Verbot von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren

Vorlage: 2018/0505
Art: Antrag
Datum: 13.07.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.09.2018

    TOP: 25

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 25
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0505 Dez. 4 Verbot von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.09.2018 25 x Kurzfassung 1. Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. 2. Eine Liste gefährlicher Tiere kann nicht erstellt werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Thematik von Wildtieren im Zirkus wurde bereits in mehreren Sitzungen des Gemeinderats behandelt. Es wird auf folgende Vorlagen verwiesen: Gemeinderat, 27. Juli 2010, TOP 17 Gemeinderat, 29. September 2015, TOP 23 Gemeinderat, 26. April 2016, TOP 22 Gemeinderat, 14. März 2017, TOP 25 (Tiere auf Märkten) Die rechtliche Lage hat sich seither nicht geändert. Die Umsetzung eines Wildtierverbotes für Zirkusse in Karlsruhe ist aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht möglich, insofern wird weiter am Gemeinderatsbeschluss vom 27. Juli 2010 festgehalten. Zur aktuellen Anfrage in Bezug auf die allgemeine Gefahrenabwehr wird ergänzend ausgeführt: Voraussetzung eines kommunalen Wildtierverbots zur allgemeinen Gefahrenabwehr wäre, dass der Zirkus eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen würde. Davon kann auch vor dem Hintergrund vereinzelter Ausbrüche von Zirkustieren in der Vergangenheit nicht ausgegangen werden. Der Sturz des Elefanten bei einer Zirkusvorstellung in Osnabrück kann zu einem solchen Einzelfall gezählt werden. Der Deutsche Städtetag hat erst am 21. Juni 2017 eine Stellungnahme veröffentlicht, in der ein Wildtierverbot für Zirkusbetriebe weder aus tierschutzrechtlichen noch aus Gründen der allge- meinen Gefahrenabwehr zulässig ist. Allerdings wurde aufgrund der „Ergänzung der Stellungnahme Zirkusse mit Wildtieren in öf- fentlichen Einrichtungen vom 10.07.2015“ vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbrau- cherschutz und dem am 23. Februar 2016 veröffentlichten Muster für eine Anordnung zu Si- cherheitsauflagen bei Zirkustieren auch bei der Stadt Karlsruhe bereits eine „Polizeiliche Anord- nung zur sicheren Unterbringung von Tieren“ eingeführt. Sie wird individuell auf den jeweiligen Tierbestand ausgestellt und überprüft. Bei eventuellen Beanstandungen werden Maßnahmen eingeleitet. Außerdem werden Beanstandungen in das, von jeder zuständigen Behörde einseh- bare, Zirkuszentralregister eingetragen. Damit wird die sichere Unterbringung von jeder einzel- nen Tierart garantiert. Des Weiteren weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass grundsätzlich von fast jedem Tier eine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgehen kann. Die weitaus häufigsten Verletzungen von Menschen in Deutschland werden beispielsweise durch Hundebisse verursacht, gefolgt von Katzenbissen (Deutsches Ärzteblatt 25/2015, www.aerzteblatt.de/archiv/171000/Tier-und- Menschenbissverletzungen). Häufig liegt bei Verletzungen durch Tiere auch eine fehlerhafte Wahrnehmung und Einschät- zung des Verhaltens der Tiere oder menschliches Fehlverhalten vor. Maßgeblich für die Gefah- renerkennung und Unfallvermeidung beim Umgang mit Tieren sind vorrangig qualifizierte Kenntnisse und Fähigkeiten des Tierhalters. Per se sind das Risiko, aber auch die Anforderungen an den Tierhalter bei Wildtieren sicherlich größer als bei domestizierten Arten. Die mögliche Schadenswirkung bei einem „Unfall“ oder gezielten Angriff des Tieres hängt jedoch von mehre- ren Faktoren ab, wie zum Beispiel der Wehrhaftigkeit und dem Gewicht des Tieres. Weder auf- grund veterinärrechtlicher Erwägungen noch unter verhaltensbiologischen Aspekten ist es daher möglich, eine Liste gefährlicher Tiere zu erstellen. Unabhängig davon versucht das Marktamt im Vorfeld von Zirkusgastspielen darauf hinzuwir- ken, dass Zirkusunternehmen auf das Mitführen von Giraffen, Bären oder Flusspferden auf frei- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 williger Basis verzichten. Dabei wird auch auf die kontroversen Diskussionen in Karlsruhe hin- gewiesen. Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • SPD Verbot Zirkusaufführungen mit Wildtieren
