: Angelegt wird eine Feldhecke aus einheimischen, standorttypischen Arten. Für diese wird eine Wertzahl von 1,0 veranschlagt. Bezüglich der Fauna wird ein Grundwert von 1,0 veranschlagt. Zuzüglich eines Aufschlags von 0,15 für die Vernetzung mit benachbarten Gehölzbeständen (Entfernung weniger als 20 m) und von 0,1 für die Nähe zur geplanten Fettwiese ergibt sich ein Wert von 1,25. Zur Bilanzierung des Wasserkreislaufs wird der Grundwert für Gehölzflächen von 1,2 veranschlagt. Da es sich bei der geplanten Hecke um eine Kleinstruktur handelt, erhält sie bezüglich des Klimas den gleichen Wert wie die geplante angrenzende Wiese (Wertzahl 0,9). Ziele: Schaffung von Bruthabitaten für in Gehölzen nistende Vogelarten, Verbesserung des Nahrungsangebots für Vögel und Insekten, Schaffung eines Sicht- und Lärmschutzes für Anwohner, Aufwertung der Schutzgüter Klima und Wasserkreislauf, Herstellung eines Ersatzes für die überbaute und abgegrabene Fläche. Anlage von Sicht- und Blendschutzhecken Maßnahme: Als schutzgutübergreifender Ersatz für die Verminderung der Bodenfunktionen und als Blendschutz für die Besucher des geplanten Lebensmittelmarktes wird nördlich der geplanten Parkplatzfläche eine Hecke aus Liguster (Ligustrum vulgare) und Hainbuche (Carpinus betulus) angelegt. Südlich der geplanten Parkplatzfläche wird zudem eine Hecke aus Liguster als Sichtschutz angelegt. Verwendet werden Sträucher aus dem Herkunftsgebiet 7 (Süddeutsches Hügel- und Bergland) (BREUNIG & al. 2002). Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 23 Bilanzierung: Angelegt wird eine aus einheimischen, standorttypischen Arten aufgebaute Hecke. Für diese wird eine Wertzahl von 1,0 veranschlagt. Bezüglich der Fauna wird ein Grundwert von 0,7 veranschlagt. Diesem werden aufgrund des angrenzenden Parkplatzes 0,1 Wertpunkte abgezogen. Zuzüglich eines Aufschlags von 0,15 für die Vernetzung mit benachbarten Gehölzbeständen (Entfernung weniger als 20 m) und von 0,1 für die Nähe zur geplanten Fettwiese sowie ergibt sich ein Wert von 0,85. Zur Bilanzierung des Wasserkreislaufs wird der Grundwert für Gehölzflächen von 1,2 veranschlagt. Da es sich bei der geplanten Hecke um eine Kleinstruktur handelt, erhält sie bezüglich des Klimas den gleichen Wert wie die geplante angrenzende Wiese (Wertzahl 0,9). Ziele: Schaffung von Bruthabitaten für in Gehölzen nistende Vogelarten, Verbesserung des Nahrungsangebots für Vögel und Insekten, Aufwertung der Schutzgüter Klima und Wasserkreislauf, Herstellung eines Ersatzes für die überbaute und abgegrabene Fläche. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 24 7.4 Maßnahmenbilanz Unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb des Planungsgebiets (Entwicklung einer Fettwiese, Pflanzung von Bäumen, Anlage von Hecken) führt der geplante Eingriff insgesamt zu einem bilanziellen Überschuss von 20,75 Wertpunkten (Tabelle 1). Im Bereich der privaten Grundstücksfläche (Abbildung 3 abzüglich des blau umrandeten Bereichs) wird das bilanzielle Defizit unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vollständig ausgeglichen. Es verbleibt ein bilanzieller Überschuss von 175,02 Wertpunkten (Tabelle 2). Das für den gesamten Eingriffsbereich verbleibende bilanzielle Defizit entsteht somit durch die im Bereich städtischer Grundstücksflächen geplanten Baumaßnahmen. Tabelle 1: Wert der Schutzgüter vor und nach dem Eingriff (gesamter Eingriffsbereich) Bestand Planung Bilanz Boden 1.767,38 718,08 -1.049,29 Klima 825,34 854,24 28,90 Pflanzen / Biotope 415,32 971,60 556,28 Tiere / Fauna 215,97 718,48 502,51 Wasserkreislauf 1.177,04 1.159,40 -17,64 Summe 4.401,05 4.421,80 20,75 Tabelle 2: Wert der Schutzgüter vor und nach dem Eingriff (private Grundstücksfläche) Bestand Planung Bilanz Boden 1.642,13 638,77 -1.003,36 Klima 739,82 798,62 58,80 Pflanzen / Biotope 344,20 927,80 583,60 Tiere / Fauna 197,90 708,00 510,10 Wasserkreislauf 1.066,88 1.092,76 25,88 Summe 3.990,93 4.165,95 175,02 Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 25 8 Zusammenfassung Die STM Zweite Verwaltungs-GmbH plant den Bau eines Netto-Lebensmittelmarktes auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche am südwestlichen Ortsrand von Karlsruhe- Hohenwettersbach. Erhebliche Auswirkungen hat die Planung auf die Schutzgüter Boden und Wasserhaushalt. Die unversiegelten, ungestörten Bodenflächen sind von hoher Bedeutung (Wertstufe 3,66). Der erhebliche Eingriff in das Schutzgut Boden kann zum Teil nur schutzgutübergreifend ausgeglichen werden. Der Verlust an versickerungsfähigen Flächen greift erheblich in den Wasserhaushalt des Planungsgebiets ein. Für die Schutzgüter Mensch und Landschaft besteht eine geringe Beeinträchtigung. Das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion der Fläche werden durch die Bebauung verändert. Dies führt jedoch nur zu geringen Veränderungen die zudem in unmittelbarer Nähe zur bereits vorhandenen Siedlungsstruktur stattfinden. Der Eingriff ist hier nicht erheblich. Auf die Fauna und die lokalklimatische Situation