Änderungsantrag CDU: Entwicklung der Kitagebühren in Karlsruhe
| Vorlage: | 2018/0509 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 17.07.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0509 Entwicklung der Kitagebühren in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.07.2018 29.1 x 1. Der Ausbau der Betreuungsplätze und die kontinuierliche Steigerung der Qualität sind konse- quent fortzuführen. 2. Die Stadtverwaltung definiert Standardleistungen für die Karlsruher Kindertageseinrichtungen aller Träger. 3. Die Stadtverwaltung erarbeitet ein Konzept unter Berücksichtigung der Haushaltssituation, wie ein kostenloses drittes Kindergartenjahr auf der Basis des Standardelternbeitrags finanziert werden kann. 4. Die Stadtverwaltung setzt sich auf Bundes- und Landesebene dafür ein, dass der Bund und das Land konsequent dem gesamtgesellschaftlichen Auftrag im Bereich der frühkindlichen Bil- dung, Betreuung und Erziehung von Kindern in Kindertageseinrichtungen nachkommen. 5. Zur Finanzierung dieses Konzepts wird die CDU-Fraktion in den Haushaltsberatungen einen Fi- nanztopf in Höhe von fünf Millionen Euro mit Sperrvermerk beantragen. Sachverhalt/Begründung: Die unter TOP 29 aufgeführten Anträge zielen auf gebührenfreie Kitas ab. Eine nachhaltige und generationengerechte Familienpolitik steht seit jeher im Mittelpunkt des Han- delns der CDU-Fraktion. Die CDU hat dies schon vor Jahren gefordert, etwa mit dem Vorschlag eines beitragsfreien dritten Kitajahres. Familien mit mehreren Kindern, deren Kinder Kindertages- oder Kin- dertagespflegeeinrichtungen besuchen, sind bereits ab dem zweiten Kind in Karlsruhe beitragsbefreit. In Karlsruhe fehlen in der mittelfristigen Betrachtung 2000 Betreuungsplätze, daher haben der konse- quente Ausbau und die kontinuierliche Qualitätssteigerung oberste Priorität, und diesen Weg will die CDU-Fraktion auch konsequent weitergehen. Der CDU-Fraktion ist es ein großes Anliegen, dass in einem ersten Schritt mit Blick auf die sehr unter- schiedliche Struktur in den Karlsruher Kindertageseinrichtungen ein Mindeststandardangebot definiert wird. Durch die Definition dieser Standardleistungen und eine entsprechende Förderung der freien Träger werden vergleichbare Angebote zwischen städtischen und freien Trägern geschaffen. In einem zweiten Schritt sollte das dritte Kindergartenjahr, das mit Blick auf die sich anschließende Grundschule ein entscheidendes Vorbereitungsjahr ist, gebührenfrei gestellt werden. Dies war schon immer das politische Anliegen der CDU-Fraktion, und hierfür muss schnellstmöglich ein nachhaltiges generationengerechtes Finanzierungskonzept erarbeitet werden. Die CDU-Fraktion ist bereit, für diese Schritte einen ersten Beitrag zu leisten. Im Rahmen der Haus- haltsberatungen wird daher die CDU-Fraktion zur Finanzierung fünf Millionen Euro mit einem Sperr- vermerk beantragen. Zudem müssen Land und Bund ihren Beitrag leisten. Um Chancengerechtigkeit zu erreichen, müsste auch eine bundesrechtliche Regelung getroffen werden, dass alle Kinder ein Jahr vor ihrer Einschulung verpflichtend eine Kita besuchen müssen. Die CDU-Fraktion fordert daher die Verwaltung auf, sich auf Bundes- und Landesebene dafür einzusetzen, dass der Bund und das Land konsequent dem gesamt- gesellschaftlichen Auftrag im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung von Kin- dern in Kindertageseinrichtungen nachkommen. Seite 2 unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Detlef Hofmann Johannes Krug Dirk Müller Bettina Meier-Augenstein