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0505 Verbot von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.09.2018 25 x 1. Die Stadt Karlsruhe vergibt zukünftig keine öffentlichen Flächen mehr an Zirkusse, die gefährliche Wildtiere mitführen. 2. Die Verwaltung erstellt eine entsprechende Liste von Tieren. Begründung: Vor kurzem ist ein Elefant bei einer Zirkusvorstellung in Osnabrück in den Zuschauerbereich gestürzt. Glücklicherweise erlitt ein Zuschauer „nur“ eine Schürfwunde am Bein. Das Tier sei von einem ande- ren Elefanten geschubst worden. Der Vorfall zeigt deutlich, wie gefährlich so ein Zwischenfall werden kann. Eine artgerechte Tierhaltung von Wildtieren ist im Zirkus nicht möglich; viele Tiere weisen Verhaltens- störungen auf. Auch in der Vergangenheit gab es mehrfach Fälle, in denen Tiere entlaufen sind oder die eigenen Dompteure angegriffen haben. Nach dem Gutachten „Ergänzung der Stellungnahme Zirkusse mit Wildtieren in öffentlichen Einrich- tungen vom 10.07.2015“ vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden- Württemberg kann zwar kein allgemeines Verbot von Zirkussen mit Wildtieren erlassen werden, da es gegen Art. 12 Abs. 1 S.1 GG verstößt. Bei Tieren, die bereits wegen ihrer Größe, ihres Gewichts und ihrer Kraft (z. B. Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Großbären) oder wegen anderer Eigenschaften, insbesondere wegen des Risikos von (Biess-)Verletzungen (Affen, Wölfe, große Raubkatzen) eine Gefahr für die Personen, die sich in der Einrichtung oder in ihrer Umgebung aufhalten darstellen, lässt sich die Nicht-Zulassung zur Nutzung kommunaler öffentlicher Plätze nicht nur mit tierschutzrechtlichen sondern auch mit Erwägungen der Gefahrenabwehr begründen. unterzeichnet von: Parsa Marvi Hans Pfalzgraf Dr. Raphael Fechler

  • Abstimmungsergebnis GR TOP 25
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  • Protokoll TOP 25
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    Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. September 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 25 der Tagesordnung: Verbot von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren Antrag: SPD Vorlage: 2018/0505 Beschluss: 1. Die Stadt Karlsruhe vergibt zukünftig keine öffentlichen Flächen mehr an Zirkusse, die gefährliche Wildtiere mitführen. 2. Die Verwaltung erstellt eine entsprechende Liste von Tieren. Abstimmungsergebnis: Bei 27 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen, mehrheitliche Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 zur Behandlung auf. Stadtrat Pfalzgraf (SPD): Zu den genauen Inhalten, die Sie schön aufgeschlüsselt haben, die 2010, 2015, 2016 und 2017 hier schon diskutiert wurden, sind die Begründungen, die damals angesprochen wurden, dieselben wie heute. Die Problematik seitens der Verwal- tung war immer die, dass man sich auf die Gesetzgebung berufen hat und diese Anträge, auch den heutigen, abschlägig darstellt. Wir sind anderer Auffassung, zumal es eine ganze Reihe von Städten gibt, die schaffen, was die Stadt Karlsruhe nicht schafft. Ich habe hier eine Liste, da sind sage und schreibe 102 Kommunen genannt, die genau per Beschluss ihrer Gremien das durchgesetzt haben, was wir schon seit Jahren vergeblich versuchen. Entweder macht der Karlsruher Gemeinderat etwas verkehrt oder die Karlsruher Stadtver- waltung. Sicherlich kennen wir die Problematik der Gesetzgebung und auch die unter- schiedlichen Auffassungen seitens der Bundesländer, aber auf dieser Liste sind