Max-Planck-Gymnasium: Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule in offener Angebotsform

Vorlage: 2018/0753
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.10.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Rüppurr

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.11.2018

    TOP: 12

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • TOP 12 Max-Planck-Gymnasium
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0753 Dez. 3 Max-Planck-Gymnasium: Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule in offener Angebots- form Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 09.11.2018 1 X vorberaten Gemeinderat 27.11.2018 12 X Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Einrichtung einer Ganztags- schule in offener Angebotsform am Max-Planck-Gymnasium zum Schuljahr 2019/2020. Haus- haltsmittel sind bei dem Kontierungsobjekt 1.400.21.10.06.02.92 vorhanden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 14.000 EUR 14.500 EUR Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ausgangslage Das in Karlsruhe Rüppurr gelegene Max-Planck-Gymnasium blickt in der Zwischenzeit auf eine mehr als 60-jährige Tradition zurück. In den Klassenstufen 5-12 besuchen rund 950 Schüler die Schule. Neben dem naturwissenschaftlichen sowie dem sprachlichen Profil bietet das Max-Planck- Gymnasium als einziges Karlsruher Gymnasium das Profil ‚Bildende Kunst‘ an. Die hohe Attrak- tivität dieses Profilfaches zeigt sich schon in den niedrigen Klassenstufen, da sich circa 75 Pro- zent aller Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 5 bis 7 für das „Vorprofil Bildende Kunst“ entscheiden. Die Schülerinnen und Schüler kommen aufgrund dieses besonderen Profils nicht nur aus den direkt umliegenden Stadtteilen, sondern auch aus der Kernstadt und den Höhenstadtteilen. Aufgrund der hohen Beliebtheit des Max-Planck-Gymnasiums und des daraus resultierenden großen Einzugsgebiets ist der Bedarf an einer ganztägigen Betreuung gegeben und wird auf- grund des Ausbaus der Ganztagsangebote im Grundschulbereich noch zunehmen. 2. Ganztagsschulkonzept des Landes Baden-Württemberg Das Land Baden-Württemberg unterstützt den Ausbau der Ganztagsschulen durch das Landes- programm „Bedarfsorientierter Ausbau und Weiterentwicklung von Ganztagsschulen in Baden- Württemberg“ an allgemeinbildenden Schulen. Hierdurch soll jede Schülerin und jeder Schüler die Möglichkeit erhalten, bei Bedarf eine Ganztagsschule in erreichbarer Nähe zu besuchen. Das Land unterscheidet zwischen gebundenen/teilgebundenen Ganztagsschulen mit beson- derer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung ausschließlich für den Grund- und Haupt- schulbereich und den Ganztagsschulen in offener Angebotsform, welche neben den Grund- und Hauptschulen auch die Realschulen und die Gymnasien (ohne Oberstufe) umfassen. Offene Ganztagsschulen bieten einen Ganztagsbetrieb an mindestens 4 Tagen mit 7 Zeitstun- den und ein warmes Mittagessen an. Die Teilnahme ist freiwillig und bedarf zur Planungssicher- heit der verbindlichen Anmeldung für ein Schuljahr. Gymnasien in offener Ganztagsform erhal- ten zusätzlich eine Lehrerwochenstunde je Ganztagsklasse. Es soll mindestens ein Zug als Ganz- tagsschulangebot dauerhaft eingerichtet werden. Weitere Vorgaben des Landes sind eine Rhythmisierung des Unterrichts auf Vor- und Nachmittag, mehrere Bewegungspausen, Koope- ration mit außerschulischen Partnern und ein warmes Mittagessen. Die Darstellung erfolgt in einem pädagogischen Konzept der Schule. 3. Konzeption des Max-Planck-Gymnasiums Das Max-Planck-Gymnasium hat ein pädagogisches Konzept erstellt, das den Anforderungen des Landeskonzepts entspricht. Das Konzept umfasst die Klassenstufen 5 bis 7, wobei pro Klas- senstufe eine Ganztagsklasse à 20 Schülerinnen und Schülern eingerichtet wird. Der Unterricht des rhythmisierten Schultages beginnt um 7.50 Uhr, wobei der Vormittagsblock bis 13.15 dauert. Der einstündigen Mittagspause von 13.15-14.15 Uhr folgt ein zweigeteilter Nachmittagsblock, der bis maximal 17.25 Uhr dauert. Neben dem Mittagsband gibt es nach jedem zweistündigen Unterrichtsblock eine Pause von zwanzig Minuten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Am Nachmittag finden neben dem Unterricht auch AG-Angebote in den Bereichen Sport, Spiel und Musik sowie ein Sozial-und Methodencurriculum statt. Die Arbeitsgemeinschaften für die Unterstufe werden in das bestehende Konzept der Ganztagsbetreuung integriert. Neben dem bestehenden Pflichtunterricht und den AG-Angeboten wird es auch ein externes kostenpflichti- ges Betreuungsangebot von 12.30-16.00 Uhr geben, das individuell gebucht werden kann und dessen Abrechnung und Organisation bei dem externen Partner liegt. Ergänzt wird das beste- hende Angebot zusätzlich durch Jugendbegleiter und ältere Schülerinnen und Schüler. Das Hauptziel des Max-Planck-Gymnasiums ist eine stärkere Verknüpfung des schulischen und außerschulischen Bereichs und eine stärkere Verzahnung im Schulalltag und all seinen Bereichen zu erzielen. 4. Finanzielle Auswirkungen Nach Auffassung des Landes ist die Mittagsbetreuung derzeit noch Aufgabe des kommunalen Schulträgers. Das Land beteiligt sich an Gymnasien in offener Angebotsform mit einer zusätzli- chen Lehrerwochenstunde je Ganztagsklasse. Die Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsbetrieb am Max-Planck-Gymnasium sollen, vergleichbar mit der Förderung an den anderen Ganztagsgymnasium in Karlsruhe, mit einem städtischen Pauschalzuschuss in Höhe von 11.500 € pro Jahr gefördert werden. Hinzu kommt ebenfalls analog zu den anderen Gymnasien eine Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000 €. Für das angebotene Mittagessen erhebt der Caterer ein Elternentgelt. Auch einzelne Betreu- ungsleistungen am Nachmittag durch außerschulische Partner sind entgeltpflichtig. 5. Zeitlicher Ablauf Damit der Ganztagsbetrieb am Max-Planck-Gymnasium zum Schuljahr 2019/2020 eingerichtet werden kann, ist nach dem Landeskonzept ein Beschluss des kommunalen Schulträgers nach § 30 in Verbindung mit § 22 Schulgesetz Baden-Württemberg erforderlich. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Einrichtung einer Ganztags- schule in offener Angebotsform am Max-Planck-Gymnasium zum Schuljahr 2019/20. Haus- haltsmittel sind bei dem Kontierungsobjekt 1.400.21.10.06.02.92 vorhanden.

  • TOP 12 Abstimmungsergebnis GR
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 12
    Extrahierter Text

    Niederschrift 58. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. November 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 12 der Tagesordnung: Max-Planck-Gymnasium: Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule in offener Angebotsform Vorlage: 2018/0753 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Einrichtung einer Ganz- tagsschule in offener Angebotsform am Max-Planck-Gymnasium zum Schuljahr 2019/20. Haushaltsmittel sind bei dem Kontierungsobjekt 1.400.21.10.06.02.92 vorhanden. Abstimmungsergebnis: Bei 42 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, mehrheitlich angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die Vorberatung im Schulbeirat. Ich habe keine Wortmeldungen, und ich bitte jetzt um das Votum.- Das ist ebenfalls ein- stimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. Januar 2019