Rahmenkonzeption für Kinder- und Familienzentren in Karlsruhe

Vorlage: 2018/0742
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.10.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Knielingen

Beratungen

  • Gemeinderat Beratung Doppelhaushalt (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.11.2018

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 farbig Rahmenkonzeption_fuer_Kinder_und_Familienzentren
    Extrahierter Text

    KINDER- UND FAMILIENZENTREN IN KARLSRUHE Rahmenkonzeption Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde 2 | Kinder- und Familienzentren in Karlsruhe PROLOG Kinder- und Familienzentren sind Begegnungs-, Bildungs-, Unterstützungs- und Erfahrungsorte, die an nachbarschaftliche Lebenszusammenhänge anknüpfen, die elterliche Erziehungskompetenz stärken, Selbsthilfepotentiale von Eltern und anderen an der Erziehung der Kinder beteiligten Personen aktivieren, soziale Netzwerke unterstützen und so nachhaltig die kindliche Entwicklung und das gesunde Aufwachsen von Kindern fördern (vgl. „Positionspapier des BVdFZ“). Ausgehend von Tageseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter als Basisinstitution, bilden Kinder- und Familienzentren sozialraumbezogen einen Rahmen, der den Bildungsort Familie lebensweltbezogen durch Angebote für Bildung, Betreuung und Erziehung stärkt. Auf der Grundlage systematischer Kooperationen werden Netzwerke geschaffen und gepflegt, die das Kinder- und Familienzentrum zu einer lebendigen, niedrigschwelligen und vielfältig nutzbaren Anlaufstelle vorrangig für Familien mit Kindern im Vorschulalter im Sozialraum machen. Das Kinder- und Familienzentrum ist der (unter Umständen virtuelle) Rahmen, der unterschiedliche vorhandene Ressourcen und Angebote sichtbar macht und zusammenfasst. Diese müssen nicht an einen Ort gebunden sein, sondern können abhängig von den vorhandenen Strukturen und Bedarfen im Stadtteil unterschiedlich angesiedelt sein. 1. PROZESSUALE ENTWICKLUNG Die Weiterentwicklung einer Kindertageseinrichtung zu einem Kinder- und Familienzentrum erfolgt im dialogischen Austausch und in dialogischer Reflexion mit Kindern, Eltern und den internen und externen Fachkräften. Der Prozess wird durch eine passende Methodik begleitet und bezieht das gesamte Team der Kindertageseinrichtung mit ein. Ein solcher Entwicklungsprozess erfolgt auf der Grundlage, dass seitens der Kindertageseinrichtung nicht nur Bedarfe im Sozialraum erkannt werden, sondern Leitung und Team intrinsisch motiviert sind, diesen mit zusätzlichen Angeboten zu begegnen. Diese Haltung ist entscheidend dafür, dass der Entwicklungsprozess nachhaltig und gelingend gestaltet werden kann. Die Rolle des Trägers ist hierbei, die Kindertageseinrichtung möglichst mit zusätzlichen Ressourcen (finanziell, räumlich, mit Fortbildungsangeboten etc.) zu unterstützen. 2. AUFGABE UND ZIELGRUPPE Die Angebote des Kinder- und Familienzentrums richten sich an alle Familien im Sozialraum und damit an einen zusätzlichen Personenkreis, der über die Eltern der eigenen Kita-Kinder hinausgeht. Aufgabe ist es, die Bedürfnisse aller Familien im Sozialraum zu erkennen, aufzugreifen und passende Angebote zu entwickeln. Die Angebote können je nach Standort variieren, sollten aber stets bedarfsorientiert, niedrigschwellig und präventiv sein. Familien benötigen häufig Unterstützung in Übergangssituationen, da hier besondere Herausforderungen zu bewältigen sind. Kinder- und Familienzentren erarbeiten daher besondere Angebote für die Zeit nach der Geburt, den Übergang in den Kindergarten und die Einschulung. Die Arbeit des Kinder- und Familienzentrums fördert das chancengerechte Aufwachsen im jeweiligen Sozialraum. 