Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur: Spiel- und Aktionspark Otto Dullenkopf

Vorlage: 2018/0578
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.09.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Oststadt, Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.09.2018

    TOP: 13

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Sanierung kommunaler Einrichtungen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0578 Dez. 4 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur; hier: Spiel- und Aktionspark Otto Dullenkopf Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 11.09.2018 5 x vorberaten Gemeinderat 18.09.2018 13 x Beschlussantrag 1. Die Stadt Karlsruhe meldet auf den Projektaufruf zum Bundesprogramm "Sanierung kom- munaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" das Projekt "Spiel- und Aktionspark Otto Dullenkopf" an. 2. Die Übernahme des kommunalen Finanzierungsanteils von 55 v. H. wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 5.095.000 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. Haushaltsmittel in Höhe von 4.061.000 Euro sind im Entwurf des Doppelhaushalt 2019/2020 enthalten; sie müssen über die Veränderungsliste auf 5.095.000 Euro erhöht werden. Sollte die Maßnahme in das Förderpro- gramm aufgenommen werden, wäre ein Zuschussbetrag von 2.292.750 Euro möglich.. IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat den Projektaufruf zum Bun- desprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kul- tur" (1. August 2018) veröffentlicht. Bundesweit stehen 100 Mio. Euro für die Förderung von Projekten der Städte und Gemeinden zur Verfügung. Der Bundesanteil soll in der Regel zwi- schen 1 Mio. Euro und 4 Mio. Euro liegen und der Finanzierungsanteil der Kommunen 55 v. H. betragen. Das Programm sieht einen Beschluss des Stadt- oder Gemeinderates vor, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2018 gebilligt wird (Nachweis des Ratsbeschlusses bis 20. September 2018 digital und/oder schriftlich); es wird – wegen der Ferienzeit – zunächst aber auch ein Beschluss des Finanz- und Hauptausschusses akzeptiert; ein Beschluss des Gemeinderates ist allerdings nachzureichen. Für das Sanierungsprogramm des Bundes wird das Projekt "Spiel- und Aktionspark Otto Dullen- kopf" mit einem derzeitigen Volumen von 5.095.000 Euro von der Stadt Karlsruhe mit einem Zuschussantrag angemeldet. Haushaltsmittel sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 in Höhe von 4.061.000 Euro enthalten; sie müssen über die Veränderungsliste auf 5.095.000 Euro erhöht werden. Somit wäre ein Zuschussbetrag 2.292.750 Euro bei Aufnahme der Maß- nahme in das Förderprogramm möglich. Im Otto-Dullenkopf-Park (ehemals „Ostauepark“) zwischen dem alten Stadtteil Karlsruhe- Oststadt und dem in den letzten Jahren neu entstandenen Stadtteil Karlsruhe-Südstadt-Ost hat der Stadtjugendausschuss Karlsruhe seit 2008 erfolgreich ein umfangreiches Spiel- und Aktions- angebot für Kinder und Jugendliche unter teilweiser Nutzung des Verwaltungsgebäudes eines am Rande des Parks (Wolfartsweierer Straße 11) liegenden Busdepots etabliert. Durch die stetig gewachsene Nachfrage und des im derzeitig geltenden Bebauungsplan „Gottesaue/Ostaue-park vorgesehenen Neubaus eines Spielhauses soll das mittlerweile aufgegebene Busdepot mit Ver- waltungsgebäude, Verbindungsbau, Werkstatt- und Fahrzeughallen durch teilweisen Abriss und Umgestaltung zu einem weiteren städtischen sozialpädagogischen Zentrum für die sich auswei- tenden Aktivitäten sowohl im Park als ausgebaut werden auch stadtweit mit den Schwerpunk- ten zirzensische und trendische urbane Bewegungskünste ausgebaut werden . Für den mittlerweile bestehenden Spiel- und Aktionsbereich im Otto-Dullenkopf-Park sollen durch den Umbau und die Nutzung des ehemaligen Busdepots weitere Grundlagen und der Ausbau eines weiteren Aktiv-Zentrums der Stadt geschaffen werden. Dies soll für eine stetige Weiterentwicklung in der Umsetzung der sozialen und kulturellen Ziele von konservativer und innovativer Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Karlsruhe sorgen. Es soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, den steigenden Bedarf an Aktivitätsangeboten für die Bevölkerung der unmittelbar benachbarten Stadtteile Oststadt und Südstadt Ost an einem ihrer Schnittpunk- te erweitern zu können. Die Schaffung einer erweiterten Infrastruktur in Kapazität und Qualität (wie zum Beispiel den Trendsportarten angepasste Ausstattung eines Indoorbereiches) für stadt- teilübergreifende Projekte (Ferienprogramme, Kinderstadt Karlopolis), wird angestrebt. Durch die Ausstattung des Park mit spezifischen Einrichtungen soll erreicht werden, dass auch von der Jugend sportliche und kulturelle Festivals (wie bereits geschehen mit dem Pyramidalen Jong- lier- und Kleinkunstfestival) bestritten werden können. Als eine der Voraussetzungen für das Vorverfahren beim Bund (= Auswahl in Frage kommender Projekte, für die dann ein Zuschussantrag im November 2018 gestellt werden kann) bedarf es des "Nachweises eines Beschlusses über den Finanzierungsanteil der Kommune und gegebe- nenfalls Dritter". Dieser Beschluss soll mit dieser Vorlage eingeholt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Die Stadt Karlsruhe meldet auf den Projektaufruf zum Bundesprogramm "Sanierung kom- munaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" das Projekt "Spiel- und Aktionspark Otto Dullenkopf" an. 2. Die Übernahme des kommunalen Finanzierungsanteils von 55 v. H. wird beschlossen.

