Räume für Vereinsveranstaltungen bezuschussen

Vorlage: 2018/0627
Art: Anfrage
Datum: 14.09.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Durlach, Grötzingen, Hohenwettersbach, Neureut, Nordstadt, Oberreut, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.11.2018

    TOP: 22

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0627 Räume für Vereinsveranstaltungen bezuschussen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.11.2018 22 x 1. Wie hoch ist nach Einschätzung der Stadtverwaltung der Bedarf von Vereinen an nicht- vereinseigenen Räumen, um dort (nicht-kommerzielle) Veranstaltungen und Mitglieder- versammlungen durchzuführen? 2. Welche Räume der Stadt bzw. städtischer Gesellschaften können kostenfrei bzw. unter Erstattung der entstehenden Betriebskosten von Vereinen für Mitgliederversammlungen und Vereinsveranstaltungen angemietet werden? 3. Wie häufig erfolgt eine Anmietung dieser Räume durch Vereine? Wie viele Anfragen müssen in etwa (jährlich) abgewiesen werden? 4. Welche Räume der Stadt bzw. städtischer Gesellschaften können bei Zahlung von Miet- kosten von Vereinen für Mitgliederversammlungen und Vereinsveranstaltungen ange- mietet werden? Wie hoch sind die jeweiligen Kosten? 5. Wie viele Vereine haben seit 2013 von der „Förderung von Kulturvereinen durch veran- staltungsbezogene Mietkostenzuschüsse“ Gebrauch gemacht und wie viele Mittel wur- den dafür ausgegeben? 6. Welche Vergünstigungen für Veranstaltungen ohne kommerzielle Gewinnerzielungsab- sicht gibt es für Vereine, die nicht den Kulturverein zugeordnet werden? 7. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Idee, die Anmietung von Räumen für Veranstal- tungen und Mitgliederversammlungen von Vereinen, die nicht als Kulturverein gelten, zu bezuschussen? 8. In welcher Höhe müssten dafür Mittel bereitgestellt werden? Welche weiteren Maßnahmen, wie z.B. die Erstellung von Förderrichtlinien, wären für eine Bezuschussung erforderlich? Vereine leisten einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft, so auch in der Stadt Karlsruhe. Für ihre (jährlichen) Mitgliederversammlungen, für Veranstaltungen und Jubiläumsfeiern benötigen Vereine Räume, die eine entsprechende Zusammenkunft erlauben. Im Rahmen des „Forum Ehrenamt“ haben mehrere Teilnehmende das Thema Raummangel für Mitgliederversammlungen, Veranstaltungen u.a. angesprochen. Durch Wegfall von Räumlich- keiten der Kirchengemeinden, durch brandschutzrechtliche Vorgaben und steigende Kosten bei der Anmietung von gastronomischen Räumlichkeiten bei gleichzeitig geringerem Raumangebot, werde es immer schwieriger, bezahlbare Räume zu finden. Sachverhalt / Begründung: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Seit die CDU-Faktion für den DHH 2009/2010 einen entsprechenden Haushaltsantrag gestellt hat, können Kulturvereine einen veranstaltungsbezogenen Mietkostenzuschuss erhalten. Die GRÜNE Fraktion sieht einen Bedarf für einen veranstaltungsbezogenen Mietkostenzuschuss auch bei Vereinen gegeben, die nicht dem Kulturbereich angehören. Die Anfrage soll die grund- legenden Ausgangsdaten für eine solche Förderung offen legen. unterzeichnet von: Dr. Ute Leidig Verena Anlauf Renate Rastätter Zoe Mayer

  • Stellungnahme TOP 22
