Spezialisierte Pflegeangebote für Gruppen mit besonderen Bedürfnissen
| Vorlage: | 2018/0624 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 14.09.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.10.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Weiterbehandlung im Sozialausschuss
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0624 Spezialisierte Pflegeangebote für Gruppen mit besonderen Bedürfnissen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.10.2018 24 x 1. Die Stadtverwaltung erarbeitet eine Konzeption mit spezialisierten Pflegeangeboten für: suchtkranke Pflegebedürftige aus der Wohnungslosenhilfe kommende Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung junge Pflegebedürftige für langfristig beatmete Patient*innen mit Intensivpflegebedarf 2. Die Stadtverwaltung stellt die Anzahl der Pflegebedürftigen aus den genannten Gruppen sowie ihre Bedarfe an stationärer und ambulanter Pflegeversorgung im Pflegebericht 2018/2019 dar. Sollten die Zahlen im Pflegebericht nicht mehr berücksichtigt werden können, erfolgt eine gesonderte Information im Sozialausschuss. 3. Die Stadtverwaltung erstellt auf Grundlage der Bedarfszahlen eine Prioritätenliste für die Schaffung von spezialisierten Pflegeangeboten, die sich an den Bedürfnissen der genannten Gruppen orientiert. Die Prioritätenliste wird mit den zuständigen politischen Gremien abgestimmt. 4. Die Stadt prüft die Einrichtung eines ambulanten Pflegeangebots für wohnungslose Pflegebedürftige nach dem Vorbild des Projektes „Wohnen 60plus“ der Stadt Münster (http://wohnhilfen- muenster.de/portfolio-item/wohnen-60plus). Gruppen mit besonderen Bedürfnissen benötigen besondere Pflegeangebote, die – vor allem mit Blick auf die Zukunft –in Karlsruhe nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Eine solche Gruppe sind z.B. Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, bei deren Erkrankung eine Substitution der Suchtmittel erfolgt. Auch für wohnungslose Menschen, die aufgrund ihrer Lebensla- ge, ihrer Armut und ihrem spezifischen Verhalten keinen Platz in einer regulären Pflegeeinrichtung finden, sind spezialisierte Pflegeangebote nötig. Ebenso brauchen Pflegebedürftige mit geistiger und körperlicher Behinderung spezielle stationäre wie ambulante Angebote, bei denen sie von dafür ausgebildeten Fachkräften betreut werden können. Für junge, pflegebedürftige Menschen gibt es aktuell in Karlsruhe nur eine stationäre Einrichtung. wodurch der tatsächliche Bedarf an diesen spezifischen Pflegeplätzen nicht gedeckt wird. Denn die jungen Pflegebedürftigen verlassen die Einrichtung in der Regel erst nach vielen Jahren. Dadurch ent- stehen für weitere Bedürftige lange Wartezeiten. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 Zur Zeit existiert in Karlsruhe kein außerklinisches stationäres Angebot, wo langfristig beatmete Pati- ent*innen mit Intensivpflegebedarf versorgt werden können. Wir wollen die bestehende Versorgungs- lücke für beatmete Patienten schließen, die von der klinischen Intensivstation entlassen werden kön- nen, aber noch nicht soweit sind, im eigenen Zuhause zurecht zu kommen. Der Grünen Fraktion ist es wichtig, dass möglichst zeitnah spezialisierte Pflegeangebote in ausreichen- der Anzahl für die oben genannten Gruppen gemacht werden können. Ein städtisches Konzept soll Möglichkeiten aufzeigen, wie die nötigen speziellen Pflegeangebote geschaffen werden können. In einem ersten Schritt soll die Verwaltung prüfen, ob die Einrichtung eines ambulanten Pflegeange- bots für wohnungslose Pflegebedürftige, wie es in der Stadt Münster bereits besteht, auch in Karlsru- he umsetzbar wäre. unterzeichnet von: Verena Anlauf Michael Borner Renate Rastätter Dr. Ute Leidig
