Musikschwerpunkt Humboldt-Gymnasium
| Vorlage: | 2018/0517 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 26.07.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.09.2018
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0517 Musikschwerpunkt Humboldt-Gymnasium Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.09.2018 46 x 1. Warum gibt es am Humboldt-Gymnasium Karlsruhe nicht die Möglichkeit, die im Rahmen des Musikschwerpunkts in den Klassen 5/6 erworbenen Kenntnisse über das Ende der Jahrgangsstufe 6 hinaus in schulischer Verantwortlichkeit weiter zu führen? 2. Unter welchen Voraussetzungen könnte ein privater Musikunterricht auch in den Unterrichtsräumen des Humboldt-Gymnasiums stattfinden? Begründung: Seit vielen Jahren gibt es am Humboldt-Gymnasium in der 5. und 6. Klasse für alle Schüler*innen die Möglichkeit, im Rahmen der Streicher- oder Bläserklasse Kenntnisse an einem Instrument zu erwerben. Hierfür werden externe Instrumentallehrer*innen eingesetzt, die den Instrumentalunterricht an der Schule erteilen. Nach Beendigung des Musikschwerpunkts nach der 6. Klasse haben die Schüler*innen jedoch die Möglichkeit, ihr Instrument im schuleigenen Orchester oder der Bigband weiter an der Schule zu spielen. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine Weiterführung des Instrumentalunterrichts in Eigenregie, wofür die oben genannten Instrumentallehrer*innen nach wie vor zur Verfügung stehen. Um allen Beteiligten unnötige Wege sowie den Transport der teilweise großen Instrumente zu ersparen, wäre es sowohl im Interesse der Schüler*innen und ihrer Eltern als auch der Instrumentallehrer*innen, den Unterricht – genau wie in den Klassen 5 und 6 – in den Unterrichtsräumen der Schule durchführen zu können. unterzeichnet von: Parsa Marvi Dr. Raphael Fechler
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0517 Dez. 3 Musikschwerpunkt Humboldt-Gymnasium Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.09.2018 46 x 1. Warum gibt es am Humboldt-Gymnasium Karlsruhe nicht die Möglichkeit, die im Rahmen des Musikschwerpunkts in den Klassen 5/6 erworbenen Kenntnisse über das Ende der Jahrgangsstufe 6 hinaus in schulischer Verantwortlichkeit weiter zu führen? Nach Rücksprache mit der Schulleitung können die Schülerinnen und Schüler ihre musikalischen Fähigkeiten durchaus über die Klassenstufen 5 und 6 im schulischen Rahmen weiterentwickeln. Am Humboldt-Gymnasium erhält jedes Kind Musikunterricht in einer Streicherklasse, Bläserklas- se oder Singklasse. Das Konzept ist mittlerweile auf drei Jahre (Klassenstufe 5 bis 7) ausgelegt. Die Genehmigung hierfür erteilte das Regierungspräsidium Karlsruhe im Oktober 2017. Erstmals werden die Sextaner, welche zum Schuljahr 2018/19 eingeschult werden, in den Genuss der Erweiterung des Musikklassenkonzepts kommen. Der Unterricht findet im Rahmen des regulären Stundenplans statt. Die leitende Lehrkraft unter- richtet in den Instrumentalklassen phasenweise zusammen mit drei bis vier weiteren Instrumen- tallehrern sowohl in Kleingruppen („Registern“) als auch im Klassenverband („Klassenorches- ter“). In jeder zweiten Woche (in Klasse 7 jede Woche) findet nach dem Vormittagsunterricht eine „instrumentale Zusatzstunde“ bei den Instrumentallehrern statt, in der Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem Instrument individuell in Kleingruppen geschult werden. Nach Klasse 7 enden die Instrumentalklassen und auch die Überlassung der Instrumente. Ab Klasse 8 können alle Schülerinnen und Schüler in einer der AGs (Orchester, Big Band) weiter musizieren. Bei entsprechenden Fähigkeiten ist die Teilnahme an AGs auch schon in jüngeren Jahren möglich. Die Musiklehrkräfte helfen bei der Vermittlung von Instrumenten. Es ist auch möglich, privaten Unterricht bei den Instrumentallehrern zu erhalten. Für die Teilnahme an einer der genannten AGs ist die Weiterführung des Instrumentalunterrichts in Eigenregie keine von Schulseite gesetzte Voraussetzung. Der Unterricht in der Instrumentalklasse ist - auch durch seine Einbettung in einen allgemeinbil- denden Musikunterricht - nicht mit Einzelunterricht an einer Musikschule oder bei einer privaten Lehrkraft zu vergleichen. Die Schule sieht ihr Angebot als Ergänzung zu anderen Anbietern und will gezielt bei jungen Menschen, welche möglicherweise über das Elternhaus keinen Kontakt zum Musizieren bekommen, das Interesse am Musizieren wecken. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 2. Unter welchen Voraussetzungen könnte ein privater Musikunterricht auch in den Unterrichtsräumen des Humboldt-Gymnasiums stattfinden? Nach Rücksprache mit der Schulleitung wäre dies grundsätzlich möglich, jedoch an einige Be- dingungen geknüpft: – Der reguläre Unterricht müsste immer Vorrang haben, nicht zuletzt bezüglich des Ge- räuschpegels, beispielsweise bei Tuba- oder Saxophonunterricht. – Die Unterrichtszeiten dürften ausschließlich am Nachmittag liegen, nicht zum Beispiel in einer für die Schülerinnen und für die Schüler freien 6. Stunde. – Es gäbe keinen Anspruch auf einen bestimmten Wochentag oder eine bestimmte Uhrzeit. – Die Schule kann keine Aufsichtspflicht für die am Privatunterricht teilnehmende Schüler- schaft übernehmen. – Die Raumzuteilung müsste ausschließlich durch die Schule erfolgen. Die Schule sollte genau wissen, wer wann mit welchen Schülerinnen und Schülern im Haus ist. – Für den Hausmeister dürften dadurch keine Zusatzaufgaben entstehen (Öffnen und Schlie- ßen der Räume, Kontrolle der Räume nach Nutzung durch Privatlehrer). – Der Privatunterricht in den Räumen der Schule wäre ausschließlich für Schülerinnen und Schüler des Humboldt-Gymnasiums, die an einer Instrumentalklasse teilnehmen, nicht für Schulfremde möglich. Die Schule sieht es nicht als primäre Aufgabe an, für geeignete Rahmenbedingungen zu sorgen, um privaten Musikunterricht abzuhalten.
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Extrahierter Text
Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. September 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 46. Punkt 46 der Tagesordnung: Musikschwerpunkt Humboldt-Gymnasium Anfrage: SPD Vorlage: 2018/0517 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 46 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. September 2018