Planung von Bauvorhaben im öffentlichen Raum gemäß den Kriterien für eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung und gemäß den aktuellen Brandschutzkriterien
| Vorlage: | 2018/0484 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 03.07.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.09.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0484 Dez. 6 Planung von Bauvorhaben im öffentlichen Raum gemäß den Kriterien für eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung und gemäß den aktuellen Brandschutzkriterien Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.09.2018 20 x Kurzfassung Entgegen der Darstellung des Antrags werden Maßnahmen im öffentlichen Raum bereits seit Jahren gemäß den Anforderungen an die Barrierefreiheit geplant und gebaut. Auch erfolgt eine Abstimmung mit dem entsprechenden Beirat. Dies ist ebenso bei der Planung der Kaiserstraße erfolgt und wird auch weiterhin für anstehende Neuplanungen erfolgen. Darüber hinaus wer- den bei zukünftigen freiraumplanerischen Gestaltungswettbewerben die aktuellen Anforderun- gen an die Barrierefreiheit noch deutlicher benannt, so dass sie frühzeitig in die Gestaltung ein- fließen können. Mit der Branddirektion werden Planungen im öffentlichen Raum auch heute bereits abge- stimmt, soweit der Brandschutz betroffen ist. Der Gemeinderat wird um Kenntnisnahme gebeten. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Zukunft Innenstadt und öffentl. Raum Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1) Die Stadtverwaltung räumt der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert ein. So hat das Tiefbauamt eine benannte Ansprechpartnerin, die sich zusätz- lich zu ihren sonstigen Planungsaufgaben fachlich intensiv mit der Thematik beschäftigt und direkt mit der Behindertenkoordinatorin, der Behindertenbeauftragten und auch dem Beirat für Menschen mit Behinderungen im Austausch ist. Standardmäßig werden bei allen Um- und Neubaumaßnahmen im Straßenraum die Vorgaben der entsprechenden DIN-Normen für Barrierefreiheit und die Absprachen mit dem Beirat be- rücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel: Ausstattung von Lichtsignalanlagen mit sensorischen und akustischen Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen. Einbau von Rollstuhlüberfahrsteinen an Fußgängerquerungen, die zum einen so niedrig sind, dass sie mit dem Rollstuhl und Rollator gut überfahren werden können und zum ande- ren so hoch sind, dass sie von blinden Menschen mit dem Stock ertastet werden können. Einbau von kontrastreichen Blindenleitsystemen, um auf gesicherte Querungsstellen oder auf Haltestellen hinzuweisen. Einbau von kontrastreichen Blindenleitsystemen, um über komplexe Verkehrsanlagen zu führen. Barrierefreier Um- und Ausbau sämtlicher Bus- und Straßenbahnhaltestellen mit niveauglei- chen Einstiegsmöglichkeiten und Blindenleitsystem. Eine entsprechende optische und auch akustische Wandlung ist im öffentlichen Raum heute deutlich zu beobachten. Darüber hinaus wird das Tiefbauamt auch ohne konkrete Umbaumaßnahme überall dort tätig, wo es direkt von Betroffenen auf den Bedarf von barrierefreien Maßnahmen angesprochen wird. Der Planungsprozess zur Kaiserstraße begann bereits 2009/2010 mit dem Realisierungswettbe- werb, den das Büro Mettler Landschaftsarchitektur gewann. Das Thema Barrierefreiheit war seinerzeit aufgrund der damals geltenden DIN 18024 (Barrierefreies Bauen, Teil 1: Straßen, Plät- ze, Wege, Öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze – Planungsgrundlagen von 1998) bereits präsent, aber erst mit der Einführung der DIN 18040-3 (Barrierefreies Bauen – - Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum), die im November 2014 in Kraft trat und die DIN 18024 ersetzte, wurden die Anforderungen an die Barrierefreiheit genau- er benannt, zusammengefasst und aktualisiert. Dies betrifft auch das Thema des „Zwei-Sinne- Prinzips“. Im Rahmen der Entwurfsplanung zur Kaiserstraße und des Marktplatzes wurden die Behinder- tenkoordinatorin und der Beirat von Anfang an mit einbezogen. Die Wünsche des Beirates nach einem beidseitigen, durchgängigen Leitsystem wurden berücksichtigt, ebenso die Belange der Personen im Rollstuhl. Wie auch in anderen Kommunen gab es allerdings beim Thema Kontrast unterschiedliche Ansichten. Daher wurden einige Vorschläge mit dem Beirat diskutiert und auch auf Versuchsflächen aufgebaut. Leider wurde dabei keine Lösung gefunden, die die Anforde- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 rungen an den Kontrast erfüllt und den gestalterischen Ansprüchen des Wettbewerbsergebnis- ses genügt hätte. Da es sich bei der Fußgängerzone um einen gestalterisch sensiblen Raum handelt, sollte diese Entscheidung nicht ohne die Politik getroffen werden und wurde deshalb dem Planungsausschuss im Juni 2018 vorgelegt. In Karlsruhe wird das Thema Barrierefreiheit speziell bei Haltestellen schon seit Ende der 1990er Jahre berücksichtigt. Allerdings waren die damaligen Anforderungen weit von dem