hat die Planung lediglich geringe Auswirkungen. Derzeit wird der Großteil des Gebiets von einem Acker eingenommen. Weitere Biotoptypen sind Ausdauernde Ruderalvegetation, Einzelbaum, Schotterweg und Grasweg. Den Flächen kommt insgesamt eine geringe ökologische Bedeutung zu. Das Gebiet dient Greifvögeln als Nahrungshabitat, Zugvögeln als potentieller Rastplatz und in Baumkronen nistenden Vögeln als potentielles Bruthabitat. Aufgrund der ökologischen Ausstattung der umliegenden Flächen ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung auf die Fauna auszugehen. Das Nahrungshabitat für Greifvögel ist nicht als essentiell einzustufen: Durch einen Wegfall der Flächen würden die betroffenen Vögel nicht derart beeinträchtigt werden, dass die Fortpflanzungs- und Ruhestätten vollständig ihre Funktion verlören. Die Bebauung verringert die Frischluftproduktion von Hohenwettersbach nur unwesentlich. Sie stellt keine erhebliche Beeinträchtigung der lokalklimatischen Situation dar. Zur Minimierung der Eingriffsfolgen werden im Planungsgebiet folgende Maßnahmen getroffen: Vermeidung des Befahrens umliegender Flächen mit Baufahrzeugen, getrennte Lagerung von Oberboden und mineralischem Erdaushub, Wiederherstellung der Bodenfunktion nach Abgrabung und Aufschüttung. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgen durch folgende Maßnahmen: Entwicklung einer Fettwiese, Entwicklung einer extensiven Dachbegrünung, Pflanzung von Bäumen, Anlage einer Feldhecke und Anlage von Hecken aus Liguster und Hainbuche. Durch die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann das durch das Vorhaben entstehende bilanzielles Defizit ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Überschuss von 20,75 Wertpunkten. Die artenschutzrechtliche Prüfung ergibt, dass durch die Umsetzung der Planung nach gutachterlicher Beurteilung keine Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz berührt werden, sofern die eventuell notwendige Beseitigung von Gehölzen außerhalb der Brutzeit eventuell betroffener Vogelarten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar erfolgt. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 26 9 Literatur und Arbeitsgrundlagen BREUNIG T., SCHACH J., BRINKMEIER P. & NICKEL E. (2002): Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg. Das richtige Grün am richtigen Ort. – Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (Hrsg.): Naturschutz-Praxis, Landschaftspflege 1: 91 S.; Karlsruhe. BRILL R. 1985: Geologische Karte 1:25.000 von Baden-Württemberg. Erläuterungen zu Blatt 7016 Karlsruhe-Süd (früher Ettlingen). – Geologisches Landesamt Baden- Württemberg, 67 S., 4 Abbildungen, 2 Tafeln, 1 Karte, Stuttgart. – [Unveränderter Nachdruck der Erläuterungen zu Blatt Ettlingen (Nr. 57) der Geologischen Spezialkarte von Baden, Freiburg i. Br. 1931.] DETZEL P., PEHL K., GLIEDSTEIN B, RADKOWITSCH A., PEHLKE B. & MATTHÄUS L. 2012: Vorhabensbezogener Bebauungsplan Golfplatz Batzenhof – Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung. – Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag von Baron von Maffei / Erbengemeinschaft Kögler, 144 S.; Stuttgart. DWD [Deutscher Wetterdienst] (Hrsg.) 2014: Rasterfelder für Deutschland. – (online unter ftp://ftp-cdc.dwd.de/pub/CDC/grids_germany/, abgerufen im März 2015); Offenbach. HENZ A. 2006: Das Karlsruher Modell zur Ermittlung von Eingriff und Ausgleich im Zuge von Bebauungsplanverfahren (§ 1a BauGB) – mit integrierter Arbeitshilfe des Umweltministeriums Baden-Württemberg „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“. – Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt. KLAIBER D. & GOTTHEIL M.-K. 2015: Geotechnisches Gutachten. Neubau eines Treff 3000 Verbrauchsmarkts in KA-Hohenwettersbach. – Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag der STM Zweite Verwaltungs-GmbH. Ingeneurgesellschaft Kärcher mbH (Hrsg.), 8 S. + Anhang; Weingarten (Baden). LFU [Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg] (Hrsg.) 1999: Anlage von Hecken und Gehölzflächen. – Naturschutz-Praxis 4/99, 4 S.; Karlsruhe. LFU [Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg] (Hrsg.) 1999a: Heckenpflege. – Naturschutz-Praxis 4/99, 4 S.; Karlsruhe. LGRB [Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Regierungspräsidium Freiburg] (Hrsg.) 2012: Hydrogeologische Einheiten (HE). – Online unter udo.lubw.baden- wuerttemberg.de (abgerufen am 11. März 2015). LUBW [Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg] (Hrsg.) 2009: Arten Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten, 4. Aufl. – 296 S.; Karlsruhe. LUBW [Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg] (Hrsg.) 2010: Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. Leitfaden für Planungen und Gestaltungsverfahren. Arbeitshilfe Bodenschutz 23. – 32 S.; Karlsruhe. MLR [Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg] 2014: Hinweise zum Vollzug des § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz zur Verwendung gebietseigener Gehölze sowie gebietseigenen Saat- und Pflanzguts. – 7 S., 3 Anlagen, Stuttgart (online unter www.fachdokumente.lubw.de, abgerufen am 20. Mai 2014). REKLIP [Trinationale Arbeitsgemeinschaft Regio - Klima – Projekt] (Hrsg.) 1995: Klimaatlas Oberrhein Mitte – Süd. – Institut für angewandte Geowissenschaften, 212 S., 2 Anhänge, 1 Kartenband; Offenbach. STORCH D. H. 1993: Bodenkarte von Baden-Württemberg 1:25.000. Blatt 7016. Karlsruhe-Süd. Karte und tabellarische Erläuterungen. – Geologisches Landesamt Baden- Württemberg, 41 S., 1 Tabelle, 1 Karte, Freiburg i. Br. WEISHAUPT R. 2008: Grünordnungsplan zum geplanten Golfplatz Batzenhof. – Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag von Baron von Maffei / Erbengemeinschaft Kögler, 46 S.; Filderstadt. