Städtebauliche Neuordnung südlich der Stuttgarter Straße zwischen Mittelbruchstraße und Zimmerstraße - Umsetzung der Gesamtmaßnahme und Kostenrahmen
| Vorlage: | 2018/0745 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.10.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Gartenbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Oststadt, Südstadt, Waldstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.04.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0745 Dez. 6 Städtebauliche Neuordnung südlich der Stuttgarter Straße zwischen Mittelbruchstraße und Zimmerstraße-Weiteres Vorgehen zurUmsetzung der Maßnahme Beratungsfolge dieser Vorlage GremiumTerminTOPönöErgebnis Planungsausschuss03.04.2019 X Gemeinderat09.04.201912 X Beschlussantrag 1.Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 2.Der Gemeinderatbeauftragt die Verwaltung mit den erforderlichen Umsetzungsschritten zur Herstellung eines geordneten Zustands mit einem Kostenrahmen von7,1Millionen Euro. 3.Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit den nächsten Planungsschrittenzur Ent- wurfsplanung für dasBoden-und Kampfmittelmanagementzur Erhöhung der Planungs- und Kostensicherheitmit einem Kostenrahmen von 150.000 bis 200.000Euro. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsseu. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) JaNeinZu 2.: 7,1Millionen Euro, zu 3.: 200.000Euro noch nicht ermittelbar Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja NeinDie Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevantNein X JaKorridorthema:Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X NeinJadurchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X NeinJaabgestimmt mit Ergänzende ErläuterungenSeite2 I.Ausgangslage Die Gesamtmaßnahme „Städtebauliche Neuordnung südlich der Stuttgarter Straße zwischen Mittelbruchstraße und Zimmerstraße“ folgt den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebau- ungsplanes „Südlich Stuttgarter Straße“: -Rechtliche Sicherung, Sanierung und Neuordnung der Kleingartenanlage aufrund der Hälfte derbisherigen Kleingartenfläche. -Zusammenführung der ESG Frankonia an einem Standort durch den Neubau der Vereinsanla- ge mit neuem Vereinshaus. Die dadurch freiwerdenden, bisher durch den Verein genutzten Flächenan der Durlacher Allee undan der Stuttgarter Straße stehen dann für die Komplettierung des Stadtparkes Südost be- ziehungsweise für eine neue städtebauliche Entwicklung auf dem Hauptvereinsgrundstück an der Durlacher Allee zur Verfügung. Die in den Rahmenplänen „Entwicklungsachse Durlacher Allee“ und „Räumliches Leitbild“ formuliertenstädtebaulichen Zielekönnenin der Folgeweiter diskutiert und vertieft werden. Der Planung liegt das Ergebnis der Konsensuskonferenz 2013 zugrunde. Die erste Kostenermittlung im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfes zum Bebauungsplan wurde 2017 vom Büro faktorgrün, Freiburg mit circa 42 Millionen Euro beziffert. Der Kosten- umfang für die erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen zur Baufeldfreimachung war zum damaligen Zeitpunktnicht absehbar und entsprechend nicht berücksichtigt. Die weiteren Pla- nungen haben Erkenntnisse geliefert, die zu deutlich höheren Kosten führen, die überwiegend dem Thema Kampfmittelbeseitigung zuzuordnen sind. Mit der VorlageNr. 2018/0745zur „Städtebaulichen Neuordnung südlich der Stuttgarter Straße zwischenMittelbruchstraße und Zimmerstraße-Umsetzung der Gesamtmaßnahme und Kos- tenrahmen“ wurdeim Hauptausschuss 6. November 2018 und im Planungsausschussam 15. November 2018 das Projekt mit Kostenrahmen diskutiertmit dem Ergebnis, dass noch weiterer Beratungsbedarf besteht(Anlage 1).Ausden Gremiensitzungenkamder Auftrag, den freiwer- denden Standort der ESG an der Durlacher Allee und den zugehörigen Kostenrahmen zur Bau- feldfreimachung in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. II.Baufeldfreimachung unterbesonderer Berücksichtigung der Kampfmittel Nach der Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdiensts Baden Württemberg (KMBD) sind Vorkommen von Kampfmitteln bekannt. Die Fläche wurde mindestens viermal mit hoher Dichte mit Sprengbomben bombardiert(Anlage 2). Von 1940 bis 1955 erfolgte entlang der Stuttgarter Straße die Ablagerung von Bau- schutt/Trümmerschutt/Brandschutt, Erdaushub, Straßenaufbruch, Schlacken, Gaswerksabfällen sowie Abfällen der Reichsbahn. Die mittlere Mächtigkeit dieserAuffüllung beträgt 2,5 m, im Maximum 5 m über der eigentlichen Kampfmittelverdachtsfläche, für die das Geländeniveau von 1945 relevant ist. Da diese Auffüllungen mit eisenhaltigen Störkörpern (Metallteilen, Reste von Kampfmitteln) durchsetzt sind, ist eine reine Oberflächensondierungals technische Maßnahme im Rahmen der Kampfmittelfreimachungnicht erfolgversprechend. Für die kampfmitteltechnische Untersu- chung müssen die Auffüllungen abschnittsweise beräumt und untersucht werden(sogenannte Volumenberäumung). Nach Abräumen kann die freigelegte Kampfmittelverdachtsfläche (Ge- ländeoberkante von 1945) erfolgversprechend sondiert werden. Ergänzende ErläuterungenSeite3 Um eine „Freigabe ohne Tiefenbeschränkung mit uneingeschränkter Nachnutzung“ (bekannt als sogenannte Grünzeichnung) zu erhalten,istder anstehende Untergrund bis in eine Tiefe von 6 m unter Geländeoberkante von 1945 durch rasterförmige Tiefensondierungenzu untersu- chen. Im Bereich von festgestellten Anomalien/Bombentrichternistgezieltzugrabenund gefundene Kampfmittelsind zuberäumen.Nach Räumung aufgefundener Kampfmittel wird das gesiebte, kampfmittelfreie Material aus der abgetragenen Auffüllung qualifiziert wiedereingebaut. Der KMBD als beratende Einrichtung empfiehlt generell dieses Vorgehen der Komplettberäu- mung aller Kampfmittel mit „Freigabe ohne Tiefenbeschränkung mit uneingeschränkter Nach- nutzung“. Das Risiko des Bauherrn hinsichtlich Kampfmittel würde damit gänzlich beseitigt. Allerdings wären finanzielle Aufwendungen für die Umsetzung der städtebaulichen Maßnahme in Höhe eines Kostenrahmensvon 104 Millionen Euro erforderlich. Üblicherweise erfolgen Baufeldfreimachungen bezogen aufdas geplante Nutzungskonzepts des Gebiets. Diegemäß Bebauungsplanvorgesehenen Nachnutzungen Kleingartenanlage sowie Sportfreiflä- chen erfordern bis auf den Hochbau (Vereinsheim mit Tennishalle) keine“Freigabe ohne Tie- fenbeschränkung mit uneingeschränkter Nachnutzung“ (sogenannte Grünzeichnung). Die Verwaltung hat mitfachlicher UnterstützungdesIngenieurbürosRoth einan dieAnforde- rungen der geplanten Nachnutzung angepasstes Vorgehen entwickelt: Im gesamten Plangebiet(11,4 ha)wird die vorhandene Auffüllung abschnittsweise aufgenom- men. Die freigelegte Aushubsohle auf dem Niveau der Geländeoberkante von 1945 wird mittels Oberflächensondierung untersucht. Hierbei kann bis maximal 4 m unter Geländeoberkante sondiert werden. Eine für die geplanten Nachnutzungen als ausreichend eingeschätzte, soge- nannte eingeschränkte Kampfmittelfreiheit