auch Städte aus Baden-Württemberg, Stuttgart, Baden-Baden, Heilbronn, Heidelberg, Tuttlingen, also alles Kommunen aus dem Bundesland. Jetzt fragen wir uns, warum funktioniert etwas bei uns nicht, was woanders funktioniert? Überall waren es Beschlüsse seitens einzelner Frakti- – 2 – onen, auch der CDU-Fraktion beispielsweise, dass nur am Rande bemerkt. Es geht nicht nur um artgerechte Tierhaltung, es geht auch um die Sicherheit und Gefahrenabwehr. Wenn mal, so wie wir es in unserer Begründung geschrieben haben, so ein Elefant wie eine tonnenschwere Kugel ins Publikum rollt, dann klingt das zwar ein bisschen lustig, so wie ich es ausdrücke, aber es ist eine sehr ernsthafte Sache, es hätte auch Tote geben können. Diese Dinge muss man berücksichtigen, und dann ist man auch ganz schnell bei der Ver- antwortung der Stadt. Das ist auch ein Grund, warum wir keine kommunalen Flächen für Zirkusse zur Verfügung stellen wollen. Es geht auch ohne Wildtiere, das beweist zum Bei- spiel der Zirkus Roncalli. Diejenigen, die schon dort waren, wissen was für ein tolles Pro- gramm die haben. Jetzt zitiere ich den Zirkusdirektor Bernhard Paul, der sagt: „700.000 Besucher pro Jahr beweisen, dass es auch ohne Wildtiere geht.“ Sein Zirkus Roncalli ver- zichtet bewusst und schon immer auf Elefanten und Co. „Es geht auch mit Poesie“, so Paul, „die Leute wollen unterhalten, verzaubert und verblüfft werden, da bedarf es keiner tierischen Sensation in der Manege, die Menschen haben kein Bedürfnis nach Wildtieren“, und dieser Zirkus hat wie gesagt Erfolg. Deshalb glauben wir, dass wir mit unserem Antrag richtig liegen und bitten auch das Haus um Unterstützung, dass Karlsruhe endlich mal ein Zeichen setzt, und jawohl sagt, was andere können und richtigerweise tun, können wir selbstverständlich auch. Als zweitgrößte Stadt dieses Bundeslandes sollten wir erst recht ein Zeichen setzen. Jetzt zum Schluss noch ein ganz kleines Schmankerl, auf der zweiten Seite der Antwort der Verwaltung, steht doch tatsächlich allen Ernstes ein Vergleich mit Hunde- und Katzenbissen, die durchaus gefährlich sind. Vor circa vierzig Jahren, da war meine Tochter gerade mal fünf Jahre alt, und die hatte einen Goldhamster. Dieser Goldhamster war ein ganz liebes Kerlchen und hatte aber circa einen Zentimeter lange Stoßzähnchen vorne, und dieses Kerlchen hat mich doch tatsächlich in den Finger gebissen, und ich habe seinerzeit verfügt, dass in der Wohnung Pfalzgraf keine Fläche mehr für einen Goldhamster zur Verfügung gestellt wird, unabhängig jeglicher Gesetzeslage. Der Vorsitzende: Das waren Zeiten, da konnte der Vater noch etwas verbieten. Stadtrat Krug (CDU): Besser hätte ich es auch nicht sagen können. Die Motivation der Antragsteller ist sicherlich nachvollziehbar, aber das ändert eben nichts an der rechtlichen Situation, die sich in den letzten Jahren weder aus tierschutzrechtlicher Sicht, noch aus Gründen der allgemeinen Gefahrenabwehr geändert hat. Die Quellen lasse ich wie Kollege Pfalzgraf weg. Nichtsdestotrotz hat die Stadt in den letzten Jahren einiges getan, um den Umgang mit gefährlichen Wildtieren, also nicht nur Hamstern, in Zirkussen auf Karlsruher Gemarkung weiter zur verbessern. Zum Beispiel ist genannt, die polizeiliche Anordnung zur sicheren Unterbringung von Tieren. Vor diesem Hintergrund haben wir volles Vertrauen in die Verwaltung, dass sie jetzt bereits die Gefahrenabwehr garantiert und weitere Maß- nahmen nicht nötig sind. Auch wenn wir als CDU-Fraktion selbstverständlich registrieren, dass die gesellschaftliche Diskussion um diesen Fragenkomplex, und da geht es ja wohl weniger um die Gefahrenabwehr, nicht beendet ist, folgen wir heute, aus den von mir ge- nannten Gründen, der Empfehlung der Stadtverwaltung, den Antrag abzulehnen. Frau Stadträtin Mayer (GRÜNE): Wildtiere gehören nicht in den Zirkus, und darüber re- den wir heute im Karlsruher Gemeinderat in dieser