Vergaberichtlinien beim Verkauf städtischer Gewerbegrundstücke: Flächensparendes Bauen einbeziehen
| Vorlage: | 2018/0481 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 03.07.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.09.2018
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0481 Vergaberichtlinien beim Verkauf städtischer Gewerbegrundstücke: Flächensparendes Bauen einbeziehen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.09.2018 44 x 1. In welcher Form und Intensität werden bei Grundstücksverkäufen der Stadt Kriterien zum flächen- sparenden Bauen in die Verhandlungen mit den KaufinteressentInnen mit einbezogen? 2. Mit welcher Gewichtung werden diese Kriterien bei der Bewertung der Unternehmen mit einbezo- gen? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die Einbeziehung und Berücksichtigung dieser Kriterien für einen Vertragsabschluss bindend zu machen? In der Broschüre von Wirtschaftsförderung und Stadtplanungsamt zum Thema „Unternehmensstandorte zukunftsfähig entwickeln“ wird das flächensparende Bauen aus ökologischen, stadtentwicklungspoliti- schen, sozialen und ökonomischen Gründen in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt. Eine optimale Nutzung der Flächen ist Teil des städtischen Leitbildes zum Thema „Flächenmanagement“. In mehreren Anträgen und Anfragen hatte die GRÜNE Gemeinderatsfraktion in den Jahren 2009, 2011 und 2013 das Anliegen vorangebracht, dass in Karlsruhe ein Konzept für ressourcenoptimiertes Gewerbeflächenmanagement erarbeitet wird. Im Sommer 2012 wurde dieses Thema dann als eines der wichtigsten Themen für die Wirtschaftsför- derung in das Integrierte Stadtentwicklungsprogramm ISEK aufgenommen und Ende 2014 konnte das Konzept vorgestellt werden. Trotzdem fehlt im Jahr 2018 nach wie vor in den Beschlussvorlagen zu Grundstücksverkäufen im Wirt- schaftsförderungsausschuss so gut wie immer ein Hinweis darauf oder gar eine Verpflichtung der Käufer dazu, diesen Empfehlungen zu folgen. Es wurden zahlreiche Gewerbegrundstücke verkauft, auf denen einstöckige Gebäude geplant sind, ohne dass bekannt ist, ob z.B. die statischen Voraussetzungen mit dem Bauherrn besprochen wurden, die eine Aufstockung in der Zukunft möglich machen würden. Es ist daher unverzichtbar, dass die Möglichkeiten zur Nachverdichtung, Aufstockung oder Überbauung schon in den Verhandlungen thematisiert und möglichst auch in die Verträge mit aufgenommen werden, um die Unternehmen auch nach dem Verkauf an dieses städtische Leitbild zu binden. Der Verkauf von städtischen Gewerbegrundstücken wird entschieden auf der Basis einer Bewertung der am Kauf interessierten Unternehmen. Die Stadtverwaltung soll die Orientierung an flächensparendem Bauen als wichtigen Faktor in die Bewertung dieser Unternehmen mit einbeziehen. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 unterzeichnet von: Ekkehard Hodapp Zoe Mayer Johannes Honné Joschua Konrad Dr. Ute Leidig
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0481 Dez. 4 Vergaberichtlinien beim Verkauf städtischer Gewerbegrundstücke: Flächensparendes Bauen einbeziehen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.09.2018 44 X 1. In welcher Form und Intensität werden bei Grundstücksverkäufen der Stadt Krite- rien zum flächensparenden Bauen in die Verhandlungen mit den Kaufinteressen- ten/-innen mit einbezogen? Interessenten für städtische Grundstücke werden nach insgesamt 13 Kriterien bewertet. Eines der wichtigsten Kriterien ist der Flächenverbrauch für das geplante Bauvorhaben. In al- len Verhandlungen spielt dies eine sehr große Rolle. Unternehmen, die die laut Bebauungs- plan zulässige Ausnutzung des Grundstücks deutlich unterschreiten, kommen in aller Regel nicht zum Zuge. Es ist möglich, dass ein Unternehmen im ersten Schritt die volle Ausnut- zung nicht erreicht. Dies wird jedoch nur gestattet, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass die Firma in absehbarer Zeit Erweiterungsbedarf hat. Die Broschüre „Unternehmensstandorte zukunftsfähig entwickeln“ wird regelmäßig übergeben. Die Vergabekriterien wurden am 10.02.2015 im Wirtschaftsförderungsausschuss ausführlich erläutert. 2. Mit welcher Gewichtung werden diese Kriterien bei der Bewertung der Unterneh- men mit einbezogen? Die Bewertungskriterien - Außenbeitrag des Unternehmens für den Standort Karlsruhe - Bedeutung des Unternehmens für Karlsruher Arbeitsmarkt - Flächenverbrauch - Gewerbesteuer bzw. Steuerkraft für Karlsruhe werden bei der Bewertung doppelt gewichtet. 3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die Einbeziehung und Berücksich- tigung dieser Kriterien für einen Vertragsabschluss bindend zu machen? Alle Kaufverträge für städtische Grundstücke beinhalten eine Bauverpflichtung, die sich an der laut Bebauungsplan möglichen Ausnutzung orientiert. Der Stadt steht das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Rückübertragung zu verlangen, sofern der Käufer diese Verpflichtung nicht erfüllt. Zudem kann bei schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen die Vertragsbestimmungen Vertragsstrafe erhoben werden. Aktuell wird ein Grundstück im Industriegebiet Breit wegen nicht erfüllter Bauverpflichtung rückübertragen.
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Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. September 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 44. Punkt 44 der Tagesordnung: Vergaberichtlinien beim Verkauf städtischer Gewer- begrundstücke: Flächensparendes Bauen einbeziehen Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2018/0481 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 44 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Ich hätte hier noch eine weitere Nachfrage. Inwiefern wird eine optimierte Flächennutzung in die Nachverhandlung miteinbezogen, wenn sicher ist, dass eine Firma ein Grundstück bekommen kann? Wie ist die Systematik, in der darüber verhandelt wird, ob eine spätere Aufstockung möglich oder derzeit schon sinnvoll ist? Der Vorsitzende: Vielen Dank, das beantworten wir. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. September 2018