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach I NSTITUT FÜR B OTANIK UND L ANDSCHAFTSKUNDE , K ARLSRUHE 27 10 Anhang Tabelle 3: Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung nach dem Karlsruher Modell (H ENZ 2006) – gesamter Eingriffsbereich UB Netto-Markt Hohenwettersbach Fläche Berechnung nach § 1a BauGBBestand m² WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/ 5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ x m² Ausdauernde Ruderalvegetation, Graben 23,00 1,400 2,15 1,050 1,61 1,400 2,15 0,90 4,14 0,80 3,68 0,20 0,92 1,20 5,52 2 0,16 Ausdauernde Ruderalvegetation 635,00 1,400 59,27 1,050 44,45 1,400 59,27 0,90 114,30 0,80 1 01,60 0,20 25,40 1,20 152,40 556,68 Acker 5.521,00 1,400 515,29 1,050 386,47 1,400 515,29 0,50 552,10 0,20 220,84 0,15 165,63 0,80 883,36 3.238,99 Einzelbaum im Bereich der Ruderalvegetation (2) 80,0 0 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,90 14,40 1,20 19,20 0,65 1 0,40 1,20 19,20 63,20 Bauwerk 4,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,90 0,72 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,72 Schotterweg 95,00 0,350 2,22 0,350 2,22 0,350 2,22 0,90 17,10 0,10 1,90 0, 00 0,00 0,40 7,60 33,25 Grasweg 681,00 1,400 63,56 1,050 47,67 1,400 63,56 0,90 122,58 0,50 6 8,10 0,10 13,62 0,80 108,96 488,05 Summe 6.959,00 642,48 482,42 642,48 825,34 415,32 215,97 1177,04 4401,05 Summe Boden 1.767,38 Fläche Planung m² WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/ 5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ x m² Fettwiese 1894,00 1,400 176,77 1,050 132,58 1,400 176,77 0,90 340,92 1 ,00 378,80 0,90 340,92 1,20 454,56 2001,33 Fettwiese, abgegrabene Bodenfläche 731,00 0,350 17,06 0 ,350 17,06 0,350 17,06 0,90 131,58 1,00 146,20 0,90 131,58 1, 20 175,44 635,97 Ausdauernde Ruderalvegetation 215,00 1,400 20,07 1,050 15,05 1,400 20,07 0,90 38,70 0,80 34 ,40 0,20 8,60 1,20 51,60 188,48 Feldhecke 99,00 1,400 9,24 1,050 6,93 1,400 9,24 0,90 17,82 1,00 19,80 1 ,25 24,75 1,20 23,76 111,54 Blend- und Sichtschutzhecke 115,00 1,400 10,73 1,050 8,05 1,400 10,73 0,90 20,70 1,00 23, 00 0,85 19,55 1,20 27,60 120,37 Einzelbaum im Bereich der Fettwiese (Neupflanzung) (26) 1040,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,90 187,20 1,0 0 208,00 0,75 156,00 1,20 249,60 800,80 Einzelbaum auf versiegelter Fläche (Neupflanzung) ( 3) 120,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,90 21,60 1,00 24, 00 0,40 9,60 1,20 28,80 84,00 Grünfläche 50,00 0,350 1,17 0,350 1,17 0,350 1,17 0,50 5,00 0,50 5,00 0,1 0 1,00 1,00 10,00 24,50 Grasweg 94,00 1,400 8,77 1,050 6,58 1,400 8,77 0,90 16,92 0,50 9,40 0, 10 1,88 0,80 15,04 67,37 Bauwerk mit Dachbegrünung 1230,00 0,175 14,35 0,175 14,35 0,175 14,35 0,30 73,80 0,50 1 23,00 0,10 24,60 0,50 123,00 387,45 Versiegelte Fläche 2531,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 6.959,00 258,16 201,76 258,16 854,24 971,60 718,48 1159,40 4421,80 Summe Boden 718,08 BilanzBestand Wertpunkte 642,48 482,42 642,48 825,34 415,32 215,97 1177,04 4401,05 Planung Wertpunkte 258,16 201,76 258,16 854,24 971,60 718,48 1159,40 4421,80 Zwischensumme -384,32 -280,65 -384,32 28,90 556,28 502,51 -17,64 20,75 Fläche Ausgleichsmaßnahmen (Aufwertung) m² WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ x m²/5 Ergebnis 0,00 -384,32 -280,65 -384,32 28,90 556,28 502,51 -17,64 20,75 Boden Klima Pflanzen Tiere Wasserkreislauf Summe NF WK FP Boden auf Basis WE 0-4 Klima Pflanzen Tiere Wasserkreis lauf Summe NF WK FP Boden auf Basis WE 0-4 Klima Pflanzen Tiere Wasserkreis lauf Summe NF WK FP Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach I NSTITUT FÜR B OTANIK UND L ANDSCHAFTSKUNDE , K ARLSRUHE 28 Tabelle 4: Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung nach dem Karlsruher Modell (H ENZ 2006) – private Grundstücksflächen UB Netto-Markt Hohenwettersbach Fläche Berechnung nach § 1a BauGBBestand m² WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/ 5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ x m² Ausdauernde Ruderalvegetation, Graben 23,00 1,400 2,15 1,050 1,61 1,400 2,15 0,90 4,14 0,80 3,68 0,20 0,92 1,20 5,52 2 0,16 Ausdauernde Ruderalvegetation 234,00 1,400 21,84 1,050 16,38 1,400 21,84 0,90 42,12 0,80 37 ,44 0,20 9,36 1,20 56,16 205,14 Acker 5.492,00 1,400 512,59 1,050 