Ratsperiode nun nicht zum ersten Mal. Umso überraschter sind wir, dass die SPD jetzt tatsächlich mit uns gehen möchte, um die- ses politische Signal zu setzen, darüber freuen wir uns sehr. Die Stellungnahme der Karls- ruher Stadtverwaltung hat sich nicht geändert, es wird immer noch mit rechtlichen Unsi- cherheiten argumentiert. Wir müssen ein politisches Signal setzen, es ist eine rein politische – 3 – Entscheidung. Das rechtliche Risiko in diesem Bereich sehen wir als absolut überschaubar ein. Gerade mit der Begründung des Sicherheitsrisikos gibt es kein einziges Gerichtsurteil, das sich gegen eine Kommune wendet, die ein solches Wildtierverbot aus Sicherheitsgrün- den eingeführt hat. Kollege Pfalzgraf hat schon argumentiert, es gibt mittlerweile immer mehr Kommunen, die endlich dieses kommunale Wildtierverbot einführen. Als wir das ers- te Mal in dieser Ratsperiode über dieses Thema geredet haben, da waren es knapp dreißig deutsche Kommunen, die diesen Schritt gegangen sind, mittlerweile haben wir eine über- wältigende Liste von mehr als hundert deutschen Kommunen, und es werden immer mehr. Auch die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich in diesem Jahr dafür entschieden, dass es ab April nächsten Jahres keine Zirkusse mit Wildtieren auf städtischen Flächen mehr gibt. Wir sagen, das kann Karlsruhe auch, und wir sollten dieses Signal für den Tierschutz endlich setzen. Was die Liste mit den Wildtieren anbelangt, sagt die Verwaltung, dass sie diese Liste nicht erstellen kann, wir möchten hier noch mal auf unseren letzten Antrag zum sel- ben Thema verweisen. Wir haben 14 Wildtierarten aufgeführt, die auch von der juristi- schen Fachperson der Landestierschutzbeauftragten empfohlen werden. Diese 14 Wildtiere lassen sich unmittelbar aus Fachgutachten des Bundesrats und aus den Zirkusrichtlinien der Bundesregierung begründen. Entsprechend wird hier auch mit einer hohen Rechtssicher- heit von der Stabstelle der Landestierschutzbeauftragten argumentiert. Wir würden uns wünschen, heute dieses Signal zu setzen, und sind sicher, dass wir das können. Es wäre ein großer Schritt für den Tierschutz, und auch für die vielen Leute, die sich hier in Karlsruhe für dieses Thema schon sehr lange einsetzen und immer mit hartnäckigen Demonstratio- nen auf die Missstände und die Haltungsbedingungen in den Zirkussen aufmerksam ma- chen möchten. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Die KULT-Fraktion begrüßt diesen SPD-Antrag. Uns liegt vor allem das Tierwohl am Herzen. Es ist leider oft so, dass in Zirkussen keine artgerechte Hal- tung möglich ist, zumindest in dem Sinne wie wir das verstehen. Von daher finden wir es auch richtig, dass diese Debatte in Karlsruhe und anderen Orts geführt wird und es immer mehr Menschen gibt, die der Meinung sind, in Zirkussen sollte man eigentlich auf Wildtiere verzichten. Bei dieser Entwicklung ist aus unserer Sicht aber auch wichtig, dass Perspekti- ven geboten werden, weil wenn die Zirkusse mit ihren Wildtieren nicht mehr auftreten können, es die Wildtiere trotzdem noch gibt. Wenn die dann in irgendwelche anderen Zir- kusse nach Osteuropa verkauft werden oder sonst wo hin, wo die Bedingungen noch schlechter sind, dann trägt das nicht unbedingt zum Tierwohl bei. Deshalb möchte ich da- rauf hinweisen, dass die Stadt Karlsruhe auch Möglichkeiten hat, Perspektiven zu bieten, wie wir es beispielsweise mit der Altersresidenz für unsere Elefanten im Zoo tun. Wir den- ken, es ist richtig, den Weg dieses Antrags zu gehen. Wir denken aber auch, dass es ge- nauso wichtig ist Perspektiven zu bieten, weil wir wissen, was mit Wildtieren aus Zirkussen passieren kann, die in Zirkussen nicht mehr gebraucht werden. Stadtrat Hock (FDP): Ich sehe hier im Rat die Mehrheiten, möchte aber darauf hinweisen, die rechtliche Bewertung wird der Amtsleiter wahrscheinlich in einem Prozess führen müs- sen. Ich sage