  • Abstimmungsergebnis GR TOP 13
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 13
    Extrahierter Text

    Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. September 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 13 der Tagesordnung: Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Berei- chen Sport, Jugend und Kultur: Spiel- und Aktionspark Otto Dullenkopf Vorlage: 2018/0578 Beschluss: 1. Die Stadt Karlsruhe meldet auf den Projektaufruf zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" das Projekt "Spiel- und Aktionspark Otto Dullenkopf" an. 2. Die Übernahme des kommunalen Finanzierungsanteils von 55 v. H. wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Bei 44 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Sie würden uns mit diesem Beschluss in die Lage versetzen, ein Bundesprogramm anzuge- hen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir von der AfD möchten gerne an der bisherigen Planung für den Otto-Dullenkopf-Park festhalten. Wir halten es nicht für richtig, dass das Busdepot jetzt erhalten werden soll. Wir hätten gerne die kleinere Bebauung gehabt in diesem Spiel- und Sportbereich. Für uns ist jetzt dieser Antrag eine Änderung der Planung, quasi durch die Hintertür. Wir bitten daher darum, dass getrennt abgestimmt wird, weil wir dem ersten Punkt zustimmen, aber beim zweiten dagegen stimmen würden. Einfach deswegen, weil wir bei der bisherigen Planung für den Otto-Dullenkopf-Park bleiben wollen. – 2 – Der Vorsitzende: Ich habe die getrennte Abstimmung nicht ganz verstanden. Der zweite Punkt ist, dass wir den kommunalen Finanzierungsanteil von 55 % übernehmen. Das abzu- lehnen und gleichzeitig dem anderen zuzustimmen, macht keinen Sinn. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir haben das Problem auf der Seite 2, vorletzter Absatz, wo erklärt wird, dass dieses Busdepot erhalten bleiben soll. Wenn Sie sagen, wenn wir dage- gen sind, müssen wir beide Punkte ablehnen, dann lehnen wir eben beide Punkte ab. Ich hätte gerne getrennte Abstimmung gehabt, weil natürlich klar ist, dass wir Interesse daran haben, wenn es Zuschüsse gibt, dass wir diese auch bekommen. Aus unserer Sicht war die Erteilung der Zuschüsse nicht von dem Detail der Planung abhängig. Deswegen kamen wir auf die Idee, getrennt abzustimmen, weil unserer Meinung nach die Zuschüsse auch kom- men, wenn man bei der bisherigen Planung bleibt. Der Vorsitzende: Ich fürchte, es macht keinen Sinn, dann getrennt abzustimmen. Wir nehmen es zusammen, denn der Projektaufruf macht nur Sinn, wenn wir sagen, was wir damit machen wollen. Das lehnen Sie ab, weil Sie gerne mehr von dieser alten Busdepot- geschichte aufgeben wollen. Wobei eigentlich diese Konzeption im Wesentlichen im Ge- meinderat schon beschlossen ist und es auch nicht darum geht, das ganze Busdepot zu erhalten. Im Gegenteil, wir werden einen Großteil davon abreißen. Ich glaube, es bleibt nur eine Halle stehen. Das weiß ich aber nicht mehr so ganz im Detail. Ich glaube, dass Ihre Befürchtung auch falsch ist, dass wir von unseren bisherigen Planungen abweichen. Das will ich nur sagen. Und wenn, ist es im Gemeinderat eigentlich schon beschlossen. Hier geht es darum, ob wir Bundesmittel für eine eigentlich schon beschlossene Planung be- kommen oder nicht. Da macht es Sinn, dann beide Ziffern gleichzeitig abzulehnen oder zu befürworten. Damit rufe ich jetzt beide Ziffern gleichzeitig zur Abstimmung auf, weil die nun einmal miteinander verknüpft sind. – Bei 2 Gegenstimmen mit großer Mehrheit so beschlossen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Oktober 2018