384,44 1,400 512,59 0,50 549,20 0,20 219,68 0,15 164,76 0,80 878,72 3.221,97 Einzelbaum im Bereich der Ruderalvegetation (2) 80,0 0 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,90 14,40 1,20 19,20 0,65 1 0,40 1,20 19,20 63,20 Bauwerk 4,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,90 0,72 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,72 Schotterweg 95,00 0,350 2,22 0,350 2,22 0,350 2,22 0,90 17,10 0,10 1,90 0, 00 0,00 0,40 7,60 33,25 Grasweg 623,00 1,400 58,15 1,050 43,61 1,400 58,15 0,90 112,14 0,50 6 2,30 0,10 12,46 0,80 99,68 446,48 Summe 6.471,00 596,94 448,26 596,94 739,82 344,20 197,90 1066,88 3990,93 Summe Boden 1.642,13 Fläche Planung m² WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/ 5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ x m² Fettwiese 1894,00 1,400 176,77 1,050 132,58 1,400 176,77 0,90 340,92 1 ,00 378,80 0,90 340,92 1,20 454,56 2001,33 Fettwiese, abgegrabene Bodenfläche 731,00 0,350 17,06 0 ,350 17,06 0,350 17,06 0,90 131,58 1,00 146,20 0,90 131,58 1, 20 175,44 635,97 Feldhecke 99,00 1,400 9,24 1,050 6,93 1,400 9,24 0,90 17,82 1,00 19,80 1 ,25 24,75 1,20 23,76 111,54 Blend- und Sichtschutzhecke 115,00 1,400 10,73 1,050 8,05 1,400 10,73 0,90 20,70 1,00 23, 00 0,85 19,55 1,20 27,60 120,37 Einzelbaum im Bereich der Fettwiese (Neupflanzung) (26) 1040,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,90 187,20 1,0 0 208,00 0,75 156,00 1,20 249,60 800,80 Einzelbaum auf versiegelter Fläche (Neupflanzung) ( 3) 120,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,90 21,60 1,00 24, 00 0,40 9,60 1,20 28,80 84,00 Grünfläche 50,00 0,350 1,17 0,350 1,17 0,350 1,17 0,50 5,00 0,50 5,00 0,1 0 1,00 1,00 10,00 24,50 Bauwerk mit Dachbegrünung 1230,00 0,175 14,35 0,175 14,35 0,175 14,35 0,30 73,80 0,50 1 23,00 0,10 24,60 0,50 123,00 387,45 Versiegelte Fläche 2352,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 6.471,00 229,32 180,13 229,32 798,62 927,80 708,00 1092,76 4165,95 Summe Boden 638,77 BilanzBestand Wertpunkte 596,94 448,26 596,94 739,82 344,20 197,90 1066,88 3990,93 Planung Wertpunkte 229,32 180,13 229,32 798,62 927,80 708,00 1092,76 4165,95 Zwischensumme -367,62 -268,12 -367,62 58,80 583,60 510,10 25,88 175,02 Fläche Ausgleichsmaßnahmen (Aufwertung) m² WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ x m²/5 Ergebnis 0,00 -367,62 -268,12 -367,62 58,80 583,60 510,10 25,88 175,02 Boden Klima Pflanzen Tiere Wasserkreislauf Summe NF WK FP Boden auf Basis WE 0-4 Klima Pflanzen Tiere Wasserkreis lauf Summe NF WK FP Boden auf Basis WE 0-4 Klima Pflanzen Tiere Wasserkreis lauf Summe NF WK FP

  • TOP 8 Auslegungsbeschluss Spitalhof Hohenwettersbach
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0755 Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Spitalhof (Nah- versorgung Hohenwettersbach)“, Karlsruhe-Hohenwettersbach: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 27.11.2018 8 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt, das Bebauungsplanverfahren „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“, Karlsruhe-Hohenwettersbach einzuleiten und mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs fortzusetzen (Beschluss mit vollständigem Wortlaut auf Seite 7). Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 30.000,00 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 14.11.2018 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Erläuterungen zur Planung Um die Lebensmittel-Nahversorgung in den Höhenstadtteilen zu verbessern, wird die Ansied- lung eines Lebensmittelmarktes in der Ortschaft Hohenwettersbach angestrebt. Als geeigneter Standort für dieses Vorhaben wurde ein ca. 6.570 m 2 großes Areal an der Kreisstraße K 9652 (Spitalhof) in westlicher Ortsrandlage identifiziert, das bislang als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt wurde und nun im Einvernehmen zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Vorhabenträ- ger entwickelt werden soll. Zur Schaffung des hierfür erforderlichen Baurechts und zur Siche- rung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bedarf es der Aufstellung eines Bebau- ungsplans mit örtlichen Bauvorschriften. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insge- samt ca. 8.500 m 2 , die sich östlich der Autobahn 8 entlang der Kreisstraße Spitalhof direkt bis an die vorhandene Bebauung des heutigen westlichen Ortsrandes von Hohenwettersbach er- streckt. Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebiets ist der zeichnerische Teil des Bebau- ungsplans, auf den insoweit verwiesen wird. Nördlich des Plangebiets befindet sich der Friedhof. Das Gelände fällt topografisch von Südwesten nach Nordosten hin ab. In den Geltungsbereich einbezogen sind auch öffentliche Verkehrsflächen, die im Zuge der Planung verändert werden. Das Plangebiet befindet sich im unbeplanten Außenbereich. Im gültigen Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe werden die für das Vorhaben ausgewählten Flä- chen nach einer Einzeländerung als Sonderbaufläche für Einzelhandel/Nahversorgung mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m 2 dargestellt. Auf der Ebene der Raumordnung greift das geplante Vorhaben in eine im gültigen Regionalplan des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein dargestellte Grünzäsur ein. Der insoweit bestehende Widerspruch zu verbindlichen Zielen der Raumordnung machte den Abschluss eines raumordnerischen Vertrages erforderlich, in wel- chem sich die Stadt Karlsruhe gegenüber dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein verpflichtet hat, zur Kompensation des Eingriffs auf die Entwicklung einer Fläche von ca. 0,6 ha nördlich der Straße Wieselweg am Nordostrand des Stadtteils Hohenwettersbach zu verzichten. Die für das Vorhaben benötigten Bauflächen auf dem Grundstück Flurstück-Nr. 64050/1 befin- den sich im Eigentum des Vorhabenträgers. Soweit die Planung darüber hinaus vorsieht, dass Teile des städtischen Grundstücks Flurstück-Nr. 64012 für die Geländemodellierung bzw. Grün- flächen sowie die Herstellung der Zufahrt zu dem geplanten Lebensmittelmarkt in Anspruch genommen werden, hat sich der Vorhabenträger bereits mit der Stadt Karlsruhe über den Er- werb dieser noch zu vermessenden Flächen verständigt. Die übrigen in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogenen Flächen verbleiben im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Das Planungskonzept sieht für den Lebensmittelmarkt ein eingeschossiges Flachdachgebäude mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m 2 im Südwesten des Plangebiets vor. Zwischen dem Marktgebäude und der im Osten an das Plangebiet anschließenden Bebauung liegt der Kundenparkplatz mit Einkaufswagenboxen. Bedingt durch die Topographie ist eine Einpassung des Marktgebäudes in den Hangverlauf durch Geländeabgrabung erforderlich, während die Parkplatzflächen durch Aufschüttung angeböscht werden. Die Anlieferung ist auf der Südwest- seite des Marktgebäudes geplant. Die Art der baulichen Nutzung wird im Geltungsbereich des Bebauungsplans durch Festsetzung eines Sondergebiets für den Lebensmitteleinzelhandel bestimmt. In dem Sondergebiet sind ein Lebensmittel- und Getränkemarkt samt Backshop mit einer Verkaufsfläche von insgesamt ma- ximal 800 m 2 sowie betriebsbezogenen Nebenanlagen wie Lagerflächen, Stellplätze, Fahrgas- sen, Einkaufswagenboxen und ein Bereitstellungsplatz für Abfallbehälter zulässig. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Einschränkende Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung werden durch Festsetzungen über die maximal zulässigen Grundflächen des Marktgebäudes (1.400 m 2 ) und der Gesamtheit betriebsbezogener baulicher Anlagen (4.000 m 2 ), die Höhe des Erdgeschoss-Fertigfußbodens (EFH) sowie die auf 6,00 m begrenzte Gebäudehöhe (GH) getroffen. Die für eine Versiegelung durch Haupt- und Nebenanlagen vorgesehenen Flächen ergeben rechnerisch eine Grundflä- chenzahl (GRZ) von 1,0, die formal über der in der BauNVO vorgesehenen Obergrenze von 0,8 liegt. Der rechnerisch hohe Versiegelungsgrad ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die im Bebauungsplan als PFG 1 festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mangels Baulandeigenschaft bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche nach § 19 Abs. 3 BauNVO außer Betracht bleiben. Aus dem gleichen Grund kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich der durch das Planungskonzept vorgegebene Versiegelungsgrad als verträglich erweist. Da die zu versiegelnden Flächen von nicht überbauba- ren Grünflächen umgeben sind, erreicht die Versiegelung des Vorhabengrundstücks bei absolu- ter Betrachtung einen verträglichen Wert von insgesamt nur knapp 60 %. Hinzu kommt die auf dem Flachdach des Lebensmittelmarktes mit einer Fläche von ca. 1.160 m 2 vorgesehene exten- sive Dachbegrünung. Durch die Planung wird insgesamt sichergestellt, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt und nachteilige Auswirkun- gen auf die Umwelt vermieden werden. Die überbaubaren Grundflächen werden im zeichnerischen Teil durch Baugrenzen festgesetzt. Während Einkaufswagenboxen nur mit Überdachung und innerhalb der überbaubaren Grund- flächen zugelassen sind, dürfen Fahrradstellplätze und sonstige Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. PKW-Stellplätze sind sowohl auf den überbaubaren Grundflächen als auch auf der im zeichnerischen Teil dargestellten Fläche für Stellplätze (STP) zulässig. Die Erschließung für den motorisierten Kunden- und Anlieferverkehr erfolgt aus nördlicher Rich- tung über die Zufahrt von der Kreisstraße Spitalhof. Für den ruhenden Verkehr werden auf dem Kundenparkplatz insgesamt 61 PKW-Stellplätze und die erforderlichen Fahrradabstellplätze nachgewiesen. Über die in fußläufiger Entfernung gelegenen Bushaltestellen „Hohenwetters- bach Rathaus“ und „Taglöhnergärten“, die von den KVV-Buslinien 24 und 44 angefahren wer- den, ist der geplante Lebensmittelmarkt auch an den öffentlichen Personennahverkehr ange- schlossen. Zudem ist in unmittelbarer Nähe zu dem Marktgebäude