mit Tiefeneinschränkung bis maximal 4munter Ge- ländeoberkante 1945 wird erreicht. Im Bereich des geplanten Vereinsgebäudes mit Tennishalle ist eine Tiefensondierung bis 6 m unter Geländeoberkante von 1945 erforderlich, um den Vorgaben zur Baufeldfreimachung der für ein Gebäude erforderlichen Bautätigkeiten zu genügen. Ebenfalls mittels Tiefensondierung müssen die drei bekannten Blindgängerverdachtspunkte un- tersucht werden. Nach Räumung aufgefundener Kampfmittel soll das gesiebte, kampfmittelfreie Material aus der abgetragenen Auffüllung qualifiziert wiedereingebaut werden. Eine in großen Teilen bautechni- sche Eignung und weitgehende Altlastenfreiheit wird hierbei vorausgesetzt. Die Durchführung erfolgt unter sach-und fachgerechter kampfmitteltechnischer Begleitung. Der Kostenrahmen für die Nutzbarmachung der Flächen südlich der Stuttgarter Straße liegt bei 57,5 Millionen Euro(Anlage 1). Davon entfallen 32,4 Millionen Euro auf dieMaßnahmen zu denKampfmittelnund die Beseitigung und Umlagerung des Bahndamms. Der Restist für weite- re Maßnahmen wie Abbruch,Oberbodenentsorgung,Altlastensanierung,Grundwasserhaltung und Artenschutz erforderlich. Damiterhöht sich der Gesamtansatz für das Gesamtprojekt deutlich. Der Kostenrahmen für die GesamtmaßnahmederkomplettenUmsetzung zur Sanierung und Neuordnung der Kleingartenanlage und der Zusammenführung der ESG Frankonia beträgt 89 Millionen Euro. Ergänzende ErläuterungenSeite4 III.Vorteile der Umsetzung Die konsequente Weiterführung und Umsetzung der Planung entspricht in vollem Umfang den angestrebten städtebaulichen Entwicklungen. Der bedeutende Stadteingang an der Durlacher Allee wird durch Verlagerung der Sportanlagen der ESG FrankoniazumStandort Stuttgarter Straßefür einehöherwertige städtebauliche Ent- wicklungfrei.Die ESG Frankonia kann am neuen Standort die notwendige Versorgung mit Sportangebotenauch für das Wohnquartier CityPark Südstadt-Ostgewährleisten. Die neu ge- ordnete Kleingartenanlage dient der Versorgung der Bevölkerung der Südstadt und der Süd- stadt-Ost, um sich dort gärtnerischzu betätigenund die künftige öffentliche Durchwegung zur Naherholung zu nutzen.Mit der Fertigstellung des Stadtparks Südstadt-Ost kann den Bewoh- nern der wichtige Erholungsraum komplettiert werden und die noch ausstehende Anbindung an den Otto-Dullenkopf-Park beziehungsweise in Richtung Oststadt hergestellt werden. Sportverein ESG Frankonia Die Zusammenführung der Sparten Tennis, Fußball und Kampfsport amneuen Standort dient aus Sicht des Vereins der erforderlichen Neuaufstellung der Vereinskonzeption auf einem neu- en, zeitgemäßen Areal mit angemessener Qualität. Die alten Gebäude an der Durlacher Allee und diebestehendenBaulichkeitender Tennissparteander Stuttgarter Straße weisen einen großenSanierungsstau auf. Eine Investition wäre kurzfristig erforderlich. Kleingärten Die geplante Neuordnung der Kleingartenanlage entspricht dem Ergebnis der Konsensuskonfe- renz.Ideen und Anregungen der Kleingärtnerwurden in zwei Veranstaltungen zwischen 2014 und 2016 und in einer Fragebogenaktion vom Gartenbauamt gesammelt und flossen mit in die Planung ein.Die Umsetzung würde die Erwartungen der betroffenen Kleingärtner erfüllen. Durch einen kompakteren Zuschnittkönnen 209 neue Parzellen angeboten werden (ehemals 293 Parzellen). Eine Revitalisierung und qualitative Verbesserung erfährt die Anlage durch die Sanierung von Altablagerungen im Boden.Die geplante eingeschränkte Kampfmittelfreiheit mit Tiefenein- schränkung bis maximal 4 m unter Geländeoberkante 1945 minimiert das Risiko für die Nut- zung.Durch Auffüllungen werden die tiefliegenden Gärten, die zeitweise durch austretendes Grundwasser vernässen, dauerhaft besser nutzbar. Die Anlage erhält einen Anschluss andie öffentliche Wasserversorgung. Das neue Wegenetz optimiert die Erschließung. Die Kleingärten werden so gestaltet, dass sie den wertgebenden Arten, insbesondere der Mau- ereidechse,wieder nutzbare Lebensraumstrukturen bieten und somitin diesem Bereichkeine externen Ausgleichsmaßnahmen ausgelöst werden. Die Kleingärten aus Bauabschnitt 1 sind weitgehend geräumt.ImBauabschnitt 2fanden im Januar 2019vorbereitende Maßnahmen zur Baufeldfreimachung statt. Unter Berücksichtigung artenschutzfachlicherAnforderungen wurden Gehölze gefällt und Zaunanlagen zurück gebaut. Die Kleingärtner aus den Bauabschnitten 1 und 2 sind entschädigt. Öffentlichkeit Für die Südstadt-Ost bildet die Neuordnung der Kleingartenanlage eine dauerhafte Sicherung einer Grünfläche im direkten Wohnumfeld, die zudem mit der dann öffentlichen Wegeverbin- dung eine stärkere Nutzbarkeit und einen Naherholungsraum schafft. Diese Wegeverbindung wird Teil einer übergeordneten wichtigen Grünverbindung zwischen dem Otto-Dullenkopf-Park undden Naherholungsgebieten Albgrün und Oberwald. Der Sportverein ESG Frankonia in unmittelbarer Nachbarschaft zur Südstadt-Ost bietet attraktive Angebote für sportliche Betätigungen aller Altersgruppen undübernimmt damit eine wichtige Ergänzende ErläuterungenSeite5 soziale Aufgabe in der Gesellschaft.Eine wohnortnahe Versorgung mit Sportangeboten wird sichergestellt. IV.Prüfung weiterer Varianten zur Kostenminimierung Aufgrund der erheblichen Kostensteigerung, die vor allem den vorbereitenden Maßnahmen zur Baufeldfreimachung auf demanspruchsvollen Gelände zuzuschreiben ist, hat die Verwaltung Alternativen zur Umsetzung der Planung untersucht. Die Alternativen erreichen aus Sicht der Verwaltung wesentliche Ziele derStadt-undSportent- wicklungnicht. Eine Alternative, die2018untersucht wurde, war,die Sportanlagen wie geplant umzusetzen, den Rest der Kleingartenanlage aber unangetastet zu lassen. Diese Alternative hätte unter ande- rem zur Folgegehabt, dass 137 Kleingarten-Parzellen ersatzlos entfallen, die baulichen Miss- ständeund Vernässungen in den Kleingärten verbleiben, die Altlastenproblematik fortbesteht, undein Mehrbedarf an externen Eidechsen-Lebensräumen besteht. Diese Alternative wurde aufgrund der umfangreichen Nachteile verworfen und ist zwischenzeit- lich hinfällig. Ein Umsetzungsstopp mit Nachnutzung Artenschutz auf den bereits abgeräumten Flächendes Bauabschnitts 1 und den Flächen des Bauabschnitts 2,inklusive der Sanierung der Sportstätten an der Durlacher Allee und demUmzug der Tennissparte dorthin,läge bei einem Kostenrahmen vonrund34,6Millionen Euro(Anlage4).In der Planung von 2018 wurden noch 28,5 Millionen Euro geschätzt. Die Kostensteigerung ist mit den zwischenzeitlich erfolgten vorbereitenden Maßnahmen zur Baufeldfreimachung im Bauabschnitt 2 zu erklären. Für den Umsetzungsstopp wurde die Nachnutzung Artenschutz gewählt, weildieMauereidech- sennach dem Abbruch der baulichen Anlagenaus der Zwischenhälterung wieder ins Plangebiet zurück gebracht werden müssen.Zudem beschränkt sich derAufwand hinsichtlich Kampfmittel beidieserArt derNachnutzungauf Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung während der Umsetzung. Sobald eine