Breitbandförderprogramm für Karlsruher Schulen
| Vorlage: | 2018/0502 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 12.07.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.09.2018
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0502 Dez. 3 Breitbandförderprogramm für Karlsruher Schulen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.09.2018 45 x 1. Ist der Verwaltung das Breitbandförderprogramm des Bundes bekannt und wie hat die Verwaltung vom Bestehen des Programms erfahren? Ja, das Breitbandförderprogramm ist der Stadtverwaltung bekannt. Sie hat am 17. Juli 2017 per E-Mail vom Deutschen Städtetag davon erfahren. 2. Sind der Verwaltung andere Programme zur Förderung des Breitbandanschlusses von Schulen bekannt und wurde aus diesen bereits Mittel beantragt? Nein, weitere Förderprogramme zum Breitbandausbau von Schulen sind der Stadtverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. 3. Wie viele und welche Schulen in Karlsruhe unterschreiten nach Kenntnis der Verwal- tung die in den Leitlinien des Breitbandförderprogramms des Bundes definierte Auf- greifschwelle von 30 Mbit/s je Schulklasse und weiteren 30 Mbit/s für die Schulverwal- tung und wären somit im Rahmen dieses Programmes förderfähig? Welchem Anteil an der Gesamtzahl aller Schulen in Karlsruhe entspricht dies? In Karlsruhe erreicht zum jetzigen Zeitpunkt keine Schule die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s pro Schulklasse. Mit dem geplanten Ausbau von Glasfaserleitungen gemäß dem Konzept "IT-moderne Schule" (Behandlung im Gemeinderat am 20. Februar 2018 und 17. Juli 2018) der Stadtwerke Karlsruhe in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung werden die Karlsruher Schulen in den nächsten fünf Jahren mit einer ausreichenden Internetanbindung angebunden. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 4. Gibt es förderfähige Schulen, für die in der Vergangenheit kein Antrag auf Förde- rung aus dem Breitbandförderprogramm des Bundes gestellt wurde ? Wenn ja, wie viele und welche und weshalb wurde kein Förderantrag gestellt? Die Stadt Karlsruhe ist nicht Eigentümerin der Leitungen, sondern Mieterin auf der Grundlage des aktuellen Telekommunikations-Dienstvertrages mit der Stadtwerke Karlsruhe GmbH und ist demnach auch nicht zum Bezug von Fördermitteln des Bundes berechtigt.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0502 Breitbandförderprogramm für Karlsruher Schulen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.09.2018 45 x 1. Ist der Verwaltung das Breitbandförderprogramm des Bundes bekannt und wie hat die Verwaltung vom Bestehen des Programms erfahren? 2. Sind der Verwaltung andere Programme zur Förderung des Breitbandanschlusses von Schulen be- kannt und wurde aus diesen bereits Mittel beantragt? 3. Wie viele und welche Schulen in Karlsruhe unterschreiten nach Kenntnis der Verwaltung die in den Leitlinien des Breitbandförderprogramms des Bundes definierte Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s je Schulklasse und weiteren 30 Mbit/s für die Schulverwaltung und wären somit im Rahmen dieses Pro- grammes förderfähig? Welchem Anteil an der Gesamtzahl aller Schulen in Karlsruhe entspricht dies? 4. Gibt es förderfähige Schulen, für die in der Vergangenheit kein Antrag auf Förderung aus dem Breitbandförderprogramm des Bundes gestellt wurde? Wenn ja, wie viele und welche und weshalb wurde kein Förderantrag gestellt? Für den Breitbandanschluss von Schulen können Kommunen seit dem ersten Förderaufruf Mittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundes abrufen. Gemäß den Leitlinien des Bundesprogramms sind Schulen förderfähig, sofern Sie die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s je Schulklasse und weiteren 30 Mbit/s für die Schulverwaltung unterschreiten. Die Bundesregierung geht in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion davon aus, dass rund 90% aller Schulen in Deutschland diese Aufgreifschwelle unterschreiten. Aus dem Breitbandförderprogramm des Bundes haben den- noch erst weniger als drei Prozent aller Schulen einen endgültigen Förderbescheid zum Glasfaseraus- bau erhalten. Die Freien Demokraten möchten wissen, inwieweit Karlsruher sich hieran beteiligt hat, wie der Ausbau für die Zukunft aussieht und welche Förderungen genutzt werden können. Die ersten Schritte in unse- rem eigenen Programm sind richtig, aber der Fokus auf dieses Thema sollte deutlich erhöht werden. unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. September 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 45. Punkt 45 der Tagesordnung: Breitbandförderprogramm für Karlsruher Schulen Anfrage: FDP Vorlage: 2018/0502 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 45 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. September 2018