Erhöhung der förderfähigen Plätze für die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PIA) sowie für Auszubildende der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung (FJH) ab dem Ausbildungsjahr 2019/2020

Vorlage: 2018/0736
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.10.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat Beratung Doppelhaushalt (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.11.2018

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • TOP 7 Erhöhung PIA 2019_30.10.2018
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0736 Dez. 3 Erhöhung der förderfähigen Plätze für die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PIA) sowie für Auszubildende der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung (FJH) ab dem Ausbildungsjahrgang 2019/2020 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 06.11.2018 8 x vorberaten Jugendhilfeausschuss 07.11.2018 1e x vorberaten Gemeinderat 20./21.11.2018 7 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss und Jugendhilfeausschuss die Erhöhung der förderfähigen Plätze für die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieheraus- bildung (PIA) sowie für Auszubildende der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung (FJH) ab dem Ausbildungsjahrgang 2019/2020 um 50 auf 150 städtisch geförderte PIA/FJH-Plätze. Hier sind die städtischen Förderrichtlinien zu überarbeiten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 2019: 239.600 Euro 2020: 991.000 Euro 2021: 1.811.800 Euro ab 2022: 2.409.700 Euro* * wenn es bei 150 Plätzen bleibt Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Ausgangslage Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat in seiner Sitzung vom 26. Juni 2012 beschlossen, den zum Schuljahr 2012/2013 beginnenden Modellversuch der praxisintegrierten Ausbildung zum Erzieherberuf gemäß dem „Eckpunktepapier zur Implementierung einer praxisintegrierten Er- zieherinnen- und Erzieherausbildung“ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden- Württemberg zu unterstützen. Seither werden die bei den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen entstehenden Arbeit- geber-Brutto-Aufwendungen für die Auszubildenden der praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PIA) sowie die Auszubildenden der Fachrichtung Jugend- und Heimerzie- hung (FJH) nach der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ als förderfähige Personalkosten anerkannt und mit einer Förderquote von 88 Prozent bezuschusst. Eine Anrechnung auf den förderfähigen Stellenschlüssel erfolgt nicht. Mit Beschluss des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe vom 21. Oktober 2014 wurde die „Richt- linie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ unter anderem dahingehend geändert, dass die Höchstzahl der von der Stadt Karlsruhe geförderten PIA/FJH-Plätze ab 1. September 2015 auf 100 Plätze pro Jahrgang begrenzt wird. In seiner Sitzung vom 20. März 2018 hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe auf Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Gemeinderatsfraktion die Erhöhung der städtisch geförderten PIA- Plätze mit Ausbildungsbeginn 1. September 2018 um 50 auf insgesamt 150 PIA/FJH-Plätze be- schlossen und damit deren Förderung über den gesamten Ausbildungszeitraum zugestimmt. Die entsprechende Änderung der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kinder- tagesstätten und Kinderkrippen“ bezüglich der Erhöhung der PIA/FJH-Plätze wurde am 15. Mai 2018 vom Gemeinderat – nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 9. Mai 2018 – be- schlossen. Zur Entscheidung über die zukünftige Anzahl und die Modalitäten der Förderung von PIA/FJH- Plätzen ab dem Ausbildungsjahrgang 2019/2020 (1. September 2019) wurde auf die Haus- haltsberatungen für den Doppelhaushalt 2019/2020 verwiesen. II. Weiteres Vorgehen Bei den Trägern Karlsruher Kindertageseinrichtungen besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Fachkräften. Die geburtenstarken Jahrgänge des pädagogischen Personals gehen in den nächs- ten Jahren in Rente. Zur Sicherung der gesetzlichen Rechtsansprüche auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung und die aktuelle Bedarfsanalyse sowie das damit verbundene Ausbauziel von mindestens 1.000 neuen Plätzen bis zum Jahr 2027 ist auch in Zukunft mit einem weiter steigenden Bedarf an Fachkräften zu rechnen. Mit einer Ausbildungsoffensive beabsichtigt das Land Baden-Württemberg, die Träger zu unter- stützen, zusätzliche Ausbildungsplätze für die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieheraus- bildung (PIA) zu schaffen, um den steigenden Personalbedarf in den Kindertageseinrichtungen erfüllen zu können. Das Land beabsichtigt ab 1. September 2019 für einen befristeten Zeit- raum, eine Ausbildungspauschale für die praxisintegrierte Ausbildung pro Ausbildungsplatz und Monat in Höhe von 100 Euro an den einzelnen Träger der Kindertageseinrichtung zu gewähren. Voraussetzung ist, dass der einzelne Träger einer Kindertageseinrichtung in der jeweiligen Ge- meinde 25 Prozent mehr Auszubildende in PIA im ersten Ausbildungsjahr ausbildet als im vor- hergehenden Ausbildungsjahr. