Zukünftige Nutzung der Gebäude Alte Feuerwache und Badisches Konservatorium (KONS)

Vorlage: 2018/0629
Art: Anfrage
Datum: 14.09.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.10.2018

    TOP: 31

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE Künftige Nutzung alte Feuerwache und KONS
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0629 Zukünftige Nutzung der Gebäude Alte Feuerwache und Badisches Konservatorium (KONS) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.10.2018 31 x 1. Welche zukünftigen Nutzungen sieht die Stadtverwaltung für die Gebäude der Alten Feuerwache sowie des Badischen Konservatoriums (Nottingham-Anlage und Jahnstraße) vor? Welche Überlegungen liegen den geplanten Nutzungen zugrunde? 2. Für welche Nutzung wären die Gebäude aus Sicht der Verwaltung generell geeignet? 3. Inwiefern wären die Gebäude für Wohnraum nutzbar? Welche Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung für und welche gegen eine Wohnnutzung? Welche Umbaumaßnahmen wären dafür erforderlich? 4. Wie viel Fläche (Gebäude und Außenfläche) stehen bei den jeweiligen Anwesen zur Verfügung? 5. Sind bei möglichen Umbauten dieser Gebäude Belange des Denkmal-schutzes sowie Auflagen aus dem Planungsrecht zu beachten? Falls ja, welche? 6. Zu welchem Zeitpunkt wird voraussichtlich eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung dieser Gebäude erfolgen? 7. Besteht für an den Gebäuden Interessierte die Möglichkeit, sich auf eine Anmietung, den Erwerb oder die Übernahme auf Erbpacht zu bewerben? 8. Wurden bereits Gespräche mit möglichen Interessenten an diesen Gebäuden geführt? Falls ja: mit welchem Ergebnis? In Karlsruhe stehen wenige Flächen und Gebäude für neue Nutzungen zur Verfügung. Gleichzeitig gibt es einen großen Bedarf: an allgemeinem Wohnraum, an Wohnraum für besondere Bedarfe (Mehr-Generationen- wie auch Seniorenwohnen), an Kitas oder auch an Kulturräumen. Gerade durch die Knappheit an Flächen und Gebäuden sind bei der Umnutzung von kommunalen Gebäuden vielfäl- tige Interessen abzuwägen. Durch den Bau der Neuen Feuerwache sowie den Umbau der ehemaligen Dragonerkaserne für das KONS werden in absehbarer Zeit Gebäude frei, die im Besitz der Stadt sind und damit Gestaltungs- möglichkeiten der Stadtentwicklung beinhalten. Die Grüne Fraktion ist der Auffassung, dass der Ge- meinderat in den Entscheidungsprozess über die zukünftige Nutzung dieser Gebäude frühzeitig mit einbezogen werden sollte. Die Anfrage soll zunächst grundlegende Daten offen legen und damit die Basis für eine grundlegende Abwägung von Möglichkeiten der Nutzung und Interessen schaffen. unterzeichnet von: Dr. Ute Leidig Renate Rastätter Verena Anlauf Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 31
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0629 Dez. 6 Zukünftige Nutzung der Gebäude Alte Feuerwache und Badisches Konservatorium (KONS) Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.10.2018 31 x 1. Welche zukünftige Nutzungen sieht die Stadtverwaltung für die Gebäude der Alten Feuerwache (Ritterstraße 48) sowie des Badischen Konservatoriums (Nottingham- Anlage (Kaiserallee 11c) und Jahnstraße (Jahnstraße 20)) vor? Welche Überlegungen liegen den geplanten Nutzungen zugrunde? Areal Ritterstraße 48: Für eine Nachnutzung der Hauptfeuerwache wurden bereits mehrere Machbarkeitsstudien er- stellt und Anfragen gestellt. Angefragte Nachnutzungen waren: Gartenbauamt (Verlagerung aus der Nancyhalle) Badisches Konservatorium, Deutsches Rotes Kreuz, Polizei und zuletzt eine Interessensbekundung der Karlsruher Rettungs- und Sanitätsorganisationen für ein Rettungs- zentrum. Derzeit führt die Verwaltung hierzu Gespräche. Areal Kaiserallee 11c: Für eine Nachnutzung des Gebäudes in der Nottingham-Anlage gab es mehrere Interessenbe- kundungen. Das Gebäude soll einer Stiftung im Erbbaurecht zur Bebauung mit Studentenwoh- nungen zur Verfügung gestellt werden. Die letztendliche Entscheidung trifft der Gemeinderat. Areal Jahnstraße 20: Das Gebäude ist aufgrund seiner inneren Struktur nur sehr bedingt für eine Verwaltungsnut- zung geeignet. Die Stadt führt seit längerer Zeit bereits Gespräche mit Vermögen und Bau zur Erweiterung der angrenzenden Kunstakademie. 2. Für welche Nutzung wären die Gebäude aus Sicht der Verwaltung generell geeig- net? Areal Ritterstraße 48: Die derzeit diskutierten Nutzungen kann sich die Verwaltung generell in diesen Gebäuden vor- stellen. Eine letztendliche Entscheidung wird jeweils der Gemeinderat treffen. 