3 | Kinder- und Familienzentren in Karlsruhe 3. STRUKTUR Kinder- und Familienzentren sind Koordinationszentren für alle Anliegen, die Familien betreffen. Grundlage dabei ist die Zusammenstellung unterschiedlicher Leistungen für Familien, die durch verschiedene qualifizierte Anbieter und spezialisierte Einrichtungen aufgrund einer vernetzten Planung und Konzeptentwicklung erbracht werden. Die Angebote können je nach räumlichen Ressourcen vor Ort unter einem Dach zusammengeführt werden oder über mehrere Häuser hinweg vorgehalten werden. Die Kooperationspartner, die die Breite der Angebote sicherstellen, bringen ihre Kompetenz eigenverantwortlich und dezentral ein oder integrieren diese in die vorhandene Struktur. Die Kindertageseinrichtung ist jedoch stets Zentrum des Netzwerks, dessen Aufgabe es ist, erste Anlaufstelle für Familien im Sozialraum zu sein und diese kompetent zu passenden Angeboten zu vermitteln. Kinder- und Familienzentren sind für die Familien im Sozialraum fußläufig erreichbar und verkehrsgünstig gelegen. PERSONAL  Pädagogische Fachkraft in Festanstellung als Federführung  Leitung des Kinder- und Familienzentrums im Sinne einer Netzwerk- und Koordinierungsstelle RÄUME  Möglichst zusätzliche Räume für Kinder- und Familienzentrumsangebote sowie Veranstaltungen oder Mitnutzung von Räumen der Kooperationspartner im Stadtgebiet. NETZWERKBILDUNG  Netzwerke aufbauen und pflegen  Regelmäßiger Informationsaustausch über bestehende Angebote im Stadtteil und in Karlsruhe  Regelmäßige Netzwerktreffen der Kinder- und Familienzentren untereinander NIEDRIGSCHWELLIGKEIT  Ganztägige Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung  Gute Erreichbarkeit  Öffentlichkeitsarbeit, z. B. über Flyer, Internetseiten, Social Media 4. ANGEBOTE Die Angebote eines Kinder- und Familienzentrums orientieren sich an den Bedarfen im Sozialraum. Dabei können die Angebote, wenn diese nicht über Dritte erbracht werden, auch als Eigenleistung organisiert werden, wobei Doppelstrukturen zu vermeiden sind. Ziel der Angebote ist die Förderung der Eigeninitiative der Familien und Ermöglichung von Selbstwirksamkeits-Erfahrungen. Die Angebote sind an folgenden fünf Bereichen auszurichten: BETREUUNG  Angebote wie Alt und Jung-Gruppen, Minikindergärten, Krabbelgruppen und Spielgruppen können einbezogen werden  Vernetzung mit Kindertagespflege 4 | Kinder- und Familienzentren in Karlsruhe BEGEGNUNG  Angebote zur Förderung sozialer Integration und Verständigung (Förderung von Nachbarschaftsstrukturen)  Elterncafés  Gemeinsames Mittagessen  Generationsübergreifende Treffen  Familienerholung/Familienfreizeitangebote  Zielgruppenbezogene Treffs, beispielsweise für Väter oder Alleinerziehende BILDUNG  Sprachkurse  Lesepaten  Familienbildungsangebote  Vernetzung mit Agentur für Arbeit, Kontaktstelle Frau und Beruf  Hausaufgabenbetreuung BERATUNG  niedrigschwellige Beratung mit Lotsenfunktion  Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung. Bei weitergehendem Beratungsbedarf Rückgriff auf vorhandene städtische Beratungsstellen oder Beratungsangebote freier Träger  Startpunkt-Elterncafés  Migrationsberatungsstelle BEGLEITUNG  Vermittlung von Angeboten zur Alltagsbewältigung, z. B. durch Patenschaften, ehrenamtliche Begleitungen zu Behörden, Institutionen, Vereinen etc.  