Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich August-Bebel-Straße/Kußmaulstraße
| Vorlage: | 2018/0514 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 27.08.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Nordweststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.09.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0514 Dez. 2 Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich August-Bebel-Straße/Kußmaulstraße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.09.2018 31 x Kurzfassung Im Rahmen der vorgenommenen Einzelfallprüfung für den Kindergarten "Vogelnest" hat das Ordnungs- und Bürgeramt als zuständige Straßenverkehrsbehörde festgestellt, dass die rechtli- chen Voraussetzungen vorliegen. Es wird daher eine streckenbezogene Anordnung von 30 km/h im Bereich der Einrichtung erfolgen. Die Anordnung wird auf die üblichen Öffnungszeiten der Einrichtung beschränkt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 (Nach Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung kann innerhalb ge- schlossener Ortschaften im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten oder Schulen nach § 45 Absatz 9 Nummer 6 Straßenverkehrsordnung die Geschwindigkeit zu den Öffnungszeiten auf Tempo 30 beschränkt werden. Eine Weiterführung der Beschränkung auf Tempo 30 bis zur Wilhelm-Hausenstein-Allee bezie- hungsweise dem Städtischen Klinikum kann leider noch nicht erfolgen. Das Verkehrsministeri- um Baden-Württemberg hat uns mit Schreiben vom 7. August 2018 dazu Folgendes mitgeteilt: „Geschwindigkeitsbeschränkungen können als begründete Einzelmaßnahmen auf einem genau bezeichneten Straßenabschnitt nur dann angeordnet werden, wenn die sachlichen und rechtli- chen Voraussetzungen vorliegen. Dies kann im Verlauf einer Straßenstrecke auch zu einem mehrmaligen Wechsel der Beschränkung und der Geltungsdauer der Anordnung führen. Nach der derzeitigen bundesgesetzlichen Rechtslage gibt es keine Rechtsgrundlage für eine generelle Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Beschränkungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.“ Auf Bundesebene wird das Thema „Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit“ bereits politisch disku- tiert und vom Deutschen Städtetag befürwortet. Karlsruhe hat sich als Versuchsstadt ins Ge- spräch gebracht. Bis zu einer Entscheidung hierüber wird die Verwaltung alle rechtlichen Mög- lichkeiten ausschöpfen um Geschwindigkeitsreduzierungen im Stadtgebiet umzusetzen.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0514 Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich August-Bebel-Straße/Kußmaulstraße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.09.2018 31 x Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich August-Bebel- Straße/Kussmaulstraße, zwischen der Einmündung Wilhelm-Hausenstein-Allee und dem städtischen Klinikum, ggf. auch im Rahmen eines Verkehrsversuchs in Rücksprache mit der übergeordneten Pla- nungsbehörde. Begründung: Seit vielen Jahren mehren sich die Beschwerden aus der Anwohnerschaft und der Elternschaft des angrenzenden Kindergartens „Vogelnest“ über eine Zunahme der verkehrlichen Belastung und Ge- fahren zwischen der Einmündung Wilhelm-Hausenstein-Allee und dem städtischen Klinikum, im Be- reich August-Bebel-Straße – Kussmaulstraße. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone könnte hier, bei einer stringenten Umsetzung und Überwachung, zu einer Verbesserung der verkehrlichen Situation in dem vorgenannten Bereich führen. unterzeichnet von: Parsa Marvi Dr. Raphael Fechler
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Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. September 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 32. Punkt 31 der Tagesordnung: Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich August- Bebel-Straße/Kußmaulstraße Antrag: SPD Vorlage: 2018/0514 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 31 und zur Behandlung auf. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Mit der Antwort der Verwaltung sind wir hoch zufrieden, und uns ist selbstverständlich bewusst, dass der limitierende Faktor die Straßenverkehrsordnung ist. In diesem Rahmen findet der Antrag Gehör bei den zuständigen Ämtern, und wir hof- fen jetzt auf eine zeitnahe Umsetzung. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Der Antrag ist so gut, dass er von uns sein könnte. Stadtrat Honné (GRÜNE): Wir haben auch schon immer eine deutliche Ausweitung der Tempo-30-Zonen gefordert und sind bis jetzt damit nicht durchgekommen, insofern stehen wir auch hinter dieser Sache und bedauern wieder einmal, dass wir durch den Bundesver- kehrsminister gegängelt werden, weil wir und auch die SPD da deutlich mehr haben wol- len. Es kann aber nur vor dem Haupteingang von Kindergärten und Schulen gemacht wer- den, und das ist natürlich völlig unzureichend, das ist eben auch keine Tempo-30-Zone, wie es beantragt wurde, sondern es ist ein Tempo-30-Abschnitt auf einer Straße, nicht mehr und nicht weniger Gott sein Dank, aber das ist eben ein Flickenteppich, den wir dort machen. Es wäre viel sinnvoller, eine größere Zone auszuweisen, keine Frage. – 2 – Stadtrat Haug (KULT): Dieser Abschnitt August-Bebel-Straße/Kußmaulstraße ist eine von zwei Nord-Süd-Verbindungen in der Nordweststadt und entsprechend belastet, drum ist es gut und richtig, dass dieser Antrag gestellt wurde. Schade, dass es nicht auf dem gesamten Abschnitt geht, aber vielleicht klappt es mit der Versuchsstadt mit der Regelgeschwindig- keit dreißig. Stadtrat Hock (FDP): Ein guter Antrag und eine gute Antwort, wir begrüßen es sehr, dass es jetzt umgesetzt wird. Wobei sich mir bei der Antwort der Verwaltung, zum letzten Ab- schnitt mit der Versuchsstadt, eine Frage aufgedrängt hat. Ist mir da etwas entgangen? Wurde zum Thema Versuchsstadt hier mal öffentlich gemacht, dass wir uns da bewerben? Wenn nicht, dann hätte ich gerne etwas dazu gewusst, weil es mich wundert, dass hier steht, wir hätten uns als Stadt beworben, und die Möglichkeiten prüfen. Wenn dem so ist, hätte ich schon mal ganz gerne gewusst, in welchem Ausschuss das besprochen wurde. Der Vorsitzende: Das ist etwas verkürzt dargestellt. Ich setze mich gerade im Hauptaus- schuss des Städtetags mit einigen anderen Städten dafür ein, dass man in der Straßenver- kehrsordnung eine Experimentierklausel einführt, die solche Möglichkeiten eröffnet. Es gibt den grundsätzlichen Vorschlag, eine ganze Stadt mit Tempo-30 auszuweisen und man nur noch die Straßen mit Tempo-50 ausweist, wo man davon abweicht. Mir geht es aber nicht um eine konkrete Geschichte, sondern darum, dass es überhaupt eine Experimentierklausel in der Verkehrsordnung gibt. Was man dann damit macht und wie man die umsetzt, das ist dann Sache der kommunalen Selbstverwaltung. Das knüpft an das an, was Stadtrat Honné gesagt hat, wobei der aktuelle Verkehrsminister glaube ich, persönlich nichts dafür kann, dass die Straßenverkehrsordnung einfach eine unglaublich reglementierende Kiste ist, und wenn wir aus kommunalpolitischen Erwägungen mal etwas anderes machen oder ausprobieren wollen, dürfen wir es nicht. Insofern geht es mir nicht um eine bestimmte Richtung. Ich würde gerne so eine Experi- mentierklausel haben, die den Kommunen einfach mehr Möglichkeiten gibt, wenn sie sa- gen, wir wollen den Wohnwert von irgendwas erhöhen oder was auch immer ihre Zielset- zungen sind, um dann noch unter den vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten, die dort möglich sind, zu bleiben, sodass wir dann auch die Chance haben, dies zu gestalten. Im Moment ist es immer so, wenn eine Straße einen bestimmten Ausbaustand hat, dann müs- sen wir eine bestimmte Geschwindigkeit umsetzen und zulassen, und dann kommt es zu so einem Flickenteppich. Sie kennen das auch zum Beispiel, wenn Sie von Süden kommend auf Karlsruhe an Rheinstetten vorbei zufahren, dann wird die Geschwindigkeit mal auf siebzig reduziert, dann wieder aufgehoben und es sind plötzlich nur noch fünfzig erlaubt. Das ist alles gaga, es wäre sinnvoller, dass man eine Strecke runterreduziert und dann bleibt es einfach dabei. All das geht einfach nicht, und es ist irgendwie nicht nachvollzieh- bar. Das dazu als Erklärung. Damit ist noch keine Bewerbung der Stadt Karlsruhe verbun- den, für irgendeine möglicherweise gängelnde Regelung, sondern das diskutieren wir dann hier. Aber zuerst brauchen wir so eine Klausel, dass wir das dürften. – 3 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. Oktober 2018