andere Nachnutzung in Betracht gezogen würde, müssten Kampfmittel-und Ei- dechsenmanagement neuaufgestelltwerden. Bei einer baulichen Nutzungder Gesamtflächewären die Aufwendungen für die Kampfmittel deutlichhöher, denn es müssten die gleichen Maßstäbe wie für dasSportgebäudeangesetzt werden.Zudem müssten mehrEidechsen dauerhaft extern untergebracht werden,was den Bedarf an externen Ausgleichsflächen erhöht. V.Unwägbarkeiten am Standort Stuttgarter Straße Der kalkulierte Kostenrahmen basiert auf dem aktuellen Planungsstandeiner Machbarkeitsstu- dieund dem Kenntnisstand der Rahmenbedingungen zur Baufeldfreimachung. Aufgrund des komplizierten Baugrundes können unkalkulierbare Kostenrisiken nicht komplett ausgeschlossen werden. Ebenso sind die Kosten für die Sportbauten auf Basis einer Machbarkeitsstudie ermittelt und müssen mit weiteren Planungen hinterlegt und außerdem an die zukünftige Baupreisentwick- lung angepasst werden. VI.Grobkosten-und Risikoabschätzungfür das ESG-Gelände südlich der Durlacher Allee Ergänzende ErläuterungenSeite6 Das3,6 ha große ESG-Geländesüdlich der Durlacher Allee wurde durch eine Luftbildauswer- tung auf Kampfmittel überprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass das Gelände bombardiert wur- de. Blindgänger sind keine bekannt, können aber nicht ausgeschlossen werden. Das Gelände wurde vor dem zweiten Weltkrieg circa 1,0 m aufgefüllt. Die abfalltechnische Einstufung des Auffüllmaterials ist Z1.2. nach der „Verwaltungsvorschrift für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial“ (VwV Boden). Dieses Material muss für die Kampfmittelsondie- rung abgeschoben werden. Aufgrund der abfalltechnischen Einstufung ist ein Wiedereinbau auf dem Geländemöglich. Der unter der Auffüllung anstehende Boden ist unbelastet (Z0 nach VwV Boden). Das Gelände befindet sich im Bereich der Kinzig-Murg-Rinne. Erhöhte Gründungsauf- wendungen, abhängig von einer späteren Nutzung,sind daher wahrscheinlich. Zur Baufeldfreimachung ist die 1,0 m mächtige Auffüllung abzuschieben und das Gelände mit- tels einer Oberflächensondierung bis auf 4,0 m Tiefe auf Kampfmittel zu untersuchen. Die Kos- ten hierfür belaufen sich auf 1,8–2,5 Millionen Euro. Damit das Gelände entwässerungstechnisch erschlossen werden kann, ist aufgrund der Höhen- lage des parallel zur Durlacher Allee liegenden Landgrabens eine Geländeauffüllung von im Mittel 3,0 m erforderlich. Die Geländeauffüllung ist nicht Bestandteil der Baufeldfreimachung. Das Maß der Auffüllung des Geländes und die damit verbundenen Kosten, um dieses entwässe- rungs-und bautechnisch erschließen zu können, hängt vom Städtebau und derEntwicklung des Areals ab. Eine Konkretisierung der Kosten lässt sich erst auf Basis eines städtebaulichen Entwurfes erar- beiten. VII.Zeitplanung und Kosten Die Projektzeiten-und Kostenplanung wurde auf Grundlage eines abgestimmten Ablaufes der Bautätigkeit erstellt, der den Erfordernissen des Natur-und Artenschutzes Rechnung trägt. Der aktuelle Sachstand berücksichtigt die Verfügbarkeit von Flächen für Erdzwischenlagerung auf dem ehemaligen RVS-Gelände an der Wolfartsweierer Straße sowie potenziell verfügbaren Deponiekapazitäten. Die Kosten für den Hochbau (Vereinsgebäude mit Tennishalle) basieren auf der Machbarkeits- studie von Büro Rossmann + Partner und sind den heutigen Baukosten angepasst. Die Gesamtmaßnahme ist so terminiert, dass sie beizügiger Weiterführung bisEnde2024 ab- geschlossen werden kann (drei Doppelhaushaltszyklen). Auf Basis der Machbarkeitsstudie ist derzeit von einem Kostenrahmen von 89 Millionen Euro auszugehen.Im laufenden DHH sind 26,1 Mio. Euro veranschlagt. ZurErhöhung der Planungs-und Kostensicherheit dient der nächste Planungsschritt zum Boden- und Kampfmittelmanagement (Beschlusspunkt 3). Die Fortschreibung der Mittel erfolgt nach dem Vorliegen der Ergebnisse zum Boden-und Kampfmittelmanagementund nach derKonkretisierung der Bauplanung für das Sportgebäude. VIII.Projekt-Entwicklung/ Historie Die Eisenbahner-Kleingartenanlage war ursprünglich auf Vorhalteflächen der Deutschen Bahn entstanden. Ergänzende ErläuterungenSeite7 1975 wurde für das Gebiet ein Bebauungsplan erlassen, dadie Deutsche Post einen dringenden Bedarf für einen Paketbahnhof geltend gemacht hatte. Sie kaufte damals das für ihr Vorhaben notwendige Gelände an, kündigte den damaligen Kleingärtnern und entschädigte diese auch. Da die Realisierung des Plans jedoch nicht konkret wurde, konnten die Kleingärtner vorerst ver- bleiben. 1983 erwarb die Stadt Karlsruhe ebenfalls einen Teil der Fläche, um die geplante Erweiterung der Stuttgarter Straße durchzuführen. Auch hier wurden die Kleingärtner gekündigt und ent- schädigt.Doch auch diese Planung wurde nicht umgesetzt. Inzwischen wurde der für Karlsruhe geplante Paketbahnhof in Bruchsal realisiert. Der Grund für den Bebauungsplan von 1975 ist somit entfallen. Die DB Landwirtschaft verpachtete das Gelände mit 293 in der Regel sehr schmalen Parzellen unverbindlich weiter an die Kleingärtner. 2009 verkaufte die Post das Gelände an die Stadt. Am 31. März 2011 fasste der Planungsausschuss den o.g. Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung des Bebauungsplanes "Südlich StuttgarterStraße“. Neues Ziel war–außer der Sicherung der Kleingärten–auch die Verlagerung des Gesamtver- eins ESG Frankonia, um die Entwicklungspotenziale an der Durlacher Allee langfristig zu sichern. Da für die geplante Änderung der bisherigen Absichten für die Kleingartenanlage sehr wider- streitende Interessen unter einen Hut gebracht werden mussten und die Planung ein starkes Konfliktpotenzial barg, beschlossen Sport-undPlanungsausschussin einer gemeinsamen Sit- zung am 18. Juli 2012, das Verfahren mit einerKonsensuskonferenz fortzuführen. Bei der Konsensuskonferenz berieten in drei Veranstaltungen zwischen dem 17. November 2012 und 25. Januar 2013 eine repräsentative durch Zufall ausgewählte Gruppe von etwa 20 Bürgerinnen und Bürger mit Experten über die Planung und gaben zuletzt eine Empfehlung ab, die Grundlage für den derzeit im Verfahren befindenden Bebauungsplan wurde. Der nicht mehr benötigte, am südöstlichen Rand der vorhandenen Kleingartenanlage entlangziehende, aufge- lassene Bahndamm wird in die Flächenkulisse einbezogen. Er soll abgetragen werden, um mehr Raum für die Sportanlagen zu schaffen. Teil der Empfehlung der Konsensuskonferenz war auch eine intensive Einbeziehung der Kleingärtnerinnen und-gärtner in die weitere Planung. Am 11. April 2013stimmte der Planungsausschuss der Fortführung des Bebauungsplanverfah- rens auf Grundlage der empfohlenen Variante zu. Am 22. April 2015 sprach sich der Planungsausschuss für die Weiterführung des Bebauungs- planverfahrens auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs des Büros faktorgruen aus. An der konkreten Ausgestaltung der zukünftigen Kleingartenanlage wurden die Kleingärtnerin- nen und Kleingärtner intensiv beteiligt. Zwischen 2014 und 2016 fanden zwei