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0627 Dez. 2 Räume für Vereinsveranstaltungen bezuschussen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 27.11.2018 22 x Das Amt für Stadtentwicklung, Büro für Mitwirkung und Engagement, hat anlässlich der Anfra- ge aus dem Gemeinderat 40 städtische Dienststellen, Eigenbetriebe und andere Karlsruher Insti- tution nach Vermietungsmöglichkeiten für Verbände, Vereine und Initiativen befragt. Von 12 der Befragten gingen positive Rückmeldungen ein, die im Anhang detailliert dargestellt sind. Weiterhin wurde eine Befragung der Verbände, Vereine und Initiativen in Karlsruhe nach deren Raumbedarfen gestartet, die jedoch noch nicht abgeschlossen ist, so dass einige Fragen nicht abschließend beantwortet werden können. Über die Ergebnisse der Vereinsbefragung wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit informiert. 1. Wie hoch ist nach Einschätzung der Stadtverwaltung der Bedarf von Vereinen an nicht-vereinseigenen Räumen, um dort (nicht-kommerzielle) Veranstaltungen und Mitgliederversammlungen durchzuführen? In der Sitzung des Forums Ehrenamt am 17. Juli 2018 sprachen mehrere Mitglieder das Thema Raummangel für Mitgliederversammlungen, Veranstaltungen, Proben und ähnliches an. Ge- braucht werden Hallen wie auch kleine Räume, deren Mieten für die Vereine bezahlbar sind. Es wurde eine zunehmende Verschlechterung der Situation auf Grund folgender Entwicklungen geschildert:  Kirchliche Gemeinderäume, die verkauft werden, stehen für die Vereinszwecke nicht mehr zur Verfügung.  Brandschutzrechtliche Vorgaben führen dazu, dass die Kapazität mancher Räume nicht mehr im früheren Umfang genutzt werden kann.  Gastronomen schließen zunehmend ihre Nebenzimmer oder vermieten sie zu hohen Prei- sen. Das Amt für Stadtentwicklung führt derzeit unter den Verbänden, Vereinen und Initiativen eine Befragung nach deren Raumbedarfen durch. Weitere Ausführungen zur Bedarfssituation kön- nen nach Abschluss und Auswertung der Befragung erfolgen. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 2. Welche Räume der Stadt bzw. städtischer Gesellschaften können kostenfrei bzw. unter Erstattung der entstehenden Betriebskosten von Vereinen für Mitgliederver- sammlungen und Vereinsveranstaltungen angemietet werden? und 3. Welche Räume der Stadt bzw. städtischer Gesellschaften können bei Zahlung von Mietkosten von Vereinen für Mitgliederversammlungen und Vereinsveranstaltun- gen angemietet werden? Wie hoch sind die jeweiligen Kosten? Das Amt für Stadtentwicklung führte unter 40 städtischen Dienststellen, Eigenbetrieben und anderen Institutionen in Karlsruhe eine Umfrage durch, ob und unter welchen Konditionen die- se Räumlichkeiten für Verbände, Vereine und Initiativen zur Verfügung stellen können. 12 Dienststellen und Eigenbetriebe bieten gegen Vermietung Räume für Veranstaltungen, Ver- sammlungen, Proben und ähnliches an. Kostenfreie Räume stehen grundsätzlich nicht zur Verfügung. Allerdings bieten die Ortsverwal- tung Grötzingen, das Stadtamt Durlach, das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft für das Rathaus Bulach sowie der Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe Sonderkonditionen für gemein- nützige Organisationen, Vereine, Stiftungen und ähnliche Organisationen beziehungsweise für Jugendorganisationen. Die Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH hat mitgeteilt, dass Sporthallen vorrangig für Sport- veranstaltungen und in zweiter Linie für die Stadtteilvereine zur Verfügung stehen. Darüber hinaus bestehen keine Kapazitäten. Das Schul- und Sportamt stellt unter restriktiven Bedingungen im Einzelfall die Aulen der Gym- nasien, Musiksäle, Klassenzimmer und Mensen zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass ein Hausmeister den erforderlichen Schließ- und Bereitschaftsdienst leisten kann. Generell kommen zur Grundmiete in der Regel Nebenkosten für Bereitschaftsdienste der Haus- meister, Küchennutzung, Bereitstellung von technischem