eine neue Bushaltestelle geplant, deren voraussichtlicher Standort im zeichnerischen Teil dargestellt ist. Die fußläufige Erreichbarkeit wird über den nördlich der Kreisstraße Spitalhof verlaufenden Gehweg gesichert. Es ist vorgesehen, dass Passanten die Kreisstraße auf Höhe des Friedhofs überqueren, um von dort zum Marktgebäude und zu der neuen Bushaltestelle zu gelangen. Durch die in der Plan- zeichnung ersichtliche Umgestaltung der öffentlichen Verkehrsfläche (partielle Verengung) soll die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs reduziert und somit die Querung der Kreisstraße erleichtert werden. Entsprechende Herstellungsverpflichtungen des Vorhabenträgers werden im Durchführungsvertrag geregelt. Hinsichtlich der Kostentragung ist jedoch vorgesehen, dass der Vorhabenträger nur die Herstellungskosten für die südlich der Kreisstraße Spitalhof gelegenen Gehwegflächen übernimmt. Im Übrigen sollen sämtliche Kosten für bauliche Maßnahmen an Straßen, Gehwegen und Bushaltestellen durch die Stadt Karlsruhe getragen werden. Der auf die Stadt Karlsruhe entfallende Kostenaufwand wird derzeit auf ca. 30.000,00 Euro geschätzt. Ungeachtet dessen hat die Planung Auswirkungen auf die verkehrliche Erschließung der süd- westlich des Plangebietes gelegenen, landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen. Als Zufahrt zu diesen Grundstücken von der Kreisstraße Spitalhof nutzte der landwirtschaftliche Verkehr bis- lang einen auf dem städtischen Grundstück Flurstück-Nr. 64012 verlaufenden Feldweg (Wirt- schaftsweg), der nach dem vorliegenden Planungskonzept durch die geplanten Außenanlagen Ergänzende Erläuterungen Seite 4 und die Zufahrt des Lebensmittelmarktes unterbrochen wird. Um die Erreichbarkeit der Acker- flächen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu gewährleisten, wird sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichten, auf einer im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans als Wirtschaftsweg (W) gekennzeichneten, als öffentliche Verkehrsfläche im Eigentum der Stadt Karlsruhe verbleibenden Teilfläche des Grundstücks Flurstück-Nr. 64012 einen neuen Anschluss des nach Südwesten verlaufenden Wirtschaftsweges an die Kreisstraße Spitalhof auf eigene Kosten herzustellen. Die Entwässerung des Plangebiets erfolgt im Trennsystem. Für den Schmutzwasseranschluss steht der öffentliche Schmutzwasserkanal in der Kreisstraße Spitalhof zur Verfügung. Das auf den befestigten Flächen anfallende Regenwasser wird über eine Retentionsmulde gedrosselt in den vorhandenen Regenwasserkanal abgeleitet. Bedingt durch die topographischen Gegeben- heiten ist es zudem erforderlich, die im Osten angrenzenden Grundstücke mittels einer Damm- schüttung entlang der Grundstücksgrenze vor einem Abfließen von Oberflächenwasser zu schützen. Das in südwestliche Richtung abfließende Oberflächenwasser wird ebenfalls mittels einer Dammschüttung in einen geplanten neuen Geröllfang westlich des Marktgebäudes abge- leitet. Das Energiekonzept sieht vor, dass der geplante Lebensmittelmarkt voraussichtlich mit einer Gasbrennwerttherme ausgestattet wird. Diese soll unterstützt werden durch eine Wärmerück- gewinnung aus der Abluft, sowie durch die Abwärme der Gewerbekälte (Kälteerzeuger). Auf dem Flachdach ist der Einbau einer Photovoltaikanlage geplant, die entsprechend den Festset- zungen zum Maß der baulichen Nutzung die Oberkante der Flachdach-Attika um maximal 2,00 m überragen darf. Der Energiestandard wird im Durchführungsvertrag vereinbart. In örtlichen Bauvorschriften werden verschiedene gestalterische Anforderungen, unter anderem hinsichtlich zulässiger Dachformen, Fassaden, Werbeanlagen und Einfriedungen gestellt. Die durch die Planung betroffenen Umweltbelange wurden im Rahmen der nach § 2 Abs. 4 BauGB vorgeschriebenen Umweltprüfung ermittelt. In dem hierzu erstellten Umweltbericht des Instituts für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe vom 20. Dezember 2017 wurden Eingrif- fe in Natur und Landschaft sowie die Auswirkungen auf geschützte Arten vor dem Hintergrund der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatschG bewertet. Für die Schutzgüter Mensch und Landschaft ergeben sich nur geringe Beeinträchtigungen durch die geplanten Veränderungen des Landschaftsbildes. Beeinträchtigungen der im Plangebiet vor- gefundenen Fauna und der lokalklimatischen Situation sind ebenfalls nur in geringem Umfang zu erwarten. Als erheblich wurden jedoch die Auswirkungen der geplanten Bodenversiegelun- gen und Geländemodellierungen auf die Schutzgüter Boden und Wasserhaushalt bewertet. Den unversiegelten, ungestörten Bodenflächen wurde im Umweltbericht eine hohe Bedeutung bzw. Wertigkeit beigemessen. Auch unter Berücksichtigung der geplanten extensiven Dachbegrü- nung kann der erhebliche Eingriff in das Schutzgut Boden zum Teil nur schutzgutübergreifend durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen werden. Der Verlust an versickerungsfähigen Flächen führt zu verstärktem Oberflächenabfluss und