Breite der Radwege auf der Rheinbrücke
| Vorlage: | 2018/0626 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 14.09.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.10.2018
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0626 Breite der Radwege auf der Rheinbrücke Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.10.2018 30 x 1. Trifft es zu, dass das Regierungspräsidium die Radwege auf der bestehenden Rheinbrücke Maxau im Zuge der kommenden Sanierung von 4,40 m auf 3,30 m verschmälern wird? 2. War die Stadtverwaltung bei dieser Planung einbezogen? Falls ja: Welche Meinung wurde von der Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit vertreten? 3. Im Zuge des Baus der zweiten Rheinbrücke ist vorgesehen, dass der Radverkehr auf nur noch einer Seite der bestehenden Rheinbrücke fahren wird. 3,30 m sind aber für einen Zweirichtungsradweg plus Fußweg zu wenig. Was ist in diesem Fall geplant? 4. Ist dieses Vorgehen durch den Planfeststellungsbeschluss für die neue Rheinbrücke gedeckt? 5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Kompatibilität dieser Verengung mit dem angedachten Radschnellweg zwischen Karlsruhe und Wörth? In der Rheinpfalz vom 26.7.2018 wurde berichtet, dass im Zuge der Sanierung der Brücke der Radweg dauerhaft verschmälert wird, um mehr Platz für eine vierstreifige Führung im Zuge von späteren Bau- maßnahmen zu haben. Diese Änderung wurde bisher nach unserem Wissen nie kommuniziert. Derzeit wäre diese Verschmälerung für den Radverkehr zu verkraften. Aber nach den Umbauten für die zweite Rheinbrücke wird der Platz nicht ausreichend sein für eine sichere Führung des Radverkehrs auf nur einer Seite zusammen mit dem Fußverkehr. Auch beim angedachten Radschnellweg zwischen Karlsruhe und Wörth wäre ohnehin diese Brücke die Engstelle. Genau diese Stelle wird jetzt noch einmal verschmälert. unterzeichnet von: Johannes Honné Dr. Ute Leidig Sachverhalt / Begründung: Seite 2 unterzeichnet von:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0626 Dez. 6 Breite der Radwege auf der Rheinbrücke Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.10.2018 30 x 1. Trifft es zu, dass das Regierungspräsidium die Radwege auf der bestehenden Rheinbrücke Maxau im Zuge der kommenden Sanierung von 4,40 m auf 3,30 m ver- schmälern wird? Das trifft nur bedingt zu. Die nutzbare Breite der Geh-und Radwege liegt heute bei 3,75 m und wird auf 3,30 m ver- schmälert werden (siehe Abb. 1). Abb. 1: Querschnitt Rheinbrücke Maxau, Querschnitt gilt für beide Seiten der Rheinbrücke Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verschmälerung des Geh- und Radweges erfolgt, da der Schutzeinrichtungsbereich auf ein Mindestmaß von 88 cm bzw. 72 cm und die Kfz-Fahrbahn von 11,25 m auf 11,40 m verbreitert wird. Die Verbreiterung der Kfz-Fahrbahn ermöglicht, dass zukünftig für Baustel- lenverkehr in „4+0 Führung“ etwas breitere Fahrstreifen angeboten werden können. 2. War die Stadtverwaltung bei dieser Planung einbezogen? Falls ja: Welche Meinung wurde von der Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit vertreten? Aufgrund der Sanierung der bestehenden Rheinbrücke erfolgten Abstimmungen des Regie- rungspräsidiums Karlsruhe mit der Stadtverwaltung. So fanden z. B. gemeinsame öffentliche Termine statt. Siehe hierzu: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt4/Ref472/Seiten/b10_rheinbruecke_maxau.aspx Die Stadtverwaltung war von daher über den geplanten Ausbau informiert. 3. Im Zuge des Baus der zweiten Rheinbrücke ist vorgesehen, dass der Radverkehr auf nur noch einer Seite der bestehenden Rheinbrücke fahren wird. 3,30 m sind aber für einen Zweirichtungsradweg plus Fußweg zu wenig. Was ist in diesem Fall ge- plant? Es stimmt nicht, dass im Zuge des Baus der zweiten Rheinbrücke der Radverkehr nur noch auf einer Seite der bestehenden Rheinbrücke fahren soll. Bei der bestehenden Rheinbrücke sind heute und auch zukünftig auf beiden Seiten der Brücke Radwege vorhanden. Es sind jedoch umwegigere Radführungen in der östlichen Fortsetzung sowie der Wegfall von Rad- wegen entlang der Südtangente vorgesehen (siehe Abb. 2). Abb. 2: „Geplante und entfallende Radwege“, Regierungspräsidiums Karlsruhe, Faktencheck 2011 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 4. Ist dieses Vorgehen durch den Planfeststellungsbeschluss für die neue Rheinbrücke gedeckt? Der Planfeststellungsbeschluss für die neue Rheinbrücke enthält keine Aussagen zur Quer- schnittsaufteilung der bestehenden Rheinbrücke. Für die bestehende Brücke darf im Zuge der Sanierung die Querschnittsaufteilung entspre- chend der geltenden Regelwerke angepasst werden. Dies ist hier erfolgt. 5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Kompatibilität dieser Verengung mit dem angedachten Radschnellweg zwischen Karlsruhe und Wörth? Radschnellwege im Einrichtungsverkehr mit gemeinsamer Führung von Rad- und Fußverkehr sollten laut „reduziertem Ausbaustandard“ des Landes 3,00 m breit sein, was mit dem neu- en Querschnitt auf der Rheinbrücke eingehalten wird (siehe Abb. 3). Kritischer sind voraus- sichtlich die Anschlüsse dies- und jenseits der Rheinbrücke, da die vorhandenen Breiten dort deutlich geringer sind. Abb. 3: Auszug aus „Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg“, Verbindungen an Haupt- verkehrsstraßen, Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, März 2018 https://www.fahrradland-bw.de/fileadmin/user_upload_fahrradlandbw/1_Radverkehr_in_BW/i_Radschnellverbindungen/Qualitaetsstandards_RSV_BW.pdf Die Radverbindung Karlsruhe-Wörth ist in die Machbarkeitsstudie aufgenommen, welche in Federführung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein durchgeführt wird. In der Potentialstudie des Landes wurde bisher noch kein Potential für diesen Radschnell- weg nachgewiesen. Hierzu soll eine Überprüfung erfolgen
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Niederschrift 56. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Oktober 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 31. Punkt 30 der Tagesordnung: Breite der Radwege auf der Rheinbrücke Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2018/0626 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 30 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. November 2018