Verbundförderung des Landes Baden-Württemberg für den Karlsruher Verkehrsverbund für die Jahre 2019 und 2020 (Verbundfödervertrag)
| Vorlage: | 2018/0634 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.09.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.10.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0634 Dez. 1 Verbundförderung des Landes Baden-Württemberg für den Karlsruher Verkehrsverbund für die Jahre 2019 und 2020 (Verbundfördervertrag) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 16.10.2018 4 x vorberaten Gemeinderat 23.10.2018 4 x Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des als Anlage im Entwurf beigefügten Verbundförder- vertrags mit dem Land Baden-Württemberg für die Jahre 2019 und 2020 seitens der Stadt Karlsruhe durch den städtischen Vertreter zu. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass noch Anpassungen des Vertrags, welche nicht grundsätzlicher Art sind, vorgenommen werden dürfen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit KVV GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der aktuelle Verbundfördervertrag des Karlsruher Verkehrsverbunds mit dem Land Baden- Württemberg, der zum 01.01.2010 in Kraft getreten ist, läuft zum Ende des Jahres 2018 aus. Für die Jahre 2019 und 2020 hat das Land Baden-Württemberg nun einen neuen Verbundför- dervertrag als sogenannten Kurzläufer erarbeitet, mit dem die Verbundförderung auf gleichem Niveau und mit für alle Verkehrsverbünde umsetzbaren Rahmenbedingungen für die nächsten beiden Jahre fortgeschrieben werden soll. Ab dem Jahr 2021 möchte das Land Baden-Württemberg mit den Verkehrsverbünden und Kommunen neue Kriterien und Eckpunkte für die Verbundförderung des Landes erarbeiten. Entsprechende Gespräche beginnen bereits im Herbst dieses Jahres. Die Verbundförderung des Landes Baden-Württemberg für den KVV beträgt unverändert jähr- lich 3.911.382 Euro (§ 1 Abs. 1 des Verbundfördervertrags). Nach § 2 Abs. 1 des Verbundför- dervertrags steht diese Verbundförderung unter der Bedingung, dass die kommunalen Aufga- benträger (u.a. Stadt Karlsruhe) einen Beitrag zur Verbundfinanzierung in mindestens gleicher Höhe leisten. Diese Voraussetzung wird durch die Fortführung der ergänzenden Vereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der ver- bundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2019 und 2020 durch die kommunalen Aufgaben- träger erfüllt. Der Gemeinderat hat dieser Vereinbarung mit Beschluss vom 18. September 2018 zugestimmt. Die kommunalen Aufgabenträger in Baden-Württemberg tragen demnach jährlich 4.451.000 Euro zur Verbundförderung und Finanzierung der verbundbedingten Lasten bei. Als Voraussetzungen für die Verbundförderung wird vom Land Baden-Württemberg die Umset- zung folgender Punkte durch den KVV gefordert: Entwicklung von weitergehenden und landesweit einheitliche Kundengarantien als Bran- chenlösung für Baden-Württemberg: Der KVV geht davon aus, dass hier keine umfangrei- chen Anpassungen notwendig werden, da der KVV bereits heute über umfangreiche Kundengarantien verfügt. Erarbeitung eines Service-Konzepts für Kunden, das sowohl klassische Servicemedien (Te- lefon-Hotline) als auch internetbasierte Medien (u.a. Apps und Echtzeit-Dateninfor- mationen) umfasst: Nach Ansicht des KVV ist der Verkehrsverbund auch bei diesen Punk- ten bereits gut aufgestellt. Fortentwicklung der Einnahmeaufteilung auf Basis von nachfragebasierten und dynami- schen Einnahmeaufteilungssystemen: Beim KVV wurde durch die Erarbeitung und den Beschluss über das neue Fahrgeldzuscheidungsmodell in der KVV-Aufsichtsratssitzung vom 22. Juni 2018 die Voraussetzung bereits erfüllt. Aufbau eines Systems, um landesweit vergleichbare Fahrgastzahlen auf der Basis einer dynamischen AFZ (automatische Fahrgastzählung) oder vergleichbaren Systemen zu er- heben: Die Schienenverkehre im KVV im Auftrag des Landes-Baden-Württemberg (u.a. AVG) sind schon heute aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen mit dem Land mit au- tomatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) ausgestattet ebenso wie die Fahrzeuge der VBK. Inhaltliche Neujustierung der Leistungskennzahlen der Verbundförderung: Dies wird vom KVV unterstützt, da das aktuelle System der Leistungskennzahlen nicht mehr zu den neu- eren Entwicklungen passt. Insgesamt werden die vom Land geforderten Voraussetzungen für die Verbundförderung durch den KVV bereits im Wesentlichen erfüllt. Es ist daher davon auszugehen, dass der KVV die Ver- bundförderung des Landes Baden-Württemberg voraussichtlich in voller Höhe erhalten wird. Der Aufsichtsrat des Karlsruher Verkehrsverbunds hat über den Verbundfördervertrag im Rah- men eines Umlaufbeschlusses bis zum 8. Oktober 2018 abgestimmt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des als Anlage im Entwurf beigefügten Verbundförder- vertrags mit dem Land Baden-Württemberg für die Jahre 2019 und 2020 seitens der Stadt Karlsruhe durch den städtischen Vertreter zu. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass noch Anpassungen des Vertrags, welche nicht grundsätzlicher Art sind, vorgenommen werden dürfen.
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Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Oktober 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 4 der Tagesordnung: Verbundförderung des Landes Baden-Württemberg für den Karlsruher Verkehrsverbund für die Jahre 2019 und 2020 (Verbundförde- rungsvertrag) Vorlage: 2018/0634 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des als Anlage im Entwurf beigefügten Verbund- fördervertrags mit dem Land Baden-Württemberg für die Jahre 2019 und 2020 seitens der Stadt Karlsruhe durch den städtischen Vertreter zu. Der Gemeinderat ist damit einverstan- den, dass noch Anpassungen des Vertrags, welche nicht grundsätzlicher Art sind, vorge- nommen werden dürfen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolg- te Vorberatung im Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. November 2018