Fortführung der ergänzenden Vereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2019 und 2020
| Vorlage: | 2018/0551 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.08.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.09.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
ENTWURF ENTWURF ENTWURF ENTWURF ENTWURF
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0551 Dez. 1 Fortführung der ergänzenden Vereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag über die Finan- zierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2019 und 2020 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 11.09.2018 6 x vorberaten Gemeinderat 18.09.2018 9 x Beschlussantrag Der Gemeinderat ist mit der Fortführung der ergänzenden Vereinbarung zum KVV Gesell- schaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2019 und 2020 einverstanden und stimmt dem Abschluss der als Anlage im Entwurf beigefügten ergänzenden Vereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV durch den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) zu. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass noch Anpassungen der Verein- barung, welche nicht grundsätzlicher Art sind, vorgenommen werden dürfen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein jeweils 1.636.000 Euro in 2019 und 2020 Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit KVV GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die derzeit gültige ergänzende Vereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2013 über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV zwischen der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH den Städten Karlsruhe, Baden-Baden und Landau sowie den Landkreisen Karlsruhe, Rastatt, Germersheim und Südliche Weinstraße läuft zum 31.12.2018 aus. Der Aufsichtsrat des KVV hat sich in seiner Sitzung vom 22. Juni 2018 für die Fortführung der bisherigen Vereinbarung mit den bisherigen Finanzierungsanteilen für die Jahre 2019 und 2020 ausgesprochen und der Gesellschafterversammlung des KVV empfohlen, eine Verlängerung dieser Vereinbarung zu beschließen. Sogenannte verbundbedingte Lasten entstehen insbesondere aufgrund der Tatsache, dass in einem Tarifverbund ein gemeinsamer einheitlicher Tarif für alle Verkehrsunternehmen gilt. Nachteile können für die Verkehrsunternehmen daraus resultieren, dass der vorherige Haustarif des Verkehrsunternehmens mehr Erlöse einbrachte als der Verbundtarif (sog. Harmonisierungs- verlust) sowie aus der Verpflichtung, auch Fahrgäste mitzunehmen, die ihren Fahrschein bei einem anderen Verkehrsunternehmen erworben haben (sog. Durchtarifierungsverlust). Die verbundbedingten Lasten im Verbundgebiet des KVV betragen insgesamt rund 8,3 Mio. Euro. Hiervon werden durch die Verbundförderung des Landes Baden-Württemberg jährlich rund 2,8 Mio. Euro und durch die Verbundförderung des Landes Rheinland-Pfalz jährlich rund 0,6 Mio. Euro abgedeckt. Die verbleibenden rund 4,9 Mio. Euro werden durch die kommunalen Gesellschafter getragen. Die Finanzierungsanteile der Kommunen für die Jahre 2019 und 2020 für die verbundbedingten Lasten des KVV entsprechen den derzeitigen Beträgen und sehen wie folgt aus: Euro Landkreis Karlsruhe 1.788.000 Stadt Karlsruhe 1.636.000 Landkreis Rastatt 836.000 Landkreis Germersheim 322.000 Stadt Baden-Baden 191.000 Landkreis Südliche Weinstraße 95.000 Stadt Landau 58.000 Summe 4.926.000 Es wird vorgeschlagen, die ergänzende Vereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jah- re 2019 und 2020 mit den gleichen Finanzierungsanteilen der Gesellschafter wie im Zeitraum 2014 bis 2018 fortzuführen. Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt die Verbundförderung für die Jahre 2019 und 2020 im Rahmen eines sogenannten Kurzläufers auf Basis der bestehenden Regeln zu verlängern. Für den Zeitraum ab 2021 erarbeitet das Land Baden-Württemberg aktuell neue Voraussetzungen für die Gewährung der Verbundförderung. Aus diesem Grund sowie eventueller Folgewirkun- gen des neuen Fahrgeldzuscheidungsmodells des KVV, soll die Vereinbarung lediglich für zwei weitere Jahre geschlossen werden. Für das Land Rheinland-Pfalz wird die bisherige Vereinba- rung zur Verbundförderung vom 1. Januar 1996 derzeit jährlich prolongiert. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Aufwendungen der Stadt Karlsruhe in den Jahren 2019 und 2020 aus der Fortführung der Vereinbarung zu den verbundbedingten Lasten in Höhe von jährlich 1.636.000 Euro sind bereits im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2019/2020 eingeplant. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat ist mit der Fortführung der ergänzenden Vereinbarung zum KVV Gesell- schaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2019 und 2020 einverstanden und stimmt dem Abschluss der als Anlage im Entwurf beigefügten ergänzenden Vereinbarung zum KVV-Gesellschafts-vertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV durch den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) zu. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass noch Anpassungen der Verein- barung, welche nicht grundsätzlicher Art sind, vorgenommen werden dürfen.
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. September 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 9 der Tagesordnung: Fortführung der ergänzenden Vereinbarung zum KVV- Gesellschaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2019 und 2020 Vorlage: 2018/0551 Beschluss: Der Gemeinderat ist mit der Fortführung der ergänzenden Vereinbarung zum KVV Gesell- schaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2019 und 2020 einverstanden und stimmt dem Abschluss der als Anlage im Entwurf beigefügten ergänzenden Vereinbarung zum KVV-Gesellschafts- vertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV durch den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) zu. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass noch Anpassungen der Vereinbarung, welche nicht grundsätzlicher Art sind, vorgenommen werden dürfen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolg- te Vorberatung im Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist ebenfalls einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Oktober 2018