Equipment, Reinigung und anderes hinzu. Beispiele:  Festsaal des Rathauses Bulach Kapazität: maximal 180 Personen für die ersten vier Stunden einschließlich Nebenkosten 159 Euro  Ständehaussaal Kapazität: 199 Personen für die ersten vier Stunden einschließlich Nebenkosten 567 Euro  Saal der Begegnungsstätte Grötzingen Kapazität: 500 Personen für die ersten vier Stunden einschließlich Nebenkosten 578 Euro  Badnerlandhalle, mittlerer Saal Kapazität: 714 für die ersten vier Stunden einschließlich Nebenkosten 840 Euro Eine Auflistung der konkreten Raumangebote mit den jeweiligen Preisen für Grundmieten, Ne- benkosten und gegebenenfalls Sonderkonditionen für ehrenamtliche und gemeinnützige Orga- nisationen ist als Anlage beigefügt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 4. Wie häufig erfolgt eine Anmietung dieser Räume durch Vereine? Wie viele Anfragen müssen in etwa (jährlich) abgewiesen werden? Hierzu liegen derzeit keine Kenntnisse vor. Die Frage kann ebenfalls nach Abschluss der Befra- gung unter den Verbänden, Vereinen und Initiativen beantwortet werden. 5. Wie viele Vereine haben seit 2013 von der „Förderung von Kulturvereinen durch veranstaltungsbezogene Mietkostenzuschüsse“ Gebrauch gemacht und wie viele Mittel wurden dafür ausgegeben? Das Kulturamt hat mitgeteilt, dass die Zahl der Zuschussempfänger von 2013 bis 2017 von 30 auf 22 und die Zuschusshöhe im gleichen Zeitraum von 12.138,14 Euro auf 11.226,02 Euro gesunken sind. Mit Stand vom 17. September 2018 lag die Anzahl der Zuschussempfänger bei 22 bei einem Gesamtzuschuss von 9.400,10 Euro. 6. Welche Vergünstigungen für Veranstaltungen ohne kommerzielle Gewinnerzie- lungsabsicht gibt es für Vereine, die nicht den Kulturvereinen zugeordnet werden? Es bestehen Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms „Veranstaltungen im gesamtstäd- tischen Interesse (VigI)“ für nicht kommerzielle Veranstaltungen mit Gemeinwohlcharakter. In der Regel sind dies Vereinsfeste. Verrechnet werden Leistungen von städtischen Ämtern bis zu 500 Euro pro Dienststelle, die mit eigenem Personal und mit eigener, vorhandener Ausstattung erbracht werden sowie Gebühren, sofern ein Gebührenerlass im Rahmen der in der Gebühren- satzung vorgesehenen Ausnahmen nicht zulässig ist. Die Genehmigung als Veranstaltung im gesamtstädtischen Interesse muss rechtzeitig vor der Durchführung bei der Stadtkämmerei be- antragt werden. 7. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Idee, die Anmietung von Räumen für Veran- staltungen und Mitgliederversammlungen von Vereinen, die nicht als Kulturverein gelten, zu bezuschussen? Die Verbände, Vereine und Initiativen erbringen in vielfältiger Hinsicht wertvolle Leistungen für die Stadtgesellschaft. Die Anforderungen an die ehrenamtlichen und gemeinnützigen Organisa- tionen sind in den letzten Jahre in finanzieller, rechtlicher und organisatorischer Hinsicht unter anderem durch die Anhebung der GEMA-Gebühren oder die neue Datenschutz- Grundverordnung deutlich gestiegen. Umgekehrt wird es immer schwieriger, zum Beispiel für die Besetzung der Vorstandspositionen geeignete Personen zu finden. 8. In welcher Höhe müssten dafür Mittel bereitgestellt werden? Welche weiteren Maßnahmen, wie z.B. die Erstellung von Förderrichtlinien, wären für eine Bezuschussung erforderlich? Derzeit liegen keine ausreichenden Informationen vor, um die Bedarfssituation zu beurteilen. Die Fragen können nach Abschluss der Umfrage unter den Verbänden, Vereinen und Initiativen beantwortet werden. Die Erstellung von Förderrichtlinien wäre ebenso erforderlich wie die Be- reitstellung der notwendigen Ressourcen.