Angebote speziell zu Übergängen:  Eltern werden  Elternzeit - Beruf  Eintritt Kita  Kita – Schule 5 | Kinder- und Familienzentren in Karlsruhe 5. VERORTUNG UND VERNETZUNG IM STADTGEBIET Die Abgrenzung von Sozialräumen erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe und den angrenzenden Kinder- und Familienzentren. Zum Austausch und zur Qualitätssicherung organisiert die Stadt regelmäßige Netzwerktreffen aller geförderten Kinder- und Familienzentren. Die Teilnahme daran ist verpflichtend. Doppelstrukturen sind grundsätzlich zu vermeiden, weswegen ein Austausch und Kooperationen mit Bürgerzentren, Kinder- und Jugendhäusern oder weiteren Begegnungsstätten anzustreben sind. 6. FÖRDERUNG VON KINDER- UND FAMILIENZENTREN Die Stadt Karlsruhe fördert die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Kinder- und Familienzentren. Ab dem Jahr 2019 ist die Förderung von bis zu 15 Kindertageseinrichtungen als Kinder- und Familienzentren denkbar. Weitere 10 Kindertageseinrichtungen könnten ab dem Jahr 2020 gefördert werden, sodass insgesamt maximal 25 Kinder- und Familienzentren die zusätzlichen städtischen Zuschüsse erhalten würden. Die Auswahl der zu bezuschussenden Einrichtungen erfolgt unter Berücksichtigung der vorgelegten Konzeptionen, der bereits vorhandenen Angebote im Sozialraum, sowie der Erfüllung der in diesen Grundsätzen festgelegten Fördervoraussetzungen. FÖRDERVORAUSSETZUNGEN  Aufnahme in die städtische Bedarfsplanung als Kinder- und Familienzentrum  Ganztägige Öffnungszeiten  Betreuungsangebot ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt  Einrichtungsgröße von mindestens drei Gruppen  Eigene Konzeption Kinder- und Familienzentrum  (Beispielhafte) Angabe von mindestens fünf Angeboten, die umgesetzt werden (sollen)  Nennung von Kooperationspartnern  Angaben zur Erreichbarkeit der Leitung des Kinder- und Familienzentrums. Die Leitung ist durch eine pädagogische Fachkraft zu besetzen.  Die Beantragung von möglichen öffentlichen Zuschüssen (z. B. Bund oder Land) für Kinder- und Familienzentren sind Voraussetzung für die städtische Förderung, unabhängig einer tatsächlichen Gewährung. Die Gewährung oder Nichtgewährung wirkt sich nicht auf die städtische Zuschusshöhe aus. ZUSCHUSSHÖHE  20.000 Euro pro Jahr als Fachpersonalkostenzuschuss für die Leitung (maximal bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Arbeitgeberbruttoaufwendungen von 20.000 Euro); Fachpersonalkostenzuschüsse gemäß der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ werden angerechnet.  Das geförderte Personal leistet die notwendige, systematische und vernetzende Arbeit für die Etablierung eines Angebots gemäß der Konzeption. 6 | Kinder- und Familienzentren in Karlsruhe AUSZAHLUNG DER ZUSCHÜSSE Die Stadt Karlsruhe leistet angemessene Abschlagszahlungen auf die zu gewährenden Fachpersonalkostenzuschüsse zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres. VERWENDUNGNACHWEIS Die Träger haben den Verwendungsnachweis, bestehend aus einem sachlichen Bericht und einem zahlenmäßigen Nachweis spätestens bis zum 31. März des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe vorzulegen. Die in den Verwendungsnachweisen getätigten Angaben werden in regelmäßigen Abständen durch örtliche Erhebungen von der Sozial- und Jugendbehörde anhand der Buchhaltungsunterlagen, Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen bei den Trägern überprüft. 7. INKRAFTTRETEN Diese Richtlinie tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.

