Nach- und Innenverdichtung: Die Beschlüsse des Gemeinderats zur Vorsorge angesichts der Klimaveränderung und die Lebensqualität in dicht bebauten Quartieren stärker berücksichtigen
| Vorlage: | 2018/0579 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 24.08.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 6 |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut, Nordweststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.10.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0579 Dez. 6 Nach- und Innenverdichtung: Die Beschlüsse des Gemeinderats zur Vorsorge angesichts der Klimaveränderung und die Lebensqualität in dicht bebauten Quartieren stärker berücksich- tigen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.10.2018 21 x Kurzfassung Siehe ergänzende Erläuterungen auf Seite 2. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Gesamtkosten noch nicht abschätzbar. Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung bezieht bei Nach- bzw. Innenverdichtungen die Klimabe- schlüsse des Gemeinderats sowie die Interessen der dort bzw. in der direkten Nachbarschaft lebenden und arbeitenden Menschen intensiver in die Planungen ein. Im Sinne der doppelten Innenentwicklung verstärkt die Verwaltung dabei die Anstrengungen zum Schutz des Stadtgrüns. Der vom Gemeinderat beschlossene städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung findet Be- rücksichtigung bei städtebaulichen Wettbewerben (z. B. Zukunft Nord, Neureut Zentrum III) sowie der Aufstellung von Rahmenplänen (z. B. Rahmenplan Nordweststadt). Bei Vorhaben der Innenentwicklung, die die Schaffung neuen Planrechts erfordern (z. B. Fasanengarten), werden die Ziele des Rahmenplans Klimaanpassung im Zuge des Bebauungsplanverfahrens untersucht und entsprechende erforderliche Maßnahmen berücksichtigt. Bei Bauvorhaben die nach § 34 BauGB zu beurteilen sind, können klimatische Maßnahmen rechtlich nicht eingefordert werden. Sofern die Vorhabenträger vor einer Bauantragstellung zur Beratung auf die Verwaltung zukommen, werden diese für die klimarelevanten Aspekte sensibilisiert. Im Idealfall werden diese dann auch entsprechend aufgenommen (z. B. Sophien-Carrée). 2. Für die Kernstadt stellt die Stadt einen allgemein gültigen Bebauungsplan auf, der entsprechende Vorgaben für die unter 1. genannten Ziele festschreibt. Zum Schutz wertvoller Grünstrukturen in § 34er-Gebieten kommt grundsätzlich das Instru- ment der kommunalen Satzung in Betracht. Zur Einführung einer "Grünsatzung" bzw. „Freiflächengestaltungssatzung“ gibt es im Rahmen des Korridorthemas „Meine Grüne Stadt Karlsruhe“ entsprechende Überlegungen. Nach erster Prüfung rechtlicher Aspekte könnte die Stadt diese für Teile des Gemeindegebiets, nicht aber stadtweit aufstellen. Ent- sprechend sieht es die Ermächtigungsgrundlage in der § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO vor. Denkbar ist auch die Aufstellung einer Satzung als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB für bestimmte Stadtquartiere, die beispielsweise einen besonders erhaltenswerten Baumbestand aufweisen. Das Thema anzugehen, ist aus Sicht der Stadtverwaltung in jedem Fall wichtig und zu forcieren. Leider werden derzeit – hinsichtlich der zahlreichen bereits be- gonnenen, prioritären Projekte und Verfahren – bisher keine ausreichenden Kapazitäten ge- sehen, die Bearbeitung dieser Fragestellung zeitnah zu starten. Eine Aufnahme des Projektes ist in Abhängigkeit von den Personalressourcen im Laufe von 2019 vorgesehen.