Vergabe der Lieferung von Mittagsverpflegung an acht Schulmensen für den Zeitraum 7. Januar 2019 bis 26. Juli 2019 mit der Option auf Vertragsverlängerung
| Vorlage: | 2018/0697 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.10.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.11.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0697 Dez. 3 Vergabe der Lieferung von Mittagsverpflegung an acht Schulmensen für den Zeitraum 7. Januar 2019 bis 26. Juli 2019 mit der Option auf Vertragsverlängerung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 06.11.2018 4 x vorberaten Gemeinderat 27.11.2018 11 x Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Lieferung von Mittagsverpflegung an das Fichte- Gymnasium, das Goethe-Gymnasium, das Humboldt-Gymnasium, das Max-Planck-Gymnasium, das Otto-Hahn-Gymnasium, das Schulzentrum Neureut, die Augustenburg-Gemeinschaftsschule und die Schulmensa im Gebäude der ehemaligen Uhlandschule in Karlsruhe für den Zeitraum 7. Januar 2019 bis 26. Juli 2019 mit der Option auf dreimalige Vertragsverlängerung bis maxi- mal zum Schuljahr 2021/2022 an die vorgeschlagenen Firmen zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, der El Tucano GmbH & Co. KG, Wiesbaden, für die Lose 1, 3, 4, 7 und 8 und der Sauder GmbH, Bruchsal, für die Lose 2, 5 und 6 den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 292.776,00 Euro / Schuljahr 2018/2019 292.776,00 Euro / Schuljahr 2018/19 0,00 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ausschreibungsgegenstand Für acht Schulmensen in Karlsruhe wurde die Lieferung von Mittagsverpflegung für den Zeit- raum 7. Januar 2019 bis 26. Juli 2019 mit der dreimaligen Option auf Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr bis maximal Schuljahr 2021/2022 ausgeschrieben. Die Leistung ist in acht Lose aufgeteilt. Los 1: Fichte-Gymnasium zirka 625 Menüs pro Woche Los 2: Goethe-Gymnasium zirka 425 Menüs pro Woche Los 3: Humboldt-Gymnasium zirka 350 Menüs pro Woche Los 4: Max-Planck-Gymnasium zirka 350 Menüs pro Woche Los 5: Otto-Hahn-Gymnasium zirka 440 Menüs pro Woche Los 6: Schulzentrum Neureut zirka 500 Menüs pro Woche Los 7: Augustenburg-Gemeinschaftsschule zirka 675 Menüs pro Woche* Los 8: Schulmensa im Gebäude der ehemaligen Uhlandschule (Berufsschulklasse der Albschule, Nebenius-Realschule) zirka 210 Menüs pro Woche* * Die Verpflegungsleistung für den Schülerhort an der Augustenburg-Gemeinschaftsschule mit zusätzlich zirka 575 Menüs pro Woche und den Schülerhort „Kinderinsel Süd“ im Gebäude der ehemaligen Uhlandschule mit zusätzlich zirka 450 Menüs pro Woche wurde im Rahmen der gemeinsamen Nutzung der Schulmensen bei der Ausschreibung mitberücksichtigt. Art der Vergabe Die Ausschreibung der Lieferleistung erfolgte im Offenen Verfahren nach Gesetz gegen Wett- bewerbsbeschränkungen (GWB) und Vergabeverordnung (VgV). Die Bekanntmachung erfolgte am 19. Juli 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union sowie im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe, im Internetausschreibungsservice der Stadt Karlsruhe und im Internetportal www.bund.de. Prüfung und Wertung der Angebote Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte in mehreren Stufen: Formale Prüfung: 13 Firmen haben die Vergabeunterlagen abgerufen. Drei Angebote für die Lose 1 bis 4 und 6 bis 8 sowie zwei Angebote für das Los 5 sind fristgerecht eingegangen. Alle Angebote enthiel- ten die mit Angebotsabgabe geforderten Unterlagen und waren somit vollständig. Eignungsprüfung: Alle Bieter erfüllen die festgelegten Eignungskriterien und verfügen folglich über die für die ordnungsgemäße Ausführung des öffentlichen Auftrags erforderliche Eignung. Fachliche Prüfung: Durch Unterzeichnung des Angebots verpflichten sich die Bieter, ihr Speisenangebot entspre- chend der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) umzusetzen und die