Veranstaltungen und eine Fragebogenaktion für die Pächterinnen und Pächter statt. Ideen und Anregungen wurden gesammelt und flossen in die Planung ein. Am 27. April 2017 fand die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Im Hinblick auf die Umsetzung der Ziele des Bebauungsplanes wurden eine intensive Betrach- tung der Kampfmittelproblematik und des Bodenmanagements vorgenommen. Ergebnis ist, dass der fachgerechte Umgang mit den Kampfmitteln sowie die Thematik des Bodenmanage- ments gemäß den aktuellen Regeln der Technik hohe finanzielle Kosten für dievorbereitenden Maßnahmen der Freimachung der Baufelder erzeugen. Ergänzende ErläuterungenSeite8 IX.Planungs-und Umsetzungsschritte BisherigeUmsetzungsschritte und aktueller Sachstandim Plangebiet Im Oktober 2017 wurde bereits mit der Umsetzung der Maßnahmen vor Ort begonnen. Ur- sprünglich sollte das ESG-Vereinsheim mit Tennishalle zum 31. Dezember 2021 fertig gestellt sein, um einen Zuschuss der aurelis zu sichern und um weitere Investitionen in die sanierungs- bedürftigen Bestandsanlagender ESG Frankonia am Standort Durlacher Allee,zu vermeiden. Maßgebliche Rahmenbedingung für alle Ausführungsschritte sind die Vorgaben aus dem Natur- und Artenschutz, insbesondere die Anforderungen an den Umgang mit den streng geschützten Mauereidechsen. Die Gärten im Bauabschnitt 1 wurden zum Ende 2017 gekündigt und die Pächter entschädigt. Ab Herbst 2017 fanden die Fällarbeiten auf dem Bahndamm und später im Bauabschnitt 1 statt. So konnte die erforderliche Vermessung des Bahndamms vorgenommen werden. Die Vermes- sung wurde als Grundlage für die Ausführungsplanungzum Bahndammabtragbenötigt, die wiederum für die vertragliche Vereinbarung mit der Deutschen Bahn (Baudurchführungsverein- barung) erforderlich war. Im Herbst 2018wurdenauf dem BahndammBodenuntersuchungen durchgeführt (Sektorenbe- probung), um Kenntnisse über zu erwartende Belastungen zu erlangen, die wiederum für die folgenden Planungsschritte, z.B. die Organisation von Deponiekapazitätenbenötigt werden. Mit einer Vorlaufzeit von einer Vegetationsperiode wurden imFrühjahr 2018 die externen Aus- gleichsflächen für die Tiere aus Bauabschnitt 1 und vom Bahndamm hergestellt. Im Spätsommer 2018wurden sie gefangen und umgesiedelt. Die Gärten im Bauabschnitt 2, der die westliche Hälfte der bestehenden Kleingartenanlage um- fasst, wurdenzum 30. November 2018 gekündigt und die Pächter entschädigt. Unter Berücksichtigung des Natur-und Artenschutzes wurden im Januar 2019 als Baufeld vor- bereitende Maßnahme Gehölze und Zaunanlagen entfernt. Derzeit werden die externen Lebensräume für die Mauereidechsen aus dem Bauabschnitt 2 hergestellt. Bauabschnitt 1 ist zwar eidechsenfrei, aber umfangreiche bauliche Reste und neuer Aufwuchs sorgen für ein negatives Erscheinungsbild. Im Bauabschnitt 2 beenden die Eidechsen derzeit ihren Winterschlaf. Die baulichen Anlagen und die geschützten, sowie für den Artenschutz relevantenBäumestehen noch. Die bisher angefallenenKosten und erfolgten Beauftragungen belaufen sich aufcirca3,2Milli- onen Euro. ErforderlicheUmsetzungsschrittezur Herstellung eines geordneten Zustands Als nächster Schrittistin der Anlage eingeordneterZustandherzustellen.Zum einen, umdas Erscheinungsbild zu verbessern, aber auch um die soziale Kontrolleüber die Fläche zu gewähr- leisten und keinen Unmut in der Bevölkerung zuerzeugen.Aktuellist vorgesehen, diebegon- nen Arbeitenunter Berücksichtigung der Anforderungen des Natur-und Artenschutzesso schnellwie möglich, das heißtbis Ende 2020abzuschließen. Folgende Maßnahmen sind erforderlich: Im Bauabschnitt 1werdendie restlichen Abrissarbeiten mit Oberbodenentsorgung im Sommer 2019 abgeschlossen. Die Fläche steht dannab 2020als BaustelleneinrichtungundZwischenla- gerfläche für den Bahndammabtrag zur Verfügung. Ergänzende ErläuterungenSeite9 Um Bauabschnitt 2 in einen geordneten Zustand zu überführen,sindzunächst die Eidechsen abzufangen undumzusiedeln. Entsprechend der Lebenszyklen der Tiere ist das für Spätsommer 2019 und Frühjahr 2020 vorgesehen. Ein Teil der Tiere wird in dauerhafte Ersatzlebensräume umgesiedelt, ein Teil kommt in temporäre Ersatzlebensräume, sogenannte Zwischenhälterflä- chen. Diese Zwischenhälterflächen können dichter besetzt werden, was den Ausgleichsflächen- bedarf minimiert. Der Nachteil ist, die Tiere dürfen hier nur 2 Jahre bleiben. Danachsindsie wieder zurückzusiedeln. Für das Vorgehen liegt eine Artenschutzrechtliche Genehmigung des Regierungspräsidiums vor, die bis 31. Dezember 2022 gültig ist. NachdemBauabschnitt 2 eidechsenfrei ist, werden ab Oktober 2020 dierestlichen Gehölze gefällt und die baulichen Anlagen abgebrochen und entfernt. Bauabschnitt 2stündeab 2021 fürVolumenberäumung und Kampfmittelsondierungzur Verfü- gung. Sollte es keineZustimmung des Gemeinderatsfür eine Fortführunggeben, wäre an dieser Stelle ein Ausstieg aus der Umsetzung möglich(Umsetzungsstopp). Die abgeräumten Bauabschnitte 1 und 2 würden entsprechend der Nachnutzung Artenschutz hergestellt. Für dieaus den Zwi- schenhälterflächenzurückkehrenden Eidechsen, die gemäß Planung die neue Kleingartenanlage beziehen sollten, würden neue Lebensraumstrukturengeschaffen. Die Nachnutzung Artenschutz wäre hinsichtlich Boden-und Kampfmittelproblematik die güns- tigste Lösung, weil dafür keine weiteren Untersuchungen erforderlich wären.Für die Herstel- lung der HabitatewärenMindestmaßnahmen zur Gefährdungsminimierunghinsichtlich Kampfmittelausreichend. Für die Herstellung des geordneten Zustandes sind circa7,1 Millionen Euroerforderlich, wovon bereits circa3,2 Millionen Euro ausgegebensindbeziehungsweisefür vergebene Aufträge fällig werden(Anlage 3). Nächste Planungsschrittezum Boden-und Kampfmittelmanagement Das Bodenmanagement wird nicht für jedenBauabschnitt einzeln betrachtet, denn für die in allen drei Bauabschnitten erforderlichen Geländeanhebungen wird soweit wie möglich das an- fallende Material aus dem Bahndamm verwendet. Belastetes Materialistteilweisezu deponieren. Unbelastetes Materialwird teilweise direkt in Bauabschnitt 2 verbracht und dort eingebaut, teilweise wird es auf dem RVS-Gelände an der WolfartsweiererStraße zwischengelagert, um nach der Kampfmittelsondierung in den Bauab- schnitten 1 und 3 eingebaut zu werden.Bei dem dazubislangvorliegenden Planungsstand handelt es sichzunächstum eine Machbarkeitsstudie mitZeitschieneundKostenrahmen. Als nächster Planungsschrittistdas Boden-und Kampfmittelmanagementauf Grundlageder im Bebauungsplan festgesetzten Nachnutzungendetailliertzu planen. Ziel istzunächsteineEntwurfsplanung mitbelastbarer Kostenberechnung(DIN 276), die auch Aussagen überdie Unwägbarkeiten trifft und Möglichkeiten zurTermin-undKostenoptimie- rung aufzeigt.DiePlanung sollvoneinem fachkundigenIngenieurbüro übernommenwerden. X.Weiteres Vorgehen Es wird nach wie vor angestrebt, die sich ausderKonsensuskonferenz ergebenden städtebauli- chen Zielein einen Bebauungsplan zu