Verkehrsberuhigte Bereiche in Durlach
| Vorlage: | 2018/0585 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 28.08.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.10.2018
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE CDU-OR-Fraktion vom: 07.08.2018 eingegangen am: 07.08.2018 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 17.10.2018 öffentlich Dezernat 2 / OA Verkehrsberuhigte Bereiche in Durlach Mit dem Schreiben des Oberbürgermeisters Dr. Frank Mentrup vom 18.07.2018 wurde dem Ortschaftsrat die Umwandlung des verkehrsberuhigten Bereichs im Altstadtring zur Kenntnis gegeben, welcher nach der Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung im Mai 2017 mit dem sehr hohen Verkehrsaufkommen nicht mehr vertretbar ist. Die CDU Durlach stellt folgende Fragen zum Sachverhalt: 1. Wurde in der Verkehrszählung zwischen Durchgangsverkehr, Anwohnerverkehr und Parksuchverkehr unterschieden? 2. Welche Maßnahme trifft die Verwaltung, um das aktuelle Verkehrsaufkommen in diesen Bereichen zu reduzieren, um eine Umwandlung zu verhindern? 3. Bis wann soll die Umwandlung durchgeführt werden? 4. Kann der niveaugleiche Straßenausbau in der 20 Zone beibehalten werden? 5. Welche Maßnahmen zieht die Umwandlung nach sich? unterzeichnet von: Michael Griener Roswitha Henkel Andreas Kehrle Dirk Müller Doris Böhler-Friess Klaus Scheuermann Walter Mächtlinger
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zur Anfrage CDU-OR-Fraktion eingegangen am:07.08.2018 Vorlage Nr.: Verantwortlich:Dezernat2/OA Verkehrsberuhigte Bereiche in Durlach GremiumTerminTOPöNö Ortschaftsrat Durlach17.10.20186x Wurde in der Verkehrszählung zwischen Durchgangsverkehr, Anwohnerverkehr und Parksuchverkehr unterschieden? Nein, die verwendeten Geräte erfassen nur die gefahrenen Geschwindigkeitensowie die Länge der Fahrzeuge anhand eines Radarfeldes. Dadurch können Verkehrsmengen in alle Richtungen hinsichtlich der Fahrzeugart und der gefahrenen Geschwindigkeiten ausgewertet werden. Das Gerät kann auf- grund der Zeitspanne,die ein Fahrzeug zur Durchfahrt des Radarfeldes benötigt, zwischen einem Radfahrenden und einem Personenkraftwagenoder Lastkraftwagenunterscheiden. Die Geräte sind geeicht und werden auch in anderen Städten verwendet. Welche Maßnahme trifft die Verwaltung, um das aktuelle Verkehrsaufkommen in diesen Bereichen zu reduzieren, um eine Umwandlung zu verhindern? Derzeit bereiten die Fachämter gemeinsam mit dem Reallabor der Hochschule in Karlsruhe–Technik und Wirtschaft, Fakultät für Architektur und Bauwesen, Lehrgebiet Verfahrensplanung und Verkehrstechnikeinen Verkehrsversuch zur Verhaltenserforschung der Verkehrsteilnehmendenim Altstadtring, im Bereich der Lederstraße/Bienleinstorstraße vor. Nach Abschluss dieses Projektes erwarten die Fach-ämter weitere Erkenntnisse darüber, ob sich eine weitere effektive Verkehrsberuhigung im Altstadt-ring erreichen lässt. Die Verkehrsmengen im Altstadtring haben sich nach Verkehrszählungen 2016 gegenüber 1998 um 55 Prozentverringert. Eine attraktive Altstadt mit ihren Geschäften wird jedoch immer einen gewissen Anteil Individualverkehr erzeugen. Bis wann soll die Umwandlung durchgeführt werden? Die Stadtverwaltung erarbeitet derzeit ein tragfähiges Konzept zur Umwandlung in den verkehrs- beruhigten Geschäftsbereich.Dieses wird danach dem Ortschaftsrat vorgestellt. Die Umwandlung in eine neue Zonierung ist für das erste Halbjahr 2019 angedacht. Kann der niveaugleiche Straßenbau in der Tempo-20-Zone beibehalten werden? Ja, durch verschiedene Pflasterungen und denvorhandenen Parkmarkierungen sind Verkehrsräume bereits heutezum Teil aufgeteilt. Auch in anderen Bereichen der Stadt werden Tempo-20-Bereiche als Mischflächen geführt. Welche Maßnahmen zieht die Umwandlung nach sich? Die Umwandlung bedarf einer neuen Gesamtkonzeption der Zonenaufteilung im Altstadtring, die derzeit erarbeitet wird. Seite2 Im Wesentlichen werden die Beschilderungen überarbeitet undauf einZone-20-Konzept angepasst. Zudem werden bisherige Zone-30-Regelungen imBereich desAltstadtringesin die Zone-20-Regelung integriert. Bauliche Maßnahmen sind derzeit nicht geplant. Sachbearbeitung:Herr Metz, R 3251