Sachdienliche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen bereitstellen
| Vorlage: | 2018/0529 |
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| Art: | Anfrage |
| Datum: | 03.08.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.10.2018
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0529 Sachdienliche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen bereitstellen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.10.2018 26 x 1. Wie erhalten Frauen in Karlsruhe, die sich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren wollen oder sich schon dafür entschieden haben, Informationen über Ärzte und Kliniken? 2. Ist es möglich, dass die Stadt Karlsruhe auf ihrer Website eine Liste veröffentlicht, auf der sie alle Schwangerschaftsabbrüche vornehmenden Kliniken und ärztliche Praxen sowie die dort durch- geführten Methoden zum Schwangerschaftsabbruch innerhalb der Stadt Karlsruhe aufführt, sofern diese damit einverstanden sind? Begründung/Sachverhalt: §219a StGB untersagt für Schwangerschaftsabbrüche zu werben, wenn mit ihnen ein Vermögens- vorteil erzielt werden kann. Das schließt nach gängiger Rechtsprechung jegliche Information mit ein, in welchen Kliniken oder Praxen ein solcher Eingriff getätigt werden kann und auch über die dabei angewandten Methoden. Damit wird das Recht auf freie Arztwahl der betroffenen Frauen ausgehe- belt. Auskünfte, die von städtischer/staatlicher Stelle bereitgestellt werden, gelten jedoch als reine In- formationen und unterliegen damit nicht §219a StGB. Deshalb existiert beispielsweise in Hamburg be- reits eine solche Liste von Kliniken und Praxen. unterzeichnet von: Parsa Marvi Yvette Melchien Gisela Fischer
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0529 Dez. 5 Sachdienliche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen bereitstellen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.10.2018 26 x 1. Wie erhalten Frauen in Karlsruhe, die sich über einen Schwangerschaftsabbruch in- formieren wollen oder sich schon dafür entschieden haben, Informationen über Ärz- te und Kliniken? Frauen in Karlsruhe erhalten durch ihre betreuenden Frauenärztinnen und Frauenärzte und durch die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Informationen über Ärztinnen und Ärz- te, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Im Kreise der Frauenärztinnen und Frauen- ärzte werden diese Informationen regelmäßig ausgetauscht. Auf der Seite https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/hilfsangebote/familie/beratung_info/schwanger_geburt finden sich die Adressen der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. 2. Ist es möglich, dass die Stadt Karlsruhe auf ihrer Website eine Liste veröffentlicht, auf der sie alle Schwangerschaftsabbrüche vornehmenden Kliniken und ärztliche Praxen sowie die dort durchgeführten Methoden zum Schwangerschaftsabbruch innerhalb der Stadt Karlsruhe aufführt, sofern diese damit einverstanden sind? Ärzte und Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sind durch § 219 a StGB, der öffentliche Werbung für Schwangerschaftsabbrüche wegen eines Vermögensvorteils, wozu bereits das übliche Arzthonorar gehört, unter Strafe stellt, daran gehindert, über das Internet auf sich aufmerksam zu machen. Eine Veröffentlichung auf der Webseite der Stadt Karlsruhe würde wie eine Art „Werbung“ für diese Ärztinnen und Ärzte wirken, die nicht selbst werben dürfen. Die Werbung für eine bestimmte Gruppe von Ärztinnen und Ärzten wäre außerdem rechtlich problematisch im Hinblick auf Artikel 3 Grundgesetz (Art. 3 GG), dem allgemeinen Gleich- heitsgrundsatz, dem auch die Stadt Karlsruhe in ihrem Handeln verpflichtet ist. Eine Veröf- fentlichung nur von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und dann auch nur der in Karlsruhe ansässigen, widerspräche dem Gleichheitsgrundsatz. Wie unter Ziffer 1 mitgeteilt, erhalten schwangere Frauen durch die Schwangerschaftskon- fliktberatungsstellen Informationen über Ärzte und Ärztinnen sowie Kliniken, die Schwanger- schaftsabbrüche durchführen. Eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle findet eine Schwangere ohne weiteres über das Internet. Auch Schwangere, die keinen Frauenarzt bzw. keine Frauenärztin haben, haben daher Zugang zu diesen Informationen. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Da Schwangere auch ohne eine Veröffentlichung auf der Webseite der Stadt Karlsruhe die notwendigen Informationen erhalten können, wäre eine Ungleichbehandlung der Veröffent- lichung der Dienstleistung zur Nichtveröffentlichung anderer medizinischer Dienstleistungen, zum Beispiel Kinderwunschtherapien etc., nicht gerechtfertigt.
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Niederschrift 56. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Oktober 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 26 der Tagesordnung: Sachdienliche Informationen zu Schwangerschaftsab- brüchen bereitstellen Anfrage: SPD Vorlage: 2018/0529 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. November 2018