verankern. Der Bebauungsplan und die in der Vorlage geschilderte weitere Planung und Umsetzung der für die spätere Nutzung des Geländes not- wendigen Maßnahmen müssen hierbei sorgfältig aufeinander abgestimmt werden, damit insbe- sondere die geplanten Maßnahmen zum Artenschutz entsprechend des Zeitplanes vorgenom- men werden können. Die Verwaltungzielt darauf ab,deshalb parallel zur Vertiefung des Bo- den-und Kampfmittelmanagements das Bebauungsplanverfahren zügig weiterzuführen. Ergänzende ErläuterungenSeite10 Im ersten Schritt(Beschlusspunkt2)ist die Herstellung eines geordneten Zustandsim Plangebiet erforderlich. Die Umsetzung des geordneten Zustands wird mit einem Kostenrahmen von7,1 MillionenEuro geschätzt. Im zweiten Schritt(Beschlusspunkt3)ist dieEntwurfsplanungzum Boden-und Kampfmittelma- nagementerforderlich. Für dieIngenieurhonorare wird einKostenrahmen von circa 150.000 bis 200.000,-Eurogeschätzt.Wird dieser Planungsschritt unverzüglich gestartet, istin Abhängig- keit vom Vergabeverfahren mit Ergebnissen zur Planung und Kostenberechnungvoraussichtlich bisAnfang2020 zu rechnen. Wennim direkten Anschluss der Beschlusszur Weiterführunggefasst wird,ist es möglich, den aktuellenFahrplan unter Berücksichtigung der Erfordernisse aus dem Artenschutzeinzuhalten. Ausschlaggebend ist hierbei der Aufenthalt derEidechsen in den Zwischenhälterflächen, der laut artenschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigung auf zwei Jahre begrenztist. Ein zügiger Übergang in dieAusführungdes Boden-und Kampfmittelmanagements istdannerforderlich, um den zukünftigen Lebensraum Kleingartenanlagerechtzeitig bereitstellenzu können. Sobald Erkenntnisse zur Optimierung des Boden-und Kampfmittelmanagements vorliegen, wer- den diese dem Gemeinderat vorgestellt. Ebenso kann davon ausgegangen werden, dass dem Gemeinderat noch in diesem Jahrder Bebauungsplanentwurf zum Auslegungsbeschluss vorge- legt werden wird. Ein wichtiger Punkt ist die Information der Öffentlichkeit. Um eine Akzeptanzzu erreichen, wird dieBevölkerungüber die nächsten Schritte informiert. Auf welche Artdaserfolgt,ist noch zu entscheiden. Anlagen: Anlage 1-Umsetzung Bebauungsplan mit Kostenzuordnung Anlage 2-Luftbildauswertung Kampfmittel des KMBD Anlage3-Umsetzung Geordneter Zustand Anlage4-Umsetzungsstopp Ergänzende ErläuterungenSeite11 Beschluss: Antrag an denGemeinderat -nach Vorberatung im Planungsausschuss- 1.Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 2.Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit den erforderlichen Umsetzungsschritten zur Herstellung eines geordneten Zustands mit einem Kostenrahmen von 7,1Millionen Euro. 3.Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit den nächsten Planungsschritten zur Ent- wurfsplanung für das Boden-und Kampfmittelmanagementzur Erhöhung der Planungs- und Kostensicherheit mit einem Kostenrahmen von 150.000 bis 200.000-Euro. Städtebauliche Neuordnung südlich der Stuttgarter Straße zwischen Mittelbruchstraße und Zimmerstraße–Weiteres Vorgehen zur Umsetzung der Maßnahme
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*HVDPWJHOlQGH Kampfmittelfreiheit mit 7LHIHQHLQVFKUlQNXQJELV maximal 4m unter *HOlQGHREHUNDQWH 6SRUWJHElXGH Kampfmittelfreiheit RKQH7LHIHQHLQVFKUlQNXQJ GartenbauamtSachbearbeitungAbteilung PlanungStadt Karlsruhe Ehrismann/ Moos:HL'UU Gezeichnet -- 0DVWDE Abt. UnterhaltungAbteilungsleitungPlan Nr. / Dateiname GOP 03.015 AmtsleitungDatum 04.04.2019Lutz Weindel 6WlGWHEDXOLFKH1HXRUGQXQJVGOLFK GHU6WXWWJDUWHU6WUDH]ZLVFKHQ 0LWWHOEUXFKXQG=LPPHUVWUDHUmsetzung Bebauungsplan NORD BA 3 BA 2 BA 1 Anlage 1 Bahndammabtrag im Zuge Baufeld- freimachung im BA 1 Realisierung Tennis im BA 1Realisierung Sportanlagen im BA 3 vorh. Bahndamm
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NORD BA 1 BA 3 BA 2 GartenbauamtSachbearbeitungAbteilung PlanungStadt Karlsruhe Ehrismann/ Moos:HL'UU Gezeichnet -- 0DVWDE Abt. UnterhaltungAbteilungsleitungPlan Nr. / Dateiname GOP 03.015 AmtsleitungDatum 04.04.2019Lutz Weindel 6WlGWHEDXOLFKH1HXRUGQXQJVGOLFK GHU6WXWWJDUWHU6WUDH]ZLVFKHQ 0LWWHOEUXFKXQG=LPPHUVWUDHUmsetzung Geordneter Zustand Bauabschnitt 1 DE)UKVRPPHU- Entfernung restlicher baulicher Anlagen und Oberbodenentsorgung Bauabschnitt 2 + Freihaltetrasse 6SlWVRPPHUXQG)UKMDKU - Abfangen und Umsiedeln der Mauereidechsenab Oktober 2020)lOOXQJGHUUHVWOLFKHQ*HK|O]HXQG$EEUXFK der baulichen Anlagen Bauabschnitt 3 - Kleingartenanlagen bleiben erhalten Anlage 3
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NORD 0LQGHVWPDQDKPHQ]XU *HIlKUGXQJVPLQLPLHUXQJ hinsichtlich Kampfmittel GartenbauamtSachbearbeitungAbteilung PlanungStadt Karlsruhe Ehrismann/ Moos:HL'UU Gezeichnet -- 0DVWDE Abt. UnterhaltungAbteilungsleitungPlan Nr. / Dateiname GOP 03.015 AmtsleitungDatum 04.04.2019Lutz Weindel 6WlGWHEDXOLFKH1HXRUGQXQJVGOLFK GHU6WXWWJDUWHU6WUDH]ZLVFKHQ 0LWWHOEUXFKXQG=LPPHUVWUDHUmsetzungsstopp BA 1 BA 3 BA 2 Anlage 4
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Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 9. April 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 12 der Tagesordnung: Städtebauliche Neuordnung südlich der Stuttgarter Straße zwischen Mittelbruchstraße und Zimmerstraße – Umsetzung der Gesamt- maßnahme und Kostenrahmen Vorlage: 2018/0745 Entwicklung Stuttgarter Straße Anfrage: FW Vorlage: 2018/0630 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt, nach Vorberatung im Planungsausschuss, die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit den erforderlichen Umsetzungsschritten zur Herstellung eines geordneten Zustands mit einem Kostenrahmen von 7,1 Millionen Euro. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit den nächsten Planungsschritten zur Ent- wurfsplanung für das Boden- und Kampfmittelmanagement zur Erhöhung der Planungs- und Kostensicherheit mit einem Kostenrahmen von 150.000 bis 200.000 Euro. Abstimmungsergebnis: Bei 45 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss. Das war die Vorlage, die ja noch mal in einer neuen Variante nach dem Planungsausschuss aktualisiert nachgereicht und erst im Laufe des gestrigen Tages eingestellt wurde. Ich hatte darauf hingewiesen zu Beginn, dass unten bei „Haushaltsmitteln sind im Budget vorhan- den“ Nein angekreuzt ist. Das stimmt so nicht, die sind im Budget vorhanden. In einer relativ komplizierten Gesamtgeschichte geht es jetzt um einen weiteren Schritt, wo ich um Ihre Zustimmung bitte. Es ist kein abschließender Beschluss über die vollständige – 2 – Durchführung des Projektes, sondern über die Einleitung der nächsten Teilschritte. Wir brauchen aber diese Umsetzungsschritte, um einmal in einen geordneten Zustand zu kommen und zum anderen auch einfach die Planung voranzutreiben. Dass wir hier in ein Bodenmanagement müssen und in eine Kampfmittelbeseitigung, das ist erst mal, unab- hängig von der weiteren Nutzung, auf alle Fälle nötig. Im Bauabschnitt 1 sollen die restlichen Abrissarbeiten im Sommer 2019 abgeschlossen werden, im