durch die Karlsruher Leistungsbeschreibung für die Schulverpflegung konkretisierten Qualitätsstandards (zum Beispiel auch der Bio-Anteil von mindestens 25 Prozent der Warenein- satzmenge) einzuhalten. Zur Überprüfung, ob die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Standards von den Bietern erfüllt werden, wurde eine Diplom-Ökotrophologin mit der fachli- chen Auswertung beauftragt. Ein Angebot für Los 5 entsprach nicht den Anforderungen und wurde ausgeschlossen. Alle anderen Angebote konnten in der nächsten Wertungsstufe geprüft werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Wirtschaftlichkeitsprüfung: Das wirtschaftlichste Angebot war losweise gemäß folgender Zuschlagskriterien zu ermitteln: Zuschlagskriterium Gewichtung in Prozent Preis 70 Qualität 30 Die Qualität (Aussehen, Geschmack, Konsistenz) für die Lose 1 bis 4 und 6 bis 8 wurde in einem Probeessen bewertet, um die Schulen direkt am Entscheidungsprozess zu beteiligen und quali- tative Aspekte nicht nur bei der fachlichen Prüfung, sondern auch bei der Entscheidung über den Zuschlag zu berücksichtigen. Am Probeessen nahmen pro Einrichtung bis zu sechs Personen der Schul- beziehungsweise Hortleitungen, Elternvertretungen und Schülerinnen und Schüler teil. Da für Los 5 nur ein wertbares Angebot vorlag, wurde im Einvernehmen mit dem Otto-Hahn- Gymnasium auf die Durchführung des Probeessens verzichtet. Den Verzicht auf das Probeessen bei nur einem wertbaren Angebot hatte sich die Vergabestelle in den Vergabeunterlagen expli- zit vorbehalten. Bei der Wertung der Angebote hinsichtlich der oben genannten Zuschlagskriterien ist erstmals die sogenannte Medianmethode zur Anwendung gekommen, die auch negative Werte zum Ergebnis haben kann. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten skalierten Kennzahl (Z). Die Umstellung der bisherigen Umrechnungsmethode auf die Medianmethode ist auf Hin- weis der Vergabekammer Baden-Württemberg erfolgt. Folgendes Gesamtergebnis wurde ermit- telt: Los Rang Bieter, Sitz Durchschnittspreis brutto pro Menü Kennzahl (Z) 1 1 El Tucano GmbH & Co. KG, Wiesbaden 3,17 Euro -39,13 2 Firma -45,91 3 Firma -48,09 2 1 Sauder GmbH, Bruchsal 3,80 Euro 76,36 2 Firma -40,00 3 Firma -52,20 3 1 El Tucano GmbH & Co. KG, Wiesbaden 3,17 Euro -39,13 2 Firma -41,59 3 Firma -50,14 4 1 El Tucano GmbH & Co. KG, Wiesbaden 3,17 Euro -39,13 2 Firma -43,96 3 Firma -49,14 5 1 Sauder GmbH, Bruchsal 3,80 Euro 6 1 Sauder GmbH, Bruchsal 3,80 Euro -30,37 2 Firma -39,13 3 Firma -41,88 7 1 El Tucano GmbH & Co. KG, Wiesbaden 3,17 Euro -38,52 2 Firma -40,00 3 Firma -53,15 8 1 El Tucano GmbH & Co. KG, Wiesbaden 3,20 Euro -39,82 2 Firma -44,90 3 Firma -53,13 Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Unter Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien (70 Prozent Preis, 30 Prozent Qualität) wird der Zuschlag nach § 127 Absatz 1 GWB in Verbindung mit § 58 Absatz 1 VgV auf das wirtschaft- lichste Angebot erteilt. Es wird vorgeschlagen, das Angebot der El Tucano GmbH & Co. KG, Wiesbaden, für die Lose 1, 3, 4, 7 und 8 und das Angebot der Sauder GmbH, Bruchsal, für die Lose 2, 5 und 6 anzunehmen und hierauf den Zuschlag zu erteilen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Lieferung von Mittagsverpflegung an das Fichte- Gymnasium, das Goethe-Gymnasium, das Humboldt-Gymnasium, das Max-Planck-Gymnasium, das Otto-Hahn-Gymnasium, das Schulzentrum Neureut, die Augustenburg-Gemeinschaftsschule und die Schulmensa im Gebäude der ehemaligen Uhlandschule in Karlsruhe für den Zeitraum 7. Januar 2019 bis 26. Juli 2019 mit der Option auf dreimalige Vertragsverlängerung bis maxi- mal zum Schuljahr 2021/2022 an die vorgeschlagenen Firmen zu. Die Verwaltung wird ermäch- tigt, der El Tucano GmbH & Co. KG, Wiesbaden, für die Lose 1, 3, 4, 7 und 8 und der Sauder GmbH, Bruchsal, für die Lose 2, 5 und 6 den Zuschlag zu erteilen.