  • Anlage 2 farbig Rahmenkonzeption
    Extrahierter Text

    Landesförderung 1.Kinder- und Familienzentrum Haus Sonnensang (Caritas) 2.Ev. Kita Vogelnest 3.Ev. Kita Kinder-Wichern-Haus 4.Ökumenische Kita Schalom Bergwald 5.KIFAZ im Hardtwaldzentrum (Paritätische Sozialdienste) 6.Städt. Kita Thomas-Mann-Straße 7.Kinderhaus Blumenland (Studierendenwerk) Interessensbekundung 1.Der kleine Prinz (AWO) 2.Kita Krone (AWO) 3.Ev. Kita Kinder-Arche 4.Kita Kirchfeldmäuse (Internationaler Bund) 5.Kath. Kita Canisiushaus 6.Kath. Kita St. Peter und Paul 7.Kath. Kita Heilig Kreuz 8.Städt. Kita Kentuckyallee 9.Kita Parzival (Verein zur Förderung junger Menschen) 10.ProLiberis ohne Nennung eines Standortes Künftige Planungen 1.Ev. Kita Villa Regenbogen 2.Ev. Kita Melanchthon 3.Neue Kita Knielingen 2.0 Trägerausschreibung 1 2 3 6 7 5 4 5 3 8 4 2 1 1 2 9 7 6 3 Anzahl KiFaZ: 6 5 2 4 0 2 19 Mögliche Standorte von Kinder- und Familienzentren in Karlsruhe Bereits 19 Einrichtungen haben ihr Interesse an der Umsetzung der städtischen Rahmenkonzeption hinterlegt. Die Auswahl wird in einem strukturierten Vergabeverfahren getroffen. Stand: 10/18

  • Rahmenkonzeption Kinder- und Familienzentren
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2018/0742 Verantwortlich: Dez.3 Rahmenkonzeption für Kinder- und Familienzentren in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 06.11.2018 5 x vorberaten Jugendhilfeausschuss 07.11.2018 1.4 x vorberaten Gemeinderat 20./21.11.2018 3 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach inhaltlicher Kenntnisnahme im Jugendhilfeausschuss am 09.05.2018 und im Gemeinderat am 15.05.2018 und nach Vorberatung im Hauptausschuss und im Jugendhilfeausschuss – die Rahmenkonzeption für Kinder- und Familienzentren. Mit Beschlussfassung werden bis zu 25 Kinder- und Familienzentren in einem strukturierten Verga- beverfahren ausgewählt (2019: 15 Standorte; 2020: weitere 10 Standorte). Die Vergabe stellt dabei nicht nur die konzeptionelle Qualität sicher, sondern sorgt auch für eine flächendeckende Versorgung im Stadtgebiet. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergebnis-HH 2019 300.000 Euro Ergebnis-HH 2019 300.000 Euro Ergebnis-HH ab 2020: 500.000 Euro Haushaltsmittel sind in der Veränderungsliste enthalten. Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.500.36.30.06.09 Kontenart: 43000000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ausgangslage Bundesweit werden wieder mehr Kinder geboren, und auch in Karlsruhe zeichnet sich ein erfreulicher Zuwachs bei den Geburtenzahlen ab. Die Situation von Familien in Karlsruhe wurde im vergangenen Jahr mit der Familienumfrage erhoben. Es ist deutlich geworden, dass Familien eine sehr mobile Personengruppe im Stadtgebiet sind. Häufig steht kurz vor oder nach der Geburt eines Kindes der Umzug in eine größere Wohnung an und häufig ist damit auch der Wechsel des Stadtteils verbunden. Circa 60% der Fa- milien haben keine direkte Verwandtschaft in Karlsruhe. Ziel von Kinder- und Familien- zentren ist es, Familien dabei zu unterstützen, in häufig neuen Wohnumgebungen und oftmals ohne direkte Unterstützung Anschluss an nachbarschaftliche Netzwerke zu knüpfen. Dabei werden nicht nur Orte des Zusammenlebens gefördert, sondern es wird auch sichergestellt, dass Kinder in Familien nicht isoliert aufwachsen und niedrigschwel- lige Unterstützungsangebote wohnortnah zur Verfügung stehen. Kinder- und Familien- zentren stärken den Zusammenhalt eines Stadtteils, indem sie Anlaufstelle für Familien sind und wirken positiv und präventiv auf das gute Aufwachsen von Kindern in Karlsru- he. Das Thema Familienzentren berührt unterschiedliche Arbeitszusammenhänge der Ju- gendhilfe. Die bereits vorhandenen Kinder- und Familienzentren in Karlsruhe bieten unterschiedliche familienunterstützende Leistungen an. Ein einheitliches Konzept für die Stadt Karlsruhe gab es bisher nicht. Damit war für Familien oft auch unklar, welche Leis- tungen sie von einem Kinder- und Familienzentrum erwarten durften. Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe haben sich teils schon vor einigen Jahren auf den Weg zum Kinder- und Familienzentrum gemacht, weil sie Bedarfe im Sozialraum nicht nur erkannt, sondern darauf mit Angeboten reagiert haben. Auf Initiative der Träger der Jugendhilfe wurden im Mai 2016 in einer verwaltungsinter- nen Arbeitsgruppe „Eckpunkte für Familienzentren in Karlsruhe“ erstellt unter Beteili- gung der Abteilung Kindertageseinrichtungen, des Sozialen Dienstes, der Psychologi- schen Beratungsstelle, des Kinderbüros, der Jugendhilfeplanung, des Büros für Integra- tion, des Finanz- und Rechnungswesens und des Stadtjugendausschusses. Diese Eckpunkte bilden die Grundlage für die vorliegende Rahmenkonzeption (siehe Anlage), die unter Beteiligung der Direktion, des Kinderbüros und der Jugendhilfepla- nung der Sozial- und Jugendbehörde erstellt wurde. Diese bündelt die bisherigen Initia- tiven verschiedener Träger und stellt diese in Zusammenhang mit weiteren bereits be- stehenden Angeboten für Familien. Wichtig ist dabei die Vernetzung der unterschiedli- chen Angebote und Träger von Leistungen für Familien. Dies verbessert die Erreichbar- keit der Angebote für Familien und beugt der Entstehung von Doppelstrukturen vor. 1. Förderprogramme für Kinder- und Familienzentren Bislang wurden Karlsruher Kindertageseinrichtungen auf dem Weg zum Familienzent- rum über Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg, der Erzdiözese Freiburg (nur katholische Kitas) und der Diakonie Baden (nur evangelische Kitas) gefördert. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Im Rahmen des Programms Mobile (Mobile: Menschen, offen für Begegnung, Inklusion, Lebensweltorientierung und Entwicklung) der Diakonie Baden wur- den fünf evangelische Einrichtungen in Karlsruhe mittel einer Referentin zur Prozessbe- gleitung unterstützt. Kriterien für evangelische Kindergärten auf dem Weg zum Famili- enzentrum waren:  die Menschen ihres Quartiers mit ihren realen Ressourcen, Fertigkeiten, Bedarfen und Bedürfnissen wahrgenommen haben,  eine Atmosphäre des Vertrauens und der Annahme zwischen den Beteiligten schaffen konnten,  zum Aufbau einer unterstützenden Infrastruktur für Familien beigetragen und ein Netzwerk zur Stärkung von Selbstwirksamkeit und Chancengerechtigkeit aufgebaut haben,  Möglichkeiten der gegenseitigen Begegnung, Bildung, Beratung und Begleitung bieten,  vorurteilsbewusste, inkludierende Bildung und Erziehung unterstützen  den Rahmen für Nachbarschaftshilfe bieten,  in Kirchengemeinde und kommunale Bezüge eingebettet sind und die Interessen des Quartiers vertreten können. Aktuell befindet sich eine finanzielle Förderung von evangelischen Kinder- und Famili- enzentren durch die Evangelische Landeskirche in Baden in Planung. Die Erzdiözese Freiburg unterstützt katholische Kindertageseinrichtungen, die zu Fa- milienzentren ausgebaut werden, mit einer Anschubfinanzierung von 10.000 Euro. Darüber hinaus soll jedes Familienzentrum mit einem