  • Anlage TOP 22
    Extrahierter Text

    1 Anlage Raumangebote der Stadt Karlsruhe für Verbände, Vereine und Initiativen Folgende städtischen Dienststellen, Eigenbetriebe und andere Karlsruher Institutionen wurden befragt, ob und zu welchen Konditionen sie Räume für Veranstaltungen, Versammlungen und ähnliches sowie Proben zur Verfügung stellen können: 1. Amt für Abfallwirtschaft 2. Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft 3. Badisches Konservatorium 4. Badisches Staatstheater 5. Bäderbetriebe 6. Europäische Schule Karlsruhe 7. Fächerbad Karlsruhe GmbH 8. Hauptamt 9. Karlsruher Bädergesellschaft mbH 10. Karlsruher Fächer GmbH 11. Karlsruher Messe- und Kongress GmbH 12. Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH 13. Karlsruher Verkehrsverbund 14. KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH 15. KME Karlsruher Marketing und Event GmbH 16. Kulturamt 17. Liegenschaftsamt 18. Literarische Gesellschaft e. V. Museum für Literatur am Oberrhein 19. Marktamt 20. Ortsverwaltung Grötzingen 21. Ortsverwaltung Hohenwettersbach 22. Ortsverwaltung Neureut 23. Ortsverwaltung Stupferich 24. Ortsverwaltung Wettersbach 25. Ortsverwaltung Wolfartsweier 26. Personal- und Organisationsamt 27. Schul- und Sportamt 28. Sozial- und Jugendbehörde 29. Stadtamt Durlach 30. Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe 31. Stadtplanungsamt 32. Stadtwerke Karlsruhe GmbH 33. Städtisches Klinikum 34. Umwelt- und Arbeitsschutz 35. Volkswohnung GmbH 36. Wirtschaftsförderung 37. Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe 38. Hochschule für Gestaltung 39. Karlsruher Institut für Technologie 40. Zoo Karlsruhe 2 Übersicht der Raumangebote städtischer Dienststellen, Eigenbetriebe und anderer Institutionen 1. Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Rathaus Bulach Mögliche Nutzungszwecke:  Veranstaltungen  Versammlungen  Proben Nr. Raumbezeichnung Größe (max. Personenzahl) Mietpreis Zeitrahmen 1 Festsaal für 4 Stunden 180 115 € Mo. – So. tagsüber und abends Weitere Kosten Miete für jede weitere angefangene Stunde 11,50 € Nebenkosten inklusive Reinigung für 4 Stunden 44,00 € Nebenkosten für jede weitere angefangene Stunde 4,50 € Sonderkonditionen für Karlsruher Vereine, gemeinnützige Organisationen u. a. Nachlass bei förderungswürdigen Veranstaltungen kultureller Art und vereinseigenen Veranstaltungen ohne Eintritt 100 % Nachlass bei Veranstaltungen kultureller Art gegen Eintritt 80 % Nachlass bei Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen gegen Eintritt 40 % Für Dauernutzer für tatsächlich genutzten Zeiten pro Stunde 4,50 € 2. Karlsruher Fächer GmbH Mögliche Nutzungszwecke:  Veranstaltungen  Versammlungen Nr. Raumbezeichnung Größe (max. Personenzahl) Mietpreis Zeitrahmen 2 A 1 Container Perfect Future 15 270 € / Tag Mo. – Fr. tagsüber 3 Seminarraum 14 - 20 steht noch nicht fest Mo. – So. ganztägig und abends 4 Multifunktionsraum 16 - 25 5 Fleischmarkthalle 400 Die Räume werden derzeit saniert und stehen aktuell nicht zur Verfügung. 3. Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH Mögliche Nutzungszwecke:  Versammlungen Nr. Raumbezeichnung Größe (max. Personenzahl) Mietpreis Zeitrahmen 6 Karl-Benz-Saal G. 200 416 € Mo. – Fr. ganztägig und abends 7 Karl-Benz-Saal 1 150 238 € 8 Karl-Benz-Saal 2 99 238 € Weitere Kosten Nebenkosten, unbeziffert Bei Anmietung der Räume ist der feste Gastronomiepächter für die Bewirtschaftung zu übernehmen. 