Inklusive Ferienbetreuung beim Stadtjugendausschuss

Vorlage: 2018/0527
Art: Anfrage
Datum: 03.08.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.09.2018

    TOP: 50

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • SPD Inklusive Ferienbetreuung StJA
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0527 Inklusive Ferienbetreuung beim Stadtjugendausschuss Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.09.2018 50 x 1. Welche inklusiven Ferienbetreuungsangebote gibt es in diesem Sommer? 2. Welche Angebote sind dabei für schwerst mehrfach behinderte Kinder geeignet? 3. Welche neuen Aufgabengebiete sind damit verbunden? 4. Wie könnten die bestehenden Angebote abgesichert und erweitert werden und wie viele qualifizierte Mitarbeiter sind dafür notwendig? 5. Welche Sachkostenzuschüsse sind notwendig, um die Beiträge der Eltern in einem angemessenen Rahmen zu halten? Begründung: Der Stadtjugendausschuss hat in den letzten Jahren die inklusive Ferienbetreuung kontinuierlich auf- gebaut und sich in diesem Bereich eine große Kompetenz erworben. Trotz dieses großen Engage- ments ist immer noch ein großer Fehlbedarf an Ferienplätzen für behinderte Kinder und Jugendliche festzustellen. Insbesondere erreichen uns immer wieder Anfragen nach Ferien-betreuungsangeboten für schwerst mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche, für die es nach wie vor an speziellen Betreuungsangeboten fehlt. Zudem ist die Erstellung einer Konzeption für die inklusive Betreuung weiterhin überfällig. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Personalerweiterung beim Stadtjugendausschuss notwendig ist, um in den kommenden Jahren ausreichend inklusive Plätze anbieten zu können und auch schwerst mehrfach behinderten Kindern und Jugendlichen entsprechende Ferienplätze anzubieten. Bei den Sachkosten wäre es hilfreich aufzuschlüsseln, wie hoch der Kostenanteil ist, der derzeit von den Eltern der Teilnehmenden selbst getragen werden muss und welche Kostenerstattungen von an- deren Kostenträgern möglich sind. unterzeichnet von: Parsa Marvi Gisela Fischer Yvette Melchien Irene Moser

