Gemeinsamer Änderungsantrag: Gebührenfreie Kitas in Karlsruhe: Stufenplan für gebührenfreie Kitas
| Vorlage: | 2018/0500 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 17.07.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Gemeinsamer ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: 2018/0500 Gebührenfreie Kitas in Karlsruhe: Stufenplan für gebührenfreie Kitas Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.07.2018 29.1 x 1. Es werden keine Abstriche an der Qualität der Kitas gemacht. Der Prozess der Qualitätsverbesserung wird fortgesetzt. 2. Die Kitagebühren werden nicht mehr erhöht. 3. Als erster Schritt auf dem Weg zu gebührenfreien Kitas werden die Gebühren der freien Träger schrittweise an das Niveau der kommunalen Kitas angeglichen. Dabei soll auch die Kindertagespflege berücksichtigt werden. 4. Ein Ausgleich der Gebühren wird für gleiche pädagogische Qualität und vergleichbare Standards gewährt. Diese werden konkret und transparent definiert. 5. Die Stadtverwaltung erarbeitet dazu die Details für diesen ersten Schritt des Stufenplans und prüft dabei Zuschussmöglichkeiten von Land und Bund. Sachverhalt/Begründung: Die antragstellenden Fraktionen streben mit diesem interfraktionellen Änderungsantrag die ersten Schritte auf dem Weg zu gebührenfreien Kitas in Karlsruhe an. Ziel ist, die Kitas als frühe Bildungsein- richtungen für alle Kinder zu stärken und dabei die Eltern deutlich zu entlasten. Dabei muss die Kin- dertagespflege berücksichtig werden, denn auch sie trägt zur Erfüllung des Rechtsanspruches nach § 24 SGB 8 deutlich bei. Die Elterngebühren für den Kitabesuch ihrer Kinder sind sehr unterschiedlich hoch. Während die kommunalen Kitas durch die Stadt quersubventioniert werden, müssen die freien Träger in der Regel wirtschaftlich arbeiten. Bei 90 % Kitas freier Träger und nur 10 % kommunalen Kitas ist es aus Grün- den der Gerechtigkeit geboten, dass schrittweise vergleichbare Gebühren für alle Eltern erreicht wer- den. Diese Anpassung der Gebühren der freien Träger stellt eine reale Ermäßigung für sehr viele Eltern dar. Ein Ausgleich der Gebühren wird für gleiche pädagogische Qualität und vergleichbare Standards gewährt. Die antragstellenden Fraktionen beabsichtigen die Beantragung eines Budgets für den nächsten Dop- pelhaushalt. Daraus soll ein Ausgleich für die freien Träger bei gleicher Qualität und vergleichbaren Standards gewährt werden. Sie beabsichtigen auch, die erforderlichen Personalressourcen bzw. gege- benenfalls Mittel für eine extern Vergabe für die detaillierte Erarbeitung des Stufenplans im Doppel- haushalt zu beantragen. Seite 2 unterzeichnet von: Renate Rastätter Dr. Ute Leidig Parsa Marvi Yvette Melchien Erik Wohlfeil Max Braun Tom Høyem Karl-Heinz Jooß Niko Fostiropoulos
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0500 Dez. 3 Gebührenfreie Kitas in Karlsruhe: Stufenplan für gebührenfreie Kitas Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.07.2018 29.1 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung über eine weitere Gebührenreduzierung in den Kitas im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019/20 zu treffen. Familien mit mehreren Kindern, deren Kinder Kindertageseinrichtungen oder die Kindertages- pflege besuchen, sind ab dem 2. Kind bereits beitragsbefreit. Zudem besteht ein Erstkinderbei- tragssenkungszuschuss und bei Familien mit geringem Einkommen erfolgt die Beitragsüber- nahme durch die wirtschaftliche Jugendhilfe. Die Verwaltung steht angesichts der in den nächsten Jahren anstehenden steigenden qualitati- ven und quantitativen Anforderungen in diesem und anderen Bereichen und auch den grund- sätzlichen Zuständigkeiten weiterer Gebührenreduzierungen sehr skeptisch gegenüber. Die Verwaltung empfiehlt die umgehende Zurverfügungstellung der erforderlichen Personalres- sourcen bzw. gegebenenfalls Mittel für eine externe Vergabe für die Entwicklung eines Stufen- plans für die Absenkung der Elternbeiträge in Karlsruher Kindertageseinrichtungen unter Defini- tion von qualitativ guten Standardangeboten mit geeigneten Modellen sowie Berechnungen der entsprechenden finanziellen Auswirkungen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein derzeit nicht bezifferbar Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Es werden keine Abstriche an der Qualität der Kitas gemacht. Der Prozess der Qua- litätsverbesserung wird fortgesetzt. Die Verwaltung begrüßt die Absicht, im wichtigen Bereich der frühkindlichen Bildung, Be- treuung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen keine Abstriche in der Qualität vorzunehmen. 