voraus, dass es so kommen wird, weil die rechtliche Grundlage dafür nicht gegeben ist. Die FDP-Fraktion hat es immer so gehandhabt, wenn es eine rechtliche Grund- lage gibt, werden wir uns gesetzeskonform verhalten. Im Moment ist es so, wie in der Stel- lungnahme zu lesen ist, dass nicht mal der Städtetag von einer Zulässigkeit ausgeht. Des- halb werden wir heute dagegen stimmen, aber nur aus dem rechtlichen Grund. Ich bin gespannt, wie sich die Stadt Karlsruhe zu diesem Problem stellen wird. Wir werden es heu- te beschließen und dann wird man weiter sehen. – 4 – Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich bin schon ein wenig enttäuscht von den Kollegen der SPD. Beim letzten Mal haben sie noch dagegen gestimmt, nun sind sie umgefallen und erzählen uns genau das Gegenteil, und ausgerechnet der arme Herr Pfalzgraf muss es noch vortragen. Was machen wir hier eigentlich? Alles, was im Leben Spaß macht ist mit einem gewissen Risiko assoziiert, das ist einfach eine Tatsache. Ohne Risiko gibt es kein Leben, und wenn wir versuchen das Risiko völlig auszumerzen werden wir auch kein lebenswertes Leben mehr haben, das ist für mich ein super Beispiel. Dazu kommt, dass die Auffassung der Befürworter, Wildtiere gehören in die Freiheit, völlig utopisch ist. Von den Tieren, die jetzt im Zirkus auftreten, wird keines den Weg in die Freiheit finden. Die Plätze der Wildtie- re in der Freiheit sind begrenzt, das wissen wir. Die Frage ist, ob wir zu den Wildtieren, die in Freiheit leben, zusätzlich Wildtiere zum Beispiel im Zirkus haben wollen, darum geht es. Es geht nicht darum, den Tieren die Freiheit zu geben, es geht darum, ob wir die Tiere zu- sätzlich haben wollen oder nicht, das heißt, wenn sie das jetzt so beschließen, wird es in Zukunft insgesamt weniger Wildtiere geben. Sie reduzieren die Anzahl der Wildtiere, das machen Sie gerade, und Sie machen auch Folgendes, Sie nehmen meinen Töchtern ein Stück Spaß, den sie die ganze Zeit genießen konnten. Wir waren letzte Weihnachten im Weihnachtszirkus und meine Töchter sind auf einem Elefanten geritten, ohne irgendein Problem, weil die Elefanten dort nicht als Wildtiere, sondern als Haustiere gehalten wer- den. Wenn sie mich fragen, warum sie das nicht mehr dürfen, dann sage ich, dass die SPD Schuld ist! Und wenn sie mich fragen, wer das ist, dann zeige ich denen auch, wer das war und warum sie jetzt keine Elefanten mehr reiten dürfen. Das versteht doch kein Mensch, sogar unser Zoodirektor weißt darauf hin, dass die Elefanten im Zoo bespielt werden müs- sen, weil es eben keine Wildtiere sind, sondern das sind Haustiere, die bestimmte Tätigkei- ten können. Letztendlich geht es darum, dass wir das, was wir und unsere Kinder hier erle- ben können, einschränken. Wir erreichen mit diesem Antrag nichts, außer dass es in Zu- kunft weniger Wildtiere geben wird. Wir werden dagegen stimmen. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Vielleicht erst mal zwei Tipps an die Kollegen, die davor gesprochen haben. Kollege Schmidt würde ich empfehlen, für seine Kinder einfach mal ein paar DVDs zu kaufen, Madagaskar oder Ice Age, dann habe sie genug wilde Tiere, und die müssen dann nicht in irgendwelchen Zirkuskäfigen herumhängen, und die sind auch ganz witzig dabei und lehrreich mit manchen Geschichten. Den Kollegen von der KULT würde ich gerne vielleicht noch ein Argument liefern: Je mehr Kommunen wilde Tiere in den Zirkussen verbieten, je mehr Zirkusse werden sich umstellen, und es wird genau der gegenteilige Effekt entstehen, sodass dann auch noch in Osteuropa oder wo auch immer die Zirkusse sich verändern, weil diese Publikum, Länder und Städte brauchen, weil sie ihre Einnahmen brauchen. Das heißt, wenn wir uns da anschließen und mitmachen, dann tra- gen wir dazu bei, dass wir die Zirkusse mit Wildtieren auch verändern. Deswegen sind wir auch für diesen Antrag und werden entsprechend