Festbetrag von 7.500 Euro pro Jahr auf Dauer gefördert werden. Diese Förderung wird ergänzend zu öffentlichen und anderen Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gibt es das Landesförderprogramm Baden-Württemberg „Weiter- entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“. Eine Kindertageseinrichtung, die sich zu einem Kinder- und Familienzentrum weiter- entwickelt, ergänzt ihren Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag um zusätzliche Angebote der Begegnung, Beratung, Bildung und Begleitung. Kindertageseinrichtun- gen, die sich auf den Weg machen, sich zu einem Kinder- und Familienzentrum weiter- zuentwickeln, werden vom Land Baden-Württemberg durch eine Anschubfinanzierung unterstützt. Mit diesen Fördermitteln werden personelle Ressourcen, notwendige Fort- bildungsmaßnahmen, sowie Sachmittel und Leitungszeit/Leitungsfreistellung bezu- schusst. Die Förderdauer ist auf insgesamt maximal vier Jahre pro Einrichtung ausgelegt und um- fasst zwei Stufen:  Anschubförderung der Einrichtung mit einer Laufzeit von zwei Jahren in Höhe von 10.000 Euro jährlich, darin enthalten ist eine Pauschale für Leitungszeit/ Lei- tungsfreistellung in Höhe von 5.000 Euro jährlich.  Anschlussförderung für die Verstetigung mit einer weiteren Laufzeit von zwei Jahren in Höhe von 2.000 Euro jährlich. Die langfristige finanzielle und personelle Verantwortung obliegt dem Träger. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die beschriebenen Förderprogramme unterscheiden sich hinsichtlich der Finanzierungs- summe und der Laufzeit teilweise deutlich voneinander. Die Landesförderung (Landes- förderprogramm „Ausbau und Weiterentwicklung der Kinder- und Familienzentren“) unterliegt beispielsweise der Planung des Landeshaushalts und entfaltet eine Verbind- lichkeit nur für maximal zwei Jahre. Eine nachhaltige, auskömmliche Finanzierung ist somit über keines der Programme gesichert und kann nur durch die von der Stadt Karls- ruhe geleistete Ergänzungsfinanzierung erreicht werden. Die Beantragung von mögli- chen öffentlichen Zuschüssen für Kinder- und Familienzentren ist Voraussetzung für die städtische Förderung, unabhängig von einer tatsächlichen Gewährung. 2. Rahmenkonzeption Kinder- und Familienzentren der Stadt Karlsruhe Die vorliegende Rahmenkonzeption ist bewusst offen gehalten, was Struktur, Angebote und Fördervoraussetzungen betrifft, weil die Bedarfe im Sozialraum je nach Standort variieren können. Gemeinsame Voraussetzung ist eine Ausrichtung der Angebote am Bedarf, sowie deren niedrigschwellige und präventive Merkmale. Zur Sicherung einer guten zeitlichen Erreichbarkeit werden zudem ganztägige Öff- nungszeiten vorausgesetzt. Weil durch die Größe der Zielgruppe, die bereits über die einrichtungseigene Klientel erreicht werden kann, eine höhere Inanspruchnahme von Angeboten angenommen werden kann, sollen die zu fördernden Einrichtungen über mindestens drei Gruppen verfügen. Mit einer unbefristeten Förderung eines Fachpersonalkostenzuschusses wird den Kin- der- und Familienzentren Planungssicherheit ermöglicht für eine nachhaltige, auf Dauer angelegte Weiterentwicklung der Angebote. In Karlsruhe beteiligen sich aktuell sieben Kindertageseinrichtungen am Landesförder- programm Baden-Württemberg. Für zehn Kindertageseinrichtungen haben bei einer im Sommer 2017 von der Sozial- und Jugendbehörde durchführten Umfrage unter allen Trägern von Kindertageseinrichtungen Interesse bekundet, sich künftig zu Kinder- und Familienzentren weiterzuentwickeln. Darüber