Änderungsantrag GRÜNE: Fortbestand sozialer Beschäftigungsverhältnisse sichern

Vorlage: 2018/0702
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 22.10.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • GRÜNE ÄAntrag TOP 16
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0702 Fortbestand sozialer Beschäftigungsverhältnisse sichern Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.10.2018 16 x Von der Equal-Pay-Regelung werden diejenigen Arbeitnehmer*innen ausgenommen, die durch die Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH überlassen werden. Ein Teil der Leiharbeitnehmer*innen bei der Stadtverwaltung wird dieser von den stadteigenen Ar- beitsförderungsbetrieben überlassen. Hier handelt es sich allerdings nicht um klassische Leiharbeit. Die Leiharbeiter*innen haben zwar die für die Stelle notwendige Qualifikation, können allerdings auf- grund persönlicher Voraussetzungen nicht die volle Leistung erbringen. Zuschüsse von Dritten können die Minderleistung dabei nicht ganz ausgleichen. Deshalb werden sie während einer Erprobungszeit von bis zu neun Monaten nach dem Tarifvertrag Zeitarbeit bezahlt und – wenn sie sich bewähren – danach auf einer regulären Stelle mit voller Bezahlung bei der Stadtverwaltung übernommen. Um dies weiterhin zu ermöglichen, soll die Equal-Pay-Regelung für diese Leiharbeitnehmer*innen nicht angewandt werden. unterzeichnet von: Joschua Konrad Verena Anlauf Johannes Honné Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 16 Änderungsantrag GRÜNE
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0702 Dez. 2 Fortbestand sozialer Beschäftigungsverhältnisse sichern Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.10.2018 16 x Kurzfassung Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion beantragte ursprünglich, dass die Stadtverwaltung und ihre Gesellschaften sicherstellen, dass bei ihnen eingesetzte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeit- nehmer von Beginn ihrer Tätigkeit an mindestens einen Lohn in der Höhe erhalten, wie er für gleiche und gleichwertige Tätigkeiten an Stammbeschäftige gezahlt wird. Hierbei werden alle Lohnbestandteile, insbesondere auch Sonderzahlungen berücksichtigt. Mit Änderungsantrag vom 22. Oktober 2018 beantragt die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion jetzt, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Equal-Pay-Regelung auszunehmen, die durch die Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH (AFB) überlassen werden. Eine Ausnahme für die Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, die der Stadt durch die AFB überlassen werden, von der Equal-Pay-Regelung, wäre möglich. Die im Änderungsantrag dafür genannten Gründe sind nachvollziehbar. Gleichwohl würde ein Widerspruch zum Anliegen des ursprünglichen Antrags entstehen, zielt dieser doch gerade auf eine gleiche Bezahlung. Die Stadtverwaltung hält daher an ihrer Stellungnahme (Vorlage 2017/10562) fest und empfiehlt den Antrag sowie den Änderungsantrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion für die Stadtverwal- tung sowie für die Gesellschaften abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit u.a. KVVH GmbH, VBK, AVG Ergänzende Erläuterungen Seite 2

  • Abstimmungsergebnis GR Top 16
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