Konzessionsverträge von Stadt und Landkreis zur Vergabe der Konzessionsverträge für die Alarmempfangseinrichtungen in der Integrierten Leitstelle

Vorlage: 2018/0609
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.09.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Branddirektion
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.10.2018

    TOP: 11

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 12 Konzessionsverträge
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0609 Dez. 5 Konzessionsverträge von Stadt und Landkreis Karlsruhe zur Vergabe der Konzessionen für die Alarmempfangseinrichtungen in der Integrierten Leitstelle Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 05.10.2018 5 X Hauptausschuss 16.10.2018 12 X Gemeinderat 23.10.2018 11 X Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Konzession an die Firma Siemens AG Building Technologies Division, Weissacker Straße 11, 70499 Stuttgart zu. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, den Konzessionsvertrag mit der Siemens AG Building Technologies Division abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 34.500 Euro pro Jahr werden erwartet. Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe und der Landkreis Karlsruhe haben seit 1999 eine gemeinsame Feuerwehr- leitstelle betrieben. Mit der Trägerschaftsvereinbarung vom 7. Mai 2012 wurde zwischen Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe und dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Karlsruhe e. V., die Einrichtung und der gemeinsame Betrieb der Integrierten Leitstelle vereinbart. Diese ist seit März 2017 in Betrieb. In der Integrierten Leitstelle bleiben die Träger jeweils Träger ihrer Aufgaben nach dem Feuer- wehr- beziehungsweise Rettungsdienstgesetz. Aufgabe der Leitstelle nach Feuerwehrgesetz ist unter anderem die Bereitstellung und der Betrieb einer Alarmempfangseinrichtung für Brand- meldealarme von Brandmeldeanlagen, die aufgrund bauordnungsrechtlicher Anordnung unmit- telbar auf eine Empfangsstelle aufgeschaltet werden müssen. Die Träger können die Einrichtung und den Betrieb der Alarmempfangseinrichtung einem privaten Betreiber übertragen. Dies war in der bisherigen gemeinsamen Feuerwehrleitstelle der Fall. Die bisherigen Verträge laufen zum 30. Juni 2019 aus. Zum 1. Juli 2019 sollen jeweils neue Konzessionsverträge geschlossen wer- den. Die Stadt Karlsruhe und der Landkreis Karlsruhe haben hierzu die gemeinsame Ausschreibung und Vergabe der jeweiligen Konzessionsverträge für die Errichtung und den Betrieb einer leis- tungsfähigen Alarmempfangseinrichtung vereinbart. Wegen der Komplexität der Einsatzleit- rechnertechnik der Integrierten Leitstelle wurde ein Fachplaner erforderlich, der ebenfalls ge- meinsam beauftragt wurde. Sowohl die Stadt Karlsruhe als auch der Landkreis Karlsruhe schließen den Konzessionsvertrag mit dem Konzessionär in eigener Zuständigkeit gemäß Feuerwehrgesetz ab. Die Konzession umfasst die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen leistungsfähigen Alarmempfangs- stelle zur Übergabe von Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe an die Integrierte Leitstelle Karlsruhe. Weiterhin wird dem Konzessionsnehmer die Verpflichtung übertragen, im Zuständigkeitsbereich der Integrierten Leitstelle Karlsruhe auch die für eine vollständige Alarmübertragungsanlage erforderlichen Leistungen bereitzustellen. Er ist verpflichtet, exklusiv eine Alarmempfangsanlage sowie nicht exklusiv Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen zu betreiben sowie alle Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen beziehungsweise aufzuschalten. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, auch die Aufschaltung von Übertragungseinrichtungen von anderen Errichtern - auch unter Zwischenschaltung einer Neben-Clearingstelle - an die von ihm betriebene Alarmempfangsstelle zu nachvollziehbaren, transparenten und diskriminierungs- freien Bedingungen zu ermöglichen. Die Teilnehmer (Kunden) zahlen an den Konzessionsneh- mer Nutzungsgebühren für den Anschluss an die jeweils in Anspruch genommenen Teile der Anlage. Die Vergabe der Konzession wurde am 16. Juli 2018 europaweit ausgeschrieben. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 16. August 2018 ging nur ein Angebot, das der Firma Siemens AG Buil- ding Technologies Division ein, dem bisherigen Konzessionsnehmer seit 1999. Die Wertung des Angebots ergab, dass die Anforderungen der Ausschreibung erfüllt werden. Die Bestätigung des Fachplaners liegt vor. Der Vertrag soll mit der Firma Siemens AG Building Technologies Division geschlossen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Auf Grundlage des neuen Vertrages wird die Stadt Karlsruhe jährliche Konzessionserträge in Höhe von circa 34.500 Euro erzielen. Der voraussichtliche Gesamtumsatz des Konzessionsneh- mers für die gesamte Vertragslaufzeit (10 Jahre) wurde vorab auf über 10 Millionen Euro, davon 5 Millionen für den städtischen Bereich, geschätzt. Die Entscheidung über den Abschluss des Konzessionsvertrages fällt damit in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Konzession an die Firma Siemens AG Building Technologies Division, Weissacker Straße 11, 70499 Stuttgart zu. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, den Konzessionsvertrag mit der Siemens AG Building Technologies Division abzuschließen.

  • Abstimmungsergebnis GR Top 11
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 11
    Extrahierter Text

    Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Oktober 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 11 der Tagesordnung: Konzessionsverträge von Stadt und Landkreis zur Vergabe der Konzessionsverträge für die Alarmempfangseinrichtungen in der Integrierten Leitstelle Vorlage: 2018/0609 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Konzession an die Firma Siemens AG Building Technologies Division, Weissacker Straße 11, 70499 Stuttgart zu. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, den Konzessionsvertrag mit der Siemens AG Buil- ding Technologies Division abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf, verweist auf die er- folgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. November 2018