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0624 Dez. 3 Spezialisierte Pflegeangebote für Gruppen mit besonderen Bedürfnissen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.10.2018 24 x Kurzfassung Die Verwaltung befasst sich intensiv mit einer Konzeption für die genannten Zielgruppen von Menschen mit Bedarf an „spezialisierten Pflegeangeboten“. Diese Konzeption ist Bestandteil des Pflegeberichtes, der dem Sozialausschuss im März 2019 vorgelegt wird. Ambulante und stationäre zielgruppenspezifische Bedarfe werden berücksichtigt. Der Pflegebericht wird Hand- lungsempfehlungen für notwendige Maßnahmen beinhalten. Die Einrichtung eines ambulanten Pflegeangebotes für wohnungslose Pflegebedürftige nach dem Vorbild des Projektes „Wohnen 60plus“ wird nicht als notwendig erachtet, da die Stadt Karlsruhe bereits über entsprechende Angebote verfügt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung erarbeitet eine Konzeption mit spezialisierten Pflegeangebo- ten für: suchtkranke Pflegebedürftige Für bestimmte Gruppen, wie zum Beispiel substituierte Menschen mit Betreuungsbedarf sind spezialisierte Angebote fachlich sinnvoll und notwendig. In diesem Zusammenhang wird auf die Gesamtkonzeption, vorgestellt im gemeinsamen Jugendhilfe- und Sozial- ausschuss von Stadt- und Landkreis am 7. Februar 2017, verwiesen. Die in der Gesamt- konzeption vorgeschlagene ambulant betreute Wohngemeinschaft befindet sich aktuell in der Umsetzungsphase. Menschen mit Suchterkrankungen leiden häufig zusätzlich unter psychischen Beein- trächtigungen (sogenannte Doppeldiagnosen) und können auch Ansprüche im Rahmen der Eingliederungshilfe haben. aus der Wohnungslosenhilfe kommende Pflegebedürftige Für ältere und/oder langjährig wohnungslose Menschen gibt es in Karlsruhe die ambu- lanten Angebote der Heimstiftung (Langzeitwohnbereich in der Thomas-Mann- Straße 3), der AWO Karlsruhe gGmbH (Hotel Anker) und des Vereins Sozpädal (Scheffel- straße 37). Der Langzeitwohnbereich ist mit Aufzug erreichbar, in der Scheffelstraße und im Anker sind neben der Sozialarbeit auch feste Pflegekräfte vor Ort. Ziel ist es, den Be- troffenen so lange wie möglich den Aufenthalt in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Für Einzelne ist aufgrund des hohen Pflegebedarfs der Wechsel in eine stationäre Pfle- geeinrichtung notwendig. Hierfür sind Plätze notwendig, die eine hohe Toleranz für Menschen mit chronischem Alkoholkonsum und/oder herausforderndem Verhalten bie- ten. Im Idealfall wird die Pflege durch Sozialarbeit vor Ort unterstützt. Derzeit werden Alternativen für Pflegeheimplätze gesucht, die durch die Umsetzung der Landesheimbauverordnung wegfallen. Menschen mit Behinderung Menschen mit einer wesentlichen Behinderung (zum Beispiel geistiger, körperlicher, see- lischer oder suchtspezifischer Art) und mit einem entsprechenden Pflegebedarf können Leistungen bei häuslicher Pflege nach SGB XI in Anspruch nehmen. Parallel dazu haben diese Personen einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe in Form von psychosozialer Betreuung (nach § 53 SGB XII und entsprechend SGB IX) mit dem Ziel der sozialen Teilhabeförderung. Beim Vorliegen eines Pflegebedarfs können ambulante Pflegeleistungen im Einzel- oder Gruppenwohnen zusätzlich zu besonderen Bedarfen (zum Beispiel psychosoziale Be- treuung durch die Eingliederungshilfe) erbracht werden. In Karlsruhe gibt es eine ambulant betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit ge- ringem Pflegegrad und psychischen Beeinträchtigungen („WG Weitblick“, Heimstif- tung). Ferner bietet das Diakonische Werk eine Wohngemeinschaft mit sechs Plätzen für psychisch beeinträchtigte Menschen mit Eingliederungshilfebedarf und Pflegegrad 1 und 2. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beim Vorliegen eines Pflegebedarfes können psychisch beeinträchtigte Menschen mit Bedarf an Behandlungs- und Grundpflege (häufig über den Pflegegrad 2 hinaus) in sta- tionären Einrichtungen der Eingliederungshilfe nicht mehr weiter betreut werden. Ein Grund dafür ist die Tatsache, dass in stationären Einrichtungen der Eingliederungshil- fe Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst nicht erbracht werden können. Des Weiteren spielen hier fehlende Strukturen und bautechnische Aspekte eine Rolle (zum Beispiel geringe Barrierefreiheit, fehlende Pflegehilfsmittel). Aktuell wird auch hier überprüft, inwieweit Bedarf für eine entsprechende Einrichtung besteht. junge Pflegebedürftige Für diesen Personenkreis gibt es bei der Stadt Karlsruhe das stationäre Pflege- und Be- treuungsangebot des Badischen Landesvereins „Junge Pflege“. Derzeit wird in diesem Bereich von einem zusätzlichen Bedarf ausgegangen. In welchem Umfang dieser Bedarf besteht, wird derzeit überprüft. für langfristig beatmete Patienten und Patientinnen mit Intensivpflegebedarf Zu dieser Personengruppe werden derzeit Bedarfsermittlungen durchgeführt. 