Bebauungsplan "Breite Straße östlicher Teil" in Karlsruhe-Beiertheim: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

Vorlage: 2018/0663
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.09.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Südweststadt

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.10.2018

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 1 - Breite Straße
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 281 Dez. 6 Bebauungsplan"Breite Straße östlicher Teil"in Karlsruhe-Beiertheim hier: Aufstellungsbeschlussgemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch Beratungsfolge dieser Vorlage GremiumTerminTOPönöErgebnis Planungsausschuss18.10.20181 X Beschlussantrag Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, den Bebau- ungsplan „BreiteStraßeöstlicher Teil“ aufzustellen. Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet dieVoraussetzungenfür folgende nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen: Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemeinderat (§14 BauGB) Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von zwölf Monaten(§15Absatz1BauGB) Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) Der Planbereich ist aus dem einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Plan mit Datum vom 13. August 2018ersichtlich. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 Absatz1BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Bürgerversammlungdurchzuführen. FinanzielleAuswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) JaNeinca. 20.000€ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja NeinDie Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X NeinJaKorridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X NeinJadurchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X NeinJaabgestimmt mit Ergänzende ErläuterungenSeite2 Historie Beiertheim ist ein ehemaliges Straßendorf. Im östlichen Teil der Breite Straße sind noch einige wenige dafür typische Gebäude erhalten.Der erste und ursprünglich für den gesamten Ortskern prägende Typ ist einedörfliche, landwirtschaftliche Hofanlage miteingeschossigen, seltener zweigeschossigen giebelständigen (meist Fachwerk-) Hauptgebäuden an der Straße auf niedri- gem Sockel. In der Regel einseitig auf die Grenze gebaut sind die Hauptgebäude seitlich mittig erschlossen. Zugehörig ist meist ein Wirtschaftsteil entweder als Verlängerung im gleichen Profil wie das Hauptgebäude und/oder eine im rückwärtigen Grundstücksteil querliegendeScheune. Später wurde die ursprüngliche Bebauung durch höhere, traufständige Gebäude ersetzt und ergänzt. Die oben beschriebene ursprünglich fast homogene Bebauung wurde seit dem 2. Drit- tel des 19. Jahrhunderts verändert, indem die ursprünglichen giebelständigen Gebäude durch traufständige ersetzt wurden und zwar durch zwei-oder, besonders ab ca. 1900, auch dreige- schossige Wohnhäuser. Es handelt sich um oft anspruchsvoll gestaltete Gründerzeitgebäude, wie sie auch in den unmittelbar anschließenden Straßen der Südweststadt zu finden sind. Ab der Nachkriegszeit sind vor allem im östlichen Bereich der Breite Straße traufständigeNeu- bauten entstanden. Bisherige Beratungen/Anträge In der Gemeinderatsitzung am 21. November 2017 wurdeder Antrag GRÜNE„Maßnahmen zum Schutz des historischen Stadtbildes“umfassend erörtert.Der Antragwurde in den Pla- nungsausschuss verwiesen. ImPlanungsausschuss am 18. April2018wurdeüber das Ergebnis der Gemeinderatssitzung beraten undseitens der Verwaltungumfangreich zu den rechtlichen Möglichkeiten (Denkmal- schutz, Erhaltungssatzung, Bebauungsplan, § 34 BauGB)informiert. In der Gemeinderatsitzung am24. Juli 2018wurdeder Gemeinsame AntragderSPD-,CDU-, GRÜNE-undKULT-Fraktionen sowie vonStadtrat Kalmbach und Stadtrat Mossuto„Erstellung eines einfachen Bebauungsplanes Breite Straße“angenommenund ein Aufstellungsbeschluss zugesagt. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet alsWohnbauflächedar. Planungsziele In den letzten Jahren hatin Beiertheimdurch Um-und Neubauten eine weitere Überformung stattgefunden, wobei sich die Wand-und Gebäudehöhen stetig leicht erhöht haben.In dem östlichen Bereich der Breite Straße gibt es keine Erhaltungssatzung. Die Beurteilung für Bauvorhaben richtet sichderzeitnach § 34 BauGB. Dadurch kann eine all- mähliche, schwer zu kontrollierende Vergrößerung der Kubaturen entstehen, da sich neue Bau- vorhaben immer an der gebauten Umgebung orientieren. Durch einen Bebauungsplan soll die bestehende Struktur erhalten werdenund Neubauten sich behutsam in die gewachsenen Struk- turen einfügenunter Berücksichtigung einer angemessenen Höhenentwicklung. Der Bebauungsplan ist ein Plan der Innenentwicklung. Er soll gemäß §13aBauGB erstellt wer- den.Es ist kein Umweltberichterforderlich. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan des Stadtpla- nungsamtes/Liegenschaftsamtes.

  • TOP 1 - Breite Straße Anlage 1
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Breite Straße östlicher Teil“ Stadtplanungsamt Stadt Karlsruhe Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan ,,Breite Straße östlicher Teil" Stadt Karlsruhe •• Liegenschaftsamt A.. M. 1 :10000 Stadtplanungsamt 13.08.2018

  • TOP 1 - Breite Straße Anlage 2
    Extrahierter Text

    Der Oberbürgermeister: Stadt Karlsruhe Karlsruhe, 13.08.2018 BEBAUUNGSPLAN Aufstellungsbeschluss Stadtplanungsamt: Beschluss vom: Beiertheim Breite Straße östlicher Teil