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0579 Nach- und Innenverdichtung: Die Beschlüsse des Gemeinderats zur Vorsorge angesichts der Klimaveränderung und die Lebensqualität in dich bebauten Quartieren stärker berücksichti- gen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.10.2018 21 x 1. Die Stadtverwaltung bezieht bei Nach- bzw. Innenverdichtungen die Klimabeschlüsse des Ge- meinderats sowie die Interessen der dort bzw. in der direkten Nachbarschaft lebenden und ar- beitenden Menschen intensiver in die Planungen ein. Im Sinne der doppelten Innenentwick- lung verstärkt die Verwaltung dabei die Anstrengungen zum Schutz des Stadtgrüns. 2. Für die Kernstadt stellt die Stadt einen allgemein gültigen Bebauungsplan auf, der entspre- chende Vorgaben für die unter 1. genannten Ziele festschreibt. Mit dem „Städtebaulichen Rahmenplan zur Klimaanpassung“ hat der Gemeinderat einen Rahmenplan beschlossen, der den stadtklimatischen Belangen eine besondere Bedeutung beimisst. Damit liegen die Wohnraumbeschaffung und der Karlsruher Klimaschutz gleichrangig im öffentlichen Interesse. Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen in Karlsruhe zeigt sich, dass die Anforderungen an die (klein- )klimatischen Auswirkungen bei Nach- bzw. Innenverdichtung dem Rahmenplan entsprechend stärker berücksichtigt werden müssen. Denn Urban-heat-Phänomene werden in der Stadt zunehmen. Zudem wirkt sich Nach- und Innverdichtung in der Regel auf die Lebensqualität der Menschen aus, die in dem jeweiligen Quartier schon bisher gelebt oder gearbeitet haben (vgl. z.B. Süddeutsche Zeitung vom 29. November 2017 „Städtebau – Was macht die Nachverdichtung mit uns?”). Im Sinne der doppelten Innenentwicklung (vgl. Difu-Berichte 4/2013 unter www.difu.de bzw. Website des Bundesamtes für Naturschutz www.bfn.de) muss es einen stärkeren Schutz des Stadtgrüns z.B. auch innerhalb der Blockrandbebauung sowie die Entwicklung zusätzlicher, qualitativ hochwertiger Grünflächen geben. Denn diese leisten einen wesentlichen Beitrag zur städtischen Klimaanpassung. In verdichteten Ballungsräumen ist urbanes Grün von hoher Bedeutung für das Mikroklima, für die woh- nungsnahe Erholung und ganz allgemein für die Wohnqualität sowie für ökologische Funktionen. unterzeichnet von: Erik Wohlfeil Lüppo Cramer Michael Haug Uwe Lancier Max Braun Sachverhalt / Begründung
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Niederschrift 56. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Oktober 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 21 der Tagesordnung: Nach- und Innenverdichtung: Die Beschlüsse des Ge- meinderats zur Vorsorge angesichts der Klimaveränderung und die Lebensqualität in dicht bebauten Quartieren stärker berücksichtigen Antrag: KULT Vorlage: 2018/0579 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf. Stadtrat Cramer (KULT): Wir sind mit der Antwort zu unserem Antrag zur Nach- und In- nenverdichtung zufrieden, besonders mit der Antwort zum Unterpunkt zwei. Denkbar ist auch die Aufstellung einer Satzung, als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Baugesetz- buch für bestimmte Stadtquartiere, die beispielsweise einen besonders erhaltenswerten Baumbestand aufweisen. Das Thema anzugehen ist aus Sicht der Stadtverwaltung auf je- den Fall wichtig und zu forcieren. Mit der Antwort sind wir heute zufrieden, wir gehen da- von aus, dass im Sinne dieser Antwort in Zukunft mehr darauf