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Niederschrift 58. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. November 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 11 der Tagesordnung: Vergabe der Lieferung von Mittagsverpflegung an acht Schulmensen für den Zeitraum 7. Januar 2019 bis 26. Juli 2019 mit der Option auf Vertragsverlängerung Vorlage: 2018/0697 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Lieferung von Mittagsverpflegung an das Fichte- Gymnasium, das Goethe-Gymnasium, das Humboldt-Gymnasium, das Max-Planck Gymnasium, das Otto-Hahn-Gymnasium, das Schulzentrum Neureut, die Augustenburg Gemeinschaftsschule und die Schulmensa im Gebäude der ehemaligen Uhlandschule in Karlsruhe für den Zeitraum 7. Januar 2019 bis 26. Juli 2019 mit der Option auf dreimalige Vertragsverlängerung bis maximal zum Schuljahr 2021/2022 an die vorgeschlagenen Fir- men zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, der El Tucano GmbH & Co. KG, Wiesbaden, für die Lose 1, 3, 4, 7 und 8 und der Sauder GmbH, Bruchsal, für die Lose 2, 5 und 6 den Zu schlag zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Bei 43 Ja-Stimmen, einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf und verweist auf die Vorberatung im Hauptausschuss. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Wir GRÜNEN hatten vor einiger Zeit die Aufnahme von 25 Prozent Bio bei der Schulverpflegung und Kita-Verpflegung beantragt, und die Mehr- heit des Gemeinderats hat hier dieses Anliegen unterstützt. Nun liegen die ersten Aus- schreibungen für acht Schulen vor. Wir freuen uns natürlich sehr darüber und bedanken uns ganz herzlich beim Schul- und Sportamt und dem Umweltamt für die Ausschrei- bungsmodalitäten und diese Umsetzung und hoffen, dass dieses nun auch positiv in den Schulen entsprechend gewürdigt wird. Ich möchte aber dazu noch ein paar Bemerkungen machen. Es ist so, dass bei den Ausschreibungen 70 Prozent Wirtschaftlichkeit und 30 Pro- zent Qualität vorgegeben sind. Das führt natürlich dazu, dass Anbieter aus größeren Ent- – 2 – fernungen hier zum Zug kommen. Wir haben hier das Beispiel, dass Schulverpflegung aus Wiesbaden angeliefert wird. Da gibt es sicherlich Bedarf, dass wir die Ausschreibungen noch weiter entwickeln. Das betrifft dann auch die Frage, welche weiteren Kriterien wir in die Ausschreibungen aufnehmen können. Wir lagen mit unserer Vorgabe richtig, dass der Bio-Anteil nicht zwingend teurer ist als wenn wir nur konventionelle Lebensmittel in den Ausschreibungen ausgeben, das beweist eine neue umfassende Studie der Bundesland- wirtschaftsministerin Frau Glöckner. In dieser Studie ist wissenschaftlich festgestellt wor- den, dass der Bioanteil nicht verteuert oder nur ganz geringfügig, und vor allem die Pla- nung der Zusammensetzung entscheidendes Kriterium ist und dass dabei eben auch regio- nale, saisonale und biologische Ware konkurrenzfähig ist. Das ist für uns sehr erfreulich, denn es zeigt, dass wir hier in Karlsruhe eine Vorreiterrolle übernommen haben und wir diesen Weg weiter gehen können, und insofern stimmen wir dieser Vorlage heute gerne zu. Stadtrat Jooß (FDP): Für uns ist es wichtig, dass das die Eltern und Schulen anhand von Probeessen entscheiden. Das ist für uns das entscheidende Kriterium, von daher stimmen wir trotzdem dieser Vorlage zu. Der Vorsitzende: Vielleicht kann man dann, wenn der Zuschlag erfolgt ist und die Verga- be ausgesprochen wurde, mal schauen, wo das Essen gekocht wird. Wenn eine Firma in Wiesbaden ihren Sitz hat, bedeutet das noch nicht zwangsläufig, dass sie dann auch in Wiesbaden kochen wird. Es kann so sein, muss aber nicht. Da muss man noch mal nach- fragen und vielleicht im Schulausschuss darüber berichten. Wir kommen damit zur Ab- stimmung und ich bitte jetzt um das Votum.- Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. Januar 2019