2. Die Stadtverwaltung stellt die Anzahl der Pflegebedürftigen aus den genannten Gruppen sowie ihre Bedarfe an stationärer und ambulanter Pflegeversorgung im Pflegebericht 2018/2019 dar. Sollten die Zahlen im Pflegebericht nicht mehr berück- sichtigt werden können, erfolgt eine gesonderte Information im Sozialausschuss. Soweit die entsprechenden Zahlen vorliegen, werden die Anzahl der Pflegebedürftigen und zielgruppenspezifische Bedarfe im ambulanten und stationären Bereich im Pflegebericht 2019 dargestellt. Sollten Zahlenangaben nicht möglich sein, wird der Sozialausschuss ge- sondert informiert. 3. Die Stadtverwaltung erstellt auf Grundlage der Bedarfszahlen eine Prioritätenliste für die Schaffung von spezialisierten Pflegeangeboten, die sich an den Bedürfnis- sen der genannten Gruppen orientiert. Die Prioritätenliste wird mit den zuständi- gen politischen Gremien abgestimmt. Eine Prioritätenliste für die Schaffung von spezialisierten Pflegeangeboten, die sich an den Bedürfnissen der genannten Gruppen orientiert, wird nach Möglichkeit auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Pflegebericht erstellt und mit politischen Gremien abgestimmt. 4. Die Stadt prüft die Einrichtung eines ambulanten Pflegeangebots für wohnungslo- se Pflegebedürftige nach dem Vorbild des Projektes „Wohnen 60plus“ der Stadt Münster (http://wohnhilfen-muenster.de/portfolio-item/wohnen-60plus). Bei „Wohnen 60plus“ handelt es sich um ein Angebot analog des Langzeitwohnbereichs (Heimstiftung). Deswegen wird die Einrichtung dieses Angebotes nicht als erforderlich er- achtet. Im Langzeitwohnbereich können im Einzelfall ambulante Pflegeleistungen in An- spruch genommen werden.
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Niederschrift 56. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Oktober 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 25. Punkt 24 der Tagesordnung: Spezialisierte Pflegeangebote für Gruppen mit be- sonderen Bedürfnissen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2018/0624 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): So wie es allgemein in unserer Stadt verschiedene Gruppie- rungen mit unterschiedlichen Verhalten und Bedürfnissen gibt, so gibt es das auch im Pfle- gebereich. Zum Beispiel junge Pflegebedürftige, die vielleicht einen Motorradunfall hatten und in ein normales Pflegeheim mit einem Anteil von ca. 70 Prozent dementen alten Men- schen im Durchschnitt nicht hineinpassen und sich dort logischerweise nicht wohlfühlen würden. Andere Gruppen sind ebenfalls in einem normalen Pflegeheim schlecht aufgeho- ben, behinderte Menschen, langfristig beatmete Menschen, suchtkranke Pflegebedürftige und wohnungslose Menschen. Die Zahl dieser Pflegebedürftigen ist in den letzten Jahren gestiegen und wird weiter stark steigen, so wie die Anzahl der Pflegebedürftigen insge- samt. Darauf müssen wir uns einstellen, und dafür ist es höchste Zeit. Wir warten auf den städtischen Pflegebericht, der im März 2019 erscheinen wird. Bis dahin will die Stadt die Bedarfe in den verschiedenen Bereichen dieser speziellen Pflegegruppen überprüft haben und Zahlen vorlegen, das ist gut so. Nicht einverstanden sind wir mit dem Pflegeangebot für wohnungslose Menschen. Hier sind die Aussagen unseres Erachtens widersprüchlich. Einerseits heißt es, es werden Alter- nativen für Pflegeheime gesucht, die durch die Landesheimbauverordnung wegfallen, an- dererseits sei ein Wohnangebot mit ambulanter Pflege nach dem Modell Wohnen 60 plus – 2 – der Stadt Münster nicht erforderlich. Entscheidend ist nicht, ob stationär oder ambulant mit Pflegeangeboten, entscheidend sind barrierefreie Räume und eine Umgebung, in der wohnungslose Menschen, häufig mit sehr schwierigem Verhalten, wohnen können. Die Erfahrung zeigt, dass wohnungslose Menschen in normalen Pflegeheimen nicht unterge- bracht werden können und sich außerdem mit Händen und Füßen dagegen wehren. Ich war gerade im Hotel Anker, einer Einrichtung, die einen Langzeitwohnbereich anbietet. Dort ist die Hälfte der dort wohnenden Menschen pflegebedürftig, fünfzehn Menschen von dreißig. Vor kurzer Zeit sind dort drei an Krebs erkrankte