Besseres und gesundes Stadtklima - weniger "Stein- und Schottergärten"
| Vorlage: | 2018/0552 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 13.08.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.10.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0552 Besseres und gesundes Stadtklima – weniger „Stein- und Schottergärten“ Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.10.2018 17 x 1. Die Verwaltung erstellt ein Konzept zum weiteren Umgang mit der zunehmenden Anzahl von „Stein- und Schottergärten“ in unserer Stadt 2. In zukünftigen Bebauungsplänen werden Flächen, die als „Stein- und Schottergärten“ angelegt werden, mit befestigten und wasserundurchlässigen Flächen gleichgesetzt und auf einen mög- lichst geringen Prozentsatz der Gesamtgrundstücksfläche limitiert. 3. Die Kleingartensatzung schließt zukünftig „Stein- und Schottergärten“ gänzlich aus 4. Durch eine Informationskampagne informieren das Stadtplanungs- und Gartenbauamt die Bevöl- kerung über die klimatischen Auswirkung von „Stein- und Schottergärten" und Alternativen der pflegeleichten Gartengestaltung Begründung: In den letzten Jahren zeigt sich in unserer Stadt, wie in vielen anderen Städten auch, ein dramatischer Anstieg der Anzahl von „Stein- und Schottergärten“. In der Folge werden viele für das Stadtklima und die Biodiversität relevante Flächen, trotz ihrer Wasserdurchlässigkeit, ökologisch versiegelt und weiter abgewertet. Mit hierfür ursächlich ist der nachvollziehbare Wunsch vieler Gartennutzer und - eigen- tümer einer möglichst einfachen Gartenpflege. Ein möglicher Lösungsansatz wäre die Festlegung eines fest definierten prozentualen Flächenanteils, der je Garten als Stein- oder Schottergarten bzw. Wege maximal angelegt werden kann sowie deren Gleichbehandlung mit befestigten und wasserundurchlässigen Flächen. Auch eine Anpassung der Kleingartensatzung könnte hier einen wichtigen Beitrag leisten, wenn sie zukünftig „Stein- und Schot- tergärten“ ausschließen würde. unterzeichnet von: Parsa Marvi Dr. Raphael Fechler
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0552 Dez. 5 Besseres und gesundes Stadtklima - weniger "Stein- und Schottergärten" Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.10.2018 17 x Kurzfassung Auch in der Verwaltung wird schon seit einiger Zeit überlegt, wie ein aktives Vorgehen gegen die wachsende Zahl der „Stein- und Schottergärten“ aussehen könnte. Eine Anfrage der FÜR Karlsruhe mit gleicher Zielrichtung wurde am 24.04.2018 in der Gemeinderatssitzung behan- delt. Auf die Stellungnahme 2018/0073 wird verwiesen. Um Grünbelange im privaten Bereich festzusetzen, kommt prinzipiell das Instrument der kom- munalen Satzung in Betracht. Ein entsprechendes Projekt „Grünsatzung“ soll in 2019 begon- nen werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Auch in der Verwaltung wird schon seit einiger Zeit überlegt, wie ein aktives Vorgehen gegen die wachsende Zahl der „Stein- und Schottergärten“ aussehen könnte. Eine Anfrage der FÜR Karlsruhe mit gleicher Zielrichtung wurde am 24.04.2018 in der Gemeinderatssitzung behan- delt. Auf die Stellungnahme 2018/0073 wird verwiesen. 1. Die Verwaltung erstellt ein Konzept zum weiteren Umgang mit der zunehmen- den Anzahl von „Stein- und Schottergärten“ in unserer Stadt Ein wirkungsvolles Konzept zum Umgang mit der zunehmenden Anzahl an „Stein- und Schot- tergärten“ setzt voraus, dass die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben sind oder geschaffen werden, die ein Anlegen solcher Flächen verhindern. Darüber hinaus ist es er- forderlich, die rechtlichen Vorgaben in ausreichendem Umfang zu kontrollieren und gegebe- nenfalls, den Rückbau von „Stein- und Schottergärten“ verwaltungsrechtlich anzuordnen. Schon seit langem sind in den Bebauungsplänen entsprechende Festsetzungen enthalten („Vor- gärten sind zu begrünen oder gärtnerisch anzulegen“). Diese Formulierung stammt aus einer Zeit, in der ein allgemeiner Konsens über die grüne Beschaffenheit eines (Vor-)Gartens herrsch- te. Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sind jedoch die meisten Formulierungen in älteren Bebauungsplänen heute nicht mehr ausreichend belastbar, so dass es kaum gelingt, die (oft nachträgliche) Errichtung von „Stein- und Schottergärten“ auf Grundlage der überwie- gend älteren Bebauungspläne zu verhindern oder deren Beseitigung verfügen zu können. Aktuelle Bebauungspläne enthalten präzise Definitionen von Grün- oder Vegetationsflächen oder auch Vorgaben zum Deckungsgrad der Pflanzen, so dass zumindest bei den zuletzt be- schlossenen Bebauungsplänen die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen wurden, um gegen „Stein- und Schottergärten“ vorzugehen. Grundsätzlich bietet zwar die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) in § 9 Abs. 1 Satz 1 die Rechtsgrundlage, solche „Stein- und Schottergärten“ zu verhindern. Dieser regelt: „Die nichtüberbaubaren Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für andere, zulässige Verwendung benötigt werden.“ Diese Vorschrift gilt immer, unabhängig vom jeweils geltenden Planungsrecht. Allerdings ist die Umsetzung nicht einfach. Der Begriff „Grünfläche“ ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff, der durch Auslegung zu ermitteln ist. Maßgeblich ist, dass der Gesamteindruck der Flächen durch „Grün“ geprägt wird, was dann nicht der Fall ist, wenn es sich um befestigte oder kahle Flächen handelt. Da es auf den Gesamteindruck ankommt, liegt eine Grünfläche jedoch auch dann noch vor, wenn sie teilweise mit befestigten Flächen durchsetzt ist, wie zum Beispiel in einem Japangarten. Mit der Forderung zur Anlage von Grünflächen wollte der Gesetzgeber zwar einerseits eine weitgehen- de Durchgrünung der Baugebiete, aber andererseits auch die insbesondere in Wohngebieten gebräuchlichen Formen der Gartengestaltung nicht unterbinden. In Anbetracht dieser Ambivalenz, die bereits von Gesetzes wegen vorgegeben ist, ist es argu- mentativ enorm schwierig, eine präzise Grenze zu ziehen, was an Begrünung noch ausreicht oder dann doch zu wenig ist. Hinzu kommt, dass das Verwaltungsverfahren zur Durchsetzung sehr aufwendig und daher personal- und zeitintensiv ist. Selbst bei belastbaren planungsrechtli- chen Voraussetzungen dauert es in der Regel zwei Jahre bis ein Missstand beseitigt ist. Um Grünbelange im privaten Bereich im Weiteren festzusetzen, kommt prinzipiell das Instru- ment der kommunalen Satzung in Betracht. In Abhängigkeit von den Personalressourcen soll ein entsprechendes Projekt „Grünsatzung“ als örtliche Bauvorschrift in 2019 begonnen werden. Es wird aus rechtlichen Gründen wohl nicht möglich ist, eine derartige Satzung flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet von Karlsruhe aufzustellen. Vielmehr sind solche Satzungen voraus- sichtlich gebietsspezifisch zu formulieren. Das setzt eine genaue Flächenanalyse über das ge- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 samte Stadtgebiet von Karlsruhe voraus, um darauf basierend eine sinnvolle Priorisierung vor- nehmen zu können. Die größere Herausforderung und Schwierigkeit bleibt aber auch dann der Vollzug, der die Verwaltung bereits heute in diesem Bereich vor personelle Fragen stellt. Noch gravierender würde die Diskrepanz zwischen Rechtsgrundlage und Möglichkeit des Vollzugs, wenn Grünsat- zungen beschlossen würden. Auch unter dem Leitthema „Meine Grüne Stadt“ wird das Thema „Stein- und Schottergärten“ innerhalb der Verwaltung als problematisch eingestuft. Die Verwaltung geht das Thema daher vor allem auf informeller Ebene an, in dem Alternativen zu „Stein- und Schottergärten“ aufge- zeigt werden. Dabei geht es darum, Denkprozesse anzustoßen und an die Verantwortung eines jeden Einzelnen für ein angenehmes Wohnumfeld und Biodiversitätsförderung zu appellieren. Das sind jedoch alles Maßnahmen, die auf Freiwilligkeit basieren. Im Weiteren wird auf die Stel- lungnahme 2018/0073 im Gemeinderat vom 24.04.2018 verwiesen. 