3. Inwieweit wären die Gebäude für Wohnraum nutzbar? Welche Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung für und welche gegen eine Wohnnutzung? Welche Umbauten wären dafür erforderlich? Aufgrund der außergewöhnlichen Struktur – vor allem des Gebäudes Jahnstraße 20 und der Hauptfeuerwache – ist ein genereller Umbau zu Wohnungszwecken zu hinterfragen. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 4. Wie viel Fläche (Gebäude und Außenfläche) stehen bei den jeweiligen Anwesen zur Verfügung? Areal Ritterstraße 48: Auf dem Areal befinden sich das Hauptgebäude der Hauptfeuerwache und auf dem Hof Fahr- zeughallen und Werkstätten, beide Gebäudeteile stammen aus dem Jahr 1924. Für beide Ge- bäude, die sich in der Verwaltung der Branddirektion befinden, liegen dem HGW keine genau- en Netto-Raumflächen vor. Grundstücksfläche (Nr. 8846) 4.511 m² Hauptgebäude: Bruttogrundfläche: ca. 3.200 m² Werkstattgebäude: Bruttogrundfläche: ca. 1.040 m² Areal Kaiserallee 11c: Auf dem Areal befinden sich eine ganze Reihe von Gebäuden und eine öffentliche Grünanlage, das Grundstück für das Konservatorium müsste bei Verkauf aus diesem Grundstück abgetrennt werden (ca. 650 qm). Grundstücksfläche (Nr. 4351) 17.390 m² Bruttogrundfläche: ca. 1450 m² Netto-Raumfläche: ca. 1.140 m² Areal Jahnstraße 20: Auf dem Areal befinden sich zwei Gebäude, der Altbau aus dem Jahr 1891 und der Schulpavil- lon aus dem Jahr 1960. Grundstücksfläche (Nr. 5544) 1.059 m² Altbau: Bruttogrundfläche: ca. 1.160 m² Netto-Raumfläche: ca. 900 m² Schulpavillon: Bruttogrundfläche: ca. 120 m² Netto-Raumfläche e: ca. 100 m² 5. Sind bei möglichen Umbauten dieser Gebäude Belange des Denkmalschutzes sowie Auflagen aus dem Planungsrecht zu beachten? Falls ja, welche? Areal Ritterstraße 48: Das Gebäude der Hauptfeuerwache steht unter Denkmalschutz, Auflagen können erst in Ab- stimmung mit einer konkreten Planung mit dem Denkmalschutz benannt werden. Planungsrechtlich gibt es keine Vorgaben, innerhalb des geltenden Bebauungsplanes Nutzungs- artfestsetzung ist das Gelände der Hauptfeuerwache ausgespart. Um das Areal liegt ein allge- meines Wohngebiet. Andere Funktionen müssten bei Bedarf vom Baurechtsamt im Einzelfall geprüft werden. Areal Kaiserallee 11c: Das Gebäude des KONS steht baurechtlich in einem WA (Allgemeines Wohngebiet) nach BauN- VO 1977. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Areal Jahnstraße 20: Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Das Grundstück liegt baurechtlich in einem WR (Rei- nes Wohngebiet) nach BauNVO 1977. Abweichungen wären hier denkbar, da in der Umgebung bereits bei anderen Nutzungen Abweichungen vorhanden sind, dies ist aber im Einzelfall bau- rechtlich zu prüfen. Auflagen des Denkmalschutzes können erst in Abstimmung mit einer kon- kreten Planung ermittelt werden. 6. Zu welchem Zeitpunkt wird voraussichtlich eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung über die zukünftige Nutzung dieser Gebäude erfolgen? 7. Besteht für an den Gebäuden Interessierte die Möglichkeit, sich auf eine Anmie- tung, den Erwerb oder die Übernahme auf Erbpacht zu bewerben? 8. Wurden bereits Gespräche mit möglichen Interessenten an diesem Gebäude ge- führt? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Wann die Entscheidung getroffen wird, hängt vom Fortgang der Gespräche mit den jeweiligen Interessenten ab. Es ist von der Verwaltung klar artikuliert, dass das Grundstück des Gebäudes in der Kaiserallee nur in Erbpacht abgegeben wird, bei der Feuerwache ist dies vom weiteren Fortgang der Gespräche abhängig, aber auch hier ist die Tendenz eher ein Erbbaurecht zu be- stellen. Bei der Jahnstraße 20 laufen die Verhandlungen derzeit auf Verkauf. Über die Nutzung der alten Hauptfeuerwache als Rettungszentrum wird in der Sitzung des Ge- meinderats am 23. Oktober 2018 ein Richtungsbeschluss zur Weiterverfolgung der Idee getrof- fen werden. Danach müssen die Gespräche über die Finanzierung durch die Rettungsorganisa- tionen geführt werden.

  • Protokoll TOP 31
    Extrahierter Text

    Niederschrift 56. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Oktober 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 32. Punkt 31 der Tagesordnung: Zukünftige Nutzung der Gebäude Alte Feuerwache und Badisches Konservatorium (KONS) Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2018/0629 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 31 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. November 2018