3 Die Sporthallen der Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH stehen vorrangig für Sportveranstaltungen und in zweiter Linie für die Stadtteilvereine zur Verfügung. Darüber hinaus bestehen keine Kapazitäten. 4.1 Kulturamt, Stadtbibliothek Karlsruhe Mögliche Nutzungszwecke:  Versammlungen  Informationsveranstaltungen Nr. Raumbezeichnung Größe (max. Personenzahl) Mietpreis Zeitrahmen 9 Ständehaussaal 199 344 € / 4 Std. Mo. – Fr. ab 19 Uhr Weitere Kosten Reinigung, Abstuhlen und Bereitschaftsdienst des Hausmeisters 103 € Hausmeisterdienste während der Veranstaltung und der Vor- und Nacharbeiten pro angefangene Stunde 30 € Bereitschaftsdienst des Hausmeisters 15 € zuzüglich Küchennutzung für 4 Stunden 15 € Saalmiete für jede weitere Stunde 29 € Küchenmiete für jede weitere Stunde 10 € 4.2 Kulturamt, Prinz-Max-Palais/Literarische Gesellschaft e. V. Mögliche Nutzungszwecke:  Literarische Lesungen, Vorträge  Versammlungen Nr. Raumbezeichnung Größe (max. Personenzahl) Mietpreis Zeitrahmen 10 Bibliotheksraum 80 ca. 100 Mo. – So. tagsüber und abends Weitere Kosten Außerhalb der Öffnungszeiten des Prinz-Max-Palais Bereitschaftsdienst Hausmeister pro Stunde 15,50 € Kosten für technische Ausstattung etc. nach Bedarf 4. Ortsverwaltung Grötzingen Mögliche Nutzungszwecke:  Kulturveranstaltungen  Versammlungen  Informationsveranstaltungen  Proben für Chöre und Musikvereine  Lager Rathaus und Nebengebäude Nr. Raumbezeichnung Größe (max. Personenzahl) Mietpreis Zeitrahmen 11 Bürgersaal bis 4 Stunden 500 70 € Mo. bis So. ganztägig und abends 12 Bürgersaal über 4 Stunden 100 € 13 Seminarraum 1 25 16 € / Std., max. 80 € 14 Seminarraum 2 10 7 € / Std., max. 35 € 15 Mehrzweckraum 50 10 € / Std., max. 50 € 4 Begegnungsstätte Grötzingen Nr. Raumbezeichnung Größe (max. Personenzahl) Mietpreis Zeitrahmen 16 Saal mit Foyer, Bühne, Empore, Künstlerraum bis 4 Stunden 500 350 € Mo. bis So. ganztägig und abends Saal mit Foyer, Bühne, Empore, Künstlerraum über 4 Stunden 350 € 40 € / weitere Std. 17 Nidda-, Grezzo-, Künstler-, Augustaraum, Foyer, Bühne bis 4 Stunden 10 - 70 65 € Nidda-, Grezzo-, Künstler-, Augustaraum, Foyer, Bühne über 4 Stunden 65 € 18 € / weitere Std. Ermäßigung für Vereine, gemeinnützige Organisationen u. a. in Grötzingen für einmalige öffentlichen Veranstaltungen ohne Eintritt 100 % für einmalige öffentlichen Veranstaltungen mit Eintritt 60 % für Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen gegen Eintritt 20 % Örtlichen Vereinen, Stiftungen, Kirchen, Schulen, politischen Parteien und Wählergemeinschaften sowie gemeinnützigen Organisationen stehen die gemieteten Räume für Auf- oder Abbau vor oder nach der Veranstaltung ein Tag pro Jahr kostenfrei zur Verfügung. Für Dauernutzer bestehen Sonderkonditionen. Weitere Kosten Nutzungsgebühren für technische Ausstattung 10 – 50 € Betreuung durch einen Hausmeister 57 € / Std. 5. Ortsverwaltung Neureut Badnerlandhalle Mögliche Nutzungszwecke:  Kulturveranstaltungen  Versammlungen  Informationsveranstaltungen Nr. Raumbezeichnung Größe (max. Personenzahl) Mietpreis Zeitrahmen 18 Großer Saal für 4 Stunden 714 840 € Mo. – So. tagsüber abends 19 Mittlerer