zustimmen. Stadtrat Hermanns (SPD): Ich wollte nur noch mal ganz kurz klarstellen, was wir für ei- nen Ansatz gefahren sind, weil wir durchaus immer den Weg der GRÜNEN in den unter- schiedlichen Anträgen mitgehen wollten, aber gegenüber dem Ansatz, den sie früher ge- wählt haben und der einem Berufsverbot gleichkommt, ist eine andere Argumentation der Gefahrenabwehr gewählt. Da sind wir der Meinung, dass es tragfähiger ist, weil es ent- sprechende Gerichtsentscheide gibt, und wir deswegen auch das Risiko für überschaubar halten im Sinne des Zieles, nämlich Wildtieren in Zirkussen am Ende keinen Raum in Karls- ruhe mehr bieten zu dürfen. – 5 – Stadtrat Wenzel (FW): In der Vergangenheit habe ich mit der Argumentation, dass wir Gewerbe zerstören solche Anträge abgelehnt. Nach dem letzten Antrag habe ich mich mal intensiv mit diesem Thema beschäftigt, und ich bin ins Grübeln gekommen. Ja, das passiert auch mal mir, dass ich ins Grübeln komme. Auf jeden Fall ist es so, was auch die Kollegen Hermanns und Pfalzgraf gesagt haben, ja, wir haben eine gewisse Verantwortung für den Fall, der vielleicht selten vorkommt, wenn es Gefahren gibt. Aber ich bin der Auffassung, dass beim Zirkus, so wie wir ihn aus meiner Jugend gekannt haben, dieses Geschäftsmodell schon lange nicht mehr tragbar ist. Die Auflagen und die Vorgaben, die man für Wildtiere hat, kann kein Zirkus mehr einhalten. Selbst in Zoos ist es heutzutage schwierig, diese Auf- lagen zu halten, und ich denke, wenn wir als Kommune ein Zeichen setzen, ist es gut. Wo- bei ich gerne wissen würde, welche rechtlichen Auswirkungen es hat, wenn wir sagen, auf unseren Plätzen ist es ab Zeitpunkt x nicht mehr erlaubt und was dann auf uns zukommt, aber ich denke, dass dieser Antrag von dieser Perspektive aus gesehen tragbar ist und von mir auch unterstützt wird. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Kollege Fostiropoulos, ich weiß jetzt nicht warum Sie mich er- wähnt haben, Sie haben im Prinzip das gleiche wie ich gesagt. Wir befürworten den An- trag, wir möchten gemeinsam mit anderen Städten dazu beitragen, dass es dieses Ge- schäftsmodell in Deutschland zukünftig immer weniger gibt, dass Zirkusse in Deutschland ohne Wildtiere funktionieren, aber trotzdem gibt es sie. Natürlich haben Wildtiere einen wirtschaftlichen Wert für ihre Besitzer, und dann ist es naheliegend, dass man die Tiere dahin verkauft, wo man mit ihnen noch auftreten darf und der Tierschutzstandard niedri- ger ist als bei uns. Natürlich wäre es aus unserer Sicht auch begrüßenswert, wenn die Zir- kusse andere Perspektiven hätten, dass Wildtiere in Deutschland artgerecht gehalten wer- den beispielsweise in einem guten Zoo. Der Vorsitzende: Das war jetzt die letzte Wortmeldung. Ich will nur noch mal protokolla- risch darauf hinweisen, dass wir das für rechtlich nicht abgedeckt halten, was sie da von uns verlangen und dass wir uns mal mit andern Städten, die das auch so machen, wenn es jetzt eine Mehrheit geben sollte, in Verbindung setzen. Ich kann ihnen jetzt noch nicht sa- gen, wie wir dann insgesamt darauf reagieren, das müssen wir dann auch noch mal juris- tisch abwägen. Stadtrat Pfalzgraf (SPD): Ich habe einen Hinweis aus der Stadt Erding, dort hat der Stadt- rat 2013 dasselbe beschlossen, was wir hier auch wollen. Da steht zu lesen, eine Klage ge- gen die Stadt durch einen Zirkusbetrieb wurde mit Urteil vom 6. August 2014 abgewiesen. Das Verwaltungsgericht München urteilte in erster Instanz, dass das kommunale Wildtier- verbot rechtmäßig ist, das einfach zur Information vor der Abstimmung. Der Vorsitzende: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, Verbot von Zirkusauf- führungen mit gefährlichen Wildtieren und ich bitte jetzt um Ihr Votum. - Das ist eine Mehrheit für den Antrag, wir werden Ihnen berichten, wie wir damit umgehen. – 6 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. Oktober 2018