Informationen zum Unterhaltsvorschussgesetz

Vorlage: 2018/0653
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.09.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.10.2018

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP_6_Informationen zum Unterhaltsvorschussgesetz
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Informationen zum Unterhaltsvorschussgesetz Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 10.10.2018 6 X Beschlussantrag Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Wie bereits im Jugendhilfeausschuss vom 31. Januar 2018 berichtet, wird Unterhaltsvorschuss aufgrund einer Rechtsänderung seit 01. Juli 2017 bei Bedarf bis zur Volljährigkeit des Kindes gewährt, gleichzeitig wurde die Höchstförderungsdauer von bisher 6 Jahren aufgehoben. Zwischenzeitlich liegt ein Entwurf eines Gesetzes zur „Änderung des Gesetzes zur Durchfüh- rung des Unterhaltsvorschussgesetzes“ in Baden-Württemberg vor. Mit dem Gesetz sollen die finanziellen Mehrbelastungen (Sachausgaben einschließlich Personalmehrkosten) der Kommu- nen ausgeglichen werden. Der Entwurf sieht hierfür vor, den kommunalen Anteil an den Aus- gaben von bisher 1/3 auf 30% zu senken und gleichzeitig den kommunalen Anteil an den Ein- nahmen von 1/3 auf 40% zu erhöhen. Die Änderungen sollen darüber hinaus rückwirkend ab 01. Juli 2017 eintreten. Seit der Gesetzesänderung haben sich die Fallzahlen wie folgt entwickelt: 30. Juni 2017 / 2832 Fälle (laufende und eingestellte Fälle) 30. Juli 2018 / 3874 Fälle (laufende und eingestellte Fälle) Zuletzt waren 5,95 Vollzeitwerte (VZW) als Planstellen und 2,0 VZW als überplanmäßige Stellen für den Bereich vorhanden. Die überplanmäßigen Stellen wurden ab 01.06.2017 bzw. ab 01.07.2017 eingerichtet. Aufgrund der starken Fallzahlensteigerung wurde durch das Personal- und Organisationsamt ab 01.09.2018 eine weitere überplanmäßige Stelle bereitgestellt. Im Frühjahr 2019 findet eine or- ganisatorische Betrachtung des Bereichs mit anschließender Stellenbemessung statt. Der da- raufhin festgestellte endgültige Stellenmehrbedarf wird im Rahmen des Stellenschaffungsver- fahrens 2020 eingebracht. Die überplanmäßigen Stellen (3,0 VZW) werden dem Bereich bis zur endgültigen Stellenschaffung zur Verfügung stehen.