Saal für 4 Stunden 650 670 € Empore für 4 Stunden k. A. 115 € Foyer mit Saal für 4 Stunden k. A. 160 € 20 Foyer allein für 4 Stunden k. A. 275 € Mieten für jede weitere angefangene Stunde Großer Saal 100 € Mittlerer Saal 90 € Empore 15 € Foyer mit Saal 30 € Foyer allein 50 € Mietpreis beinhaltet Bestuhlung, Künstlergarderobe, Nebenkosten, Reinigung 5 6. Gemeindezentrum Stupferich Mögliche Nutzungszwecke:  Veranstaltungen  Versammlungen  Proben Nr. Raumbezeichnung Größe (max. Personenzahl) Mietpreis Zeitrahmen 21 Saal 148 ohne Bühne 96 mit Bühne 138,50 € / 4 Std. k. A. 22 Musikraum 40 87,10 € / 4 Std. 23 Raum 1 (Vereinsraum) 15 50,50 € / 4 Std. 24 Raum 2 (Vereinsraum) 20 25 Raum 3 (Vereinsraum) 40 Weitere Kosten Miete für jede weitere angefangene Stunde bis zu 24,00 € Gebühren für technische Ausstattung und Klavier bis zu 22,00 € Küchennutzung für 4 Stunden 102,70 € Foyernutzung für 4 Stunden 62,60 € 7. Ortsverwaltung Wolfartsweier Mögliche Nutzungszwecke:  Kulturveranstaltungen  Versammlungen  Informationsveranstaltungen  Proben für Chöre und Musikvereine Nr. Raumbezeichnung Größe (max. Personenzahl) Mietpreis Zeitrahmen 26 Hermann-Ringwald-Halle 350 keine Angabe Sa. und So. tagsüber 27 Begegnungsstätte Wolfartsweier 100 keine Angabe 8. Schul- und Sportamt Restriktive Vermietung der Aulen in Einzelfällen Schulische Zwecke haben Vorrang. Es ist zu prüfen, ob ein Schließdienst und ein Bereitschaftsdienst durch den Hausmeister eingerichtet werden kann. Mögliche Nutzungszwecke:  Veranstaltungen  Versammlungen  Proben Nr. Raumbezeichnung Größe (max. Personenzahl) Mietpreis Zeitrahmen 28 Aula Otto-Hahn-Gymnasium über 200 30,68 € / Std. nach Schulbetrieb 29 Aulen anderer Gymnasien 199 20,46 € / Std. 30 Musiksäle 30 - 70 15,34 € / Std. 31 Klassenzimmer 30 10,22 € / Std. 32 Mensen 40 – 80 20,46 € / Std. Weitere Kosten Bereitschaftsdienst Hausmeister bis zu 12,20 € / Std. Betreuungspersonal bei Bedarf 4,50 € / Std. Zuzüglich Neben- und Reinigungskosten k. A. 6 9. Stadtamt Durlach Mögliche Nutzungszwecke:  Kulturveranstaltungen  Versammlungen  Informationsveranstaltungen  Proben Nr. Raumbezeichnung Größe (max. Personenzahl) Preis Zeitrahmen 33 Schloss Karlsburg und Foyer 220 ca. 1.000 € Mo. – So. 34 Raum 238 40 44 € / Monat 35 Raum 239 30 33 € / Monat 36 Raum 241 10 22 € / Monat 37 Raum 338 40 44 € / Monat 38 Nikolauskapelle 60 ca. 214 € 39 Veranstaltungsraum Turmbergterrasse 60 ca. 820 € Ermäßigung für Vereine, gemeinnützige Organisationen u. a. ohne Nikolauskapelle bei vereinseigenen öffentlich kulturellen Veranstaltungen ohne Eintritt 100 % bei vereinseigenen öffentlich kulturellen Veranstaltungen mit Eintritt 75 % bei vereinsinternen Veranstaltungen 60 % einmal jährlich Ermäßigung für den Veranstaltungsraum Turmbergterrasse 60 % Dauernutzung der Nikolauskapelle pro Stunde 11 € 10. Städtisches Klinikum Karlsruhe Mögliche Nutzungszwecke:  Kulturveranstaltungen  Versammlungen  Informationsveranstaltungen Nr. Raumbezeichnung Größe (max. Personenzahl) Preis Zeitrahmen 40 Hörsaal 150 400 € / ½ Tag 800 € / Tag auf Anfrage 41 Seminarraum 1 30 75 / ½ Tag 150 € / Tag 42 Seminarraum 2 40 100 € / ½ Tag 200 € / Tag 43 Seminarraum 1 + 2 60 150 € / ½ Tag 300 € / Tag 44 0064 30 75 / ½ Tag 150 € / Tag 45 108 24 75 / ½ Tag 150 € / Tag 46 Veranstaltungszentrum 160 600 € / ½ Tag 1000 € / Tag 47 Kleiner Sitzungssaal k. A. 75 / ½ Tag 150 € / Tag 48 Großer Sitzungssaal 80 250 € / ½ Tag 400 € / Tag 7 Weitere Kosten Bereitstellung der Technik und Einweisung 40,00 € Anwesenheit Saaltechnik pro ½ Tag 120,00 € Technische Medien sind im Mietpreis enthalten. 