2. In zukünftigen Bebauungsplänen werden Flächen, die als „Stein- und Schotter- gärten angelegt werden, mit befestigten und wasserundurchlässigen Fläche gleichgesetzt und auf einen möglichst geringen Prozentsatz der Gesamtgrund- stücksfläche limitiert Dies ist rechtlich so nicht möglich. § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) regelt ab- schließend, welche Flächen zur festgesetzten Grundfläche zu rechnen sind. Zusätzliche Flächen wie Steingärten können im Bebauungsplan nicht als befestigte Flächen definiert werden. Eine solche Regelung ist allenfalls in örtlichen Bauvorschriften denkbar, mit denen baugestalterische Absichten verfolgt werden (siehe oben Ziffer 1). Nach § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO ist es mög- lich, in bestimmten Teilen des Gemeindegebiets durch Satzung örtliche Bauvorschriften zu erlas- sen über Anforderungen an die Gestaltung, Bepflanzung und Nutzung der unbebauten Flächen bebauter Grundstücke. Durch bauplanungsrechtliche Festsetzungen in einem Bebauungsplan wird sich eine solche Limitierung jedoch nicht umsetzen lassen. Die zulässigen Festsetzungen in einem Angebotsbebauungsplan bezüglich der Versiegelung eines Grundstücks ergeben sich aus § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 19 BauNV0. Anknüpfungspunkt ist hier die in § 19 Abs. 2 BauNVO definierte zulässige Grundfläche. Gemäß § 19 Ab. 4 BauNVO sind bei der Er- mittlung der Grundfläche die Grundflächen von Nebenanlagen und bestimmten samtgrünen Anlagen mitzunehmen. Diese Regelung zu den anrechenbaren Grundflächen ist abschließend. In vielen Bebauungsplänen ist vorgeschrieben, dass anfallendes Niederschlagswasser versickert werden muss. „Stein- und Schottergärten“ erfüllen diese Voraussetzung, es sei denn, man baut entsprechende abdichtende Materialien wie Folien ein. Eine Änderung der Entwässerungssat- zung ist nicht möglich, weil weder das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) oder das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG BW) die notwendigen Voraussetzungen dafür bieten. Die Kleingartensatzung schließt künftig „Stein- und Schottergärten“ gänzlich aus Grundsätzlich gilt die Gartenordnung, die die Nutzung innerhalb der einzelnen Parzellen regelt. Die jeweiligen Maximalanteile der Nutzungsarten sowie von befestigten und unbefestigten Flä- chen sind darin ebenfalls definiert: „§ 2 Kleingärtnerische Nutzung 1. Die ... überlassene Gartenparzelle dient ausschließlich der in § 1 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) geregelten kleingärtnerischen Nutzung. Die Bewirtschaftung ist so durchzufüh- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 ren, dass Boden, Wasser und Luft sowie Tier- und Pflanzenwelt geschützt bzw. positiv be- einflusst werden. §1 BKleingG: Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer zur nicht erwerbsmäßigen gärtne- rischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigen- bedarf und zur Erholung dient. 2. Zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung zählen: • die Erzeugung von Obst und Gemüse • das Ziehen von Zierpflanzen, Stauden, Sommerblumen sowie Heil- und Gewürz- pflanzen (Kräutern) • das Anlegen von Feucht- und Trockenbiotopen unter Berücksichtigung der Belange des Um- welt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege3. Zur Nutzung ist die Gartenparzelle wie folgt aufzuteilen: • höchstens 1/3 versiegelte Fläche (Laube, Terrasse, Wege, Gießwasserbecken) • mindestens 1/3 Nutzfläche (Obst- und Gemüseanbau) – Monokulturen sind im Kleingarten nicht statthaft • 1/3 Erholungsfläche (Rasen, Zierpflanzen, Teich)“ Es ist in Karlsruhe gängige Praxis, dass den Gartenfreunden das Anlegen von reinen Zier- Steingärten untersagt wird und bei Zuwiderhandeln diese rückgebaut werden müssen. Stein- und Schottergärten sind aber nicht explizit ausgeschlossen. Eine entsprechende Ergän- zung der Gartenordnung zur Klarstellung wird die Verwaltung im Kleingartenbeirat diskutieren. 3. Durch eine Informationskampagne informieren das Stadtplanungs- und das Gar- tenbauamt die Bevölkerung über die klimatischen Auswirkungen von „Stein- und Schottergärten“ und Alternativen der pflegeleichten Gartengestaltung Für eine breite Informationskampagne oder eine dauerhafte Beratung über die bereits gesetzten Aktivitäten hinaus fehlt es in der Verwaltung derzeit an freien Ressourcen. Entsprechende Auf- gaben konnten durch den Aufbau von Ressourcen für Öffentlichkeitsarbeit und bürgerschaftli- ches Engagement beim Gartenbauamt stärker abgedeckt werden. Dies wurde in die laufende Organisationsuntersuchung des Gartenbauamtes eingegeben. In der Stellungnahme 2018/0073 wird über die bereits vorhandenen Maßnahmen und Aktivitä- ten informiert. So wird auf möglichst breiter Front informiert und es werden Veranstaltungen genutzt, die viel Zuspruch in der Öffentlichkeit erfahren. Neben Führungen sind dies beispiels- weise auch Ausstellungsbeiträge. So ist beabsichtigt, auf der Inventa 2019 auf dieses Thema aufmerksam zu machen. Ein weiteres Beispiel ist das Programm „Offene Pforte“, bei dem Privatpersonen ihre Gärten öffnen. Durch dieses bürgerschaftliche Engagement entstehen enge Verbindungen zu den Le- benswelten der Bürgerinnen und Bürger. Seit 2014 wird dieses Projekt vom Gartenbauamt ge- fördert und koordiniert. Das Programm zur Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden bietet Bürgerinnen und Bür- gern kostenlose Beratung im gesamten Stadtgebiet und finanzielle Förderung in den dichtbe- bauten innerstädtischen Bereichen und der Altstadt von Durlach an. Seit 1982 konnte die Ent- siegelung von rund 4 ha Hoffläche und die Begrünung von rund 5.500 m² Dachfläche mit die- sem Programm gefördert werden. Unter dem Titel „Pflanzenträume /Gartenräume“ soll ein neues Wettbewerbskonzept zur Förde- rung von Pflanzen im privaten Umfeld die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger in der Breite an- sprechen und animieren, sich für Grün zu engagieren. Es ist beabsichtigt, den Wettbewerb „Pflanzenträume /Gartenräume“ so aufzustellen, dass durch jährlich wechselnde Schwerpunkte verschiedene Themen im Bereich der Begrünung und Aufwertung des Wohnumfeldes in den Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Fokus rücken und dadurch eine Sensibilisierung der Bevölkerung erfolgt. Der Verwaltungsvor- schlag sieht vor, in 2019 mit „Vorgärten, die den Straßenraum beleben“ zu starten.
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Niederschrift 56. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Oktober 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 17 der Tagesordnung: Besseres und gesundes Stadtklima - weniger „Stein- und Schottergärten Antrag: SPD Vorlage: 2018/0552 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Besseres und gesundes Stadtklima, spätestens nach dem letz- ten Sommer sollte uns allen klar sein, dass wir hier jede kleinste Chance nutzen sollten, unser Stadtklima zu verbessern, um den Auswirkungen und den Folgen des Klimawandels gerecht zu werden. Es geht auch darum, dem gerecht zu werden, was wir uns auf die Fah- nen geschrieben haben, dem Korridorthema Grüne Stadt. Die Antwort der Verwaltung zeigt, dass wir hier eine schwierige zum Teil auch unklare Gesetzeslage haben. Aber ver- langt es nicht gerade deshalb besondere Anstrengungen vonseiten der Stadt und von uns, dass wir vielleicht auch als „Musterstadt“ hier zu einer juristischen Klärung beitragen? Es bedarf Anstrengungen des Landes sowie auf bundespolitischer Ebene, aber auch Anstren- gungen im Bereich der Kooperation Städtetag. Stein- und Schottergärten sind nicht nur optisch keine Augenweide, sondern sie tragen eben auch dazu bei, dass wertvolle Grünflä- che versiegelt wird. In der Antwort der Verwaltung heißt es, die Grünsatzung soll eventuell 2019 kommen, das ist uns als Fraktion zu vage, aus unserer Sicht muss die Grünsatzung 2019 kommen und endlich in Angriff genommen werden. Es gibt kleine Bausteine, wie in diesem Bereich Stein- und Schottergärten exemplarisch angegangen werden können. Bei- spielsweise im Rahmen einer Diskussion mit den Kleingärtnern, denn auch hier zeigt sich, dass eine Verödung von Flächen zunehmend um sich greift. In diesem Sinne gehen wir davon aus, dass das Thema Grünsatzung in dem entsprechenden Ausschuss 2019 auch – 2 – zum Thema gemacht wird. Es ist uns durchaus bewusst, dass Ressourcen endlich sind, aber hier geht es um die Zukunft, um ein gesundes Klima in unserer Stadt und in diesem Sinne warten wir die weitere Diskussion ab. Stadtrat Maier (CDU): Wir stehen hier irgendwo vor einem Dilemma. Auf der einen Seite finden wir Steingärten nicht nur hässlich, sondern auch im höchsten Maße unökologisch. Auf der anderen Seite liegt es in der Verantwortung jedes einzelnen Besitzers, wie er sei- nen Garten gestalten möchte. Wir sind keine Verbotspartei, wie andere hier im Hause, und hoffen nach wie vor auf den Verstand und das Urteilsvermögen der Betroffenen. Gleich- wohl es mir manchmal schwerfällt, zu verstehen, dass zum Beispiel in Straßen wie der Reinhold-Frank-Straße, die klimatisch nicht gerade gesegnet ist, diese Art der Vorgärten besonders sprießen, das will mir irgendwie nicht in den Kopf, aber ich muss auch nicht al- les verstehen. Wir danken für den Impuls und freuen uns auf die angekündigte Diskussion der Grünsatzung. Wir hoffen, damit und mit weiteren aktiven Appellen hier im Sinne der Stadt und grünen Lunge eine Verbesserung zu erreichen. Stadtrat Honné (GRÜNE): Auch wir sind bei diesem Thema unbedingt mit dabei. Wir se- hen auch, dass etwas getan werden muss und haben uns auch bisher schon dafür einge- setzt. Herr Maier, vielen Dank für das Stichwort mit der Reinhold-Frank-Straße, das war uns auch ein Anliegen, dass dort die Parkplätze wegkommen, die nicht mal normal erreichbar sind, sondern man muss auf den Gehweg fahren, um zu diesen Parkplätzen, die in den Vorgärten angelegt wurden, zu kommen. Eigentlich ist das ziemlich daneben. Generell geht es um Klimaschutz und Wärmeinseln, die mit diesen Steingärten geschaffen werden, dass wollen wir verhindern. Wir sind auch für die kommende Grünsatzung, es wird aber ein großes Problem werden diese durchzusetzen. Es ist dann wirklich sehr personalintensiv und dauert auch lange, bis es zum Erfolg führt, das ist das eigentliche Problem bei der Sa- che. Deswegen muss man noch zusätzlich werben. Das ist der vierte Antrag der SPD, den unterstützen wir auch voll, es muss einfach in der Öffentlichkeit die Erkenntnis wachsen, dass Steingärten anzulegen nicht gut ist oder dass man den Vorgarten als Parkplatz miss- braucht. Es wäre gut, wenn da auch ein bisschen mehr soziale Kontrolle greift. Insgesamt kommt man dann hoffentlich zu einer vernünftigen Lösung. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Wir begrüßen die Stoßrichtung des Antrags und die weitere Diskussion wenn es um die Grünsatzung geht, mehr muss jetzt nicht gesagt werden. Stadtrat Høyem (FDP): Nein, liebe SPD, hier gehen Sie wirklich zu weit. Man kann be- stimmt unterschiedliche Meinungen zu Stein- und Schottergärten haben, und Ihre umwelt- freundliche Meinung und Haltung kann man verstehen, aber hier wollen Sie, liebe SPD, als Vormund mit Regulierung und Sanktionen bestimmen, wie private Eigentümer mit dem eigenen Grundstück umgehen dürfen, das private Eigentumsrecht soll begrenzt werden, sodass es mit der herrschenden Geschmacksrichtung zusammenpasst. Auch die Freiheit in den Kleingärtenvereinen soll begrenzt werden. Nein, glücklicherweise sind die Gesetzgeber viel liberaler als Sie, liebe SPD, und leider auch wie die Verwaltung, die auch sehr gerne deutliche Begrenzungen des privaten Eigentumsrechtes durchführen will, falls Sie mehr Personal für die Kontrollaufgaben bekommen könnte. Man stellt sich so eine Art Gartenpo- lizei vor. Dieses Mal geht es um die privaten Gärten, hoffentlich endet solch ein Vormund- schaftsgedanke nicht mit Kontrollen, was man in der Küche oder im Schlafzimmer macht. Gerne kann das Gartenbaumamt besprechen und für vernünftige Gestaltung in Privatgär- ten argumentieren, aber die Entscheidung, wie der Eigentümer seinen privaten Garten ge- – 3 – stalten möchte, ist wirklich privat. Glücklicherweise verhindern unsere deutschen Gesetzte in unserer Bundesrepublik so eine Gartenpolizei. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich glaube, eine solche Regelung kann nicht verhindern, dass manche Eigentümer ihren Garten brach liegen lassen werden. Wenn ich dann von den GRÜNEN höre, wir brauchen mehr soziale Kontrolle, stellen sich mir die Nackenhaare. Wie soll das bitte ablaufen? Wird dann ein Kriterienkatalog festgelegt, wie ein Garten auszuse- hen hat? Oder wird es dann ein mehrseitiges Pamphlet mit Beispielen, wie ein Garten nicht auszusehen hat? Da frage ich mich, wie so etwas ablaufen soll. Auch wenn Sie jetzt Stein und Schotter verbieten, mir gefallen die Stein- und Schottergärten auch nicht, aber trotz- dem, es ist doch schön, dass wir verschiedene Geschmäcker haben, es darf doch jemand anderes, einen anderen Geschmack haben als man selbst und seinen Garten dementspre- chend gestalten. Wenn Sie die Stein- und Schottergärten verbieten wollen, was passiert mit Rindenmulch? Da wo heute Schotter liegt, wird dann Rindenmulch liegen. Und dann müs- sen wir Rindenmulch auch noch verbieten? Dann wird den Leuten irgendetwas anders ein- fallen, was Sie da hinwerfen. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, wie das funktionieren soll. Stadtrat Kalmbach (FÜR Karlsruhe): Zuerst ein herzliches Dankeschön an die SPD, die unsere Anfrage zu einem Antrag gemacht hat. Noch können wir so einen Antrag nicht stellen, aber wir hoffen die Zeiten werden sich ändern. Wichtig ist uns in dieser Sache, dass man es vonseiten der Gesetzeslage oder der Liberalität sehen kann, aber wichtig ist doch, dass man dafür ein Bewusstsein schafft. Ich bin überzeugt, die meisten Leute wissen nicht, was sie tun. Wenn Sie das wüssten, würden sie das auch nicht machen. Deswegen muss man zwar zum Teil gesetzlich vorgehen, aber auf der anderen Seite muss man einfach über die Konsequenzen informieren und das Thema bewusst machen, und dann werden die Leute auch das Richtige tun, vielen Dank noch mal für den Antrag. Der Vorsitzende: Ich habe es jetzt so verstanden, dass wir das im Rahmen der Grünsat- zung aufnehmen, und dann gemeinsam weiter diskutieren. Wie man sieht, ist die eine oder andere Grenze auch schon aufgezeigt worden. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 14. November 2018