Familien in Hartz IV in Karlsruhe - Anrechnung des Kindergeldes
| Vorlage: | 2018/0528 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 03.08.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.09.2018
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: 2018/0528 Familien in Hartz IV in Karlsruhe – Anrechnung des Kindergeldes Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.09.2018 49 x 1. Wie hoch war von 2014 bis 2017 in Karlsruhe im Jahresdurchschnitt die Anzahl der Regelleis- tungsbedarfsgemeinschaften nach SGB II, bei denen Kindergeld leistungsmindernd auf ALG II bzw. Sozialgeld angerechnet wurde? 2. Wie hoch war jeweils der Gesamtbetrag des Kindergeldes, das bei allen Bedarfsgemeinschaf- ten von 2014 bis 2017 angerechnet wurde? a) pro Jahr von 2014 bis 2017 b) insgesamt in diesen Jahren 3. Welche Möglichkeiten gibt es für die Stadt Karlsruhe, bei der anstehenden Kindergelderhö- hung (25 EURO/Monat) den Schaden für Hartz-IV-Familien zu kompensieren, der daraus ent- steht, dass diese Familien das Kindergeld angerechnet bekommen und damit von der Erhö- hung nichts sehen? Wenn wie geplant das Kindergeld um 25 EURO erhöht wird, sehen ausgerechnet Familien in Hartz-IV keinen Cent davon. Sie werden ein weiteres Mal von der Einkommensentwicklung abgehängt. Umge- kehrt spart die Bundesregierung mit der Anrechnung des Kindergeldes bei Hartz-IV-Familien seit Jah- ren hohe Beträge ein – auf Kosten weiterer sozialer und politischer Spaltung der Gesellschaft. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Sachverhalt / Begründung:
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe BITTE AUSTAUSCHEN! Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (DIE LINKE) Stadtrat Niko Fostiropoulos (DIE LINKE) Vorlage Nr.: 2018/0528 Verantwortlich: Dez. 3 Familien in Hartz IV in Karlsruhe - Anrechnung des Kindergeldes Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.09.2018 49 x 1. Wie hoch war von 2014 bis 2017 in Karlsruhe im Jahresdurchschnitt die Anzahl der Regelleistungsbedarfsgemeinschaften nach SGB II, bei denen Kindergeld leistungs- mindernd auf ALG II bzw. Sozialgeld angerechnet wurde? Anzahl Regelleistung Bedarfsgemeinschaft insgesamt 2017 2016 2015 2014 10.325 10.810 11.169 11.084 Anzahl Regelleistung Bedarfsgemeinschaft mit verfügbarem Einkommen aus Kindergeldzah- lung 2017 2016 2015 2014 3.476 3.611 3.789 3.781 2. Wie hoch war jeweils der Gesamtbetrag des Kindergeldes, das bei allen Bedarfsge- meinschaften von 2014 bis 2017 angerechnet wurde? a) Pro Jahr von 2014 bis 2017 b) Insgesamt in diesen Jahren a) b) Insgesamt waren es in diesem Zeitraum 54.344.436,00 Euro. 2017 2016 2015 2014 13.347.840,00 € 13.562.916,00 € 13.731.336,00 € 13.702.344,00 € Seite 2 3. Welche Möglichkeiten gibt es für die Stadt Karlsruhe, bei der anstehenden Kinder- gelderhöhung (25 Euro/Monat) den Schaden für Hartz IV-Familien zu kompensieren, der daraus entsteht, dass diese Familien das Kindergeld angerechnet bekommen und damit von der Erhöhung nichts sehen? Eine Kompensation der Anrechnung der Kindergelderhöhung durch das Jobcenter ist rechtlich nicht vorgesehen und mangels Gesetzesgrundlage auch nicht umsetzbar. Ausschlaggebend im Arbeitslosengeld II ist die Deckung des sich aus dem sogenannten Wa- renkorb berechneten Bedarfs einer Bedarfsgemeinschaft und nicht eine Einkommensaddie- rung. Dieser gesetzlich festgelegte Bedarf ändert sich durch die Kindergelderhöhung nicht. Auch bei der vollständigen Anrechnung des erhöhten Kindergeldes besteht nach wie vor die volle Bedarfsdeckung. Eine Änderung in der Bedarfshöhe erfolgt somit nicht in der monetären Erhöhung einer anrechnungspflichtigen Einnahme über die Erlangung möglicher Freibeträge hinaus, sondern nur durch die jährlich stattfindende Regelsatzanpassung. Es entsteht somit kein Verlust oder Schaden bei den Leistungsbeziehern von Arbeitslosengeld II, da sich durch die Kindergelderhöhung am Grundsatz der Bedarfsdeckung und dessen festgelegten Beträgen nichts geändert hat. Es kann jedoch im Einzelfall durch die Einkommenserhöhung zu dem positiven Effekt kom- men, dass bei einem geringen Unterstützungsbedarf die Hilfebedürftigkeit entweder komplett entfällt oder eine Einkommenshöhe erreicht wird, welche zu einem Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld berechtigt. In beiden Fällen sind die Personen oder Familien nicht mehr auf den Bezug von Arbeitslosengeld II angewiesen. Die Stadt Karlsruhe hat aufgrund der gesetzlichen Regelungen keine Möglichkeit, die Aner- kennung des Kindergeldes durch städtische Leistungen zu kompensieren. Hierzu ist festzustel- len, dass regelmäßige Geldleistungen – sofern sie im Rahmen von freiwilligen Leistungen vom Gemeinderat beschlossen würden – ebenfalls als Einkommen anzurechnen wären.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. September 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 49. Punkt 49 der Tagesordnung: Familien in Hartz IV in Karlsruhe - Anrechnung des Kindergeldes Anfrage: Die Linke Vorlage: 2018/0528 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 49 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. September 2018