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0509 Dez. 3 Entwicklung der Kitagebühren in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.07.2018 29 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt die umgehende Zurverfügungstellung der erforderlichen Personalres- sourcen bzw. gegebenenfalls Mittel für eine externe Vergabe für die Entwicklung eines Kon- zepts für ein kostenloses drittes Kindergartenjahr unter Definition von qualitativ guten Stan- dardangeboten mit geeigneten Modellen sowie Berechnungen der entsprechenden finanziellen Auswirkungen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein derzeit nicht bezifferbar Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Der Ausbau der Betreuungsplätze und die kontinuierliche Steigerung der Qualität sind konsequent fortzuführen. Der konsequente Ausbau der Plätze in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertages- pflege ist zur Sicherung der gesetzlichen Rechtsansprüche auf Betreuungsplätze für Kinder ab einem Jahr bis Schuleintritt notwendig. Die Verwaltung begrüßt die Absicht, im wichti- gen Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern in Tagesein- richtungen die Qualität kontinuierlich zu steigern. 2. Die Stadtverwaltung definiert Standardleistungen für die Karlsruher Kindertages- einrichtungen aller Träger In Karlsruhe gibt es derzeit über 40 verschieden Träger von Kindertageseinrichtungen mit (gewünschten) vielfältigen pädagogischen Angeboten und unterschiedlichen Qualitätsstan- dards in knapp 200 Kindertageseinrichtungen. Alle Träger haben unterschiedliche Kosten- strukturen und daher unterschiedliche Elternbeiträge. Die Definition von qualitativ guten Standardangeboten ist für die Einführung von „Stan- dardelternbeiträgen“ notwendig. 3. Die Stadtverwaltung erarbeitet ein Konzept unter Berücksichtigung der Haushalts- situation, wie ein kostenloses drittes Kindergartenjahr auf der Basis des Stan- dardelternbeitrags finanziert werden kann. Für die Ausarbeitung von Details für die Umsetzung eines kostenlosen dritten Kindergarten- jahres auf der Basis von „Standardelternbeiträgen“ für den Doppelhaushalt 2019/2020 müssen umgehend die erforderlichen zusätzlichen Personalressourcen bzw. gegebenenfalls Mittel für eine externe Vergabe bereitgestellt werden. In diesen Prozess sind die Träger von Kindertageseinrichtungen einzubeziehen. Gleiches gilt für die Kindertagespflege. 4. Die Stadtverwaltung setzt sich auf Bundes- und Landesebene dafür ein, dass der Bund und das Land konsequent dem gesamtgesellschaftlichen Auftrag im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern in Kindertages- einrichtungen nachkommen. Auf Bundesebene bleibt die Einführung und Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetz“ abzuwar- ten. Auf Landesebene erfolgen derzeit Verhandlungen zum „Pakt für gute Bildung“. Über die kommunalen Spitzenverbände wird regelmäßig in diesen Bereichen auf die Belan- ge und Anforderungen einer besseren finanziellen Ausstattung der Kommunen mit konkre- ten Vorschlägen im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung von Kin- dern hingewiesen. 5. Zur Finanzierung dieses Konzepts wird die CDU-Fraktion in den Haushaltsberatun- gen einen Finanztopf in Höhe von fünf Millionen Euro mit Sperrvermerk beantra- gen. In der nachfolgenden Übersicht sind die finanziellen Auswirkungen verschiedener Varianten für eine teilweise bzw. komplette Beitragsfreiheit in den Karlsruher Kindertages- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 einrichtungen (städtische und freie Träger) auf der Basis der Kinderzahlen sowie durch- schnittlichen Elternbeiträge des Jahres 2017 dargestellt (ohne Definition von Standardan- geboten): Angebotsform Beitragsfreiheit (Betreuung + Verpflegung) Beitragsfreiheit nur Betreuung Beitragsfreiheit nur Betreuung (letztes Kita- Jahr) Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt 22.343.040 € 16.065.120 € 5.355.040 € Kinder bis 3 Jahre 12.215.700 € 10.251.420 € 0 € Summe 34.558.740 € 26.316.540 € 5.355.040 € Wie bereits unter den Ziffern 2 und 3 dargestellt, müssen zuerst Standardleistungen und Stan- dardangebote definiert werden, die anschließend mit Standardelternbeiträgen zu hinterlegen sind. Aufgrund steigender Kinderzahlen sowie steigender Elternbeiträge können die benötigen Finanzmittel im Jahr 2019 weiter steigen. Die erforderlichen zusätzlichen Personalressourcen bzw. gegebenenfalls Mittel für eine externe Vergabe für die Erarbeitung dieses Konzeptes sind der Verwaltung baldmöglichst zur Verfügung zu stellen.