Menschen gestorben. Sie konnten nirgendwo anders untergebracht werden. Niemand will diese Menschen haben, weil sie sich einfach sehr schwierig verhalten. Das Personal in diesem alten Gasthof ist überfordert, die Treppe ist 24 Stufen lang, es gibt keinen Aufzug, entgegen dem, was in der Antwort der Verwaltung steht, auch nicht bei SOZPÄDAL, es gibt einen Treppenlift, der aber nur ausnahmsweise mal bedient werden kann, da er sehr betreuungsintensiv ist. Das Ganze ist das Gegenmodell von einem Pflegeheim, mit hohen Schwellen, engen Duschen, aus denen die Pfleger Leute, die etwas breiter sind, kaum rausbekommen, weil diese ein- fach stecken bleiben. Also unzumutbare Bedingungen für das Personal und für die zu Pfle- genden. In der Scheffelstraße bei SOZPÄDAL ist es ähnlich. Wir GRÜNEN wollen, dass diese Menschen, die besondere Fürsorge bedürfen, ein würdiges Leben führen können. Auch das Personal ist uns wichtig, denn wohnungslose Pflegebe- dürftige laufen nicht einfach mal so mit. Wir möchten das Thema gerne in den Sozialaus- schuss beziehungsweise in den Ausschuss für Ältere Generationen verweisen, um über zwei Punkte zu reden, den Bedarf an Pflege für wohnungslose Menschen und auch über das Model 60 plus, das seit 2013 in Münster sehr gut praktiziert wird. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Ich glaube, man kann es kurz machen, wenn wir den Pflege- bericht im März bekommen, wird es interessant. Dann müssen wir versuchen, die entspre- chenden Schlüsse aus dem Bericht zu ziehen, über die Problematik junger Pflegebedürfti- gen und auch über die Problematik, die immer mehr auf uns zukommen wird. Über pfle- gebedürftige Behinderte haben wir schon mehrfach in verschiedenen Gremien gesprochen, deswegen glaube ich, haben sie in dem jetzigen Antrag im Wesentlichen keine Relevanz, weil diese Probleme in den Pflegebericht eingegangen sind. Wir warten, bis wir im März im Sozialausschuss die entsprechenden Fakten auf dem Tisch haben, und können uns dann in Ruhe unterhalten und dann die richtigen Schlüsse ziehen. Stadträtin Fischer (SPD): Ich kann es kurz machen, ich sehe es genauso wie Kollege Thomas Müller, und ich denke, wir haben schon einige gute Ansätze, gerade auch bei den Trägern. Jetzt geht es darum, aus den Pflegeberichten Schlüsse zu ziehen. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Stadtrat Lancier (KULT): Die Gruppierung der KULT-Fraktion vereint unsere Haltung, dass alle Menschen hier Teil der Gesellschaft sind und bleiben. Manche der im Antrag genann- ten Personengruppen brauchen für ihr Leben und Teilnehmen besondere Unterstützung. Wir sehen unsere Aufgabe darin, ihnen diese Unterstützung zu geben. Der Bericht von der Verwaltung verspricht das, insofern sind wir damit sehr zufrieden. All denen, die angesichts der Liste von Personengruppen womöglich leise grummeln, man kann es auch übertreiben, gebe ich wirklich zu bedenken, dass wir hier von jedem Mitmenschen sprechen. Auch die- jenigen, die heute noch nicht in der Bedürftigkeit für solch eine Unterstützung sind, kön- nen durchaus durch ein Unglück oder eine entsprechende Disposition darauf angewiesen – 3 – sein. Manche, die heute diese Unterstützung brauchen, könnten durch medizinische oder technische Maßnahmen oder andere Fortschritte morgen wieder aus der Bedürftigkeit her- aus sein. Daher sagen wir, dass es nicht übertrieben ist, sondern es ist einfach nur anstän- dig. Sollte sich im Laufe der Bestrebungen zum Lückenschluss der Betreuungsangebote herausstellen, dass hier weitere nicht genannte Konstellationen existieren, haben wir ange- sichts der vorgelegten Antwort der Verwaltung das Vertrauen, dass angemessen reagiert wird. Die KULT begrüßt den Antrag und lobt die Verwaltung für die bereits betriebene und noch laufende Erhebung zum Bedarf. Wir sehen die Stadt auf einem guten Weg, den wir auch in Zukunft mitgehen werden. Der Vorsitzende: Frau Stadträtin Anlauf, Sie hatten darum gebeten noch mal zwei Punkte im Ausschuss aufzurufen, können wir das mit der Vorlage des Pflegeberichts im März kombinieren? Dann hat man alles zusammen, und dann melden Sie das schon mal an. Wir sind jetzt schon mal vorgewarnt, wo Sie möglicherweise nicht zufrieden sind. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. November 2018