Ergänzungsantrag FW: Gebührenfreie Kitas in Karlsruhe – Tagesmütter und -väter einbeziehen

Vorlage: 2018/0498
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 16.07.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • Ergänzungsantrag FW
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Vorlage Nr.: 2018/0498 Gebührenfreie Kitas in Karlsruhe - Tagesmütter und -väter einbeziehen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.07.2018 29.1 x Ergänzend zum Stufenplan für die Absenkung der Kitagebühren in Karlsruhe und dem Umsetzungs- modell für Gebührenfreiheit von Kitas möge der Gemeinderat beschließen auch die Tätigkeit von Ta- gesmütter und -väter mit einzubeziehen Begründung: Ergänzend zu den Angeboten von Kitas leisten Tagesmütter und -väter hervorragende erzieherische Arbeit und sind eine Alternative zum bestehendem Kitasystem. Eine Gleichbehandlung wäre daher geboten. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel

  • Stellungnahme TOP 29.1 Ergänzungsantrag FW
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsan- trag Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0498 Dez. 3 Gebührenfreie Kitas in Karlsruhe - Tagesmütter und -väter einbeziehen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.07.2018 29.1/29.2 x Kurzfassung Die Kindertagespflege und die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung sind gleichrangige Betreuungsangebote. Die Stadt Karlsruhe ist auf die Kindertagespflege gerade für Kinder unter drei Jahren dringend angewiesen. Es ist sinnvoll, auch die Kindertagespflege in eine Absenkung der Gebühren bzw. Kostenbeiträge einzubeziehen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Soziale Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Kindertagespflege und die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung sind entsprechend den Fördergrundsätzen und dem Rechtsanspruch des SGB VIII (§§ 22 ff SGB VIII) für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gleichrangige Betreuungsangebote. Nach Vollendung des dritten Lebensjahres wird die Kindertagespflege nur noch bei besonderem Bedarf im Einzel- fall oder ergänzend (Randzeitenbetreuung) zum Besuch einer Kindertageseinrichtung gefördert. Um Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht zwischen beiden Betreuungsformen einzuräumen, ist es sinnvoll, auch die Kindertagespflege bei einer Absenkung der Gebühren beziehungsweise der Kostenbeiträge einzubeziehen. Die Stadt Karlsruhe ist auf die ca. 750 Betreuungsplätze der überwiegend selbständig tätigen Tagespflegepersonen angewiesen. Um als individuelles, familiennahes Betreuungsangebot für Eltern attraktiv zu bleiben, muss die Tagespflege auch finanziell ein mit den Tageseinrichtungen vergleichbares Angebot darstellen. Die Verwaltung empfiehlt dem Ergänzungsantrag zum Stufenplan für die Absenkung der Kita- gebühren in Karlsruhe und dem Umsetzungsmodell für Gebührenfreiheit von Kitas zu folgen und auch die Kindertagespflege in die Planung miteinzubeziehen.