12.1 Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe - Jubez Mögliche Nutzungszwecke:  Veranstaltungen  Versammlungen Nr. Raumbezeichnung Größe (max. Personenzahl) Mietpreis Zeitrahmen 49 Großer Saal 300 450 € Mo. – Fr. Sa., So. nur in Ausnahmefällen 50 Kleiner Saal 100 170 € 51 Café 70 170 € 52 Studio bis 4 Stunden keine Angabe 55 € 53 Studio über 4 Stunden 70 € 54 Seminarräume 1 oder 2 bis 4 Stunden 35 € 55 Seminarräume 1 oder 2 über 4 Stunden 50 € 56 Atelier, Projektraum, Textilwerkstatt bis 4 Stunden jeweils 35 € 57 Atelier, Projektraum, Textilwerkstatt über 4 Stunden jeweils 50 € 58 Sporthalle 12 € / 1,5 Std. 59 Ballettraum 17 € / Std. Ermäßigung für Jugendverbände für Mieten in der Regel 50 % Weitere Kosten Veranstaltungsbetreuung durch Hausmeister bis zu 15 € Techniker 25 € / Std. Servicekraft 20 € / Std. Rufbereitschaft Hausmeister Sporthalle 7,80 € / 1,5 Std. Übergabepauschale Hausmeister inklusive Rufbereitschaft 30 € 12.2 Stadjugendausschuss e. V. Karlsruhe - Aktions- und Zirkusbüro Otto D. Mögliche Nutzungszwecke:  Veranstaltungen  Versammlungen  Informationsveranstaltungen  Proben Nr. Raumbezeichnung Größe (max. Personenzahl) Mietpreis Zeitrahmen 60 Zirkuszelt groß 140 ab 300 € nach Kapazität 61 Zirkuszelt groß 350 ab 500 € 62 Zirkuszelt klein 60 ab 100 € 63 Café 100 100 8 12.3 Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe Jugend- und Gemeinschaftszentrum „Weiße Rose“, Oberreut Mögliche Nutzungszwecke:  Kulturveranstaltungen  Versammlungen  Informationsveranstaltungen Nr. Raumbezeichnung Größe (max. Personenzahl) Mietpreis Zeitrahmen 64 Gesamtsaal 300 220 € / Tag Mo. – Sa. ganztägig und abends 65 Saal großer Teil 200 180 € / Tag 66 Saal kleiner Teil 100 100 € / Tag Ermäßigungen sind nicht grundsätzlich möglich, werden im Einzelfall entschieden. Weitere Kosten Küchenbenutzung bei Bedarf 80 € / Tag Hausmeisterbereitschaft bis zu 15 € / Tag Getränke müssen über die Einrichtung bezogen werden. 12.4 Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe NCO Club, Nordstadt Mögliche Nutzungszwecke:  Veranstaltungen  Versammlungen Nr. Raumbezeichnung Größe (max. Personenzahl) Mietpreis Zeitrahmen 67 Saal 700 400 Mo. – Fr. bis 16 Uhr Sa., So. auf Anfrage 68 Café 100 100

  • Protokoll TOP 22
    Extrahierter Text

    Niederschrift 58. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. November 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 22 der Tagesordnung: Räume für Vereinsveranstaltungen bezuschussen Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2018/0672 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE): Könnten wir bitte informiert werden, wenn die Auswer- tung der Befragung vorliegt, die gerade stattfindet, was Sie dankenswerterweise in großem Rahmen angeleiert haben bezüglich des Bedarfs dieser Vereinsräume, sodass wir das nicht über die Presse erfahren. Besteht die Möglichkeit, uns zeitnah zu informieren, sobald die Ergebnisse vorliegen? Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. Dezember 2018