geschaut und gehandelt wird. Wir werden das positiv begleiten. Stadtrat Meier (CDU): Innenverdichtung wird immer wichtiger, der Schutz des Stadtgrüns aber auch. Wenn mich die KULT gefragt hätte, hätte ich geantwortet, dass die Verwaltung das bestimmt im Rahmen ihrer Möglichkeiten und im Rahmen der aktuellen Gesetzeslage berücksichtigt, und so lese ich auch die Antwort der Verwaltung. Danke an die Verwal- tung, dass Sie dieses zweifelsohne nicht unwichtige Anliegen bereits im Auge hat und auch umsetzt. – 2 – Stadtrat Zeh (SPD): Ja, der städtebauliche Rahmen zur Klimaanpassung ist wirklich sehr vorbildlich, auch mit den verschiedenen Lupen der Stadtteile, der verschiedenen Möglich- keiten der Dach- und Hausbegrünung und Entsiegelung, und er bietet sehr viel Potenzial, was man alles machen kann. Es ist selbstverständlich, dass die Stadtverwaltung diese auch anwendet. Beim ersten Teil, darauf ist Herr Cramer nicht weiter eingegangen, hat er noch einen Nebensatz gesagt, wie die Interessen dort, beziehungsweise der in direkter Nachbar- schaft lebenden und arbeitenden Menschen intensiver in die Planung einzubeziehen sind. Nun, da kann ich nicht ganz folgen. Wir haben gerade im letzten halben Jahr genügend Beispiele gehabt, wo die Nachbarn um alte abgestorbene Tannen kämpfen oder Zweifel hatten, ob so ein kleiner Tannenbaum im Garten wichtig für die Klimaanpassung ist. Dies ist er aber nicht. Es sind eher die Laubbäume, die wichtig sind. Es ist auch von Innenhöfen und der Belüftung in Grünzügen die Rede, wo eigentlich gar kein Lüftchen mehr weht. Allerdings ist eine Versiegelung eine Klimaveränderung und schafft eine andere Klimaan- passung. Deshalb empfehle ich, nicht einfach auf die Nachbarn zu hören, sondern Fachex- perten hinzuzuziehen. Das Problem ist, dass in richtigen Bebauungsplänen eine Versiege- lungsbilanz enthalten ist, da kann man es auch nachvollziehen, dass beim § 34 Baugesetz- buch, das schreibt die Verwaltung auch, leider ein derartiges Rechtsinstrument wie ein Klimaausgleich nicht vorhanden ist. Das ist das eigentliche Kernproblem, aber da ist Herr Cramer mit Punkt zwei für die Zukunft durchaus zufrieden. Wir als SPD haben vor einem halben Jahr das Thema Nach- und Innenverdichtung gehabt und dieselbe Antwort erhalten mit der Grünzugsatzung, die in Planung ist, und dass die Zahl der Mitarbeiter noch ein we- nig zu beschränkt ist, um es tatkräftig nach vorne zu bringen. Bei der Diskussion zu dem Thema sind wir auch dabei und hoffen auf baldige Berücksichtigung und weitere Diskussi- on im Planungsausschuss und Gemeinderat. In dem Sinne sind wir mit der Antwort auch zufrieden. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE): Dem Grundgedanken des Antrags, bei Stadtplanung und Nachverdichtung die Klimaanpassung zu berücksichtigen, dem stimmen wir natürlich zu. Das sind ureigene GRÜNE Ziele, die wir schon immer verfolgt haben und für die wir uns schon immer eingesetzt haben. Aber mit dieser allgemeinen Forderung des Antrags kom- men wir nicht weiter, auch wenn es bedauerlich ist. Deswegen haben wir uns bei der all- gemeinen Aussage des Antrags, als es darum ging, sich dem anzuschließen, eben ent- schieden, das nicht zu tun. Der städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung wird bereits berücksichtigt, wo die Stadt Einfluss nehmen kann, wenn es um Bebauungspläne geht und neues Planrecht erforderlich ist, aber bei § 34 Baugesetzbuch fällt dieser Hebel eben weg. Auch hier bemüht sich die