2. Die Kitagebühren werden nicht mehr erhöht. Damit die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen nicht mehr erhöht werden, müssen einerseits den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen die entsprechend geplanten Beitragserhöhungen finanziell ausgeglichen werden. In der Praxis bedarf dies der Festle- gung eines transparenten Verfahrens, um wirklich notwendige und geplante Beitragserhö- hungen auszugleichen. Ab diesem Zeitpunkt wäre die Bezuschussung der freien Träger analog einer Abmangelfinanzierung (Defizitausgleich) zu sehen. Auch hierfür sind detaillier- te Regelungen zur Ausgestaltung und Überprüfung zu treffen. Andererseits wären geplan- te Erhöhungen für städtische Kindertageseinrichtungen ebenfalls nicht mehr umzusetzen. 3. Als erster Schritt auf dem Weg zu gebührenfreien Kitas werden die Gebühren der freien Träger schrittweise an das Niveau der kommunalen Kitas angeglichen. Da- bei soll auch die Kindertagespflege berücksichtigt werden. Die schrittweise Senkung der Elternbeiträge freier Träger von Kindertageseinrichtungen kann als erste Maßnahme auf dem Weg zu beitragsfreien Kindertageseinrichtungen ange- sehen werden. Die Kindertagespflege ist im Bereich der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in rechtlicher Hinsicht als gleichwertiges Angebot zu werten und zählt derzeit noch zur Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII. Daher sollte die Kindertagespflege in Überlegungen einer schrittweisen Beitragsfreiheit mit einbe- zogen werden. Allerdings gibt es wesentliche Unterschiede, was die Qualität, Intention und Ausstattung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege betrifft. 4. Ein Ausgleich der Gebühren wird für gleiche pädagogische Qualität und vergleich- bare Standards gewährt. Diese werden konkret und transparent definiert. In Karlsruhe gibt es derzeit über 40 verschieden Träger von Kindertageseinrichtungen mit (gewünschten) vielfältigen pädagogischen Angeboten und unterschiedlichen Qualitätsstan- dards in knapp 200 Kindertageseinrichtungen. Alle Träger haben unterschiedliche Kosten- strukturen und daher unterschiedliche Elternbeiträge. Die Definition von qualitativ guten Standardangeboten ist sowohl für eine Angleichung der Elternbeiträge freier Träger auf das Niveau städtischer Benutzungsentgelte, als auch für ei- ne stufenweise Beitragssenkung notwendig. In diesen Prozess sind die Träger von Kinder- tageseinrichtungen einzubeziehen. Gleiches gilt für die Kindertagespflege. 5. Die Stadtverwaltung erarbeitet dazu die Details für diesen ersten Schritt des Stu- fenplans und prüft dabei Zuschussmöglichkeiten von Land und Bund. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Für die Ausarbeitung von Details für diesen ersten Schritt des Stufenplans sowie für die Festlegung eines Budgets für den Doppelhaushalt 2019/2020 müssen umgehend die erfor- derlichen Personalressourcen bzw. gegebenenfalls Mittel für eine externe Vergabe bereit- gestellt werden. Um beispielsweise ein erforderliches Budget für den Doppelhaushalt 2019/2020 zu konkre- tisieren, müssen die Elternbeiträge für ca. 12.000 Kinder in den verschiedenen Angebots- strukturen (halbtags, verlängerte Öffnungszeiten, Ganztags, unter 3 Jahre, altersgemischt, über 3 Jahre) bei über 40 verschiedenen Träger abgefragt und mit den städtischen Eltern- beiträgen verglichen werden. Erst dann kann eine Schätzung eines notwendigen Budgets erfolgen. Die Definition von vergleichbaren Standards in den jeweiligen Angebotsformen ist mit der Karlsruher Trägerstruktur ebenfalls komplex und zeitintensiv. Auf Bundesebene bleibt die Einführung und Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ abzu- warten. Auf Landesebene erfolgen derzeit Verhandlungen zum „Pakt für gute Bildung“. Über die kommunalen Spitzenverbände wird regelmäßig in diesen Bereichen auf die Belan- ge und Anforderungen einer besseren finanziellen Ausstattung der Kommunen mit konkre- ten Vorschlägen im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung von Kin- dern hingewiesen.