greift somit erheblich in den Wasserhaus- halt des Plangebiets ein. Um die Eingriffsfolgen im Plangebiet zu minimieren, wird der vor Ort anfallende Oberboden getrennt vom mineralischen Erdaushub gelagert und auf den nicht bebauten Flächen wieder aufgebracht. Als Ausgleichsmaßnahme ist ein Rückbau des im Nordosten des Plangebiets vor- handenen, nicht mehr benötigten Schotterwegs samt Wiederherstellung des natürlichen Bo- denaufbaus vorgesehen. Weitere im Plangebiet festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind die Herstellung einer extensiven Dachbegrünung auf dem Flachdach des Lebensmittelmark- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 tes, die Pflanzung von insgesamt 29 Bäumen sowie die Entwicklung einer Fettwiese (PFG 1), einer auch als Sichtschutz fungierenden Feldhecke (PFG 2) und weiterer Sicht- und Blendschutz- hecken aus Liguster und Hainbuche (PFG 3). Die Standorte der entsprechenden Pflanzgebote sind im zeichnerischen Teil festgesetzt. In ihrer Gesamtheit ermöglichen die geplanten Maßnahmen einen Ausgleich des entstehenden bilanziellen Defizits mit einer Überkompensation von 20,75 Wertpunkten. Die artenschutzrechtliche Prüfung hat ergeben, dass bei Umsetzung der Planung keine arten- schutzrechtlichen Verbotstatbestände verwirklicht werden, wenn notwendige Gehölzrodungen außerhalb der Brutzeit potenziell betroffener Vogelarten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar stattfinden. Eine entsprechende Regelung soll in den Durchführungsvertrag aufge- nommen werden. Durch die Planung werden abwägungserhebliche Belange des Lärmschutzes berührt, die in ei- nem schallschutztechnischen Bericht des Ingenieurbüros für Bauphysik, Bad Dürkheim vom 18. Juli 2015 untersucht wurden. Gegenstand der Untersuchung waren die durch den Betrieb des geplanten Lebensmittelmarktes verursachten Lärmemissionen im Plangebiet und deren Auswirkungen auf die im Osten angrenzende schutzwürdige Bebauung. Dem Schallgutachten ist zu entnehmen, dass an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft die Immissions- richtwerte der TA Lärm für ein Allgemeines Wohngebiet im Tageszeitraum unterschritten wer- den, sofern die Fahrflächen des PKW-Parkplatzes asphaltiert sind und der Anlieferverkehr in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit von 6.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf ein verträgliches Maß reduziert wird. Im Nachzeitraum darf hingegen weder An- liefer- noch Kundenverkehr (Parkieren von PKW, Rollen von Einkaufswagen, Türenschlagen etc.) auf dem Parkplatz stattfinden. Durch zusätzliche Schallschutzmaßnahmen, namentlich eine Be- schränkung der Öffnungszeiten des Lebensmittelmarktes bis 21.30 Uhr in Kombination mit ge- eigneten Maßnahmen, die eine Nutzung des PKW-Parkplatzes nach 22.00 Uhr ausschließen, wie z. B. eine Schrankenanlage im Zufahrtsbereich, kann die Einhaltung der maßgeblichen Im- missionsrichtwerte für Gewerbelärm im Nachtzeitraum gewährleistet werden. Entsprechende Regelungen werden ausschließlich im Durchführungsvertrag getroffen. Soweit der geplante Lebensmittelmarkt ein zusätzliches Verkehrsaufkommen auf der Kreisstraße Spitalhof erwarten lässt, wurde ausweislich des Schallgutachtens der hierdurch hervorgerufene Verkehrslärm als für die Nachbarschaft verträglich eingestuft. Da die den Markt anfahrenden PKW und Lkw kein Verkehrsaufkommen erzeugen, welches im Sinne der Nr. 7.4 TA Lärm zu einer Erhöhung des Verkehrslärms um mindestens 3 dB (A) führt, sind organisatorische Maß- nahmen zur Reduzierung der auf die gewerbliche Nutzung entfallenden zusätzlichen Verkehrs- geräusche im Bereich des öffentlichen Straßenraums verzichtbar. II. Verfahren, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Der Vorhabenträger hat am 3. April 2013 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB bei der Stadt Karlsruhe beantragt. Das Bebauungsplanverfahren wird als Regelverfahren durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Stadtplanungsamtes im Rathaus von Hohenwettersbach am 24. Februar 2016 statt. Hierbei konnte sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtli- chen Auswirkungen der Planung informieren und sich zu der Planung äußern. Im Rahmen die- ser Veranstaltung sowie in Schreiben an die Stadtverwaltung wurden seitens der Bürger Hinwei- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 se und Fragen unter anderem zu der Erschließungssituation und der Zunahme der Verkehrsbe- lastung, zu den Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung bzw. der Einrichtung einer Tempo-30- Zone, zur Entwässerung, zum Lärmschutz, zur Beleuchtung und zum Warensortiment des Le- bensmittelmarktes vorgebracht. Das Stadtplanungsamt hat die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit in der als Anlage 1 beigefügten Synopse zusammengefasst und kommen- tiert. Im Zeitraum vom 13. März bis 28. April 2017 fand die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB statt. Kritisch äußerte sich hier das Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe als Untere Landwirtschaftsbehörde wegen der geplan- ten Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen. Aus Sicht der Unteren Landwirtschaftsbe- hörde ist die Landwirtschaft in Hohenwettersbach durch die Flächeninanspruchnahme des Golf- platzes bereits so stark vorbelastet, dass aus agrarstruktureller Sicht ein weiterer Flächenentzug in der Vorrangflur nicht vertretbar erscheint. Von den Umweltverbänden (BUND, LNV und NA- BU) wurde die erhöhte Lärmbelastung und der zusätzlich zu erwartende Ziel- und Quellverkehr thematisiert, ferner die mit der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft durch Geländemodellierungen, Abgrabungen und die Versiegelung von Ackerböden. Die geäußerten Bedenken führten zu einer erneuten Auseinandersetzung mit den im Plangebiet vorgesehenen naturschutzrechtlichen Maßnahmen. Anregungen der Umweltverbände in Bezug auf zusätzliche Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen wurden teilweise für das weitere Ver- fahren übernommen. Im Übrigen wurden der Verlust landwirtschaftlicher Flächen und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Landschaft bereits im Umweltbericht berücksichtigt. Das in § 1a Abs. 2 Satz 2 BauGB enthaltene Gebot, landwirtschaftlich genutzte Flächen nur im not- wendigen Umfang umzunutzen, ist aus Sicht der Stadtplanung beachtet worden. Die schall- schutztechnischen Auswirkungen des Vorhabens und die daraus resultierenden Konflikte wur- den in dem bereits erwähnten Schallgutachten abgearbeitet. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 31. Juli bis zum 15. September 2017 durchgeführt. Es gingen Stellungnahmen des Bundesamtes für Infra- struktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, des Gesundheitsamtes beim Landratsamt Karlsruhe, des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, des Polizeipräsidiums Karlsruhe, des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Höhere Raumordnungsbehörde, des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein, der Stadtwerke Karlsruhe, der Verkehrsbetriebe Karlsruhe, der Deutschen Telekom Technik GmbH und des Zentralen Juristischen Dienstes der Stadt Karlsruhe als Denk- malschutzbehörde, Natur- und Bodenschutzbehörde, Immissions- und Arbeitsschutzbehörde, Abfallrechts- und Altlastenbehörde sowie Wasserbehörde ein. Durchgreifende Einwendungen gegen das Vorhaben wurden nicht erhoben. Zu den Einzelhei- ten wird auf die Zusammenfassung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen durch das Stadtplanungsamt in der als Anlage 2 beigefügten Synopse verwiesen. III. Fortsetzung des Verfahrens Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben die das Verfahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, den der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Spi- talhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“, Karlsruhe-Hohenwettersbach vom 15. Dezember 2015 in der Fassung vom 5. Oktober 2018 wiedergibt. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Der erreichte Verfahrensstand rechtfertigt die förmliche Einleitung des Verfahrens und den Aus- legungsbeschluss. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhaben- bezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“, Karlsruhe-Hohenwettersbach. 2. Auf der Grundlage der dazu bereits erfolgten Verfahrensschritte ist das Verfahren mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 15. Dezember 2015 in der Fassung vom 5. Oktober 2018 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebau- ungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls die öffentliche Ausle- gung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen.

  • TOP 8 Abstimmungsergebnis GR
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 8
    Extrahierter Text

    Niederschrift 58. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. November 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 8 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“, Karlsruhe- Hohenwettersbach: Einleitungs- und Ausleitungsbeschluss Vorlage: 2018/0755 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhaben- bezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“, Karlsruhe-Hohenwettersbach. 2. Auf der Grundlage der dazu bereits erfolgten Verfahrensschritte ist das Verfahren mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 15. Dezember 2015 in der Fassung vom 5. Oktober 2018 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzun- gen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf. Das ist jetzt kein Satzungsbeschluss, sondern ein Einleitungs- und Auslegungsbeschluss, ein langes Thema, und das würden wir jetzt heute auch nicht vorstellen wollen, sondern erst wenn der Satzungsbeschluss käme. Insofern haben Sie Glück, und wir können gleich in die Abstimmung gehen, und ich bitte jetzt um das Votum. - Das ist einstimmig. Ich glaube das ist noch mal ein gutes Signal an die Planungen dort, die nun wirklich ihre Zeit gebraucht haben. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. Januar 2019