Verwaltung redlich, führt Gespräche, versucht darauf hinzuwir- ken, dass es da zu guten Lösungen kommt und die Bauträger sensibilisiert sind, aber es gelingt nun mal nicht immer. Über die Möglichkeiten hier an diesen Stellen einzuwirken, darum geht es letzten Endes auch, und darüber haben wir in den letzten Monaten sehr viel diskutiert, hier im Gemeinderat und im Planungsausschuss intensive Debatten darüber ge- führt. Es ging zwar teilweise auch um gestalterische Aspekte, aber der Klimaaspekt ist den gleichen gesetzlichen Regelungen unterworfen. Was jetzt hier als Vorschlag genannt wur- de, oder beantragt wurde, dass so ein allgemeingültiger Bebauungsplan für die Kernstadt aufgestellt wird, das geht nicht, das haben Sie beantwortet. Das, was die Verwaltung jetzt als mögliche Lösung nennt, nämlich über eine Grünsatzung zu agieren beziehungsweise Bebauungspläne für bestimmte Stadtquartiere aufzustellen, das wurde uns tatsächlich auch schon früher aufgezeigt, insofern hat der Antrag jetzt nicht wirklich etwas Neues gebracht. Ich denke, trotzdem es ist wichtig, Ihnen vom Gemeinderat immer wieder dieses Signal zu – 3 – geben, dass wir es als außerordentlich wichtig sehen, uns diesem Thema anzunehmen, und es nicht sehr lange aufschieben können bis wir zu Lösungen kommen oder zu einem Weg, der uns zu einer befriedigenderen Lösung führt. Dieser Sommer hat auch gezeigt, wie wichtig das Thema ist. Dieser Sommer hat uns vor allen Dingen auch gezeigt, dass wir bei Hotspots besonders aufpassen müssen beziehungsweise bei Arealen, die sich durch eine Bebauung in Hotspots verwandeln würden. Das sind gerade auch die Dinge, um die wir uns Gedanken machen müssen. Wo Hotspots da sind, ist Begrünung sicherlich auch nach wie vor etwas, wo man versuchen kann mitzuwirken. Wo ein Areal an sich im Moment intakt ist, aber durch eine Bebauung zu einem Hotspot wird, ist das wirklich etwas, wo wir versuchen sollten, alle möglichen Kräfte zu nutzten, um diese Dinge zu vermeiden. Das ist wirklich ein ganz wichtiges Anliegen, damit auch weiterhin Menschen hier in der Stadt ge- sunde Lebensbedingungen vorfinden. Dazu gehört eben auch, im Sommer nicht unerträg- licher Hitze ausgesetzt zu sein. Für uns GRÜNE ist das Thema Klimaanpassung und Lebens- qualität wirklich ein Thema mit höchster Priorität, und wir bitten die Verwaltung, hier tat- sächlich auch zügig zu handeln. Stadtrat Høyem (FDP): Jeder von uns Stadträten wird mit dem Thema Innenverdichtung konfrontiert, und wieder und wieder müssen wir den sogenannten § 34 Baugesetzbuch verteidigen. Wir können alle viele Beispiele nennen, aber die Realität ist, dass von vielen hunderten §-34-Fällen pro Jahr nur eine Handvoll kontrovers von Nachbarn und der Öf- fentlichkeit diskutiert werden. Karlsruhe ist eine Stadt des Rechts, und die Verwaltung macht uns klar, dass bei Bauvorhaben, die nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen sind, klimatische Maßnahmen rechtlich nicht eingefordert werden können. Das kann man be- klagen, aber nicht ändern. Ein Bebauungsplan für die Kernstadt, wie im Antrag gewünscht, ist nur für Teile des Gemeindegebiets möglich, aber man kann es rechtlich nicht stadtweit aufstellen. Auch das kann man beklagen, aber man muss auch akzeptieren, dass Baurecht ein Recht ist, dass man nicht nach Laune oder Geschmack ändern kann. Herr Oberbürger- meister, es ist mehr und mehr auffallend, dass in nahezu jeder Stellungnahme der Verwal- tung automatisch Klagen über Kapazitäten