Beteiligung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH an der Stadtwerke Rastatt Service GmbH
| Vorlage: | 2018/0607 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.09.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.10.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0607 Dez. 4 Beteiligung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH an der Stadtwerke Rastatt Service GmbH Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 16.10.2018 6 x vorberaten Gemeinderat 23.10.2018 9 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH an der Stadtwerke Rastatt Service GmbH durch den Erwerb eines 50%-igen Anteils am Stammkapital zu. 2. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrags durch den Vertreter der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rastatt Service GmbH zu. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass noch Anpassungen des Gesellschaftsvertrags, welche nicht grundsätzlicher Art sind, vorgenommen werden dürfen. 3. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe wird mit der örtlichen Prüfung im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg bei der Stadtwerke Rastatt Service GmbH beauftragt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH beabsichtigt, die bereits bestehende Kooperation mit den Stadtwerken Rastatt zu intensivieren. Hierbei soll die bisherige Kooperation ausgebaut werden und die gemeinsamen Aktivitäten sollen durch die Gründung der gemeinsamen Gesellschaft „Stadtwerke Rastatt Service GmbH“ in eine eigenständige Organisationsform überführt wer- den. Die Stadtwerke Rastatt Service GmbH soll als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) der Stadtwerke Karlsruhe GmbH und der Stadtwerke Rastatt GmbH geführt werden. Am Stammka- pital von 100.000 Euro werden beide Gesellschaften jeweils zu 50% beteiligt sein. Die Marken- führung der Gesellschaft soll unter der neuen Marke „Stadtwerke Rastatt Service GmbH“ erfol- gen um den regionalen Anspruch und Kundenzugang zu unterstreichen. Die Gesellschaft beab- sichtigt bei Erzielung von entsprechenden Gewinnen eine regelmäßige Ausschüttung an die Gesellschafter vorzunehmen. Gegenstand des Gemeinschaftsunternehmens wird die Erbringung von Energiedienstleistungen an Kunden aus hocheffizienten und somit klimaschonenden Energieerzeugungsanlagen sowie das Contracting dieser Anlagen sein. Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH hat bereits früh diese Energiedienstleistungen entwickelt und in den letzten Jahren digitalisiert. Gleichzeitig ist für den Markterfolg Kundennähe und Regionalität entscheidend. Die Stadtwerke Rastatt sind der regio- nale und kommunal geprägte Marktpartner bei Kunden in der Region in und um Rastatt. Die Gesellschaft hat zum Start kein eigenes Personal und bedient sich über Geschäftsbesor- gungsverträge der Leistungen der Gesellschafter. Zum Marktstart bringen die Stadtwerke Karls- ruhe insbesondere Produkte, Knowhow und Energiedienstleistungen ein, so dass die Gesell- schaft unmittelbar erfolgreich sein kann. Die zukünftige Marktbearbeitung mit Energiedienst- leistungen sowie die Investition in Energieanlagen erfolgt aus der Gesellschaft heraus. Die Beteiligung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH erfolgt an einer Vorratsgesellschaft der Stadt- werke Rastatt GmbH, welche durch neuen Gesellschaftszweck und Firmennamen umgewandelt wird. Im Anschluss werden die beiden Gesellschafter eine Kapitalerhöhung auf 100.000 € vor- nehmen und den als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag für die neue Gesellschaft erlassen. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Rastatt Service GmbH wird durch je einen Geschäftsfüh- rer der Stadtwerke Karlsruhe und der Stadtwerke Rastatt gestellt. Gesellschafterbeschlüsse wer- den mit einer Mehrheit von drei Vierteln gefasst. Die Gesellschaft soll nach Abschluss der Gründungs- und Markteintrittsphase ab dem Jahr 2023 Gewinne erwirtschaften. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Karlsruhe GmbH entscheidet am 11. Oktober 2018 über die Beteiligung. Das Ergebnis wird in der Sitzung mitgeteilt. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Rastatt GmbH wird in seiner Sitzung am 29.10.2018 und der Gemeinderat der Stadt Rastatt in seiner Sitzung am 19.11.2018 die dort notwendigen Beschlüs- se fassen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH an der Stadtwerke Ras- tatt Service GmbH durch den Erwerb eines 50%-igen Anteils am Stammkapital zu. 2. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrags durch den Vertreter der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rastatt Service GmbH zu. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass noch Anpassungen des Gesellschaftsvertrags, welche nicht grundsätzlicher Art sind, vorgenommen werden dürfen. 3. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe wird mit der örtlichen Prüfung im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg bei der Stadtwerke Rastatt Service GmbH beauftragt.
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Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Oktober 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9 der Tagesordnung: Beteiligung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH an der Stadtwerke Rastatt Service GmbH Vorlage: 2018/0607 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH an der Stadtwerke Rastatt Service GmbH durch den Erwerb eines 50%-igen Anteils am Stammkapital zu. 2. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des als Anlage (der Vorlage) beigefügten Gesellschaftsvertrags durch den Vertreter der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in der Gesellschafter-versammlung der Stadtwerke Rastatt Service GmbH zu. Der Gemein- derat ist damit einverstanden, dass noch Anpassungen des Gesellschaftsvertrags, welche nichtgrundsätzlicher Art sind, vorgenommen werden dürfen. 3. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe wird mit der örtlichen Prüfung im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg bei der Stadtwerke Rastatt Service GmbH beauftragt. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolg- te Vorberatung im Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist ebenfalls einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. November 2018