hinaus sind drei Neubauvorhaben räum- lich und konzeptionell darauf ausgerichtet, nach der Inbetriebnahme als Kinder- und Familienzentrum zu fungieren. Diese insgesamt 20 Einrichtungen sind nicht gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt. So wäre es beispielsweise zu begrüßen, wenn sich im Karlsruher Süden und Südosten weitere Kinder- und Familienzentren entwickeln wür- den. Um im Rahmen der künftigen städtischen Förderung sowohl die Einrichtungen berück- sichtigen zu können, die sich bereits auf den Weg zum Kinder- und Familienzentrum gemacht haben, als auch diejenigen, die ihr Interesse bekundet haben, als auch die ge- nannten Neubauprojekte, und zusätzlich noch die Flächendeckung zu verbessern, ist die Förderung von insgesamt 25 Kindertageseinrichtungen geplant 3. Finanzielle Auswirkungen Ab dem Jahr 2019 ist die Förderung von bis zu 15 Kindertageseinrichtungen als Kinder- und Familienzentren denkbar. Die Aufwendungen im Jahr 2019 würden somit maximal Ergänzende Erläuterungen Seite 5 300.000 Euro (15 Kinder- und Familienzentren x 20.000 Euro Fachpersonalkostenzu- schuss für die Leitung) betragen. Weitere 10 Kindertageseinrichtungen könnten ab dem Jahr 2020 gefördert werden, sodass insgesamt maximal 25 Kinder- und Familienzentren die zusätzlichen städtischen Zuschüsse erhalten. Demnach wäre ab dem Jahr 2020 mit Aufwendungen in Höhe von maximal 500.000 Euro (25 Kinder- und Familienzentren x 20.000 Euro Fachpersonalkos- tenzuschuss für die Leitung) zu rechnen. Diese Förderung sollte kumulativ zur möglichen Inanspruchnahme von öffentlichen oder trägerbezogenen Zuschüssen gewährt werden und dann nicht zeitlich befristet sein. Auch angesichts der Entwicklung, dass bereits die evangelische und die katholische Kir- che sowie das Land Baden-Württemberg die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Kinder- und Familienzentren unterstützen, ist grundsätzlich auch eine städtische För- derung fachlich angebracht. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat begrüßt - nach Vorberatung im Hauptausschuss und im Jugendhilfeausschuss - die Rahmenkonzeption für Kinder- und Familienzentren. Über den Umfang der Umsetzung wird in den Beratungen über den Doppelhaushalt 2019/20 im Rahmen der dann erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel entschieden.

  • Abstimmungsergebnis GR TOP 3
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 3 und TOP 4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 57. Plenarsitzung Gemeinderat (DHH-Beratungen 2019/20) 20. November 2018, 9 Uhr und 21. November 2018, 9 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup (...) Punkt 3 der Tagesordnung: Rahmenkonzeption für Kinder- und Familienzentren in Karlsruhe Punkt 4 der Tagesordnung: Gesamtkonzeption Frühe Prävention Karlsruhe – Fort- schreibung 2019 Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 3, Vorlage Nr. 2018/0742, und gleich noch Tagesord- nungspunkt 4, Vorlage Nr. 2018/0743, zur Behandlung auf. Beide Themen sind im Haupt- ausschuss am 6. November 2018 und im Jugendhilfeausschuss am 7. November 2018 vor- beraten worden. Wir haben die entsprechenden Dinge ergänzt, die im Vorfeld zum Teil noch offen waren. Wenn Sie einverstanden sind, können wir die beiden Punkte hinterei- nander abstimmen. – Ich rufe zunächst die Vorlage zu TOP 3 auf und bitte um Ihr Votum. – Das ist eine große Zustimmung. Dann rufe ich die Vorlage zu TOP 4 auf und bitte auch hier um Ihr Votum. – Auch das ist eine große Zustimmung. (...)