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Darüber hinaus beabsichtigt das Land die Anzahl der Klassen an den Fachschulen für Sozialpä- dagogik zu erhöhen. Im Hinblick auf die in Aussicht gestellte Landesförderung und dem mit dem fortschreitenden Ausbau von Kindertagesplätzen einhergehenden Fachkräftemangel in Karlsruhe auch zukünftig entgegenzuwirken, empfiehlt die Verwaltung, die förderfähigen Plätze für Auszubildende für die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PIA) grundsätzlich ab dem Ausbil- dungsjahrgang 2019/2020 um zunächst 50 Plätze auf insgesamt 150 Plätze pro Jahrgang zu erhöhen. Die Anrechnung eines möglichen Landeszuschusses an die Träger auf die städtische Förderung sowie Regelungen zur Vergabe der förderfähigen PIA-Plätze wäre unter Einbeziehung der „Ar- beitsgemeinschaft Karlsruher Träger von Kindertageseinrichtungen“ mit den freien Trägern im Rahmen einer Änderung der städtischen Förderrichtlinie entsprechend zu vereinbaren. Gleichzeitig soll die umfassende Bezuschussung im 2. und 3. Ausbildungsjahr durch die Stadt stufenweise reduziert werden. III. Finanzielle Auswirkungen Die maximalen voraussichtlichen Kosten für die 50 zusätzlichen städtisch geförderten PIA/FJH- Plätze (46 bei freien Trägern und 4 in städtischen Einrichtungen) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Kosten für 50 neue PIA/FJH-Plätze 2019 239.600 Euro 2020 991.000 Euro 2021 1.811.800 Euro 2022 2.409.700 Euro Die Aufwendungen für die Jahre 2019 und 2020 wurden im Rahmen der Aufstellung des Ver- waltungsentwurfes des Doppelhaushaltes bereits vollumfänglich berücksichtigt. Es handelt sich um eine Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse ohne Gegenfinanzierung in den Jahren 2019 ff. Die möglichen Minderaufwendungen bzw. Erträge durch die in Aussicht gestellte Landesförde- rung an die Träger, die anzurechnen wäre, sind derzeit nur schwer bezifferbar. Die Landesförde- rung könnte für Karlsruhe zwischen null Euro (fehlende Fördervoraussetzungen) bis zu 200.000 Euro (sofern nicht nur für die 50 zusätzlichen PIA-Plätze, sondern für alle ab 1. September 2019 in Ausbildung befindlichen PIAs, die Ausbildungspauschale gewährt werden würde) betragen. Zur konkreten Beurteilung der finanziellen Auswirkungen einer möglicher Landesförderung auf den städtischen Haushalt bleiben der Abschluss der Verhandlungen der kommunalen Landes- verbände mit dem Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg (voraussicht- lich Ende November 2018) und die letztendlich geltenden Fördermodalitäten abzuwarten. Glei- ches gilt für die Reduzierung des städtischen Zuschusses im 2. und 3. Ausbildungsjahr. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss und Jugendhilfeausschuss die Erhöhung der förderfähigen Plätze für die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieheraus- bildung (PIA) sowie für Auszubildende der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung (FJH) ab dem Ausbildungsjahrgang 2019/2020 um 50 auf 150 städtisch geförderte PIA/FJH-Plätze. Hier sind die städtischen Förderrichtlinien zu überarbeiten.

  • TOP 7 Abstimmungsergebnis GR
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 7 und Antrag Nr. 218
    Extrahierter Text

    Niederschrift 57. Plenarsitzung Gemeinderat (DHH-Beratungen 2019/20) 20. November 2018, 9 Uhr und 21. November 2018, 9 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup (...) Punkt 7 der Tagesordnung: Erhöhung der förderfähigen Plätze für die praxisinte- grierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PIA) sowie für Auszubildende der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung (FJH) ab dem Ausbildungsjahr 2019/2020 Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 7, Vorlage Nr. 2018/0736, zur Behandlung auf und gleichzeitig den Antrag Nr. 218 (S. 249): Praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzie- her (PIA) – dauerhaft 150 Plätze fördern (GRÜNE) Ich gehe davon, dass sich mit unserer Beschlussvorlage der Antrag der GRÜNEN erledigt hat. – Das wird bestätigt. Dann stelle ich unsere Beschlussvorlage zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum. – Das ist eine deutliche Mehrheit. Wir werden noch einmal auf Sie zukommen, wenn wir die Förderungsbestimmungen ge- meinsam besprechen und abstimmen. (...)