und Personalressourcen hinzugefügt werden. Ich weiß nicht, ob es eine besondere Verwaltungsstrategie ist, aber als Stadtrat ist es schwierig, auf diese Klagen zu reagieren. Herr Oberbürgermeister, Sie sind für die Verwal- tung zuständig, falls Kapazitäten oder Personalressourcen erhöht werden müssen, und das bezweifele ich eigentlich nicht, denke ich, dass es besser wäre, es direkt mit uns im Ge- meinderat zu diskutieren, statt diese automatische Klage in jeder Stellungnahme zu wie- derholen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich möchte noch auf eine Sache hinweisen aus der Antwort der Verwaltung. Bei Punkt eins steht, dass eben bei Bauvorhaben klimatische Maßnahmen rechtlich nicht eingefordert werden können. Ich glaube, das ist der Knackpunkt. Gerade beim Sophiencarrée hätten wir uns als AfD-Fraktion gewünscht, dass man da genauer in- formiert worden wäre, und dazu hätte man sich das auch vonseiten der Verwaltung ge- nauer anschauen müssen. Ich habe das Gefühl, dass wir jetzt bei der Diskussion dieses Themas uns schon wieder sehr im bereits Vorhandenen und im Vagen befinden. Wir soll- ten wenigstens dazu kommen, dass bei solchen Bauvorhaben wirklich analysiert wird, wie sich im Mikrobereich die Wärme- und Abstrahlungsverhältnisse verändern, und zwar müss- te das auch wissenschaftlich fundiert geschehen, und zwar so, dass wir es als Gemeinderat auch verstehen können. Das ist natürlich schwierig, aber ich meine, wir sollten bei der Situ- ation, die wir jetzt in weiten Teilen der Stadt erreicht haben, wirklich sehr sorgfältig mit den Flächen umgehen, die wir noch haben. Deswegen sollten wir bei solchen Bauprojekten – 4 – wirklich genau analysieren, inwieweit vielleicht die Umgebung und vielleicht der Rest der Stadt klimatisch davon beeinträchtigt werden. Denn wir müssen bedenken, so sehr viele Schneisen haben wir nicht mehr durch die Frischluft in unsere Stadt kommen kann. Des- wegen finde ich, müssen wir da zu etwas Konkreterem kommen, damit in Zukunft sicher- gestellt ist, dass wir da keine Fehler machen. Der Vorsitzende: Noch mal zur Klarstellung, die Aussage, wir können klimatische Maß- nahmen rechtlich nicht einfordern, bezieht sich auf die §-34-Fälle, und diese können wir nicht entscheiden, ob wir die jetzt wollen oder nicht, sondern darauf gibt es einen Rechts- anspruch. Das Sophiencarrée ist jetzt ein Beispiel dafür, dass trotz der Existenz eines §-34- Falls es gelungen ist, genau das zu machen, was Sie verlangen, nämlich das Ganze auch klimatologisch anzuschauen, um am Ende eigentlich mehr Grünfläche und auch besseres Klima zu schaffen als es im Moment gibt. Was wir anbieten können, dass wir so eine Grün- satzung aufstellen, das haben wir aus anderen Gründen in der Verwaltung sowieso schon länger diskutiert. Es ist richtig, Herr Stadtrat Høyem, ich muss jetzt entscheiden, ob wir da- zu Personal einstellen und ob ich dazu auf Sie zukommen muss oder ob wir das ganze Thema nicht extern vergeben. Da müssen wir Anfang nächsten Jahres eine Lösung finden. Uns ist es aber auch sehr wichtig, dass Sie über eine solche Grünsatzung nicht beliebig ein- greifen können, sondern es gibt auch da bestimmte Grenzen, über die wir dann reden müssen. Deswegen denke ich, wir sollten das im Planungsausschuss vorbereiten, und dann müssen wir gemeinsam einen Beschluss fassen. Die Antragsteller sind mit dieser Vorge- hensweise einverstanden. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. November 2018