Maßnahmen zum Löschen von Waldbränden

Vorlage: 2018/0523
Art: Anfrage
Datum: 31.07.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.09.2018

    TOP: 48

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • FDP Maßnahmen Waldbrände
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0523 Maßnahmen zum Löschen von Waldbränden Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.09.2018 48 x Welche Notfallmaßnahmen plant die Stadt Karlsruhe bei einem Flächenbrand im Stadtwald? Welche Vorkehrungen werden getroffen, um einen Waldbrand im Karlsruher Hardtwald zu verhin- dern? Welche Fahrzeuge bzw. technischen Hilfsmittel stehen ad hoc zur Verfügung? Gibt es eine automatisierte Videoüberwachung mit Meldesystem für den Hardtwald? Welche Erkenntnisse brachte die Übung der Feuerwehr im vergangenen Juni? Der Waldbrand bei Potsdam hat aufgezeigt, wie groß die Brandgefahr auch in Deutschland ist. Im Zuge der Berichterstattung wurde klargestellt, dass es in Bundesdeutschland keine Löschflugzeuge gäbe. Der Hardtwald ist mit der Stadt Karlsruhe eng verwoben. Die Gefahr von Waldbränden wird in Zu- kunft eher zu- als abnehmen. Die Freien Demokraten – FDP möchten wissen, wie sich die Stadt Karls- ruhe auf ein solches Katastrophenszenario vorbereitet und welche Erkenntnisse die Feuerwehr aus der vergangenen Übung gewinnen konnte. unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 48
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0523 Dez. 5 Maßnahmen zum Löschen von Waldbränden Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.09.2018 48 x 1. Welche Notfallmaßnahmen plant die Stadt Karlsruhe bei einem Flächenbrand im Stadtwald? Zu jedem Brandereignis im Stadtwald entsendet die Integrierte Leitstelle sofort mindestens ein Löschfahrzeug der Feuerwehr. Bei einem Ereignis, dass durch die notrufabfragende Disponentin oder den notrufabfragenden Disponenten in der Integrierten Leitstelle nicht als Kleinbrand ein- gestuft wird, werden gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Karlsruhe der Einsatzleitdienst der Berufsfeuerwehr (Beamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes) sowie zwei Löschfahrzeuge der zuständigen Wache der Berufsfeuerwehr, die örtlich zuständige Freiwillige Feuerwehr sowie eine speziell zusammengestellte Waldbrandlöscheinheit (siehe Frage 3) alarmiert. Die Feuerwehr wird zunächst versuchen, eine Ausbreitung zu verhindern. Wenn mit den vorhanden Kräften möglich, wird das Feuer gelöscht. Der Einsatzleiter entscheidet an- sonsten über die Notwendigkeit der Auslösung weiterer Alarmstufen und leitet die Heranfüh- rung weiterer Einsatzkräfte (auch überörtlich) ein. 2. Welche Vorkehrungen werden getroffen, um einen Waldbrand im Karlsruher Hardtwald zu verhindern? Langfristige Vorkehrung ist die Erhöhung der Laubbaum-Anteile und der Aufbau von Mischbe- ständen. Besonders deutlich wird dies am Hardtwald, wo der Anteil der feuergefährdeten Kie- fern bereits von über 80 % auf nur noch etwa 50 % gesenkt wurde. Regelmäßig weisen Feu- erwehr und Forstamt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf das Rauchverbot im Wald, auf die Regelungen zum Grillen und auf die Ursachen und Risiken von Waldbränden hin. Eine darüber hinausgehende Aufstellung von Hinweisbannern oder Hinweisschildern wird aufgrund der ge- ringen Anzahl damit erreichter Bürgerinnen und Bürger als nicht zielführend erachtet. Bei sehr hohem Waldbrand-Risiko werden in den besonders gefährdeten Waldbereichen oder im Ge- samtwald die eingerichteten Grillplätze gesperrt. Eine hohe Erschließungsdichte von durch LKW befahrbaren Waldwegen erleichtert mögliche Brandbekämpfungsmaßnahmen, was im Hardt- wald ein schnelles und zielgerichtetes Eingreifen ermöglicht. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 3. Welche Fahrzeuge bzw. technischen Hilfsmittel stehen ad hoc zur Verfügung? In der Stadt Karlsruhe wurden bereits insgesamt drei spezielle Waldbrandlöscheinheiten gebil- det, die sich jeweils aus Fahrzeugen mehrerer Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr zusam- mensetzen. Diese bestehen jeweils aus einem geländegängigen Löschgruppenfahrzeug mit der Möglichkeit der Wasserversorgung über lange Wegstrecken sowie zwei geländegängigen Tanklöschfahr- zeugen. Die aktuellen Tanklöschfahrzeuge werden im kommenden Jahr durch modernere Fahr- zeuge des Typs „TLF 3000“ ersetzt. Der Auftrag hierfür ist bereits vergeben. Die neuen Fahr- zeuge werden über einen größeren Wassertank verfügen, der den Einsatzwert für Wald- und Flächenbrände nochmals deutlich erhöht. Darüber hinaus verfügt die Feuerwehr Karlsruhe über zwei verschiedene, leistungsfähige Was- serfördersysteme, die ausreichend Löschwasser über eine Strecke von mindestens 1.800 Metern transportieren können. Zwei Abrollbehälter können als mobile Wasserversorgung fungieren. 4. Gibt es eine automatisierte Videoüberwachung mit Meldesystem für den Hardt- wald? Eine automatisierte Videoüberwachung mit Meldesystem gibt es nicht im Hardtwald. 5. Welche Erkenntnisse brachte die Übung der Feuerwehr im vergangenen Juni? Insgesamt sieht sich die Feuerwehr Karlsruhe gut für hitzebedingte Einsatzlagen vorbereitet. Die Zusammenarbeit der verschiedenen beteiligten Organisationen verlief reibungslos, die stabsmä- ßige Führung der vielen Kräfte routiniert. Insbesondere bewähren sich der wiederkehrende Kon- takt der Führungskräfte bei verschiedenen Anlässen und die regelmäßige Übung großer Scha- denslagen. Doch auch Optimierungspotentiale konnten aufgezeigt werden. Die vorhandenen Straßenkar- ten und Ortspläne sind zur Orientierung im Wald nicht geeignet. Eigens gestaltete Waldkarten sind als standardisierte Orientierungshilfen sinnvoll und sollen zukünftig vorgehalten werden. Darüber hinaus war die Einsatztaktik der Waldbrandbekämpfung nicht allen Einheiten umfas- send bekannt. Die Fahrzeugaufstellung, der Geräteeinsatz, aber auch Eigensicherungsmaßnah- men speziell bei Waldbrand sollen zukünftig weitreichender geschult werden.

  • Protokoll TOP 48
    Extrahierter Text

    Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. September 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 48. Punkt 48 der Tagesordnung: Maßnahmen zum Löschen von Waldbränden Anfrage: FDP Vorlage: 2018/0523 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 48 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. September 2018