Erhöhung der Anzahl von stationären Pflegeplätzen

Vorlage: 2018/0569
Art: Anfrage
Datum: 16.08.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.09.2018

    TOP: 52

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • FDP Erhöhung Anzahl Pflegeplätze
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0569 Erhöhung der Anzahl von stationären Pflegeplätzen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.09.2018 52 x Welche Maßnahmen unternimmt die Stadt Karlsruhe, um die Zahl von stationären Pflegeplätzen zu erhöhen? Die in der Landesheimbauverordnung festgeschriebene Einzelzimmervorgabe wird zum 1.9.2019 ver- bindlich in Kraft treten, da dann die Übergangsfrist von 10 Jahren abgelaufen ist. Bis dato hat in Karls- ruhe die Zahl der stationären Pflegeplätze um ca. 10% von 3400 auf 3040 abgenommen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Anzahl von Nutzerinnen und Nutzern ebenfalls zurückgehen wird. Da es für die Anzahl von Pflegeplätzen im Gegensatz zu Kita-Plätzen keine gesetzlichen Vorgaben gibt, darf Karls- ruhe es nicht zulassen, dass Enkel gegen Ihre Großeltern ausgespielt werden. Auch hier gilt es, gene- rationengerecht zu handeln. Die Freien Demokraten möchten wissen, mit welchen Maßnahmen die Stadt Karlsruhe versucht, Anreize für stationäre Pflegeplätze zu bieten. unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 52
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0569 Dez. 3 Erhöhung der Anzahl von stationären Pflegeplätzen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.09.2018 52 x Welche Maßnahmen unternimmt die Stadt Karlsruhe, um die Zahl von stationären Pflegeplätzen zu erhöhen? Durch die demografische Entwicklung sowie den Abbau von Pflegeheimplätzen als Folge der Landesheimbauverordnung in den letzten Jahren ist in der Stadt Karlsruhe von einem zusätzli- chen Bedarf an stationären Pflegeplätzen auszugehen. Vor diesem Hintergrund handelt die Verwaltung in verschiedene Richtungen. Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird alle zwei Jahre durch das Amt für Stadtentwicklung er- mittelt. Auf Grundlage dieser Daten sowie durch einen ämterübergreifenden Austausch werden Bedarfe im stationären Bereich konkretisiert und zum Beispiel in der ämterübergreifenden Ar- beitsgruppe „Entwicklung der Pflegeheimplätze in der Stadt Karlsruhe“ (unter Beteiligung des Ordnungsamtes/Heimaufsicht, Liegenschaftsamtes, Stadtplanungsamtes und Bauordnungsam- tes und der Federführung der Sozialplanung für die ältere Generation) oder im Arbeitsausschuss „Ältere Generation“ beraten. In der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe werden vorhandene und erforderliche Ressourcen (zum Beispiel Immobilien und Grundstücke) geprüft, da diese eine grundlegende Voraussetzung für den Neubau von Pflegeheimen und somit für die Abdeckung der Bedarfe im stationären Pflegebereich sind. Bei geplanten privaten Vorhaben werden die Interessenten für bestehende Bedarfe in den Stadtteilen sensibilisiert und durch die Fachämter entsprechend beraten. Zusätzlich prüft die Stadtverwaltung Ressourcen für alternative Wohnformen, um ein differen- ziertes Angebot an Wohn- und Pflegeformen zu schaffen. Innovative Wohn- und Versorgungs- formen wie Ambulant Betreute Wohngemeinschaften können eine Rund-um-die-Uhr- Versorgung auch für Menschen mit erheblichem Pflegebedarf sicherstellen. Eine solche Wohn- gemeinschaft benötigt eine Fläche von etwa 300 Quadratmetern für maximal 12 Personen. Des Weiteren unterstützt die Stadtverwaltung gezielt die Pflege in der Häuslichkeit durch die Anerkennung und Förderung von entlastenden Unterstützungsangeboten im Sinne von § 45a SGB XI. Die Stärkung der ambulanten Pflege trägt dazu bei, einen Umzug ins Pflegeheim zu verzögern oder entbehrlich zu machen. Die Verwaltung wird weiterhin alle Möglichkeiten zur Sicherstellung der stationären Pflegestruk- turen sowie potenzielle Ressourcen für innovative Wohnformen und die weitere Stärkung der ambulanten Pflege ausloten.

  • Protokoll TOP 52
    Extrahierter Text

    Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. September 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 52. Punkt 52 der Tagesordnung: Erhöhung der Anzahl von stationären Pflegeplätzen Anfrage: FDP Vorlage: 2018/0569 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 52 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. September 2018