Bauabschnitt 2 sollen zunächst die Eidechsen abgefangen und umgesiedelt werden. Das wird sich bis ins Frühjahr 2020 hinstrecken. Im Jahr 2020 sollen die restlichen Gehölze gefällt und die baulichen Anlagen abgebrochen und entfernt werden, und dann, Sie können es der Vorlage entnehmen, hätten wir für 2020 einen Vorschlag, wie denn die- ses Bodenmanagement aussieht, wie man die Kampfmittelbeseitigung umsetzt und was das alles kostest. Wir würden dann mit dem neuen Gemeinderat im Herbst darüber reden, wie es denn anschließend mit dem Gelände und mit der Nutzung weitergeht. Das ist im Grunde das, worauf wir uns im Planungsausschuss auch im Wesentlichen verständigt ha- ben. Ich nehme auch den Wunsch aus dem Hauptausschuss auf, dass wir vor allem die Nachbarschaft noch mal ausführlich darüber informieren, was denn da gerade so passiert. Ich glaube, es ist für alle Menschen relativ unverständlich, die jetzt nicht diese 15 Jahre alte oder noch längere Vorgeschichte kennen, was wir da eigentlich treiben oder auch nicht treiben. Da müssen wir noch mal darauf hinweisen, dass das durchaus ein geplanter Pro- zess ist und nicht so eine sprunghafte partielle Zerstörung, sondern dass dahinter auch eine konzeptionelle Fortentwicklung steht und wir vor allem angesichts der Kampfmittel dort, angesichts der ganzen unklaren Bodenverschmutzungen, angesichts der Einnässung, die es dort gibt, eigentlich keine Alternative haben, als den Grund und Boden anzufassen und gründlich einmal zu durchsieben und hier eine gute Basis zu schaffen, für alles, was wir dort umsetzen wollen. Das vielleicht als kurze Einleitung noch mal dazu. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Die insgesamt zutreffende Vorlage zeigt, Sie haben das auch zu Recht noch mal betont, dass die Neuordnung der Stuttgarter Straße uns Jahr für Jahr, Jahrzehnt für Jahrzehnt vor neue Herausforderungen stellt, und es geht gerade so weiter, das müssen wir jetzt einfach zur Kenntnis nehmen. Die Konsensuskonferenz hat 2013 ei- gentlich eine ganz tolle Lösung hervorgebracht und wir waren alle zufrieden, aber jetzt hat sich wieder Neues entwickelt. Ich sage nur, 2017: 42 Millionen vorausgeschätzte Kampf- mittelbeseitigungskosten und Bodenreinigungsmaßnahmen, 2019: 89 Millionen und wir wissen nicht, wohin die Reise weiter geht. Wir müssen es offen eingestehen, wir stehen vor völlig neuen Situationen. Juristen sagen hierzu „es ist ein Wegfall der Geschäftsgrundlage“ und dem müssen wir uns stellen, auch wenn das manchen nicht so gefallen wird. Natür- lich, hätten wir das nicht schon früher wissen müssen? Das nützt uns nichts, solche rück- wärtsgewandten Fragen. Ich habe mir sagen lassen, dass gerade, was die Kampfmittelbe- seitigung angeht, ein gewisser Paradigmenwechsel stattgefunden hat. Also, wenn Sie so wollen, haben wir hier den Brandschutz der Bodenbereinigung. Wäre das 2013 bekannt gewesen, was hätten wir dann gemacht? Wir müssen jetzt einfach innehalten. Es gibt keine andere Wahl. Die Vorlage sagt es, erstens wir müssen geordnete Zustände herstellen, und sie sagt auch, wir müssen die Bürgerschaft uneingeschränkt jetzt informieren. Zweitens die Bodenreinigung und Kampfmittelbeseitigung muss jetzt vorberei- tet werden, damit wir nicht da noch Zeit verlieren. Drittens, das ist für meine Fraktion sehr wichtig, alle Alternativen müssen jetzt aufgezeigt werden: Was hätten wir damals ge- macht, hätten wir die Alternativen gehabt, was müssen wir heute bewerten und abwägen. – 3 – Das sind die Fragen, die wir uns stellen müssen, und darüber kann, das haben Sie auch schon gesagt, nicht dieser Gemeinderat entscheiden. Es muss der Gemeinderat entschei- den, der nun alsbald gewählt werden wird, so viel Zeit muss sein. Stadtrat Zeh (SPD): Das Projekt, Herr Oberbürgermeister hat ja die Vorgeschichte er- wähnt, ist schon lange am Laufen, aber auch heute machen wir nur ein kleines Schrittchen vorwärts und ich bin froh, dass wir im Planungsausschuss so lange diskutiert haben und jetzt diese geänderte Vorlage dieses kleine Schrittchen, was dieser Gemeinderat noch be- schließen soll, tatsächlich auch so klarstellt. Wir haben ja mehrere Probleme: Zum einen diese Kriegsfolgen, sage ich mal, und zum anderen das große Eidechsenproblem, was na- türlich in der Nähe des Hauptbahnhofs auch nicht ganz überraschend ist. Letztendlich ha- ben wir auch da im Vorfeld nicht nur das Grundstück an der Stuttgarter Straße betrachtet, sondern auch den ESG Frankonia-Standort und den Standort an der Durlacher Allee. ESG ist ja noch mit den Tennisplätzen auf der anderen Seite der Stuttgarter Straße. Wenn man diese drei Flächen, 14,6 Hektar plus 3,8 Hektar an der Durlacher Allee plus 1,5 Hektar auf der anderen Seite der Stuttgarter Straße zusammensetzt, dann sind das 20 Hektar Fläche, was allein der Stadt gehört. Wir haben ja demnächst wieder eine Flächennutzungsplandis- kussion und wir wissen, wie mühsam wir um jeden einzelnen Hektar, sage ich jetzt trotz- dem mal, egal ob für Gewerbe oder für Wohnungen oder auch für andere Flächen, ge- kämpft haben, und es ist natürlich eine wertvolle Fläche insgesamt. Deshalb müssen wir uns mit der Weiterentwicklung hier beschäftigen. Der Beschluss ist jetzt zunächst mal ganz klar, es muss dieser ungeordnete Zustand geord- net werden, weil natürlich die Gartenpächter sehr schnell dieses Gartengelände verlassen haben, und jetzt sieht es halt aus wie Kraut und Rüben. Das muss beseitigt werden, auch die Eidechsen entsprechend. Von daher können wir dieser Vorlage mit den rund 7,1 Millio- nen, wobei das natürlich teilweise schon ausgegeben ist, und dem Auftrag der nächsten Planungsschritte auf jeden Fall mitgehen. Aber der nächste Gemeinderat muss nicht nur die Flächen, sondern auch die Zukunft der Flächen letztendlich machen. Ich sage aber auch ganz klar, ESG Frankonia wird irgendwo unterkommen müssen. Es lohnt sich eher, am neuen Standort neu zu bauen und die Durlacher Allee aufzugeben. Die Gebäude sind na- türlich jetzt marode, die haben schon lange einen Sanierungsbedarf. Das muss man ganz klar sagen, aber man muss offen auch in alle weiteren Richtungen denken, aber das ist Aufgabe des nächsten Gemeinderats. Wir stimmen jetzt heute dieser Vorlage zu. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Ja, es ist richtig, es ist nur ein Zwischenschritt, den wir heute beschließen, der aber notwendig ist, damit wir tatsächlich dann mit dem neuen Ge- meinderat eine fundierte Entscheidung treffen können. Es ist ja ein sehr wichtiges Gebiet, und wir arbeiten da schon seit vielen Jahren dran. Man muss wirklich sagen, es ist von An- fang an eine gigantische Herausforderung gewesen diese Neuordnung an der Stuttgarter Straße, einschließlich auch der Verlagerung der ESG Frankonia. Herr Kollege Pfannkuch hat schon vorgetragen, dass es ja am Anfang Widerstand gab und dann aber durch die Kon- sensuskonferenz, die wir auch maßgeblich mit initiiert haben als GRÜNE, eine bestmögliche Einigung zwischen den unterschiedlichen Interessen erreicht wurde, auch übrigens der In- teressen des Naturschutzes, das möchten wir auch ganz besonders hervorheben. Deshalb ist es für uns wichtig, dass wir an dieser grundsätzlichen Lösung der Konsensuskonferenz zielführend weiterhin das Ergebnis verfolgen, denn es ermöglicht auch diesen großen Grünzug, praktisch diesen großen Biotopverbund von Grötzingen bis zum Rhein, also ein ganz wertvoller Grünzug durch unsere ganze Stadt. Trotzdem ist es jetzt eine riesige neue – 4 – Herausforderung wegen der Kampfmittelbeseitigung. Wir sehen natürlich auch, dass der Unmut der Anwohnerinnen und des Vereins über die lange Dauer inzwischen wächst. Des- halb muss, das hat dankenswerterweise der Oberbürgermeister schon hervorgehoben, die Bevölkerung jetzt dort auch umfassend informiert werden. Transparent muss die jetzige Planung für die Bürgerinnen und Bürger dargestellt werden, und es müssen dann im Herbst, wenn die Ergebnisse dieser Untersuchungen dieses Managements vorliegen, die Bürgerinnen und Bürger wieder einbezogen werden, nicht im Sinne, dass wir eine komplett neue Konsensuskonferenz brauchen, aber dass sie umfassend immer wieder angehört und einbezogen werden, denn gerade dort werden sonst der Unmut und der Ärger extrem wachsen. Letzten Endes soll eine gute Lösung nicht nur für die dort Anwohnenden, die Kleingärtnerinnen und den ESG Frankonia, sondern auch für die Gesamtbevölkerung der Stadt erreicht werden, deshalb werden wir heute dieser guten Vorlage zustimmen. Stadtrat Cramer (KULT): Auch meine Fraktion wird dieser Vorlage zustimmen, denn sie ist das einzig Richtige. Ich bin auch dankbar, Ihnen Herrn Oberbürgermeister und allen auf der Bürgermeisterbank, die da mit zu Gange waren. Das Wichtigste ist im Moment aber, es wurde schon gesagt, dass man es wirklich in die Bevölkerung hineinträgt, dass man das erklärt. Ich wohne ja in unmittelbarer Nachbarschaft der Stuttgarter Straße und immer wieder wird man angesprochen im Stadtteil: Wie geht es denn da draußen weiter, da im Osten habt ihr was angefangen, jetzt macht ihr was im Westen, in der Mitte sind die Gär- ten aber noch. Niemand versteht das. Ich denke, das ist ganz, ganz wichtig. Es wurde auch in der letzten Stadtteilkonferenz angesprochen, dass niemand mehr durchblickt, was Sache ist. Das muss einfach jetzt ganz schnell und ganz ausführlich benannt werden, und ich denke, dass dann die Bürger, wenn man es ihnen richtig erklärt, auch mitgehen und das verstehen, was jetzt passiert. Für mich und meine Fraktion ist es so, dass die Grundidee, dass an die Stuttgarter Straße der ESG Frankonia kommt und im westlichen Bereich der Stuttgarter Straße wieder Klein- gärten aufgebaut werden, das ist für uns weiterhin Stand der Dinge, und zwar auch des- wegen, weil wir an der Durlacher Allee das Gelände, was dann frei wird, wenn der ESG dort weg ist, für andere Dinge brauchen, die wichtig sind für die Stadtentwicklung, die wichtig sind für den Stadteingang dort. Das wird ja nicht nur das Gelände des jetzigen ESG Frankonia betreffen, sondern auch zum Beispiel die Tankstelle, die zwar jetzt für zehn Jahre noch mal einen Vertrag hat, und auch bei der Landeserstaufnahmestelle könnte ich mir vorstellen, dass man da vom Land her vielleicht noch mal anders nachdenkt. Da muss man wirklich von der Stadt das gesamte Konzept sehen. Wir haben zehn Jahre Zeit, aber dann, wenn uns das Gelände der Tankstelle wieder gehört, dann muss im Grunde genommen eine Planung da sein. Deswegen gehen wir davon aus, dass die Planung so bleibt und die Konsensuskonferenz den Weg vorgegeben hat. Ein Punkt noch, den ich ansprechen muss, es geht darum, letztendlich baggert man vier Meter raus von der Erde oder sechs Meter. Ich persönlich und da spreche ich heute mal für einen Teil der Fraktion ganz ausdrücklich, die Karlsruher Liste ist dafür, dass wir auf dem ganzen Gelände sechs Meter runter gehen und das alles raus nehmen und entsorgen, egal wie teuer es wird. Stadtrat Høyem (FDP): Ich wohne an der Stuttgarter Straße. Es sieht aus wie ein Kriegs- schauplatz und die Anwohner sind verzweifelt und wütend. Ich weiß nicht richtig, ob unse- re Regeln hier im Gemeinderat eigentlich erlauben, die Sprache weiter zu geben, die meine – 5 – Nachbarn im Gebiet benutzen: Skandal und Desaster sind sehr milde Ausdrücke; in welcher Welt lebt unsere Verwaltung und leben unsere Politiker; haben sie keine Ahnung, dass der Zweite Weltkrieg stattgefunden hat und gerade hier viele Bomben gefallen sind; wie kön- nen sie überrascht werden und warum müssen wir Kleingärtner unseren geliebten Frei- raum vergeblich aufgeben. Ich habe wirklich weinende Kleingärtner getroffen, aber Wei- nen, Ärger und Irritation schaffen Wutbürger. Das Thema ist so wichtig und so groß, dass wir uns erst im nächsten Gemeinderat über die Zukunft dieser großen zentralen Fläche beschäftigen sollen und auch über Frankonia und die Durlacher Allee, aber Herr Oberbürgermeister, können Sie bitte ein Machtwort spre- chen und versichern, dass nicht morgen, sondern heute ein Informationsschild dort plat- ziert wird. Es ist schon zu spät. Kommunikation ist nicht, nachher zu berichten, zu erklären oder sich zu entschuldigen. Kommunikation muss proaktiv sein. Bitte lassen Sie nicht die Verwaltung erklären, dass man keine Ahnung hat, was man auf so ein Schild schreiben soll, bevor man die Zukunftspläne fertig hat. Gerade das ist der altmodische Verwaltungs- gedanke, der Wutbürgerschaft hervorruft und nichts mit Bürgerbeteiligung zu tun hat. Gestern Abend in der Waldstadt hat Bürgermeister Fluhrer mit 400 Leuten erlebt, was es bedeutet, wenn die Kommunikation schiefgelaufen ist. Seine Präsentation, Hut ab, das war eine unmögliche Aufgabe, die er gut gelöst hat. Man muss auf einem Schild erklären, dass wir die Situation kennen und dass wir die Zu- kunftsmöglichkeiten im nächsten Gemeinderat entscheiden oder etwas anderes und besse- res, aber ein proaktives Schild! Kommunikation muss jetzt platziert werden. Wir brauchen, einen geordneten Zustand, das ist richtig, sonst bringen Sie uns Politiker in Versuchung, auch mich, die Stuttgarter Straße zum Wahlkampfthema zu machen. Hier sind bestimmt Stimmen für mehrere Mandate zu holen und wir sind selber schuld. Im nächsten Gemein- derat will ich proaktive Kommunikation ansprechen. Nur damit bestimmen wir die Tages- ordnung und müssen nicht immer von den Medien in eine Verteidigungsposition gebracht werden. Dann bestimmen wir, wenn wir proaktiv kommunizieren, die Tagesordnung und nicht die Medien. Stadtrat Wenzel (FW): Ich kann Kollege Høyem nur zustimmen. Als ich die Anfrage ge- stellt habe, das war irgendwann Anfang/Mitte des Jahres, sind die ersten Gerüchte ent- standen. Niemand wusste etwas und das war ein Fehler, den es auszubügeln gilt. Die Situ- ation der Anwohner, der enttäuschten Kleingärtner und auch von Frankonia, die ja warten, dass sie rüber ziehen in die Stuttgarter Straße, die haben sich aufgestaut, sodass man