  • Stellungnahme TOP 50
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0527 Dez. 3 Inklusive Ferienbetreuung beim Stadtjugendausschuss e.V. Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.09.2018 50 1. Welche inklusiven Ferienbetreuungsangebote gibt es in diesem Sommer? Beim Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe (stja) können seit 30 Jahren Kinder mit Behinderun- gen an allen Angeboten teilnehmen. Immer mehr Eltern von Kindern mit Behinderung möchten, dass ihre Kinder an allen Ferienangeboten teilnehmen können. Nahmen im Jahr 2010 noch 35 Kinder mit Behinderung an den Ferienangeboten des stja teil, so waren es im Jahr 2015 bereits 66 Kinder und aktuell, im Sommer 2018, sind ca. 100 Kinder mit Behinderungen angemeldet. Im Rahmen des neuen online-Anmeldeverfahrens für Ferienangebote wurde auch das Anmelde- verfahren für Kinder mit Behinderungen dahingehend verändert, dass die Eltern im Vorfeld eine Beratung in Anspruch nehmen und „in aller Ruhe“ ein geeigneter Platz für die Kinder gefunden werden konnte. In der Zusammenarbeit mit den Eltern ist es möglich, dass für diese Kinder auch bei anderen Ferienangeboten ein Platz gefunden wird. 2. Welche Angebote sind dabei für schwerstmehrfach behinderte Kinder geeignet? Seit Jahren gibt es beim jfbw die Ferienangebote „Abenteuerland“ und „Auf dem Rücken der Pferde“, explizit für Kinder mit hohem Pflege- und Betreuungsaufwand. Die Attraktivität der Angebote spricht Kinder mit und ohne Behinderungen an, so dass eine Durchführung für alle Kinder möglich wird. Aktuell hat sich ein neues Angebot entwickelt: 2017 wurden an der Albschule zwei Wochen Sommerferienprogramm vom neu gegründeten Verein LoBiN e.V. organisiert. Im Lauf des Schuljahres 2017/18 entstanden Kontakte zwischen der Nachmittagsbetreuung der Albschule (ebenfalls organisiert von LoBiN e.V.) und der Ganz- tagsgrundschule Weiherwaldschule. Daraus hat sich ergeben, dass in den ersten beiden Som- merferienwochen 2018 das Team der Erzieherinnen des stja und LoBiN e.V. kooperierten, um Kindern beider Gruppen gemeinsame Unternehmungen zu ermöglichen. Diese Begegnung der Kinder wurde bereits im Lauf des Schuljahres in der Zusammenarbeit zwi- schen der Nachmittagsbetreuung der Albschule und dem Ganztagsbetrieb der Weiherwaldschu- le auf dem gemeinsamen Schulgelände behutsam angebahnt. Aus Sicht des stja ein gelungener Weg inklusiver Kooperation. 3. Wie könnten die bestehenden Angebote erweitert werden und wieviel qualifizierte Mitarbeiter sind dafür notwendig? Die Betreuer und Betreuerinnen müssen geschult und vorbereitet sein und die Bereitschaft mit- bringen, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Qualitätssicherung durch intensivere Betreuung und Beratung: Der Anspruch, dass alle Angebote inklusiv in Anspruch genommen werden sollen, bringen für die Hauptamtlichen des stja einen erhöhten Aufwand bei der Kommunikation mit den Eltern und den Kindern und Ju- gendlichen, bei der Organisation der entsprechenden Rahmenbedingungen und der Vorberei- tungen und Begleitung der Betreuerinnen und Betreuern mit sich. Erschwerend kommt hinzu, dass immer mehr Kinder, die in ihrem Verhalten auffällig sind, aber keine Diagnose haben, zu Angeboten angemeldet werden, ohne dass dies von Eltern im Vorfeld benannt wird. Sobald dies während des Ferienangebots festgestellt wird, bedarf es einer Rück- sprache mit den Eltern und Hilfestellung vor Ort. Oftmals ist es erforderlich, eine schnelle Auf- stockung der ehrenamtlichen Teams zu bewerkstelligen. Das macht eine verstärkte Präsenz der Hauptamtlichen mit täglichen Nachbesprechungen, Nachsteuerung und Coaching notwendig. Qualitätssicherung durch Betreuerausbildung und Betreuerbindung: Die Zahl der ehren- amtlichen Betreuereinsätze stieg beim jfbw von 158 Einsätzen in 2010 auf 210 Einsätze in 2015 auf aktuell 230. Alle Ehrenamtlichen müssen mehrere Schulungen durchlaufen, bevor sie einge- setzt werden. Diese Ferienbetreuer müssen während der Ferienaktion begleitet und unterstützt werden. Der Kontakt mit den Eltern muss gehalten, Rücksprachen getroffen und gemeinsam Lösungen gefunden werden. Eine Dokumentation und Evaluation ist erforderlich. Auch die Kolleginnen und Kollegen in den Jugendhäusern, die Kinder mit Behinderung bei ihren Ferienaktionen dabei haben, werden informiert und bei Bedarf angeleitet. Durch Kontakt mit Pflegekräften in Schulen kann eventuell Personal gewonnen werden. Auch diese Netzwerkarbeit ist personalintensiv. Darüber hinaus sind eine Dokumentation und ein Auswertungsgespräch mit den Eltern zwingend notwendig. Die Stadt Karlsruhe steht mit anderen Trägern von Ferienangeboten im Rahmen eines runden Tisches in Kontakt, um diese für weitere Angebote zu motivieren und die dazu notwendige Unterstützung zu erarbeiten. Voraussetzungen: 1. Eine Ausweitung der Angebote beim stja kann nur mit einer Personalaufstockung im jfbw um 0,75 VZW (Soz.Päd.) in Betracht kommen. 2. Verbesserung der Akquise von fachlich geeignetem Personal, insbesondere von geschul- ten Fachkräften. Hierfür wäre zu klären, ob zum Beispiel Kliniken ihrem Personal dafür Sonderurlaub gewähren. 4. Welche Sachkosten sind notwendig, um die Beiträge der Eltern in einem angemes- sen Rahmen zu halten? Die Eltern von Kindern mit Behinderung bezahlen den gleichen Teilnehmerbeitrag wie alle El- tern. Kosten entstehen den Eltern, wenn sie eigene Betreuungspersonen stellen. Diese Kosten werden mit der Pflegeversicherung abgerechnet. Der stja ist anerkannter Träger familienentlas- tender Dienste, darüber wird ein Teil der Kosten ersetzt. Die zusätzlichen Kosten, die dem stja entstehen, werden vor allem über Spendenmittel gedeckt. Bei den Angeboten „Abenteuerland“ und „Auf dem Rücken der Pferde“ akquiriert der stja je- des Jahr Spenden in Höhe von ca. 8.000,00 Euro. Bei den beiden Angeboten entstehen Kosten von ca. 12.500,00 Euro und zusätzlich 300,00 Euro Materialkosten, durch Teilnehmerbeiträge werden ca. 4.800,00 Euro gedeckt.

  • Protokoll TOP 50
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    Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. September 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 50. Punkt 50 der Tagesordnung: Inklusive Ferienbetreuung beim Stadtjugendaus- schuss Anfrage: SPD Vorlage: 2018/0527 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 50 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. September 2018