entfernt, was heute unter Barrierefreiheit zu verstehen ist. Das Thema unterliegt einer ständigen Weiter- entwicklung, so dass Nachjustierungen beziehungsweise Anpassungen an neue Standards auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden können. Bei anstehenden Neuplanungen ist es weiterhin Ziel der Stadtverwaltung, die Belange von Men- schen mit Behinderungen gemäß der geltenden DIN zu berücksichtigen und sich mit dem Beirat abzustimmen. Darüber hinaus werden bei zukünftigen Gestaltungswettbewerben für den öf- fentlichen Raum die entsprechenden aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit noch deut- licher in der Aufgabenstellung benannt, so dass sie frühzeitig in die Gestaltung einfließen kön- nen. Zu 2) Neuplanungen des öffentlichen Raums, bei denen sich die Rahmenbedingungen für den Brand- schutz gegenüber dem Ist-Zustand verändern, werden auch mit der Branddirektion abgestimmt, um notwendige Rettungswege, Feuerwehraufstellflächen oder auch – wie im Fall der unterirdi- schen Haltestellen – Standorte für die Feuerwehrmeldetableaus zu berücksichtigen. Des Weiteren wird bei Planverfahren die Branddirektion als Träger öffentlicher Belange grund- sätzlich eingebunden.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0484 Planung von Bauvorhaben im öffentlichen Raum gemäß den Kriterien für eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung und gemäß den aktuellen Brandschutzkriterien Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.09.2018 20 x Die CDU-Fraktion beantragt: 1. Die Stadtverwaltung stellt sicher, dass im öffentlichen Raum gemäß den DIN-Normen gebaut wird, die die bestmögliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ermöglichen. Um die Notwendigkeit nachträglicher Anpassungen zu vermeiden – wie im Fall der im Planungspro- zess erst nachträglich sehbehindertengerecht gestalteten Kaiserstraße – stimmt sie sich dafür mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung ab. 2. Die Stadtverwaltung stellt sicher, dass Bauvorhaben im öffentlichen Raum gemäß den aktuel- len Vorgaben zum Brandschutz gebaut werden. Sachverhalt/Begründung: Die sehbehindertengerechte Planung des Bodenbelags der Kaiserstraße sowie die nachträgliche Auf- rüstung einiger Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs zur Gewährleistung eines barrierefreien Zu- gangs sind aktuelle Beispiele dafür, dass im öffentlichen Raum gebaut wird, ohne ausreichend Rück- sicht auf die Belange von Menschen mit Behinderungen zu nehmen. Im Nachhinein sind entsprechen- de Planungen anzupassen beziehungsweise baulich zu ergänzen. Dies zeugt nicht nur von einer Ignoranz gegenüber den Menschen mit Behinderungen und ihren spe- ziellen Bedürfnissen für eine Teilhabe am öffentlichen Raum. Auch verursacht eine Nachjustierung von Bauvorhaben unnötige Kosten. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Dr. Thomas Müller Karin Wiedemann
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Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. September 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 20 der Tagesordnung: Planung von Bauvorhaben im öffentlichen Raum ge- mäß den Kriterien für eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung und gemäß den aktuellen Brandschutzkriterien Antrag: CDU Vorlage: 2018/0484 Beschluss: Zustimmende Kenntnisnahme der Stellungnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Ich kann es kurz machen. Uns ging es darum, dass die Barrie- refreiheit ein deutliches Signal in dieser Stadt ist, und dass es oft Komplikationen gibt zwi- schen Gestaltungsvorstellungen und Einbau von Barrierefreiheit. Deswegen sollte es früher mit berücksichtigt werden. Das haben Sie in der Stellungnahme zugesichert. Von daher ist für uns die Sache erledigt. Wir bedanken uns. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Das Gute an dem Antrag ist, dass er uns noch einmal für die Anliegen der Menschen mit Behinderung sensibilisiert. Die Antwort der Verwaltung zeigt, dass dieses Thema meistens berücksichtigt wird. Aber es gibt immer wieder aktuelle Bei- spiele, wie jetzt auch die Diskussion um das Blindenleitsystem auf dem Marktplatz zeigt, dass es doch an der einen oder anderen Stelle in Vergessenheit gerät. In diesem Sinne ge- hen wir mit der Antwort der Verwaltung mit. Stadtrat Jooß (FDP): Wenn ich die Verwaltungsantwort lese, frage ich mich, warum die CDU den Antrag gestellt hat. Da steht nämlich, bei allen Um- und Neubaumaßnahmen im – 2 – Straßenraum werden die Vorgaben der entsprechenden DIN-Norm für Baubarrierefreiheit und die Absprache mit dem Behindertenbeirat berücksichtigt. Von daher sehe ich es wie der Antragsteller als erledigt an. Wir stimmen natürlich für die Sensibilisierung, dass das weiter sensibilisiert wird. Von daher stimmen wir dem Antrag zu. Ich denke, wir brauchen hier nicht abzustimmen. Der Vorsitzende: Allenthalben Zufriedenheit. Wir können den Tagesordnungspunkt ver- lassen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Oktober 2018