Verbrennung des Karlsruher Plastikmülls
| Vorlage: | 2018/0691 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 16.10.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.12.2018
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0691 Verbrennung des Karlsruher Plastikmülls Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 11.12.2018 28 x 1) Welcher Anteil des Karlsruher Plastikmülls wird verbrannt? 2) Wie hoch ist der Anteil an Plastikmüll, der dem Recycling zugeführt wird? 3) Findet die Müllverbrennung in dazu geeigneten Anlagen statt? 4) Besitzen alle Anlagen, in denen Karlsruher Plastikmüll verbrannt wird auch entsprechende Filtersysteme zur Luftreinhaltung? Nicht zum ersten Mal werden Stimmen laut, der Karlsruher Plastikmüll würde sowohl in Müll- verbrennungsanlagen, aber auch in diversen Zementwerken o.ä. Industrien verbrannt. Nicht immer ist hier davon auszugehen, dass bei der Verbrennung auch alle notwendigen Filtermaß- nahmen eingesetzt werden. Bevor also der Eindruck entsteht, dass der Karlsruher Müll die Luft im Umland verschmutzt, wünschen die Freien Demokraten Aufklärung darüber, wo überall Müll verbrannt wird. unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0691 Dez. 5 Verbrennung des Karlsruher Plastikmülls Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 11.12.2018 28 x 1) Welcher Anteil des Karlsruher Plastikmülls wird verbrannt? Mit der Sammlung sämtlicher Wertstoffe ist das Amt für Abfallwirtschaft betraut, die eigentli- che Sortierung und Verwertung erfolgen durch die Firma ALBA Nordbaden GmbH. Die Erfas- sung erfolgt im Rahmen der Verwertung von sogenannten Leichtverpackungen (LVP), ein Groß- teil davon sind Kunststoffe. Finanziert wird dieses System über Lizenzentgelte, die von der In- dustrie und dem Einzelhandel an die Betreiber der Dualen Systeme (BDS) bezahlt werden. Die BDS sind also die eigentlichen Eigentümer der eingesammelten LVP. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet derzeit die Verpackungsverordnung (VerpackV) und ab dem 01. Januar 2019 das Verpackungsgesetz (VerpackG). Die VerpackV schreibt hierbei vor, dass mindestens rd. 40 Pro- zent der eingesammelten Kunststoffverpackungen stofflich verwertet werden müssen. Laut einer Sortieranalyse aus dem Jahr 2016 beträgt der Anteil an LVP am Gesamtinhalt der Karlsru- her Wertstofftonne ca. 29 Prozent, was insgesamt einer Menge von ca. 6.440 Mg/Jahr ent- spricht. Laut Mitteilung der Firma ALBA werden hiervon ca. 60 Prozent, also ca. 3.864 Mg/Jahr thermisch verwertet. Hierzu kommen noch sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen (SNVP) – es handelt sich hierbei unter anderem um Kunststoffabfälle, für die keine Lizenzentgelte be- zahlt worden sind (beispielsweise die Reste eines defekten Wäschekorbs aus Kunststoff). Da es sich hierbei nicht um LVP handelt, wäre aus Sicht der BDS hier der sachliche Eigentümer die Stadt Karlsruhe. Die Kunststoffe aus den SNVP machen bezüglich des Gesamtinhaltes der Wert- stofftonne etwa 4 Prozent aus, was einer Menge von ca. 900 Mg/Jahr entspricht. Nach neuester Aussage der Firma ALBA werden die großen und sperrigen Anteile von ca. 250 Mg aufgrund der geringen Menge sowie die aus technischen Gründen stofflich nicht verwertbaren Anteile von ca. 200 Mg einer thermischen Verwertung, in der Regel zur Erzeugung von Strom und Wärme, zugeführt. Die Firma ALBA teilte am 28. November 2018 weiter mit, dass ca. 450 Mg der insgesamt 900 Mg SNVP direkt zu den BDS gehen, um dort verwertet zu werden. Wie hoch hierbei allerdings die entsprechenden Anteile bezüglich stofflicher und thermischer Verwertung sind, konnte ALBA aktuell noch nicht beantworten; dies trotz mehrfacher Nachfragen der Stadtverwaltung an die Sortieranlage und eines von dem Dezernenten initiierten Treffens mit ALBA, um präzisere Angaben zu erhalten und die z.T. widersprüchlichen Angaben aufzuklären. Grundsätzlich versucht das Amt für Abfallwirtschaft seit Ende Juli 2018, belastbare Informatio- nen von der Firma ALBA zur Verwertung des Karlsruher Plastikmülls zu erhalten. Leider waren die Informationen - trotz großen Bemühungen der Stadt – bisher zum Teil unvollständig und zum Teil widersprüchlich. Aus diesem Grund bezieht sich die Verwaltung in dieser Antwort auf die Ergebnisse der Sortieranalyse 2016. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 2) Wie hoch ist der Anteil an Plastikmüll, der dem Recycling zugeführt wird? Nach bisherigen Informationen der Firma ALBA wird derzeit ein Anteil von ca. 40 Prozent der eingesammelten LVP stofflich verwertet, was einer Menge von ca. 2.576 Mg/Jahr entspricht. Zwar werden mit dieser Quote die Rahmenbedingungen der VerpackV eingehalten, eine höhere stoffliche Verwertungsquote wäre dennoch wünschenswert. Laut ALBA liegen die Gründe hier- für bei einer seit Jahren angespannten Lage auf den nationalen und internationalen Sekundär- rohstoffmärkten, die vor allem durch den Anfall enormer Mengenströme an gewerblichen Kunststoffabfällen hervorgerufen wird. Sollte nun aufgrund der ALBA-Mitteilung vom 28. No- vember 2018 der von den BDS übernommene SNVP-Anteil stofflich verwertet werden, würde sich dieser Mengenanteil um 450 Mg/Jahr steigern. Dadurch würde sich der stofflich verwertete Anteil um 450 Mg/Jahr auf 3.026 Mg/Jahr erhöhen, was einer Verwertungsquote (LVP + Kunst- stoffanteil an SNVP) von ca. 41 Prozent entspräche. In diesem Zusammenhang darf noch darauf hingewiesen werden, dass in der Ausschreibung bezüglich der Sortierung und Verwertung der Wertstoffe ab dem 01.01.2019 erstens der Auf- tragnehmer bei Angebotsabgabe sämtliche Entsorgungswege detailliert beschreiben muss und zweitens ein Abweichen vom eingereichten Entsorgungsweg einer vorhergehenden Zustim- mung des Auftraggebers bedarf. Zumindest zum Teil werden Karlsruher Kunststoffe aktuell zur Energiegewinnung verbrannt. Die Bundesgesetzgebung wertet dies leider als Recycling. Dadurch sind die Quoten des stofflichen Kunststoff-Recyclings bundesweit niedrig. Die ökonomisch ausgerichtete Abfallwirtschaft hat sich darauf eingestellt, die Kapazitäten für stoffliches Kunststoff-Recycling sind jedoch begrenzt. Mit dem neuen Verpackungsgesetz, das ab dem 1. Januar 2019 in Kraft tritt, wird die Wieder- verwertung von Kunststoffverpackungen, die im dualen System anfallen, weiter gesteigert, in- dem das Gesetz die stoffliche Recycling-Quote deutlich erhöht. Insofern ist zu erwarten, dass sich die in den Umlauf gebrachten Verpackungen stärker an den Recyclingfähigkeiten ausrich- ten und das stoffliche Recycling durch den Zubau neuer Fabriken zunimmt. 3) Findet die Müllverbrennung in dazu geeigneten Anlagen statt? Nach Aussagen der Firma ALBA erfüllen die meisten Anlagen, in denen der städtische Anteil der Kunststoffabfälle thermisch verwertet wird, die Grenzwerte für Luftschadstoffe gemäß § 5 der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Die Kunststoffe werden derzeit entspre- chend zur Verfügung stehender Kontingente der Firma ALBA überwiegend in den Abfallver- brennungsanlagen Mannheim und Herten, geringere Mengen davon aber auch in Zementwer- ken verwertet. Die Antwort, welche Zementwerke im Einzelnen angedient worden sind, steht seitens ALBA trotz mehrmaliger Aufforderungen durch die Stadtverwaltung noch aus. 4) Besitzen alle Anlagen, in denen Karlsruher Plastikmüll verbrannt wird auch ent- sprechende Filtersysteme zur Luftreinhaltung? Laut der Firma ALBA erfüllen die angedienten Abfallverbrennungsanlagen zwingend die Vor- schriften des § 5 der 17. BImSchV. Allerdings kann ALBA - wie dargestellt - trotz mehrmaliger Nachfragen von Seiten der Stadtverwaltung - derzeit bezüglich den Zementwerken, die sich im Übrigen nicht in der Karlsruher Umgebung befinden sollen, keine Aussage machen. Auch in diesem Zusammenhang darf noch darauf hingewiesen werden, dass in der Ausschreibung bezüglich der Sortierung und Verwertung der Wertstoffe ab dem 01.01.2019 dem Auftragnehmer vorgeschrieben wird, dass die angedienten Verbren- nungsanlagen (z.B. Zementwerke) die Bestimmungen des § 5 der 17. BImSchV einzu- halten haben.
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Extrahierter Text
Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 11. Dezember 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 28 der Tagesordnung: Verbrennung des Karlsruher Plastikmülls Anfrage: FDP Vorlage: 2018/0691 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Hock (FDP): Wir haben zu den Ausführungen von Bürgermeister Stapf nur eines hinzuzufügen - - - (Zuruf: Frage!) - Ja, Frage, ich weiß. Skandalös. Man muss wirklich die Frage stellen, ob es dann sein kann, dass - - - (Weiterer Zuruf) - Ich bin doch gerade dabei! (Der Vorsitzende: Die Frage ist: Kann es sein, dass ...) Kann es sein, dass der jetzige Vertragsnehmer damals mit falschen Annahmen an diesen Vertrag gekommen ist? Wenn man jetzt liest, dass die meisten Anlagen nur diesem Stan- – 2 – dard Genüge getan haben, dann ist für mich die Frage, war das damals im Ausschrei- bungstext nicht mit drin, dass das so sein muss? Kann man uns das noch mitteilen? Der Vorsitzende: Das können wir schriftlich beantworten. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Dezember 2018