als Stadtrat, wenn man vor Ort war, wie Lüppo Cramer es sagte, nicht nur freundlich ange- sprochen wurde, sondern, wenn man erkannt wurde, richtig angegangen wurde, wie un- fähig man wäre, dort zu handeln. Ich konnte immer sagen, das wissen die meisten auch, dass ich eine besondere Position und ein Herz für die Kleingärtner habe. Die Vorlage sehe als weise Vorlage, darum stimme ich der auch zu, aber wir müssen auch in die Offensive gehen und nicht etwas zu lange vor uns hintragen. Die Idee, dort Informationstafeln hinzu- stellen finde ich gut und zu sagen, es geht jetzt weiter und Frankonia klar machen. Das haben wir auch bei der Diskussion im Haus des Sports erlebt, dass wir angesprochen wur- den, was passiert denn nun dort. Die Leute warten dort, das Sportgelände von Frankonia und das Inventar, das zerfällt. Wir müssen da auch wirklich greifen. Ich denke, auch wenn es der nächste Gemeinderat entscheidet, müssen wir jetzt vorankommen. Ich sehe meine Fragen beantwortet, aber leider zu spät. Ich habe geschwiegen, weil ich denke, wir sollen – 6 – als geschlossener Gemeinderat agieren und uns durch dieses Thema nicht dividieren oder dadurch einen Keil in dieses Haus treiben. Da haben auch die Medien eine gewisse Ver- antwortung. Stadtrat Hofmann (CDU): Ganz kurz vielleicht noch als Ergänzung, für uns ist natürlich schon klar, dass wir der ESG auch eine Sicherheit geben müssen, denn von Anfang an war ja klar, dass wir die Durlacher Allee freibekommen wollen. Wir haben ja auch schon ge- prüft und wissen, dass dort die Möglichkeit besteht, um dort entsprechend bauen zu kön- nen. Von daher muss man jetzt schnellstmöglich mit der ESG in Verbindung treten, dort muss ein zeitliches Szenario aufgezeigt werden, damit wir dort wissen, was jetzt mit den Gebäuden, die dort schon halb am Verfallen sind, und mit den Außenanlagen, die wirklich kaputt sind, geschieht. Wir reden ja über einen Zeithorizont von sicherlich sieben oder acht Jahren, die wir jetzt noch brauchen, bis dort überhaupt irgendwas stattfinden kann. Da kann man den Verein eigentlich nicht im Regen stehen lassen, sondern wir müssen damit arbeiten und müssen versuchen, dies entsprechend in die Wege zu leiten. Ansonsten kann ich mich nur Tom Høyem anschließen. Lassen Sie uns mit den Bürgern dort sprechen, es erklären, denn für uns alle war es auch unverständlich, wie das alles ge- kommen ist. Nur wir sind in der Sache immer wieder ein bisschen informiert worden, drau- ßen versteht es keiner mehr. Deswegen müssen wir die Bürger und den Verein auch mit- nehmen, damit wir dort wirklich zu einem guten Ende kommen. Der Vorsitzende: Wir nehmen gern den Auftrag an, die Bürger noch mal umfassend zu informieren. Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Zwischenschritte, die wir in den letzten Jahren hier gemacht haben, mit Ihnen abgestimmt waren. Selbst wenn es nur 40 Millionen kosten würde oder nur 25 Millionen, wären die Schritte, die wir jetzt vorletztes, letztes und dieses Jahr und nächstes Jahr machen, genau dieselben, weil wir müssen erst mal das Zeug wegräumen, dann brauchen wir fast zwei Jahre, um die Eidech- sen wegzufangen, erst dann können wir an den Grund und Boden ran. Das alles hat mit gestiegenen Kosten und anderen Dingen erst mal überhaupt nichts zu tun. Das Einzige, was von der ursprünglichen Beschlusslage abweicht, neben dem Preis, ist aber, dass wir die Kampfmittelsondierung machen müssen, bevor wir dort in die eigentlichen Umbauarbeiten reingehen, weil das die Berufsgenossenschaft mittlerweile erwartet. Das ist etwas, was die Sache komplexer macht, aber die zwischenzeitlichen Schritte wären im anderen Fall genau dieselben gewesen und es hätte auch genauso lange gedauert. Das ist mir noch mal ganz wichtig. Ich habe letztes Jahr intensiv mit der ESG Kontakt gehabt. Die haben ein persönliches Ge- spräch geführt, vor der Mitgliederversammlung im letzten Mai, wo wir genau auf all diese Dinge eingegangen sind, wo wir auch schon ausgemacht haben, dass, egal ob 2022, 2023 oder 2024 der Umzug erfolgt, man vorher in den alten Gebäuden schon Instandsetzung machen muss, weil diese die Zeit bis dahin gar nicht durchhalten. Das ist alles mit ESG Frankonia besprochen, und das haben die da auf ihrer Mitgliederversammlung auch mitge- teilt. Lassen Sie sich bitte nicht von Einzelnen so ins Boxhorn jagen, ihnen zu erklären, die Verwaltung habe mit irgendjemand nicht geredet oder das sei alles ganz furchtbar uner- wartet. Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sind über die verschiedenen Schritte intensiv informiert worden. Die Gärten sind denen abgekauft worden, sie haben die Entschädigung dafür gekriegt, sie haben sie ja auch zum Zeitpunkt geräumt, wo es mit ihnen vereinbart war. Bei Kleingärtnern, die aus dieser Kolonie auftreten und sagen, sie wüssten nicht was – 7 – passiert, da weiß ich nicht mehr, was ich tun soll. Wir haben die umfassend informiert. Dass es jetzt, Herr Stadtrat Høyem, viele Neubürgerinnen und Neubürger gibt, gerade ent- lang der Stuttgarter Straße, wo ich auch die Erfahrung gemacht habe, dass viele von denen da hingezogen sind und gedacht haben, die Kleingärten bleiben immer so und jetzt erst mal ganz entsetzt sind, dass wir da Sportanlagen planen, obwohl das eigentlich jeder wis- sen kann oder vor allem sich jeder erkundigen kann, ist erst mal nicht der Fehler, dass wir nicht proaktiv informieren, sondern dass ist eher der Fehler, dass die sich nicht informiert haben, wo sie hinziehen, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen. Jetzt will ich das aber nicht als Schuld hin und her schmeißen, sondern es geht darum, wir machen eine solche Information. Wir müssen es vor Ort auch deutlicher machen, weil viele Leute das halt nicht mitgekriegt haben, aber jetzt zufällig vorbei kommen. Das ist alles völ- lig in Ordnung, aber bitte, wir haben hier proaktiv ganz viel gemacht und an der Konsen- suskonferenz hat, glaube ich jeder in der Südstadt davon Kenntnis kriegen können. Da gab es ja jede Öffentlichkeitsbeteiligung, die man sich überhaupt nur vorstellen kann. Aber wir müssen es wiederholen, wir müssen informieren, auch das ist alles klar. Ich sehe nach wie vor doch eine erkennbare Mehrheit, dass man mit ESG Frankonia zum einen über ihr der- zeitiges Domizil reden muss, zum anderen sehe ich durchaus auch eine große Bereitschaft, an diesem Teil des Planes festzuhalten, dass man nämlich den Umzug entlang der Stuttgar- ter Straße auch weiter im Auge hat. Dazu würde ich gerne mit dem neuen Gemeinderat Ende des Jahres Grundsatzbeschlüsse fällen. Die letztendlichen Untersuchungsergebnisse und Planungen, die wir jetzt ausschreiben und die Ergebnisse werden voraussichtlich erst Anfang 2020 kommen. Nur dass Sie die beiden Dinge noch ein stückweit auseinanderhal- ten. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung und ich bitte um Ihr Votum – das ist eine ein- stimmige Zustimmung, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Mai 2019